Vollständige Version anzeigen : Was ist an Nunchakus so gefährlich?o.O
IMCPalpatine
05-07-2005, 16:59
Ist ne dumme Frage,ich weiß,aber:
Was genau ist an Nunchakus so gefährlich,dass man sie verboten hat??
Ich meine,soweit ich das erkennen kann,sind das nur zwei harte Stäbe mit ner Kette dran. Man darf doch sogar Schusswaffen besitzen,das ist doch viel,viel,viel Risikoreicher..
Ehrlich...ich verstehs nicht. Kann mir das mal bitte einer erklären??
Hi!
So wie ich das verstanden habe, kann man mit nem chaku nicht nur schlagen/wirbeln, sondern auch wunderbar würgen! :ups: ganz fiese sache, wenn man dabei auf die halsschlagadern geht. Mir hat mal wer erzählt das wär der hauptgrund warum die dinger verboten sind, erscheint mir auch ganz plausibel.
gruß arjuna
SirePrise
05-07-2005, 17:39
Denke mal auch weli man sie nur schwer abwehren kann...
Denn das Ding schwingt auch an armen vorbei.
Und auch nen ungeübter kann damit SEHR, SEHR Gefährliche Wunden zufügen (bei sich und anderen).
IMCPalpatine
05-07-2005, 17:44
Würgen..naja,aber das kann man doch mit einfachen Ketten besser,oder?Ich meine Nunchakus haben ja Stöcke,die kann man nicht so einfach zusammenpressen, wie eine Kette,die man sich um beide Hände wickelt..
Das mit dem an den Armen vorbei erscheint mir logisch..:gruebel:
he IMCpalpatine...lies dir mal das durch ist wohl mit ein hauptgrund für die gefährlichkeit dieser waffe...
Wirkung
Die Wirkung dieser Waffe kann sowohl in den Händen eines Anfängers wie auch in denen eines Meisters fatal sein. Ein Anfänger verletzt nicht nur Gegner mit ungewollter Härte, sondern er verletzt unter Umständen Unbeteiligte oder sich selbst. In den Händen eines Meisters erreicht das Nunchaku gut und gerne eine Geschwindigkeit von 240 km/h und eine Aufschlagskraft von 725 kg/cm². Um das Ganze zu veranschaulichen: Der menschliche Schädel bricht bei einem Aufschlag von 3,6 kg/cm². Also ist von der Anwendung dieser Waffe dringend abzuraten. Ebenso ist es zu empfehlen, das Weite zu suchen, falls doch mal jemand mit einem solchen Gerät hantierend auftaucht und man selbst nicht zufälligerweise gerade einen Langstock dabei hat. (quelle: freenetlexikon)
ganz schön heftig oder nicht ??
gruss.
Jau, gefährlich ist die Auftreffenergie v.a. der Ende. Der Verbotsgrund war aber tatsächlich die mögliche Verwendung als Würgewaffe. Waffengesetz und Logik... :rolleyes:
IMCPalpatine
05-07-2005, 17:58
In den Händen eines Meisters erreicht das Nunchaku gut und gerne eine Geschwindigkeit von 240 km/h und eine Aufschlagskraft von 725 kg/cm². Um das Ganze zu veranschaulichen: Der menschliche Schädel bricht bei einem Aufschlag von 3,6 kg/cm².
:ups: :ups: :ups: :ups: :ups:
Waaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahnsinn!!
Okay,ich glaube,die Frage hat sich grade geklärt!(So gefährlich siehts wirklich nicht aus.)
Lars´n Roll
05-07-2005, 18:01
Jau, wirkt halt wie´n gruseliges Würgeinstrument, drum isses verboten...
Butterflies sind auch nur wegen ihrem schlechten Image verboten worden, ein Folder ist IMHO eine bessere Waffe, bleibt aber legal! (Zum Glück! :) )
Jau, wirkt halt wie´n gruseliges Würgeinstrument, drum isses verboten...
Butterflies sind auch nur wegen ihrem schlechten Image verboten worden, ein Folder ist IMHO eine bessere Waffe, bleibt aber legal! (Zum Glück! :) )
gut dass du sagst "wirkt" denn wenn dem wirklich so ist und dies das hauptverbot ist, find ich das echt komisch, denn wenn du mal mit sonem teil unterwegs bist, da riskiert man doch nicht die nahkampfdistanz oder ...aber o.k ich hätt echt gedacht der grund liegt an dem mächtigen wumms!!
gruss
Lars´n Roll
05-07-2005, 18:08
Tja, die Leute, die sich solche Verbote ausdenken sind halt dafür ungefähr so qualifiziert wie´n RTL-Reporter für ´nen Bericht über Free Fight... ;)
Tja, die Leute, die sich solche Verbote ausdenken sind halt dafür ungefähr so qualifiziert wie´n RTL-Reporter für ´nen Bericht über Free Fight... ;)
hehe, da ist was dran :D :D
Shinobi666
05-07-2005, 18:25
Leider leben wir in einem Land, wo sich die Polizei erst bewegt, wenn das Messer im Rücken des Hilfesuchenden aufgehört hat zu zittern.
Ein Waffengesetz, was von Politikern in einem Ansturm von "Wirwollenetwastuneriritis", verabschiedet wurde, behindert einen Bürger und auch die Kampfkünstler daran ihrem Schutz und ihrem Training nachgehen zu können.
Was ist verboten, was ist erlaubt? Die Antwort bekommt man erst, wenn ein Gericht einen wegen "unerlaubten" Waffenbesitzes hinter Gitter bringt.
Das Erfurter Ereignis hat die Politiker wie kopflose Hühner aufscheuchen lassen, dass sie riefen: Wir tun etwas!
Und sie taten etwas. Irgendetwas! Sie verboten Wurftsterne, Butterflys, diverse Schlagstockvarianten.
Waffen die mit dem Amoklauf nichts zu tun hatten! Die Waffen des Amokschützen, sind immer noch für Schützen und Jäger erhältlich.
Wurfsterne stellen wie jeder andere x-beliebige Gegenstand im unmittelbaren Nahkampf eine Gefahr dar.
Aber seien wir mal noch realistischer. Ist es leicht mit einem Shuriken jemanden im Wurf tödlich zu treffen? Nur bei Kopftreffern. Und auf bestimmte Entfernungen.
Selbst ein Meister in dessen Umgang wird schwierigkeiten haben, einen 100 % tödlichen Treffer zu landen oder überhaupt einen Treffer. Immer spielt die Entfernung und der Wind eine Rolle. Dazu kommt die Kleidung des "Zieles".
Trägt der "gegner" zum beispiel dicke Daunen oder lederjacken, so ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kraft des Wurfes verpufft.
Aber wer will heute noch jemanden mit einem Wurfstern verwunden, wo man doch so leicht an Schusswaffen kommt? Wer in einen Schützenverein eintritt, die Probezeit übersteht, bekommt eine WBK.
Kommen wir zum Nunchaku. Diese Waffe ist sehr wohl ein gefährlicher Gegenstand. Die Energie die dahintersteckt beim Schlag ist enorm, zumal die Hebelwirkung der kette oder des Mittellederriemens eine rolle spielt.
Aber würgen??? Bis zu einem gewissen punkt schon. Aber um einen Menschen wirkungsvoll zu erwürgen, sind die eigenen daumen um einiges effektiver. Und wer töten will, der findet immer einen gegenstand, den man so nicht als Waffe erkennen würde. Sei es eine Lampe, oder einen Kerzenleuchter, oder gar einen Schinkenklopfer!
Das Waffengesetz hier in Deutschland ist lachhaft und unlogisch.
Ich frage alle hier, warum immer wir Kampfkünstler darunter leiden müssen?
Sicher wir sind in gewissermaßen im Kampf geschult. Aber sind wir deshalb gleich gefährlich? Allein das Wissen, um die Konsequenzen einer Technik, hält einen normaldenkenden menschen davon ab , diese anzuwenden oder läßt sie ihn nur im wirklich ernsthaften Situationen anwenden, wenn das eigene oder ein anderes Leben wirklich bedroht ist.
Wo soll das noch enden? In einem Land, wo der Bürger immer erst ernsthaft verletzt sein muss, bevor die Polizei was tut.
Leider leben wir in einem Land, wo sich die Polizei erst bewegt, wenn das Messer im Rücken des Hilfesuchenden aufgehört hat zu zittern.
Wo soll das noch enden? In einem Land, wo der Bürger immer erst ernsthaft verletzt sein muss, bevor die Polizei was tut.
Geistiger Dünnpfiff, nicht mehr nicht weniger... :flop:
Gruß Micha
Schlagdraufundschlus
05-07-2005, 20:02
Noch was spaßiges zum Waffengesetz:
Streng juristisch gesehen kann man jeden Metzger verklagen, weil die Metzgermesser laut neustem Waffengesetz "verbotene Waffen" sind, da die Klingen zu lang und zu schmal geschliffen sind.
Ich hol mir jetzt ne Rechtsschutzversicherung und dann mache ich diese Nation komplett zu Vegetariern.
Muahahaha.
Genau so dämlich das Vervot der Butterflies. Ich persönlich möchte viel lieber von jemand angegriffen werden, der erst "schrickediklack" machen muss, bevor sein Messer startklar ist, als wenn er mir einfach eine fixe Klinge aus einem Holster ins Gesicht praktiziert.
Aber was will man von Juristen erwarten, deren Vorstellung vom wahren Leben und der Gefahr nicht über die Unimensa hinausgeht?
Darkpaperinik
05-07-2005, 20:07
Würgen..naja,aber das kann man doch mit einfachen Ketten besser,oder?Ich meine Nunchakus haben ja Stöcke,die kann man nicht so einfach zusammenpressen, wie eine Kette,die man sich um beide Hände wickelt..
Das mit dem an den Armen vorbei erscheint mir logisch..:gruebel:
mit einer kette hast du aber nicht die unterstützende hebelkraft.. denk mal daran..
