Waffenrecht [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Waffenrecht



Michael Kann
04-02-2005, 17:33
nochmal n kleiner Tipp zum Thema Waffenrecht, da es ja immer noch einige gibt die z.B. die Ausführungen des BKA zum Thema Nunchaku, Faustmesser, Butterfly, Wurfsterne, Fallmesser usw. nicht so ganz nachvollziehen können/wollen.

Jeder hat die Möglichkeit sich über das Thema hier
http://www.innenministerium.de/ zu informieren - unter Gesetze von A-Z findet man unter W (wer hätte das gedacht) zum Downloaden das
WaffG (Waffengesetz)
WaffV 3 (Dritte Verordnung zum Waffengesetz)
WaffV 4 (Vierte Verordnung zum Waffengesetz)
WaffV 5 (Fünfte Verordnung zum Waffengesetz)
jeweils als PDF ...

oder, so wie es hier in Bayern funktioniert, man schreibt an das Bay. Staatsministerium des Inneren www.innenministerium.bayern.de, Odeonsplatz 3, 80539 München und fordert z.B. die Broschüre "Das neue Waffenrecht" an.

Nailz
04-02-2005, 22:04
Warum wurden eigentlich Butterflies nochmal verboten? War das nicht weil das Messer wegen der Öffnungsmethode in der Straßenkriminalität immer beliebter wurde?

Hereistos
07-02-2005, 15:00
Exakt. Genau wie die Pumpgun wurde das Butterfly verboten, weil es im kriminellen Milieu immer beliebter wurde und keine Lücke im Sportwesen füllt.

Jadetiger
08-02-2005, 13:22
Exakt. Genau wie die Pumpgun wurde das Butterfly verboten, weil es im kriminellen Milieu immer beliebter wurde und keine Lücke im Sportwesen füllt.Außer natürlich bei den FMA, wo das Balisong ja eine traditionelle Waffe ist, aber der Aspekt der Beliebtheit im kriminellen Millieu überwog da wohl. Hoffentlich kommt es bei den Herren und Damen Kriminellen nicht irgendwann in Mode, Leute reihenweise mit Rattanstäben zu erschlagen... ;)

Hereistos
23-02-2005, 21:16
Wäre äußerst lästig, da hättest du recht. Aber der Vorteil ist, dass man als ersatz immernoch mit einem besen kämpfen kann. Sieht dann zwar komisch aus, ist aber legal ;)

the_Jo
23-02-2005, 21:57
also da muss ich wisprechen it besen hab ich schlechte erfahrungen (wir habens im training ausprobiert...) eine handkante und du hast zwei....

oliverk71
23-02-2005, 23:21
Es geht sich doch nicht darum, daß einige das Gesetz nicht nachvollziehen können, sondern darum, daß das Gesetz nicht gut durchdacht wurde. Und natürlich darum, daß die KK'ler außen vor blieben.

In der heutigen Zeit werden Gesetze mal eben so gemacht, gleich ob sie bewirken, was sie sollen oder wie blödsinnig sie auch sind. Der kleine Waffenschein z.B. hat doch rein gar nichts gebracht. Kaum einer ist zur Polizei gegangen und hat seine Wurfsterne oder Balisongs abgegeben. Jedenfalls nicht von der eigentlichen Zielgruppe, nämlich der Jugendlichen.

Was Softnunchakus angeht, ist der Feststellungsbescheid des BKA nicht nachvollziehbar, da ein Softnunchaku keinerlei Waffeneigenschaften hat und demnach auch nach WaffG nicht verboten ist.

