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Vollständige Version anzeigen : Ärger mit dem Gesetz nach der Selbstverteidigung?



Drake
11-05-2005, 20:40
Sers Leute!
Hab mir vor kurzem mal das Notwehrrecht (für Kampfsportler?) angesehen (man muss ja schließlich seine Rechte kennen ;) ; Anmerkung: habs in nem anderen Thema mal "zusammengefasst":http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?p=382684#post382684)

Mich würde mal interessieren, ob ihr schon mal Ärger mit dem Gesetz hattet nach ner Situation, die eure Kampfsportkenntnisse erfordert haben.
Letzlich gehts mir eigentlich darum, wie oft so ne Situation überhaupt der Fall ist!
Danke schon mal!

Flinkes Bein
11-05-2005, 21:27
denke nicht das man probleme mit dem gesetzt bekommt wenn man sich mit seinen fähigkeiten zu wehr setzt. ärger kannst du bekommen wenn du auf den angreifen einprügelst obwohl er am boden liegt und auf gibt. der link von dir sagt doch eigentlich alles. ob kampfsportler oder nicht ist egal. jeder wehrt sich so gut er kann und endlich ist es auch mal schwarz auf weiß. Niemand muss vorher bescheid geben, dass man kampfsport macht :aufsmaul:

Dudeplanet
11-05-2005, 21:41
Nun ja, Ärger hatte ich bisher nicht. Ich denke schon, dass ein besonderer Anspruch an Kampfsportler sorgfältig bei der Wahl der Mittel zu sein gerechtfertigt ist. Dafür trainiert man ja auch.

Bei mir gabs kürzlich ne besondere Situation:

Ich komme von der Arbeit, bin gerade aus dem Werkstor raus, das sehe ich 3 etwa 20-jährige einem etwa 50-jährigen hinterherlaufen und umreißen. Sie haben dann auf Ihn eingetreten. Richtig derb.

Vor mir nur ein paar Frauen, die schreiend wegliefen. Ich habe keine Sekunde gezögert und bin sofort hingelaufen und habe dei Typen zum Einhalt aufgefordert (geschrien). Zu meinem Glück habe die Drei von Ihrem Opfer abgelassen. Was hätte ich wohl getan? Ich weiß es nicht...

Jedenfalls bin ich den Dreien hinterher und habe versucht mir Ihre Kleidung etc. einzuprägen parallel habe ich die grünen Jungs angerufen.

Schockierend war für mich, dass 3 Kollegen des Opfers ihm nicht geholfen haben. Das war echt scheiße... :mad:

hiver
11-05-2005, 22:24
zählt es vor gericht nicht teilweise als "waffe" wenn man große erfahrung in kampfkunst/kampfsport gesammelt hat ?

dann kommen so argumente "wenn du so lange kampfsport machst, hättest du ihn festhalten können bis polizisten kommen und net umtreten sollen"

:cool: aber lieber jemanden ko-schlagen anstatt zugucken wie sich mehrere an einem zu schaffen machen ;)


PS: dudeplanet faszinierend ^^ laufen, telefonieren und klamotten einprägen gleichzeitig .. dein sternzeichen zwilling ? die können mehrere dinge gleichzeitig :cool:

Darkpaperinik
11-05-2005, 22:38
ein bekannter von mir hat einem mädel geholfen, dass gerade dabei war vergewaltigt zu werden (er war joggen im wald)...

naja - der vergewaltiger hat sich, nachdem er von ihr richtiggehend runtergekickt wurde - nicht kooperativ gezeigt und sich dummerweise offensiv verhalten.. ergebnis war, dass er am schluss so ziemlich alle knochen gebrochen hatte..

mädchen gerettet, bösewicht bestraft, ende vom lied - sollte man meinen.. die sache kam vor gericht und mein bekannter bekam 1,5 jahre auf bewährung! wegen schwerer körperverletzung... die richter sahen die tatsache, dass er 8 Jahre im fallschirmjägerregiment der fremdenlegion war als schwerwiegenden faktor an...

tja, so kann es auch gehen..

ps @hiver: hast du auch die erlaubnis vom oberguru holz, äh blech, dass du das logo benutzen darfst als avatar? ich kenne fälle, da hat er schon leute wegen weniger verklagt..

BonBon
11-05-2005, 22:41
@duden
meine Hochachtung !

@flinkes Bein
Man kann nicht als Angegriffener zurückschlagen wie man will. Bei der Gegenwehr/Abwehr muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Es gibt schließlich einen Unterschied zwischen Abwehren und Angreifen. Wenn jemand auf dem Boden liegt und aufgibt, greift er nicht mehr an.
Alles was darüber hinaus geht nennt man exzessiv Notwehr und ist strafbar.

Dudeplanet
11-05-2005, 22:44
PS: dudeplanet faszinierend ^^ laufen, telefonieren und klamotten einprägen gleichzeitig .. dein sternzeichen zwilling ? die können mehrere dinge gleichzeitig :cool:

Jaja, ganz ganz lustig. Ich lach mich schlapp. Kannst Du nicht was nützliches beitragen? :mad:

nemesis
12-05-2005, 02:02
Hi,

der Richter wird das von Fall zu Fall entscheiden, also nicht pauschal.
Das Ergebnis dürfte u.a. abhängig von der schwere der Verletzung sein, die ich einem Angreifer zufügen kann. Einem KK'ler wird man auslegen, daß er solche Situationen trainiert und somit besser einschätzen müsste und dementsprechend bei der Wahl der Mittel nicht in die Extreme greifen darf( als wenn das in einer entsprechenden Situation alles so einfach wäre wie man das auslegen kann), wobei das Recht der Selbstverteidigung aber gewahrt bleibt.
Was ich selbst nicht weiß, aber nicht anders kenne ist, dass man einem KK'ler vergleichsweise eine höhere Strafe aufbrummen kann.

mfg

nemesis

shotokan-man
12-05-2005, 07:21
Man hat auch nicht das Recht dem dann alle Knochen zu brechen, Du darfst Ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten aber nicht ihm alle Knochen brechen. Das ist Selbstjustiz und wurde richtig bestraft.

Ryushin
12-05-2005, 07:49
Einem KK'ler wird man auslegen, daß er solche Situationen trainiert und somit besser einschätzen müsste und dementsprechend bei der Wahl der Mittel nicht in die Extreme greifen darf

Ah jetzt ja ... hmm ... wie oft trainiert ihr denn so das "Herunterkicken" eines Vergewaltigers von seinem Opfer ... mein Gott, jetzt, wo ich so richtig darüber nachdenke, das haben wir ja noch nie gemacht ... na das wird ja eine Überraschung werden am Freitag im Training ...

Juristen und ihr Leben im Paralleluniversum ...

Rgds,
Ryushin

shotokan-man
12-05-2005, 07:53
Durch "Herunterkicken" bricht man niemanden alle Knochen und wird dafür bestimmt auch nicht bestraft denn das wäre gerechtfertigt.
Aber dann noch auf Ihn einschlagen während er vom Opfer ablässt ist nicht OK.
Vielleicht in der Steinzeit!
Natürlich würde man so einem gerne in den ***** treten aber ausser Ärger bringt das eben nichts und ist nicht "Gerechtfertigt".

bouncer
12-05-2005, 08:18
Man hat auch nicht das Recht dem dann alle Knochen zu brechen, Du darfst Ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten aber nicht ihm alle Knochen brechen. Das ist Selbstjustiz und wurde richtig bestraft.
Hallo? Der Typ wollte ne Frau vergewaltigen und is danach noch agressiv auf den "Retter" losgegangen. Der Versuch ne Frau zu vergeawltigen wurde richtig bestraft!! Die Strafe für den Nothelfer ist ein schlechter Witz... :mad:

BuZuS
12-05-2005, 09:39
ich wär in der situation einfach abgehauen. jemanden ohne heilen knochen im körper wird ja auch eine frau kontrollieren können bis die bullen kommen, oder?

Darkpaperinik
12-05-2005, 09:55
ich wär in der situation einfach abgehauen.

da kennst du legionäre schlecht...

Nightdream
12-05-2005, 10:15
Notwehr ist diejenige vertreidigung welche erforderlich ist um einen rechtswidrigen gegenwertigen angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwenden.

Scarface
12-05-2005, 10:27
Ich glaube auch das Richter keine Ahnung von Kampfsport haben! Die kennen es wenn aus dem Fernsehen und denken das jeder abgeht wie Bruce Lee !
Daher ist es schwer ihnen klarzumachen was in so einer Situation vor sich geht und das man zwar solche Momente Trainiert ,aber nicht mit dem Angreifer machen kann was man will !!!

