Vollständige Version anzeigen : polizei
die polizei hat einer schule in deutschland ein verteidigungsseminar gehalten.
Dabei lernten die frauen tolle selbstverteidigung:
Sie sollen einen handkantenschlag in die hoden des gegners ausführen
oder möglichst fest die ausgestreckten finger in die augen des anderen stecken.
,,,,,,,,,den handkantenschlag will ich sehen
toll, und jetzt?
:rolleyes:
CU
Lamiech
PS: für die Halbgescheiten: "Die Polizei" gibt es in Deutschland nicht, es gibt immer noch verschiedene Länderpolizeien und seit neuestem auch die Bundespolizei, obwohl sowas eigentlich Ländersache ist
Darkpaperinik
22-07-2005, 15:38
die polizei hat einer schule in deutschland ein verteidigungsseminar gehalten.
Dabei lernten die frauen tolle selbstverteidigung:
Sie sollen einen handkantenschlag in die hoden des gegners ausführen
oder möglichst fest die ausgestreckten finger in die augen des anderen stecken.
,,,,,,,,,den handkantenschlag will ich sehen
was willst du uns damit jetzt sagen?
und.. warst du dabei?
Sie sollen einen handkantenschlag in die hoden des gegners ausführen
,,,,,,,,,den handkantenschlag will ich sehen
und was dabei denn nicht funktionieren :confused: reicht ja schon die offene hand. hauptsache man trifft :o
die polizei hat einer schule in deutschland ein verteidigungsseminar gehalten.
Dabei lernten die frauen tolle selbstverteidigung:
Sie sollen einen handkantenschlag in die hoden des gegners ausführen
oder möglichst fest die ausgestreckten finger in die augen des anderen stecken.
,,,,,,,,,den handkantenschlag will ich sehen
Ich bin grad so geil geworden, als ich das gelesen habe. :D
Ah, lamiech, da haben wir einen braven oberlehrer ;-)
@fragie: mit der offenen hand mitten im getümmel zu treffen ist einfacher,
mit der handkante wirds fast unrealistisch. Probiere esmal im training.
@dark: Dass unsinn gelehrt wird. zumindest bei uns wäre es ein rechtliches problem wenn selbst bei einem verteidigungsakt zu augenverletzungen kommt.
überschreitung der notwehrpflicht
@tornado: :-D
Ah, lamiech, da haben wir einen braven oberlehrer ;-)
Bin doch immer gern zur Stelle, wenn man mich braucht und Du scheinst es ja nötig zu haben :cool:
Cu
Lamiech
MeenzerBub
22-07-2005, 18:20
überschreitung der notwehrpflicht
Was issen ne notwehrpflicht??
LastSamurai
22-07-2005, 18:59
die polizei hat einer schule in deutschland ein verteidigungsseminar gehalten.
Dabei lernten die frauen tolle selbstverteidigung:
Sie sollen einen handkantenschlag in die hoden des gegners ausführen
oder möglichst fest die ausgestreckten finger in die augen des anderen stecken.
,,,,,,,,,den handkantenschlag will ich sehen
Ihr redet hier alle irgendwie ziemlichen Blödsinn durcheinander ...
Mit "Polizei" meinst Du wahrscheinlich den "Polizeivollzugsdienst"
Man unterscheidet übrigens auch zwischen "Polizeivollzugsdienst und "Polizeibehörden" ... z.B. ist das Ordungsamt einer Stadt/Gemeinde ebenfalls "Ortspolizeibehörde" und nimmt hoheitliche polizeirechtliche Aufgaben war, für die Durchsetzung bzw. für Aufgaben der akuten Gefahrenabwehr oder Kriminalitätsverfolgung und -bekämpfung kommt der "Polizeivollzugsdienst" zum Einsatz (gegliedert in Schutzpolizei (PDs (Polizeidirektionen) und LPDs (Landespolizeidirektionen) ... die grünen Streifenpolizisten),Wasserschutz- polizei, Kriminalpolizei (Kriminalpolizeidienststellen, LKA (Landeskriminalamt), Sondereinheiten wie SEK (Sondereinsatzkommando) und MEK (Mobiles Einsatzkommando) )
Grundsätzlich Polizeirecht ist Ländersache es gibt aber auch eine "Polizei des Bundes" worunter dann z.B. der BGS (Bundesgrenzschutz) oder auch das BKA (Bundeskriminalamt) fällt.
