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Vollständige Version anzeigen : Schwert führen und Transportieren



Ryo
31-05-2005, 14:47
Hi!

Unter welchen vorraussetzungen darf man in DE eigentlich ein Schwert mit sich führen oder Transportieren?

Ich frag hauptsächlich für einen Bekannten der sich für Schwertkunst (Ritterlich) interessiert und auch ein ca. 80cm Langes Schwert besitzt.

Zusätzlich würde es mich auch interessieren für später wenn ich mal im Taiji die Schwertform durchnehme.

Fenrir
31-05-2005, 14:52
Diskret/Verdeckt? Nicht griffbereit? Am besten in nem Karton/Verkaufsverpackung. So wird man auch los geschickt, wenn man ein im Laden Schwert kauft. :gruebel:

Ryo
31-05-2005, 15:05
Alles!

Das Komplette infopaket!

Also Verdeckt Tragen
Offen Tragen
(ist ja beides grifbereit ;)

Oder Transportieren (dann nicht griffbereit z.b. in einer tasche)
Hmm immer nen fetten Verkaufskarton rumschleppen iss ja auch doof hehe.

Also wenn jemand Infos dazu hat wie das Gesetzlich aussieht kann er sich ja melden.

Ich weis nur das jemand vom JuJutsu damals sein Schwert einfach aif seine Sporttasche gelegt hatte und so transportiere.. aber iss ja auch mit Auto unterwegs und musste daher immer nur bis zum Auto.

FrAgGlE
31-05-2005, 16:24
darf ohne weitere vorgaben geführt werden... nur gelten auch hier die rechtlichen einschränkungen zum führen einer waffe auf öffentl. veranstaltungen...

wieso latscht ihr mit schwertern durch die welt :gruebel:
normal findet doch -wenn überhaupt- ein transport von daheim zum training oder seminar statt... und da trägt man doch sein schwert nicht griffbereit (weder offen noch verdeckt), sondern führt es normalerweise in seiner sport- oder waffentasche mit sich oder im fahrzeug...

Gasmann
31-05-2005, 16:26
Ja, Schwerter darf man mit sich herumtragen, man muß aber einen Ausweis dabei haben. Das gilt natürlich nicht für öffentliche Veranstaltungen, is klar...

Schaukampfschwerter sind stumpf und daher keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Sie unterliegen damit keinerlei Restriktionen. Das weiß aber nicht jede Polizeistreife, also besser auch einen Ausweis dabei haben.

Gruß

Ryo
31-05-2005, 16:27
Berlin iss Gefährlich!!

LOL

Nein er wollte es halt wissen.


Was iss deine Quelle ?
So wie du das schreibst darf man eins chwer also (ab welcher länge?) mit sich führen. Ausser auf öffentlichen veranstaltungen und vermutlich auch nicht in Käufhäusern ;)

FrAgGlE
31-05-2005, 16:30
Berlin iss Gefährlich!!

LOL

Nein er wollte es halt wissen.


Was iss deine Quelle ?
So wie du das schreibst darf man eins chwer also (ab welcher länge?) mit sich führen. Ausser auf öffentlichen veranstaltungen und vermutlich auch nicht in Käufhäusern ;)

schau mal im waffengesetz :yeaha: oder nutze die suchfunktion, dieses thema wurde schon oft genug durchgekaut...

Ryo
31-05-2005, 16:39
Die Suchfunktion brachte keinen passenden treffer!

Nach dem waffengesetzt hab ich gesucht und ca. 100 seiten gefunden... bissl viel für 1 frage...

PS: und wenns net stumpf iss?

FrAgGlE
31-05-2005, 17:04
ist gleich... bloß wann rennt ein normaler mensch mit'm schwert rum :gruebel:

fightsong
31-05-2005, 17:09
Ja, Schwerter darf man mit sich herumtragen, man muß aber einen Ausweis dabei haben. Das gilt natürlich nicht für öffentliche Veranstaltungen, is klar...

Schaukampfschwerter sind stumpf und daher keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Sie unterliegen damit keinerlei Restriktionen. Das weiß aber nicht jede Polizeistreife, also besser auch einen Ausweis dabei haben.

Gruß


Ausweis=Personalausweis? ...oder gibts das von dem ich nichts weiß?

Ryo
31-05-2005, 17:19
ist gleich... bloß wann rennt ein normaler mensch mit'm schwert rum :gruebel:

Hab ich gesagt das er normal ist (oder ich ;)

und früher rannten viele mitm Schwert rum so 16jh glaub ich ;)

ich habs ihm weitergeleitet. danke für die info.

Gasmann
31-05-2005, 20:16
Ausweis=Personalausweis? ...oder gibts das von dem ich nichts weiß?

Personalausweis.

fightsong
31-05-2005, 23:17
Ok, dachte schon.
Danke.