Ki. 102
12-05-2005, 10:41
Notwehr ist diejenige vertreidigung welche erforderlich ist um einen rechtswidrigen gegenwertigen angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwenden.Ja, ist eigentlich ziemlich klar.
Aber das Beispiel mit dem Vergewaltiger "auf frischer Tat ertappt" gibt mir zu denken. Wenn ich ihn "herunterkicke" (wie hier beschrieben), dann am besten dahin treten, wo es nicht zu Verletzungen führt (Verhältnismäßigkeit??) ... und er somit die Chance erhält zu flüchten ... oder die Chance den Nothelfer anzugreifen ?
Ich stelle also beim Hinlaufen einen Kampfkraftvergleich an, versuche mich in die Rolle eines Richters zu versetzen und dann helfe ich entsprechend ... (?)
Der Punkt bei dem Beispiel scheint mir das Problem zu sein, das Überraschungsmoment rechtlich korrekt auszunutzen.
GRUß!

Apo VVD
12-05-2005, 11:04
In so einer Situation sollte man sich dann überlegen wie man sich vor dem Richter verkauft.

Etwas ähnliches ist einem Bekannten auch passiert.Aber da Waren noch Messer im Spiel.Und es waren 2 Personen.
Und da gibt es dann kein Pardon,da brechen Knochen ganz klar.Aber einen Angreifer alle Knochen zu brechen,auch wenn es eine versuchte Vergewaltigung war...Da frag ich mich echt ob das nötig war oder hätte es vieleicht genügt ihm die Flucht nicht zu ermöglichen (Beine brechen)aber das ist schwer im nachhinein zu beurteilen weil in so einer Situation doch viel Adrenalin im Spiel ist.

Scarface
12-05-2005, 11:12
Und wenn der Typ schon so krank ist ne Frau vergewaltigen zu wollen dann wär ich mir nicht sicher ob er nicht ne Waffe hat !!!
In so einer Situation würd ich mir keine Gedanken machen was für Folgen des haben könnte!
Hauptsache der Penner bewegt sich nicht mehr und stellt keine Gefahr mehr dar!!!
Schon allein dafür das er Frauen Vergewaltigt gehören ihm alle Knochen gebrochen und ihn in den Knast zu einem Haufen geiler Schwarzer gesteckt!! :mad:

Daimyo
12-05-2005, 11:31
so schlimm eine versuchte oder vollzogene vergewaltigung ist... es gibt andere mittel, vor allem für einen "Legionär", ihn am weglaufen oder angreifen zu hindern, außer ihm alle knochen zu brechen..

genau genommen müsste man ja dann auch noch die frau daran hindern, auf den vergewaltiger ein zuprügeln, wenn man ihn kampf-/fluchtunfähig gemacht hat..

Ryushin
12-05-2005, 11:36
Durch "Herunterkicken" bricht man niemanden alle Knochen ...

Hmm ... natürlich nicht alle ... wie wäre es für den Anfang mit umfangreichen Schädel- und Gesichtsfrakturen ?


... und wird dafür bestimmt auch nicht bestraft denn das wäre gerechtfertigt.
Aber dann noch auf Ihn einschlagen während er vom Opfer ablässt ist nicht OK. Vielleicht in der Steinzeit! Natürlich würde man so einem gerne in den ***** treten aber ausser Ärger bringt das eben nichts und ist nicht "Gerechtfertigt".

Jaja, ich weiß, früher war alles besser ... da konnte man die Frau noch an den Haaren in die Höhle schleifen ...

Doch weg mit der Ironie ... mein Tipp, wenn Du ihn kaputt machst: ruf einen Krankenwagen, verschwinde schnell, geh dann zusammen mit Deinem Anwalt zur Polizei und zeige ihn wegen Tätlichkeiten gegen Dich an ... und alles wird gut.

Rgds,
Ryushin

Scarface
12-05-2005, 11:41
Da hast du recht.
Ich bin Eigentlich eher von mir ausgegangen!
Aber auch einer aus der Fremdenlegion kann sich nicht lautlos durch den Wald bewegen und den Vergewaltiger mit einem Schlag Kampfunfähig machen!
Ihn dann alle Knochen zu brechen ist schon übertrieben !
Es gibt ja Techniken wie man die Person in einer bestimmten Haltung an einen Baum setzen kann und diese sich nach ca. 10min nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen kann!

nemesis
12-05-2005, 11:53
@Ryushin:

Punkt ist einfach der, dass wenn man in der Lage ist, den Angreifer vielleicht einfach nur festzuhalten, das auch tun muss. Ob das hier jeder tun würde oder nicht, ist eine andere Sache, und vielleicht würde die Mehrzahl so einem Typen einige aufs Maul haun . Bei Vergewaltigungne und Kindesmisshandlungen geht mir ja selber der Hut hoch! :mad:
Das ist aber ne emotionale Sache. Hast Du Dich nicht im Griff und brichst dem Typen mehrere Knochen, wird Dir das dementsprechend angekreidet werden. Liegt er z.B. nach einem Schlag wehrlos am Boden, darfst Du nicht nachtreten o.ä.
Greift er Dich nach versuchter oder ausgeführter Vergewaltigung an und Du streckst ihn mit einem Schlag nieder und wartest auf Polizei, dürfte das auch wieder anders aussehn. Laso wie gesagt, je nach Fall wird man entscheiden.
Im Prinzip wäre die Sache "ok", wenn man so einen bis zum eintreffen der Polizei in Schach hält, ohne ihn komareif zu schlagen.
Ein Richter hockt hinterm Tresen und kennt die Paragraphen, entscheidet neben dem Gesetz auch aus dem Bauch. Die kennen die Situationen einfach nicht und man wird Dir sagen, Du hättest Dich besser unter Kontrolle haben müssen. Aber wie ich schon oben in Klammern angedeutet habe, ist es doch wesentlich schwieriger nach den Anforderungen einer richterlichen Meinung zu handeln, als wie es die Situation viellleicht zulässt.

Der Richter ist ein Theoretiker, aber die Theorie kann man nicht immer mit Ereignissen aus dem Leben gleichsetzen.
Ich persönlich würde auf Nummer sicher gehen und zuschlagen. Einfach versuchen festzuhalten wäre mir zu gefährlich, denn man weiß nicht was so einer noch alles unter der Jacke versteckt hat.
Nachher hat er er vielleicht geschafft eine Frau zu vergewaltigen und einen Helferniederzustechen, wer weiß...


mfg

nemesis

Ryushin
12-05-2005, 12:03
@Ryushin: ... nemesis

Bitte keine Mißverständnisse ... mein Tipp war sehr ernst gemeint.

Ob - um es bei diesem konkreten Beispiel zu lassen - ob der Vergewaltiger 1, 2, 3 oder n gebrochene Knochen hat, ist mir prinzipiell völlig egal. Wenn ich eine solche Person angreife ... und er wendet sich gegen mich, beende ich die Situation so schnell und gut ich kann ... schon zu meinem eigenen Schutz. Gerichtsverfahren finden immer im Nachhinein statt, die Situation hingegen ist in genau diesem Augenblick real.

Und wie gesagt: wenn Du die Spielregel für das Spiel danach kennst, ist es nicht sehr schwer auch dieses zu gewinnen ...

Rgds,
Ryushin

Darkpaperinik
12-05-2005, 12:13
Da hast du recht.
Ich bin Eigentlich eher von mir ausgegangen!
Aber auch einer aus der Fremdenlegion kann sich nicht lautlos durch den Wald bewegen und den Vergewaltiger mit einem Schlag Kampfunfähig machen!
Ihn dann alle Knochen zu brechen ist schon übertrieben !
Es gibt ja Techniken wie man die Person in einer bestimmten Haltung an einen Baum setzen kann und diese sich nach ca. 10min nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen kann!

ihr fallt alle in die gleiche falle.. ihr argumentiert wie ein richter argumentieren würde..

in so einer situation ist nix mit techniken aus dem lehrbuch anwenden..

Ryushin
12-05-2005, 12:26
in so einer situation ist nix mit techniken aus dem lehrbuch anwenden..

:yeaha:

Rgds,
Ryushin

Sifu Otti
12-05-2005, 12:29
@Darkpaper - dass man mitten im tiefen Wald plötzlich so unbändige Sehnsucht nach bürokratischer Gesellschaft bekommt, verwundert ein wenig. Hat dein Freund einen Beamten-Fetisch oder sowas? Fühlt er sich einsam?

Euer schönes Land ist voll von Leuten die Gewaltverbrechen verhindert haben und zur Belohnung vor Gericht fertiggemacht wurden. Man kann was daraus lernen.

Nachtrag: Achtung, Ironie im ersten Absatz ;)

BFM09
12-05-2005, 12:47
ein bekannter von mir hat einem mädel geholfen, dass gerade dabei war vergewaltigt zu werden (er war joggen im wald)...

naja - der vergewaltiger hat sich, nachdem er von ihr richtiggehend runtergekickt wurde - nicht kooperativ gezeigt und sich dummerweise offensiv verhalten.. ergebnis war, dass er am schluss so ziemlich alle knochen gebrochen hatte..

mädchen gerettet, bösewicht bestraft, ende vom lied - sollte man meinen.. die sache kam vor gericht und mein bekannter bekam 1,5 jahre auf bewährung! wegen schwerer körperverletzung... die richter sahen die tatsache, dass er 8 Jahre im fallschirmjägerregiment der fremdenlegion war als schwerwiegenden faktor an...

