Fighter's Notebook ZOLL! [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Abelaze
12-06-2002, 08:54
Hallo.

Also ich mach mir da ein paar Sorgen wegen dem Zoll, der mit Sichertheit zu entrichten ist. Ab etwas über 40€ Wert kassieren die Jungs ab. Bei einer Sammelbestellung schlägt der Zoll prozentual genauso zu.
Wahrscheinlich ist es wirklich besser, dass jeder für sich selbst bestellt, denn innerhalb Deutschlands muss das Notebook ja auch noch einmal verschickt werden. Und möglicherweise kann man den Zoll mit einem einzigem Notebook eher umgehen als mit so einem Riesenpaket.

Was meint ihr?


Gruß,

Abelaze

DasHaeschen
12-06-2002, 19:37
Über 40 € liegen wir aber auch einzeln!

Und wenn wir mit einer Sammelbestellung 15 $ sparen, kann der Zoll das garnicht mehr kapputt machen, nicht mal die horrenden innerdeutschen Versandkosten schlagen dann noch zu Buche...


Ciao,
Häschen

Lino
15-06-2002, 13:53
Recht hast du. Auf Bücher ist in der BRD auch nur 7 oder 8% MwSt. Und Zollmäßig kann es auch nicht schlimm sein, selbst aus einem Drittland (also nicht-EU) importiert

Softwarekiller
15-06-2002, 14:20
Also Ich stimm Haeschen volkommend zu.

Wenn du denkst du müsstest einzlen bestellen kannste das ja tuhn.

Übrigens kann es ganauso gut sein, dass es dem Zoll scheiß egal ist (sind ehh nur schlaftüten dort beschäftigt) und das Paket übersieht.

mfg Soft

uksplinter
15-06-2002, 16:10
Meines Wissens wird auf Bücher keinerlei Zollsatz erhoben. Lediglich der halbe Umsatzsteuersatz in Höhe von zur Zeit 8 Prozent, der auch bei einem Inlandskauf fällig wäre.

Gepard
24-06-2002, 18:49
Originally posted by Softwarekiller
[...] Übrigens kann es ganauso gut sein, dass es dem Zoll scheiß egal ist (sind ehh nur schlaftüten dort beschäftigt) und das Paket übersieht.

Nicht wirklich ...
'n Kumpel von mir hat sich vor ca. 2 Monaten ein Buch aus der Schweiz bestellt das hier "verboten" (oder wie immer man es auch nennen mag) ist und ca. 'ne Woche später kam eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ins Haus geflattert, weil der Zoll das Paket wohl 'rausgefiltert' hat. :(

Gruß,
Gepard

Twist
24-06-2002, 20:09
?? Was wars denn? 'Mein Kampf' ??

DasHaeschen
24-06-2002, 20:20
?? Was wars denn? 'Mein Kampf' ?? Sicher nicht, das Kauft man in ********* (mal wieder selbst zensiert, sonst kommt wieder einer, der mir kriminelle Absichten unterstellt :rolleyes: :D). Die Zollbeamten an der Grenze suchen eh nur nach Hasch... :D


Ausserdem kann es bei Schweizern auch sein, dass die den deutschen BGSlern nen Hinweis geben (dort gibt es ja bekanntlich keine Gesetzesfreien Räume, nicht mal welche ohne Panzersperre ;))...


Ciao,
Häschen

Gepard
24-06-2002, 20:39
Originally posted by Twist
?? Was wars denn? 'Mein Kampf' ??
Meine Güte - nein! Wer wird denn gleich so schlimmes denken ... ;)

Es war ein Buch aus den 60er Jahren von Major Hans von Dach, einem schweizerischen Armeeoffizier, der Anweisungen gibt, wie die gesamte (schweizerische) Bevölkerung gegen eine fremde Besatzungsmacht vorgehen kann (angefangen von Übermitteln von Nachrichten über das Gewähren von Unterschlupf für eigene Widerstandskämpfer bis zu Anschlägen auf Besatzungssoldaten oder Sabotage an Objekten/Zielen mit Sprengstoffanschlägen).
Und das fällt hier in Deutschland nunmal unter den §130a StGB ("Anleitung zu Straftaten").

