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Vollständige Version anzeigen : Verhalten vor Gericht



nemesis
12-05-2005, 16:47
Hallo KK-Freaks :)

in Anlehnung zu diesem >Selbstverteidigungsthema< (http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=27924) , welches gerade noch diskutiert wird, kam mir eine andere Idee und mach dafür diesen Thread auf, damit zu dem anderen Thema kein Durcheinander entsteht.
Angenommen jemand von Euch hat tatsächlich einen Fall, bei dem Ihr einen Vergewaltiger erwischt , anschließend auch noch agressiv wird und man ihn zum Zweck der SV derbe niederschlägt, sodass er schwerere Verletzungen davonträgt.
Wenn es dann vor Gericht kommt, und der Anwalt eines Vergewaltigers vielleicht den Täter als Opfer darstellen will, ihr dann plötzlich vom Richter erscheinen und aussagen müsst....

Mir geht es jetzt darum:

-wie sollte man sich vor Gericht geben bzw. wie nicht?
-was soll man aussagen und was nicht?
-wie kann man einem Richter verständlich machen, dass Training und Realsituationen 2 verschiedene Bereiche sind?
- worauf sollte man achten, um nicht selbst in einem schlechten Licht dazustehn?

Ihr wisst jetzt was ich meine!?

Wer hat da eigentlich spezifische Erfahrungen oder Ereignisse in diesem Bereich von anderen mitbekommen?

Ich persönlich musste in meinem ganzen Leben noch nicht vor einen Richter und interessieren würde mich das aber schon.

mfg

nemesis

doc faust
12-05-2005, 17:02
1. bei der einvernahme keine oder nur minimalaussage machen
2. anwalt beiziehen
3. dem anwalt die ganze situation detailliert schildern, inklusive eventuell möglichen individuellen interpretationen (zb "ich dachte, da war ein grosses messer in seiner hand")
4. auf den anwalt hören und mit ihm zum gericht.

gerichte haben eine eigene funktionsweise und handlungslogik. ein anwalt weiss das auszunützen. du nicht.

Obale
12-05-2005, 18:48
Bleib einfach bei der Wahrheit. Wenn du richtig gehandelts hast, ist das ja kein Problem.
Du hast dich nur Verteidigt und in so einer Situation zählt nur dein Wohl. Du bist das Opfer auch wenn der Vergewaltiger halbst tot ist. ;) War noch nie in einer Schlägerei verwickelt oder vor Gericht. Ist aber meine Meinung dazu.

sumbrada
12-05-2005, 20:08
Wenn du Pech hast, kommst du an einen Richter, dem du gar nichts erzählen kannst.

Ich mach den Thread mal ins SV-Forum

Grüße
Andreas

MeenzerBub
12-05-2005, 21:50
Oh Oh, jetzt kann ich ja mal aus Erfahrung sprechen.
Der Tipp bei der Wahrheit zu bleiben und diese einfach auszusagen ist ein ganz schlechter!
Mein Tipp: KEINE Aussage bei der Polizei, niemals!
Guten bekannten Anwalt nehmen und den alles (Aussagen, Einlassungen etc.) vor Gericht machen lassen.

Alles andere ist Bullshit und zeugt nicht von Real-Erfahrung.

Firenze
13-05-2005, 00:18
Merkt euch was "Doc Faust" oben geschrieben hat, denn es ist leider richtig.

Alex!
13-05-2005, 00:19
Hallo,
ich würde auch nichts ohne einen Anwalt sagen. Da redet man sich nacher nur noch in irgendetwas rein, obwohl man nichts getan hat ...

so long,
Alex

shotokan-man
13-05-2005, 07:13
Vor allem dem Anwalt die Wahrheit sagen !
Kommt leider oft vor dass die sich dann vor Gericht nicht mal einig sind, dann ist natürlich die Kacke am dampfen...

Mäks
13-05-2005, 07:51
Wichtig ist immer (egal ob Gericht, oder Verwaltungsbehörde)-
IMMER sachlich bleiben. Nicht anfangen zu schimpfen, schreien,... sprich-
völlig emotionslos bleiben!!!
Bei der persönlichen Einvernahme klar, ruhig und sachlich den Vorfall schildern.
Nicht bei der Frage "....was sagen Sie zu den Vorwürfen?" sagen: "So ein Mist, das ist alles nicht wahr!!!!! Aaaahhhhh!" Wie soll ein Richter glauben, dass man eine vernünftige Person ist, wenn man bei der Verhandlung von einem Wutanfall zum nächsten driftet?


Grüße, Mäx

Fenrir
13-05-2005, 08:42
Seht euch die ganzen besch******n Gerichtssendungen an, dann wisst ihr wie man sich auf gar keinen Fall geben darf. :rolleyes:

Mäks
13-05-2005, 08:43
Seht euch die ganzen besch******n Gerichtssendungen an, dann wisst ihr wie man sich auf gar keinen Fall geben darf. :rolleyes:
so kann man's auch sagen! :D

ibanez
13-05-2005, 10:03
hab einen fall in meinem freundeskreis. da hat ein freund von mir (erster DAN karate) drei besoffene niedergehaun die ihn niederschlagen wollten. dem richter wars von forn herein wurst wie wann warum da hieß es nur: der macht karate der is schuld. folge: der musste derb viel geld zahlen.
seid ich das gehört habe würd ich einfach davon rennen und es drauf ankommen lassen das mich keiner gesehen hat(besonders nachts)

Gasmann
13-05-2005, 10:37
Ich schätze mal, das Problem deines Freundes war, daß die Besoffenen zu dritt waren und es somit 3 Zeugen gab, daß er angefangen hat.

Handelt es sich um eine Notwehrsituation, also einen gegenwärtigen (!) rechtswidrigen Angriff, darf der Verteidiger jedes angemessene Mittel einsetzen, um den Angriff zu stoppen. Zwar muß er unter mehreren gleich geeigneten Mitteln das mildeste wählen, er braucht sich aber NICHT auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einzulassen. Und: Niemand ist dazu verpflichtet abzuhauen. ("Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.")

Eine rechtlich wasserdichte Geschichte muß also so aussehen, daß ich jemandem eins über die Rübe gezogen habe, weil der Angriff mit einem milderen Mittel nicht zu stoppen war. Das setzt natürlich auch voraus, daß der Angreifer eine echte Bedrohung war.

Einem KKler unterstellt der Richter womöglich, daß er die Situation kraft überlegener Fähigkeiten auch ohne diese Gewaltanwendung im Griff gehabt hätte. Diesen Verdacht muß man ausräumen, und man braucht dem Richter ja auch nicht gleich auf die Nase zu binden, was man in seiner Freizeit treibt.

"Ich dachte, der hat ein großes Messer" ist keine gute Idee. Wenn kein Messer im Spiel war, ist das rechtlich so gut wie irrelevant. Dafür macht man einen schlechten Eindruck beim Richter. ("Der Penner will mich verarschen. :mad: ) Ggf. sich lieber auf die Streß-Situation (Notwehrexzeß) berufen: "Ich hatte so die Hosen voll, da gab's nur noch voll auf die Zwölf!"

Die Möglichkeiten eines Anwalts sollte man übrigens nicht überbewerten. Zum einen darf der Anwalt den Angeklagten nicht zum Lügen animieren (auch wenn er es vielleicht dennoch macht), und zum anderen geht es häufig schief, wenn der Anwalt sich die Ausreden für den Mandanten ausdenkt. So mancher, der sich für superclever hält, redet sich vor Gericht um Kopf und Kragen. :ups:


Gruß

chfroehlich
13-05-2005, 10:40
Ganz wichtig:

Als Angeklagter bin ich nicht verplichtet die Wahrheit zu sagen, im Gegensatz zu den Zeugen. Als Angeklagter kann ich das Blaue vom Himmel lügen, das Gericht muss mir das Gegenteil beweisen.

NIE vor Gericht zugeben das man Kampfsport betreit "Ja, ich hab vor 10 Jahren mal Judo gemacht" sollte das äusserste sein zu dem man sich hinreissen lässt. Alles andere führt nur dazu das der Richter die Ausübung einer Kampfsportart negativ auslegt (Sie, der Profi, hätten das anders (ohne Gewalt) lösen müssen).

Notwehrexzess (Überreagiert da Angst um eigenes Leben) evtl. geltend machen.

Immer Reuhe zeigen.

Und natürlich alles was bereits geschrieben wurde (alles über Anwalt, etc.)

Greets

Christof

Lars´n Roll
13-05-2005, 10:56
NIE vor Gericht zugeben das man Kampfsport betreit "Ja, ich hab vor 10 Jahren mal Judo gemacht" sollte das äusserste sein zu dem man sich hinreissen lässt. Alles andere führt nur dazu das der Richter die Ausübung einer Kampfsportart negativ auslegt (Sie, der Profi, hätten das anders (ohne Gewalt) lösen müssen).



Wenn mir jemand aus meiner KS-Erfahrung ´nen Strick drehen will, dann bitte ich Jumi für mich als Sachverständiger auszusagen und als Polizist und KKler zu erklären, dass irgendein Kampfkunsttreiben keineswegs dazu führt, dass man 8 schwerbewaffnete Angehörige einer Straßengang überwältigen kann, ohne dass sich einer von denen einen blauen Fleck zuzieht! :rolleyes:

Das würdest Du doch für mich tun, JuMiBa? Bist auch mein Lieblingsmod! :)

Mick
13-05-2005, 11:17
Alles andere führt nur dazu das der Richter die Ausübung einer Kampfsportart negativ auslegt (Sie, der Profi, hätten das anders (ohne Gewalt) lösen müssen).

Hmmm....bei einer Richterlichen Beurteilung eines jeden KKlers als "Profi" würde ich schon stutzig werden.

Nicht jeder KKler ist ein Profi, alle diejenigen, die in Ihrer Freizeit eine KK ausüben, sind IMHO erstmal Amateure Ihres Sports bzw. Ihrer Kunst.

Beim Fussball spielen die Profis in der Bundesliga, alles andere sind Amateure. Wie sieht das in der KK oder im KS aus? Ich denke nicht, das man jeden KKler gleich als Profi beurteilen kann und soll. Hinlangen kann jeder, egal ob KKler oder nicht- KKler. Da sollte nicht unterschieden werden. Profis sind für mich eher diejenigen, die mit Ihrer KK oder Ihrem KS Geld verdienen, sei es beispielsweise als Sicherheitsbeamter oder Profikämpfer.

In solchen Einzelfällen würde ich den Gerichten empfehlen, lieber einen Sachverständigen einzuschalten, der die Person befragt, sich sein Trainingsumfeld ansieht und Mittrainierende befragt, um ein vernünftiges Profil zu erstellen. Leider wird allzuoft aus Klischees heraus ein Bild erstellt und zieht dies zur Wertung herbei.

Das ist definitiv falsch, mag zwar auf einige zutreffen, aber Schwarze Schafe gibt es überall....

Grüße,

Mick

Sifu Otti
13-05-2005, 11:25
Ich schätze mal, das Problem deines Freundes war, daß die Besoffenen zu dritt waren und es somit 3 Zeugen gab, daß er angefangen hat.