Darkpaperinik
05-07-2005, 20:12
Leider leben wir in einem Land, wo sich die Polizei erst bewegt, wenn das Messer im Rücken des Hilfesuchenden aufgehört hat zu zittern.
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Aber würgen??? Bis zu einem gewissen punkt schon. Aber um einen Menschen wirkungsvoll zu erwürgen, sind die eigenen daumen um einiges effektiver. Und wer töten will, der findet immer einen gegenstand, den man so nicht als Waffe erkennen würde. Sei es eine Lampe, oder einen Kerzenleuchter, oder gar einen Schinkenklopfer!
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Wo soll das noch enden? In einem Land, wo der Bürger immer erst ernsthaft verletzt sein muss, bevor die Polizei was tut.
Mann, DU bist ja echt der Spezialist:verbeug:.....kennst Dich in allen Fragen so richtig aus..
:cool:
Joe Cool
05-07-2005, 20:36
Rudolph Moshammer.... erwürgt mit einem Telefon.... tragisch, ok! Aber sollten Telefone (ausser natürlich den Schnurlosen) deshalb verboten werden?
Apropos: Ich hab' gehört 99% aller Attentäter essen vor der Tat Brot!
Denkt mal drüber nach! :hammer:
Warhammer
05-07-2005, 21:34
Eh leude hab zwar nicht alles gelesen aber wieso sind Nunchakus verboten und im KungFu und anderen Kampfkünsten Schwerter Langstöcke etc. erlaubt. Das ergibt dohc keinen Sinn !!!! Man kann nen Menschen auch mit den Händen erwürgen dafür braucht man nicht unbedingt ne Waffe oder`??
Beastmaster
05-07-2005, 22:47
ich hab mal gehört, dass shuriken verboten worden seien, nicht weil man damit werfen kann, sondern beim schlagen in der faust halten kann.......
Streng juristisch gesehen kann man jeden Metzger verklagen, weil die Metzgermesser laut neustem Waffengesetz "verbotene Waffen" sind, da die Klingen zu lang und zu schmal geschliffen sind. Welcher Paragraph im Waffengesetz soll das denn sein? Oder sind Fleichermesser plötzlich alles Klapp- oder Springmesser?
Es sind übrigens nicht alle Shuriken verboten, nur die sternförmigen.
krav maga münster
06-07-2005, 03:02
Aber um einen Menschen wirkungsvoll zu erwürgen, sind die eigenen daumen um einiges effektiver. Und wer töten will, der findet immer einen gegenstand, den man so nicht als Waffe erkennen würde. Sei es eine Lampe, oder einen Kerzenleuchter, oder gar einen Schinkenklopfer!
:cool: "Ich sehe 20 Dinge auf diesen Tisch, mit denen ich Dich töten könnte...
na gut mit der Fliege auf Deinem Teller, sind es 21". :nini: :rotfltota
Gruß Markus
woher is der spruch denn? der rockt :D
zu chaku: meines wissens als würgewaffe verboten, was aber die harmlosere gefahr ist (trotz hebel)
krav maga münster
06-07-2005, 09:03
woher is der spruch denn? der rockt :D
Aus irgend einen Film, habe ich vergessen.
zu chaku: meines wissens als würgewaffe verboten, was aber die harmlosere gefahr ist (trotz hebel)
Hier ein Text, wie er im Waffengesetz steht:
"die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen".
Mehr braucht man doch jetzt nicht wissen.
Gruß Markus
oliverk71
06-07-2005, 13:11
Immer wieder das gleiche Thema ;)
Nunchakus sind (wie schon von anderen gesagt) wegen ihrer Eignung zum Würgen verboten. Die erreichbaren Geschwindigkeiten und die damit verbundene Aufprallenergie ist zwar mehr als ausreichend um Schädel zu brechen, doch das ist auch bei jedem Knüppel oder Stahlrohr der Fall. Auch ein Fersendrehschlag oder Tornadokick dürfte eine hohe Aufprallenergie zur Folge haben. Soll man jetzt Füße verbieten? Nunja, es gab ja schon mal eine öffentliche Diskussion darüber, ob man Springerstiefel verbieten sollte. Schwachsinn hoch drei.
Das Gesetz ist nicht logisch, deswegen macht es auch keinen Sinn nach dem Sinn des WaffG im einzelnen zu fragen. Das WaffG ist eine Flickschusterei, die schon von vielen Gruppen kritisiert wurde. Unter anderem auch von der Gewerkschaft der Polizei, dabei ging es aber mehr um die Soft-Air-Waffen. Einige hier wissen ja schon, daß ich mich für eine Legalisierung des Nunchakus einsetze und dafür Unterschriften sammele und versuche, die Leute an einen Tisch zu bringen. Auch die Gewerkschaft der Polizei habe ich in dieser Sache angeschrieben und erwarte eine Stellungnahme in den nächsten Wochen. Man bedenke, daß nicht nur kriminelle Gewalttäter von dem Verbot betroffen sind, sondern eben auch Kampfsportler (auch Sansetsukon ist verboten!!), Feuerspucker und Akrobaten. Und wenn ich der Dame vom BKA, mit der ich telefoniert habe, Glauben schenken kann, dann sind streng genommen auch die Softnunchakus bereits verboten. Aber: es gibt Hoffnung auf eine Änderung des Gesetzes, wenn sich nur genügend Leute an meiner Initiative beteiligen, und das am besten auch durch aktive Mitarbeit (Beteiligung im Forum, Fotos und Videos anfertigen, Poster für Veranstaltungen drucken etc).
Für unsere europäischen Freunde: vielleicht hat der ein oder andere Lust in seinem eigenen Land die dortige Pro-Nunchaku-Initiative aufzubauen?
Shinobi666
06-07-2005, 13:55
Das ist gut! Auch ich setze mich für eine Überarbeitung des Waffengesetzes ein.
Viele Entscheidungen wurden getroffen, als mal wieder was passierte, und die Politiker sich brüsten wollten : Wir haben was getan. Wir sind die Helden!
Is doch so. Oder nicht? Es wurde spekuliert, was am Amoklauf schuld ist, was oder wer für die Gewaltbereitschaft in den Straßen und unter Jugendlichen verantwortlich ist.
Man versucht immer die Symptome zu bekämpfen, anstatt an der Ursache zu arbeiten. Und die liegt nicht immer unbedingt an Videospielen oder an Gewalttätigen Videos.
Gewalt ist im Menschen selbst. Und das war sie schon immer.
Die Kinder leben die Gewalt weiter, weil sie es nicht anders von den Erwachsenen sehen.
Wie oft sieht man im TV Bilder vom Krieg im Irak, wie oft hört man von Familiendramen, wo ein Mann seine gesamte Familie auslöscht und sich selbst? Einige sehen in dieser Art von Gewalt eine Lösung und ahmen es nach.
Sicherlich tragen Videospiele auch einen Teil dazu bei, aber sie sind ebensowenig wie die Musik der Hauptgrund für die Gewaltbereitschaft.
Ich denke, es liegt in der Erziehung. In der Umwelt, weshalb kinder, Jugendliche und auch Erwachsene gewaltbereit sind und durch solche taten die Politiker zu solchen Entscheidungen bringen.
Und mit der Umwelt meine ich auch die Arbeitslosigkeit, die fehlende Aussicht auf Lehrstellen, die Unlust einiger Lehrer, das fehlende geld für mehr Bildung.
Daran sollten die Politiker arbeiten, anstatt kopflos drauflos zu verbieten, nur um hinterher sagen zu können: wir haben ja was getan.
Ich finde die Idee mit der Initiative gut. Aufklärung für Politiker und Juristen, warum nicht?
oliverk71
10-07-2005, 18:59
Die Idee fand ich auch gut, sonst hätt ich die Initiative ja nie gestartet :D
Am Anfang war ich aber leider so naiv zu glauben, daß mich praktisch jeder Kampfkünstler/Kampfsportler und überhaupt jeder halbwegs normale Mensch ohne Waffenphobie unterstützen würde. Dem ist leider nicht so.
Beispielsweise gibt es ja den Sportnunchakuverband. Leider keine Unterstützung von dieser Seite, da McGregor andere Softnunchakus und andere "Sportarten" nicht interessieren. :confused: Naja, es scheint halt jeder nur seine ureigensten Interessen zu verfolgen und wer will schon mit den Schaumstoffdingern spielen, wenn man auch echte haben kann?! Sollte man irgendwann auf die Idee kommen, auch die Weitergabe des Wissens und das Training mit dem Sportnunchaku zu verbieten, weil man die Techniken auch mit einem echten Nunchaku für kriminelle Zwecke nutzen kann, wird jemand dumm aus der Wäsche gucken.
Ich finde, Kampfsportler sollten da zusammenhalten! Das Verbot des Nunchakus ist eine Sache. Aber wie man am neuen WaffG sieht, können auch viele andere Waffen verboten werden, wie es ja zB mit den Butterfly-Messern (Balisong mein ich) und den Wurfsternen bereits geschehen ist. Wann werden Tonfas, Sais und Samuraischwerter verboten? Wer meint, das passiert nicht, der ist meines Erachtens ein wenig naiv. Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, daß Wurfsterne für kriminelle Zwecke mißbraucht werden, trotzdem sind sie verboten worden. Das Sansetsukon und alle anderen Abarten des Nunchakus fallen natürlich selbstverständlich auch unter das Verbot.
Weiter: ich kriege viel Zuspruch von anderen Leuten à la "Gute Sache! Weiter so!", aber dabei bleibt es dann auch. Viele tragen sich natürlich auch in meiner Petition ein (so ca. 120 im Moment, könnten also mehr sein). Nur beteiligt sich kaum einer bei mir im Forum konstruktiv, Foto- und Videomaterial habe ich bislang auch nicht gekriegt. Naja, und das mir jemand Digicam oder digitalen Camcorder zur Verfügung stellt bleibt wohl auch ein Traum. Auch bräuchte ich jemanden, der in einer Druckerei o.ä. arbeitet und mir evtl Poster und Flyer drucken kann. Hat sich bislang leider auch niemand gemeldet. Also scheint alles (Arbeit, Geld und Zeit) an mir hängenzubleiben und das geht nicht auf Dauer.