Gruß,
Gepard

Lino
24-06-2002, 22:02
uups!!! Das wäre mir auch nicht so ganz von selbst eingefallen.

Gab es da konkret ein Urteil - oder nur Einstellung gegen Bußgeld oder so. Falls Letztes ist es ja nicht mal sicher, dass die korrekt gehandelt haben. Immerhin müssen die ja beweisen, dass es sich tatsächlich um eine "Anleitung zur Ausführung von Straftaten" handelt. Wenn man es völlig Pauschal auf Grund von bestimmten Themenbereiche, könnte man ja auch gleich ein jegliges Survival Handbuch mit Beschreibung von Fallenbau, als "Anleitung zur Wilddiebstahl und Wilderei" auslegen und auch beschlagnehmen. Damit würden sie aber kaum vor Gericht durch kommen.

Lino

Gepard
24-06-2002, 23:49
Originally posted by Lino
[...] Immerhin müssen die ja beweisen, dass es sich tatsächlich um eine "Anleitung zur Ausführung von Straftaten" handelt.
Lino
Schau' Dir einfach mal den folgenden Gesetzestext an ...
_________
Zitat aus §130a Abs. 1, 2 Strafgesetzbuch:

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tag zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. Eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,
um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.
_________
Zur Erläuterung:
§ 11 Abs. 3 StGB
"Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen."
in § 126 Abs. 1 sind u.a. genannt: Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergiftung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Brandstiftung, schwere Brandstiftung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ...
also alles Sachen, die u.a. in Major v. Dach's Buch enthalten sind :rolleyes:
__________

Es reicht also allein die GEEIGNETHEIT derartiger "Schriften", damit Du im strafbaren Bereich bist.
Und wenn also beschrieben wird, wie Du jemanden effektiv die Schlüsselbeinarterie mit einem Messer verletzt, damit innerhalb von ca. 3 Sekunden der Tod eintritt, wie es Cpt. W.E.Fairbairn in einem seiner Bücher beschreibt,
oder wenn Major v. Dach exakt beschreibt, wie man einen Posten von hinten effektiv erschlägt oder wirkungsvoll Güterzüge oder Gleise in die Luft sprengt, dann fällt das nunmal unter den § 130a StGB.



Wenn man es völlig Pauschal auf Grund von bestimmten Themenbereiche, könnte man ja auch gleich ein jegliges Survival Handbuch mit Beschreibung von Fallenbau, als "Anleitung zur Wilddiebstahl und Wilderei" auslegen und auch beschlagnehmen. Damit würden sie aber kaum vor Gericht durch kommen.
Lino

Wilderei fällt unter die §§ 292, 293 StGB. Diese beiden Paragraphen fallen aber nicht unter den 130a StGB. Somit sind Bücher mit Anleitungen zum Fallenbau völlig legal.

Also, wildere nicht ;) und denk ansonsten an das 11. Gebot: Lass Dich nicht erwischen! ;) :D :D

Gruß,
Gepard

Michael1
25-06-2002, 15:07
Wenn ich das jetzt gelesen habe ist Besitz und Beschaffung solcher Schriften darin aber nicht strafbar unter Strafe gestellt, oder ?

Michael Kann
25-06-2002, 16:20
Egal wie hoch die Gebühr ausfällt, dass Buch besser die Einzelblattsammlung ist jeden Cent wert.

Schaut es Euch Auszugsweise auf der Page meiner Freunde vom New England Submissionfighting unter www.mixedmartialarts.com selbst an.

Gruß
Mike

Gepard
25-06-2002, 16:52
Originally posted by Michael1
Wenn ich das jetzt gelesen habe ist Besitz und Beschaffung solcher Schriften darin aber nicht strafbar unter Strafe gestellt, oder ?
Jo, richtig, erwerben darfst Du derartige Schriften, haben darfst Du sie auch :D , aber halt nicht verbreiten, zugänglich machen oder dergleichen ...

Oder witterste da jetzt'n Geschäft und willst Verleger werden und in die Illegalität abwandern? :D :D :D


Gruß,
Gepard