Das ist unser aller Problem, denn kein Gewalttäter legt sich alleine mit einem normal großen, normal sportlichen Mann an. Es werden immer mehrere Angreifer sein, und folglich werden vor Gericht immer mehrere falsche Aussagen gegen deine stehen. Was lernt man daraus? :)

Mick
13-05-2005, 11:42
Was lernt man daraus? :)

Lass Dir immer gepflegt die Visage Massieren? Und halt dabei die Füsse still? Oder wie? :confused: :D :D

Lars´n Roll
13-05-2005, 11:49
Lass Dir immer gepflegt die Visage Massieren? Und halt dabei die Füsse still? Oder wie? :confused: :D :D


Nö! :D Umboxen, liegenlassen, unerkannt flüchten! :D

Zambo
13-05-2005, 11:51
Das ist unser aller Problem, denn kein Gewalttäter legt sich alleine mit einem normal großen, normal sportlichen Mann an. Es werden immer mehrere Angreifer sein, und folglich werden vor Gericht immer mehrere falsche Aussagen gegen deine stehen. Was lernt man daraus? :)


Bewaffnet alle töten und anschliessend spurenlos entsorgen. :rolleyes:

lamiech
13-05-2005, 15:16
na da war doch ein interessanter Gedanke dabei.

Der kampfkunstkundige Sachverständige, der erklärt, dass es auch für den trainierten Kampfkünstler kaum möglich ist, eine Konfrontation ohne erhebliche verletzungen des Gegenübers zu führen, ohne dass er sich dabei selbst erheblicher Gefahr aussetzt.

Dabei sollte man sich wohl nicht auf diese "Sanfter Wege" Spinner berufen und auch eher nicht auf den Wald und Wiesen Trainer aus dem örtlichen Karate Dojo.

Ich dachte da schon eher an DIE GRÖßEN ala Chef der EWTO, ETF oder des DJJV (wobei ich bei letzteren vorsichtig wäre, gibt sicherlich einige mit guten Ideen aber auch jede Menge Sanfte-Wege-Spinner).

CU
Lamiech

Sifu Otti
13-05-2005, 21:49
Bewaffnet alle töten und anschliessend spurenlos entsorgen.

:weirdface Immer diese Leute die zuviel Kino gucken....

rooster23
14-05-2005, 20:03
Da is jemandem ein Fehler unterlaufen.

Notwehrexzess ist nicht das Überreagieren bei einer Notwehrsituation sondern das unterstellte AUSNUTZEN einer Notwehrsituation um den Geschädigten zusammenzuschlagen.

In bin im Zivilprozess wegen Notwehrexzess zu 50 % iger Schadensregulierung verdonnert worden.

Alles was ich aus der Sache gelernt habe, ist das es unumgänglich ist sofort danach Verletzungen zu haben und diese auch ärztlich feststellen zu lassen.
Hätte ich keine Schnittwunden gehabt und die ärztlich attestieren lassen (dank an meinen damaligen Chef :) ), wäre ich, glaub ich im strafrechtlichen Prozess verurteilt worden.

Gerichtsentscheide sind fast immer auch psychisch (Opferschutz) beeinflußt. es sit also wichtig aus der Täterrolle (unverletzter Sieger) in die Opferrolle (verletzt) zu rücken.
glaubts oder nicht, aber so hab ichs erlebt.

Gruß rooster23

Shogun
15-05-2005, 16:52
dass irgendein Kampfkunsttreiben keineswegs dazu führt, dass man 8 schwerbewaffnete Angehörige einer Straßengang überwältigen kann, ohne dass sich einer von denen einen blauen Fleck zuzieht!

Natürlich geht das, DU trainierst nur falsch :teufling: :D

Die Tipps mit Anwalt bis jetzt waren schon mal nicht schlecht, bedenken sollte man nur, daß es auch Pfeiffen als Anwälte gibt. Die sitzen bei der Verhandlung da und kriegen das Maul nicht auf, während der gegnerische Anwalt, oder der Staatsanwalt einen regelrecht zerreisst.

Außerdem ist ein Anwalt auch nicht immer ganz billig. Bekomt man einen Strafbefehl nach Hause geschickt und will gegen diesen durch den Anwalt Einspruch erheben, zahlt man schon mal einige hundert Euro und zwar meistens im Voraus.

Ich musste mich in letzter Zeit über einige Gerichtsurteile sehr wundern, deswegen kann ich nur sagen , ein Patentrezept gibt es vor Gericht nicht.

Man sollte sich nicht zu sehr auf den Notwehrparagraphen verlassen.

Grüsse

LongIP
15-05-2005, 20:31
Ich würde es erstmal darauf ankommen lassen, dass die Polizei mich findet. Bekanntermaßen ist nur dann mit Strafverfolgung zu rechnen, wenn Du auch gefunden wirst.
Heißer Tip: Wenn Du jemanden z. B. KO geschlagen hast - ruf den Notarzt an, damit die ihm helfen. ABER: Benutzt blos nicht Dein eigenes Handy !!!! Solche Anrufe werden mitunter aufgezeichnet (Stichwort ISDN).
Wenn er KO ist, leg ihn vielleicht noch so das er nicht durch Autos o. ä. gefährdet wird. Und dann verdrück Dich !!!!
Dem anderen sowas wie erste Hilfe zu leisten macht sich evt. hinterher beim Strafmaß gut......

Wenn Du hinterher gefragt wirst, warum Du abgehauen bist - "Ich möchte meinen Anwalt sprechen " oder " Ich hatte einfach nur panische Angst!"

Wenn Du eine Waffe benutzt hast (z. B. Kobutan, Teleskopstock) - wirf ihn weg. Aber bitte nicht in den Mülleimer vor Deiner Haustür, sondern ein paar Straßen weiter. Macht sich gar nicht gut vor den Richtern, wenn an Deinem Schlüsselbund noch Blutspuren gefunden werden :D . Desgleichen wirf sämtliche Klamotten (ganz besonders die Schuhe!!) weg, die Du zu der Zeit getragen hast. Sobald Du zu Hause bist - schrubb Deine Hände mit ner Bürste und schneide die Fingernägel (könnte das Blut des Gegners drunter sein). Je weniger Spuren desto besser. Wenn Du Bartträger bist - rasier ihn Dir ab. Wenn Du Kontaktlinsen trägst - leg Dir unverzüglich ne Brille zu. Sofern es möglich ist, verändere Deine Frisur (z. B. erstmalig nen Kurzhaarschnitt). All das erschwert vielleicht ein klein wenig Deine Identifizierung. Wenn die Zeugen Dich nicht richtig wiedererkennen können - um so besser. Es gibt bekanntlich immer noch den alten lateinischen Grundsatz: In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten.
Aber bitte keine falschen Bärte oder Perücken aufsetzen. Das ist nämlich schon wieder zu verdächtig.

NIEMALS bei einer Verhaftung Wiederstand leisten. Die Grünen machen auch nur ihren Job, und Wiederstand gegen die Staatsgewalt ist ebenfalls strafbar. Anschließend ordnungsgemäß Name, Anschrift u. Geburtsdatum angeben und sofort den Anwalt verlangen. Danach schlicht gar nichts mehr sagen. Denk daran: Die Grünen (zumindest die Kripo) sind in Psychologie und Verhörtechnik ausgebildet. Die kennen Befragungsmethoden, von denen Du noch nie gehört hast. Para-Phrasieren ist z. B. eine. Sie verstricken Dich einfach in ein anfangs ganz unverfängliches Geplauder - und ohne das Du es merkst ("ach nein " "gehts Ihnen jetzt wieder etwas besser" "Zigarette gefällig" usw. usw.) machst Du bereits die ersten Angaben. Glaub mir: Die Jungs können das - habe ich selbst erlebt. Ich habe solcherlei Verhörtechniken selber mal im Studium gelernt und hinterher auch angewendet. Ich kann nur sagen - viele Leute reden sich um Kopf und Kragen, und merken es noch nicht mal.
Denk einfach mal darüber nach, was passiert wenn Du aus dem Urlaub kommst und ne Menge erlebt hast ! Du möchtest es erzählen ! Und dieses menschliche Urbedürfnis mußt Du trotz Adrenalin, Stress und was weiß ich noch alle eben ganz brutal unterdrücken. Dein Anwalt ist vor Gericht (erstmal) Dein einziger Freund.

Solange ich vor Gericht nicht DIREKT (!!!!!) danach gefragt werde, gebe ich hinsichtlich KK/KS überhaupt nichts zu !! Niemand kann mich zwingen mich vor Gericht selbst zu belasten. Und dieses dumme Gequatsche von wegen "Sie sind ne ausgebildete Waffe ...." ist -wie ich erst vor Kurzem erlebt habe- immer noch an den Jua -Unis aktuell :narf:
Solltest Du einen Schwarzgurt haben - behalt es möglichst für Dich. Der macht nämlich nach wie vor bei ner ziemlichen Menge Leuten gehörigen Eindruck (auch das ich hab ich selbst persönlich erlebt!!).


Ansonsten kann ich mich den Ausführungen der geehrten Kollegen nur anschließen:

Nen Sachverständigen Deines Vertrauens hinzuziehen. Vorzugsweise einen Angehörigen der Sicherheitsorgane. SEK o. ä. macht da enormen Eindruck, weil die von berufswegen schon mal einen Vertrauensvorschuss genießen.
Wenn Du einen gefunden hast - achte darauf dass es nicht ein verkappter Vorstadt-Rambo sondern ein sachlich argumentierender Typ ist. Sonst kriegen die Richter nen falschen ersten Eindruck (und das ist IMMER der wichtigste) von dem was Du trainierst. Bedenke - Juristen kennen KK/KS im besten Fall vom Reden/Fernsehen/Dritter Hand usw. Ganz vielleicht hat mal einer ne Zeitlang KS gemacht. Aber ich habe bislang noch keinen einzigen kennengelernt der richtige Straßenkampferfahrungen hatte. Ergo sind sie oftmals schlichtweg Theoretiker.

Selbst einen auf psychisch verletzt machen ist möglicherweise auch ne gute Idee ("ich hätte niemals gedachtet meinen Kenntnisse außerhalb des Dojos einsetzen zu müssen" "unser Trainer hat uns gesagt, dass wir nur zur Verteidigung ....." "...verstehe selbst nicht wie das passieren konnte....") Gewissensbisse machen sich immer gut :D :D Die sind natürlich nur glaubwürdig, wenn Du nicht schon einschlägig bekannt bist :rolleyes:
Und lass auf gar keinen Fall den Eindruck entstehen, dass Du auf das Ergebnis (Verletzungen des anderen o. ä.) stolz bist oder es Dir womöglich egal wäre. Arroganz kommt nämlich niemals gut an.

Wenn Du nicht verbergen konntest dass Du KK/KS machst, versuch möglichst die SPORTLICHE Seite zu betonen, und den SV-Anteil nach unten zu kehren. Auch nen Hinweis auf die spirituelle Seite der KK/KS ist vielleicht nützlich.
Was mir auch noch gerade einfällt: Kampfschreie sollte man sich in einer echten SV-Situation tunlichst verkneifen

Niemals vor Gericht die Beherrschung verlieren, keine Schimpf- o. Fäkalworte benutzen. Beides mindert erheblich die eigene Glaubwürdigkeit gegenüber den Richtern. Richter sind nämlich auch blos Menschen - und irgendwann auch mal genervt, wenn sie sich ständig Pöbeleien o. ä. anhören müssen.

