Vollständige Version anzeigen : welche messer darf man tragen?
weiss jemand welche messer man legal tragen darf?
pfefferspray ist zur SV natürlich auch eine alternative...
mfg
FireFlea
28-04-2005, 13:13
Es gibt zu der Thematik eine ausgezeichnete Homepage, deren Verlinkung hier allerdings nicht gerne gesehen ist. Schau mal nach dem ehemaligen User "**********".
FireFlea
28-04-2005, 13:16
Aha, der Name kann auch nicht genannt werden. Hat was mit Gross Britannien und Handgranaten zu tun. :D
SnakeCCCP
28-04-2005, 13:33
kann mir einer mal sagen was so schlimm daran sein soll?
Ps: Pfefferspray darf in deutschland nur gegen tiere eingesetzt werden.
Sei mal dahingestellt wie gut die Seite ist...
Schau mal unter http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html oder http://www.bundesregierung.de/Gesetze/-,7214,0/Gesetze-A-Z.htm?link=bpa_zur_liststandard&link.orderby=&link.orderdir=&link.sIAbkuerzung=&link.sISachgebiet=&link.sIAlphabet=W
Wenn Du 18 bist prinzipiell alles, was nicht verboten ist. :p
Kurzfassung: grundsätzlich keine Balisongs, Stoßdolche, Wurfsterne, OTF-Springer oder Springer länger als 8,5cm Klingenlänge.
Bezüglich Pfefferspray: da gibt's eine Hintertür im Notwehrrecht - man darf jedes verfügbare Mittel zur Notwehr verwenden. Also kaufen und tragen wegen der Hunde, wenn ein Zweibeiner angreift auch verwenden. ;)
klappmesser sind demfall auch verboten.
danke euch für die antworten!
klappmesser sind demfall auch verboten.
Nö, wie kommst Du drauf?
ich meine einhändig bedienbare klappmesser.
chfroehlich
28-04-2005, 15:39
Wer die Suchfunktion benutzen und lesen kann ist eindeutig im Vorteil.
Schon mehrfach hier gepostet:
jkdberlin
28-04-2005, 15:45
ich meine einhändig bedienbare klappmesser.
Nein :)
Grüsse
zu dem Beitrag Messer und Recht ( öffentliche Veranstaltungen )
ein Anwalt hat mir erklärt " das eine Gastwirtschaft oder ein Ort wo eine Ausschankgenehmigung erteilt wurde als öffentliche Veranstaltung gilt "
also keine Waffen getragen werden dürfen .
Ist das Richtig ?
In dem Beitrag Messer und Recht gilt eine Kneippe nicht als öffentliche Veranstaltung .
rooster23
28-04-2005, 20:37
Bezüglich des Pfeffersprays und der Notwehr.
Wer Pfefferspray in Notwehr einsetzt, macht sich strafbar.
Was man darf(geduldet) ist der Einsatz in einer NOTSTANDSITUATION. Das ist ein klein wenig anders. Notstand erfasst all jene Bereiche, die die Notwehr überschreiten.
In einer Notstandsituation z.b. darfst du dich auch (der Situation angemessen) strafbar machen. z.b. der Einsatz von Pfefferspray, oder meinetwegen ein Auto klauen... Es bleibt dann zwar illegal aber aufgrund einer Notstandssituation straffrei...
Notstand liegt aber nur vor, bei Bedrohung von Leib, Leben und Gesundheit deinerselbst oder anderer, während Notwehr auch gerechtfertigt ist, bei Bedrohung von Eigentum. Also wenn dir jemand dein Auto klaut, darfst du CS Gas einsetzen aber kein Pfeffer, da Notwehr. Wenn dir einer ans Leben will und du hast keine andere Möglichkeit!!!, dann kannst du illegalerweise das zufällig vorhandene Pfefferspray einsetzen. Diese illegale Handlung bleibt dann aufgrund deiner Notstandsituation straffrei.
Was das illegale Führen von Hieb und Stichwaffen in z.b. einer Kneipe oder auf Volksfesten etc. angeht, würde mich mal interessieren, ob es sich dabei nur um eine Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das waffengesetz oder um eine straftat handelt (anzeige und evtl. vorbestraft).
Das wäre mir wirklich wichtig zu wissen, denn ich habe meinen Stahl eigentlich immer irgendwo dabei.