Ok, das war vielleicht jetzt etwas viel Kritik an der Kampfsportgemeinde auf einmal, aber so ist das nunmal und wenn sich das nicht ändert, muß ich die Initiative vielleicht in ein paar Monaten "mangels Beteiligung" aufgeben. Und das wäre doch wirklich schade! Wäre also wirklich toll, wenn sich Leute bei mir melden würden, die mich in irgendeiner Weise unterstützen würden. Ob im Vorstand (den ich gründen will; Sifus willkommen), finanziell (wer's hat, Shops vielleicht?!), durch Weitersagen, Platzieren meines Banners auf der Vereins-HP oder durch Bereitstellung von eigenem(!) Bild- und/oder Videomaterial bzw Bereitstellung von Kamera oder digitalem Camcorder. Die Initiative war als loses Netzwerk gedacht, aber die meisten scheinen zu meinen "der macht das schon". So genug gejammert ;) vielleicht fühlt sich ja jetzt endlich jemand angesprochen!?!
Achja: Wer aus dem europäischem Ausland (zb Schweiz, Spanien etc) kommt und Interesse an einer Pro-Nunchaku-Vertretung in seinem Land hat, der kann sich natürlich auch bei mir melden!
oliverk71
18-07-2005, 18:03
Es gibt Neuigkeiten. Obwohl, so neu sind die gar nicht. Nur der Informationsfluß ist etwas schlecht. Also:
Das BKA hat am 07.04.2005 einen Infobrief an die LKAs geschrieben. Dort heißt es, daß durch die eingelegten Rechtsmittel gegen den Feststellungsbescheid des BKA die Rechtslage vor dem Feststellungsbescheid gültig ist.
Hier ein Auszug im Wortlaut:
[...]Dies hat zur Folge, dass in Bezug auf Soft-Nunchakus die uneinheitliche Rechtslage vor Erlass des Feststellungsbescheides gilt. Der Feststellungsbescheid ist einstweilen nicht mehr verbindlich im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 4.
Das volle Schreiben gibt es auf meiner HP unter Infos.
captainplanet
23-08-2005, 21:01
Ich lese hier immer wieder, daß die Effektivität des Nunchakus als Würgewaffe angezweifelt wird. Natürlich ist gerade jemand, der mit einem Nunchaku umgehen kann durchaus auch in der Lage, einen Menschen mit den Händen zu erwürgen. Aber mit einem Nunchaku ist es doch um Größenordnungen brutaler. Wo ich normalerweise eine Zeitlang zudrücken muß muß ich so nur einmal kurz zuziehen.
Ich habe einmal ein Nunchaku aus massiver Esche, das mir beim Bruchtest angeknackst ist, zerlegt indem ich einen Baumstamm "gewürgt" habe. Obwohl der Karabiner (eigentlich wollte ich ihn so herausziehen und in einem neuen Nunchaku verwenden) sich als recht sprödes Metall entpuppt hat, hat sich die Kette, bevor er gebrochen ist, schön in der Rinde verewigt. Ich bin mir sicher man könnte mit so einem Ding (vor allem wenn man eine Schnur statt einer Kette hat) ohne große Kraftanstrengung den Hals bis an die Wirbelsäule einschneiden. ;)
Nachsatz: Bevor jetzt alle mit mir schimpfen muß ich sagen, daß Nunchakus in Österreich angeblich nicht illegal sind. Ich darf das alles! :D :cool: :p
oliverk71
24-08-2005, 07:45
Bööööh..... 'So ein Nunchaku ist eine ganz schlimme Waffe uns gehört verboten' .... ne du, da bin ich anderer Meinung. Nimm dir einen Langstock und eine Kokosnuss. Es wird sicher nicht schwer sein, die Kokosnuss mit dem Langstock zu zertrümmern. Bei Köpfen klappt das bestimmt auch. Na und??? Ich kann dir auch einen Zahnstocher ins Auge stecken oder dir mit einem Schweizer Taschenmesser die Kehle aufschneiden und dir eine Mafia-Krawatte verpassen. Das ist doch kein Grund sowas zu verbieten.
Klar hat ein Nunchaku beim Würgen eine gewisse Hebelwirkung. Die hat man aber auch bei anderen Dingen. Klar kann man damit würgen, geht aber auch mit einer Gitarrenseite oder einem Springseil. Das Nunchaku drückt auch auf die Halsschlagadern und nimmt einem damit nicht nur die Luft sondern unterbindet auch die Versorgung des Gehirns mit Blut und damit Sauerstoff. Das macht Spock aber auch ganz ohne Nunchaku. Und jemand mit einer Tötungsabsicht wird sich nicht drum kümmern, ob die Mordwaffe verboten ist oder nicht.
Du hast natürlich schon Recht: mit einem Nunchaku kann man auch würgen, nicht nur zuschlagen.
Ich lese hier immer wieder, daß die Effektivität des Nunchakus als Würgewaffe angezweifelt wird. Natürlich ist gerade jemand, der mit einem Nunchaku umgehen kann durchaus auch in der Lage, einen Menschen mit den Händen zu erwürgen. Aber mit einem Nunchaku ist es doch um Größenordnungen brutaler. Wo ich normalerweise eine Zeitlang zudrücken muß muß ich so nur einmal kurz zuziehen.mit den händen (genauer: mit den armen) zu würgen dauert nicht länger als mit einem nunchaku, bei guter technik ca 3-5 sekunden.
grüße - hans
Natürlich ist ein Nunchaku keine wesentlich gefährlichere Waffe als alles, was man hier auflisten könnte.
Intension des Gesetzgebers war es sicher nie, die Gefährlichkeit eines Würgeinstrumentes zu würdigen. Ich kann es mir wie folgt vorstellen: vor Einführung des Verbots gab es eine Häufung von Straftaten unter Benutzung von Nunchakus oder dem Mitführen von solchen. Die Dinger waren einfach zu der Zeit so hip, wie es Butterflies vor einigen Jahren waren. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und diese verboten, um so bei anderen Anlässen durch Sicherstellungen (zumindest schwerere) Straftaten zu verhindern und diese "Modewaffe" von der Straße zu nehmen.
Würden Leute auf das schmale Brett kommen, daß heutzutage Katanas das nonplusultra für den Überfall auf den Klassenkameraden/Verprügeln des Konkurrenten/*bitte gewünschte Straftat hier einfügen* darstellen, würden auch diese verboten werden, obwohl andere Mittel ebenso geeignet sind.
Die Bezeichnung der "Würgehölzer" ist im Grunde nur beamtische Sturheit, fremde Begriffe zu übernehmen, wobei eine gehörige Portion Weltfremdheit sicher ein Rolle spielt. ;)
Weitere Beispiele: "Leibriemen", "Dauerschreiber", "Mehrzweckeinsatzstock"
Ebenso beamtisch ist es jetzt, den rückläufigen Trend der mitgeführten Nunchakus nicht zu sehen und die Dinger wieder freizugeben, meinetwegen auch nur kontrolliert an Sportler. Denn jetzt werden sie wirklich nur noch von wenigen Leuten verwendet. Aus diesem Gesichtspunkt hatte das Verbot tatsächlich Erfolg.
Nicht falsch verstehen: ich halte nicht viel von unserem Waffengesetz, auch und gerade in der novellierten Form nicht. Ich kann jedoch die Seite des Gesetzgebers nachvollziehen.
Gruß
-Niten-
hi
jo ziemlich interessant, ich denke auch , das jedes küchenmesser gefährlicher ist.hm ich übe auch gerade ein bischen mit dieser waffe..heheh nicht das küchenmesser.mh..nja, aber es ist ja schon interessant, man schlägt sich ja quasi immer selber, um das nunchaku wieder unter kontrolle zu bekommen, jedoch ist ja gleich hinter der schnur,am holzstück so gut wie keine kraft.mh irgenwie beschreitet das holzstück eine kreisförmige flugbahn, und hat am aüßersten ende am meisten kraft.hm ich wüsste gerne wissen wie man diese kräfte errechnen kann...weiß das jemand zufällig.
captainplanet
25-08-2005, 20:57
Na ja, die kinetische Energie könntest Du ausrechnen, das geht einfacher da die Geometrie des Aufpralles keine Rolle spielt. Bei Projektilen macht man das ja auch. Du brauchst die Rotations(Umfangs)geschwindigkeit und die Masse. Da die Umfangsgeschwindigkeit zum Radius proportional ist kannst Du sie mitteln ((vorne+hinten)/2) und ersparst dir das Integral. Die Kinetische Energie ist Masse * Geschwindigkeit /2. Diese wird aber nur dann zu 100% auf das getroffene Objekt übertragen, wenn das Nunchaku nicht abprallt (unelastischer Stoß, was sicher der Fall ist wenn Du auf Fleisch und Knochen schlägst) und abrutscht (das Drehmoment muß oberhalb und unterhalb der Stelle, mit der Du triffst, gleich sein).
Die Umfangsgeschwindigkeit mußt Du abschätzen. Am besten zB. 10 mal wirbeln, mitstoppen, abmessen, ausrechnen und wieder durch 10 dividieren.
;)
x-spirit
25-08-2005, 21:05
Na ja, die kinetische Energie könntest Du ausrechnen, das geht einfacher da die Geometrie des Aufpralles keine Rolle spielt. Bei Projektilen macht man das ja auch. Du brauchst die Rotations(Umfangs)geschwindigkeit und die Masse. Da die Umfangsgeschwindigkeit zum Radius proportional ist kannst Du sie mitteln ((vorne+hinten)/2) und ersparst dir das Integral. Die Kinetische Energie ist Masse * Geschwindigkeit /2. Diese wird aber nur dann zu 100% auf das getroffene Objekt übertragen, wenn das Nunchaku nicht abprallt (unelastischer Stoß, was sicher der Fall ist wenn Du auf Fleisch und Knochen schlägst) und abrutscht (das Drehmoment muß oberhalb und unterhalb der Stelle, mit der Du triffst, gleich sein).
