Holzschlagring : Rechtsfrage ! [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Holzschlagring : Rechtsfrage !



Alex!
14-02-2005, 22:58
Hallo,
die Sache an sich interessiert mich nicht wirklich. Aber sind nur Metallschlagringe verboten oder auch welche aus Holz ? Hab ich schon des öfteren mal gesehen und könnte sich ja jeder selber bauen ... wie gilt soetwas vor Gericht ? Dreht sich hier nur um die Rechtslage, nicht um die Waffe ...

so long,
Alex

captainplanet
14-02-2005, 23:30
Also ich glaub nicht daß es einen Unterschied macht woraus so ein Schlagring jetzt gemacht wird wenn er nicht grade aus Zuckerwatte besteht. Und daß ihn sich jeder selbst bauen könnte hat damit nichts zu tun.

cycomix
15-02-2005, 00:10
Nunchakus kann man auch selber bauen, sind dennoch verboten. Ich denke, dass es keinen Unterschied macht, ob der Schlagring aus Holz oder Metall ist. Die Zerstörungskraft ist ähnlich.

Ach ja, es gibt zu dem Thema schon einige Threads. JuMiBa hat dazu einige Infos aus der Gesetzesbibel rausgestöbert. Von Materialien kein Wort. Schlagring ist eben Schlagring (und voll Scheisse dazu !!!):

Gem. §2(3)WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.2 i.V.m. §52(3) Nr.1WaffG ...wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei (3) Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen Schlagring erwirbt, besitzt oder führt.

§40 Abs.5 WaffG ...

Wer eine in Anlage 2 Abschnitt 1 (Schlagring=Anlage2Abschnitt1,1.3.2) bezeichnete Waffe als Erbe, Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen oder Munition sicherstellen oder anordnen, dass innerhalb einer angemessenen Frist die Waffen oder Munition unbrauchbar gemacht, von Verbotsmerkmalen befreit oder einem nach diesen Gesetz Berechtigten überlassen werden, oder dass der Erwerber einen Antrag nach Absatz 4 stellt. Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition wird nicht wirksam, solange die Frist läuft oder eine ablehnende Entscheidung nach Absatz 4 dem Antragsteller noch nicht bekannt gegeben worden ist.

Ich weiss ja nicht warum es dich interessiert, aber falls doch mehr dahinter steckt, als nur juristisches Interesse, bitte vergiss es (kauf dir lieber ne Knarre :hammer: :ironie: )

Alex!
15-02-2005, 01:02
Hallo,
nee, steckt nicht mehr dahinter. Hab die Dinger durch Zufall nur mal im Internet gesehen und dachte mir ob das vielleicht eine Art Grauzone darstellen könnte ... aber dem ist ja nicht so ...

so long,
Alex

ghostdog1982
15-02-2005, 01:16
Musst wohl doch weiter trainieren um hart zu schlagen und nicht einfach auf Holz klopfen oder besser gesagt mit Holz klopfen :D :D :D :D :D :D :D :D

Alex!
15-02-2005, 01:23
Hallo,
was willst du mir jetzt mit dem Beitrag sagen ? :rolleyes:

Gibt Sachen die man nicht in den Witzschmutz ziehen muss ...

so long,
Alex

Blue_Dragon
15-02-2005, 11:12
Hallo,
was willst du mir jetzt mit dem Beitrag sagen ? :rolleyes:

Gibt Sachen die man nicht in den Witzschmutz ziehen muss ...

so long,
Alex

Naja aber warum brauchst überhaupt so ein Teil ? bzw willst wissen ob es in die Grauzone zu schieben ist oder nicht. Fazit ist In Stadion und anderen öffentlichen Gebäuden sind Waffen aller art verboten.

Tengu
15-02-2005, 11:27
Der Schlagring ist durchaus dazu geeignet, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, da er gerade dazu hergestellt wird und deshalb gemäß § 37 I. 6.Alt. WaffG eine verbotene Waffe ist. Auch die Rechtsprechung sieht darin ein gefährliches Werkzeug i.S.d. StGB[BGH VRS 14, 286]. Somit ist der Schlagring ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 223a I., wobei die Form und Beschaffenheit des Schlagringes nebensächlich ist. Maßgebend ist der Verwendungszweck.


Gruß

Tengu

Ps.: Alle §§ ohne ausdrückliche Nennung sind solche des StGB.

ghostdog1982
15-02-2005, 12:03
Hallo,
was willst du mir jetzt mit dem Beitrag sagen ? :rolleyes:

Gibt Sachen die man nicht in den Witzschmutz ziehen muss ...

so long,
Alex
Mach dich locker. Ein bisschen Spass muss sein :D :D :D oder willst du wirklich mit einem Schlagring durch die Gegend rennen? Wenn ja lass sein gibt nur Ärger :mad: .

captainplanet
15-02-2005, 14:19
(...)Maßgebend ist der Verwendungszweck.


Gruß

Tengu

Ps.: Alle §§ ohne ausdrückliche Nennung sind solche des StGB.

Demzufolge müßte ein Schlagring also nicht aus Holz sein, sondern noch andere Funktionen erfüllen um legal zu sein? So wie Flaschenöffner, integrierte Nagelfeile etc.???
:D

Tengu
15-02-2005, 14:38
Dann wärs aber auch kein Schlagring.

Bsp. Dreikantschaber aus dem Baumarkt
http://www.kupferdruck.ch/Dreikantschaber.jpg
und

alte Seitengewehre bzw. Bajonette. (Dreikantige waren eine ältere russische Spezialität)
http://www.wehrtechnikmuseum.de/Bajonette.JPG

Die Verletzungen werden dieselben sein. Aber das eine ist eine Waffe und das andere ein Werkzeug.


Gruß

Tengu

captainplanet
15-02-2005, 17:08
Mit einem herkömmlichen Metallschlagring könnte ich ohne weiters auch eine Flasche Bier aufmachen und vielleicht ließe sich das Teil sogar als Seibremse verwenden. :D

Tengu
15-02-2005, 17:10
Und mit einer Socke und einem Stück Kernseife kann ich auch jemanden erschlagen...

Aber darum gings, glaube ich, nicht. ;)


Gruß

Tengu

Condor
15-02-2005, 18:41
Soll das heißen das es vor den Gesetz einen unterschied gibt ob ich jemand mit dem Schraubenzieher bedrohe oder mit dem Messer ?!

Eversor
15-02-2005, 20:02
Nein, das macht keinen Unterschied, da auch Werkzeuge als Waffen eingesetzt werden können. Es mach aber einen Unterschied, ob sie Dich mit einem Schraubenzieher oder einem Messer (am Besten Spring- oder Butterfly-) in der Tasche kontrollieren, zumindest an manchen Orten wie der Flugabfertigung.

Blue_Dragon
15-02-2005, 20:27
Nein, das macht keinen Unterschied, da auch Werkzeuge als Waffen eingesetzt werden können. Es mach aber einen Unterschied, ob sie Dich mit einem Schraubenzieher oder einem Messer (am Besten Spring- oder Butterfly-) in der Tasche kontrollieren, zumindest an manchen Orten wie der Flugabfertigung.

Ich glaube da ist es auch egal ob du ein Werkzeug oder eine Waffe dabei hast. Alles was zu verletzungen führt darf an Öffentlichen Orten nicht ohne Grund mitgenommen werden so wie ich das weiss.