Gruß Rooster23
rooster23
28-04-2005, 21:07
Interessant finde ich, daß man Küchenmesser, Haumesser, oder Macheten deren Zweckbestimmung eindeutig nicht die "Herabsetzung ... etc. von Menschen" ist, überall hin mitnehmen kann ...
So wie ich das verstanden habe entscheidet bei einem feststellbaren einhändig zu öffnenden Taschenmesser oder einem Messer mit feststehender Klinge (einschneidige Klinge vorrausgesetzt) allein die Zweckbestimmung über die Einstufung als Waffe oder als Werkzeug.
Ein eindeutiges Jagdmesser, oder ja auch ein Bowiemesser ist demnach ein Werkzeug und dieses darf ich dann auch auf ein Volksfest hin mitnehmen. Sollte man wissen.
Bei meinem CRKT M16 hab ich da wohl keine Chance, das ist sicherlich eine Hieb und Stichwaffe.
Aber bei dem kleinen badge knife von Smith & Wesson, muß ich mich mal um die Zweckbestimmung kümmern.
Seltsam finde ich, daß die meinen die "allabendliche Party in der Dorfdisco" sei keine öffentliche Veranstaltung.
Aber alles in allem sehr wertvolle weil kanppe und leicht verständliche Darlegungen.
Danke dafür.
Gruß rooster23
rooster23
29-04-2005, 10:47
Hallo
Ich habe mich mal bei Wolfster erkundigt, bezüglich der Zweckbestimmung meines Badge Knifes von Smith & Wesson.
Seine Antwort:
Guten Tag Herr Richter,
Die US Hersteller geben, wie in der Regel alle ( auch deutschen) Hersteller
natuerlich keine spezifischen Informationen ueber die Zweckbestimmung ihrer Schneidwerkzeuge.
Der Hersteller hat mit dem von Ihnen erworbenen Messer, nach unserer Meinung,
keine andere Absicht verfolgt , als seinen Kunden ein vernuenftiges Schneidwerkzeug anzubieten.
Wir sind keine Juristen, aber :
Grundsaetzlich sind Sie natuerlich gut beraten, KEIN Messer
auf eine oeffentliche Veranstaltung mitzunehmen, wo es nach unserer Meinung
auch nicht hingehoert, zumal nicht ein feststehendes ( Warum auch ? ).
Sie moechten sicher nicht z.B. in einem Fussballstadion, auf einer Faschingssitzung,
oder in einem Bierzelt mit einem feststehenden Messer angetroffen werden.
Wir meinen, hier liegt es an der Einsicht und dem Verstaendnis
des Messerbesitzers, losgeloest von einer ggfs. (diskutierbaren) "Zweckbestimmung"
oder juristischen Feinheiten, eine klare, konsequente Linie zu fahren.
Daher haben feststehende Messer , nach unserem waffenrechtlichen und
sozialem Verstaendnis, auf oeffentlichen Veranstaltungen nichts zu suchen.
Wenngleich fuer uns feststehende Messer von Ihrer Zweckbestimmung primaer
immer Schneidwerkzeuge sein werden, vertreten wir die oben ausgefuehrte Meinung, einfach
um Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schloegel
Wolfster´s Knife Shop
Conrad-Rechrich-Strasse 13
64850 Schaafheim-Radheim
http://www.wolfster.de
Tel. 06073-742379
Fax 06073-742384
Das is so lala...
Wer ein Messer aufs Volksfest, Disco oder dergleichen mitnehmen will, sollte wohl dann doch lieber auf ein eindeutiges Rettungsmesser, Anglermesser, Jagdmesser, Outdoormesser, Bowiemesser, Tauchermesser, Filiermesser, Küchenmesser, Machete (alles einschneidig vorrausgesetzt) etc. zurückgreifen.
Nicht das wir uns falsch verstehen, ich meine nicht, man sollte das tun, sondern das es erlaubt ist vom Gesetzgeber, da es ein Werkzeug ist, wie auch eine Sense, Motorsäge etc. ...
Man kann die Gesetzeslage gar nicht genau genug kennen um in Rechtssicherheit zu leben.
Gruß rooster23
rooster23
29-04-2005, 11:56
Das Gerber Freeman Folder Outdormesser z.b. hat sogar einen Preis als bestes Outdoormesser bekommen.