Und schon wird angesetzt zum nächsten Rundumschlag: alle Soft-Air-Waffen sollen verboten werden, weil manche Modelle echten Kriegswaffen nachempfunden sind. Besser wäre, man würde generell Spielzeug und andere Gegenstände, die wie echte Waffen aussehen verbieten. Oder zumindest das Führen. Umgekehrt sind, und das ist auch gut so, alle Waffen verboten, die als normale Gebrauchsgegenstände getarnt sind (Schießkugelschreiber, Stockdegen)

Pro-Nunchaku.de.vu (http://pro-nunchaku.de.vu)

sonny-red
23-03-2005, 00:35
darf man die denn auch nich mit nem waffenschein benutzen, also dei nunchakus

Michael1
23-03-2005, 02:08
Nein, darf man imho nicht.

Boozer
23-03-2005, 09:46
In einer Zeit, in der Politiker damit prahlen, von Klatschblättern zum bestangezogensten ihrer Zunft gewählt zu werden und jede politische Entscheidung auf ihre Popularität hin ausgerichtet wird, ist es doch kein Wunder dass solche Unsinnsentscheidungen gefällt werden, nur um zu Zeigen: " Guckt mal her, wir tun was gegen die böse Strassenkriminalität "

Wenn sich im "kriminellen Millieu" jetzt Brotmesser etablieren, kriegen alle Hausfrauen ein echtes Problem.

rooster23
26-03-2005, 12:52
Der Witz ist ja auch, daß z.b. bei einer mehrschüßigen Schrotflinte die es in 2 Ausführungen gibt zum einen als Selbstladewaffe und zum anderen mit Vorderschaftrepetierfunktion (Pumpgun), die mit Vorderschaftrepetierfunktion (mit mehr als 2 Schuß) verboten ist, aber die Selbstladewaffe erlaubt.

Das kommt nur weil in den ganzen Amistreifen die durchgeballerten mit ner Pumpgung um sich schießen.
Aber jedem logisch denkenden Menschen muß doch klar sein, daß das gleiche Gewehr nur mit selbstladefunktion für jeden Schützen der was damit vor hat besser ist, als eine Waffe die ich von Hand nachladen muß.

Das ist eben so. Gesetze müssen keinen Sinn haben sondern die verblödete Pöbelmasse ruhigstellen.
Das ist alles.

Es ist ja auch viel geiler von ner Selbstladewaffe abgeknallt zu werden als von ner mehrschüssigen Vorderschasftrepetierwaffe.
Weil das eigentlich schlimme ist ja das ritsch ratsch ... :D

oliverk71
26-03-2005, 13:01
Das Balisong ist sicher nicht verboten worden, weil Kriminelle es für sich entdeckt haben, sondern ganz einfach, weil Jugendliche vermehrt damit rumgelaufen sind. Was bringt das Verbot? Nichts! Es kann ja jeder nach wie vor mit einem Küchenmesser rumlaufen. Das klappert nicht erst, das hat man direkt im Bauch, zwischen den Rippen oder im Rücken. :ups:

Das Nunchaku ist im Gegensatz zu Kampf- und Küchenmesser komplett verboten, d.h. auch mit Waffenschein oder Waffenbesitzkarte ist der Besitz illegal. Mit einem Baseballschläger darf dagegen jeder rumlaufen. Ist doch irgendwie schwachsinnig, oder? Im übrigen muß man sagen, daß mit dem Nunchaku höchst selten bis nie schwere Straftaten verübt werden. Ab und zu wird mal eins bei einem gefunden und beschlagnahmt, doch mir sind keine Gerichtsurteile aus der jüngeren Zeit bekannt, wo jemand mit einem Nunchaku verletzt oder gar getötet wurde. Wer will kann sich gerne mal die Kriminalstatistik ansehen (Forum Waffenrecht (http://www.fwr.de)). Man wird feststellen, daß die meisten schweren Straftaten entweder mit Waffen oder Alltagsgegenständen verübt werden, die nicht verboten werden können (Messer, Fahrradkette, Kissen) oder mit Waffen, die ohnehin verboten sind (Maschinenpistolen). Ein Nunchaku ist in dieser Statistik nicht zu finden! Das aber gar nicht so selten Maschinenpistolen verwendet wurden, lässt darauf schließen, daß es den Kriminellen ohnehin wurscht ist, was der Gesetzgeber verbietet oder nicht.