Vorgesetzter bei den Länderpolizeien ist der jeweilige Polizeipräsident und dann übergeordnet das Innenministerium (Innenminister).
Dies einfach nur mal zwischendurch, damit ihr mal wißt was die "Polizei" ist und was sie tut und und und (bin auch im öffentl. Dienst und daher vom Fach).
Nun zu eurem Problem ... was ist denn das für eine Schule ... redet ihr hier von den Polizeiakademien oder von einer Schule wie z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium etc. ... ??
Bei der Polizeiausbildung werden spezifische "Eingriffstechniken" (Fachwort für SV bei der Polizei) unterrichtet, je nachdem was man für spätere Einsatzsituationen benötigt. Dabei handelt es sich vorwiegend derzeit um Techniken aus dem Jujutsu und Wing Tsun. Beim Wing Tsun wird dies natürlich was die Traningsstruktur betrifft den Polizeierfordernissen angepasst.
Da die Polizei nicht jeden Angreifer k.o. schlagen darf, sind auch Hebel-, Transport-, Wurftechniken hier von Bedeutung ... z.B. bei Demonstrationen, Hausbesetzereinsätzen, Familienstreitigkeiten etc. ...
Der "Normalbürger" braucht sich darum nicht zu scheren !!!
Hier ist die Frage ... liegt ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, Notwehrparagraph) vor. Natürlich muss auch hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, d.h. ich kann niemanden eine Handkante gegen den Kehlkopf verpassen, weil er mir meinen Kulturbeutel entrissen hat ... eine Frau oder Mädchen, die sich einem stärkeren Angreifer gegenübersehen, der sie in Absicht diese zu vergewaltigen in ein Gebüsch zerrt, kann natürlich mit Kehlkopfschlag oder Augenfingerstich antworten ...
Übrigens gibt es keine "Notwehrpflicht", sondern das "Notwehrrecht" !!!
Darüberhinaus gibt es noch die sog. "Nothilfe", d.h. ich helfe einem anderen, der sich in Gefahr befindet ... es gibt weiterhin die "Putativnotwehr", d.h. wenn 3 Typen um mich stehen mit Eisenstangen und ich annehmen muss, dass ich gleich mächtig verdroschen werde, muss ich nicht warten bis einer der Penner zum ersten Schlag ausholt, sondern darf in Notwehr angreifen !!!
Ich würde außerdem nicht so schnell behaupten, dass das mit der Handkante zu den Hoden nichts wird ... :D ... im Prinzip ist es egal ob es eine Handkante, eine Hammerfaust oder "nur" Sackquetschen ist ... es funzt ... glaube mir junger Padawanschüler ...
Was Fingerstiche betrifft würde ich sagen, die Frauen sollen lieber mit den Daumen reindrücken (vgl. auch Wing Tsun, Cham-Kiu-Form) ... das ist besser als mit ausgestreckten Fingern ...
Alles in allem habe ich euch nun wieder etwas gebildet und muss keine Angst mehr haben, dass ihr dumm sterbt ... aber etwas Rechtskunde tut euch ganz gut ...
Schlagdraufundschlus
22-07-2005, 20:41
Wenn er sie von hinten würgt, ist die Handkante als Rückhand in die Klöten doch ne prima Sache.
Und den Fingerstich in die Augen kann ich auch voll nachvollziehen.
Schau Dir mal "Genug" mit Jennifer Lopez an.
Kann man prima mit ner halben Orange trainieren.
Ihr redet hier alle irgendwie ziemlichen Blödsinn durcheinander ...