Das wäre dann ja wohl eindeutig ein Werkzeug und somit überall tragbar.
Und es ist zudem noch sehr sehr schön und auch bezahlbar.
WA International Knife Award 2004: Sieger in der Kategorie Outdoormesser wurde das Freeman Folder der Firma Gerber Legendary Blades, USA.
Laut dem Urteil der Juroren besticht dieses Messer durch sein stimmiges Gesamtpaket – es entspricht allen Herausforderungen, die an ein Outdoormesser gestellt werden: es ist vielseitig, robust, optisch gelungen, praxistauglich und liegt zudem sehr gut in der Hand. Ein Lob gab es auch für die „wohlgeschliffene und wunderbare“ Klingenform.
Gut gefiel der Jury, dass man das Messer klein zusammenklappen und es somit gut in der Hosentasche oder im Rucksack verstauen kann.
Bildquelle: NürnbergMesse
Pressefotos - Nürnberg (http://press.nuernbergmesse.de/_iwa/foto_popup.2429.html)
Gruß rooster23
Wer Pfefferspray in Notwehr einsetzt, macht sich strafbar.
...Wenn dir einer ans Leben will und du hast keine andere Möglichkeit!!!, dann kannst du illegalerweise das zufällig vorhandene Pfefferspray einsetzen. Diese illegale Handlung bleibt dann aufgrund deiner Notstandsituation straffrei.
Letzteren Punkt wollte ich noch mal heraussheben - genau darum geht es.
Bitte allgemein beachten: wir können hier zwar Paragraphen zitieren und Urteile kommentieren, können/dürfen aber keine Rechtsberatung geben.
weiss jemand welche messer man legal tragen darf?
pfefferspray ist zur SV natürlich auch eine alternative...
Bist du dir absolut sicher, dass du bereit bist ein Messer zur Verteidigung einzusetzen? Wenn nicht solltest du es zu hause lassen.
Moin moin,
Mr.X aus dem FMA Forum hat es ganz gut und verständlich für jederman geschrieben welch Messer erlaubt bzw welche nicht erlaubt sind.
Hier mal der Text:
Messer Recht
Welche Messer sind erlaubt?
Es gilt der Grundsatz, dass alle Messer erlaubt sind, die nicht ausdrücklich
verboten sind. Für Messer, die nicht dem Waffengesetz unterliegen, gibt es keinerlei
Einschränkungen. Solche Messer sind Werkzeuge, mit denen man (juristisch
betrachtet) umgehen kann wie mit einem Hammer oder einem Schraubenzieher.
Man darf sie kaufen und besitzen und sie überall hin mitnehmen (wenn auch nicht
in ein Flugzeug). Das gilt zum Beispiel für alle Küchenmesser, aber auch für alle anderen
Messer, sofern sie nicht als Waffe gelten. Dabei sind nur diejenigen Messer
und Blankwaffen, die das Gesetz ausdrücklich benennt, als Waffe eingestuft.
Wann ist ein Messer eine Waffe?
Laut Paragraph 1, Absatz 2, Nr. 2, Buchstabe b des Waffengesetzes, sind als Waffe
anzusehen: „tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“ In der Anlage 1 zum
Gesetz (Abschnitt 1, Unterabschnitt 2) werden Hieb- und Stoßwaffen ergänzend
definiert als „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch
Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“.
Das entscheidende Kriterium ist also die Zweckbestimmung.
Dass man zum Beispiel jedes Küchenmesser auch als Waffe
verwenden kann (wie auch jeden Hammer oder Schraubenzieher),
spielt für die Erfassung durch das Waffengesetz keine
Rolle, weil es nicht der ursprüngliche Zweck des Gegenstands
ist. Für welchen Zweck ein Messer bestimmt ist, ergibt sich
aus der Typbeschreibung oder der Erfahrung, und gegebenenfalls
kann ein Nachschlagen in einem Lexikon hilfreich
sein. Beispielsweise ist ein Bajonett als Kriegswaffe
für den Einsatz gegen Menschen gedacht und unterliegt
dem Waffengesetz, eine Machete ist aber
zum Freischlagen von Dickicht bestimmt und damit
ein legales Werkzeug.