ähm, echt mal, ham die richter se noch alle ?
so wie dus erzählst, und wies wohl auch war, hat er ihn runtergekickt und wurde danach angegriffen.
okay, also um ne strafe ausm weg zu gehen soll man sich dann verkloppen lassen, das mädel vergewaltigen lassen und das wars ??

so ein bullshit. er hat ja wohl überhaupt kein fehler gemacht, recht so, dass er ihm alles gebrochen hat. sollte eigentlich dafür belohnt werden lol

irgendwas stimmt mit unserem rechtssystem nich.

also merkt euch das, falls ihr irgendwo n verbrechen seht, wo jemand vergewaltigt wird, einer zusammengeschlagen wird, was auch immer ... schaut weg und macht euch vom acker, am ende seid ihr die deppen und das wollt ihr ja nich, oder ...

bullshit^2

Bob the Builder
12-05-2005, 13:46
Tja, soweit zur Zivilcourage... [Ironie-Mode on]aber vermutlich hätte er eben einfach nur die Polizei informieren und anschließend versuchen sollen den Täger in ein unverbindliches Gespräch zu verwickeln bis die Polizei da ist... dann hätte er sich das Gerichtverfahren gespart...[Ironie-Mode off]

Wie sagte einmal unser Trainer: Als Boxer/Kickboxer sollte ich dem Angreifer keinen Schlag verpassen sondern ihm lieber ein paar Finger brechen (ruhig auch ganz genüsslich) - schließlich bin ich darauf nicht trainiert und die Verletzungen durch einen gekonnten Schlag könnten für den Angreifer ja viiiel gravierender sein... und vor Gericht wird das möglicherweise ähnlich gesehen... klingt für mich wirklich gut... :D

Ki. 102
12-05-2005, 14:54
Man sollte noch erwähnen, dass man neben dem Recht zur Notwehr/Nothilfe auch das Recht zur "Festnahme" eines Täters hat:
§127 StrafProzessOrdnung "Jedermann hat das Recht, eine Person, die auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, festzunehmen, wenn sie fluchtverdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist. Dabei darf unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch Zwang angewandt werden. Zivilpersonen (Detektive) haben den Festgenommenen unverzüglich der Polizei zu übergeben."

ähm, echt mal, ham die richter se noch alle ?Es bringt imho nicht viel, sich über Fälle aufzuregen, von denen man eigentlich viel zu wenig weiß.
GRUß !

AT-108
12-05-2005, 15:00
.

nemesis
12-05-2005, 16:24
Bitte keine Mißverständnisse ... mein Tipp war sehr ernst gemeint.

Rgds,
Ryushin

Hm, ich denke da liegt gar kein Missverständnis vor, deswegen kam ich ja mit "Theorie" und "Praxis". Ich hab beide Seiten mal aufgegriffen.
Wer streng nur nach Paragraphen handeln würde, sieht sich wahrscheinlich selbst im KRankenhaus wieder, zumindest muss man damit rechnen.

Daher meinte ich auch, daß ich kein Risiko eingehen würde und im Falle eines Angriffs auf mich durch einen Vergewaltiger hätte ich in dem Moment, wie wahrscheinlich alle anderen auch, keine Paragraphen im Kopf und wäre darauf bedacht, den Kontrahenten so schnell wie möglich auszuschalten, bevor er gross reagieren kann. Wenn ein Knochen knackt, dann isses halt so.

Naja, und wie man sich vor Gericht geben sollte ist klar... ;)


mfg

nemesis

Sifu Otti
12-05-2005, 17:46
Es bringt imho nicht viel, sich über Fälle aufzuregen, von denen man eigentlich viel zu wenig weiß.

:) :) Positiver denken, bitte. Die Leute regen sich nicht auf, sondern sie entdecken die passende Vorgangsweise um in einer ähnlichen Gefahrensituation keine Probleme zu bekommen. Das ist doch objektiv was Erfreuliches. :blume:

Drake
01-09-2006, 12:19
Sers Leute!
Hab mir vor kurzem mal das Notwehrrecht (für Kampfsportler?) angesehen (man muss ja schließlich seine Rechte kennen ;) ; Anmerkung: habs in nem anderen Thema mal "zusammengefasst":http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?p=382684#post382684)

Mich würde mal interessieren, ob ihr schon mal Ärger mit dem Gesetz hattet nach ner Situation, die eure Kampfsportkenntnisse erfordert haben.

Letzlich gehts mir eigentlich darum, wie oft so ne Situation überhaupt der Fall ist!
Danke schon mal!

Da der Thread zu seiner Zeit ein wenig ausgeufert ist und das Board ja mittlerweile sein "Gesicht" geändert hat, belebe ich den Thread mal wieder und stelle die Frage erneut.

Gruß, Drake

Hellray
05-09-2006, 21:28
so ein bullshit. er hat ja wohl überhaupt kein fehler gemacht, recht so, dass er ihm alles gebrochen hat. sollte eigentlich dafür belohnt werden lol


JKetzt stell mal Knochenbrechen und Vergewaltigen nebereinander.

NATÜRLICH ist der Vergewaltiger primär im unrecht, aber ich muss niemanden die Knochen brechen um ihn zu überwältigen, es zeigt nur das ich mind. ein genauso großes Ar...loch bin wie der Vergewaltiger, da ich durch das brechen seiner Knochen, auf den Körper meines Nächsten genauso Schei..e wie er auf den Körper der Frau.

50/50 aus meiner sicht.

Knochenbrechen als richtig halten ist einfach nur krank und zeugt von unerfahrenheit.
Wer sich mit MAs auskennt der kennt sich mit dem Körper aus und weis wie wertvoll dieser ist. Ein erfahrener Kämpfer weiss auch das er niemanden eine dauerhafte Verletzung zufügen muss um sich respekt zu verschaffen.

Lars´n Roll
05-09-2006, 23:33
JKetzt stell mal Knochenbrechen und Vergewaltigen nebereinander.

NATÜRLICH ist der Vergewaltiger primär im unrecht, aber ich muss niemanden die Knochen brechen um ihn zu überwältigen, es zeigt nur das ich mind. ein genauso großes Ar...loch bin wie der Vergewaltiger, da ich durch das brechen seiner Knochen, auf den Körper meines Nächsten genauso Schei..e wie er auf den Körper der Frau.
50/50 aus meiner sicht.




...



Wer sich mit MAs auskennt der kennt sich mit dem Körper aus und weis wie wertvoll dieser ist. Ein erfahrener Kämpfer weiss auch das er niemanden eine dauerhafte Verletzung zufügen muss um sich respekt zu verschaffen.

...


:whogives:

Bin ja sonst nicht um Worte verlegen, aber wie man das hier weiter kommentieren soll...

Michael1
05-09-2006, 23:44
Notwehr mit Messer (?)
http://www.ksta.de/html/artikel/1156330349460.shtml

hobbes_s
06-09-2006, 13:30
Entgegen der landläufigen Meinung ist die Notwehr nicht an das Gebot der Verhältnismäßigkeit im eigentlichen Sinne geknüpft.

Die vollständige Prüfung der Verhältnismäßigkeit, wie sie auf staatliche Eingriffsmaßnahmen (z.B. seitens der Polizei) angewandt wird, umfaßt die folgenden Punkte:

1.) Geeignetheit (das angewandte Mittel muß für den angestrebten Zweck geeignet sein)

2.) Wahl des mildesten geeigneten Mittels unter den vorhandenen (erklärt sich von selbst)

3.) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Zweck-Mittel-Relation)

Punkt 3 bezeichnet das sogenannte "Güterabwägungsprinzip". Wenn das durch die Eingriffsmaßnahme eingeschränkte Rechtsgut im konkreten Fall höherwertig ist als dasjenige, welches durch die Maßnahme durchgesetzt werden soll, ist die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne nicht gegeben und die Maßnahme als Ganzes ist rechtswidrig.

Diese hohen Maßstäbe werden jedoch ausdrücklich nicht an eine Notwehrhandlung angelegt, sondern nur an staatliche Maßnahmen. Individuelle Notwehrhandlungen von einzelnen Bürgern werden nach einem anderen juristischen Schema beurteilt.

Hier ist der genaue Gesetzestext:


§ 32

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Grundsätzlich gilt, daß die Notwehr nicht auf dem o.g. Güterabwägungsprinzip basiert. Im Klartext heißt das, daß jedes Rechtsgut notwehrfähig ist, egal welches Rechtsgut auf der Täterseite durch die Notwehrhandlung eingeschränkt werden würde.

