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Vollständige Version anzeigen : Aus der Reihe "Unsere Behörden" - Heute: So arbeitet das Finanzamt



JuMiBa
22-04-2005, 12:10
Hab was vom Franz geschickt bekommen, was ich eigentlich recht interessant finde... :)

Bericht aus FRONTAL im ZDF:

So etwas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er
Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel,
informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg
geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine
Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die
Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende
Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass
das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der
Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb
weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam
natürlich sein Geld vollständig zurück.

Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem
Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der
Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5
Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag
auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann
vor Gericht.

Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der
Mann hat alles richtig gemacht!

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die
Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.
Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.

-------------------------------------------------------------

Ich würde gern drüber lachen, aber es fällt mir schwer... :cool:

Gruß Micha

Baphomet
22-04-2005, 12:13
:ups: AAAAAAARRRRGH

Ronin2004
22-04-2005, 12:38
HARRRRHARRRR!!!!!! :hammer: :teufling:

Ich werde auch Anwalt :kaffeetri :thx:

samabe
22-04-2005, 12:59
Es ist schon interessant, was für ein Mist manchmal in den Journalen kommt. Aber das sollte man eigentlich kennen: was gab es da nicht schon für Stories über Kampfsport, ebay.......

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Story so abgespielt hat. Wenn dem so gewesen wäre, hätte der arme Rentner (ich hab keine 18.000 Euro an Zinseinnahmen im Jahr) sicher selbst auf dem Schaden hocken bleiben müssen. Aus welchem Grund sollte ihm das Finanzamt diese viel zu hohe Anwaltsrechnung denn erstatten? Da es nicht zu einem Verfahren gekommen ist, ist auch kein Anwalt notwendig. Deshalb ist das Finanzamt auch nicht gezwungen, ihm diesen "Schaden" zu erstatten.

Und wenn er einen Schaden hatte, dann den, dass er ein Beratungsgespräch und das Aufsetzen des Schreibens bezahlen muss. Nach dem Streitwert geht es normalerweise erst, wenn ein Verfahren eingeleitet wird, was ja hier nicht der Fall war.

Wurde der Beitrag vielleicht am 01. April gesendet, oder von Parteien gesponsert, die so etwas für den Wahlkampf benutzen möchten?

Shinguuji
22-04-2005, 13:16
:ups: :ups: :ups: :ups:


Es ist schon interessant, was für ein Mist manchmal in den Journalen kommt. Aber das sollte man eigentlich kennen: was gab es da nicht schon für Stories über Kampfsport, ebay.......

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Story so abgespielt hat. Wenn dem so gewesen wäre, hätte der arme Rentner (ich hab keine 18.000 Euro an Zinseinnahmen im Jahr) sicher selbst auf dem Schaden hocken bleiben müssen. Aus welchem Grund sollte ihm das Finanzamt diese viel zu hohe Anwaltsrechnung denn erstatten? Da es nicht zu einem Verfahren gekommen ist, ist auch kein Anwalt notwendig. Deshalb ist das Finanzamt auch nicht gezwungen, ihm diesen "Schaden" zu erstatten.

Und wenn er einen Schaden hatte, dann den, dass er ein Beratungsgespräch und das Aufsetzen des Schreibens bezahlen muss. Nach dem Streitwert geht es normalerweise erst, wenn ein Verfahren eingeleitet wird, was ja hier nicht der Fall war.

Naja, ob die konkrete Geschichte wahr ist, weiß ich nicht, aber in der deutschen BVürokratie passiert durchaus massenweise Mist in diesen Größenordnungen, deswegen würde ich die Story nicht als frei erfunden abtun

Stinger
22-04-2005, 13:42
Also wenn das stimmt... :narf:

Kudos
22-04-2005, 14:22
Geile Geschichte!

