Schlägerei außerhalb des Festgeländes [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Schlägerei außerhalb des Festgeländes



nocoley
09-08-2005, 14:11
folgende frage richtet sich an alle kollegen, die bei einem sicherheitsdienst tätig sind:

letzte nacht hatten wir, wie die drei tage zuvor, den veranstaltungsschutz bei einem volksfest inne. gestern war nun der abschließende tag, an dem es erfahrungsgemäß doch noch mal eher zu reibereien kommt. dieser umstand wird durch eine sehr große bar sowie großes assi-aufkommen begünstigt.

zu vorgerückter stunde kam es auf dem gelände zu einer auseinandersetzung, die von zwei russen provoziert wurde und im zuge dessen noch sechs weitere, friedliche leute betraf. wir konnten schon im vorfeld vor ort sein, als die schläger jedoch merkten, dass wir kamen, verließen sie das gelände, so dass sich 8 leute außerhalb befanden.

außerhalb eskalierte die situation dann doch wieder, und wir haben, obwohl es nicht mehr unser zuständigkeitsbereich war, eingegriffen. es konnte alles weitgehend friedlich geregelt werden, keine schläge zum gesicht unsererseits, nur einmaliger schlagstockeinsatz zum oberschenkel von einem stressauslöser,
den rest hat der hund von meinem passmann (hundestaffel) erledigt. der hund wurde nicht von der leine gelassen, es reichte glücklicherweise das androhen.

wie läuft das bei euch ab? sobald die grenze überschritten ist, kein eingreifen mehr?
entscheidend war eben die vorgeschichte, da einfach willkürlich friedliche unschuldige angegriffen worden sind.

Blade Kickboxer
09-08-2005, 14:28
Würdet ihr denn wirklich den Hund los lassen? *dumm frag*

nocoley
09-08-2005, 14:56
in erster linie ist der hund zur abschreckung da. meistens ist es auch damit getan, den hund auf kommando bellen zu lassen. inwieweit man den hund von der leine lassen kann hängt eher davon ab, wie gut und zuverlässig er ausgebildet ist.
mit einem entsprechenden hund und ebensolchem hundeführer geht das (den entsprechenden notfall vorausgesetzt).

Kensei
09-08-2005, 16:29
Also von der moralischen Seite her habt ihr sicher richtig gehandelt, indem ihr den Opfern gegen die Stressmacher geholfen habt.
Von rein rechtlicher Seite wäre ausserhalb des Geländes Schluss gewesen.

shotokan-man
09-08-2005, 18:06
Da geb ich meinem Vorredner recht,
moralisch OK aber rechtlich könnt ihr da ganz schöne Probleme bekommen.
Lasst es lieber das nächste mal und konzentriert Euch auf Euren Bereich.

Blume
09-08-2005, 18:33
Sofern ein Angriff auf andere im Gange war, oder direkt bevor stand (Zeitnähe ist wichtig) seid ihr gemäß Notwehrgesetzte (siehe BGB §227, StGB §32-35) rechtlich "geschützt", wenn ihr eingreift. Ich würde sogar vermuten, dass ihr, sofern ihr nicht geholfen hättet, wegen unterlassener Hilfeleistung hättet belangt werden können.

Als Sicherheitsbeauftragte (auch außerhalb des Zuständigkeitsbereiches) steht wohls ebenfalls außer Frage, dass ihr schlichten wolltet und nicht einfach nur "mitmischen". Dies kann für "normal sterbliche",je nach dem was welcher Zeuge gesehen haben mag, unterstellt werden.

chu chung
09-08-2005, 20:11
Löblich was ihr gemacht habt. Finde man kann da auch nicht zusehen.

nocoley
09-08-2005, 23:14
ja, das war eben so ein grenzfall, den wir dann im nachhinein auch nochmal besprochen haben. unterm strich würde ich das, vorausgesetzt ich habe leute an meiner seite, die mich abschirmen und mitziehen, auch wieder machen.
wir hatten eben auch glück, dass es so glimpflich abgelaufen ist, und die gegenseite nicht bewaffnet war.

Duke
10-08-2005, 15:49
Also von der moralischen Seite her habt ihr sicher richtig gehandelt, indem ihr den Opfern gegen die Stressmacher geholfen habt.
Von rein rechtlicher Seite wäre ausserhalb des Geländes Schluss gewesen.

§ 127.1
Den Rest schrieb der kollege über mir ausführlich.


Mit dem Stick bin ich kein freund von,
werde mich aber hüten hier irgenetwas zu schreiben da ich die gesamz situation nicht kenne.


Das negative an der Sache, 2 Bekannte waren Einlasser in einer Ku´damm Diskothek. Sie haben sich provozieren lassen von 2 Herren und sind mit aus dem Laden gegangen.

Die beiden anderen zogen eine Waffe. lt Polizei war es einer Hinrichtung vergleichbar.

Deshalb mein Satz " Job bis zur schwelle"

tenchi
10-08-2005, 18:52
@ Duke

wenn die secs selber/persönlich in die streitigkeiten involviert sind, dann sehe ich als unerfahrener "zivilist" natürlich die notwendigkeit des spruchs: "job bis zur schwelle"

wenn die secs aber streitigkeiten/pöbelei zwischen zwei gruppen/personen, etc. beobachten und einschreiten könnten ohne sich selber groß in gefahr zu bringen, dann sehe ich das anders.
sie sind doch sicherheitsdienstleistende und wenn sie mit wenig aufwand materiellen und körperlichen schaden dritter verhindern können, warum nicht auch außerhalb ihres bezahlten bereiches?
stellvertretende notwehr versteht sich für mich von selbst (wenn eigenschutz miteinbezogen). das ist die moralische pflicht jedes bürgers und erst recht besonders "befähigter" personen(gruppen)....

leider habe ich viel zu oft erlebt das secs nicht außerhalb ihres sicherheitsbereiches eigegriffen haben, aber wie man am fallbeispiel sieht, es gib auch verantwortungsbewusste secs... danke! ;)

BotschafterKosh
10-08-2005, 19:02
Ich finde euer Handeln top :)
Couragierter Eingriff und keine überflüssige Gewalt.

DirrtyD
11-08-2005, 14:28
Also ich find eure Entscheidung auch gut. Denke da ihr Securitys seit solltet ihr gesetzlich schon auf der besseren Seite sein und Als notwehr gilt auch Dritten Pers. zu helfen. Was ihr ja gemacht habt.

K4in
17-08-2005, 03:34
Aber Duke hat recht: J-O-B bis zur Schwelle. Alles dahinter is was persönliches. Dukes tote Kollegen (mein beileid) haben sich provozieren lassen, hätten nicht raugehen müssen und sind deshalb erschossen worden. Tut mir leid für die beiden. Hinterher is man immer klüger. :(

Aber unsere Secs haben richtig gehandelt. :respect:

Können wir das so stehen lassen?

C ya,
Ken"-nt-gern-beide-seiten-"Shi