Dieses Prinzip findet nur dort seine Grenzen, wo zwischen den beiden Rechtsgütern ein krasses Mißverhältnis besteht (Beispiel: Notwehr gegen die Entwendung von geringen Sachwerten führt zu lebensbedrohlichen Verletzungen beim Täter). Hier ist die Notwehr nämlich nicht mehr "geboten" (siehe § 32 Abs. 1 StGB).

Der Angriffene darf gemäß geltender Rechtsprechung eine Verteidigung wählen, die ihren Zweck zweifelsfrei erfüllt, d.h. er braucht nicht auf ein Mittel zurückzugreifen, bei dem es nicht sicher ist, ob der Angriff sofort und endgültig abgewehrt wird. Weiterhin wird dem Angreifer im Regelfall nicht zugemutet, die Flucht ergreifen zu müssen, denn im deutschen Recht gilt der Grundsatz "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen".

Der Punkt, an dem manche Notwehrhandlungen scheitern, ist eben die Wahl des Mittels, wenn denn mehrere geeignete vorhanden sind. Das ist aber nicht mit Verhältnismäßigkeit zu verwechseln, denn wie oben gesagt, kommt es auf das Verhältnis zwischen den Schäden beim Angreifer und Verteidiger grundsätzlich eben nicht an, solange das korrekte Mittel gewählt wurde. Und in Fällen, in denen ohnehin nur ein einziges realistisches Mittel zur Verfügung steht, erübrigt sich diese Frage meistens ohnehin.

Zum hier angeführten Falles mit dem Legionär: sorry, aber wer seinem Gegner jeden Knochen im Leibe bricht, zwingt den Richter mehr oder weniger geradezu dazu, Selbstjustiz zu riechen. So sehr ich den Ärger verstehe, den Typen hätte ich auch verknackt.

enraged_Clown
06-09-2006, 20:28
JKetzt stell mal Knochenbrechen und Vergewaltigen nebereinander.

NATÜRLICH ist der Vergewaltiger primär im unrecht, aber ich muss niemanden die Knochen brechen um ihn zu überwältigen, es zeigt nur das ich mind. ein genauso großes Ar...loch bin wie der Vergewaltiger, da ich durch das brechen seiner Knochen, auf den Körper meines Nächsten genauso Schei..e wie er auf den Körper der Frau.

50/50 aus meiner sicht.

Knochenbrechen als richtig halten ist einfach nur krank und zeugt von unerfahrenheit.
Wer sich mit MAs auskennt der kennt sich mit dem Körper aus und weis wie wertvoll dieser ist. Ein erfahrener Kämpfer weiss auch das er niemanden eine dauerhafte Verletzung zufügen muss um sich respekt zu verschaffen.
tut mir leid wenn jemand einen körperlichen angriff auf mich startet dann hat er die arschkarte gezogen. mit ist es nämlich scheissegal welche und wieviele knochen ich dem aggressor breche. mir ist wichtig das ich mit so wenig schaden wie möglich aus dem angriff rauskomme und wenn ich dazu meinen gegener verletzen muss, dann tue ich das. diese ganzen sanften methoden funktionieren in der regel nicht und immer bedenken es kommt der moment wo man los lassen muss. hebel ich ihn ist er nach lösen des hebels immer noch fähig anzugreifen, reiss ich ihm den arm aus dem gelenk ist er es in den meisten fällen nicht mehr. ausserdem geht es nicht darum sich respekt zu verschaffen sondern um so unbeschadet wie möglich zu bestehen.

Yasha Speed
06-09-2006, 23:26
ey leute, was geht denn? ich bin der frauenhasser vor dem herren, aber nen vergewaltiger würd ich auch nicht davonlaufen lassen. und wenn ich innen bau komme, weil der typ sein frühes grab in feuchter walderde gefunden hat - was solls, ich wüsste, daß ich richtig gehandelt hätte. :mad:

zum thema: noch nicht, da bei mir selbst größere typen nen rückzieher machen, wenn dampf aus meinen nüstern steigt. vielleicht sollte ich mir auch einfach öfters die zähne putzen. :D

Shogun
09-09-2006, 23:29
Drake: Mich würde mal interessieren, ob ihr schon mal Ärger mit dem Gesetz hattet nach ner Situation, die eure Kampfsportkenntnisse erfordert haben.
jo, schon oft, in der Arbeit.

Notwehr erfüllt ja i.d.R den Tatbestand der Körperverletzung und im Falle einer Anzeige muss man die Notwehrsituation erstmal beweisen.

Grüsse

p.s. wieso willst du das wissen? Willst du uns als angehende Staatsanwältin in die Pfanne hauen ? :p

Lacoste
10-09-2006, 00:03
Ich persönlich würd mir nicht den Kopf über Rechte zerbrechen. Geh Streit aus dem Weg und wenns keinen anderen Weg mehr gibt, dann kannst es eh nicht ändern ;)

Und "Wenn der andere aufgibt, ist die Notwehrsituation auch rum": HAHAHA wie witzig, wenn der sagt "Ich geb auf", dann hör ich sicher nicht auf. Wenn ich seh, dass der sicher nicht mehr aufsteht und für mich zu 100% keine Gefahr mehr ist, dann lass ich von dem ab - vorher unter Garantie nicht.

Shogun
10-09-2006, 00:35
Das ist allerdings meiner Meinung nach nicht Unbedingt der Sinn einer SV...
IMHO reicht es, wenn man den Gegner kurzzeitig ablenkt, kampfunfähig macht, what ever, um sich eine Fluchtmöglichkeit zu verschaffen um gesund nach Hause zu kommen. (natürlich kommt es auf die Situation an, ob sowas möglich ist) Auf den Gegner so lange einzuprügeln, bis er nicht mehr aufstehen kann ist ganz klar Notwehrüberschreitung.

jkdberlin
11-09-2006, 08:52
Kommt schon, Leute!
Macht das per PN, mich interessiert das Thema!
Ich möchte echt nicht, dass es wegen sowas geschlossen wird.


Es ist kurz vor Schluss, letzte Warnung ...

Grüsse

sumbrada
11-09-2006, 08:53
Dieses Geplänkel ist selbst für die Prügelecke zu doof, also hab ichs mal komplett gelöscht.
Ich wills nicht nochmal machen müssen.


Nachtrag: Ups, zwei Dumme ein Gedanke. ;)


Grüße
Andreas

El Musca
11-09-2006, 13:09
wenn jemand einen körperlichen angriff auf mich startet dann hat er die arschkarte gezogen. mit ist es nämlich scheissegal welche und wieviele knochen ich dem aggressor breche. mir ist wichtig das ich mit so wenig schaden wie möglich aus dem angriff rauskomme und wenn ich dazu meinen gegener verletzen muss, dann tue ich das
Die Einstellung vertrete ich auch, denn wer sich dazu entscheidet mir unprovoziert Gewalt an zu tun, für den gelten keine Menschenrechte mehr, ABER ich bin mir der Konsequenzen, die das für mich haben kann durchaus bewußt und das läßt mich "vorsichtiger" mit meiner Einstellung umgehen, da ich so lange wie möglich nicht in den Knast will.

Wie dem auch sei, in der Situation von dem Legionär, welcher ein in Not geratenes Mädel errettete, finde ich ist die Entscheidung, ob der Richter richtg gehandelt hat oder nciht sehr schwer, denn wir wissen ja nicht, was mit dem Vergewaltiger passiert ist. Kann er schon wieder feste Nahrung zu sich nehmen? Kann er noch laufen? Ist er aus dem Koma schon erwacht? Oder hatte der nur die Nase und 2 Finger gebrochen? Was heißt "Der hat dem alle Knochen gebrochen..." in diesem Fall?

Szenario 1: Der Legionär hat den Typen von dem Mädel runtergetretten und als der grob wurde, hat unser Freund dem was auf die Fresse gehaun. Dabei ging das Näschen oder das Jochbein zu Bruch und als der Vergewaltiger noch nicht genug hatte brachen auch noch ein paar Rippen. Da würde ich sagen hat der Richter ein bisschen überreagiert, denn auch ich hätte mich nicht damit zufrieden gegeben den Typen auf den Boden zu bringen und mich draufzusetzen bis die Bullen kommen, denn wer weiß was der noch für Tricks auf Lager hat (vielleicht ein Messer?), deswegen ziehe ich es vor, wenn der "freiwillig" liegen bleibt, schon aus Selbstschutz.

Szenario 2: Der Legionär hat den Typen von dem Mädel runtergetretten und als der grob wurde, hat unser Freund dem so lange auf die Fresse gehaun, bis er nicht mehr gezuckt hat. Anschließend hat er ihn schon allein aus pädagogischen Gründen so lange mit Fußtritten bearbeitet, bis die mit der Polizei eintreffenden Sanis nur noch nen Rettungshubschrauber rufen konnten
In dem Fall hätte ich dne auch weggeschlossen, denn die Täterbestrefung obliegt nunmal Vatter Staat und auch wenn der manchmal was milde zu WErke geht, ändert das nichts an der Tatsache, dass hier keine Selbstjustiz herrscht.
Ich bedauere das auch manchmal, bin aber auf der anderen Seite froh, denn sonst hätte mich der Opa, der bei meiner Freundin im Parterre wohnt sicherlich schon ein paar Mal abschleppen lassen.

