Selbstverteidigung gegen Polizei? [Archiv] - Kampfkunst-Board

PDA

Vollständige Version anzeigen : Selbstverteidigung gegen Polizei?



sonny-red
04-07-2005, 00:01
hi

is es erlaubt sich gegen einen polizisten zu wehrern wenn er mich z B wegen etwas verhaften will was ich nich getan hab oder wenn er bei zb einem kleinen delikt viel zu hart vorgeht?

Lars´n Roll
04-07-2005, 00:30
is es erlaubt sich gegen einen polizisten zu wehrern wenn er mich z B wegen etwas verhaften will was ich nich getan hab

Nein, darfst Du nicht. Nennt sich Widerstand gegen die Staatsgewalt und spätestens dann hat er ´nen Grund Dich zu verhaften.
Widerstandslos festnehmen lassen, kooperieren und auf der Wache klären, was Sache ist.

Wenn er Dr aber grundlos einfach aufs Maul haut, dann isses ein Angriff wie jeder andere schon.

Peewee
04-07-2005, 00:41
Klar....mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einem Anwalt :D bringen tut das aber meistens nichts :rolleyes:

Umso mehr du dich wehrst, umso härter wird der Polizist dich verständlicherweise behandeln..so einfach ist das.
Ich kann aus eigener Erfahrung nur den Tip geben..einfach das Maul halten, nicht handgreiflich werden und den Anweisungen folge leisten. Wenn sie dich festnehmen wollen, dann machen sie es auch, egal ob du es willst oder nicht. Aber wenn du dich nicht wehrst tuts meistens nicht so weh ;)



Da bei seiner Verhaftung fast jeder kreischt das er Unschuldig ist, hätte die Polizei auch ganz schön was zu tun, wenn es erlaubt wäre sich zu wehren, wenn man Unschuldig ist..wohl die meisten im Leute Knast sind nach eigenen aussagen auch unschuldig.. sollte man denen dann aus Gründen der gleichberechtigung auch gleich noch erlauben einen Gefängnisaufstand auslösen zu dürfen :rofl:

Schlagdraufundschlus
04-07-2005, 09:54
Schau Dir mal die "Bourne Identität" auf DVD/Video an, da siehst Du dann wenigstens, WIE es gemacht wird :D

Grundsätzlich - bin kein Anwalt - ist es aber wohl weder erlaubt, noch ratsam, sich einer berechtigten Verhaftung zu widersetzen.

jkdberlin
04-07-2005, 10:35
Ob es dir im Zweifelsfall helfen wird...?

StGB § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Grüsse

Cyborg23
04-07-2005, 11:08
Ich habe mal gehört das es nicht strafbar ist oder vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden darf, wenn man sich der akuten Verhaftungen durch Flucht entzieht,,stimmt das??

Gast007
04-07-2005, 11:19
hallo @ all

@ Cyborg23

das ist so erst mal richtig. allerdings, sobald du z.b. auch nur mit der kleinsten körperlichen gewalt deine flucht ermöglichst ( z.b. polizist zur seite schubsen) begehst du einen widerstand. wenn du aber nur weg rennst, ist das nicht strafbar. allerdings, mußt du dann damit rechnen, wenn dich die beamten bekommen, dass sie dich vorläufig festnehem mit dem haftgrund der fluchtgefahr. und das bedeutet, dass sie dich wegen der begangenen straftat einsperren.

grundsätzlich gilt, dass ein beschuldigter nicht an der aufklärung der tat mitwirken muß und auch keine angaben machen muß.

gruß

red

cchaos
04-07-2005, 11:42
Hi Zusammen,

also bei der Festnahme ist kein aktives handeln erforderlich, also kannst Du Dich z. B. hinsetzen und wegtragen lassen...ohne das es als Widerstandshandlung gilt, Weglaufen bin ich mir grad nicht sicher und Gewalt definitiv (Widerstand).

Als Beschuldigter musst auch nicht am Strafverfahren mitwirken, Du musst allerding die Angaben zu Deiner Person machen, also Name, Geburtsdatum+Ort und Anschrift...