Versuche Dich vom VERHALTEN (Aussehen, Sprache, Wortwahl, Auftreten etc.) möglichst seriös zu geben. Keine Sonnenbrillen, kein Kaugimme-kauen, keine Kippen, keine Rockerstiefel, nicht übertrieben gestylt, blos nicht einen auf obercool machen usw..... (alles live erlebt :biglaugh:).
Gepflegte Klamotten anziehen usw. Es schadet auch überhaupt nicht sich seine unterschwellige Angst anmerken zu lassen. Alles deutet für die Richter nämlich darauf hin, dass Du bislang ein unbeschriebenes Blatt bist. Die Darstellung durch eine Reihe unglücklicher Zufälle in eine "Situation" geraten zu sein, wird dadurch glaubwürdiger. Voraussetzung ist natürlich wieder, dass Du nicht schon ein ellenlanges Führungszeugnis hast :D

Ich habe selbst als ehrenamtlicher Richter die Erfahrung gemacht, dass viele Leute in ihrem eigenen Strafverfahren glaubten Selbstbewußtsein demonstrieren zu müssen.
Äääähhh - Leute, wer angeklagt ist, tut gut daran kleine Brötchen zu backen :dumm: .
Alle Richter mit denen ich zusammengearbeitet habe, hatten reichliche Berufserfahrung. Und einer sagte einmal vor einem Strafprozeß zu mir: "Wissen Sie was; ich möchte einmal einen normalen Menschen veruteilen. Irgendwie habe ich hier immer mit den selben Chaoten zu tun.....!" Und was soll ich sagen: Der Mann hatte Recht !!
Das ging mir als Vollziehungsbeamten übrigens genauso :gruebel:


So - hoffe ich habe niemanden gelangweilt. Wer gegenteiliger Ansicht ist, kann gerne mitargumentieren. Ich habe hier lediglich meine ganz eigenen urpersönlichen Erfahrungen bzw. Ansichten darstellen wollen.

Gruß LongIP

nemesis
15-05-2005, 21:06
Hey klasse :), jemand, der diese Vorgänge aus erster Hand kennt und selbst miterlebt, hat da wohl die besten Ratschläge ;)

Ich denke, daß viele Tips, die hier freundlicherweise gekommen sind, einem vielleicht mal nützlich sein können.

Ich kenne nämlich leider einen Fall, bei dem ein WC'ler trotz bewiesenem (durch anwesende Zeugen) Selbstverteidigungsfall zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, trotz sauberen Führungszeugnisses. Und das, obwohl er vorher versucht hatte, die Situation zu entschärfen Er stand sich 3 Leuten gegenüber.

Das ist etwas, was für mich manchmal wirklich nicht mehr nachvollziehbar ist und wer ist schon scharf darauf, aufgrund agressivem Verhalten durch andere Personen zu so einer Situation genötigt zu werden.

mfg

nemesis

H.Weiss
16-05-2005, 11:39
Ein Sprichwort sagt:

"Recht haben heißt noch lange nicht Recht kriegen".

Oder wie ein Richter einmal zu mir sagte: "Ich spreche nicht Recht, sondern nur ein Urteil".

rooster23
16-05-2005, 13:17
Ich hab mir damals ein weißes Hemd, mit Strickweste darüber angezogen, ne Stoffhose und einen Mittelscheitel und den Bart komplett kahl rasiert.
Ich sah aus wie ein kleiner verängstigter Schuljunge und hab ganz schüchtern auf die Fragen geantwortet und immer wieder meine Todesangst betont, als ich das Messer an der Kehle gespürt habe (ich hatte ein kleines Schnittchen am Hals vorzuweisen sowie einen am Oberarm und einen in der Handfläche (aus Panik ins Messer gegriffen).
Das hat man mir wohl alles abgenommen und ich war strafrechtlich aus der Sache raus.
Klage abgewiesen und Verfahren eingestellt (leider kein richtiger Freispruch).

Im späteren Zivilprozess hat der Typ, dann ein bischen gefaked und plötzlich einen Zeugen präsentiert. Dieser Zeuge war, daß muß man zugeben sehr routiniert und wirkte auch sehr sachlich und glaubwürdig (was man vom Geschädigten nicht sagen konnte, der konnte sich nicht beherrschen), was mir dann eben im Zivilprozess, auch aufgrund der doch recht schweren Verletzungen des Geschädigten, trotz eindeutig anerkannter Notwehr durch Angriff mit einem gefährlichen Gegenstand, eben wegen Notwehrexzess mit einem gefährlichen Gegenstand (Holzknüppel) zu 50 % iger Schadensersatzleistung und 400 DM Schmerzensgeld verurteilt worden bin.
ein Fehler meines Rechtsanwaltes war es unter anderem, nicht auf Affekt zu plädieren, das wurde im Urteilspruch extra erwähnt, daß kein Affekt vom Beklagten geltend wurde!!! War ein ***** dieser RA.
Also die Wahl des geeigneten RA ist ebenso immens wichtig.

Aber glaubt mir, das ganze hätte auch ganz anders ausgehen können, hätte ich z.b. keine Verletzungen gehabt, und hätte ich vor Gericht wie ein Großstadtrambo gewirkt...

Gerichtsurteile sind mehr ein psychologisches Pokerspiel, zumahl bei Zeugenaussagen. Da geht es um Glaubwürdigkeit.
Wie man glaubwürdig auftritt, da gibt es sehr gute Psycholiteratur.
Z.b. wirkt es glaubwürdig, die Beine nicht zu überkreuzen (ist eine Schutzhaltung), die Arme nicht zu verschränken (ebenfalls Schutzgeste), sich zu zwingen, sich nicht mit dem Finger wegen einem plötzlichen Jucken an die Nase zu fassen (es juckt immer dann wenn man lügt, ist ein alte sehr eindeutige psychisch bedingte abgewandelte Geste aus der Kindheit).
Dagegen sollte man sich zwingen die Arme locker zu öffnen und neutral auf den Tisch zu legen, die Beine unter dem Tisch ebenfalls (nicht machohaft fletzen ist klar), und wenn es geht beim Reden (in dem Augenblick wo man den Richter überzeugen muß) die Handflächen nach oben geöffnet leich t beschwörend zu heben (Handflächen nach oben, ist die Unschuldsgeste).
Außerdem sollte man auf alle männlich sexuell-aggressiven Dominanzgesten verzichten (Arme hinter dem Kopf, Hände locker in Gesäßtaschen), das macht euch den Richter allgemein feindlich gesinnt, da es bei ihm ein Konkurrenzdenken auslöst. Da er aber die größere Macht hat, wäre das in dem Fall äußerst unklug. Bei der Wahl der Kleidung ebenfalls weiche Formen und weiche Farben bevorzugen, kein Rot z.b. und keine Breitschultrigkeit betonenden Sachen etc. Die Kleidung sollte euch kleiner erscheinen lassen.
auch die allgemeine Haltung sollte eher geknickt als stolz sein.
u.s.w. u.s.w....

Ihr glaubt nicht was ihr mit psychologischen Dingen bei Menschen die nichts darüber wissen, ausrichten könnt. Die Glaubwürdigkeit eurer Aussagen hängt explizit auch von euren Körpersignalen ab, die ihr aussendet, da diese eure Gedanken verraten.
Dieses geschieht ebenfalls instinktiv, also der Richter glaubt euch instinktiv oder er glaubt euch nicht. Er bringt das nicht ursächlich mit euren Gesten zusammen.
Dieses zu wissen und kontrolliert zu benutzen kann euch vor dem Knast bewahren...
Das ist auch eine Form der Kriegskunst, psychologische Kriegsführung.
Ihr müßt nicht nur den Gegner auf der Straße zu besiegen, sondern auch noch den Staatsanwalt und die Richter und das ist meist viel viel schwieriger.

Wens interressiert (http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3548363938/qid=1116241251/sr=8-1/ref=sr_8_xs_ap_i1_xgl/028-3630715-6814168) und geheime Körpergesten (http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3550076045/qid=1116242526/sr=2-2/ref=sr_2_11_2/028-2377206-5767761)

Gruß rooster23

Shogun
16-05-2005, 17:51
Wenn Du eine Waffe benutzt hast (z. B. Kobutan, Teleskopstock) - wirf ihn weg. Aber bitte nicht in den Mülleimer vor Deiner Haustür, sondern ein paar Straßen weiter. Macht sich gar nicht gut vor den Richtern, wenn an Deinem Schlüsselbund noch Blutspuren gefunden werden . Desgleichen wirf sämtliche Klamotten (ganz besonders die Schuhe!!) weg, die Du zu der Zeit getragen hast. Sobald Du zu Hause bist - schrubb Deine Hände mit ner Bürste und schneide die Fingernägel (könnte das Blut des Gegners drunter sein). Je weniger Spuren desto besser. Wenn Du Bartträger bist - rasier ihn Dir ab. Wenn Du Kontaktlinsen trägst - leg Dir unverzüglich ne Brille zu. Sofern es möglich ist, verändere Deine Frisur (z. B. erstmalig nen Kurzhaarschnitt). All das erschwert vielleicht ein klein wenig Deine Identifizierung. Wenn die Zeugen Dich nicht richtig wiedererkennen können - um so besser. Es gibt bekanntlich immer noch den alten lateinischen Grundsatz: In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten.
Aber bitte keine falschen Bärte oder Perücken aufsetzen. Das ist nämlich schon wieder zu verdächtig.

NIEMALS bei einer Verhaftung Wiederstand leisten. Die Grünen machen auch nur ihren Job, und Wiederstand gegen die Staatsgewalt ist ebenfalls strafbar. Anschließend ordnungsgemäß Name, Anschrift u. Geburtsdatum angeben und sofort den Anwalt verlangen. Danach schlicht gar nichts mehr sagen. Denk daran: Die Grünen (zumindest die Kripo) sind in Psychologie und Verhörtechnik ausgebildet. Die kennen Befragungsmethoden, von denen Du noch nie gehört hast. Para-Phrasieren ist z. B. eine. Sie verstricken Dich einfach in ein anfangs ganz unverfängliches Geplauder - und ohne das Du es merkst ("ach nein " "gehts Ihnen jetzt wieder etwas besser" "Zigarette gefällig" usw. usw.) machst Du bereits die ersten Angaben. Glaub mir: Die Jungs können das - habe ich selbst erlebt. Ich habe solcherlei Verhörtechniken selber mal im Studium gelernt und hinterher auch angewendet. Ich kann nur sagen - viele Leute reden sich um Kopf und Kragen, und merken es noch nicht mal.
Denk einfach mal darüber nach, was passiert wenn Du aus dem Urlaub kommst und ne Menge erlebt hast ! Du möchtest es erzählen ! Und dieses menschliche Urbedürfnis mußt Du trotz Adrenalin, Stress und was weiß ich noch alle eben ganz brutal unterdrücken. Dein Anwalt ist vor Gericht (erstmal) Dein einziger Freund.


Sorry, ich kann dein Posting nicht ganz zu ende lesen, weil ich immer wieder in einem Lachkrampf ausbreche :D

LongIP
16-05-2005, 19:22
Sorry, ich kann dein Posting nicht ganz zu ende lesen, weil ich immer wieder in einem Lachkrampf ausbreche :D


Ich habe hier nur meine MEINUNG gepostet. Und über Meinungen kann man m. E. nicht urteilen, man kann die Meinung des anderen nur zur Kenntnis nehmen.

