Polizist In Einer Woche [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Pitbull
24-06-2005, 20:03
letztens ist der aktuelle Enforcer Katalog gekommen und ich hab mich gefragt, ob man sich da wirklich alles bestellen kann.
Es gibt da ja polizeiliche Dienstausweise, Polizeijacken und Polizeilichter für Autos zu bestellen. Ist sowas überhaupt erlaubt?
reecht praktisch wäre sowas ja schon

miclic
24-06-2005, 20:24
kaufen kannste alles nur verwenden nicht :D ist amtsanmaßung und wird streng bestraft :D

cchaos
24-06-2005, 21:16
Hi Zusammen

normalerweise ist es so, dass wenn Artikel mit Hoheitsabzeichen bestellt werden, das dieses nur unter Vorlage des Dienstausweises oder als Bestellung über die Behörde ausgeführt werden. Mein Kentnissstand, bisher auch immer so gewesen....

Grüße, cchaos

Helmchen
25-06-2005, 06:23
letztens ist der aktuelle Enforcer Katalog gekommen und ich hab mich gefragt, ob man sich da wirklich alles bestellen kann.
Es gibt da ja polizeiliche Dienstausweise, Polizeijacken und Polizeilichter für Autos zu bestellen. Ist sowas überhaupt erlaubt?
reecht praktisch wäre sowas ja schon

Hi auch,

hab schon öfter dort bestellt, aber Dienstausweise gibt es dort definitiv nicht, du mienst wohl eher solche Mäppchen wo man seinen Dienstausweis hinlegen kann.

Ansonsten kannst du alles bestellen, wobei wie hier schonmal erwähnt, die Frage manchmal aufkommt, welcher Dienststelle oder Behörde angehörst.

Bis denne

King Karl
25-06-2005, 09:37
Dsa Ganze wäre ja sonst auch ein wenig dumm, oder nicht...

Dann hätten wir ja nur noch Hobby-Cops in unseren Straßen...

Tornado
25-06-2005, 11:38
Der in allen Prüfungen des Lebens gescheiterte Ben "Der Sohn von Uschi Glas" Tewaag steht aktuell bzw. stand vor kurzem vor Gericht wegen Amtsanmaßung. In einem MTV-Beitrag hatten Sie Bullenklamotten an und sich als Bullen ausgegeben.

Also: Lieber Finger weg.

Pitbull
25-06-2005, 13:24
ja, bei dem war es aber so, dass er Leute angehalten hat und Strafen verlangt hat weil sie zu langsam gefahren sind und sich als Zivilpoliz. ausgegeben hat und mit anderen Autos herumgefahren ist. Das ganze ist gefilmt worden und nennt sich: Mission MTV :)

ist es verboten ein Blaulicht auf sein Auto raufzugeben ohne es zu benutzen?

MeenzerBub
27-06-2005, 12:35
Das ist schnell beantwortet. Jede lichttechnische Veränderung an einem Kfz, sei es permanent oder temporär, muss durch Tüv oder entsprechendes abgenommen und eingetragen werden. Dazu zählt natürlich die blaue Rundumwarnleuchte auch. Und die werden sie dir bestimmt nicht genehmigen.

tenchi
27-06-2005, 20:16
Das ist schnell beantwortet. Jede lichttechnische Veränderung an einem Kfz, sei es permanent oder temporär, muss durch Tüv oder entsprechendes abgenommen und eingetragen werden. Dazu zählt natürlich die blaue Rundumwarnleuchte auch. Und die werden sie dir bestimmt nicht genehmigen.

also ich bin ja kein spezialist und was generelle veränderung am kfz betrifft hast du auch sicherlich recht. die aufsetz (dach) oder einsetz (ins frontfenster) lampen in blau oder gelb müssen soweit ich weiß nicht einzeln vom tüv abgenommen werden (bei fest instellierten tendiere ich allerdings auch zu tüv, da hab ich keine ahnung). muss halt nur ne zugelassene lampe sein.
die benutzung ist anders geregelt. jeder darf sie besitzen (immer) und jeder darf sie verwenden (unter bestimmten umständen). die gelbe zu warnung (besonders schnelles/langsames/sperriges fahrzeug. besondere transporte, baustellen usw.) die blaue darf auch von privatleuten verwendet werden, z.b. von nem notarzt in zivil der zu nem schwerverletzten gerufen wird, bzw. von jedem der einen schwerverletzten (oder z.b. ne schwangere) im auto hat..
es darf sich aber kein sec als polizist aufführen nur weil er zu seinem einsatztort fährt oder irgend eine privatperson die spass darn hat. es muss schon ne ernste situatuon herrschen.
ich gebe aber keine garantie auf meine aussage, verlasst euch nicht bei mir, fragt besser nochmal nach.. sollte ich falsch liegen, korregiert mich (aber bitte keine mutmaßungen)

so long,
tenchi

MeenzerBub
28-06-2005, 07:47
also ich bin ja kein spezialist und was generelle veränderung am kfz betrifft hast du auch sicherlich recht. die aufsetz (dach) oder einsetz (ins frontfenster) lampen in blau oder gelb müssen soweit ich weiß nicht einzeln vom tüv abgenommen werden (bei fest instellierten tendiere ich allerdings auch zu tüv, da hab ich keine ahnung). muss halt nur ne zugelassene lampe sein.
die benutzung ist anders geregelt. jeder darf sie besitzen (immer) und jeder darf sie verwenden (unter bestimmten umständen). die gelbe zu warnung (besonders schnelles/langsames/sperriges fahrzeug. besondere transporte, baustellen usw.) die blaue darf auch von privatleuten verwendet werden, z.b. von nem notarzt in zivil der zu nem schwerverletzten gerufen wird, bzw. von jedem der einen schwerverletzten (oder z.b. ne schwangere) im auto hat..
es darf sich aber kein sec als polizist aufführen nur weil er zu seinem einsatztort fährt oder irgend eine privatperson die spass darn hat. es muss schon ne ernste situatuon herrschen.
ich gebe aber keine garantie auf meine aussage, verlasst euch nicht bei mir, fragt besser nochmal nach.. sollte ich falsch liegen, korregiert mich (aber bitte keine mutmaßungen)

so long,
tenchi

Du willst keine Mutmaßungen hören, stellst aber selbst welche auf :confused:

Also, du hast recht das du eine mobile blaue Rundumkennleuchte besitzen darfst. Aber eben nicht jeder darf sie mit jedem x-beliebigen Fahrzeug benutzen. Das wird alles in der StVO §35 und §38 geregelt.

Die Kurzfassung:
Ein Einsatzfahrzeuges darf sich aufgrund von Sonderrechten über die Regeln der StVO hinwegsetzen, ohne das der Fahrer dafür bestraft wird.

Vornehmlich wird dies folgenden Gruppierungen / Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet:
Bw, BGS, Zoll, Polizei, Feuerwehr, Katastrophendienst, Rettungsdienste, Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post.

Voraussetzungen:
Hoheitlicher Auftrag oder wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, bedeutende Sachwerte zu schützen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen.

Der Gesetzestext zum Einsatz von blauem Warnlicht lautet so:
"Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten, bei der Begleitung von Fahrzeugen oder zur Kennzeichung von geschlossenen Fahrzeugverbänden verwendet werden."
"Damit ausgerüstet" bedeutet hierbei auch zugelassen und genehmigt und nicht einfach so zufällig im Auto herumliegend!!!

Und nur mal so am Rande: Selbst mit Sondersignalen und Sonderrechten ausgestattet musst du dich an gewisse Höchstgrenzen halten.

So und jetzt dann wieder munter drauf los mutmaßen........

tenchi
28-06-2005, 13:03
ok..geb mich geschlagen *g*
wobei deine aussagen meinen ja nicht wirklich wiedersprechen, sie differenzieren/spezifizieren sie ja nur.. :cool:

und ich wollte keine mutmaßungen, weil meine aussage ja schon nah genug dran war. und mutmaßungen gegen mutmaßungen ist immer schlecht. bei argumente gegen mutamßungen - wie jetzt - lasse ich mich auch gerne belehren..

tenchi

Ryo
04-07-2005, 15:50
Ja manchmal können die Jugns in grün da auch recht hart sein ;)

Ich mag US CopCars und ab und zu les ichd azu was.. vor einiger Zeit war wieder irgendwo ein Fest und einer der Jungs hatte seine Blau Rote Leuchte an bzw nur die Blaue davon.. kurz vor der einfahrt der Veranstaltung.. ja.. dummerweise war das (auch wenn abgesperrt) noch öffentliche Straße.. schon musste er blechen ;)

Aber zu diesem Katalog... mir war auch so das man eigentlich nicht mehr Hoheitszeichen einfach so kaufen darf oder besitzen.
Vor einiger Zeit gabs ja noch massig bei eBay. Aber das hat sich auch gegessen inzwischen.

Aber was bringt Polizeikluft wenn man keiner ist ;) Da muss man ja rumlügen wenn einer was will oder so.. nee nee.

Und zu Hobbypolizisten. Hey.... wieso nicht?
Die wurden ja leider abgeschafft (FDP-Freiwilliger PolizeiDienst)
Das waren damals die Leutz in Blauen Uniformen z.b. hier in Berlin.

Viele davon waren sogar Ehrenamtlich tätig ja aber was macht die Regierung?... weg damit... wir haben ja genug Polizei und Berlin hört ja auch zur sichersten Stadt.


Ich vermisse echt eine art Bürger-Sicherheitsdienst. Also was früher die Polizei war.
Spazieren durch die Straße, zeigen Präsenz.
Aber heutzutage siehste se meistens nur noch wennse vorbeibrausen oder die Tat bereits vorbei ist. Ich kenn derzeit auch keinen einzigen mehr der bei dem Verein arbeitet (von meiner Familie mal abgesehn).

Hehe ein kleiner schritt in Richtung "Nachbarschaftswache" wurde ja gerade mit 1EUR Jobbern getan. ich glaub ca. 200 sind jetzt für die Sicherheit&Ordnung in der Hasenheide am Hermannplatz zuständig wenn ich mich recht entsinne.

Die Polizei hat ja auch viel zuviel mit kleinmist zu tun.
Sie müssen dauernd dieselbe scheisse wie verkehrsunfälle aufnehmen erledigen...
Kleine streitigkeiten.... dann auch noch Berichte für den ganzen kram verfassen.
Wenn es so ne Art Defensivpolizei gäbe wär das wohl wesentlich entlastender. Also welche die weniger Prapierkram erledigen müssen. Präsenz zeigen und mehr defensiv da sind. Wenn wirklich was größeres anliegt wird halt die Polizei gerufen.

In einigen gegenden wird die Polizei ja immerhin durch das Ordnungsamt entlastet welche sich um sone kleinigkeiten kümmert wie Verkehrsbehinderungen, Ruhestörungen usw....

Bin ich vom Thema weg? Sorry! :)

Ja nee so tun als sei man Polizeibeamter iss nich gerade nett... Und dieser MTV Fuzzy... wenn der die Leute wenigstens wegen echten vergehen angehalten hätte könnt ichs ja noch verstehen! *G*