Die Umfangsgeschwindigkeit mußt Du abschätzen. Am besten zB. 10 mal wirbeln, mitstoppen, abmessen, ausrechnen und wieder durch 10 dividieren.
;)
Alles klar... Gute Nacht! :D
Leider leben wir in einem Land, wo sich die Polizei erst bewegt, wenn das Messer im Rücken des Hilfesuchenden aufgehört hat zu zittern ... Wo soll das noch enden? In einem Land, wo der Bürger immer erst ernsthaft verletzt sein muss, bevor die Polizei was tut.
Ist es nicht schlimm genug mit dieser Art von Aussagen in der Wahlkampf? Natürlich kann die Polizei erst was tun, wenn entweder tatsächlich ein Verbrechen passiert ist oder wenn handfeste Hinweise vorliegen, dass etwas passieren wird - tatsächliche Drohungen z.B. Wo kämen wir auch hin, wenn es nicht so wäre? Soll die Frau Meyer nebenan - nur weil die deine Frisur nicht mag - die Polizei rufen können, und zack sofort hat man dich eingesperrt? Wohl nicht. Also wo willst du die Grenze setzen. Demokratie oder Polizeistaat. Die Grenze ist fließend und eine demokratische Gesellschaft ist wie schon immer leicht Verletzbar.
Also netter würde ich es finden, wenn Leute mit ihrer Polizei mehr zusammenarbeiten würden, vernünftige Hinweise weiter leiten, und wenn es wirklich ein Problem der Rechtslage ist, nicht auf die Polizei schimpfen, sondern den zuständigen Politikern mit konkreter, sachlicher Kritik und Anregungen belästigen.
Und die Sache mit dem Nunchaku: Das müsste doch eigentlich jedem ersichtlich sein, dass dies wieder ein Beispiel von Stimmungsmache und Symptombearbeitung war. Kaum ist Bruce Lee mit so einem Ding im Kino und jeder Idiot schleppt das Teil durch die Gegend, wenn er Radau machen will. Dann kommt irgend ein Politiker, aufgedreht und voller Aktionismusdrang und will was gegen die Straßenkriminaltät tun. Was ist dann leichter. Konkret was tun oder irgendein neues Verbot in das neue Waffengesetz ein führen?
Oder habt ihr euch nie das Datum des Gesetzens angeschaut und 2+2 zusammengezählt?
Van Dammilein
10-05-2006, 19:32
Ein Profi kann mit dem Nunchako einen Aufschlag von 200 kg. erzeugen...
hanzwurstli
21-06-2006, 16:14
man kann mit den Dingern gut würgen
und deshalb sind sie verboten.
aber ein katana darfst du haben obwohl man damit direkt den kopf abschlagen kann! ?????????????????????????????????????????????????
????????????????????????????????????????????????me rkwürdig
oliverk71
21-06-2006, 16:35
Ein Profi kann mit dem Nunchako einen Aufschlag von 200 kg. erzeugen...
Bist du Archäologe oder warum hast du den Uralt-Thread wieder ausgegraben?
Hast du zu deiner Angabe eine Quelle? Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie finde ich solche Angabe unseriös. In der Wikipedia stand auch mal so ein Wert, der ist aber gelöscht worden, weil es einfach Kappes war und komischerweise niemand eine Quelle nennen kann. Unzweifelhaft, daß ein Profi ordentlich damit zuschlagen kann, aber Zahlen zu nennen finde ich übertrieben.
also, der nunchaku ist verboten, aber wie sieht es mit dem Sansetzukon aus?:confused:
oliverk71
27-06-2006, 16:38
also, der nunchaku ist verboten, aber wie sieht es mit dem Sansetzukon aus?:confused:
Ist ebenfalls verboten. Das Sansetsukon ist ja das dreiteilige Nunchaku. Rechtlich spielt es keinen Unterschied, da es (nach Ansicht des BKA bzw des Gesetzgebers) eine Waffe ist und zum Würgen geeignet.
oliverk71
27-06-2006, 16:45
Wo mir das gerade auffällt, weil ich was über Ketten gelesen habe: auch die sind verboten! Natürlich nicht die Kette aus dem Baumarkt, aber die neunteilige Kettenpeitsche dürfte auch unter das Verbot fallen.
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
enraged_Clown
27-06-2006, 16:59
Noch was spaßiges zum Waffengesetz:
Streng juristisch gesehen kann man jeden Metzger verklagen, weil die Metzgermesser laut neustem Waffengesetz "verbotene Waffen" sind, da die Klingen zu lang und zu schmal geschliffen sind.
hä? den absatz im waffg zeig mir mal bitte.
Den Absatz hätte ich auch gerne!
Da habe ich anscheinend bei unserer letzten WaffG-Beschulung geschlafen, als das erwähnt wurde:D
(Sobald Du mir den Absatz genannt hast, werd ich mal zu meinem örtlichen Fleischfachverkäufer und ihn darauf aufmerksam machen. Mal schauen, ob danach mein Grillfleisch wohlwollender portioniert wird:D )
oliverk71
27-06-2006, 18:24
hä? den absatz im waffg zeig mir mal bitte.
Der Beitrag auf den du dich beziehst ist vom Juli 2005, also kalter Kaffee.
KarateIai
05-07-2006, 17:39
Wo hier so viel über die Gründe des Verbots gerätselt wird: Ich denke, dass es nicht nur daran liegt, das man mit einem Nunchaku würgen kann, sondern zu einem großen Teil daran, das die Dinger früher bei Jugendbanden sehr populär waren. Und um das einzugrenzen wurde das Verbot erlassen, genau wie bei Butterfly-Messern. Nur darunter müssen dann die KKler leiden, obwohl sie Nunchakus nur als Sportgeräte nutzen. Komischerweise scheinen die Regelungen für Sportwaffen hier nicht zu greifen.:confused: Versteh einer die Bürokratie...
mfg, KarateIai
oliverk71
06-07-2006, 16:14
So wie es aussieht, gibt es jetzt ein endgültiges Urteil zum Soft-Nunchaku. Das vollständige Urteil kriege ich leider erst in den nächsten Tagen, aber die Klage gegen den Feststellungsbescheid des BKA wurde abgewiesen. Damit dürfte der Feststellungsbescheid Rechtsgültigkeit haben.
Es sind also alle Nunchakus, einschließlich Soft-Nunchakus, verbotene Waffen!
Gespannt bin ich ja mal auf die Urteilsbegründung! Aber ändert auch nichts im Moment.
Allein schon aus Protest werde ich mir nun im Baumarkt ein paar Ketten zulegen und damit dann rumfuchteln. Aber nicht in der Wohnung, meine Einrichtung ist mir lieb und teuer. Messertraining wäre auch noch eine Idee, aber wo bleibt der Spaß?
Irgendwie käme ich mir mit Kette oder Messer auch vielmehr wie ein Übeltäter vor als wenn ich mit nem blöden Soft-Nunchaku rumhantiere.
Die Wirkung dieser Waffe kann sowohl in den Händen eines Anfängers wie auch in denen eines Meisters fatal sein. Ein Anfänger verletzt nicht nur Gegner mit ungewollter Härte, sondern er verletzt unter Umständen Unbeteiligte oder sich selbst. In den Händen eines Meisters erreicht das Nunchaku gut und gerne eine Geschwindigkeit von 240 km/h und eine Aufschlagskraft von 725 kg/cm². Um das Ganze zu veranschaulichen: Der menschliche Schädel bricht bei einem Aufschlag von 3,6 kg/cm². Also ist von der Anwendung dieser Waffe dringend abzuraten. Ebenso ist es zu empfehlen, das Weite zu suchen, falls doch mal jemand mit einem solchen Gerät hantierend auftaucht und man selbst nicht zufälligerweise gerade einen Langstock dabei hat.
Das erklärt wie gefährlich diese Waffe ist, aber das erklärt nicht, wieso viel gefährlichere Waffen (z.B. Schusswaffen) erlaubt bleiben. Bei Schusswaffen bringt auch ein Langstock nichts. Die Geschwindigkeit und die Aufschlagkaft sind, bei einer Schusswaffe, um einiges höher. Damit darf man diesen Verbot also auch nicht Verteidigen..
das nuchaku ist hazuptsächlich verboten, weile es gerne von jugendlcihen verwendet wurde udn für die alteingesessenen herren in deutschen ministerien wohl besonders gefährlcih aussah also wurd eszhcnell einen passende ausrede gefunden um es zu verbieten, genauso war es mit den shuriken, welche ja weohl weniger gefährlich sind als ein holzstock, oder ein messer aber naja.
die erklärung auf der ersten seite ist allergind etwas komisch der schädel bricht nie und nimmer bei einem drich von 3,6 kg/cm² das wäre weniger als wenn man sich mti dem finger ein wenig auf die stirn drückt.
Ich denke, dass Nunchakus zu UNRECHT verboten sind.
Leute, die damit nicht umgehen können, haben keine und die interessiert das Verbot nicht.
Leute bei denen die zwei Stäbe mit Kette zu wirklich harten Waffen werden, haben eh welche und können damit umgehen - die werden sie auch nicht hergeben.
Gefährlich sind die nur in den Händen der Geübten, und das sind nicht sooooo viele. Wenn ein Geübter einen Stromschocker oder Teleskop-Schlagstock hat, ist das genauso gefährlich.
du hasts erfasst die regierung will immer alle probleme mit verboten lösen, doch die für die sie gedacth wären, dehnen sidn verbote egal, sie schränken nur die anderen ein.
ausserdem kann man nciht alles verbieten ich meine wenn man messer verbieten würde, was manceh forden, dann würde man halt holzstöcke nehmen um lute zu töten aber ale anderen könnten sich kein essen mehr zubereiten.
Hallo zusammen. Also hier wird ja heiß diskutiert. Das BKA sieht das ganze recht trocken. Für die von Euch die das ganze mal rechtlich interessiert habe ich da etwas als Anhang beigelegt.