Du machst es aber auch nicht besser. Wenn schon klugscheißen, dann lieber richtig::teufling:
SEK steht für Spezialeinsatzkommando, nicht Sondereinsatzkommando
Polizei des Bundes ist tatsächlich die Bundespolizei, die letzten Monat noch BGS hieß.
Oberster Vorgesetzter der Länderpolizeien ist ausschließlich der Innenminister, dem Polizeipräsidenten untersteht "nur" sein jeweiliges Präsidium. Solltest Du den mitzählen, dann fallen auch Gruppenführer, Dienstgruppenleiter, Inspektionsleiter, etc. unter die Vorgesetzteneigenschaft.
Wo bitte im BGB gibt es denn den Notwehrparagraphen?!?
Daß Du hier eigentlich StGB schreiben wolltest, glaube ich nicht, denn Du hast BGB ja noch schön übersetzt.
Den Notwehrparagraphen findet man nur im StGB, genauer § 32 StGB.
Und der von Dir geschilderte Fall ist übrigens problemlos mit § 32 StGB gedeckt. Sog. Putativnotwehr liegt vielmehr dann vor, wenn der Verteidiger eien Angriff sieht, der gar keiner ist. Oder um es auf Deinen Fall zu übertragen, wenn die drei Kerle mit den Eisenstangen Dich nicht angreifen, sondern diese nur von einer Stelle der Baustelle zur anderen transportieren. Und wenn Du die dann - sozusagen präventiv - verdrischt, ist dies keinesfalls durch § 32 StGB zu rechtfertigen, da ja kein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorlag, der ja Tatbestandsmerkmal ist.
Alles in allem habe ich euch nun wieder etwas gebildet und muss keine Angst mehr haben, dass ihr dumm sterbt ... aber etwas Rechtskunde tut euch ganz gut ...
Dafür, daß Du nach eigener Aussage vom Fach bist, hätte ich mal lieber auf diesen Satz verzichtet...
pfüti
-Niten-
also erstens bin ichkein deutscher, habe also unsere bezeichnung gewählt ;-)
im grunde auch volkommen egal, wie die polizeiorganisation heißt, außer man will sich wichtig machen und belehren.
notwehrpflicht war falsch, überschreitung der notwehr.
mein bruder ist jurist und ich kann dir sagen, dass wenn eine frau im dunkeln überfallen wird und sie sticht ihm in die augen, hat sie probleme, weil es wahrscheinlich zu sehr schweren verletzungen kommen wird (verhältnismäßigkeit der notwehrtechniken) . Alles schon passiert.
Da fällt mir eine geschichte ein, wo sich eine frau mit pfefferspray gegen einen überfall und körperliche gewalt gewehrt hat. Sie wurde vom angreifer angezeigt, wegen illegalen waffenbesitzes.
daumen reindrücken ist tatsächlich besser.
Und der Satz"
Der "Normalbürger" braucht sich darum nicht zu scheren !!!" ist - sorry- absoluter blödsinn.
zum handkantenschlag:
frauen werden von hinten eher selten gewürgt, sondern eher mit beiden armen gepackt, an den körper herangezogen und weggezerrt.
LastSamurai
22-07-2005, 23:31
Du machst es aber auch nicht besser. Wenn schon klugscheißen, dann lieber richtig::teufling:
SEK steht für Spezialeinsatzkommando, nicht Sondereinsatzkommando
Polizei des Bundes ist tatsächlich die Bundespolizei, die letzten Monat noch BGS hieß.
Oberster Vorgesetzter der Länderpolizeien ist ausschließlich der Innenminister, dem Polizeipräsidenten untersteht "nur" sein jeweiliges Präsidium. Solltest Du den mitzählen, dann fallen auch Gruppenführer, Dienstgruppenleiter, Inspektionsleiter, etc. unter die Vorgesetzteneigenschaft.
Wo bitte im BGB gibt es denn den Notwehrparagraphen?!?
Daß Du hier eigentlich StGB schreiben wolltest, glaube ich nicht, denn Du hast BGB ja noch schön übersetzt.