Vorausgesetzt es hat sich wirklich so abgespielt:


Aus welchem Grund sollte ihm das Finanzamt diese viel zu hohe Anwaltsrechnung denn erstatten? Da es nicht zu einem Verfahren gekommen ist, ist auch kein Anwalt notwendig. Deshalb ist das Finanzamt auch nicht gezwungen, ihm diesen "Schaden" zu erstatten.


Ja, aber sogar das Finanzamt weiß, wie die Rechtssprechung ist, wenn es zu einem Verfahren kommen würde bzw. gekommen wäre. Der Verlierer zahlt nämlich, korrekterweise, die Zeche!

Zu diesem Zeitpunkt wäre imho das Finanzamt tatsächlich nicht "gezwungen" gewesen, aber wie's dann weiter gelaufen ist, siehst Du ja...

Obwohl wir eines der besten Rechtssysteme auf der Welt haben, sind wir auch nicht vor allem geschützt!

Duke
22-04-2005, 15:09
Habe diese Geschichte vor tagen mein Bekannter geschickt ,
dieser ist Anwalt.

Antwort : Diese Geschichte ist bekannt aber leider NICHT wahr.

Gruss

JuMiBa
22-04-2005, 15:35
Habe diese Geschichte vor tagen mein Bekannter geschickt ,
dieser ist Anwalt.

Antwort : Diese Geschichte ist bekannt aber leider NICHT wahr.


Das beruhigt mich ungemein... ;)

Gruß Micha

Franz
22-04-2005, 15:37
ich habe gestern den Visa Ausschuss verfolgt, sowhl Vollmer als auch Pleuger, speziell bei Pleuger hat man mal einen Einblick in die Strukturen der Behörden bekommen und wie da rumgewurschtelt wird und wie wenig Ahnung die Schnittstellen wirklich haben.
erschreckend

Kudos
22-04-2005, 15:38
Woher weiß er sicher, dass der Fall fiktiv ist?

Mich würde es auch interessieren ob sich das tatsächlich so abgespielt hat. Habe auch ein bisschen rumgegoogelt, aber leider auch kein Aktenzeichen o.ä. gefunden.

Allerdings haben ZDF Frontal 21, und der Kölner Express davon berichtet und ob sie ihre journalistische Sorgfaltspflicht erfüllt haben, weiß ich auch nicht.

Aber nur weil's ein Bekannter von Dir behauptet, dass es nicht wahr ist, bzw. zwei Medien, dass es wahr sei, glaube ich noch nicht viel...

mantis.wilm
22-04-2005, 16:41
Da es sich um eine reale Summe handelte, die fälschlicherweise dem Geschädigten abgebucht wurde, sind auch die prozentualen Anwaltskosten rechtens! Ich glaub' nichtunbedingt , dass das Quatsch ist...wie auch immer, geil!

Kudos
22-04-2005, 17:21
Daran zweifelt niemand (oder doch?).

Mich würde halt interessieren ob's tatsächlich so dumme Finanzbeamte gibt :D

Achja, ich habe mir überlegt meine Beziehungen zu Finanzbeamten zu intensivieren -- vielleicht verschreibt sich auch mal einer für mich und meinen Anwalt... :D 2,5 Mio geteilt durch drei ist auch ein Sümmchen mit dem ich gut leben könnte...

mantis.wilm
22-04-2005, 17:31
Wieso drei? Du, Du und Dein Anwalt? :D

Kudos
22-04-2005, 18:10
Wieso drei? Du, Du und Dein Anwalt? :D

Selbst wenn ich beim Finanzamt arbeiten würde, wäre es wohl etwas auffällig, wenn ich meine eigene Steuererklärung so "bearbeiten" würde.

Wer arbeitet denn von euch hier im Finanzamt und wer ist Anwalt? :ironie:

mantis.wilm
22-04-2005, 18:28
Selbst wenn ich beim Finanzamt arbeiten würde, wäre es wohl etwas auffällig, wenn ich meine eigene Steuererklärung so "bearbeiten" würde.