In einem Polizeiforum (http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewforum&f=8) haben mir auch Polizisten bestätigt, daß das Waffengesetz (bzw. weite Teile davon) Murks sind. Eine waffenfreie Gesellschaft ist ein theoretisches Konstrukt, daß niemals erreicht wird. Und es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Waffen und deren kriminelle Anwendung. So ist in vielen Länder, wo Waffen leicht verfügbar sind, die Mordrate recht niedrig. So zum Beispiel in Kanada. In den USA sieht es wiederum anders aus, doch liegen die Gründe dafür woanders.

Im Grunde finde ich, daß alle Kampfsportler für eine Liberalisierung des Waffenrechts eintreten sollten, denn sonst sind eines Tages tatsächlich Rattanstöcke, Tonfas und Sai-Gabeln verboten. Und wer weiß was sonst noch. Letzens wurde doch tatsächlich ernsthaft diskutiert, ob man nicht Springerstiefel verbieten solle! Ist doch lachhaft! Was als nächstes? Damenschuhe mit spitzen Absätzen?? Stinkende Füße? Wattebällchen? :confused:

Ich möchte daher an dieser Stelle noch mal an alle Kampfsportler appelieren, unsere Initiative Pro-Nunchaku.de.vu (http://pro-nunchaku.de.vu) zu unterstützen. Ihr braucht nur eueren Namen und Adresse eintragen (Petition). Die Daten werden garantiert nicht an Firmen oder so weitergegeben. Wer will, darf sich auch gerne im Forum zu Wort melden, einen Link oder eine Veranstaltung eintragen etc. Schaut mal vorbei! Alleine kann man nichts ausrichten, doch zusammen sind wir stark! :)

rooster23
26-03-2005, 13:24
Wäre dann eigentlich auch ein europäischer dreschflegel verboten???
Oder wissen die Jungs gar nicht was ein Nunchaku ist?

:D

Boozer
26-03-2005, 18:08
Na ja, also wenn einer mit nem Dreschflegel ankommt, kann wenigstens niemand behaupten er wäre nicht gewarnt gewesen. :D

period
27-03-2005, 17:42
der nunchaku sollte auch in deutschland legal sein.

ich übe ab und zu damit (zum glück bei uns zumindest m. w. nach legal) und finde es irgendwie beruhigend (du weisst, dass wenn du blödsinne machst, du einen ziemlich harten stock auf den noch härteren kopf kriegst).
das ist übrigens auch ein argument für die legalität: die meisten straßenschläger würden sich wohl selbst k.o. hauen.
um den nunchaku richtig zu beherrschen, muss man mehrere jahre fleißig üben (wie mit jeder waffe), und nur dass du ihn schwingen kannst wie bruce lee heißt nicht, dass du ihn auch im kampf einsetzen kannst.

PS: das butterfly-verbot finde ich noch bescheuerter.


in diesem sinne...

period.

Andreasmeier
29-03-2005, 21:34
Hi Leute
Nur ne kleine Randnotiz.
Pumpguns bzw. Vorderschaftrepetierer sind nicht verboten worden. Lediglich die Verwendung eines Pistolengriffes statt des normalen Hinterschaftes ist nun ausdrücklich verbotem.
Im übrigen unterliegen Repetierflinten egal ob Schrot oder Kugel keiner Beschränkung der Magazinkapatität.
Bei Selbstladeflinten, -gewehren gibt es eine Beschränkung auf 2 Schußmagazine für Jagdscheininhaber. Sammler und Sportschützen sind davon nicht betroffen.

Ah übrigens sprach sich sogar die Gewerkschaft der Polizei gegen ein Verbot von Butterfly, Stoßdolchen u.a. oben aufgeführten "Waffen" aus. Begründet hat man das damit da diese Gegenstände in der Statistik kaum auftauchten.