Wenn man darüber diskutieren will, dann doch wohl nur mit Sachargumenten. Also - sei bitte so gut, und lass mich an Deinem überlegenen Fachwissen teilhaben ;) .

Falls nicht vorhanden - nun ja............

Falls doch vorhanden - woher bezogen ??? Selbst erlebt oder nur vom hörensagen ? Aufgrund welcher Ausbildung/Studium/Tätigkeit ? Wie würdest DU Dich verhalten, wenn Dir Knast droht wegen evt. überzogener Notwehr ???

Ich kann wenigstens für mich in Anspruch nehmen, dass was hier "verzapft habe" selbst persönlich erlebt zu haben.


Gruß LongIP

Shogun
17-05-2005, 02:37
HI! ;)

Ja natürlich hast du nur deine Meinung gepostet, deswegen ist das Board auch da.. und ich hab auch nur gepostet, daß ich mich bemüht habe, dein Posting aufmerksam durchzulesen, aber es endete jedes Mal mit einem Lachkrampf und furchtbaren Bauchschmerzen und zwar immer an der Stelle mit den Perücken und falschen Bärten. :hammer:

das ganze hört sich für mich eher an, wie ein schlechter Krimi: "Tatwaffe" entsorgen, Aussehen verändern, Klamotten verbrennen :ups: Fingernägel schneiden...
willst du dich selbstverteidigen, oder jemanden abschlachten und dann deine Identität ändern? Vielleicht wäre auch ne Gesichts-OP von Vorteil und die Fingerkuppen wegätzen :p

Wenn du nicht grad jemanden mit der Axt oder Kettensäge zerstückelst, sondern ihm einfach mal gefplegt eine auf die 12 gibst, kriegst du womöglich einfach nur einen Strafbefehl mit 30 Tagessätzen, ganz ohne Gerichtsverhandlung. Da können die eben verbrannten Klamotten und der Frisörbesuch schon teurer gewesen sein :baeehh:

Aber mal im Ernst: Ich gebe Dir recht, daß man beim Eintreffen der Polizei lieber nicht so viel sagen soll. Seine Aussage sollte man überdacht , evtl. mit Hilfe eines Anwalts ein paar Tage später auf der Dienststelle machen.
Mit psychologischen Tricksn und dubiosen Verhörmethoden von Seiten der Polizei bin ich auch noch nicht in Berührung gekommen, zumindest nicht wenn man seine Aussage ganz ruhig und sachlich macht. Bis jetzt gab es ein einziges Mal, wo ich mir einen dummen Spruch von einem Beamten anhören musste sonst nichts.
Die Aussage, die DU nach DEINEM Wunsch diktiert hast, bekommst du dann zum durchlesen und zum Unterschreiben. Eine Zigarette hat mir noch niemand angeboten um dadurch ein Geständnis zu erpressen.

Das ganze hört sich für mich wieder an , wie ein schlechter Film in dem man jemanden in einem Raum verhört, während die anderen Agenten durch einen durchsichtigen Spiegel das Geschehen beobachten :hehehe: Ich denke,wir sprechen hier von einer KV und nicht von Verhörmethoden des KGB :SHERLOCK_

Ein guter Tip von mir ist sich am Ort des Geschehens die Personalien von möglichen Zeugen AUFZUSCHREIBEN (nicht zu merken). Handelt es sich wirklich um Notwehr, können diese Zeugen deine Aussage auf der Polizei und später vor Gericht bestättigen. Ich lass mir auch meistens den Namen des zuständigen Polizeibeamten geben. Auch dieser kann ggf vor Gericht zu deinen Gunsten aussagen. Treffen Polizeibeamte unmittelbar nach dem Vorfall ein, können sie vor Gericht die Verletzungen des vermeindlich Geschädigten bezeugen. Hat dieser beispielsweise nur eine etwas angeschwollene Lippe, kann er später vor dem Richter nicht behaupten zb. geschlagen und auf dem Boden noch mit Fußtritten misshandelt worden zu sein.

Ach ja, hast du keinen Alkohol getrunken und die Gegenseite ist offensichtlich betrunken, frag die Polizisten höflich ob wir einen Alk-Test machen könnten.
Ein hoher Promillespiegel des Klägers könnte seine Aussage unglaubwürdig erscheinen lassen und sich für dich positiv auswirken.

Shogun
17-05-2005, 02:51
Ui, jetzt hätte ich doch glatt vergessen woher ich das alles weiß.. :rolleyes:

Ich hab das ganze leider nicht an irgend einer Uni studiert, war auch kein ehrenamtlicher Richter und auch kein
Vollziehungsbeamter (was ist das eigentlich?? :confused: ) wie du, also kann ich es wohl nicht so genau wissen.

Ich bin nicht stolz drauf, aber leider musste ich wegen meiner Arbeit in letzter Zeit einige male vor Gericht. Einige Male als Zeuge, aber leider auch als Angeklagter. Bis jetzt immer Freispruch, oder Einstellung des Verfahrens und glaub mir, ich lege sehr viel Wert drauf nicht mehr ein Gerichtssaal von innen ansehen zu müssen :)

Aber sach ma, wie kommt ein ehrenamtlicher Richter und ein ..ähm Vollziehungsbeamter dazu hier Tipps zu geben, seine Tatwaffe zu beseitigen, Kleidung zu verbrennen, Aussehen zu ändern, sich vom Tatort zu entfernen?
Sehe ich zu viel Richter Alexander Hold oder ist das Verdeckung einer Straftat? :ironie:


Wenn man darüber diskutieren will, dann doch wohl nur mit Sachargumenten. Also - sei bitte so gut, und lass mich an Deinem überlegenen Fachwissen teilhaben . Warum so verbissen, ist doch alles nur Spaß :biggrinan

Grüsse

p.s Meine IP ist mindestens genau so lang :p

chfroehlich
17-05-2005, 10:08
Da is jemandem ein Fehler unterlaufen.

Notwehrexzess ist nicht das Überreagieren bei einer Notwehrsituation sondern das unterstellte AUSNUTZEN einer Notwehrsituation um den Geschädigten zusammenzuschlagen.


Notwehrexzess, § 33 StGB


Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr i.S.d. § 32 StGB (Erforderlichkeit), so ist sein Verhalten zwar rechtswidrig, er kann jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 StGB entschuldigt sein und damit straflos bleiben.


I. Voraussetzungen von § 33 StGB

1. Überschreitung der Grenzen der Notwehr

h.M. nur intensiver Notwehrexzess (der Täter überschreitet die Grenze der Erforderlichkeit der Verteidigung, verteidigt sich also intensiver als notwendig)

a.A. auch extensiver Notwehrexzess (es fehlt an der Gegenwärtigkeit
des Angriffs, der Täter überschreitet also die zeitliche Grenze der
Notwehr)

- pro a.A.: Gesetzeswortlaut
- contra: es fehlt an der rechtsmindernden Notwehrlage

2. „aus“

innerer Zusammenhang zwischen Überschreiten und Affekt muss gegeben sein

3. Verwirrung, Furcht, Schrecken

diese sog. „defensive Affekte“ entstehen aus einem Gefühl der Bedrohtheit (eine Erweiterung auf „agressive Affekte“ wie z.B. Wut, Zorn, Kampfeseifer ist unzulässig; liegen sowohl defensive wie agressive Affekte gleichzeitig vor, so ist entscheidend, ob die defensiven Affekte für die Überschreitung der Notwehrgrenze mitursächlich gewesen sind)


Notwehrexzess ist abzugrenzen von:


Putativnotwehr: irrige Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr durch den Täter (Notwehrlage ist nicht gegeben)


Putativnotwehrexzess: irrige Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr (Notwehrlage ist nicht gegeben) und gleichzeitig Überschreiten der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung durch den Täter

Greets

Christof

MeenzerBub
17-05-2005, 10:15
ein ..ähm Vollziehungsbeamter

Ich glaube ein "Vollziehungsbeamter" ist der der am Wochenende die Lottozahlen zieht!

nemesis
17-05-2005, 11:58
Heißt das nicht "Vollzugsbeamter"? :gruebel:

Zambo
17-05-2005, 13:32
@Shogun

Da muss ich aber widersprechen, denn ich persönlich habe es auch "wie im Film" erlebt. War allerdings auch eine grössere Sache, denn es ging um Waffenschmuggel. Ich wurde über Monate hinweg mehrmals die Woche als "wichtigster Zeuge" verhört. Sogar Jahre später musste ich nochmal aussagen. Die Beamten hatten mir gegenüber aber auch Zweifel, ob ich in der Sache nicht mit drinsteckte.
Sie baten mir Zigaretten an (damals rauchte ich) und es gab eindeutig die Rolle "Guter Cop, böser Cop". Die Verhandlungsmethoden waren auch viel schlimmer als im Film. Der "böse Cop" konnte auch mal laut und "ungemütlich" werden. ;)
Bin aber Zeuge geblieben. :D

Shogun
17-05-2005, 15:26
Hallo!


Ich glaube ein "Vollziehungsbeamter" ist der der am Wochenende die Lottozahlen zieht! :rofl:

@Nemesis: So dachte ich auch, aber er muß es doch am besten wissen, laut seinem Post ist er einer.

@Zambo
natürlich gibt es sowas, aber ich hab ja schon erwähnt, ich gehe bei dem Thread von einer normalen 08/15 SV Situation aus. Jemand haut einen anderen um, dat wars. Geht es hier um Mord und Todschlag, Waffenschmuggel, Menschenhandel oder was weiß ich, dann hab ich den Thema falsch verstanden und bitte um Entschuldigung :)
Übrigens, wird mir was schwerwiegendes zur Last gelegt, wie es bei dir der Fall war, mache ich meine Aussage sicher nicht ohne vorher einen Anwalt zu konsultieren. Der hat Akteneinsicht und kann mir genauer sagen, um was es eigentlich geht.

Natürlich gibt es Notwehrsituationen in dennen auch jemand schwer oder vielleicht sogar lebensgefährlich verletzt wird.
Ich hoffe, daß ich und auch niemand von euch je in so eine Situation kommt, aber selbst da würde ich wahrscheinlich nicht meine klamotten verbrennen und mir nen falschen Bart aufkleben. Sollten mich eventuelle Zeugen doch identifizieren können (zb. aufgrund besonderer Merkmale wie Narben, Tatoos, etc) wird es mir vor Gericht sicher angelastet werden und ich kann dann sicher nicht mehr auf Notwehr plädieren.

Grüsse

Zambo
17-05-2005, 15:38
Hallo!

@Zambo
natürlich gibt es sowas, aber ich hab ja schon erwähnt, ich gehe bei dem Thread von einer normalen 08/15 SV Situation aus. Jemand haut einen anderen um, dat wars. Geht es hier um Mord und Todschlag, Waffenschmuggel, Menschenhandel oder was weiß ich, dann hab ich den Thema falsch verstanden und bitte um Entschuldigung :)
Übrigens, wird mir was schwerwiegendes zur Last gelegt, wie es bei dir der Fall war, mache ich meine Aussage sicher nicht ohne vorher einen Anwalt zu konsultieren. Der hat Akteneinsicht und kann mir genauer sagen, um was es eigentlich geht.