Gruß
der kleine dicke Bobby
Aber wie ist das jetzt genau?
Kann man überhaupt kein Nunchaku mehr besitzen?
Kann man nicht einmal eins zuhause haben und damit trainieren?
Wenn dem so ist, dann verbieten die Gesetzgeber damit ganze Aspekte der Kampfkunst..
Wie steht es mit Kamas? Darf man diese besitzen und herumtragen?
Schnueffler
31-07-2006, 06:33
Kamas fallen nicht unters WaffG!
Nein, der BESITZ eines Nunchakus ist verboten.
So lange wie kein Kläger, da kein Richter, sprich wenn du es zu Hause hast und in deinen eigenen vier Wänden damit übst, dürfte nichts passieren. Wenn dich aber ein Nachbar damit sieht oder du in deinem Garten damit übst, kann es schnell passieren, das du Ärger bekommst oder wenn zufällig jemand es bei dir in der Wohnung sieht.
MfG
Markus
P.S. Soll jetzt natürlich nicht heißen, das ich es gutheiße, das du sowas zu Hause hast.
ok dann verbieten wir als nächstes alle länglichen gegensctände die nicht dicker als 3cm sind, weil man könnte ja eienen mit nem brett erwürgen.!!
sacht mal, haben die da etwa alle nen Knall?:its_raini
Baki the grappler
06-08-2006, 19:08
:dumm: und überhaupt dann müsste man jeden jugendlichen zw prenzelberg und X-berg das portomonaie wegnehmen weil eine Riesige und massive kette daranhängt denn damit lässt es sich ja noch einfacher würgen
nicht zu vergessen die hip hopper und ihre gefährlichen ketten aus gold wenn die mal nicht potenzielle würger sind.
Fakt ist doch das es nur verboten ist weil: ein polizist während einer Demo hinter einem schild steht jetzt ratet mal mit welcher Waffe man ihn trotzdem
besiegen kann.......:confused: ....:ups: ....richtig!!!!
info aus erster Hand versprochen!!!
-SmEAgol-
06-08-2006, 19:17
Das ist soo dumm :dumm:
ich hab ein geschmiedetes Katana das wircklich üüübertieben scharf ist udn das ist erlaubt laut Waffengesetz darf ich das nur nicht offenauf Demonstrationen und sonstigen Öffenlichen Verantstaltungentragen darf.. als ob ich mit dem Gi rumrenne und mein Katana im Obi hab wie affig haha. Nein aber mal ernst ich finde schohn krass das ich damit U-Bahn fahrn dürfte und es sogar am Gürtel tragen :cool:
smeagol
Baki the grappler
06-08-2006, 19:44
@smeagol darfst du das? wie lang ist denn die klinge ? was bedeutet dumm meinst du damit meine aussage ?
-SmEAgol-
06-08-2006, 23:44
@smeagol darfst du das? wie lang ist denn die klinge ? was bedeutet dumm meinst du damit meine aussage ?
Quatsch wieso lollt ich dich meinen ich mein die Gesetzesgebung das ich mein Schwert tragen darf aber mein Nunchaku nicht.
Obwohl ich ja für jeden nachvollziehbar mit dem Katana viel mehr schaden anrichten kann....:fechtduel
smeagol
Baki the grappler
06-08-2006, 23:48
@smeagol :p na gut hab ich mir eigentlich dann auch gedacht :)
Messerjocke2000
07-08-2006, 07:07
Das ist soo dumm :dumm:
ich hab ein geschmiedetes Katana das wircklich üüübertieben scharf ist udn das ist erlaubt laut Waffengesetz darf ich das nur nicht offenauf Demonstrationen und sonstigen Öffenlichen Verantstaltungentragen darf.. als ob ich mit dem Gi rumrenne und mein Katana im Obi hab wie affig haha. Nein aber mal ernst ich finde schohn krass das ich damit U-Bahn fahrn dürfte und es sogar am Gürtel tragen :cool:
smeagol
Seufz.
Auf Demos sind alle gefährlichen Gegenstände untersagt. Also sowohl Schwert als auch Baseballkeule und Taschenmesser.
Und auf öffentlichen Veranstaltungen darfst du dein Schwert NICHT führen, auch nicht verdeckt. Das geht nur mit Sondererlaubnis.
Kilian
Samurai85
07-08-2006, 08:58
uii mit Katana in der U-Bahn ?? ham die Leute dich nich da ein bisschen komisch angeschaut :D
bist sicher? ich weiss ned wies in d ist aber inner shcweiz darf jeder mitm katana rumrenen wie er will es ist einfach ein messer auf dems ned des is kloar aber sonst überall zum einkaufen etc.
ausser du hast ein klappbares katana dann darfst ned aber snst kein problem.
OhhDreascher
08-08-2006, 11:31
Lass ein paar idioten mit sowas scheiße bauen und dann wirds verboten... so einfach ist das!
Ich mein was ist an Wurfsternen so gefährlich normal Shuriken und Wurfmesser sind nicht viel Komplizierter zu bedienen und mindestens genaus gefährlich.
Das gleiche gillt Butterflys...
ALLES VÖLLIG ÜBERZOGEN!
Man sollte nicht drüber nachdenken... is halt Deutschland... nicht aufregen und einfach ne andere Waffe suchen... wobei ja nichts von dauer ist und früher oder später ist die gefährlichste erlaubte Waffe in Deutschland ein Kugelschreiber aus Gummi und Tische und Stühle müsen per gesetz am Boden Verschraubt werden.
Das errinnert mich an einen vorfall bei uns an der Schule (damals... das war noch Zeiten) weil jemandem Magic SPielkarten gestohlen wurden... wurde das Magic spielen verboten!
Was wäre gewesen wenn alle Schach gespielt hätten und jemand hätte SChachfiguren geklaut! :D
Pilsgenuss
08-08-2006, 11:52
[Shuriken und Wurfmesser]
Ich glaube der Punkt ist Folgender: Man soll (laut Gesetzgeber) ueberhaupt keine "Angriffs-Waffen" fuehren duerfen. Klar kannst Du auch mit Shuriken Selbstverteidigung betreiben. Du kannst damit auch Bierflaschen oeffnen. Aber fuer beides gibt es geeignetere Mittel, die weniger Risiko zum Missbrauch bergen.
Nachtwandler
08-08-2006, 14:16
bist sicher? ich weiss ned wies in d ist aber inner shcweiz darf jeder mitm katana rumrenen wie er will es ist einfach ein messer auf dems ned des is kloar aber sonst überall zum einkaufen etc.
ausser du hast ein klappbares katana dann darfst ned aber snst kein problem.
Das war jetzt ein Scherz, oder? :gruebel:
-SmEAgol-
12-08-2006, 02:20
Seufz.
Auf Demos sind alle gefährlichen Gegenstände untersagt. Also sowohl Schwert als auch Baseballkeule und Taschenmesser.
Und auf öffentlichen Veranstaltungen darfst du dein Schwert NICHT führen, auch nicht verdeckt. Das geht nur mit Sondererlaubnis.
Kilian
Ja aber auf der straße darf ichd as führen
OhhDreascher
16-08-2006, 13:01
Soweit ich weiß darf man ein geschliffenes Schwer überhaupt nicht mit sich führen... es sei denn man zieht um... hat es gerade gakauft und bring es an seinen bestimmungsort oder man ist zu Training unterwegs (und betreibt auch den entsprechenden Sport)!
Soweit ich weiß darf man ein geschliffenes Schwer überhaupt nicht mit sich führen... es sei denn man zieht um... hat es gerade gakauft und bring es an seinen bestimmungsort oder man ist zu Training unterwegs (und betreibt auch den entsprechenden Sport)!
hm, das wäre dann ja das selbe wie mit den gewehren von sportschützen. meine schwester hat mal ne saftige strafe kassiert, weil sie nach ner schiessveranstaltung mit der knarre nicht sofort nach hause gefahren ist, sondern nen umweg gemacht hat um zu TANKEN!!!
braucht man demnach für katanas etc. auch nen waffenschein?
enraged_Clown
16-08-2006, 16:04
Soweit ich weiß darf man ein geschliffenes Schwer überhaupt nicht mit sich führen... es sei denn man zieht um... hat es gerade gakauft und bring es an seinen bestimmungsort oder man ist zu Training unterwegs (und betreibt auch den entsprechenden Sport)!
schwachsinn, ein schwert ist nichts anderes als ein sehr langes messer und wenn man über 18 ist darf man es auch führen. ausgenommen der normalen beschränkungen wie demos, öffentliche veranstaltungen etc.
OhhDreascher
17-08-2006, 09:54
Ich weiß es nicht genau... aber ich habe bisher immer gedacht es sei verboten Geschliffene Schwerter mit sich zu führen... egal wo man hingeht (außer man Transportiert es zu einem best. Bestimmungsort, ohne Umwege)
Weiß einer da 100% genau bescheid??? Wäre dankbar um eine Antwort! :confused:
Messerjocke2000
17-08-2006, 14:59
Weiß einer da 100% genau bescheid??? Wäre dankbar um eine Antwort! :confused:
Ja, das WaffG.
§1
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung
der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
§42
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,
Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf
keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
Alles Klar?
Kilian
oliverk71
17-08-2006, 17:10
Weiß einer da 100% genau bescheid??? Wäre dankbar um eine Antwort! :confused:
Clown und Messerjocke2000 haben beide Recht. Du darfst überall damit rumlaufen, selbst wenn du es auf dem Rücken hast. Bedingung: du bist mindestens 18 Jahre. Ausnahmen: öffentliche Veranstaltungen, Volksfeste etc.
Auf einem Mittelaltermarkt zum Beispiel werden in aller Regel aber nur ungeschliffene Showkampfschwerter mitgeführt. Das stellt kein Problem dar. Mit geschliffenen Schwertern hat man im Zweifelsfall schlechte Karten, es sei denn man hat eine Genehmigung vom Veranstalter für einen Auftritt oder ähnliches.