RATGEBER
Eindeutig
eine Waffe,
aber nicht
verboten: Dolch
mit beidseitig
scharfer Klinge.
Wenn ein Messer als Waffe eingestuft ist, heißt das aber noch lange nicht, dass es
auch verboten ist. Klassische Hieb- und Stoßwaffen wie Säbel und Degen sind ja
auch nicht verboten, sie unterliegen aber einer Altersbeschränkung. Solche Gegenstände
dürfen nur an Personen abgegeben werden, die 18 Jahre oder älter sind.
Zusätzlich gilt für sie das Verbot, sie auf bestimmten Veranstaltungen zu führen, und
auch die Aufbewahrungspflichten sind reglementiert (dazu später mehr). Das gleiche
gilt für Messer mit beidseitig scharf geschliffener Klinge, die grundsätzlich
als Waffe angesehen werden. Das Mindestalter der Volljährigkeit gilt für alle vom
Gesetz als Waffe eingestuften Messer, also auch für legale Springmesser.
Alle anderen Messer, die vom Verwendungszweck eben nicht für den Einsatz gegen
Menschen bestimmt sind, aber wegen einer scharfen Schneide oder Klingenspitze
geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen
oder herabzusetzen, sind nur dann Waffen, wenn das Gesetz sie ausdrücklich
benennt. Diese Gegenstände werden vom Gesetz dann überwiegend
als verbotene Waffen eingestuft.
Gibt es eine Einschränkung der Klingenlänge?
Eine Begrenzung der zulässigen Klingenlänge gibt es nur bei
Springmessern (dazu später mehr). Bei allen anderen Messern
(auch solchen, die als Waffe eingestuft sind, weil sie zum Beispiel
eine beidseitig scharfe Klinge haben) existiert keine Beschränkung!
Die Einstufung eines Messers als Waffe ist
ebenfalls unabhängig von der Klingenlänge.
An dem hartnäckigen Gerücht, jedes Messer ab
einer Klingenlänge von 25 Zentimetern sei eine Waffe
(oder jedes Taschenmesser ab zehn Zentimetern),
ist nichts dran. Auch ein Bowie-Messer (und sei es
noch so groß) ist keine Waffe – es sei denn, die
Klinge ist beidseitig scharf. Das bedeutet, dass es
auch bei Klappmessern keine Begrenzung der
Klingenlänge gibt.
MESSER-RECHT
Keine
Begrenzung:
Messerklingen
können
so lang sein
wie sie wollen.
Ein Messer wird dadurch
nicht zur Waffe.
6
Welche Messer sind verboten?
Es gibt eine Reihe von Messern, die
laut § 1, Absatz 4 des Waffengesetzes
als verbotene Gegenstände gelten. In
der Anlage 2 zum Waffengesetz (Abschnitt
1, Unterabschnitte 1.4.1 bis
1.4.3) werden diese Messer aufgelistet.
Verboten sind folgende Messer:
• alle Fallmesser
• Springmesser (bis auf die ausgenommenen
Typen, dazu gleich mehr)
• Faustmesser („mit einem quer zur
feststehenden Klinge verlaufenden
Griff, die bestimmungsgemäß in der
geschlossenen Faust geführt oder
eingesetzt werden“)
• Faltmesser mit zweigeteilten,
schwenkbaren Griffen (Butterflymesser
oder Balisong-Messer)
In der Anlage 1 (Abschnitt 2.1.1) werden die Begriffe Spring- und Fallmesser näher
erläutert. Demnach handelt es sich dabei um „Messer, deren Klingen auf Knopfoder
Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser)“,
bzw. um Messer, „deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch
ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen
und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)“.
Vorsicht ist auch bei Hieb- und Stichwaffen geboten, deren Eigenschaft man nicht
sofort erkennt: In der Anlage 2 zum Waffengesetz werden unter Punkt 1.3.1. auch
solche Hieb- und Stoßwaffen als verbotene Gegenstände aufgeführt, die „ihrer Form
nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegen-
RATGEBER
Fallmesser
Faustmesser
Stiletto
Schlagring- oder
Knöchelmesser
Schwertstock
Kugelschreiber-Messer
Butterfly
Verbotene Messer:
7
ständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind“. Dazu zählen zum Beispiel Gürtelschnallen
mit eingebautem Dolch. Ebenfalls verboten sind Messer, deren Griff als
Schlagring ausgeformt ist – weil Schlagringe grundsätzlich nicht erlaubt sind. Allerdings
sind Taschenmesser in Form einer Gürtelschließe oder in einem Stift oder
Feuerzeug legal, weil es ich dabei ja nicht um Waffen handelt.