Grüße, cchaos

Ryo
04-07-2005, 14:06
@cchaos: und wenn man das nicht macht?
Wirds dann rausgeprügelt? *G*

bzw... bekommt man eine strafe wegen informationsverweigerung?

jkdberlin
04-07-2005, 14:12
Jau, nennt sich Beugehaft.

Grüsse

Niten
04-07-2005, 22:01
Hallo!

§ 111 OwiG - Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.


Spricht für sich, oder?

Gruß
-Niten-

King Karl
05-07-2005, 20:53
Das sind ja alles gute Angaben, aber um es mal festzuhalten und zu komprimieren:

Zu der Polizei sollte man immer nett sein und immer das machen, was die wollen. Sonst kann es Ärger geben.


P.S.: Sei denn, die verlangen etwas illegales oder ähnliches...ist ja selbstverständlich...

Drake
05-07-2005, 21:14
P.S.: Sei denn, die verlangen etwas illegales oder ähnliches...ist ja selbstverständlich...

Das ist ja wohl klar, dass das selbstverständlich ist!
Ich meine: das Recht steht immer auf der Seite dessen, der die Wahrheit spricht; und vor Gericht glaubt man natürlich erst einer Zivilperson, wenn die einem Polizisten etwas rechtswidriges vorwirft. ;) :D :D

Helmchen
06-07-2005, 08:33
hi

is es erlaubt sich gegen einen polizisten zu wehrern wenn er mich z B wegen etwas verhaften will was ich nich getan hab oder wenn er bei zb einem kleinen delikt viel zu hart vorgeht?


Hi auch,

was ist denn in deinen Augen ein "kleines Delikt" ??


Bis denne

MORTIS
06-07-2005, 11:38
In der Schweiz ist es auch verboten sich einer Kontrolle, oder Verhaftung zu entziehen. Das nennt sich dann Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB)

Gruss Jerome

Blade Kickboxer
06-07-2005, 13:37
P.S.: Sei denn, die verlangen etwas illegales oder ähnliches...ist ja selbstverständlich...[/QUOTE]

und wenn die Polizei zu mir sagt, her mit den Drogen?!
Dann gibt es eins drauf *g* :ironie:

Munoshut
08-07-2005, 13:14
Bei uns sind etwa 20 Jugendliche auf 2 Polizisten losgegangen, weil die einen aus der Gruppe kontrollieren wollten.
Den Polizisten ist nix passiert aber alle Jugendlichen sind geflüchtet. War irgendwann um 22 Uhr.
Wenn das kein Widerstand gegen die Staatsgewalt ist, weiß ich auch nicht.

Ryo
08-07-2005, 13:16
Jaja Respekt vor der Polizei... in den USA hätten se den Jungens sicher einfach mal kräftig in den *****.. geschossen ;)

Jun Fan - PFS
12-07-2005, 12:53
Also, fliehen darfst ohne Gegenwehr auf jeden Fall, denn die Flucht ist nicht strafbar - hat dich der Poli schon, dann hast du nen Widerstand. Gehen Kumpels des Festzunehmenden bei der Festnahme gegen den Poli: Gefangenenbefreiung. Denkt dran: auch der Versuch ist strafbar! :) Aber das eine Person in U-Haft kommt, nur weil sie bei der Festnahme geflohen ist und dafür dann Fluchtgefahr genannt wird, ist meines Erachtens so nicht richtig - nur zur Info! ;) Fluchtgefahr bestünde, wenn er keinen festen Wohnsitz hat oder von früher noch derartiges bekannt sein sollte und wird vom Richter bzw. Staatsanwalt begründet...
Und: Polizeibeamte üben die Staatsgewalt aus und sich gegen Polizisten zu wehren bei einer Festnahme ist zu 99,9 % ne schlechte Idee. :rolleyes: Aber da heutzutage sowieso der Respekt gegenüber der Polizei nur noch sehr gering ist, machen es leider wohl trotzdem genug.

Pao Chan
13-07-2005, 14:12
hi

is es erlaubt sich gegen einen polizisten zu wehrern wenn er mich z B wegen etwas verhaften will was ich nich getan hab oder wenn er bei zb einem kleinen delikt viel zu hart vorgeht?
Hi Sonny,

wie gehts, was geht ab??