Natürlich gibt es Notwehrsituationen in dennen auch jemand schwer oder vielleicht sogar lebensgefährlich verletzt wird.
Ich hoffe, daß ich und auch niemand von euch je in so eine Situation kommt, aber selbst da würde ich wahrscheinlich nicht meine klamotten verbrennen und mir nen falschen Bart aufkleben. Sollten mich eventuelle Zeugen doch identifizieren können (zb. aufgrund besonderer Merkmale wie Narben, Tatoos, etc) wird es mir vor Gericht sicher angelastet werden und ich kann dann sicher nicht mehr auf Notwehr plädieren.

Grüsse

Wollte ja nur sagen, dass es die beschriebenen Verhörmethoden gibt. Und manche Beamten wenden diese vielleicht auch bei Körperverletzungs-Delikten an.
Einen Anwalt brauchte ich nicht, da ich Zeuge war und auch blieb. :)

Gasmann
17-05-2005, 20:54
Beim von rooster23 beschriebenen Fall handelt es sich um einen Zivilprozeß.
Im strafrechtlichen Notwehrexzeß stößt der Täter auf die Nachsicht der Rechtsordnung, da sie seiner besonderern Situation Verständnis entgegen bringt. Es wird also sozusagen ein Auge zugedrückt, so daß der Täter ggf. sogar straffrei ausgehen kann.

Im Zivilprozeß ist diese strafrechtliche Entschuldigung des Täters unbeachtlich. Die Tat bleibt rechtswidrig und im zivilrechtlichen Sinn schuldhaft. Hier geht es ja auch nicht um die Bestrafung des Täters, sondern um eine materielle Entschädigung für erlittenes Unrecht.

Gruß

rooster23
17-05-2005, 21:01
Notwehrexzess, § 33 StGB


Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr i.S.d. § 32 StGB (Erforderlichkeit), so ist sein Verhalten zwar rechtswidrig, er kann jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 StGB entschuldigt sein und damit straflos bleiben.


I. Voraussetzungen von § 33 StGB

1. Überschreitung der Grenzen der Notwehr

h.M. nur intensiver Notwehrexzess (der Täter überschreitet die Grenze der Erforderlichkeit der Verteidigung, verteidigt sich also intensiver als notwendig)

a.A. auch extensiver Notwehrexzess (es fehlt an der Gegenwärtigkeit
des Angriffs, der Täter überschreitet also die zeitliche Grenze der
Notwehr)

- pro a.A.: Gesetzeswortlaut
- contra: es fehlt an der rechtsmindernden Notwehrlage

2. „aus“

innerer Zusammenhang zwischen Überschreiten und Affekt muss gegeben sein

3. Verwirrung, Furcht, Schrecken

diese sog. „defensive Affekte“ entstehen aus einem Gefühl der Bedrohtheit (eine Erweiterung auf „agressive Affekte“ wie z.B. Wut, Zorn, Kampfeseifer ist unzulässig; liegen sowohl defensive wie agressive Affekte gleichzeitig vor, so ist entscheidend, ob die defensiven Affekte für die Überschreitung der Notwehrgrenze mitursächlich gewesen sind)


Notwehrexzess ist abzugrenzen von:


Putativnotwehr: irrige Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr durch den Täter (Notwehrlage ist nicht gegeben)


Putativnotwehrexzess: irrige Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr (Notwehrlage ist nicht gegeben) und gleichzeitig Überschreiten der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung durch den Täter

Greets

Christof

Also davon habe ich jetzt überhaupt nichts kapiert. :confused:

Auf alle Fälle hat man mich wegen Notwehrexzess zu 50% Schadensersatz und 400,- DM verdonnert und gemeint, Überschreiten der Notwehr, Notwehrexzess. Ich hätte nur einmal zuschlagen sollen und nicht was weiß ich wie oft...
Und Affekt hätte der RA nicht geltend gemacht.

Kanst du das evtl. nochmal in normal deutsch erklären?
Ich blick das wirklich nich.

Gruß rooster23

LongIP
18-05-2005, 00:31
mit den Perücken und falschen Bärten. :hammer: - das habe ich ja auch als Blödsinn darstellen wollen gelle ;)


das ganze hört sich für mich eher an, wie ein schlechter Krimi: "Tatwaffe" entsorgen, Aussehen verändern, Klamotten verbrennen :ups: Fingernägel schneiden...
willst du dich selbstverteidigen, oder jemanden abschlachten und dann deine Identität ändern? Vielleicht wäre auch ne Gesichts-OP von Vorteil und die Fingerkuppen wegätzen -> es geht mir nur darum: Die Ermittlungen der Polizei so weit als möglich zu erschweren. Was als Beweismaterial bei mir nicht gefunden wird, das kann auch nicht gegen mich verwendet werden. Was glaubst Du denn, warum so viele Türsteher (zumindest bei uns in Hannover) HANDSCHUHE tragen. Doch wohl nicht nur deswegen weil ihnen kalt ist....... Übrigens - Fingerkuppen kann man sich nicht wegätzen, nur verätzen. Die wachsen dummerweise zumindest teilweise wieder nach. Auch das haben schon einige Kriminelle erfolglos versucht....... :D
Und die Sache mit "Tatwaffe" wegwerfen - ums mal klarzustellen: Ein Mittel das ich zu MEINER Selbstverteidigung genutzt habe, weil ich angegriffen wurde. Und hinterher versucht irgendein A**** der verloren hat, mir daraus einen Strick zu drehen und Schmerzensgeld von mir zu kassieren. So ist die von mir unterstellte Situation.
Also ich weiß ja nicht wie Du das so siehst - aber erst mir die Gesundheit ruinieren wollen, damit ich die nächsten 3 Monate mein Essen aus der Schnabeltasse esse, aber sobald solche Typen verlieren (und auch das habe ich PERSÖNLICH erlebt) fällt ihnen mit einem Mal ein: Ach - da war doch die Sache mit Notwehrexzeß. Na schönen Dank auch...........!!!! Und solche A**** kriegen im Gegensatz zu Dir, der seinen Anwalt selbst bezahlen darf, dann auch noch Prozeßkostenhilfe vom Staat ! :motz:
Wenn Du die verklagen willst, kannst Du im Zweifel davon ausgehen, dass sie sowieso Stütze kriegen.... :mad: Soviel mal zur Durchsetzbarkeit evt. Schmerzensgeldansprüche Deinerseits.......
Um mal eines klarzustellen: Ich habe noch NIE Notwehrexzeß selbst begangen, aber ich kenne mehrere Fälle wo es genauso gelaufen ist, wie oben von mir skizziert. Und deshalb vertrete ich da auch eine zugegebenermaßen ziemlich radikale Einstellung.




Wenn du nicht grad jemanden mit der Axt oder Kettensäge zerstückelst, sondern ihm einfach mal gefplegt eine auf die 12 gibst, kriegst du womöglich einfach nur einen Strafbefehl mit 30 Tagessätzen, ganz ohne Gerichtsverhandlung. Da können die eben verbrannten Klamotten und der Frisörbesuch schon teurer gewesen sein :baeehh: -> Tja - und wenn Du so wie ich Beamter bist, kommt noch ne saftige Disziplinarstrafe (womöglich verbunden mit einer mehrjährigen Beförderungssperre und einem Eintrag in die Personalakte!!) dazu. Und dann sieht diese Rechnung schon mal GANZ ANDERS aus. Nee danke - da werde ich lieber erst gar nicht erwischt, wenn es irgendwie geht :cool:



Aber mal im Ernst: Ich gebe Dir recht, daß man beim Eintreffen der Polizei lieber nicht so viel sagen soll. Seine Aussage sollte man überdacht , evtl. mit Hilfe eines Anwalts ein paar Tage später auf der Dienststelle machen.
Mit psychologischen Tricksn und dubiosen Verhörmethoden von Seiten der Polizei bin ich auch noch nicht in Berührung gekommen, zumindest nicht wenn man seine Aussage ganz ruhig und sachlich macht. Bis jetzt gab es ein einziges Mal, wo ich mir einen dummen Spruch von einem Beamten anhören musste sonst nichts.
Die Aussage, die DU nach DEINEM Wunsch diktiert hast, bekommst du dann zum durchlesen und zum Unterschreiben. Eine Zigarette hat mir noch niemand angeboten um dadurch ein Geständnis zu erpressen. -> Wer erpresst denn ???? :rolleyes: Die Zigarette war blos ein Beispiel, es gibt endlos viele Möglichkeiten ein Gespräch anzufangen. Mitleid zeigen ist zum BEISPIEL auch eine. Hat meine ehemalige Vorgesetzte (übrigens Juristin) im Rahmen einer Vernehmung zur Abnahme eines Offenbarungseid mal außerordentlich erfolgreich angewendet. Seine Geschwätzigkeit hat den Mann über 200.000 DM gekostet........... :cool:

Das ganze hört sich für mich wieder an , wie ein schlechter Film in dem man jemanden in einem Raum verhört, während die anderen Agenten durch einen durchsichtigen Spiegel das Geschehen beobachten -> bitte sachlich bleiben, ich habe von Gesprächsführung/Verhandlungsführung und ähnlichen "Psycho-Tricks" geschrieben. Nicht von halbseidenen Unterweltmethoden. Was ich meine sind Formen der Gesprächsführung die von Psychologen entwickelt wurden und nicht nur bei den Sicherheitsorganen angewendet werden. Die werden durchaus auch in der s. g. freien Wirtschaft gelehrt und angewendet.


Ein guter Tip von mir ist sich am Ort des Geschehens die Personalien von möglichen Zeugen AUFZUSCHREIBEN (nicht zu merken). Handelt es sich wirklich um Notwehr, können diese Zeugen deine Aussage auf der Polizei und später vor Gericht bestättigen. Ich lass mir auch meistens den Namen des zuständigen Polizeibeamten geben. Auch dieser kann ggf vor Gericht zu deinen Gunsten aussagen. Treffen Polizeibeamte unmittelbar nach dem Vorfall ein, können sie vor Gericht die Verletzungen des vermeindlich Geschädigten bezeugen. Hat dieser beispielsweise nur eine etwas angeschwollene Lippe, kann er später vor dem Richter nicht behaupten zb. geschlagen und auf dem Boden noch mit Fußtritten misshandelt worden zu sein. -> Du wirst lachen, da stimme ich Dir sogar zu. Denn ein solches Verhalten spricht grundsätzlich gegen das von mir skizzierte "Chaotentum" von Vorstadtrambos

Ach ja, hast du keinen Alkohol getrunken und die Gegenseite ist offensichtlich betrunken, frag die Polizisten höflich ob wir einen Alk-Test machen könnten.
Ein hoher Promillespiegel des Klägers könnte seine Aussage unglaubwürdig erscheinen lassen und sich für dich positiv auswirken -> auch da stimme ich durchaus zu.


Gruß LongIP

Shogun
18-05-2005, 10:23
hi!

