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Vollständige Version anzeigen : Nunchaku-Gesetzgebung in Europa



oliverk71
15-04-2005, 06:47
Leider habe ich im Web kaum Infos über die gesetzliche Lage in den verschiedenene europäischen Ländern gefunden. Die Infos brauche ich, um eine interaktive Karte zu erstellen, wo man auf ein Land klickt und dann die Gesetzeslage präsentiert kriegt.

Wer weiß also, wo Nunchakus verboten sind und wo nicht? Und Softnunchakus? Wenn es Auflagen gibt: welche sind das?

Ich brauche Daten praktisch für ganz Europa. Wie sieht das in Italien, Belgien oder der Schweiz aus? Wie in Jugoslawien, Rumänien, England und Luxemburg?

Stimagon
15-04-2005, 07:46
In Frankreich sind die Dinger frei verkäuflich (da ich damals schon über 18 war, weiß ich nicht ob das auch für Minderjährige gilt - im Zweifel würde ich sagen: frei ab 18).

Dort sind auch metallene und Teleskop-Nunchakus problemlos zu erwerben.

Hoffe das ich etwas weiterhelfen konnte. ;)

captainplanet
15-04-2005, 08:35
Österreich fehlt in Deiner Auflistung, weißt Du da schon was Genaueres? Ich glaube zwar, daß sie hier illegal sind, genau wissen tu ich es nicht, geschweige denn wie es um die Soft-Variante bestellt ist. Poste doch mal was Du bisher herausgefunden hast, auch wenns vielleicht net viel is. Es gibt hier sicher Leute (mindestens einen) die das interessiert!

oliverk71
15-04-2005, 09:14
Die Auflistung erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit ;-) Europa ist doch ein wenig größer.

Zur Rechtslage in Österreich: Folgendes stand mal in meinem Forum (auf pro-nunchaku.de.vu (http://pro-nunchaku.de.vu) ):



ich war 2001 auf der WKA WM in Wien. Da kann man Nunchakus überall kaufen.
Der Verkäufer bei Fighters World meinte es gäbe da keine klare Regelung zu den Nunchakus.

Aber wenn du selbst Österreicher bist, dann frag doch einfach mal bei der Polizei nach! Und bitte schreib ins Forum, was du da erfahren hast.

Zu England, Frankreich, den Niederlanden und Polen habe ich bereits Infos hier (http://www.jugglingwithatwist.com/Nunchaku_Video_Laws.html) gefunden. Eine Bestätigung von anderer Seite wäre aber trotzdem nicht schlecht.

oliverk71
15-04-2005, 09:18
@Stimagon: Ja, konntest du! Danke!

Was noch wichtig zu wissen wäre: wie sieht es dort mit dem Führen/Transport aus? Gibt es andere Auflagen für Nunchaku-Besitzer? Diese Fragen gelten natürlich auch für die anderen Länder.

period
16-04-2005, 10:58
hi oliver, hier nochmal die gleich antwort wie beim thread waffenrecht (sicherheitshalber).

bin gestern zu einem waffenhändler gegangen und hab mich erkundigt.

hier in italien werden nunchakus praktisch ohne einschränkungen verkauft, auch an minderjährige. du darfst so viele zuhause haben, wie du willst. wenn du einen trägst und erwischt wirst, musst du einen grund angeben können, warum du ihn mithast (z.b. bin budoka und befinde mich auf dem weg zur trainingshalle => überhaupt kein problem), du musst aber generell nicht bescheinigter budoka oder mitglied in einem klub sein.

das mit der mündlichen erklärung gilt bei uns auch für messer, beile und ähnliches.

so weit kein problem. wie das mit der erklärung praktisch gehandhabt wird, liegt wohl beim einzelnen beamten.
ich möchte hinzufügen, dass du als rocker bei uns in untersuchungshaft genommen werden kannst, wenn du einen baseballschläger mit der aufschrift "schnellnarkose" dabei hast;in diesem fall wird der schläger natürlich beschlagnahmt.


hoffe, es nützt dir was,
gruß

period.

oliverk71
16-04-2005, 11:27
@period: Super! Danke!

captainplanet
20-04-2005, 20:02
So, ich hab jetzt bei der Polizei und in unserem Waffengeschäft nachgefragt, zweimal wurde mir bestätigt daß Nunchakus verboten sind im schönen Österreich. Von Soft-Nunchakus hat hierzulande außer mir scheinbar noch niemand was gehört, diesbezüglich konnte ich leider nichts in Erfahrung bringen.