Messerjocke2000
17-08-2006, 17:45
Auf einem Mittelaltermarkt zum Beispiel werden in aller Regel aber nur ungeschliffene Showkampfschwerter mitgeführt. Das stellt kein Problem dar. Mit geschliffenen Schwertern hat man im Zweifelsfall schlechte Karten, es sei denn man hat eine Genehmigung vom Veranstalter für einen Auftritt oder ähnliches.
Mittelaltermärkte sind aber i.A. keine öffentlichen Veranstaltungen!
Da gilt das Hausrecht des Veranstalters.
Kilian
oliverk71
18-08-2006, 09:04
Mittelaltermärkte sind aber i.A. keine öffentlichen Veranstaltungen!
Da gilt das Hausrecht des Veranstalters.
Kilian
Stimmt vermutlich. Deswegen sagte ich ja:
Mit geschliffenen Schwertern hat man im Zweifelsfall schlechte Karten, es sei denn man hat eine Genehmigung vom Veranstalter für einen Auftritt oder ähnliches.
oliverk71
18-08-2006, 15:50
Ich habe nochmal genau nachgehakt. Hier nun eine Definition:
Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.
Also: Mittelaltermarkt ist eine öffentliche Veranstaltung, eine Disco oder eine Kneipe dagegen nicht.
Messerjocke2000
18-08-2006, 19:03
zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.
Das ist entscheidend. Ich musste bis jetzt immer Eintritt bezahlen, das Gelände ist meist Umzäunt (umfriedung)-> keine öffentliche Veranstaltung.
Es kann ja eben nicht jedermann teilnehmen, sondern nur die, die der Veranstalter rein lässt (in der Regel alle, die eine Karte kaufen.)
Bei einer öffentlichen Veranstaltung darf jeder rein.
Kilian
oliverk71
18-08-2006, 20:40
Das ist entscheidend. Ich musste bis jetzt immer Eintritt bezahlen, das Gelände ist meist Umzäunt (umfriedung)-> keine öffentliche Veranstaltung.
Es kann ja eben nicht jedermann teilnehmen, sondern nur die, die der Veranstalter rein lässt (in der Regel alle, die eine Karte kaufen.)
Bei einer öffentlichen Veranstaltung darf jeder rein.
Kilian
Das mit dem Eintritt zählt wohl nicht. Sorry, bin auch kein Jurist, aber so ist es wohl.
oliverk71
19-08-2006, 12:20
BTW: Auf meiner Webseite habe ich ein neues Forum online gestellt. Schaut mal rein. Addi siehe Signatur.
Messerjocke2000
19-08-2006, 19:13
Ich habe gerade mal nachgeschaut, du scheinst recht zu haben. :ups:
Dann ist man auf einem Mittelaltermarkt aber auf gaaanz dünnem Eis.
Weil die Ausnahmeregelungen eigentlich nur für Brauchtum und Darsteller im Theater gedacht. Die Genehmigung kommt auch nicht vom Veranstalter, sondern vom Amt.
Ist dann nur noch die Frage, ob Schaukampfwaffen unters WaffG fallen.
Wer dann da "normale" Schwerter oder Dolche kauft, hat auf alle Fälle ein Problem.
Kilian
oliverk71
21-08-2006, 09:59
Ich habe gerade mal nachgeschaut, du scheinst recht zu haben. :ups:
Dann ist man auf einem Mittelaltermarkt aber auf gaaanz dünnem Eis.
Weil die Ausnahmeregelungen eigentlich nur für Brauchtum und Darsteller im Theater gedacht. Die Genehmigung kommt auch nicht vom Veranstalter, sondern vom Amt.
Ist dann nur noch die Frage, ob Schaukampfwaffen unters WaffG fallen.
Wer dann da "normale" Schwerter oder Dolche kauft, hat auf alle Fälle ein Problem.
Schaukampfwaffen fallen nicht unter das WaffG (warum auch? sind ja nicht geschliffen und auch nicht schleifbar), sondern fallen mW auch unter Pflege des Brauchtums (die Norm hab ich leider gerade nicht parat). Für Mittelaltermärkte sehe ich da also kein Problem. Ist doch auch Brauchtum bei uns: Bier/Met saufen und Krawall machen :D
Das Kaufen von scharfen Hieb- und Stichwaffen ist da schon eher problematisch, insbesondere wenn die direkt umgeschnallt werden.
Ganz generell könnte man aber alles mögliche als "gefährlichen Gegenstand" einordnen. Da es aber bislang kaum Probleme mit Mittelaltermärkten gab, drückt man da wohl noch ein Auge zu. Aber auf einer Demo zB darf man ja auch keinen Baseballschläger mit sich führen, obwohl der ja keine Waffe ist, sondern ein Sportgerät. Ähniches gilt für Eisenstangen, Macheten etc pp
Messerjocke2000
21-08-2006, 13:00
Schaukampfwaffen fallen nicht unter das WaffG (warum auch? sind ja nicht geschliffen und auch nicht schleifbar), sondern fallen mW auch unter Pflege des Brauchtums (die Norm hab ich leider gerade nicht parat). Für Mittelaltermärkte sehe ich da also kein Problem. Ist doch auch Brauchtum bei uns: Bier/Met saufen und Krawall machen :D
Da brauchts trotzdem eine Erlaubnis von der Behörde
Ich denke mal schon, das auch Schaukampfwaffen unters WaffG fallen.
Das Kaufen von scharfen Hieb- und Stichwaffen ist da schon eher problematisch, insbesondere wenn die direkt umgeschnallt werden.
Jup
Ganz generell könnte man aber alles mögliche als "gefährlichen Gegenstand" einordnen. Da es aber bislang kaum Probleme mit Mittelaltermärkten gab, drückt man da wohl noch ein Auge zu. Aber auf einer Demo zB darf man ja auch keinen Baseballschläger mit sich führen, obwohl der ja keine Waffe ist, sondern ein Sportgerät. Ähniches gilt für Eisenstangen, Macheten etc pp
Moment.
öffentliche Veranstaltung -> keine Waffen, ausser mit Sondergenehmigung
DEMO -> keine gefährlichen Gegenstände
Zwei verschiedene Dinge
Prizefighter
21-08-2006, 13:15
Ist ne dumme Frage,ich weiß,aber:
Was genau ist an Nunchakus so gefährlich,dass man sie verboten hat??
Ich meine,soweit ich das erkennen kann,sind das nur zwei harte Stäbe mit ner Kette dran. Man darf doch sogar Schusswaffen besitzen,das ist doch viel,viel,viel Risikoreicher..
Ehrlich...ich verstehs nicht. Kann mir das mal bitte einer erklären??
Hallo??????
Schon mal so ein ding vor den Schädel bekommen??? Ich noch nicht! Zum glück!! Mit den Dingern kannst du einen Menschen sehr verletzen, nein sogar totprügeln!!
Messerjocke2000
21-08-2006, 13:56
Schon mal so ein ding vor den Schädel bekommen??? Ich noch nicht! Zum glück!! Mit den Dingern kannst du einen Menschen sehr verletzen, nein sogar totprügeln!!
Ja, man kann damit einen Menschen verletzen oder töten.
Na und?
Kann ich auch mit:
-Messer
-Schwert
-Schusswaffe
-Auto
-Baseballschläger
usw.
Die Sachen sind aber alle erstmal erlaubt.
Für den Besitz und das Führen der obigen Gegenstände gibt es Auflagen.
Teilweise Altersbeschränkung, teilweise Sachkunde und/oder Führerschein.
Nunchakus sind aber verbotene Gegenstände.
Kein Erwerb.
Kein Umgang.
Da liegt der Unterschied.
Und der Unsinn des Verbots.
Kilian
[edit: Formatierung]
oliverk71
21-08-2006, 13:57
Da brauchts trotzdem eine Erlaubnis von der Behörde
Ich denke mal schon, das auch Schaukampfwaffen unters WaffG fallen.
Puh, da möchte ich mich jetzt nicht 100pro festlegen. Wenn du Zeit hast google mal nach WaffVwV. Da steht das drin mit dem Brauchtum und den stumpfen Waffen.
Moment.
öffentliche Veranstaltung -> keine Waffen, ausser mit Sondergenehmigung
DEMO -> keine gefährlichen Gegenstände
Zwei verschiedene Dinge
Sorry, da hast du natürlich Recht! Ich hab doch glatt "öffentliche Veranstaltung" und "öffentliche Versammlung" durcheinandergeworfen.
Schon mal so ein ding vor den Schädel bekommen??? Ich noch nicht! Zum glück!! Mit den Dingern kannst du einen Menschen sehr verletzen, nein sogar totprügeln!!
Na das ist ja ein tolles Argument! Totprügeln kann ich dich auch mit einem Baseballschläger, einem Stuhl, einem Bokken zur Not. Mit einem Schwert kann ich dich sogar köpfen! Von Schußwaffen ganz zu schweigen. Und du meinst tatsächlich, daß das Nunchaku-Verbot gerechtfertigt sei? Das sind genau die Typen, die die KK-Szene nicht braucht! Immer dieser Schwachsinn mit dem Totprügeln, weia.
Messerjocke2000
21-08-2006, 14:17
Puh, da möchte ich mich jetzt nicht 100pro festlegen. Wenn du Zeit hast google mal nach WaffVwV. Da steht das drin mit dem Brauchtum und den stumpfen Waffen.
Alles klar, gefunden. Ich lern ja hier noch richtig was :-)
Danke schön.
Kleines Aber: es gibt das bis jetzt nur für das "alte" WaffG.
Aber das sollte sich nicht geändert haben.
Kilian
OhhDreascher
21-08-2006, 14:20
Oh, danke nochmal an die die mich aufgeklärt haben Zwecks des tragen geschliffener Schwerter auf nicht öffentlichen veranstaltungen...
habe da noch einen kleinen Schwank... betreffend Mittelaltermärkte...
Bin des öfteren auf solchen Veranstaltungen dort läuft so gut wie keiner mit geschliffenen Schwertern durch die gegend... aber würde man es tun würde es an sich niemanden stören... man sollte es nur dort lassen wo es hingehört und nicht damit rumfuchteln...