Ki. 102
12-09-2006, 12:26
[...] in der Situation von dem Legionär, welcher ein in Not geratenes Mädel errettete, [...]Hi !
Inhaltlich habe ich keine Einwende zu Deinen Beitrag, aber vielleicht hätte Dark Paperinik seinen Kumpel den "Legionär" nochmal genau fragen sollen, wie es war. Ich meine wenn hier schon "jahrelang" diskutiert wird, über den "Fall", dann sollten irgendwann Fakten auf den Tisch.
GRUß !

MaxP0W3R
15-09-2006, 16:14
§32StGB
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.


§33StGb
Überschreitet der Täter die grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Ich halte die ganzen Richter, die die armen Kampfsporter zu Unrecht verurteilen für einen mythos.

Wer Notwehr oder Nothilfe leistet, wird in der Regel auch nicht bestraft.

Wer angemessen reagiert, hat auch nichts zu befürchten.

Wer etwas überreagiert, soll halt erklären, das er Angst hatte.

hobbes_s
15-09-2006, 16:30
Vor allem wird meiner Meinung nach oft verwechsel, was eine Anzeige und eine Verurteilung ist.

Wenn die Polizei eine gewaltsame Auseinandersetzung aufnimmt, liegt es in der Natur der Sache, daß beide Seiten in aller Regel ziemlich unterschiedliche Aussagen machen. Da nur in den allerseltensten Fällen vor Ort zweifelsfrei geklärt werden kann, wer sich strafbar gemacht hat und wer nicht, sind die aufnehmenden Beamten per Gesetz dazu gezwungen, ein Strafverfahren gegen beide Seiten einzuleiten.

Was dann im Verlauf der weiteren Ermittlungen (z.B. nach Vernehmung von weiteren Zeugen, Auswertung von Spuren) herauskommt, kann sich schon mal drastisch von der ersten Version der Geschichte unterscheiden.

Wer sich im Sinne des Gesetzes verhalten hat, muß sich auch keine Sorgen machen, sondern kann mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft rechnen.

Der schlechte Ruf des deutschen Notwehrrechts hat meiner Meinung nach mehrere Gründe:

- man meckert am Stammtisch gerne mal

- Unkenntnis über das Strafverfahrenswesen (siehe oben)

- Fehlverhalten aufgrund von schlechten Rechtskenntnissen

Wer einen Angriff grundsätzlich erstmal als pauschale Rechtfertigung sieht, seinen Gegenüber in Grund und Boden zu kloppen. muß sich natürlich nicht wundern, wenn er dann anschließend selber vor dem Kadi steht.

Man sollte bedenken, daß das Notwehrrecht in anderen Ländern (z.B. in den meisten US-Bundesstaaten) in etlichen Punkten deutlich schlechter für den Verteidiger ist. Zum Beispiel herrscht im deutschen Recht der Grundsatz "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen", d.h. es wird nicht von dir verlangt, einen Fluchtversuch zu machen, bevor du dich wehren darfst.

Dagegen gilt in weiten Teilen der USA die sogenannte "duty to retreat", also die Pflicht zum Rückzug. Wenn du dich wehrst, obwohl du eine Fluchtmöglichkeit gehabt hättest, kannst du dich nicht auf Notwehr berufen. Dieses Manko wurde erst kürzlich in Florida durch das wenig verstandene und vielgescholtene neue Gesetz behoben.

In Großbritannien ist das Führen von sämtlichen Gegenständen, die zur Verteidigung bestimmt sind, durch den "Antisocial Behaviour Act", also durch das Gesetz gegen unsoziales Verhalten untersagt. Wenn du mit einem Kubotan oder einem Taschenmesser von der Polizei erwischt wirst, landest du vor Gericht, falls du nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, daß du gerade auf dem Weg zum Angeln warst und das Messerchen zum Fischfiletieren brauchtest.

Seid froh, daß ihr in Deutschland lebt...

Sgt.G
15-09-2006, 17:47
Die Jungs aus Calvi, naemlich die von dem 2. Fallschirmjäger-Fremdenregiment (2° REP), sind ausgebildete Soldaten.

Soldaten einer Kampftruppe sind zuerst einmal an Waffen ausgebildet und deren SV-Ausbildung (egal welcher Elitetruppe sie angehoeren) ist eben in der Regel immer noch zwischen notduerftig bis mangelhaft, maximal ausreichend, einzustufen.

Was erwartet man also von einem Legionaer in so einem Falle? Wie und was haette ein US Marine, ein deutscher Fallschirmjaeger, ein deutscher Gebirgsjaeger oder ein KSK'ler gemacht?

Der Richter hat doch einen an der Waffel! Die Leute muessen mal aufwachen aus der heilen Welt!

hobbes_s
15-09-2006, 17:53
Was erwartet man also von einem Legionaer in so einem Falle? Wie und was haette ein US Marine, ein deutscher Fallschirmjaeger, ein deutscher Gebirgsjaeger oder ein KSK'ler gemacht?

Der Richter hat doch einen an der Waffel! Die Leute muessen mal aufwachen aus der heilen Welt!

Legionär oder nicht, einem Angreifer alle Knochen zu brechen ist im Regelfall nach deutschem Notwehrrecht nicht drin. Und da wir nicht die Details der Auseinandersetzung und des Verfahrens kennen, sind alle Überlegungen zu diesem Vorfall bloße Mutmaßungen und Spekulation.

Sgt.G
16-09-2006, 07:24
Legionär oder nicht, einem Angreifer alle Knochen zu brechen ist im Regelfall nach deutschem Notwehrrecht nicht drin. Und da wir nicht die Details der Auseinandersetzung und des Verfahrens kennen, sind alle Überlegungen zu diesem Vorfall bloße Mutmaßungen und Spekulation.


wohl wahr, wohl wahr.

Täter-mit-vielen-Kollegen-umhauen-und-fesseln-Do, war aber fuer den Legionaer nich drin, der war naemlich ohne Kameraden(soweit ich das sehe).
Ausserdem war ihm vielleicht Angst und Bange und dann ist das Ueberschreiten der Notwehr, also mildernde Umstaende! Uebrigens, den Vergewaltiger sollte man eh verfuettern, z.B. an Ratten!;)

hobbes_s
16-09-2006, 08:12
Ausserdem war ihm vielleicht Angst und Bange und dann ist das Ueberschreiten der Notwehr, also mildernde Umstaende!

Das ist wiederum eine Spekulation, weil wir eben nicht wissen, was sich vor Ort, später bei der Polizei und vor Gericht abgespielt hat.

Du kannst davon ausgehen, daß der Richter bei der Festsetzung des Strafmaßes die Situation miteinbezogen hat. Wenn der Legionär jemanden einfach so krankenhausreich geschlagen hätte, weil er ihn nicht leiden kann, wäre die Strafe mit Sicherheit erheblich höher ausgefallen.

Vielleicht war der Knabe auch blöd genug, bei der Polizei auszusagen, "Nee, ich hatte gar keine Angst, ich wollte das ********* bloß fertigmachen." Lach nicht, genau das hat mir neulich ein Messerstecher in der Beschuldigtenvernehmung erzählt.

Sgt.G
16-09-2006, 17:35
Vielleicht war der Knabe auch blöd genug, bei der Polizei auszusagen, "Nee, ich hatte gar keine Angst, ich wollte das ********* bloß fertigmachen." Lach nicht, genau das hat mir neulich ein Messerstecher in der Beschuldigtenvernehmung erzählt.

Wieso soll ich da lachen? was glaubst denn Du wiueviel Dummbeutel ich im KNast und auf der Strasse vernehme und die platzen da auch (besonders im KNast) mit Sachen raus -mein lieber Mann.

Habe letzte Woche einen vernommen der am Telefon ueber "abartigen" Sex
gelabert hat. Ploetzlich erzaehlt der mir, dass waer doch schon ok, schliesslich war das die Kollegin. Sag ich, wat fuer ne Kollegin, sagt er,die die Du Sonntags immer abloest. KOmmt raus, die ham ein Verhaeltnis! Er geht in Einzelunterbringung und wundert sich warum!

Bloodwin
28-09-2006, 20:17
zu besagtem Legionär:

Nur mal so. Eine schwere Körperverletzung wird eigentlich nicht zur Bewährung ausgesetzt und schon gar nicht zu 1,5 Jahren! Daher denke ich mir einfach mal, das der Notwehraspekt schon berücksichtigt wurde, allerdings muss dein Bekannter wohl doch zu heftig zugelangt haben, den schwere Körperverletzung bedeuted das das Opfer bleibende Schäden erlitten hat.