Verteidiegen gegen die Polizei??
Was hast du denn schlimmes gemacht??
Boah, wenn ich das unserem Meister erzähle!! :D :D

Aber, gut zu wissen, jetzt weiß man was man tun muss

Gruß,

Pao-Chan!! (rate mal wer ich bin!! :D )

zoomi
22-07-2005, 05:10
Philosophisch und Psychologisch betrachtet währe es normal wenn du dich einer Gefangenschaft entziehen möchtest.
Wenn du nicht schlägst sondern einfach wegrennst weil du Angst hast wird dir daraus im Ansatz niemand eine Staftat anhängen können da du nur einer natürlichen Raktion auf angst nachgegangen bist.
Das gleiche ist enn dir unebgründet bzw. in einer überzogenen Situation Aua macht, dann währe es unnatürlich sich nicht zu schützen.

Als Ratschlag kann ich dir aber geben dich einer Festnahme nicht zu entziehen, idch höflich ausweisen und einfach absolut den Mund halten. Nichts zu sagen, da es nicht deine Aufgabe ist deine Unschuld zu beweisen, sondern sie dir deien Schuld.
Ein Anwalt für Strafrecht den du jederzeit nach der Personalfestellung hinzuziehen kannst wird weiteres klären. Falls du unschuldig bist müssen die übrigens den Anwalt bezahlen, da du bei einer vorgeworfenen Straftat immer Anspruch auf Rechtsberatung hast.

Ich hatte da auch schon einmal das Erlebniss das in der Kleinstadt neben der ich wohne nachts von einen gleichen Fahrzeugtype mit der gleichen Farbe es aus eine Scheisserei gab. Ganau an diesen Abend hatte ich auch eine Panne mit meinem Fahrzeug und musste es am Strassenrand zurücklassen um zuhause den ADAC fürs abschleppen anzurifen. Naja da klingelte es und 2 Polizisten waren nicht gerade zimperlich darin mich unschuldig zu verhaften.
Höflich war er erst als ich ihm sagte wenn er mir weh tud oder mir Handschellen anlegen will laufe ich weg, da hatten sie anscheined selbst gemerkt das sie etwas überzogen vorgehen.
Sehr angenehm fand ich es auch mich in der Polizeiwache mich wirklich komplett nackt auszuziehen müssen. Währen es hübsche junge Polizistinen gewesen, währe das ja angenehm, aber nicht bei denen Haflingern.

Jun Fan - PFS
22-07-2005, 16:07
Philosophisch und Psychologisch betrachtet währe es normal wenn du dich einer Gefangenschaft entziehen möchtest.
Wenn du nicht schlägst sondern einfach wegrennst weil du Angst hast wird dir daraus im Ansatz niemand eine Staftat anhängen können da du nur einer natürlichen Raktion auf angst nachgegangen bist.
Das gleiche ist enn dir unebgründet bzw. in einer überzogenen Situation Aua macht, dann währe es unnatürlich sich nicht zu schützen.

Als Ratschlag kann ich dir aber geben dich einer Festnahme nicht zu entziehen, idch höflich ausweisen und einfach absolut den Mund halten. Nichts zu sagen, da es nicht deine Aufgabe ist deine Unschuld zu beweisen, sondern sie dir deien Schuld.
Ein Anwalt für Strafrecht den du jederzeit nach der Personalfestellung hinzuziehen kannst wird weiteres klären. Falls du unschuldig bist müssen die übrigens den Anwalt bezahlen, da du bei einer vorgeworfenen Straftat immer Anspruch auf Rechtsberatung hast.

Ich hatte da auch schon einmal das Erlebniss das in der Kleinstadt neben der ich wohne nachts von einen gleichen Fahrzeugtype mit der gleichen Farbe es aus eine Scheisserei gab. Ganau an diesen Abend hatte ich auch eine Panne mit meinem Fahrzeug und musste es am Strassenrand zurücklassen um zuhause den ADAC fürs abschleppen anzurifen. Naja da klingelte es und 2 Polizisten waren nicht gerade zimperlich darin mich unschuldig zu verhaften.
Höflich war er erst als ich ihm sagte wenn er mir weh tud oder mir Handschellen anlegen will laufe ich weg, da hatten sie anscheined selbst gemerkt das sie etwas überzogen vorgehen.
Sehr angenehm fand ich es auch mich in der Polizeiwache mich wirklich komplett nackt auszuziehen müssen. Währen es hübsche junge Polizistinen gewesen, währe das ja angenehm, aber nicht bei denen Haflingern.

