Üertriebene Härte/Gewalt bei JJ Prüfung? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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yamog
10-06-2005, 14:55
Gibt es das? Ich meine man kann ja relativ frei auf die Angriffe reagieren, kann man dort übers Ziel hinausschießen?

Wird da auf "Verhätnismäßigkeit der Mittel" geachtet?

gruß
Shu

Soju
10-06-2005, 14:59
Ich habe meine Prüfungen im Jiu Jitsu gemacht, denke aber das es dort ähnlich ist. Und ich habe zu wissen bekommen, dass ein Stampftritt auf den Kopf des liegenden Gegners nach einer Handgelenkbefreiung über das Ziel hinauschiessen würde.

shodushi
10-06-2005, 15:01
das gibt es durchaus! hängt aber davon ab wieviel kontrolle du über deine technik und "uke" hast, wie dir deine prüfer gesonnen sind und wie realistisch sich deine "gegner" bei freien angriffen verhalten.

JuMiBa
10-06-2005, 15:18
Gibt es das? Ich meine man kann ja relativ frei auf die Angriffe reagieren, kann man dort übers Ziel hinausschießen?

Wird da auf "Verhätnismäßigkeit der Mittel" geachtet?


Wenn Du dem Gegner bei einem Messerangriff entwaffnest und ihm anschließend damit die Kehle durchschneidest, dann wirst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Prüfer ermahnt werden.

Gruß Micha

Shadow377
10-06-2005, 15:19
ich denke mal es sollte so sein, dass der uke nicht mit einer verletzung am boden liegt

bei uns ist es üblich gewisse sachen auch nur anzudeuten( zb bei einer handgelenksbefreihung von hinten nicht voll auf den fuß drauftreten, sondern daneben)

yamog
10-06-2005, 15:27
Wenn Du dem Gegner bei einem Messerangriff entwaffnest und ihm anschließend damit die Kehle durchschneidest, dann wirst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Prüfer ermahnt werden.

Gruß Micha

naja, ein Messerangriff ist ein tötlicher Angriff. OK Kehle druchschneiden ist schon etwas zu hart, aber der auch schon angesprochene "Stampftritt" würde doch passen.



Ich meinte damit übrigens nicht, dass ich die Techniken bein de Partner "durchziehe", dass man das nicht macht/machen kann ist klar. Aber ich kann in den Rücken von nem Angreifer laufen, ihn am Kinn fassen und werfen. Ich könnte ihn abe rauch nur nach hinten beugen und im Fall nen Ellbogen zum Gesicht andeuten.

z.B. jetzt, ist klar. Wäre das in diesem Fall zu heftig? Sagen wir der Angriff, war ein Schlag zur kurzen Rippe.


--> Kann ich das so festhalten, dass es dort wohl Unterschiede geben kann, aber prinzipiell auf eine Verhältnismäßigkeit schon geachtet wird?

Moskito
11-06-2005, 15:33
Es wird auf jeden Fall auf die Verhälnismäßigkeit geachtet. Es kann bei der freien Abwehr natürlich schon mal vorkommen, dass man seinem Gegner zu heftif eine verplättet. Wenn er weitermachen kann ist es ja kein Problem, kritisch wird es erst wenn man ihn so verletzt, dass er an der Prüfung nicht mehr teilnehmen kann, egal ob es mit oder ohne Absicht war.
Generell gilt für die Prüfung nicht unbedingt das, was man draußen auf der Straße machen würde. Da zählt schließlich nur das überleben in der Prüfung möchte man eher saubere Techniken sehen.......

Grüße
Moskito

Le James
11-06-2005, 20:16
Ich habe meine Prüfungen im Jiu Jitsu gemacht, denke aber das es dort ähnlich ist. Und ich habe zu wissen bekommen, dass ein Stampftritt auf den Kopf des liegenden Gegners nach einer Handgelenkbefreiung über das Ziel hinauschiessen würde.

Haa, den selben Fall hatten wir bei den heutigen Prüfungen auch :klatsch:
Der Prüfer meinte daraufhin dass man mit der Aktion wohl ziemliche Probleme mit der Justiz bekäme, wenn man bloß am Kragen gepackt wird und dem Gegenüber gleich den Kopf auf dem Boden zertritt... :rolleyes:

yamog
12-06-2005, 11:26
Haa, den selben Fall hatten wir bei den heutigen Prüfungen auch :klatsch:
Der Prüfer meinte daraufhin dass man mit der Aktion wohl ziemliche Probleme mit der Justiz bekäme, wenn man bloß am Kragen gepackt wird und dem Gegenüber gleich den Kopf auf dem Boden zertritt... :rolleyes:


Aber durchgefallen ist man deshalb nicht, oder wie?

SW-JJ
12-06-2005, 15:23
Hallo mache JJ als Trainer seit 10 Jahren
und kann dir sagen, dass es wohl eine Beobachtung der Prüfer in Fragen der Verhältnissmäßgkeit gibt. Und ich denke das ist auch richtig so, denn man ist schneller mit überzogener Notwehr dran als man denkt. Gerade wenn man JJ oder andere Sv-oder Kampfsportarten betreibt. Da geht man bei der Justiz davon aus, dass man sich verteidigen kann oder den anderen mehr als notwendig verletzt.

diva
13-06-2005, 09:41
Haa, den selben Fall hatten wir bei den heutigen Prüfungen auch :klatsch:
Der Prüfer meinte daraufhin dass man mit der Aktion wohl ziemliche Probleme mit der Justiz bekäme, wenn man bloß am Kragen gepackt wird und dem Gegenüber gleich den Kopf auf dem Boden zertritt... :rolleyes:


Ha,

auch ich hatte einen ähnlichen Fall bei meiner Prüfung.