@Sgt.G

Wenn man glaubhaft darlegen kann, das man Angst hatte und deswegen wesentlich überverhältnismäßig reagiert hat, dann gibt das in der Regel den Freispruch. Ich will hier keine Anleitung zum Lügen geben, aber das kann man auch als Kampfsportler so darlegen, den die wenigsten Kampfsportsysteme trainieren Ernstfälle so besonders realistisch. Als ehemaliger Soldat bzw. sogar Fremdenlegionär, der mit Sicherheit im Ausland und in Krisengebieten gedient hat, wird das wohl schwer fallen.

@hobbes s

Das was du da erzählst zeigt das du noch nicht wirklich in GB warst. Solange das Messer eine halbwegs anständige Größe (< 7 cm geschätzt) hat bzw es ein Multitool ist, braucht man sich dort keine Sorgen machen. Ich bin ein Messerfan- und Sammler und habe auf Grund von 6 Inselbesuchen schon ein bisschen Erfahrungen mit Polizei und Ordnungskräften gemacht und mit Freundlichkeit und guten Argumenten kommt man dort Problemlos durch.
Naja und bei Messern ab gewissen Größen ( sagen wir mal 10 cm und mehr ) wird auch hierzulande die Polizei etwas, sagen wir mal, 'wissbegieriger'.

hobbes_s
28-09-2006, 20:22
Solange das Messer eine halbwegs anständige Größe (< 7 cm geschätzt) hat bzw es ein Multitool ist, braucht man sich dort keine Sorgen machen. Ich bin ein Messerfan- und Sammler und habe auf Grund von 6 Inselbesuchen schon ein bisschen Erfahrungen mit Polizei und Ordnungskräften gemacht und mit Freundlichkeit und guten Argumenten kommt man dort Problemlos durch.

Wurde mir aus berufenem Munde (sprich von Betroffenen) schon anders berichtet. Womöglich mag es da lokale Unterschiede geben. Aber ich werde ziemlich bald Gelegenheit haben, das mal im persönlichen Gespräch mit britischen Kollegen abzuklopfen.

Bloodwin
29-09-2006, 08:50
Ich habe seit 4 jahren mein Benchmade McHenry & Williams Folder, vor allem für Outdoorsachen wie längere Wanderungen usw gedacht und auch weil ich eben gute Messer mag :D

Jedenfalls hatte ich das in GB mit (7,4 cm Klinge) und hatte damit keine wirklichen Probleme. Bei der ersten Kontrolle sagte ich das ich Exchange Student bin und das nicht wusste und bei der zweiten waren wir auf dem Weg zum Picknicken. Beide Male habe ich freundlich und ordentlich erklärt und es blieb bei nem Hinweis. Allerdings muss ich wohl sagen das Englisch so ziemlich mein bestes Fach war.
Die erste Kontrolle war übrigens direkt in Edinburgh und die zweite in Südengland in eher ländlicher Gegend. Bei der Einreise hatte ich das Messer im Reisegepäck, also nicht im Handgepäck.

Natürlich magst du recht haben, was die regionalen Unterschiede betrifft, aber ich fand das die Polizisten in England allgemein etwas cooler sind als viele Deutschen. Selbst in dem 'Ghetto' (der Bezirk wurde fast komplett kameraüberwacht und überall waren 'High-crime-area'-Warnschilder), in dem ich als Austauschstudent wohnte, waren die Polizisten total lässig und freundlich. Mag aber durchaus daran liegen, dass die Polizei dort in der Normalbevölkerung irgendwie einen besseren Ruf hat als hier, ka warum :-(

Chris H
29-09-2006, 10:53
hab jetzt ned alles durchgelesen, aber hier verwechseln einige dass SV NICHT von soldaten trainiert wird.

Ein soldat lernt nahkampf, also den feind ohne waffen so schnell wie möglich unschädlich zu machen. Ob er ihn absticht, das genick bricht, oder zu tode tritt ist (mehr oder weniger) egal.
SV hat komplett andere grundsätze.

Bloodwin
29-09-2006, 16:36
:confused:

Man merkt das du nicht alles gelesen hast, den darum ging es überhaupt nicht bzw hat keiner sowas gesagt.

Chris H
01-10-2006, 21:07
:confused:

Man merkt das du nicht alles gelesen hast, den darum ging es überhaupt nicht bzw hat keiner sowas gesagt.

doch es ging darum, war im zusammenhang mit dem legionär

*Azrael*
01-10-2006, 21:33
Hm, weiss nich, hätte vor kurzem beinnah böse ärger bekommen, hab gesehen wie einer versucht hat en Mädel zu vergewaltigen(wollte mich eigentlich draussen abreagieren), und hab mir gedacht da mischt du dich mal ein, gesagt getan, ich tret den erstma vom Mädchen wech, aber dann hab ich en ausraster gehabt und wollte den nur noch zertrümmern, hatte glück das da 3Kerle vorbeigekommen sin un mich von dem weggezogen ham als der schon XPlatzwunden hatte. Aber ich weiss nich, würd glaub wieder ausrasten.

hobbes_s
01-10-2006, 22:33
Dann solltest du mal schnellstens etwas an deiner Selbstbeherrschung basteln. Charakterstärke sieht anders aus.

Holzfäller
02-10-2006, 13:44
Mensch Azrael,

Du hast ja immer noch nichts dazugelernt ! Oder hast Du mittlerweile mal was gegen dein Problem unternommen, statt nur vor dem PC zu hängen ???

Ist dir eigentlich klar, was dir in zwei Jahren blüht, wenn Du 18 wirst ??
Psychisch labil und zur Gewalt neigend fährst Du dann für so eine Aktion locker 6 Monate ein. Denk nicht, dass die von dir beschriebene Handlung vom Notwehrrecht bzw. Nothilferecht gedeckt war.

Du hast ein verdammt ernstes Problem !

*Azrael*
02-10-2006, 13:52
Was versucht der auch so ne Scheisse? Ich würd selbst wenn ne Frau mitm Messer auf mich zurennt versuchen sie schmerzlos dem Messer zu entledigen.

Ki. 102
02-10-2006, 14:05
Mensch Azrael, ...
Lass' ihn doch erzählen ...

(Wie man sieht, ähem hört, braucht es nicht mal den legendären Fremden-"Legionär", um die Vergewaltiger, über die man halt überall so stolpert, zu exterminieren.)

Skeptische Grüße !

*Azrael*
02-10-2006, 14:07
Es kommt glaub ich auch extrem auf den Körperbau an!

FastStrongRuthless
02-10-2006, 14:08
hey,
auch wenn ich azrael diese geschichte, wie all die anderen wieder einmal nicht glaube, hätte ich genau das gleiche getan!
Ich hätte diesen Typen, wenn es ihn denn gab???, halb tot geprügelt. hätte dann ja immernoch die bullen rufen können, dass mädchen hätte bestimmt nicht für ihn ausgesagt! und wenn doch, mir wäre scheiß egal gewesen, wenn ich dann für 6 monate in den knast gegangen wäre!

Was hättet ihr denn gemacht, den weggeschuppst! und dann gesagt: "Bitte geh jetzt!!!"

Wenn ja, tut ihr mir einfach nur leid!

gruß fsr

Holzfäller
02-10-2006, 14:11
@KI 102:

Hast schon recht ;) Ich bin nicht sein Vater, was kümmert es mich, ob er in zwei Jahren im Knast sitzt ?

@Azrael:

nicht nach der Seife bücken :D

@FastStrongRuthlesse:

Zwischen "halb totschlagen" und "nur Wegschubsen" gibts genug Maßnahmen, die dem anderen nachhaltig den Tag versauen und einen trotzdem nicht direkt ins Gefängnis bringt.

*Azrael*
02-10-2006, 14:13
Wozu sollte ich Lügen? Ich hab genug freunde, ich muss mir keine im Internet suchen.

*Azrael*
02-10-2006, 14:14
?

FastStrongRuthless
02-10-2006, 14:21
wir wissen wohl alle, dass solche kerle nicht lange im knast bleiben!!!
denkst du der hört dann auf mit diesem kranken scheiß

stell dir vor, dass nächste mal ist es sei eine gute bekannte, deine freundin, schwester, tante ...egal!
was würdest du dann tun???

dich fragen, warum der typ der ihn vorher in den fingern hatte, ihn nicht die scheiße aus dem hirn geprügelt hat???

Ich würde mich genau das fragen!

@azrael: weil du ein doof bist, und immer so einen scheiß schreibst. mit dem was du schon alles erlebt und erzählt hast, müsstest du eigentlich mitten aus dem bronx kommen! und knappen 60 jahre alt sein, du depp!!!


fsr

*Azrael*
02-10-2006, 14:28
Was hab ich denn erzählt? Ich hab erzählt das ich en paar Agressionen hab(die kann man auch in der friedlichsten gegend haben), das ich mir ab und zu mit anderen gegenseitig auf die fresse geb(na und? Ich bin Jugendlich, da passiert gar nichts, erst recht nicht wenns abgemacht ist) und das ich als ich mich draussen abreagieren wollte nen Bastard gesehen hab der versucht hat nen Mädel zu vergewaltigen und ihm wie du übrigends auch machen würdest, das Hirn ausm kopf prügeln wollte.