Allerdings habe ich vergeblich nach dem entsprechenden Gesetz gesucht. In §17 WaffG 1996 ist u.a. nur von Totschlägern die Rede. Fällt das Nunchaku da eigentlich drunter? Eine gewisse Ähnlichkeit ist ja vorhanden, beides sind flexible Schlagwaffen. :confused:

Elch
22-04-2005, 08:25
Im deutschen Waffenrecht hieß (heißt?) es Würgeholz. Vielleicht findest Du ja dazu was. Ansonsten frag dne Polizisten Deines geringsten Mißtrauens.

Und da Deutschland zu Europ gehöhrt:

In .de ist alles was nach Nunchaku aussieht verboten (einschließlich der soften Trainingsvariante mit Sollbruchstelle) :confused: .

greets Oliver

H.Weiss
22-04-2005, 16:08
Bezüglich Nunchakus in Österreich:

Es ist zu unterscheiden in "Nunchakus" und "Manrikigusari".

Nunchakus sind erlaubt.
Manrikigusari verboten:

Definition lt. Waffengesetz:

Nunchakus
Ein als Nunchaku bezeichnetes (koreanisches) Gerät das aus zwei gleich gestalteten, mit etwa 5 cm langen Schnüren verbundenen achteckigen , je 33 cm langen Holzstangen besteht und ein Gesamtgewicht von rund 25 dag aufweist kann weder als Totschläger noch als Schlagring oder Stahlrute angesehen, somit nicht als verbotene Waffe iSd § 17 Abs. 1 / 6 WaffG beurteilt werden.

Manirikigusari
Dieser einem "Nunchaku" ähnliche Totschläger besteht aus 2 massiven Metallstäben, die mit einer Eisenkette verbunden sind.

Die Qualifiktation eines Gegenstandes als "Totschläger" isD Z 6 Waffengesetz (etwa der aus dem Fernen Osten stammenden, als Sportgerät angebotenen Schlagwaffe "Nunchaku") ist im einzelnen Falle zu prüfen, wobei Geräten mit zwei durch eine Gliederkette (oder Schnur) verbundenen Rundhölzern diese Qualifikation grundsätzlich nicht zukommt.

(Quelle: Das österr. Waffengesetz - Juridica Verlag)

captainplanet
22-04-2005, 19:30
Bezüglich Nunchakus in Österreich:
(....)
(Quelle: Das österr. Waffengesetz - Juridica Verlag)
Sehr interessant, danke. Trotzdem kann ich das nicht unkommentiert so stehen lassen. Ich kenne das Buch nicht, das Du als Quelle angibst, ich hab nur eben eine Zusammenfassung in Internet überfolgen. Allerdings kenne ich (teilweise) den Gesetzestext, um den es geht und die Wörter Nunchaku oder Mansridingsbums (kenn ich net ;-) kommen nicht darin vor. Zum Nachlesen für Interessierte:
http://www.bmi.gv.at/downloadarea/kunsttexte/Waffengesetz1996.doc
Es würde mich also brennend interessieren, welche rechtliche Relevanz der Inhalt dieses Buches genau hat. Es handelt sich ja um kein Gesetzbuch, sondern lediglich um eine Art Kommentar zum neuen Waffengesetz. Ist das ein zitierter amtlicher Feststellungsbescheid, der diese Abgrenzung Nunchaku/Totschläger bestimmt oder ist das nur eine Interpretation des Autors???

oliverk71
25-04-2005, 13:07
Nunchakus sind erlaubt.
Manrikigusari verboten:

Von wann ist denn dieses Buch? Ist das denn so auch auf das neue WaffG anzuwenden? Nach meinen bisherigen Informationen (siehe Pro-nunchaku.de.vu --> Info --> Europakarte unter Österreich) ist das Nunchaku in Österreich verboten, da es eben doch als Totschläger angesehen wird. Sind dir vielleicht Urteile bekannt? Wenn es nicht verboten ist, warum werden dann kaum noch Nunchakus verkauft? Bei Fighters World (AT) gibt es jedenfalls keine mehr online zu kaufen.

Hier hab ich das mal von meiner HP kopiert:


Nunchakus werden in Österreich als Totschläger angesehen und sind damit verboten.