Ich habe dann dem Prüfer gesagt, dass der Angriff (Handgelenk greifen) nachts im Park passiert und der Angreifer gerade hinter einem Busch hervorgesprungen ist. Ich (weibl. 56 Kilo) muss davon ausgehen muss, das er mehr als nur 'ne simple Anmache will. Die Lacher waren auf meiner Seite und der Prüfer fand's auch gut :D .

TacHead
13-06-2005, 10:44
Ich weiß nicht, ob es da Unterschiede in den Landesverbänden des DJJV gibt (sollte es rein theoretisch ja nicht ;) ) aber die Verhältnismäßigkeit ist keine Prüfungskategorie, man kann deshalb auch nicht durchfallen.
Immerhin lässt sich, wie von diva beschrieben, für jede Kombination/Reaktion eine Situation konstruieren, die diese rechtfertigt. So lange also nicht in realistischen Szenarien geprüft wird, kann die Verhältnismäßigkeit gar nicht sinnvoll bewertet werden.
Eine Inkonsequenz stellt insofern die Ablehnung der Verwendung z.B.eines "erbeuteten" Messers dar - bei der Verwendung abgenommener Waffen würde ich mich sehr strikt an die Prüfungsordnung halten und das ggf. mit dem Lehrreferenten klären.

Die Vermittlung des Themas im Training ist eine andere Geschichte. ;)

Le James
13-06-2005, 12:53
Aber durchgefallen ist man deshalb nicht, oder wie?

Nein, das nicht, er rügte den Prüfling nur kurz und erwähnte es nochmal im Abschlussgespräch, dass man auf die Verhältnismäßigkeit achten sollte.

yamog
13-06-2005, 15:09
Alles klar! Frage soweit beantwortet, danke euch vielmals!

Ju-Jutsu TD
15-06-2005, 12:03
Hier gilt laut Prüfungsordnung:

Bei der Anwendung in der Praxis muß die Verteidigung durch den Rechtfertigungsgrund "Notwehr (§ 32 StGB) bestimmt sein.


aber:

Da es sich bei der Prüfung um eine sterile Übungssituation im Dojo handelt, kann und soll bei den in diesem Zusammenhang dargestellten Handlungsalternativen keine rechtliche Bewertung erfolgen.

Eigentlich steht alles im 1x1 :)

Grüße

JOE

Chris_B
22-06-2005, 10:10
Hier gilt laut Prüfungsordnung:

Bei der Anwendung in der Praxis muß die Verteidigung durch den Rechtfertigungsgrund "Notwehr (§ 32 StGB) bestimmt sein.


aber:

Da es sich bei der Prüfung um eine sterile Übungssituation im Dojo handelt, kann und soll bei den in diesem Zusammenhang dargestellten Handlungsalternativen keine rechtliche Bewertung erfolgen.

Eigentlich steht alles im 1x1 :)

Grüße

JOE

Da dies immer noch viele Prüfer nicht verstanden haben bzw. verstehen wollen und eine Diskussion bei der Prüfung oft zu Lasten des Prüflings geht, würde ich Euch Schülern empfehlen, dass ihr davon ausgeht, dass der Prüfer diesen Satz "eine notwehrrechtliche Bewertung hat nicht zu erfolgen" nicht verinnerlicht hat oder einfach nicht akzeptieren will (ich weiß von was ich schreibe :-)). Deshalb macht es so, dass ihr nicht diskutieren müsst ODER klärt vorher ab, wer Euch prüft.

So long

Christian

www.optimale-selbstverteidigung.de

marq
22-06-2005, 11:38
was ist das für tipp???

wozu gibt es ein offizielles prfungsprogramm? ich kann doch nicht fragen wie prüfer xy dies oder jenes sieht???

Chris_B
22-06-2005, 12:13
was ist das für tipp???

wozu gibt es ein offizielles prfungsprogramm? ich kann doch nicht fragen wie prüfer xy dies oder jenes sieht???

Hi marq,

du hast Recht aber es hilft dem Prüfling nichts. Ich bin zu lange dabei und hatte gerade in diesem Punkt sogar mit einem Lehrwart (den Namen möchte ich hier nicht nennen) Diskussionen. Um den Prüflingen zu helfen rate ich, die Kombinationen so zu wählen, dass eine Diskussion möglichst unterbleibt.

Mach doch mal Folgendes:
Entwaffe den Angreifer (Messer) und schneide danach mit dem Messer über den Unterarm oder sogar über den Hals. Rege doch mal die Diskussion auf einem Lehrgang an, dann wirst Du sehen, wie viele diesen Satz verinnerlicht bzw. akzeptiert haben. Klar wäre das eine glatte Notwehrüberschreitung. Ein Abschluß Fauststoß (am Ende einer Kombination) zu einem am Boden liegenden jedoch auch.

So long

Christian

TacHead
22-06-2005, 14:16
Es ist albern, dass man in diese Diskussion und damit eine Diskrepanz zwischen prüfungs- und SV-Training hineingenötigt wird, wo die Sache im Prüfungsprogramm, das (theoretisch) bundesweit einheitlich anzuwenden ist, doch sinnvoll und eindeutig geklärt ist.
Insofern hat Christian völlig Recht: am besten vorher klären, was die potentiellen Prüfer/Lehrwarte sehen wollen und was nicht.
Wie gesagt: was Ihr im Training macht, steht auf einem anderen Blatt. :D