Wer arbeitet denn von euch hier im Finanzamt und wer ist Anwalt? :ironie:


Klar, verstanden, falsch gelesen! Aber wenn Du das einfädelst, riskierst Du...der Anwalt hat einfach Blödheit ausgenutzt...

captainplanet
22-04-2005, 20:13
Preisfrage: Was ist wohl der Unterschied zwischen Deutschland und einer Bananenrepublik?!?

In der Bananenrepublik gehen 2,4 von den 2,5 Millionen für Schmiergelder drauf, aber in einem Rechtsstaat gibts solche Urteile gratis frei Haus! :D

andyy
22-04-2005, 20:41
die story ist wahr, hier noch mal ein link.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,2271568,00.html

Problem der Sache ist halt, dass das Anwaltshonorar abhängig vom Streitwert.
Der Typ hat einfach nur Glück gehabt...

samabe
25-04-2005, 08:38
Aber da steht ja nirgends, dass der Anwalt die Gebühr auch berechnet hat.
Und wenn man sich das RVG mal ansieht wird man schnell feststellen, dass der Autor des Artikels wohl schlecht recherchiert hat:

Die Gebühr beträgt maximal bei einem Streitwert von 500.000 Euro = 2.996 Euro. Für jede weiteren 50.000 Euro kommen 150 Euronen hinzu. Da in Einzelstreitfällen maximal 30 Mio Euro (§ 30 RVG) anfallen dürfen, darf die maximale Anwaltsgebühr 92.846 Euro betragen. Also doch nicht ganz 2,3 Mio Euro.

Waren bestimmt ein paar Rundungsfehler, die dem Journalisten da so unterlaufen sind - oder er hat versehentlich sein eigenes Gehalt erwähnt.......

nrwboy
25-04-2005, 13:27
hammerhart der fall, wenn er wirklich wahr ist. könnte man da nicht folgendes machen ==>

nrwboy will geld machen und hat einen geilen plan. er weiht die sachbearbeiterin vom finanzamt ein und einen anwalt ein. die schadenssumme wird dann so hoch angelegt, dass jeder von den drei leuten eine million abbekommt. alle drei tun sich jetzt zusammen.

nrwboy schreibt steuererklärung, danach fällt ihm sein fehler und ruft sachbearbeiterin an. sachbearbeiterin, die nrwboy kennt und im gleichen boot sitzt schreibt absichtlich zahlen hintereinander. nrwboy kriegt dicke rechnung nach hause und geht damit zum anwalt, der auch mit im boot sitzt. dieser macht ne anzeige und gewinnt den fall und errechnet sich aus streitwert seine summe zusammen. diese summe ist drei millionen. sachbearbeiterin kriegt eine million, anwalt kriegt eine million und nrwboy kriegt eine million.

so doof wie unser staat ist, könnte man wirklich davon ausgehen, dass das klappt, was meint ihr dazu?

mantis.wilm
25-04-2005, 15:46
Aber da steht ja nirgends, dass der Anwalt die Gebühr auch berechnet hat.
Und wenn man sich das RVG mal ansieht wird man schnell feststellen, dass der Autor des Artikels wohl schlecht recherchiert hat:

Die Gebühr beträgt maximal bei einem Streitwert von 500.000 Euro = 2.996 Euro. Für jede weiteren 50.000 Euro kommen 150 Euronen hinzu. Da in Einzelstreitfällen maximal 30 Mio Euro (§ 30 RVG) anfallen dürfen, darf die maximale Anwaltsgebühr 92.846 Euro betragen. Also doch nicht ganz 2,3 Mio Euro.

Waren bestimmt ein paar Rundungsfehler, die dem Journalisten da so unterlaufen sind - oder er hat versehentlich sein eigenes Gehalt erwähnt.......


Na, 92- Nochwas- Tausend, da würde ich ja nicht mal den Kuli in die Hand nehmen.
Wirst Recht haben, der Journalist- klassischerweise zur reichsten Zunft gehörend- wird aus Versehen seine Gehaltsabrechnung reingemogelt haben...