Erlaß des Bundesministeriums für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit vom 20.7. 1976: Nunchaku sind in waffentechnischer und -rechtlicher Hinsicht überprüft worden. Diese Überprüfung hat ergeben, daß es sich um eine verbotene Waffe im Sinne des Totschlägers und somit um eine verbotene Waffe im Sinne § 11 Abs. 1 Ziffer 5 des Waffengesetzes 1967 i.d.g.F. handelt. An der Beurteilung als Totschläger ändert auch das neue Waffengesetz von 1996 (§ 17 Abs. 6) nichts. Softnunchakus werden aber verkauft.

oliverk71
25-04-2005, 13:12
Anscheinend kann man aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das habe ich im Link von captainplanet gefunden:


§17 (3) Die Behörde kann verläßlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Diese Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach dem Muster der Anlage 2, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses nach dem Muster der Anlage 1 zu erteilen. Im übrigen gelten für den Besitz und das Führen solcher Waffen oder Vorrichtungen die §§ 21 Abs. 4 sowie 25 bis 27.

Hung Kuen
25-04-2005, 15:56
In den Niederlanden sind die Nunchakus verboten.

Safety-Nunchakus sind erlaubt solange sie bestimmte Vorschriften erfuellen.

Wenn Du willst kann ich die niederländischen Gesetz-Texten schicken (frage mich ueber PN).

Hung Kuen
25-04-2005, 16:04
Fuer Belgien:

http://users.skynet.be/sky70911/d16.htm#1 (verbotene Waffen, b) 5)
sagt das Nunchakus in Belgien verboten sind.

H.Weiss
26-04-2005, 06:53
Von wann ist denn dieses Buch? Ist das denn so auch auf das neue WaffG anzuwenden? Nach meinen bisherigen Informationen (siehe Pro-nunchaku.de.vu --> Info --> Europakarte unter Österreich) ist das Nunchaku in Österreich verboten, da es eben doch als Totschläger angesehen wird. Sind dir vielleicht Urteile bekannt? Wenn es nicht verboten ist, warum werden dann kaum noch Nunchakus verkauft? Bei Fighters World (AT) gibt es jedenfalls keine mehr online zu kaufen.

Hier hab ich das mal von meiner HP kopiert:

Um endgültig Klarheit zu schaffen:

Das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, hat mit Erlass vom 24. September 1981, Z. 59.30/29-II/13/81, unter anderem Folgendes bekannt gegeben:
1. Die vorbehaltlose Einstufung der Nunchaku-Schlagwaffe als verbotene Waffe (Totschläger) wird nicht aufrecht erhalten.
2. Die Qualifikation eines Gegenstandes als Toschläger im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 6 des Waffengesetzes 1996 ist im Einzelfall zu prüfen, wobei Geräten mit zwei durch eine Gliederkette verbundenen Rundhölzern diese Qualifikation nicht zukommt.
3. Die Nichteinstufung eines Gegenstandes als Totschläger führt jedoch nicht automatisch dazu, dass auch die Qualifikation als Waffe im Sinne des § 1 WaffG 1996 verloren geht.
Der Besitz von Waffen ist einer Person unter 18 Jahren verboten.

H.Weiss
26-04-2005, 06:58
Sehr interessant, danke. Trotzdem kann ich das nicht unkommentiert so stehen lassen. Ich kenne das Buch nicht, das Du als Quelle angibst, ich hab nur eben eine Zusammenfassung in Internet überfolgen. Allerdings kenne ich (teilweise) den Gesetzestext, um den es geht und die Wörter Nunchaku oder Mansridingsbums (kenn ich net ;-) kommen nicht darin vor. Zum Nachlesen für Interessierte:
http://www.bmi.gv.at/downloadarea/kunsttexte/Waffengesetz1996.doc
Es würde mich also brennend interessieren, welche rechtliche Relevanz der Inhalt dieses Buches genau hat. Es handelt sich ja um kein Gesetzbuch, sondern lediglich um eine Art Kommentar zum neuen Waffengesetz. Ist das ein zitierter amtlicher Feststellungsbescheid, der diese Abgrenzung Nunchaku/Totschläger bestimmt oder ist das nur eine Interpretation des Autors???

Bei dem von dir angegebenen Link handelt es sich um den reinen Gesetzestext. Wenn du dir das von mir oa. Buch (Das österr. Waffegesetz 1996) kaufst, findest du in den Erläuterungen die Definition "Nunchaku" und Manrikigusari.
Weiterer Rechtsquellen: Erläuterungen zum Waffengesetz 1996 für Exekutivbeamte (Hauer/Keplinger 1998) Seite 60.

oliverk71
26-04-2005, 15:04
Super! Danke! Ich werde die Karte heute abend dahingehend ändern! :)

Ist der Text auch aus diesem Buch??