Ansich annehmbares Posting, aber könntest du dir vielleicht mit der Rechtschreibung und deinem deutsch ein bißchen Mühe geben? So ist das Posting nur sehr schwer und nervig zu lesen... Außerdem tut es mir Leid dich enttäuschen zu müssen, aber vor Polizeibeamtinnen wirst du dich leider NIE in deinem Leben ausziehen bzw. ausziehen müssen. Gar nix zu sagen bei einer Festnahme ist auch nicht das allerschlauste, denn damit macht man sich auch verdächtig - und wenn es blöd läuft und du wehrst dich dann noch bei einer Festnahme, weil mal ein Hebel aus Versehen bei dir 1 cm früher kommt als bei anderen, dann kann das ganz blöde Folgen haben... nur ein Tipp meinerseits! ;)

Krümel2
22-07-2005, 17:37
@zoomi
Also ich würde nicht mal ne Leibesvisitsation von einem männl. Beamten durchführen lassen, geschweigedenn mich ausziehen. Hallo?? :ups:
Entweder er organisiert sich ne Kollegin, die das für ihn übernimmt oder er lässt es sein. Fertig!
Und sollte der es doch wagen, auch nur einen Finger an mir zu rühren würde ich mal testen, ob sich mein Training bewährt. Würde ich dann in einer Gegenaktion Verletzungen davon tragen-ärztliches Gutachten und dann gäbe es Ärger wegen Nötigung und Körperverletzung!
Ich lass mich von niemanden begrabschen, auch nicht von irgendeinem Polizeibeamten. Bei allem Respekt.

PS: Sonst bin ich ja ganz lieb denen gegenüber :)

MORTIS
22-07-2005, 21:49
@zoomi
Also ich würde nicht mal ne Leibesvisitsation von einem männl. Beamten durchführen lassen, geschweigedenn mich ausziehen. Hallo?? :ups:
Entweder er organisiert sich ne Kollegin, die das für ihn übernimmt oder er lässt es sein. Fertig!
Und sollte der es doch wagen, auch nur einen Finger an mir zu rühren würde ich mal testen, ob sich mein Training bewährt. Würde ich dann in einer Gegenaktion Verletzungen davon tragen-ärztliches Gutachten und dann gäbe es Ärger wegen Nötigung und Körperverletzung!
Ich lass mich von niemanden begrabschen, auch nicht von irgendeinem Polizeibeamten. Bei allem Respekt.


Du bist ne Frau richtig?
Du hast da was falsch verstanden, Männer werden von Männern durchsucht, Frauen von Frauen. Wenn du dich dann noch immer weigerst, wird es mit Gewalt durchgeführt. Und glaub mir, mit solchen Anzeigen kannst du keinen Polizisten mehr erschrecken.

Gruss Jerome

Niten
22-07-2005, 21:54
Gar nix zu sagen bei einer Festnahme ist auch nicht das allerschlauste, denn damit macht man sich auch verdächtig -

Das Recht, keine Angaben (außer den persönlichen Angaben) zu machen, ist ein Recht, daß Dir als Beschuldigter zusteht und somit kein verdachtsschöpfendes Moment, wenn du dieses Recht in Anspruch nimmst.

Die von zoomi geschilderte Situation des vollständigen Entkleidens ist übrigens eine Standardprozedur bei Probanden, die in Gewahrsam genommen werden und stellt nur eine Möglichkeit dar, auszuschließen, daß der Betroffene irgendwelche Gegenstände am Körper trägt. Es dient nicht dem "Begrapschen" irgendwelcher triebgestörter Beamte, meist wird der Proband dabei nicht einmal angefaßt, denn der Körper wird nur in Augenschein genommen.
Und eine Leibesvisitation, bei der auch die natürlichen Körperöffnungen untersucht werden, wird sowieso nur durch einen Arzt vollzogen. Davon war hier aber nicht die Rede.