Handschuhe trage ich in der Disse keine, außer es hat -30 Grad. Auf Veranstaltungen hab ich zwar welche dabei, habe sie aber nicht an, da es meiner Meinung zu agressiv und provozierend aussieht. Ich zieh sie z.b unter anderem mal an, wenn ich einen Stockbetrunkenen, der sich wahrscheinlich mit Bier übergossen hat, oder sich übergeben hat raus bringen muß. Gibt es Streß, hab ich eh keine Zeit mich um Handschuhe zu kümmern. Kann aber durchaus sein, daß es Leute gibt, die es so machen, wie du beschrieben hast.

zur Tatwaffe: sollte ich mal gezwungen sein, mit zb. mit meinem Folder zu verteidigen,(wenn mein Gegner nicht allein und unbewaffnet) würde ich diesen danach wahrscheinlich auch irgendwo beseitigen. Ich fand deinen Tipp mit der eigenen Hausmülltonne nur so witzig ;)

Dass Beamte, BW-Angehörige etc. außer dem Gerichtsurteil noch ne ordentliche Diszi kriegen ist auch klar. Kann natürlich u.u. teuer werden. :ups:

Zum Leute verklagen: Ich hab schon oft Situationen erlebt, wo ich es mir überlegt habe eine Anzeige zu erstatten. Aber wie ich schon geschrieben hab, ich bin froh wenn ich eine PI oder einen Gerichtsaal nicht von Innen sehen muß, weder als Angeklagter, Zeuge oder Kläger.

Im nachhinein denk ich, daß mich auch jeder 2 Ar**** wegen nichts anzeigt und warum sollte ich nicht das gleiche tun? :dumm:
Anderer seits schreibst du ja selber, daß es meist eh nichts zu holen gibt. :rolleyes:

Alles in allem gehen unsere Meinungen gar nicht so weit auseinander! :D :cool: :)

Shogun
18-05-2005, 11:08
@LongIP
ach ja, mich würde es trotzdem mal interessieren, worauf Deine Erfahrungen beruhen. Du schreibst, du hast Verhörmethoden an der Uni getestet, bist/warst ehrenamtl. Richter und Vollziehungs - bzw. Vollzugsbeamter.

Grüsse

Zambo
18-05-2005, 12:44
@Shogun

Wollt nochmal nachfragen, wegen des Stichwortes "Folder".
Wenn Du ein Messer in Notwehr benutzt hast und danach entsorgst, bedeutet das, dass Du vor Gericht es abstreiten würdest jemanden damit verletzt/getötet zu haben?

Gruss

Shogun
18-05-2005, 14:39
HI Zambo!

hm.. gute Frage.. Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Kommt wohl auf die Situation an. Deswegen hab ich auch geschrieben, ich würde es wahrscheinlich wegwerfen.
Hat der Gegner nämlich Schnitt oder-Stichverletzungen, kann man ein Messer schlecht leugnen. Vielleicht gibt es Situationen, wo man danach behaupten kann, daß der Angreifer in sein eigenes Messer gelaufen ist, ich weiß es nicht. Sollte sowas an einem Ort passiert sein, wo es absolut keine Zeugen gab, würde das Entsorgen eines Folders vielleicht die Ermittlungen erschweren, wie LongIP schon schrieb..

Ich hoff, daß ich mir über sowas nie Gedanken machen muß :)

Warum fragst du? Was würdest du behaupten ?

Daimyo
18-05-2005, 15:15
ich bekomm irgendwie das gefühl, daß es teilweise besser wäre,
sofort nach der "verteidigungs-tat" mit seinem anwalt zu sprechen und den
angreifer anzuzeigen... egal ob notwehr oder nothilfe..

wenn ich davon ausgehen muss, daß der angreifer, der verloren hat, mich
dann anzeigt, scheint es wirklich besser zu sein, ihn selbst anzuzeigen..

MeenzerBub
18-05-2005, 17:32
Ich würd ja trotzdem gerne wissen was ein "Vollziehungsbeamter" macht. Es kann ja nicht das gleiche sein wie Vollzugsbeamter, oder? Also mal davon ausgehend das ein Vollzugsbeamter weiss wie seine Stellenbeschreibung lautet.

LongIP
19-05-2005, 00:26
Kann aber durchaus sein, daß es Leute gibt, die es so machen, wie du beschrieben hast. -> gibt es, selbst mehrfach gesehen, da achte ich nämlich extra drauf wenn ich in eine Disse gehe!

Ich fand deinen Tipp mit der eigenen Hausmülltonne nur so witzig ;) -> tja, auch hier spricht wieder die Berufserfahrung. In der Hausmülltonne habe ich nach einer Durchsuchung nämlich mal Beweisunterlagen gefunden :cool: . Schon ganz schön doof gewesen der Kumpel, dass er seine Schweizerkonten nicht besser getarnt hat

Dass Beamte, BW-Angehörige etc. außer dem Gerichtsurteil noch ne ordentliche Diszi kriegen ist auch klar. Kann natürlich u.u. teuer werden. :ups: -> Viel schlimmer als eine Disziplinarstrafe die Geld kostet ist doch wohl der Karriereknick :(

Ich hab schon oft Situationen erlebt, wo ich es mir überlegt habe eine Anzeige zu erstatten. Aber wie ich schon geschrieben hab, ich bin froh wenn ich eine PI oder einen Gerichtsaal nicht von Innen sehen muß, weder als Angeklagter, Zeuge oder Kläger. -> Stell Dir vor: ICH AUCH......!!!! Klingt jetzt komisch, ist aber so!!

Anderer seits schreibst du ja selber, daß es meist eh nichts zu holen gibt. :rolleyes: -> Sorry, auch das ist entsprechende Berufs-/Lebenserfahrung

Alles in allem gehen unsere Meinungen gar nicht so weit auseinander! -> stimmt allerdings auch wieder :D :D

Okay - Friede :beer: :D

Gruß LongIP

P.S.: Für alle geehrten Mitboarder die sich Gedanken über meinen Nick machen: Man(n) möge bitte vor irgendwelchen "Unterstellungen" in Betracht ziehen, dass das Wort "Long" nicht nur in der englischen sondern auch in der chinesischen Sprache existiert und dort übersetzt soviel wie Drachen heißt ;)

LongIP
19-05-2005, 01:10
Hallöchen .-)!!


Also um die von mehreren Leuten gestellte Frage zu beantworten was ein Vollziehungsbeamter ist:

Ich schreibe das nur, weil ich dachte, dass die meisten Leute damit was anfangen können. In Wirklichkeit war ich 7 Jahre Sachbearbeiter/stellvertretender Dienststellenleiter in der Vollstreckungsabteilung eines großen Finanzamtes. Meine Tätigkeit war primär im Innendienst, aber ich habe auch durchaus öfter im Außendienst gearbeitet (Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Zeugenvernehmung, selbst als Gutachter tätig usw.). Der "normale" Job waren Sachen wie Pfändungen, Konkurse, Gewerbeuntersagungsverfahreun, Offenbarungseide (mehr als 50 Stück davon erlebt), Versteigerung usw. usw.
Ich hatte aber auch mehrere "Spezialisierungen" in meiner Tätigkeit. Eine davon war Geldwäschebekämpfung und Auslandsvollstreckung. Dies zu einem gewissen Teil auch im Bereich der s. g. organisierten Kriminalität (Drogenhandel, Prostitution, Zuhälterei, Zollvergehen, Scheckbetrug, Konkursbetrug, Steuerhinterziehung usw usw. - die volle Palette eben). Da ich auch an einigen Ermittlungen im Bereich "Rotlicht" teilgenommen habe, kann und werde ich das hier nicht in aller Öffentlichkeit schreiben (Amtsgeheimnis!!!!). Denn dabei sind mitunter auch Namen bzw. Personen "aktenfällig" geworden, die ÄUßERST bekannt sind. Ich werde hier weder privat noch öffentlich über Namen, Ämter o. ä. weitere Auskünfte geben.

Die Natur meiner Arbeit hat es natürlich auch mit sich gebracht, dass ich relativ häufig als Zeuge vor Gericht aussagen mußte, selbst Zeugenvernehmungen gemacht habe, oder wie bereits oben dargestellt, eidesstattliche Versicherungen abnehmen mußte. Ich hatte ergo oft Kontakt mit den Strafgerichten.

Ums zu verdeutlichen was ich so beruflich gemacht habe bzw. was ich da für Lebens- bzw. Berufserfahrungen gesammelt habe, will ich hier mal nen paar BEISPIELE geben, damit die geehrten Kollegen des Boards nicht zu der Auffassung kommen, ich würde meinen Standpunkt aus schierer Arroganz heraus vertreten:

Wir haben mal vor mehreren Jahren einen Bordellbetrieb beschlagnahmt - es stellte sich heraus, dass ein namhafter Politiker der Grundstückseigner war.........

Unsere Dienststelle hat mal 1200 Kilo chemisch absolut reinstes Arsen beschlagnahmt - Herkunft unbekannt - nach Ermittlungen der Zollfahndung VERMUTLICH aus einen Chemielabor der ehemaligen Roten Armee, Zollpapiere gab es nicht, Marktwert weit über 30.000.000 DM.....

Desgleichen 250 Tellur - wird soweit ich da informiert bin in der Nuklearforschung benötigkt - Herkunft unbekannt, wir wissen nur aus Weißrußland, Einfuhrpapiere Fehlanzeige.............

Ich habe mal 345.000 DM in BAR (Samsonite-Koffer, was sonst *gg*) angenommen. War ein Italiener sizilianischer Herkunft. Die ganzen Vorjahre pleite wie nur was gewesen der Kumpel. Ich habe NICHT danach gefragt wo die Kohle herkam, aber er war vorher mehrere Monate in seiner Heimat gewesen und hatte von da an ständig neues Personal in seiner Pizzeria.......

Wir haben in unserem Bezirk einen "Verrückten" wohnen der glaubt allen Ernstes er wäre der legitime Nachfolger Adolf Hitlers als Reichskanzler des (angeblich noch bestehenden) Deutschen Reiches. Hat mir persönlich mit seiner "Schutz-Staffel" gedroht und meinte er hätte ja schon ne Akte über mich angelegt und er wüßte ja wo ich wohne..... Nun ja, er mochte mich nicht, weil ich ein Zwangsversteigerungsverfahren über sein Haus eingeleitet hatte :rolleyes:
Der kam übrigens sogar schon im Fernsehen mit dem Blödsinn *lol* Vor ein paar Monaten auf "Mona-Lisa".

Ein Libanese dem ich die Gaststätte habe schliessen lassen (in Zusammenarbeit mit der Kripo) hat mich mit ner Schere angegriffen. Ein Kollege kam mir zu Hilfe und bekam sie in die Schulter gerammt -> Kollege im Krankenhaus, Libanese wurde unter "Paragraphen" gestellt - also nicht schuldfähig :-((. Ein weiterer Kollege (Braungurt Shotokan-Karate) kriegte nen Diszi weil er dem geehrten südländischen Mitbürger bei der Entwaffnung das Handgelenk gebrochen hat........... :narf:

Wir haben mal einen Bauunternehmer durchsuchen wollen, der hätte fast 2 Dobermänner auf uns losgelassen....... Er hat sie eingesperrt als die anwesenden Kripobeamten die Waffen gezogen haben und drohten die Hunde zu erschießen.......... (übrigens: hinterher haben wir ne Kamera mit Kinder*****bildern drauf gefunden - ganz nebenbei bemerkt... :wuerg: )


Mal so "ne Frage":

Hat schon mal jemand gesehen, wie das aussieht wenn ein Mensch seit 6 Wochen vergammelt (Dank Thermostat wohltemperiert bei beständigen 21Grad Zimmertemperatur), der sich vorher mit ner Schrotflinte den Kopf weggeschossen hat ?? Ich ja - bei ner Hausdurchsuchung... :its_raini

Oder wie das Gesicht eines Menschen aussieht der sich mit Kohlendioxid vom Auto vergast hat ? Ich schon- nen Anwalt den ich sogar recht gut kannte hats getan, aus Verzweiflung........