Welche Folgen hat es, wenn ein Messer verboten ist?
Messer, die als verbotener Gegenstand eingestuft sind, darf man grundsätzlich
nicht besitzen. Solche Gegenstände dürfen in Deutschland weder hergestellt noch
importiert, gehandelt oder bearbeitet werden, noch darf ein Sammler solch einen
Gegenstand besitzen. Das bedeutet natürlich auch, dass man sie nicht erwerben
(auch nicht durch Erbschaft oder Schenkung) oder verkaufen und schon gar nicht
mit sich führen darf. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat! Wenn man
deswegen verurteilt wird, ist man vorbestraft. Es empfiehlt sich also dringend, kein
Risiko einzugehen, sondern verbotene Messer zu vernichten oder unbrauchbar zu
machen (dazu später mehr). Verbotene Waffen bei der Polizei abzugeben, ist mit einem
Risiko verbunden: Seit August 2003 droht die Gefahr der Strafverfolgung,
auch wenn man einen solchen Gegenstand freiwillig bei den Behörden abgibt!
Welche Springmesser sind noch erlaubt?
Auf Initiative der Messerindustrie hat der Gesetzgeber einige Springmesser (nicht
Fallmesser!) von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen
erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage 2 zum Waffengesetz (Abschnitt
1.4.1) erläutert. Demnach sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20 Prozent der
Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat
MESSER-RECHT
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Alle diese Eigenschaften muss ein Springmesser erfüllen, um legal zu sein.Wenn
bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal! Andersrum ausgedrückt
ist ein Springmesser immer dann verboten, wenn die Klinge länger als 8,5
Zentimeter ist oder in gerader Linie nach vorn aus dem Griff springt. Beidseitig
scharfe Klingen sind ebenso verboten wie zu schmale Klingen. Auch Klingen mit
Rückensäge sind vom Verbot betroffen. Die Breitenregelung von mindestens 20 Prozent
der Klingenlänge muss man genau lesen: Es heißt „in der Mitte“. Das bedeutet,
dass man die Klingenbreite nicht in der Nähe des Griffs messen darf, sondern
wirklich in der geometrischen Mitte der Klinge (bei einer acht Zentimeter langen
Klinge also vier Zentimeter vom Griff entfernt).
Eine gummiweiche Formulierung im Gesetzestext ist der „durchgehende Rücken,
der sich zur Schneide hin verjüngt“. Ob eine falsche Schneide im vorderen Bereich
des Klingenrückens und ein kleiner Absatz zum Rest des Rückens zulässig ist, darüber
streiten sich noch die Experten.
Wann darf man ein verbotenes Messer behalten?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden eine
Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dieser Weg ist im Gesetz (WaffG § 40,
Absatz 4) vorgesehen. Dabei muss man nachweisen, dass das verbotene Messer Teil
einer „kulturhistorisch wertvollen Sammlung“ ist (hier sind Phantasie und Überzeugungskraft
nötig). Wichtig ist, dass die Genehmigung für jedes einzelne Messer
erteilt werden muss! Eine generelle Sonderregelung gibt es bei den so genannten
Faustmessern: Inhaber eines Jagdscheins und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden
Berufen dürfen diesen Messertyp verwenden (WaffG, § 40, Absatz 3).
RATGEBER
Springmesser: So lang darf und so breit muss die Klinge sein
Klingenlänge (überstehend): maximal 8,5 cm
Klingenbreite: minimal 20% der Klingenlänge
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Für Spring- und Fallmesser gilt:Wenn die Klinge nicht springt oder fällt, handelt es
sich nicht um ein Spring- oder Fallmesser. Das bedeutet, dass man den entscheidenden
Mechanismus außer Funktion setzen muss. Das kann man erreichen, indem
man die beweglichen Teile verschraubt oder die Klinge auf andere Weise dauerhaft
blockiert.