Den Notwehrparagraphen findet man nur im StGB, genauer § 32 StGB.
Und der von Dir geschilderte Fall ist übrigens problemlos mit § 32 StGB gedeckt. Sog. Putativnotwehr liegt vielmehr dann vor, wenn der Verteidiger eien Angriff sieht, der gar keiner ist. Oder um es auf Deinen Fall zu übertragen, wenn die drei Kerle mit den Eisenstangen Dich nicht angreifen, sondern diese nur von einer Stelle der Baustelle zur anderen transportieren. Und wenn Du die dann - sozusagen präventiv - verdrischt, ist dies keinesfalls durch § 32 StGB zu rechtfertigen, da ja kein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorlag, der ja Tatbestandsmerkmal ist.
Dafür, daß Du nach eigener Aussage vom Fach bist, hätte ich mal lieber auf diesen Satz verzichtet...
pfüti
-Niten-
BGB § 227 ... mein Klugscheißerchen !!!
Mit der Bundespolizei hattest Du recht ...
LastSamurai
22-07-2005, 23:34
also erstens bin ichkein deutscher, habe also unsere bezeichnung gewählt ;-)
im grunde auch volkommen egal, wie die polizeiorganisation heißt, außer man will sich wichtig machen und belehren.
notwehrpflicht war falsch, überschreitung der notwehr.
mein bruder ist jurist und ich kann dir sagen, dass wenn eine frau im dunkeln überfallen wird und sie sticht ihm in die augen, hat sie probleme, weil es wahrscheinlich zu sehr schweren verletzungen kommen wird (verhältnismäßigkeit der notwehrtechniken) . Alles schon passiert.
Da fällt mir eine geschichte ein, wo sich eine frau mit pfefferspray gegen einen überfall und körperliche gewalt gewehrt hat. Sie wurde vom angreifer angezeigt, wegen illegalen waffenbesitzes.
daumen reindrücken ist tatsächlich besser.
Und der Satz"
Der "Normalbürger" braucht sich darum nicht zu scheren !!!" ist - sorry- absoluter blödsinn.
zum handkantenschlag:
frauen werden von hinten eher selten gewürgt, sondern eher mit beiden armen gepackt, an den körper herangezogen und weggezerrt.
Woher hast Du denn das mit dem von hinten würgen ... eigene Erfahrungen ... -) ???
Okay!
Klugscheißer-Zwischenergebnis 1:1 :D
pfüti
-Niten-
"Woher hast Du denn das mit dem von hinten würgen ... eigene Erfahrungen ... -) ???"
ja, natürlich wurden solche dinge auch trainiert.........
es gelang damals selten einer trainierenden, mit der handkante die *** zu treffen....... so gut wie nie.
theoretisch klingts gut, praktisch hingegen.........
auch wenn man trifft zeigt das nicht immer wirkung.
ich wurde mal als ich 16 war von einem älteren ich schätze mal so um die 20 "überfallen" sprich er wollte geld von mir. als ich ihm sagte ich habe keins und wenn ich welches hätte würde ich es ihm sicher nicht geben stürmte er auf mich los. im handgemänge stürzten wir beide zu boden und ich kam in die unglückliche situation das er mich am boden in den schwitzkasten bekommen hat und zwar so das er mich zusätzlich noch an den haaren hatte. ich lag aber so gut das ich freien zugang zu seinen familienjuwelen hatte und so schlug ich ca 10mal mit geballter faust und voller kraft gegen diese. er gab keine reaktion von sich. dann packte ich zu und drückte wie ein gestörter diese zusammen. reaktion: er wimmerte lies mich aber nicht los. da er mit beiden händen damit beschäftigt war mich fest zu halten (im schwitzkasten) gab ich ihm noch ein paar hacken (so gut es ging) zum kopf (ich traf zwei mal den blanken beton, und brach mir 2 finger). gott sei dank spürt man das in dieser situation nicht. letztendlich hatte ich aber glück und ein paar leute die ich kannte sind mir zu hilfe gekommen, aber leider konnte der täter flüchten.
aber wie ihr seht muss es anscheinend leute mit glocken aus stahl geben.
schöne grüsse,
chris
genau diese erfahrungen habe ich auch gemacht oft ist es so dass der gegner dich hat und zwar in einer position wo er dir auch schmerz zufügen kann und es dann darauf hinaus läuft, dass einfach der gewinnt der länger schmerz aushalten kann.