Zum Thema Geschlechtergleichheit: Krümel2, kann es sein, daß Du davon ausgehst, daß zoomi weiblich ist? Ich denke, daß Gegenteil ist der Fall, somit war eine Durchsuchung durch männliche Beamte überhaupt nicht zu beanstanden. Der Hinweis auf die jungen Polizistinnen war meines Erachtens eher humorvoll gemeint.

Eien Durchsuchung findet grundsätzlich durch Beamte des gleichen Geschlechts statt, nur in begründeten Ausnahmefällen (Gefahr für Leib oder Leben) kann davon abgewichen werden.
Solltest Du dich dann wie beschrieben in einem solchen Ausnahmefall zur Wehr setzen, Krümel2, machst Du Dich eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte strafbar.

Ah, ich sehe schon, da war jemand schneller... naja, doppelt genäht...

Gruß
-Niten-

Krümel2
23-07-2005, 13:51
@Mortis, Niten:

Ups, da hab ich das wirklich missverstanden! So ist die Sache natürlich anders. Da schließe ich mich euch an.
Nun sieht meine Meinung auch anders aus...! :D :D

norm
04-08-2005, 15:19
Das ist ja wohl klar, dass das selbstverständlich ist!
Ich meine: das Recht steht immer auf der Seite dessen, der die Wahrheit spricht; und vor Gericht glaubt man natürlich erst einer Zivilperson, wenn die einem Polizisten etwas rechtswidriges vorwirft. ;) :D :D


stimmt und weil mir der Richter geglaubt hat, hab ich auch vor Gericht verloren.

Grund: Bulle hält mich an, normale Polizeikontrolle ... Warndreieck und Verbandskasten. Wollt meine Schwester und ihre Freundinnen nur ins Schwimmbad fahren und der Typ sucht ewig und findet auch etwas wo er sich aufgeilen kann. Profiltiefe, ich zeig ihm das alles ok ist er ist aber andere Meinung, ich solle das sofort beheben. Am Ende meinte der Richter nur noch so, er sei ja kein Jungbulle sondern jemand den man ja schon öfters kennt (vor Gericht und so, wegen aussagen). Der Richter meinte zu mir dann noch so ich hätte ja die Reifen austauschen können, auf der Fahrt nach hause, obwohl das Auto eh stillgelegt wurde.

Ein Klasse wiederspruch, ich soll die Reifen wechseln (hab ich nett gemacht zwecks Beweisfotos, Messung) und der Richter vertraut dem Bullen mehr da er ja schon mehrere Jahre Erfahrung hat im Dienst (das hat er mir so ins Gesicht gesagt). Danke und Happy Birthday.

Richter sind oft weltfremde Menschen.

Drake
04-08-2005, 19:10
Richter sind oft weltfremde Menschen.

Ich möchte Richter werden....jetzt weiß ich, was ich nicht tun darf....nämlich weltfremd sein. :D :D

Jun Fan - PFS
04-08-2005, 20:10
Das Recht, keine Angaben (außer den persönlichen Angaben) zu machen, ist ein Recht, daß Dir als Beschuldigter zusteht und somit kein verdachtsschöpfendes Moment, wenn du dieses Recht in Anspruch nimmst.


Ja, aber wenn du unschuldig bist und ich als Poli dich frage, was denn los war und wie es z.B. zu der Körperverletzung gekommen ist, dann ist es meines Erachtens als Opfer bissl blöd nix zu sagen! Außerdem hab ich nicht gesagt, dass es verboten ist, nichts zu sagen, sondern dass es manchmal nicht sehr schlau ist! Und ich muss es wohl wissen... Wenn jemand von anderen beschuldigt wird und ich geh zu der Person und sie sagt mir als erstes: "Ich muss nichts sagen!", dann seh ich das auf jeden Fall nicht als positiv an und geh davon aus, dass wohl an den Anschuldigungen was dran ist! Außerdem: Sagt dir "Informatorisches Gespräch" was? ;)

Jun Fan - PFS
04-08-2005, 20:13
stimmt und weil mir der Richter geglaubt hat, hab ich auch vor Gericht verloren.