Es wurde also von Gesetzgeber etwas verboten das sowieso kaum in Erscheinung trat. Es trifft wie so oft den unbescholtenen Bürger und nicht den Verbrecher.

Grüße Andreas

LastSamurai
30-03-2005, 18:38
Hi Leute
Nur ne kleine Randnotiz.
Pumpguns bzw. Vorderschaftrepetierer sind nicht verboten worden. Lediglich die Verwendung eines Pistolengriffes statt des normalen Hinterschaftes ist nun ausdrücklich verbotem.
Im übrigen unterliegen Repetierflinten egal ob Schrot oder Kugel keiner Beschränkung der Magazinkapatität.
Bei Selbstladeflinten, -gewehren gibt es eine Beschränkung auf 2 Schußmagazine für Jagdscheininhaber. Sammler und Sportschützen sind davon nicht betroffen.

Ah übrigens sprach sich sogar die Gewerkschaft der Polizei gegen ein Verbot von Butterfly, Stoßdolchen u.a. oben aufgeführten "Waffen" aus. Begründet hat man das damit da diese Gegenstände in der Statistik kaum auftauchten.

Es wurde also von Gesetzgeber etwas verboten das sowieso kaum in Erscheinung trat. Es trifft wie so oft den unbescholtenen Bürger und nicht den Verbrecher.

Grüße Andreas

Der Mann hat Verstand und Sachkenntnis !!!
:respekt:

ajax
03-04-2005, 00:36
Hier wird das Thema messer und Waffenrecht sehr verständlich behandelt.

http://www.cop-gmbh.de/media/content/downloads/messer_waffenrecht.pdf

shotokan-man
05-04-2005, 08:32
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 11. Senat, Urteil vom 17. Mai 1988, Az: 11 UE 317/88

WaffV 1 1976 § 8 Abs 1 Nr 3 Fassung: 10. März 1987, WaffG § 37 Abs 3


Nunchaku als verbotene Waffe - keine Ausnahmegenehmigung zu sportlichen Zwecken


Leitsatz
1. Die Nunchaku, ein asiatisches Kampfsportgerät, das aus zwei etwa 30 bis 40 cm langen Holzstäben oder Metallstäben besteht, die mit einer ca 10 cm langen Kette oder Perlonkordel verbunden sind, ist ein verbotener Gegenstand nach § 8 Abs 1 Nr 3 der 1 WaffV (wie Hess VGH, Urteil vom 23. September 1982 - V OE 19/81 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 7. April 1987 - BVerwG 1 C 31/83 -).
2. Öffentliche Interessen stehen der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Besitz einer Nunchaku auch dann entgegen, wenn mit dem Gegenstand lediglich in einer Trainingsstätte oder nur in der Wohnung des Besitzers zu sportlichen Zwecken geübt werden soll.

Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden 13. November 1987 II/V E 606/83


Diese Entscheidung zitiert
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 23. September 1982 V OE 19/81 So auch
BVerwG 7. April 1987 1 C 31/83 So auch

oliverk71
12-04-2005, 17:48
2. Öffentliche Interessen stehen der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Besitz einer Nunchaku auch dann entgegen, wenn mit dem Gegenstand lediglich in einer Trainingsstätte oder nur in der Wohnung des Besitzers zu sportlichen Zwecken geübt werden soll.
Ich möchte mal wissen, welche angeblichen öffentlichen Interessen dagegen stehen! Das diese Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erteilt werden finde ich echt bekloppt. Das Waffengesetz sollte geändert werden. Baseballschläger sind genauso gefährliche Sportgeräte.

Pro-Nunchaku.de.vu (http://Pro-Nunchaku.de.vu)

Eversor
12-04-2005, 21:58
Da der von Shotokan-Man gepostete Text sich noch auf die alte Fassung des Waffengesetzes bezieht ist er sowieso gewissermaßen obsolet.

oliverk71
15-04-2005, 11:37
Ich komm schon ganz durcheinander bei den vielen Threads zum (fast) gleichen Thema!