Oder life einen Nervenzusammenbruch miterlebt ?- Mehrfach hatte ich das zweifelhaft Privileg !

Oder schon mal einen Menschen kennengelernt der von 9 Kindern 8 durch eine Luftmine verloren hat....(es war eine Afghanin *kurz erklärt*) ?

Mir hat z. B. auch mal ein Mann am Telefon "brühwarm" erklärt, wie er seine Frau erwürgt hat ("Das war ein Versehen - wissen`se."). - Ja ne - is klar.............!!!! :vogel:

Frage was ein "Vollziehungsbeamter" damit so etwas beantwortet??? Ich hoffe doch :-). Wohlgemertk: Das waren nur einige wenige Beispiele die mir ganz spontan eingefallen sind. Ohne ein besonderes Augenmerk auf einen bestimmten Part meines ehemaligen Jobs.
Übrigens - auch wenn es jetzt nicht glaubhaft klingt: Ich habe da auch ne Menge sehr netter Menschen kennengelernt !!!!

Was die Frage einer Verdeckung einer Straftat angeht:
Nun - ich sage lediglich was die Ermittlungsarbeit der Polizei erschwert. Die Verdeckung einer Straftat setzt bekanntlich ein zielgerichtetes Handeln zur Verschleierung eines ganz bestimmten Sachverhaltes voraus. Und das werde ich ganz bestimmt NICHT machen *gelle*. Alte Juristenweisheit: NIE konkret werden bei Stellungnahmen :-)).

Und da mir vorgeworfen wurde ich wäre in meinen Argumentationen "verbissen": Tja - so bin ich nun mal einfach. Und ich bin mir einigermaßen sicher; wenn jemand solche Erfahrungen gemacht hätte wie ich - dann wäre der Betreffende wahrscheinlich auch nicht anders.

Wie ich zu dieser Ansicht komme ? Nun Gegenfrage: Wie reagiert man(n) wohl, wenn Deine Freudin in der Disco angepöbelt wird (und das nicht nur verbal !) von 3 Leuten, die auf Dich aus beruflichen Gründen nen Hass haben ? Sie ist hinterher heulend zu ihrem Auto gerannt und ein bis dahin schönes WE war mehr als gelaufen - ganz nebenbei bemerkt.....

Oder wenn Du Dein Auto abends auf dem Parkplatz mit 4 abgestochenen Reifen wiederfindest ?

Wenn man bei Deinem obersten Vorgesetzten vorsätzlich verleumderische Rufschädigung gegen Dich betreibt ?

Wenn man Deine Unterschrift und das auf Deinen Namen eingetragene Dienstsiegel Deiner Behörde fälscht und damit Bankbetrug bzw. Pfandverstrickungsbruch begeht ?

Wohlgemerkt: Alles PERSÖNLICH SELBST erlebt !!! Nicht eine einzige erfundene Geschichte dabei - auch nicht vom Hören-Sagen !!! Believe it - or not !!!


So ich hoffe Frage ist einigermaßen beantwortet ;)

Gruß LongIP


P.S.: Noch eine letzte Anmerkung - das waren ausschließlich "Storys" die ich in meinem Beruf erlebt habe. Ich könnte mit ganz ähnlichen Beiträgen auch noch aus meiner Tätigkeit als Schöffenrichter bzw. aus meiner Arbeit als Hausverwalter berichten (bei letzterer habe ich z. B. schon mal einen Fall von Brandstiftung erlebt und zwei Selbstmordversuche......)

Shogun
19-05-2005, 04:13
Ich würd ja trotzdem gerne wissen was ein "Vollziehungsbeamter" macht. Nun wissen wir es :verbeug:

Grüsse :)

Zambo
19-05-2005, 09:25
HI Zambo!

hm.. gute Frage.. Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Kommt wohl auf die Situation an. Deswegen hab ich auch geschrieben, ich würde es wahrscheinlich wegwerfen.
Hat der Gegner nämlich Schnitt oder-Stichverletzungen, kann man ein Messer schlecht leugnen. Vielleicht gibt es Situationen, wo man danach behaupten kann, daß der Angreifer in sein eigenes Messer gelaufen ist, ich weiß es nicht. Sollte sowas an einem Ort passiert sein, wo es absolut keine Zeugen gab, würde das Entsorgen eines Folders vielleicht die Ermittlungen erschweren, wie LongIP schon schrieb..

Ich hoff, daß ich mir über sowas nie Gedanken machen muß :)

Warum fragst du? Was würdest du behaupten ?

Ich würde es nicht entsorgen, denn wenn die Polizei bei mir zu Hause mit einem Durchsuchungsbefehl steht (habe ich persönlich schon mal erlebt ;) ), dann ist sowieso etwas schief gelaufen.
Eine "Tatwaffe" würde ich nur dann entsorgen, wenn ich eine "Tat" komplett vertuschen möchte.
Aber eine Notwehrtat zugeben, aber wichtige Umstände, wie das verwenden einer Waffe leugnen, würde ich nicht. Die Gefahr, dass der Richter sich verarscht fühlt und die Wahrheit ans Licht kommt, ist zu gross. Im Enddefekt bekommt man vielleicht noch eine grössere Strafe, als wenn man die Wahrheit gesagt hätte.
Wie bereits gesagt, wenn, dann würde ich die ganze Tat leugnen (was perfekt geplant sein muss), aber keine halben unglaubwürdigen Sachen machen.

Daimyo
19-05-2005, 11:20
ich bekomm irgendwie das gefühl, daß es teilweise besser wäre,
sofort nach der "verteidigungs-tat" mit seinem anwalt zu sprechen und den
angreifer anzuzeigen... egal ob notwehr oder nothilfe..

wenn ich davon ausgehen muss, daß der angreifer, der verloren hat, mich
dann anzeigt, scheint es wirklich besser zu sein, ihn selbst anzuzeigen..


:Ignored: ?????

MeenzerBub
19-05-2005, 14:44
Nun wissen wir es :verbeug:

Grüsse :)
Wieder was gelernt! :verbeug:

Lars´n Roll
23-05-2005, 13:02
Eine "Tatwaffe" würde ich nur dann entsorgen, wenn ich eine "Tat" komplett vertuschen möchte.
Aber eine Notwehrtat zugeben, aber wichtige Umstände, wie das verwenden einer Waffe leugnen, würde ich nicht. Die Gefahr, dass der Richter sich verarscht fühlt und die Wahrheit ans Licht kommt, ist zu gross. Im Enddefekt bekommt man vielleicht noch eine grössere Strafe, als wenn man die Wahrheit gesagt hätte.
Wie bereits gesagt, wenn, dann würde ich die ganze Tat leugnen (was perfekt geplant sein muss), aber keine halben unglaubwürdigen Sachen machen.


Sehe ich auch so. Nimm mal an, Du hast ´nen Angreifer mit einem Palmstick gestempelt, die Notärzte sehen, dass es Gewalteinwirkung mit einem Hilfsmittel gegeben hat und nun wollen die Behörden das Ding sehen, das
Du inzwischen in den nächsten Fluss geworfen hast... :rolleyes:
"Da hatte wohl jemand ein schlechtes Gewissen", wird sich der Richter sagen...

BTW:
Deshalb finde ich ´ne Mini-Maglite besser als ´nen Kobutan.
Die war halt gerade zur Hand und wurde gaaaanz bestimmt nicht mit der Absicht, ihn als SV-Tool zu verwenden mitgeführt! :rolleyes: :)

chris03
27-05-2005, 19:51
aaah, ist das ein Thema hier!
IMHO artet das doch etwas aus in Richtung VOllzugsbeamter/Gericht-Lüge, etc.

zum allersten Posting versuche ich zu sagen/antworten:

-wie sollte man sich vor Gericht geben bzw. wie nicht?
Normal, nicht irgendwie verstellen (hochnäsig, lässig fällt mir da ein).

-was soll man aussagen und was nicht?
die wahrheit sagen, nicht mehr. Nichts dazuerfinden (ah, ich gucke zuviel Gerichts-TV).

-wie kann man einem Richter verständlich machen, dass Training und Realsituationen 2 verschiedene Bereiche sind?
Ich hoffe und glaube doch stark, dass dies ein Richter auseinanderhalten kann und wird. Jeder kann doch KS machen bzw./und von einer solche Situation betroffen sein.
Ich persönlich würde da sowas sagen wie:
"Wollte der Frau helfen." -> Notsituation des anderen
"Wollte ihn festhalten." -> Vergew. wollte abhauen, das soll ja net sein.
"ich fühlte mich bedroht" -> Er griff mich an und wehrte sich heftig.

Okay,okay, klingt auf den ersten blick etwas dümmlich und einfach. Aber wenn man nicht mit worten wie "Ich habe dem ..... eine reingehauen." oder "habe konkret-krassen karate-kick-trick angewandt", wirds schon passen.
Und das der Verteidiger des Täters einen selber in unrechte licht rücken will, naja, wohl eher im tv zu sehen, denke ich. Aber wenn dem (in) echt so ist, Immer versuchen zu sagen dass man helfen wollte.

Und wenn ein Richter es genauer wissen will (a la "Haben Sie ihre Macht missbraucht?") , wird er schon nachfragen.



- worauf sollte man achten, um nicht selbst in einem schlechten Licht dazustehn?

Ihr wisst jetzt was ich meine!?

jinkazama
27-05-2005, 20:27
immer beachten:

in meinem kopf gab es immer zwei stimmen, eine sagte schlag ihn zusammen, eine lauf schnell weg.

LongIP
27-05-2005, 21:34
[QUOTE=chris03

Ich hoffe und glaube doch stark, dass dies ein Richter auseinanderhalten kann und wird.

Und das der Verteidiger des Täters einen selber in unrechte licht rücken will, naja, wohl eher im tv zu sehen, denke ich.




!?[/QUOTE]


Also zum "Glauben" gehe ich ja nicht mal mehr in die Kirche :rolleyes:

Was das andere Argument betrifft - nun da muß ich Dir leider ausdrücklich wiedersprechen. Das habe ich selbst persönlich in einer Verhandlung erlebt, in der ich mal wieder als Zeuge auftreten mußte.
Der betreffende Verteidiger des Angeklagten ist mit dem Versuch zwar ziemlich böse gescheitert, aber versucht hat er es auf jeden Fall erstmal.

Gruß LongIP

LongIP
27-05-2005, 21:41
Sehe ich auch so. Nimm mal an, Du hast ´nen Angreifer mit einem Palmstick gestempelt, die Notärzte sehen, dass es Gewalteinwirkung mit einem Hilfsmittel gegeben hat und nun wollen die Behörden das Ding sehen, das
Du inzwischen in den nächsten Fluss geworfen hast... :rolleyes:
"Da hatte wohl jemand ein schlechtes Gewissen", wird sich der Richter sagen...

BTW:
Deshalb finde ich ´ne Mini-Maglite besser als ´nen Kobutan.
Die war halt gerade zur Hand und wurde gaaaanz bestimmt nicht mit der Absicht, ihn als SV-Tool zu verwenden mitgeführt! :rolleyes: :)



Welches Ding wollen sie denn von Dir sehen wollen, wenn Du es gar nicht mehr hast :D :D ??????? Mußt Du mir bitte mal erklären !!
Und überhaupt: "Was für nen Kobutan ?? Was ist das denn überhaupt :confused: .....????"

