Frage Waffenrecht - MA Waffen [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Nordstjernen
27-02-2005, 18:58
Hallo,

muß man folgende Schaukampfwaffen lt. Waffenrecht, anmelden oder nicht:

- Speer
- Sax (auch "Sahs")
- Schwert
- Axt

Anmerkung:
Das sind die Waffen, die in der Mittelalterszene bei Schaukämpfen, Freikämpfen oder Reenactmentkämpfen eingesetzt werden.

Danke für Eure Antworten.

p0et
27-02-2005, 19:18
Lies dir das: http://www.tempus-vivit.de/tempus-vivit/bibliothek/waffen/waffenrecht/index.php einfach mal durch. Da müssten alle Fragen beantwortet werden.

Wittiko
27-02-2005, 21:24
also in der Kurzform: musst 18 sein. einen Waffenschein oder ne Waffenbesitzkarte brauchst du nicht. Und du darfst ohne Genehmigung nicht auf öffentlichen Veranstaltungen damit rumlaufen (eigtl ist ein Mittelaltermarkt auch eine und trotzdem läuft da jeder mit nem Schwert rum, vllt is das da ne Ausnahme weil die ja au genau dafür sind, das weiß ich nicht genau) ich muss mich auch noch 12 monate gedulden bis ich endlich anfangen darf mit nem Metallschwert zu üben.

Boozer
28-02-2005, 07:44
Na ja, auf dem Mittelaltermarkt darf dir dein Schwert/Axt etc. von Rechts wegen weggenommen werden, wenn es scharf ist. Mir fällt allerdings kein Grund ein, warum man ein betimmtes Alter haben muss, um ein schwertförmiges Stück Flachstahl zu besitzen.

So long

Boozer

Wittiko
28-02-2005, 12:55
WaffG § 33 (1) (http://www.tempus-vivit.de/tempus-vivit/bibliothek/waffen/waffenrecht/waffg.html#33_1): "Schußwaffen und Munition, zu deren Erwerb es ihrer Art nach keiner Erlaubnis bedarf, sowie Hieb- und Stoßwaffen darf nur erwerben, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat," [...] (http://www.tempus-vivit.de/tempus-vivit/bibliothek/waffen/waffenrecht/waffg.html#33_1)

Ich denke doch mal er wollte schon eine schaukampfwaffe haben mit der man auch richtig üben kann undnicht nur son dekoding was nach dem dritten schlag bricht. und für die muss man nunmal 18 sein

harz4
03-03-2005, 14:45
Ich bin gerade in China und wuerde mir gerne ein paar Kung Fu-Waffen als Souvenier mitbringen. Kann ich sowas im Koffer mitfuehren oder ist das im Flugzeug generell nicht erlaubt? Beschlagnahmt der Zoll so was?

oliverk71
12-04-2005, 16:38
WaffG § 33 (1): "Schußwaffen und Munition, zu deren Erwerb es ihrer Art nach keiner Erlaubnis bedarf, sowie Hieb- und Stoßwaffen darf nur erwerben, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat," [...]

Ich denke doch mal er wollte schon eine Schaukampfwaffe haben mit der man auch richtig üben kann undnicht nur son dekoding was nach dem dritten schlag bricht. und für die muss man nunmal 18 sein
Nur, daß das Waffengesetz von Hieb- und Stoßwaffen spricht, eine Deko- oder Schaukampfwaffe aber keine ist! Solange also ein Schwert nicht geschliffen ist, gibt es auch kein Problem. Schaukampfklingen sind stumpf und auch praktisch nicht anzuschleifen. Generell gilt bei Mittelaltermärkten ja auch: wo kein Kläger, da kein Richter. Solange also keiner auf die Idee kommt, seinem Gegenüber wegen einem Glas Met den Kopf abzuschlagen, wird da vermutlich auch nicht gegen vorgegangen. Wer Rechtssicherheit will, geht am besten in die nächste Polizeidienststelle und fragt dort nach oder geht in ein Polizeiforum, z.B. copzone.de.

Gasmann
13-04-2005, 08:15
Nur, daß das Waffengesetz von Hieb- und Stoßwaffen spricht, eine Deko- oder Schaukampfwaffe aber keine ist!

Jep, stumpfe "Waffen" sind nicht dazu bestimmt, Verletzungen zuzufügen.

Gruß