*Azrael*
02-10-2006, 14:29
PS: Wir leben nicht im Gummibärenland, also wach auf aus deiner Traumwelt.
Un nur weil du nie was erlbt hast heisst das nicht das sowas nicht Exestiert.

FastStrongRuthless
02-10-2006, 14:38
pass mal auf kleiner,
glaub mir ich weiß genau in was für einer welt wir uns befinden! ich habe nie behauptet, dass hier alles schön und rosarot ist. aber jemand, der schonmal mitten in der scheiße stand schreibt nicht wie du darüber, zufällig hast du zu jedem thema was zu sagen, hast nie angst das hier irgendwann mal eines deiner "opfer" deinen namen rauskriegt und dich anzeigt!!!
entweder bist du ziemlich blöd oder du lügst! ich bin eigentliche für die dritte möglichkeit: Beides!!!

pass gut auf da draussen, irgendwann kommst du vielleicht mal in eine lage in der du wirklich kämpfen musst, glaube nicht dass du dann noch darüber reden willst, was du in diesem moment gefühl hast! das hat nämlich nicht tolles an sich!

aber red du mal von deinem pseudo killer getue. wenn sonst nichts zu tun hast!

jkdberlin
02-10-2006, 14:43
Okay,hier wird jetzt sofort der Ton wieder normal, es gibt keine weiteren Beleidigungen oder Bedrohungen!

Grüsse

*Azrael*
02-10-2006, 14:50
Wieso, wo is da das Prob? Meine "opfer" soll heissen die mit denen ich mich schlage wissen wer ich bin, und warum sollte ich alles in mich reinfressen? Das hab ich ne zeit lang gemacht un es hätt mich dabei beinah aufgefressen, also raus damit, und was die aggressionen angeht, bin mir nicht ganz sicher wer das war, aber einem hab ich auch schon erklärt, das ich mich zurückhalte es sei denn einer Handelt gegen die Moral die jeder haben sollte(siehe eins gegen eins, keine frauen angreifen usw.) und kämpfen gehört für mich zum Leben,ich brauch das im gewissen maß auch, damit ist es um Welten leichter sich zu kontrollieren.

FastStrongRuthless
02-10-2006, 15:04
so, ich halt mich jetzt einfach mal an die aussage von jdkberlin.

und wünsche dir nur viel glück, dass du nichtmal an den "richtigen" geräts,
du letzter samurai!!!


fsr

*Azrael*
02-10-2006, 15:08
Mein Gott, dann bekomm ich halt mal aufs Maul, verdient hab ichs ja.

FastStrongRuthless
02-10-2006, 15:23
ich meine keine kinder schläger, dich dir eine reinhauen und dann ist gut. ich meine leute dich dich zusammentreten bist dir der kopf platzt!
jemand, der nicht lange redet, der dich einfach absticht! wach auf kleiner. du lebst hier nicht in einer phantasiewelt!
ich errinnere dich nur mal dran!

Ki. 102
02-10-2006, 15:39
Ist eben eine schöne verführerische KK-Helden-Phantasie: "Einen Vergewaltiger vom Mädel 'runtertreten" ... wie ein moderner Ritter, der die Prinzessin vorm Drachen rettet.
Reicht schon wenn man sich den "Legionär" (! hoho!) dabei vorstellt und was der dann noch Alles macht ... HOHOHO fett fett fett !!! ...
Deshalb ist dieser thread auch nicht tot zu kriegen.

Holzfäller
02-10-2006, 16:00
Und kämpfen gehört für mich zum Leben,ich brauch das im gewissen Maß auch, damit ist es um Welten leichter, sich zu kontrollieren.

Du bist noch etwas zu jung, um Weisheiten über das Leben von dir zu geben :D

Meinen Rat kennst Du ja => geh zum Arzt.
Damit ist das Thema für mich auch erledigt.

hobbes_s
02-10-2006, 22:26
wir wissen wohl alle, dass solche kerle nicht lange im knast bleiben!!!
denkst du der hört dann auf mit diesem kranken scheiß

Nee, is klar. Alle Vergewaltiger sind nach drei Tagen wieder draußen, alle Politiker sind korrupt, alle Beamten sind faul, alle Blondinen sind doof und in Deutschland ist Notwehr verboten. Willkommen in der wunderbaren Welt der KKB-Klischees.

Einen auf frischer Tat ertappten Straftäter zusammenzuschlagen ist nichts anderes als Selbstjustiz, und sowas ist erstens verboten und gehört sich zweitens nicht. Wer für sowas verknackt wird, hat es durchaus verdient.


hätte dann ja immernoch die bullen rufen können, dass mädchen hätte bestimmt nicht für ihn ausgesagt! und wenn doch, mir wäre scheiß egal gewesen, wenn ich dann für 6 monate in den knast gegangen wäre!

Klar... ich opfere mein ganzes Berufs- und Privatleben, meine persönliche Freiheit, meine materiellen Besitztümer und meine weiße Weste, nur um irgendeinem Deppen meine Version von "Gerechtigkeit" angedeihen zu lassen. Das "egal" nehme ich dir nicht ab.

Nee, laß mal stecken... so jemand ist es absolut nicht wert, daß ich für seine "Bestrafung" ein solches Opfer bringe.

FastStrongRuthless
04-10-2006, 13:40
@hobbes:

hasdt du schonmal ein mädchen gesehen dass gerade vergewaltigt wurde, hast du ihr mal in die augen gesehen ein paar tage danach!
ihre angst gespürt wenn man sie nur anfässt!

Nein!!! Dann solltest du hier nicht so dumm labern!

Ich bin bei für Lynchjustiz bei jeder Vergewaltigung an Frauen, Männern oder Kindern! Man sollte sie allesamt aufknüpfen! Am besten am Marktplatz, damit die Leute nochwas zu lachen haben!

Und mit schnell wieder draußen, meinte ich nicht drei vier Tage, sondern drei vier Jahre! Aber das scheint dir ja eine ausreichende bestrafung für solch ein Abschaum!

Wenn ich jemanden seh der eine frau vergewaltigt, oder es vorhat, würde ich dafür sorgen, dass er seinen prozess erst etwas später auf krücken antreten kann!

Da kann kommen wer will!
Und wenn du es nicht machen würdest, solltest du dir vielleicht mal gedanken machen!

hobbes_s
04-10-2006, 21:19
hasdt du schonmal ein mädchen gesehen dass gerade vergewaltigt wurde, hast du ihr mal in die augen gesehen ein paar tage danach!
ihre angst gespürt wenn man sie nur anfässt!

FSR, ich bin Polizeibeamter im Streifendienst. Und ja, ich kenne Vergewaltigungsopfer. Wenn ich dir jetzt erzähle, was ich in meinem Berufsleben schon alles an Gewalt, Grausamkeit, menschlichem Elend und Abartigkeit gesehen habe, sind wir morgen früh noch nicht fertig.

Um so mehr und gerade deshalb ist es für mich wichtig, die Grundsätze unseres Rechtsstaates nicht einfach so über Bord zu werfen, weil es mir gerade in den Kram paßt. Selbstjustiz ist allerunterste Schublade. Wenn nämlich jeder anfangen würde, tatsächliches oder vermeintliches Unrecht eigenverantwortlich zu rächen, würde unsere Gesellschaft im Chaos versinken.

Ich habe absolut kein Problem damit, gewalttätige Kriminelle hart bestrafen zu lassen, aber diese Strafe muß von einem ordentlichen Gericht verhängt werden, nicht von irgendeinem Möchtegern-Batman auf der Straße.


Wenn ich jemanden seh der eine frau vergewaltigt, oder es vorhat, würde ich dafür sorgen, dass er seinen prozess erst etwas später auf krücken antreten kann!

Und über deinen eigenen Prozeß könntest du dir dann auch schon mal Gedanken machen. Aber im Grunde glaube ich, daß du - wenn du tatsächlich mal in der Situation stehen würdest - nicht wirklich so reagieren würdest. Den Rest seines Lebens dafür zu opfern, daß man ein einziges Mal so eine menschliche Made zusammenschlägt, ist derart dämlich, daß nur sehr wenige Leute diesen Fehler machen dürften.


Da kann kommen wer will!
Und wenn du es nicht machen würdest, solltest du dir vielleicht mal gedanken machen!

Nee, mein Freund, umgekehrt wird ein Schuh draus. Gedanken sollte ich mir machen, wenn ich merken würde, daß ich tatsächlich zu sowas fähig wäre. Ich habe nämlich irgendwann mal einen Diensteid geschworen, der den Inhalt hatte, daß ich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland immer verteidigen werde.