Grund: Bulle hält mich an, normale Polizeikontrolle ... Warndreieck und Verbandskasten. Wollt meine Schwester und ihre Freundinnen nur ins Schwimmbad fahren und der Typ sucht ewig und findet auch etwas wo er sich aufgeilen kann. Profiltiefe, ich zeig ihm das alles ok ist er ist aber andere Meinung, ich solle das sofort beheben.

Wenn du vor Gericht genauso geredet hast, wie du hier schreibst: Kein Wunder! Außerdem: Wie kannst du dem Polizisten zeigen, dass mit deiner Profiltiefe alles ok ist? Zeigt der Profiltiefenmesser was anderes an, dann kannst du wohl kaum das Gegenteil beweisen, oder?.... Und sich an der Profiltiefe aufzugeilen... naja... zeigt mir, dass du wohl gegenüber Polis auch ein klitzekleines Vorurteil hast! ;) :rolleyes:

Niten
05-08-2005, 12:45
Ja, aber wenn du unschuldig bist und ich als Poli dich frage, was denn los war und wie es z.B. zu der Körperverletzung gekommen ist, dann ist es meines Erachtens als Opfer bissl blöd nix zu sagen!

Bitte nicht Sachverhalte durcheinanderbringen oder abändern.
Mein Zitat und Dein früherer Kommentar beziehen sich auf die Festnahme eines Beschuldigten. Jetzt schreibst Du auf einmal etwas von einem Opfer einer Körperverletzung, somit Zeuge.
Ein Zeuge hat die Pflicht, auszusagen (zwar nicht vor Dir als Polizisten, aber zumindest bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht), während sich ein Beschuldigter überhaupt nicht zur Sache äußern muß.
Im Ausgangsfall geht es um die Festnahme aufgrund eines Deliktes, daß von dem Festgenommenen nicht begangen wurde. Angaben zur Sache würden hier in aller Regel sowieso keine Änderung des Status erwirken
("Sie sind wegen XY festgenommen. Waren Sie es denn?" -"Nein" - "Oh, dann lassen wir Sie natürlich sofort gehen")
:ironie:

Sobald mir also etwas vorgeworfen wird, habe ich das Recht, mich nicht zu äußern und einen Anwalt zu konsultieren, um dann nach Durchsicht der Aktenlage (d.h. wenn ich alle Vorwürfe dann tatsächlich kenne und nicht nur das, was mir die Polizei erzählen darf oder kann) Stellung zu nehmen. In vielen Fällen ist dies gerade als Unschuldiger die bessere Alternative. Es gibt nicht selten Anzeigen, in denen das eigentliche Opfer als Beschuldigter geführt wird, weil z.B. der Täter einfach als erstes bei der Polizei war und unwahre Angaben macht.
In so Fällen suche ich mir dann jemanden, der genau weiß, auf welche Tatbestände es ankommt, sich mit dem Rechtssystem generell auskennt und meine Aussage für mich so formuliert, daß ich die wenigsten Umstände habe. Aus diesen Gründen darf das Recht, keine Aussage zu machen, eben nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden, wie Du es offenbar tust. Es gilt hier erst recht, Objektivität zu wahren - die ich von Dir als Polizeibeamter erwarte - und sowohl be- als auch entlastende Beweise zu sammeln.


Außerdem hab ich nicht gesagt, dass es verboten ist, nichts zu sagen, sondern dass es manchmal nicht sehr schlau ist!

Ich habe auch nie behauptet, daß Du es so ausgedrückt hast.


Und ich muss es wohl wissen... Wenn jemand von anderen beschuldigt wird und ich geh zu der Person und sie sagt mir als erstes: "Ich muss nichts sagen!", dann seh ich das auf jeden Fall nicht als positiv an und geh davon aus, dass wohl an den Anschuldigungen was dran ist! Außerdem: Sagt dir "Informatorisches Gespräch" was? ;)

Du mußt es wissen? Wie oft wurdest Du denn schon als Beschuldigter geführt und hast Deine Arbeit von der anderen Seite erlebt? Weißt Du wirklich, was für ein beschissenes Gefühl das ist, wenn irgendjemand etwas über Dich behauptet und von dieser Behauptung dann Dein Job, Dein Führerschein oder sonstige Dinge abhängen? Dann ist man froh, professionelle Hilfe zu haben und nicht für die Inanspruchnahme gegebener Rechte die Strafverfolgungsbehörde gegen sich zu haben...