Dao
01-06-2005, 10:19
Hallo Ryo,
so lange deine Schwerter stumpf sind, fallen sie nicht unter das Waffengesetz und bedürfen nicht einer besonderen Legitimation.
Dann sind es Sport und Trainingsgeräte!
Versuch einmal scharfe Waffen über den Zoll zu transportieren und stumpfe und du wirst den Unterschied erfahren.
So weit mein Stand der Dinge!

oliverk71
03-06-2005, 17:28
Das hier hab ich im Waffengesetz dazu gefunden:


WaffG 2002 § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

[...]

(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

[...]

----

WaffG 2002 § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

[...]

----

WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

[...]

Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1

[...]

Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Demnach darf man ein Schwert oder einen Baseballschläger ab 18 Jahren auch in der Öffentlichkeit führen. Aber wenn die Grünen das falsch verstehen, kannst du Unanehmlickeiten kriegen. Und dann kommst du noch zu spät zum Training ;)

Ryo
03-06-2005, 18:16
Wenn ich das da so Lese was Du zitiert hast... danns cheint auch ein kleiner Stock oder ein Kubotan als Waffe zu gelten da er ja auch für folgendes bestimmt ist " die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;"

Hmm ein Schwert ist ja eigentlich vom wesen her auch als Waffe bestimmt...

Aber wer bestimmt eigentlich wann was als Waffe bestimmt ist?
Normalerweise doch immer der Träger.. so gesehen wäre auch ne Kneifzange ne Waffe oder ne fette Porzellantasse ;)

Gesetzte *würg*

oliverk71
03-06-2005, 18:43
Wenn ich das da so Lese was Du zitiert hast... danns cheint auch ein kleiner Stock oder ein Kubotan als Waffe zu gelten da er ja auch für folgendes bestimmt ist " die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;"
Ja, stimmt. Müßte so sein. Macht aber nichts, da ja nur eine Altersbeschränkung ab 18 Jahre vorliegt.


Hmm ein Schwert ist ja eigentlich vom wesen her auch als Waffe bestimmt...
Logo ;)


Aber wer bestimmt eigentlich wann was als Waffe bestimmt ist?
Normalerweise doch immer der Träger.. so gesehen wäre auch ne Kneifzange ne Waffe oder ne fette Porzellantasse
Nein, eben nicht, jedenfalls nicht im Sinne des Waffengesetzes. "Ihrem Wesen nach dazu bestimmt" heißt, daß der Gegenstand auch wirklich dafür hergestellt wird. Ein Baseballschläger ist zB keine Waffe, sondern ein Sportgerät, ergo dürfen auch 14jährige damit durch die Gegend laufen. Wenn man aber Nieten draufmacht oder "Schnellnarkose" draufschreibt, dann ist es eine Hiebwaffe und man muß mindestens 18 sein um damit über die Straße laufen zu dürfen. Bei einem Schwert müßte es genauso sein. Trotzdem würde ich nicht damit am Gürtel über die Straße laufen. Du könntest womöglich einen Großeinsatz provozieren, wenn die Polizei einen Anruf kriegt, daß da jemand mit einem Schwert durch die Stadt läuft. :D

boneless
17-08-2005, 21:43
hmmm! mein vater ist da uahc so komishc drauf, mein ich würde sofort verhaftet, wenn ich mit meinem Säbel auf der Straße gesehen würde...
Ist nen , ich nenns mal "Wushu-Säbel"
die sind ja recht elastisch, also zum stehcen wirklich nicht geeignet...
aber en bissel scharf sind die ja nun auch...

Hat da vielleicht jemand mal schlechte erfahrungen gemacht?

Zottelkopf
18-08-2005, 14:17
also was habt ihr eigentlich vor?

schwert kommt zum training oder seminar und dafür kann man sich ne feine schwerttasche basteln oder kaufen.
also bitte!

Ryo
18-08-2005, 14:37
Jaund was bitte machste wennde vor der haustür auf na öffentlichen wiese trainierst?
Ja dafür sollte man auch über die gesetzeslage bescheidwissen!

Zottelkopf
18-08-2005, 14:45
ich kann nur für mich sprechen in dem fall und lehne trainieren mitten in der öffentlichkeit ab.

zuviele mißverständnisse etc.

Boozer
18-08-2005, 18:20
Zum Transport ohne blöde Fragen : Angeltasche (passt super außer für Bidenhänder oder Hellebarden)

Dao
18-08-2005, 21:00
Angeltasche ist das günstigste und beste Teil. Benütze meine seit 10 Jahren für damals 100,- DM. Geht aber bedeutend billiger. Da ich so viel Staff transportiere habe ich die stabilste ausgesucht. Das habe ich nicht bereut.
Und dann auch noch eine "Daiwa" aus China.