In Kaltenberg... sind ja die größten Ritterspiele in Europa wenn ich mich nicht irre und da wurde ich am Eingang zurück gepfiffen, als ich mit Schwert und Dolch (beides Schaumkampftauglich also Stumpf rein wollte) letztes Jahr scheinen einige Iditen wohl scheiße gebaut zu haben... und deshalbt durften Gäste nicht mit Bewaffnung (Schaumkampf waffen rein.)Nicht mal mit meinem kleinen Dolch alleine :-( . Was ich sehr schade fand...
Nur wegen ein paar Idioten gibts wieder Massenbestrafung.... ich mein was ist ein Barbar ohne seine Axt.... das ist doch scheiße!
Aber jetzt wieder zurück zum Thema...
hayabusa101
01-11-2006, 20:44
Tschechien machts möglich...
Wusst garnich, dass die Dinger verboten sind.
Hab mir gestern mein in Tschechien erstandenes voll vor den Ellbogen gehauen.
Der is jetz schön blau. Hab das Ding au eben gleich verbrannt:(
Jetz wo ich weiß, dass es illegal is...
Censunay
01-11-2006, 23:05
Hi,
dass normale Nunchakus unters Waffengesetz fallen kann ich ja noch nachvollziehen, aber wieso denn die Softnunchakus mit Sollbruchstelle?
Wenn man die entsprechenden Techniken beherrscht, ist durch das Verbot der 'normalen' Nunchakus doch eh schon eine gezielte Verwendung ausgeschlossen, da man sie dann ja gar nicht erst legal erwerben kann...
Die potenzielle Gefahr geht meiner Meinung nach also eigentlich nur von den ungeüben 'Kiddies' aus, die damit auf der Straße rumhantieren... und die würden sich sicherlich dafür keine Softnunchakus zulegen!
Das Verbot der Trainingswaffen sorgt also irgendwo nur dafür, dass man den entsprechenden Sport nicht mehr ausführen bzw. erlernen kann, was meiner Meinung nach fast schon wieder an Freiheitsberaubung grenzt.
Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass ein Meister einer beliebigen Kampfkunst irgendjemanden gezielt mit seinen Techniken zusammenhaut.
Was soll das ganze also?
Gruß
Cem
Schnueffler
02-11-2006, 06:38
Es wurde bisher ein generelles Verbot der Nunchakus ausgesprochen und erlassen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgenommen worden. Jedoch läuft meines Wissens eine Sammelklage auf "Erteilung eines Feststellungsbescheides", welcher auf die Unterschiede zwischen Sportgerät (Softvariante) und Waffe ausgerichtet sein soll.
MfG
Markus
itto_ryu
02-11-2006, 06:51
:nini: ;)
Ich denke mal, einen Kriegsflegel (auch fälschlicherweise als Morgenstern bekannt) ist noch gefährlicher, damit kann auch gewürgt werden und man kann sich sowas jederzeit auch selbst basteln. Chakus, Butterflymesser, Schlagringe, Stoßdolche etc. sind meiner Meinung nach auch verboten, weil es die "gängigen Schläger- Straßenräuberwaffen" sind. Gute bei einigen gibt es ja diesen Hinweis auf "Heimtücke", aber generell sind diese Sachen ja nicht gefährlicher als andere, erlaubte Waffen. Ich glaube nicht, dass so etwas nur verboten wurde, weil diese Waffe gefährlicher ist, als andere, sondern dies ist eine politische Entscheidung. Das kommt eben darauf an, wie negativ so ein Gegenstand auffällt in den Medien. Um einen Vergleich zu setzen: Nach den schlimmen Hundeattacken in den Medien waren "Kampfhunde-Rassen" plötzlich verboten zu züchten, zu verkaufen, höhere Steuern usw. Dabei liegen Schäferhunde in der Beißstatistik weitaus höher und jeder Halbstarke, der so einen Hund aus Protz-Gründen hat, hat eben auf einen Rottweiler oder Dobermann umgesattelt, die auch nicht viel ungefährlicher sind als z.B. Pitbulls, wenn man sie falsch behandelt.
enraged_Clown
02-11-2006, 09:27
Es wurde bisher ein generelles Verbot der Nunchakus ausgesprochen und erlassen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgenommen worden. Jedoch läuft meines Wissens eine Sammelklage auf "Erteilung eines Feststellungsbescheides", welcher auf die Unterschiede zwischen Sportgerät (Softvariante) und Waffe ausgerichtet sein soll.
MfG
Markus
mittlerweile sind sie verboten
guckst du hier (http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/SNC%20Urteil.zip)
Schnueffler
02-11-2006, 09:33
mittlerweile sind sie verboten
guckst du hier (http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/SNC%20Urteil.zip)
Ne, ich meine das ein neuer Antrag auf Feststellungsbescheid durch eine aktuelle Klage (Mitte September?!?) erwirkt werden soll.
Habe sowas von einm Kollegen von unserer Lehranstalt gehört, aber er wollte sich auch nochmals schlau machen und mir dann das Ergebnis mitteilen.
MfG
Markus
enraged_Clown
02-11-2006, 21:42
Ne, ich meine das ein neuer Antrag auf Feststellungsbescheid durch eine aktuelle Klage (Mitte September?!?) erwirkt werden soll.
Habe sowas von einm Kollegen von unserer Lehranstalt gehört, aber er wollte sich auch nochmals schlau machen und mir dann das Ergebnis mitteilen.
MfG
Markus
ich denke mal das thema ist durch und alles andere ist nur geld- und zeitverschwendung.
Schnueffler
02-11-2006, 23:26
Soweit wie ich es mitbekommen habe, geht es darum, Sportgeräte von den "Waffen" zu trennen!
MfG
Markus
trioxine
04-11-2006, 21:52
also genau wurden die verboten,weil jemand mit einem erwürgt wurde,polizeilich heissen die dinger auch würgehölzer!!:D
Tsunetomo
05-11-2006, 13:14
Ich hab letzte Woche mit meinem Trainer darüber geredet, der hat mir danach was gezeigt:
und zwar lässt sich mit dem Nunchaku eine extrem hohe Wirkung was das brechen von Gelenken und Knochen angeht wenn man die Hölzer um ein Gelenk legt und an den Enden zusammendrückt. Ein minimaler Druck reicht aus um zu brechen.
Selbst am Hals und dem Druck einer Hand kann dies zur Folge haben das alles was in der Region zu brechen ist bricht. Erwürden ist meiner Meinung nach nicht die Hauptgefahr sonder der Bruch- und Quetscheffekt. Natürlich auch die Schlagkraft wie schon genannt.
Gruß,
Lukas
enraged_Clown
05-11-2006, 13:23
Ich hab letzte Woche mit meinem Trainer darüber geredet, der hat mir danach was gezeigt:
und zwar lässt sich mit dem Nunchaku eine extrem hohe Wirkung was das brechen von Gelenken und Knochen angeht wenn man die Hölzer um ein Gelenk legt und an den Enden zusammendrückt. Ein minimaler Druck reicht aus um zu brechen.
Selbst am Hals und dem Druck einer Hand kann dies zur Folge haben das alles was in der Region zu brechen ist bricht. Erwürden ist meiner Meinung nach nicht die Hauptgefahr sonder der Bruch- und Quetscheffekt. Natürlich auch die Schlagkraft wie schon genannt.
Gruß,
Lukas
tollen trainer hast du da, du kommst aus essen? gehört das nicht noch zu deutschland? dein trainer trainiert dich also an einer illegalen waffe. glückwunsch
Schnueffler
05-11-2006, 13:45
Ich hab letzte Woche mit meinem Trainer darüber geredet, der hat mir danach was gezeigt:
und zwar lässt sich mit dem Nunchaku eine extrem hohe Wirkung was das brechen von Gelenken und Knochen angeht wenn man die Hölzer um ein Gelenk legt und an den Enden zusammendrückt. Ein minimaler Druck reicht aus um zu brechen.
Selbst am Hals und dem Druck einer Hand kann dies zur Folge haben das alles was in der Region zu brechen ist bricht. Erwürden ist meiner Meinung nach nicht die Hauptgefahr sonder der Bruch- und Quetscheffekt. Natürlich auch die Schlagkraft wie schon genannt.
Gruß,
Lukas
Böhser Fehler und gloreiches Eigentor!
MfG
Markus
Padawan Vergel
08-11-2006, 08:18
Vor zig Jahren habe ich auf einem Lehrgang Nunchakus aus Rattan gesehen.
Das erste und letzte Mal hab ich sowas gesehen :D
Ich hab bisschen versucht bissle damit vorsichtig zuwirbeln.
Jemand meinte dann zu mir, dass ich aufpassen soll.
Denn ich könnte einen auf dem Finger kriegen. Er zeigte mir seinen Finger.
Und irgendwie sah es nicht mehr "anatomisch" korrekt aus :ups:
Ich hab die Nunchakus direkt wieder zurück gelegt und bleib lieber bei meinem Stöckchen:D
lookie lookie http://www.youtube.com/watch?v=gkZz2hV6qb8 ist gleichzeitig :D und :ups:
enraged_Clown
08-11-2006, 11:44
lookie lookie http://www.youtube.com/watch?v=gkZz2hV6qb8 ist gleichzeitig :D und :ups:
wenn man das so sieht, machts irgendwie sinn das er nen helm auf hat.
wenn man das so sieht, machts irgendwie sinn das er nen helm auf hat.
muahha der war aber böse :D
Tsunetomo
08-11-2006, 19:35
wer hat denn gesagt, dass er es mir mit einer illegalen Waffe gezeigt hat
enraged_Clown
08-11-2006, 21:41
wer hat denn gesagt, dass er es mir mit einer illegalen Waffe gezeigt hat
ackso, er hat es dir mit wienerwürstchen gezeigt? ich dachte es ginge um da nunchaku?
Schnueffler
09-11-2006, 06:57
wer hat denn gesagt, dass er es mir mit einer illegalen Waffe gezeigt hat
Nur so zur Info:
Auch die Softvariante ist verboten!