Und zum sogenannten informatorischen Gespräch: Diese Möglichkeit hast Du nur, wenn noch gar nicht feststeht, welchen Status die beteiligten Personen haben. Sobald jemand einen anderen beschuldigt, wie Du es geschrieben hast, ergeben sich für Dich Eröffnungs- und Belehrungspflichten ihm gegenüber. Darauf verzichten heißt, jemanden seine Rechte abzuerkennen und das kann nicht der Sinn Deines Berufes sein.

Gruß
-Niten-

gta-mainz-city
25-08-2005, 11:02
WURDE BISHER SCHON 2 X MAL VORLÄUFIG FESTGENOMMEN!

einmal hatten sie sogar verdächtigten sie mich als Bankräuber, dummer Zufall etwa 400m von der Bank entfernt joggte ich ins Schwimmbad mit einem Rucksack auf dem Rücken :cool: und schwarz bekleidet. quietschende Reifen und direkt die Wumme auf mich gerichtet!!!! nach einer frage was eigentlich los sei sagten sie mir verdacht auf Bankraub, und durfte den deutschen Adler machen danach war alles so gut wie vor bei keine gewallt und auch sonnst nichts.

Man die Jungs machen doch auch nur ihren job! und wer freundlich bleibt die ruhe behält wird bestimmt nicht gleich zu Boden gerissen!
koi

Securitymanagement
11-09-2005, 15:42
Wenn ein Polizist angenommen sein Recht gegen jemanden anwendet nur um diesen Schaden zu zu führen, so ist as Schikane. Der § 226 BGB Schikaneverbot, regelt, dass die Asuübung eines Rechtes nur um jemanden zu verletzen verboten ist. Dann hat jeder Bürger das Recht sich nach § 32 StGB Notwehr gegen einen rechtswidrigen,andauernden und nicht abgeschlossenen Angriff durch einen Menschen zu verteidigen. Auch gegen Polizeibeamte, wenn diese keine rechtliche Handhabung haben, die eine Gewaltanwendung oder Festnahme rechtfertigen. Beispiel: Ein Polizist schlägt eine obdachlosen nieder, weil dieser ihn nicht antwortet. Eine Gewaltanwendung ist hier nicht gerechtfertigt, nur weil der Obdachlose nicht antwortet. Wenn man es genauer betrachtet, darf sich der Obdachlose, gegen den Angriff nach § 32 StGB wehren, so wie es im Strafrecht beschrieben ist. Es kommt immer auf die Situation an, warum die Polizei einen Festnehmen möchte, man sollte immer fragen, was der Grund für die Festnahme ist, und wenn die Festnahme gerechtfertigt ist, liegt hier auch kein Grund für einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus seitens des Betroffenen vor. Wer jedoch Widerstand leistet, der muss mit Zwangsmittel seitens der Polizei rechnen.

norm
25-09-2005, 23:39
Wenn du vor Gericht genauso geredet hast, wie du hier schreibst: Kein Wunder! Außerdem: Wie kannst du dem Polizisten zeigen, dass mit deiner Profiltiefe alles ok ist? Zeigt der Profiltiefenmesser was anderes an, dann kannst du wohl kaum das Gegenteil beweisen, oder?.... Und sich an der Profiltiefe aufzugeilen... naja... zeigt mir, dass du wohl gegenüber Polis auch ein klitzekleines Vorurteil hast! ;) :rolleyes:

Du wirst lachen aber vor Gericht weiss ich mich richtig zu artikulieren.

Desweiteren möchte ich deinen Gesichtsausdruck sehen wenn ich Dir sage das der nette Beamte doch gar keinen Pofiltiefemesser verwendet hat weder davor, noch wärend dessen, noch danach. Bedeutet er hat das mit seinem Augenmaß gemacht.
Das gleiche hat er vor dem Richter gesagt.


Ist ok 1,6 mm Unterschied seh ich auch immer so .oO