Vollständige Version anzeigen : bajonett k98(??)
redsonja
19-04-2005, 03:10
habe kürzlich ein bajonett für eine kalaschnikow erstanden (25cm klingenlänge)
nun einige fragen dazu:
1. fällt diese messer unters waffengesetz?
2. darf ich diese messer am gürtel tragen?
3. das messer ist komplett (scheide, messer und koppelschuh). was ist es wert?
Live long and prosper
RedSonja
Ob das Ding legal ist oder nicht solltest du besser vor dem Kauf in erfahrung bringen! ;) :hammer:
Soweit ich weiß, sind alle Messer mit einer Klingenlänge über 8,5 cm verboten. Genaueres steht im Waffengesetz (z.B. HIER (http://www.wacht.de/waffengesetz.htm) ).
PS: Warum willst du eigentlich ein Messer mit 25 cm Klingenlänge am Gürtel tragen? Um zu protzen? Als Verteidigungswaffe? Das wäre so, als wenn man mit einem MG 3 auf Enten schießt. Was sind deine Motive dafür?
Btw. kann nichts gutes dabei rauskommen, wenn man damit rumrennt und es wirklich mal kritisch wird.
Michael1
19-04-2005, 09:34
Wie immer bei jurist. Hilfestellung ohne Gewähr:
Ein Bajonet wurde entwickelt und produziert um auf ein Gewehr gesteckt zu werden und damit in Menschen herumzustochern. Damit ist es dem WaffG nach als Waffe einzustufen. Die Klingenlänge ist hierfür nicht von Bedeutung.
Der Besitz ist jedoch trotzdem legal da es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand handelt. Vorrausgesetzt natürlich du bist über 18 und lässt es bei den üblichen Anlässen (öffentliche Veranstaltungen) zu Hause und verhinderst in angemessener Art und Weise das Minderjährige darauf zugriff haben. Tragen darfst du das Messer wie du willst, jedoch nicht bei öffentl. Veranstaltungen (siehe WaffG) oder dann wenn jemand von seinem Hausrecht gebrauch macht und es dort verbietet (Fussballstadion, Konzert, Disco).
Der Sammlerwert dürfte ehr gering sein. Die Dinger gab es um Warschauer Pakt in ziemlich großer Stückzahl und das Messer an sich ist auch nichts besonderes. Mehr als 20 Euro dürften es kaum sein.
Soweit ich weiß, sind alle Messer mit einer Klingenlänge über 8,5 cm verboten. Na dann pass mal auf, dass nie ein Gesetzeshüter Deine Küche sieht. ;)
Die 8,5 cm beziehen sich auf Springmesser. Bis zu dieser Länge sind sie unter Umständen erlaubt.
Na dann pass mal auf, dass nie ein Gesetzeshüter Deine Küche sieht. ;)
Die 8,5 cm beziehen sich auf Springmesser. Bis zu dieser Länge sind sie unter Umständen erlaubt.
Ja, ich bezog mich auch auf Messer, welche als Waffe gedacht sind (vergessen zu erwähnen). Küchenmesser werden wohl (noch) als "Werkzeug" gesehen. Aber vielleicht gibt es eines Tages nur noch in rosa Fusselzeug und Weichplastik eingehüllte Küchenmesserchen, womit sich nichtmal ein Baby schneiden kann. Bei den deutschen Gesetzen und der absurden Bürokratie wäre das durchaus denkbar :D.
hallo redsonja,
als hieb- und stoßwaffe fällt dein messer unter's waffengestz.
wenn du das 18 lebensjahr vollendet hast, darfst du es erwerben und besitzen und natürlich auch an personen, die das 18 lebensjahr vollendet haben, weiterveräußern oder überlassen.
führen darfst du es im öffentlichen raum, wenn du einen gültigen altersnachweis bei dir hast.
ausnahmen sind öffentliche veranstaltungen, da greift dann das grundgesetz:
artikel 8
(1) alle deutschen haben das recht, sich ohne anmeldung oder erlaubnis friedlich und ohne waffen zu versammeln.
wenn du den öffentlichen raum verläßt, z.b. in die straßenbahn steigst, einen laden betrittst oder auch ein privates grundstück, mußt du dich vorher informieren, ob dort das tragen von waffen erlaubt ist, sonst machst du dich unter umständen strafbar.
King Karl
19-04-2005, 15:03
Ich stelle mir gerade vor, wie jemand in einen Tante Emma laden geht, dass Messer rausholt und ganz selbstverständlich: Kann ich das Messer hier drin tragen?
:hammer:
@Topic:
Ich frage mich auch, warum man ein 25cm langes Messer in der Öffentlichkeit tragen sollte.
Das macht mir ehrlich ein bisschen Angst...
King Karl > Ich stelle mir gerade vor, wie jemand in einen Tante Emma laden geht, dass Messer rausholt und ganz selbstverständlich: Kann ich das Messer hier drin tragen?
besser nicht. sonst bekommt tante emma vor lauter angst noch einen herzinfarkt und wenn das durch die medien geht, werden auch messer über drei cm verboten und alle bundesbürger müssen ihre buttermesser bei der polizei abgeben...
-
spaß beiseite:
ich besitze einige messer, auch solche, die etwas länger sind, nur nehme ich die nicht außer haus mit, wozu auch?
bin ich crocodile dundee? nein. ;)
Dudeplanet
19-04-2005, 20:18
@Topic:
Ich frage mich auch, warum man ein 25cm langes Messer in der Öffentlichkeit tragen sollte.
Das macht mir ehrlich ein bisschen Angst...
Der Highlander läuft ja auch mit nem Schwert rum... :rofl:
Ne, ehrlich, besser lassen. Ich wär mir nicht so sicher, ob das Ding überhaupt erlaubt ist. Klar Waffe... Und auch klar: Kriegswaffe. Kriegswaffen sind verboten. (Untrer anderem eben auch das Fallmesser der Fallschrimjäger) Lass Dich besser nicht erwischen. Auch musst Du das Messer, da Waffe unzugänglich aufbewahren.
Hi!
Natürlich ist dir der Besitz des Bajonetts, sofern du 18 Jahre alt oder älter bist, erlaubt.
Das FALLMESSER der Fallschirmjäger ist verboten, weil es ein solches ist.....das hat nichts mit Kriegswaffe zu tun. Außerdem ist das Messer der Fallschirmjäger als Werkzeug gedacht, zum Lösen von Knoten in der Fallschirmschnur oder zum Losschneiden vom Fallschirm....
Gruß, Haldir
King Karl
20-04-2005, 17:59
Gilt eine Klinge mit 25cm eigentlich noch als Messer und nicht als Machete oder sowas?
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