vergesserner Posten auf Rechnung, muss ich zahlen? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : vergesserner Posten auf Rechnung, muss ich zahlen?



andyy
25-02-2005, 16:33
Hallo!

jetzt mal völlig Off-Topic:
Vielleicht gibt es ja Juristen an board die mir helfen können.
folgendes Problem: Ich habe vor ca einem halben Jahr einen Getriebeschaden am Auto gehabt, es wurde komplett ausgetauscht.
Die Rechnung habe ich bei Abholung des Autos sofort bezahlt.
Heute, also ein halbes Jahr später, ruft die Werkstatt mich an und verlangt nochmals 250 euro, da sie vergessen hätten auf der Rechnung einen Zahnkranz oder so aufzuführen (ich habe von Motoren keine Ahung :) )

Muss ich die Nachforderung zahlen?
Vielelicht kann jemand helfen, der sich berufsbedingt mit solchen Sachverhalten auskennt.
Danke schon mal im voraus und schönes Wochenende !

Nahot
25-02-2005, 17:36
Bin kein Experte, aber was nicht auf der Rechnung aufgeführt ist, muss auch nicht gezahlt werden. Könnte ja jeder kommen...

Duke
25-02-2005, 17:49
Ich denke nein.

Ruf mal den verbraucherschutz an.
Denke mal geht auf kosten der werkstatt.

Vorallem warum fällt denen nach einem halben jahr auf das das gemacht wurde. haben die nur 2 rechnungen gehabt in der zeit ???

seltsam

andyy
25-02-2005, 17:51
frag mich nicht. denke dass jetzt grad jahresabschluss oder inventur war und das irgendwie aufgefallen ist...
das Teil ist ja auch eingebaut worden, finde es nur übel ein halbes Jahr später auf einmal ne Rechnung von 250 euro um die Ohren zu bekommen, bloß weil die sich vetran haben...

Nahot
25-02-2005, 18:08
Wenn es so laufen würde, könnte ja jeder auf eine bereits ausgestellte Rechnung noch Posten dazuzählen, welche man nachzahlen müsse. Also das geht nicht.

andyy
25-02-2005, 19:20
sagt mein Menschenverstand auch, aber es wird dazu entsprechende gesetzliche Regelungen geben, keine Juristen an Board hier?? Hilfe!

Stina
25-02-2005, 19:26
die Rechnung muß nicht mehr nachbezahlt werden!
Hatte kürzlich selber solch einen Fall.
Als ich die Rechnung bezahlte, schaute der Meister auf die Rechnung und dachte er habe einen Posten vergessen.
Dabei ließ er fallen, daß wenn er ihn vergessen hätte, den Posten hinterher nicht mehr einfordern kann.

Nahot
25-02-2005, 19:27
http://www.jurathek.de/forum/index.php?session=1443145464

andyy
25-02-2005, 19:45
@ stina: weisst du noch irgendetwas genaueres?

@ nahot: danke für die Hilfe, aber das in der jurathek hab ich selbst gepostet (siehe auch nickname) :D und ich bin mir nicht so sicher, ob man alles glauben sollte, was man dort liest..

danke für die Hilfe

Nahot
25-02-2005, 20:01
Keine Rechtsschutzversicherung? Leg dir eine zu, kann es nur jedem empfehlen. Dann hättest heut einfach auch beim Anwalt anrufen können und fragen, welcher meine Aussage dann bestätigt hätte. ;)

B3rl1n TRiCKeR
25-02-2005, 20:48
nene muss definitiv nicht nachgezahlt werden

andyy
26-02-2005, 10:32
danke für eure Hilfe, aber ich kann dieAblehung der Nachzahlung ja nicht damit begründen, dass mir die Leute im KKB das gesagt haben (oder vielleicht doch, wer weiss :aufsmaul: )
Wäre also für nen Paragraphen dankbar, falls hier jemand mit juristischer Kenne an Board ist.