Unser Tipp: Dem Gesetz ist eindeutig auch Genüge getan, wenn man ein verbotenes
Spring- oder Fallmesser zerlegt. Denn im Gegensatz zu Schusswaffen sind
bei Messern keine wesentlichen Teile definiert, die schon für sich allein dem
Waffengesetz unterliegen (wie zum Beispiel ein Pistolenlauf). Bei einem zerlegten
Springmesser handelt es sich also nur noch um eine Anzahl von mechanischen
Bauteilen. Erst zu einem Messer zusammen montiert, bilden sie unter Umständen
einen verbotenen Gegenstand.
Welche Messer darf man führen?
Grundsätzlich darf man alle Messer, die nicht verboten sind, in der Öffentlichkeit
führen, also zugriffsbereit bei sich haben. Eine Einschränkung gilt jedoch für
öffentliche Veranstaltungen: Paragraph 42 des Waffengesetzes (Absatz 1) stellt
fest: „Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,
Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt,
darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.“ Als Veranstaltungen im Sinne
dieses Paragraphen gilt aber nicht die allabendliche Party in der Dorf-Disco. Man
dürfte also (theoretisch) sogar ein Wikingerschwert mit in die Kneipe nehmen (die
Kneipe ist keine „öffentliche Vergnügung“), obwohl es als Waffe gilt.
Messer, die nicht als Waffe eingestuft sind, kann man sogar zu Veranstaltungen
im Sinne des Gesetzes mitnehmen. In der Praxis empfiehlt es sich allerdings, keinen
unnötigen Ärger zu provozieren.Wer ins Fußballstadion ein Messer mitnimmt, sollte
sich nicht wundern, wenn es bei einer Personenkontrolle beschlagnahmt wird, weil
der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch macht und die Staatsanwaltschaft
deshalb ein Verfahren einleitet. In solchen Fällen sind juristische Diskussionen über
die Waffeneigenschaft eines Messers und die Anwendbarkeit des Paragraphen 42
wirklich überflüssig.
MESSER-RECHT
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Wie darf man ein Messer bei sich tragen?
Diese Frage ist schnell beantwortet: In welcher Weise man
ein Messer mit sich führt, ist dem Gesetzgeber völlig egal.
Es spielt also keine Rolle, ob man es am Gürtel oder in der
Hosentasche, in der Jacke oder am Rucksack trägt. Es ist auch
unwichtig, ob das Messer für andere sichtbar oder unsichtbar
ist. Die Unterscheidung der waffenrechtlichen Begriffe
„Führen“ (zugriffsbereit) und „Tragen“ (Transportieren ohne
direkte Zugriffsmöglichkeit), wie sie zum Beispiel bei Schusswaffen
wichtig ist, hat bei Messern keine Bedeutung.
Wie muss man Messer aufbewahren?
Aufbewahrungsvorschriften gelten grundsätzlich nur für Messer, die als Waffen eingestuft
sind. Hier schreibt das Gesetz (§ 36) vor: „Wer Waffen oder Munition besitzt,
hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“ Dieser Satz gilt
auch für Hieb- und Stoßwaffen, wie das Bundesinnenministerium inzwischen klar gestellt
hat, und damit auch für legale Springmesser.
Für legale Hieb- und Stoßwaffen sowie Springmesser, die als erlaubte Messer dem
Waffengesetz unterliegen, gelten jedoch nicht die verschärften Aufbewahrungsvorschriften,
die an Schusswaffen und Munition gestellt werden. Es genügt, wenn diese
Gegenstände in einer normal abgesicherten Wohnung aufbewahrt werden. Problematischer
ist es, wenn Minderjährige Zugang zu der Wohnung haben, denn das
Gesetz erlaubt nur volljährigen Personen den Umgang mit Waffen. In diesem Fall reicht
es aber aus, wenn Hieb- und Stoßwaffen in einem mit Schloss abgesicherten Schrank
oder einer abgesperrten Vitrine aufbewahrt werden. Minderjährige dürfen selbstverständlich
keinen Zugriff auf den Schlüssel haben!
Nochmal: Diese Vorschriften gelten nur für Messer, die laut Paragraph 1 des Waffengesetzes
als Waffe anzusehen sind. Neben den Hieb- und Stoßwaffen zählen dazu auch
erlaubte Springmesser. Sie gelten zwar nicht als verbotener Gegenstand, wohl aber als
Waffe. Für alle anderen Messer gibt es keine Vorschriften.