FastStrongRuthless
06-10-2006, 11:06
Gut, dass mit dem Diensteid ist aber dein Problem!
Im grundegenommen hats du ja recht, aber der Staat macht es nicht! Er ist viel zu lasch!

Ich schwöre dir, wenn es einer versuchen sollte meine freundin, schwester, oder eine bekannte von mir zu vergewaltigen, dann schlage ich ihn tod!
Was hilft es mir, es nicht zu tun, frei zu sein, aber mich selbst zu verachten!

Und jetzt sag mir nicht ihr wollt dem Kinderschänder den ihr gerade festnehmt nicht den knüppel in die fresse hauen, oder irgendwohin, wo man es nicht sieht! ich würde es tun! Dieses Dreckspack gehört gelyncht!

hobbes_s
06-10-2006, 11:28
Gut, dass mit dem Diensteid ist aber dein Problem!

Es ist kein "Problem". Ich habe den Beruf freiwillig gewählt und den Diensteid ebenso freiwillig abgelegt. Und ich gedenke, mich daran zu halten.


Ich schwöre dir, wenn es einer versuchen sollte meine freundin, schwester, oder eine bekannte von mir zu vergewaltigen, dann schlage ich ihn tod!
Was hilft es mir, es nicht zu tun, frei zu sein, aber mich selbst zu verachten!

Du würdest dich selbst verachten, wenn du ihn nicht umbringst? Sorry, aber das ist für mich eine steinzeitliche Auffassung, die in unserer Gesellschaft keinen Platz mehr hat. Unser Rechtssystem basiert darauf, daß wir nicht selber Rache üben, sondern den Täter einer unabhängigen Justiz übergeben.

Wenn dir die Urteile dieser Justiz nicht passen, dann engagiere dich in der Politik, um die Gesetze zu verschärfen. Falls es genügend Leute gibt, die auch deiner Meinung sind (was ja durchaus vorstellbar ist), wirst du etwas erreichen. Und falls es nicht genügend Stimmen für ein derartiges Vorhaben gibt, bedeutet das eben, daß deine Idee nicht mehrheitsfähig ist und deshalb leider hinten runterfällt. Ganz einfach.

Ich habe nicht das geringste Mitgefühl mit solchen Typen, und wenn er bei der Festnahme Widerstand leistet, wird der natürlich mit den dafür notwendigen Mitteln gebrochen, auch wenn das bei ihm Verletzungen hinterläßt. Aber ich würde ihn als sauber verschnürtes Bündel auf die Wache schleifen, und nicht etwa ins Koma prügeln.

Ich würde mich vielmehr selber für meinen Mangel an Disziplin und Selbstbeherrschung verachten, wenn ich ihm ohne Notwendigkeit etwas antäte.


Und jetzt sag mir nicht ihr wollt dem Kinderschänder den ihr gerade festnehmt nicht den knüppel in die fresse hauen, oder irgendwohin, wo man es nicht sieht! ich würde es tun! Dieses Dreckspack gehört gelyncht!

Klar gibt es tief in einem selbst solche Wünsche. Aber Professionalität besteht für mich darin, ihnen nicht nachzugeben. Wenn ich das täte, wäre ich nicht besser als irgend eine machetenschwingende Stammesmiliz irgendwo in der Dritten Welt. Ich bin ein Angehöriger einer zivilisierten Gesellschaft, und kein Sklave meiner Instinkte. Wir leben im Mitteleuropa des 21. Jahrhunderts, und nicht etwa in einer vorgeschichtlichen Stammeskultur.

Michael1
06-10-2006, 11:32
Dieses Dreckspack gehört gelyncht!

Leute die Selbstjustiz üben auch ?

Holzfäller
06-10-2006, 11:48
@FastStrongRuthless + hobbes_s:

Ihr habt ja beide Recht, die Wahrheit liegt mal wieder in der Mitte.

Problem ist, dass wir keine schärferen Gesetze brauchen, die geltenden Gesetze reichen aus. Der verfügbare Strafrahmen wird aber oft nicht ausgenutzt, viele Richter fällen in den Augen des Normalbürgers zu lasche Urteile.

Druck auf Richter und Staatsanwälte ausüben ? Das dürfte wohl mehr als problematisch sein.

Solange von der Justiz immer wieder fragwürdige Urteile gefällt werden, wird der Wunsch des Volkes nach Vergeltung und Selbstjustiz geschürt. Das VERTRAUEN in die Justiz ist geschrumpft ...

FastStrongRuthless
06-10-2006, 14:28
@tom cat:
Amen!!!

Wenn ein Kinderschänder lebenslänglich bekommt und damit meine ich ein leben lang!
Dann will ich meinen Mund nie aufgemacht haben!
Dort wird er schon den ***** voll kriegen, im wahrsten sinne des wortes!

@Michael1 :
Soll das ne Frage sein, oder hast du dich verschrieben?

Es kommt drauf immer drauf an, wenn ein typ zusammengetreten wird, von dem Vater dessen Tochter er gerade vergewaltigen wollte könnte ich das verstehen! Nem kleinen Jungen, die Hand abzuhacken weil er kaugunnis geklaut hat ist natürlich übertrieben!

Aber ich denke eigentlich sind wir uns alle einig: Diese "Menschen" müssen dringenst schärfer bestraft werden!

DocDog
06-10-2006, 14:41
@hobbes s

alle Beamten sind faul

Nicht alle mein Bester, nicht alle:D (ja, ich weiß, dass es von Dir ironisch gemeint war!)

So, dass soll nur mal der Einstieg ins Thema sein. Bin gerade (wieder) auf den Thread gestoßen, während ich mein Pausenbrötchen im Dienst esse. Werde dazu nachher mal mehr schreiben. Das Teil ist ja echt nicht tot zu kriegen:rolleyes:

Grüße, Dog

*Azrael*
06-10-2006, 15:20
Was die bestrafung angeht steh ich auf der seite von Faststrongruthless

Copic
06-10-2006, 15:24
@hobbes:
Ich bin bei für Lynchjustiz bei jeder Vergewaltigung an Frauen, Männern oder Kindern! Man sollte sie allesamt aufknüpfen! Am besten am Marktplatz, damit die Leute nochwas zu lachen haben!



:megalach:

Mein guter Junge - jetzt komm mal wieder runter, und heb Dir das Adrenalin dafür auf, dass Du dich nicht einscheißt wenn es mal wirklich zur Sache geht.

FastStrongRuthless
06-10-2006, 15:44
Ich glaube nach insgesamt 2 Jahren Kriesengebiet mit Kampfhandlungen bin ich in der Lage mein Adrenalin ganz gut unter kontrolle zu bekommen!


Also, kopf zu!!!

Copic
06-10-2006, 16:04
Ich glaube nach insgesamt 2 Jahren Kriesengebiet mit Kampfhandlungen bin ich in der Lage mein Adrenalin ganz gut unter kontrolle zu bekommen!


Also, kopf zu!!!


Ein Veteran!
Einer der "in the shit" war, um hier mit Full Metal Jacket zu sprechen.
Da lass ich mir gerne das Wort verbieten.

Kannst Du mal ein paar Stories ablassen, wo Du dem Tod ins Auge geblickt hast, oder wen gerettet, oder Freunde von Dir mit dem Gesicht im Dreck ... ähh ja, lassen wir das.

Mal ganz erlich: ich bin für Erscheinungen wie Dich in Foren immer sehr dankbar - macht das lesen lustig.

Darum bekommst Du von mir Applaus,
:klatsch:

und nochmal:

:megalach:

Weiter so!

Michael1
06-10-2006, 16:22
Scheint aber so als wärst du nicht in der Lage deine Aggressionsfantasien zu kontrollieren.

Ich wollte eigentlich mit meiner Frage bezwecken das du einen Moment darüber nachdenkst ob du wirklich willst dass das Recht in Deutschland nicht durch Gerichte und Polizei sondern durch denjenigen ausgeübt wird der sich gerade dazu berufen fühlt.


Diese "Menschen" müssen dringenst schärfer bestraft werden!
Diese Menschen (!) müssen bestraft werden und es müssen (unter weitmöglichster Berücksichtigung der Interessen des Täters) geeignete Maßnahmen getroffen werden um die Wiederholungsgefahr zu minimieren.

FastStrongRuthless
08-10-2006, 19:12
Copic:
Einer der "in the shit" war, um hier mit Full Metal Jacket zu sprechen.
Da lass ich mir gerne das Wort verbieten.

Kannst Du mal ein paar Stories ablassen, wo Du dem Tod ins Auge geblickt hast, oder wen gerettet, oder Freunde von Dir mit dem Gesicht im Dreck ... ähh ja, lassen wir das.


Zu so einer unqualifizierten Aussage werde ich mich erst gar nicht äußern!

Copic:
Mal ganz erlich: ich bin für Erscheinungen wie Dich in Foren immer sehr dankbar - macht das lesen lustig.

Naja, wenn du meinst!
fsr