MfG
Markus
Holzfäller
09-11-2006, 13:02
Habt Ihr keine Fantasie ?
Zwei Rattanstöcke, der Schüler soll die an einem Ende beide zusammenhalten, schon kann man den Nussknackereffekt üben, ohne ein Chaku besitzen zu müssen.
Tsunetomo
09-11-2006, 16:30
Ein Raum weiter kann ist ein PC;)
Belmondo
26-12-2006, 00:04
he IMCpalpatine...lies dir mal das durch ist wohl mit ein hauptgrund für die gefährlichkeit dieser waffe...
Wirkung
Die Wirkung dieser Waffe kann sowohl in den Händen eines Anfängers wie auch in denen eines Meisters fatal sein. Ein Anfänger verletzt nicht nur Gegner mit ungewollter Härte, sondern er verletzt unter Umständen Unbeteiligte oder sich selbst. In den Händen eines Meisters erreicht das Nunchaku gut und gerne eine Geschwindigkeit von 240 km/h und eine Aufschlagskraft von 725 kg/cm². Um das Ganze zu veranschaulichen: Der menschliche Schädel bricht bei einem Aufschlag von 3,6 kg/cm². Also ist von der Anwendung dieser Waffe dringend abzuraten. Ebenso ist es zu empfehlen, das Weite zu suchen, falls doch mal jemand mit einem solchen Gerät hantierend auftaucht und man selbst nicht zufälligerweise gerade einen Langstock dabei hat. (quelle: freenetlexikon)
ganz schön heftig oder nicht ??
gruss.
Oh ja. Das stimmt. Hab mal ne zeit mit Nunchakus trainiert. Ich hatte Beulen an den Ellenbogen und ne Platzwunde am Kopf. Also zum üben sollte man mit Schaumstoffgepolsterten anfangen. Und wenn du mit zuschlägst ist der andere vieleicht tot. Also lieber finger weg oder gleich mit ner Wumme.
Odigomon
03-01-2007, 16:43
sie sind verboten, weil man damit leicht andere menschen würgen kann
mann schlägt das Nuchaku dem gegner auf die schulter, lässt eine seite los, sie schwingt um den hals des gegners und man kann die herumgeschwungene seite wieder mit der gleichen hand festhalten
AlArabiata
03-01-2007, 16:47
Hüstel...
Du hast schon gesehen wie alt der ganze Post ist? Desweiteren kam Deine Aussage schonmal von jm anderem ;)
Nix für ungut
Belmondo
06-01-2007, 09:28
hier könnt ihr euch welche bestellen. http://martialartsmart.net/Nunchakus.html
Sag mal Belmondo, Du gibst wohl nicht auf mit Deinem Aufruf für Nunchakus, oder? Ich denke die die welche haben wollen wussten schon lange wo sie die im Internet bekommen. Ansonsten wünsche ich Dir, dass Du nicht wirklich noch gekickt.
Wo die Leiche mal wieder geschändet wurde, stellt sich mir eine andere Frage:
Nunchakus sind verboten, Softnunchakus ebenfalls, soviel ist klar. Nur ist jetzt ja der ganze Kram für die "Fünfte Jahreszeit" in die Läden gekommen und da fielen mir in einem Kaufhaus die Ninja-Sets ins Auge - mit Schwert, Wurfscheiben (sollen natürlich Shuriken darstellen) und einem Nunchaku.
Erfüllen diese Spielzeuge nicht letztendlich die gleichen Voraussetzungen wie die verbotenen Versionen? Darf man die wirklich legal (ver)kaufen?
Tja da hat wohl jemand beim Zoll keine Lust gehabt die Ware zu kontrollieren, wie?
Genaugenommen ist es aber einfach kurzsichtig Produkte wie Nunchakus, Wurfsterne, Butterflies und co zu verbieten. Die Waffen allein stellen wohl kaum ein Problem da. Das ist das tolle hier: Keine Ahnung was zu tun ist, aber einfach mal was verbieten. Das Menschen eventuell Schud sind merkt dann sowieso keiner mehr!
oliverk71
12-01-2007, 13:09
Nunchakus sind verboten, Softnunchakus ebenfalls, soviel ist klar. Nur ist jetzt ja der ganze Kram für die "Fünfte Jahreszeit" in die Läden gekommen und da fielen mir in einem Kaufhaus die Ninja-Sets ins Auge - mit Schwert, Wurfscheiben (sollen natürlich Shuriken darstellen) und einem Nunchaku.
Erfüllen diese Spielzeuge nicht letztendlich die gleichen Voraussetzungen wie die verbotenen Versionen? Darf man die wirklich legal (ver)kaufen?
Sag mir wo das war und ich mache eine Anzeige. Wie das BKA feststellte, ist nämlich die Materialbeschaffenheit unerheblich. Ergo ist auch ein Spielzeug-Nunchaku verboten.
Und ich mache keinen Spaß mit der Anzeige. ;)
was mich aber interesieren würde wer auf die Idee gekommen ist und wie er darauf gekommen ist! Hat jemand dazu ein paar quellen?
Gruß
Pedro el Negro
Messerjocke2000
12-01-2007, 18:00
was mich aber interesieren würde wer auf die Idee gekommen ist und wie er darauf gekommen ist! Hat jemand dazu ein paar quellen?
Gruß
Pedro el Negro
Welche Idee?
Chucks zu verbieten?
Ich vermute mal (zu faul zum suchen :-) ), die NCs sind damals (72?) aus dem gleichen Grund verboten worden, wie vor einigen Jahren die Balisongs. Ne Menge "Deppen" sind mit den Dingern auf der Strasse rumgelaufen.
Ausserdem gab es angeblich einen Fall, wo ein Fußballzuschauer einen anderen mit einem Nunchuk erwürgt hat. Dazu habe ich keine Quelle gefunden, wäre ich auch dran interessiert.
KIlian
Häää???
Die sind verboten.......
Komisch also ich kenn ein paar Läden wo die verkauft werden.....
Außerdem find ich das Sinnlos die zu verbieten....ich find es gibt gefährlichere Waffen als Nunchakas....aber Naja das is typisch für Deutschland (lieber sollten sie Schußwaffen verbieten)
enraged_Clown
13-01-2007, 20:38
Häää???
Die sind verboten.......
ui, da guck mal einer an
Komisch also ich kenn ein paar Läden wo die verkauft werden.....
mach sachen, dann mach dir mal den spass, gebe ne kurze nachricht an die polizei und warte ab was passiert.
Außerdem find ich das Sinnlos die zu verbieten
wenn du nach sinn und unsinn suchst, tue dir den gefallen und tue das nicht in deutschen gesetzen.
Naja das is typisch für Deutschland
wem sagst du das?
(lieber sollten sie Schußwaffen verbieten)
pssst, nicht weitesagen. die sind soar schon verboten. ausser man kann sehr gute gründe vorweisen.
naja, wenigstens wir schweizer leben glücklich un dzufrieden mit den ganzen waffen und haben erstnoch wenigerverbrechen als deutsche land und das trotz mehr als doppelt so hohem ausländeranteil.
Die Wirkung dieser Waffe kann sowohl in den Händen eines Anfängers wie auch in denen eines Meisters fatal sein. Ein Anfänger verletzt nicht nur Gegner mit ungewollter Härte, sondern er verletzt unter Umständen Unbeteiligte oder sich selbst. In den Händen eines Meisters erreicht das Nunchaku gut und gerne eine Geschwindigkeit von 240 km/h und eine Aufschlagskraft von 725 kg/cm². Um das Ganze zu veranschaulichen: Der menschliche Schädel bricht bei einem Aufschlag von 3,6 kg/cm². Also ist von der Anwendung dieser Waffe dringend abzuraten. Ebenso ist es zu empfehlen, das Weite zu suchen, falls doch mal jemand mit einem solchen Gerät hantierend auftaucht und man selbst nicht zufälligerweise gerade einen Langstock dabei hat. (quelle: freenetlexikon)
dieser text ist sehr sehr lustig, also imm mal dinen finger indie hand und drück ihn ein wenig auf dienen schädel, ist er gebroche? nein , aber du has höchstwahrscheinlich mehr druck ausgeübt als angeblich vonöten ist um ihn zu brechen.
der menshclcihe schädel erträgt im durchschnitt eine belastung von 4000 N der druck ist dabei relativ unerheblich.
Hi at All,
ich weiss nur von unserem Großmeister in Taekwondo, dass
Noon- Chakus so gefährlich, und in NRW verboten ist, weil
man nicht nur jemanden damit den Kopf einhauen kann, sondern dies hier in Deutschland als Würgewaffe zählt!!!
Gruß m A r C e L :)
enraged_Clown
08-02-2007, 21:31
Hi at All,
ich weiss nur von unserem Großmeister in Taekwondo, dass
Noon- Chakus so gefährlich, und in NRW verboten ist, weil
man nicht nur jemanden damit den Kopf einhauen kann, sondern dies hier in Deutschland als Würgewaffe zählt!!!
Gruß m A r C e L :)
die sind in ganz deutschland verboten und ausschliesslich weil sie zur strangulation dienen.
Darkpaperinik
09-02-2007, 06:02
oh gott.. kann man dieses leidige thema nicht endlich schließen??
:confused: :narf: :weirdface
Wenns jmd. dafür ist hier ist ne seite ich weis nicht in wieweit sie noch aktuell ist.
Pro Nunchaku (http://pro-nunchaku.de.vu/)
Mr. Kanister
04-03-2007, 02:16
ja kacke gibts krasse leuts ... da komm ich ja kaum noch raus aus dem staunen, wenn das nicht mal ne leistung ist, und einen guten musik gemschmack hat er auch noch.
Kann mir jemand sagen wie der name der band und des liedes ist ? bitte per pm das ichs auch wieder finde wenn ichs mal such.
YouTube - rav3n nunchaku Freestyle (http://www.youtube.com/watch?v=HVtZYRnyKbI)
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