Und wenn die Ärzte feststellen, dass ein Hilfsmittel benutzt wurde, dann muß man Dir doch erstmal beweisen können, dass DU (!!) es benutzt hast....
Wenn Du Dein Maglite noch hast, kannste das Pech haben, das noch Blutspuren feststellbar sind (ich sag nur DNA-Analyse). Und wenn außer Deinen eigenen Fingerabdrücken sonst keine drauf sind, haste die riesengroße A****karte gezogen. Denn dann ist die Beweiskette so wasserdicht wie es nur geht. Nee danke :cool: !!

Nix für ungut, aber Dein Vorschlag ist für mich leider ziemlich theoretisch - meine persönliche Meinung.

Gruß LongIP

Wirrkopp
27-05-2005, 23:15
...

Boah, Hammer. Festnahmen, Vernehmungen, gammlige Leichen, Atombomben... Wenn ich groß bin will ich auch mal in so einem duftem Finanzamt arbeiten und krasse Leute festnehmen. Anderswo holt jeder normale deutsche Beamte dafür die Jungs und Mädels in Grün, aber was so ein richtiger Vollziehungsdingsbumms, Laienrichter und auch noch Hausverwalter ist, der schreckt vor nix zurück.

LongIP
28-05-2005, 04:26
Boah, Hammer. Festnahmen, Vernehmungen, gammlige Leichen, Atombomben... Wenn ich groß bin will ich auch mal in so einem duftem Finanzamt arbeiten und krasse Leute festnehmen. Anderswo holt jeder normale deutsche Beamte dafür die Jungs und Mädels in Grün, aber was so ein richtiger Vollziehungsdingsbumms, Laienrichter und auch noch Hausverwalter ist, der schreckt vor nix zurück.


Wenn Du meinen Beitrag RICHTIG gelesen hättest, wäre Dir vielleicht aufgefallen, dass wir die Polizei sehr wohl um Amtshilfe ersucht haben.
Und - btw: Ich kann mich auch an mehrere Fälle erinnern, wo die Kollegen in Grün fragten: "Braucht ihr uns da wirklich....?"
Nix für ungut - wenn schon blöde Bemerkungen, dann bitte mit etwas mehr Niveau und vorallem Hintergrundwissen.

Was die Sache mit dem "vor nichts zurückschrecken" angeht: In der Tat war ich beruflich nicht gerade dafür bekannt gleich klein beizugeben. ABER: Ich habe schlicht und ergreifend auch absolut keine Lust mich hier über solche Beiträge ärgern zu müssen. Ich werde mir daher künftig überlegen, ob ich mich in meinen Beiträgen nicht auch aufs "stänkern" verlegen werde.


Gruß LongIP :mad: :mad:

Lars´n Roll
28-05-2005, 04:52
Und wenn die Ärzte feststellen, dass ein Hilfsmittel benutzt wurde, dann muß man Dir doch erstmal beweisen können, dass DU (!!) es benutzt hast....


Ich gehe ja von dem Fall aus, dass Du nicht unerkannt verschwinden kann, also ist schon mal klar, dass DU in die körperliche Auseinandersetzung involviert warst. Wenn dann ein Arzt erklärt, dass "bewaffnete" Gewalt - Notwehr hin oder her - im Spiel war, dann zählt nicht, was man Dir zweifelsfrei beweisen kann (von wegen "Welcher Kobutan??"), sondern nur, was der Richter glaubt. ;)
Und wenn der Dich für ´nen Kriminellen hält (Hey, der entsorgt mal eben kaltblütig Beweißmaterial! :ups: ), dann haste die A.-Karte gezogen!
Solltest Du aber bei Deinem Background wissen. :cool:


Wenn Du Dein Maglite noch hast, kannste das Pech haben, das noch Blutspuren feststellbar sind (ich sag nur DNA-Analyse). Und wenn außer Deinen eigenen Fingerabdrücken sonst keine drauf sind, haste die riesengroße A****karte gezogen. Denn dann ist die Beweiskette so wasserdicht wie es nur geht.

Wie gesagt gehe ich davon aus, dass sowieso klar ist, wer hier wen gehaun hat. Und wenn ich dann eine MagLite als Palmstick benutzt habe, dann gebe ich das auch zu
("War in Panik und konnte mir grad die Lampe greifen! Komme mir selbst blöd dabei vor, so mit der Lampe in der Hand, aber ich hatte nix um ihn abzuwehren und da hab ich instinktiv das Ding gegriffen, Herr Richter!").
So war´s ein Gebrauchsgegenstand, der eben zur Hand war und keine Waffe, die man mit sich führt, bei der der Richter denkt: Warum hat der sowas dabei? :gruebel:

Lars´n Roll
28-05-2005, 05:11
Ich hoffe und glaube doch stark, dass dies ein Richter auseinanderhalten kann und wird. Jeder kann doch KS machen bzw./und von einer solche Situation betroffen sein.


Ich fürchte da liegst Du falsch. Unter vielen Leuten, für die Gewalt glücklicherweise etwas ist, dass sie in erster Linie aus dem TV kennen und auch unter viel zu vielen unerfahrenen KKler hält sich hartnäckig die Vorstellung, mit ´nem bunten Gürtel in Jiu-hastenichgesehen-Do könne man problemlos stänkernde Nicht-KKler kampfunfähig setzen, ohne ihnen ein Haar zu krümmen.
Dann kriegste gesagt : "Sie machen doch Teakwonduckdich, da hätten sie den auch mit irgendeiner sanften Technik ruhigstellen können, ohne gleich sein Gesicht zu verbeulen! Das war ein Notwehrexzess, das gibt Ärger!" :rolleyes:

Wirrkopp
28-05-2005, 09:55
Wenn Du meinen Beitrag RICHTIG gelesen hättest, wäre Dir vielleicht aufgefallen, dass wir die Polizei sehr wohl um Amtshilfe ersucht haben.
Und - btw: Ich kann mich auch an mehrere Fälle erinnern, wo die Kollegen in Grün fragten: "Braucht ihr uns da wirklich....?"
Nix für ungut - wenn schon blöde Bemerkungen, dann bitte mit etwas mehr Niveau und vorallem Hintergrundwissen.

Ich lass dich mal der Einfachheit halber mal selber antworten:


In Wirklichkeit war ich 7 Jahre Sachbearbeiter/stellvertretender Dienststellenleiter in der Vollstreckungsabteilung eines großen Finanzamtes. Meine Tätigkeit war primär im Innendienst, aber ich habe auch durchaus öfter im Außendienst gearbeitet (Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Zeugenvernehmung, selbst als Gutachter tätig usw.). ...

Und dann kommen ungefragt die ganzen Heldengeschichten über die du ja eigentlich gar nicht reden darfst. Von Amtshilfe steht da nix. Das weiß man nur wenn man es weiß. Würde natürlich bei weitem nicht mehr so cool klingen :D




Was die Sache mit dem "vor nichts zurückschrecken" angeht: In der Tat war ich beruflich nicht gerade dafür bekannt gleich klein beizugeben. ABER: Ich habe schlicht und ergreifend auch absolut keine Lust mich hier über solche Beiträge ärgern zu müssen. Ich werde mir daher künftig überlegen, ob ich mich in meinen Beiträgen nicht auch aufs "stänkern" verlegen werde.


Gruß LongIP :mad: :mad:

Glaub ich nicht, dafür ist sein Selbstdarstellungsdrang doch viel zu groß :D

LongIP
28-05-2005, 13:23
Ich lass dich mal der Einfachheit halber mal selber antworten:



Und dann kommen ungefragt die ganzen Heldengeschichten über die du ja eigentlich gar nicht reden darfst. Von Amtshilfe steht da nix. Das weiß man nur wenn man es weiß. Würde natürlich bei weitem nicht mehr so cool klingen :D





Glaub ich nicht, dafür ist sein Selbstdarstellungsdrang doch viel zu groß :D


Sag mal LESEN kannst Du wirklich gar nicht kann das sein ...? Ich habe an ZWEI Stellen ziemlich deutlich deutlich darauf hingewiesen, dass wir mit der Kripo zusammengearbeitet haben :dumm:

Noch mal ne andere Frage: Erklär mir doch bitte mal wieso es eine "Heldengeschichte" ist, wenn jemand aus beruflichen Gründen z. B. eine Hausdurchsuchung macht. Es soll ja echt Leute geben, bei denen das schlicht zum Job gehört. Polizei, Zollfahndung, Steuerfahndung, Beanter der Ordnungsämter, Gerichtsvollzieher - tja und eben auch Vollziehungsbeamte....

Und was meinen angeblichen "Selbstdarstellungsdrang" angeht - nun wie wäre es wenn DU mal etwas PRODUKTIVES oder SINNVOLLES schreibst?

Gruß LongIP

LongIP
28-05-2005, 13:28
Ich gehe ja von dem Fall aus, dass Du nicht unerkannt verschwinden kann, also ist schon mal klar, dass DU in die körperliche Auseinandersetzung involviert warst.

Wie gesagt gehe ich davon aus, dass sowieso klar ist, wer hier wen gehaun hat. Und wenn ich dann eine MagLite als Palmstick benutzt habe, dann gebe ich das auch zu

So war´s ein Gebrauchsgegenstand, der eben zur Hand war und keine Waffe, die man mit sich führt, bei der der Richter denkt: Warum hat der sowas dabei? :gruebel:


OK - da bin ich sogar (zumindest teilweise) Deiner Meinung. Bin halt argumentativ von einem etwas anderen Tatbestand ausgegangen ;)

Gruß LongIP

Wirrkopp
28-05-2005, 13:50
Sag mal LESEN kannst Du wirklich gar nicht kann das sein ...? Ich habe an ZWEI Stellen ziemlich deutlich deutlich darauf hingewiesen, dass wir mit der Kripo zusammengearbeitet haben :dumm:

Stimmt, kann natürlich auch an meiner Leseschwäche liegen das ich die Stellen nicht finde. Wo stehts nochmal? (Übrigens, die Kripo nimmt für gewöhnlich auch keine Festnahmen oder Verhaftungen vor sondern lässt festnehmen oder verhaften, hab ich mal gehört :D )


Noch mal ne andere Frage: Erklär mir doch bitte mal wieso es eine "Heldengeschichte" ist, wenn jemand aus beruflichen Gründen z. B. eine Hausdurchsuchung macht. Es soll ja echt Leute geben, bei denen das schlicht zum Job gehört. Polizei, Zollfahndung, Steuerfahndung, Beanter der Ordnungsämter, Gerichtsvollzieher - tja und eben auch Vollziehungsbeamte....

Wenn jemand aus beruflichen Gründen ne Hausdurchsuchung durchführt ist das völlig ok.
Wenn jemand erst erklärt er dürfe nix erzählen, um dann gleich nen dutzend voll lustiger Geschichten zum Besten zu geben dann ist das für mich Selbstdarstellung. Vor allem wenn kein Mensch nach gefragt hatte :D


Und was meinen angeblichen "Selbstdarstellungsdrang" angeht - nun wie wäre es wenn DU mal etwas PRODUKTIVES oder SINNVOLLES schreibst?

Ich versuch doch dich mit meinen Posting zu animieren, über dich selbst zu reflektieren. Wenns was bringen sollte, dann wars doch produktiv und sinnvoll :D