BerKo
26-02-2005, 10:38
Hi!!! Bin zufällig im Kfz-Gewerbe tätig!!!!
Du mußt auf keinen Fall zahlen!!!!!! Nicht mal wenn die dir `ne Woche später was schicken!!!
Also mach einfach mal: :baeehh: :baeehh: :baeehh: :baeehh: :baeehh: :baeehh:

Baphomet
26-02-2005, 10:44
wenn du bisschen logisch nachdenkst, kannst du dir schon selbst die antwort geben, ganz ohne paragraphen. du bist laie, du hast von motoren keine ahnung, du vertraust dein auto einem fachmann an, der die arbeit durchführt und einen entsprechenden lohn fordert. das gesetz kann nicht von dir als kunde verlangen, die rechnung des fachmanns zu überprüfen auf etwaige fehlende posten, du musst einfach nur zahlen.
wenn sich der fachmann jetzt vertan hat, dann ist das pech für ihn, dann hat er dir das teil eben gratis vermacht. arbeit ist geleistet, rechnung ist ausgestellt und bezahlt ---> sache ist erledigt.

und sämtliche nachträgliche reklamtionen können leider nicht mehr berücksichtigt werden, steht schon an jeder supermartkkasse :rolleyes:
sag ihnen das, zahl einfach nicht und wenn sie dir schief kommen droh ihnen mit dem volksanwalt.
gar kein problem :cool:

Stina
26-02-2005, 14:59
wenn du bisschen logisch nachdenkst, kannst du dir schon selbst die antwort geben, ganz ohne paragraphen. du bist laie, du hast von motoren keine ahnung, du vertraust dein auto einem fachmann an, der die arbeit durchführt und einen entsprechenden lohn fordert. das gesetz kann nicht von dir als kunde verlangen, die rechnung des fachmanns zu überprüfen auf etwaige fehlende posten, du musst einfach nur zahlen.
wenn sich der fachmann jetzt vertan hat, dann ist das pech für ihn, dann hat er dir das teil eben gratis vermacht. arbeit ist geleistet, rechnung ist ausgestellt und bezahlt ---> sache ist erledigt.

und sämtliche nachträgliche reklamtionen können leider nicht mehr berücksichtigt werden, steht schon an jeder supermartkkasse :rolleyes:
sag ihnen das, zahl einfach nicht und wenn sie dir schief kommen droh ihnen mit dem volksanwalt.
gar kein problem :cool:


die antwort hätte ich dir auch gegeben andyy

andyy
26-02-2005, 16:19
wie gesagt, find ich auch, aber die Jungs im Juraforum sind da anderer Meinung und ich habe auch böse Befürchtungen. Werde am Montag mal unseren Rechtsprof an der FH aufsuchen, der wird Bescheid wissen.
Aber danke für eure Hilfe

Nahot
26-02-2005, 16:43
Was war denn die Meinung in dem Forum?? :confused:

Also es kann nicht sein das du was nachzahlen musst was auf der Rechnung nicht aufgeführt ist! Punkt.

Vielleicht ist das hier das bessere: http://www.recht.de/phpbb

samabe
28-02-2005, 12:53
Hallo andyy,
wenn die Werkstatt nachweisen kann (und ich geh mal davon aus, dass das Getriebe ohne den Zahnkranz nicht funktionieren würde), dass das Teil wirklich eingebaut wurde, wirst Du zahlen müssen. Die Verjährungsfrist ist ja noch lange nicht abgelaufen und somit kann die Werkstatt noch eine neue Rechnung ausstellen.

Sicher ist hier zu unterscheiden, ob Du vorher einen Kostenvoranschlag oder gar ein Angebot (wenn die Leistung pauschaliert wurde, sieht es anders aus)erhalten hast, oder nicht.

Ansonsten laß die Rechnung doch einfach beim ADAC prüfen. Die werden schon sagen, ob die Berechnung angemessen ist.