Selbstverständlich müssen auch Jäger und Mitarbeiter in Pelz verarbeitenden Berufen
RATGEBER
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die zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigten Faustmesser vor dem Zugriff anderer
Personen geschützt aufbewahren. Schon aus Eigeninteresse sollte man diese Messer
vor dem Abhandenkommen schützen, denn das Gesetz verbietet die Herstellung und
den Handel derartiger Messer, so dass ein Ersatz nicht mehr möglich sein wird.
Gibt es weitere Regelungen durch das Waffengesetz?
Neu ist, dass Anzeigen oder Werbeschriften, in denen Waffen angeboten werden,
nach § 35 mit dem Hinweis „Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr“
zu kennzeichnen sind.
Wichtiger ist folgende Neuerung:Wer eine Waffe führt, muss nach § 38 seinen
Personalausweis oder Pass mit sich führen. Das betrifft natürlich auch erlaubte
Hieb- und Stoßwaffen wie zum Beispiel Springmesser!
Das Messer-Recht in Kürze:
Verboten sind:
• Butterfly-Messer (keine Ausnahme)
• Faustmesser (Ausnahme: Jäger und Pelz verarbeitende Berufe)
• Fallmesser (keine Ausnahme)
• Springmesser (ohne Ausnahme, wenn die Klinge nach vorne herausschnellt)
• Springmesser, die seitlich öffnen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht
erfüllt werden
• Hieb- und Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen
Erlaubt sind:
• seitlich öffnende Springmesser, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen
• alle übrigen Hieb- und Stoßwaffen, wenn sie kein verbotener Gegenstand sind
• alle anderen Messer
Mit sich führen darf man:
• Erlaubte Hieb- und Stoßwaffen (wie legale Springmesser) als Volljähriger
(mit Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen und Flugreisen)
• alle anderen, nicht im Gesetz benannten Messer (nicht bei Flugreisen)
Aufbewahrungsvorschriften gibt es:
• nur für Messer, die als Waffe eingestuft sind (damit auch für Springmesser)
Gruß
Roddy
jkdberlin
30-04-2005, 09:28
Einfach mal das *.pdf von Christph2 öffnen...;)
Grüsse
**********************
Die US Hersteller geben, wie in der Regel alle ( auch deutschen) Hersteller
natuerlich keine spezifischen Informationen ueber die Zweckbestimmung ihrer Schneidwerkzeuge.
**********************
Aber wer mal lachen will:
http://www.darkopsknives.com/
SIG-Soupy
17-09-2008, 02:10
CS ist verboten da es ein gas ist. dafür braucht man hier in ner schweiz nen waffenerwerbsschein und in deutschland is das nich viel anders . . .
Markus11
17-09-2008, 02:16
CS ist verboten da es ein gas ist. dafür braucht man hier in ner schweiz nen waffenerwerbsschein und in deutschland is das nich viel anders . . .
Blödsinn.
Cs Sprays kann man in Deutschland frei kaufen. (Sogar ab 14 soweit ich informiert bin.)
Es durfte nur bis vor kurzem nicht in der Armee eingesetzt werden weil es als chemische Waffe galt.
Wurde inzwischen geändert.
Mfg. Markus
Es gibt zu der Thematik eine ausgezeichnete Homepage, deren Verlinkung hier allerdings nicht gerne gesehen ist. Schau mal nach dem ehemaligen User "**********".
Rein interesse halber, wenn es jemand weiß: Warum war das denn so? Ich weiß zwar um wen es geht, würd mich aber interessieren ob er gelöscht wurde, selber gelöscht werden wollte und warum das andere Forum hier nicht gern gesehen wird.
Grüße
enraged_Clown
17-09-2008, 06:01
CS ist verboten da es ein gas ist. dafür braucht man hier in ner schweiz nen waffenerwerbsschein und in deutschland is das nich viel anders . . .
wenn man keine ahnung hat, einfach mal fresse halten.
re:torte
17-09-2008, 08:20
und Gas- Feuerzeuge sind jetzt auch verboten, weil Gas drin is. ... Aber nur für Deutsche. Ausländische Mitbürger dürfen weiter Gas- Feuerzeuge verwenden ....
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