Hallo, darf ich eien Frage stellen.
Oberster Vorgsetzter ist doch der Minsisterpresident eines Landes.
Und in einem Notstand der Inneminister.
Gleich auch bei der Bundeswehr.
Oberster Vorgesetzter im Frieden der Bundeskanzler, im Krieg oder Notstand der Verteidigungsminister.
SoHoffe ist in ordnung wenn ich das schreibe, vielleicht ist es hilfreich.
zumindest bei uns wäre es ein rechtliches problem wenn selbst bei einem verteidigungsakt zu augenverletzungen kommt.
wenn eine ~60 kg frau einem ~85 kg mann eine augenverletzung zufügt, um einer vergewaltigung zu entgehen, bekommt sie bei euch rechtliche probleme?
Als Opfer ist mir im ersten Augenblick mal scheißegal wie das Rechtslage ist. Wenn ich mich gerettet habe dann sehen wir weiter. Jedem ist sein eigenes Hemd am nächsten!!!!!
Und von einem Crash-Kurs in SV halte ich sowieso nichts. Das zeigt den Teilnehmern was sie "machen könnten". Aber nach kurzer Zeit ist das Erlernte wieder weg.
Und um mal die Theoretiker versuchsweise in die Praxis zu bekommen: Was führt zu den Rechtsproblemen der augenstechenden Frau? Wieviele Vergewaltiger zeigen ihr geplantes Opfer an, wenn die Tat nicht gelingt?
Ju-Jutsu-Ka
26-07-2005, 13:01
Als Opfer ist mir im ersten Augenblick mal scheißegal wie das Rechtslage ist. Wenn ich mich gerettet habe dann sehen wir weiter. Jedem ist sein eigenes Hemd am nächsten!!!!!
Und von einem Crash-Kurs in SV halte ich sowieso nichts. Das zeigt den Teilnehmern was sie "machen könnten". Aber nach kurzer Zeit ist das Erlernte wieder weg.
Nach kurzer Zeit kann man noch nichtmal von "erlerntem" sprechen.
Hallo, darf ich eien Frage stellen.
Gleich auch bei der Bundeswehr.
Oberster Vorgesetzter im Frieden der Bundeskanzler, im Krieg oder Notstand der Verteidigungsminister.
SoHoffe ist in ordnung wenn ich das schreibe, vielleicht ist es hilfreich.
Ist es nicht genau andersrum? Im Krieg oder Notstand ist es der Kanzler mit seinem Beraterstab, oder?
Ju-Jutsu-Ka
26-07-2005, 14:04
Ist es nicht genau andersrum? Im Krieg oder Notstand ist es der Kanzler mit seinem Beraterstab, oder?
Ich meine auch
na um ihn dann auch noch richtig dumm aussehen zu lassen: Oberster Dienstherr der Polzelei ist nicht der Ministerpräsident sondern der Innenminister :)
CU
Lamiech
Ist es nicht genau andersrum? Im Krieg oder Notstand ist es der Kanzler mit seinem Beraterstab, oder?
Stimmt ihr habt Recht,
Entschuldigung mein Fehler.
Im Friedensfall der Verteidigungsminister, im Krigsfall der Kanzler (Bundestag)
Genauso im Land der Innenminister, dann der Ministerpräsi
x-spirit
26-07-2005, 22:54
Kann mir bitte jemand erklären worum es in diesem Thread geht??? :confused: :confused: :confused:
Nach kurzer Zeit kann man noch nichtmal von "erlerntem" sprechen.
Da muss ich Dir Recht geben. Nennen wir es das "Gezeigte"
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