Schmetterlingsmesser [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Schmetterlingsmesser



FightClubOlli
09-08-2005, 21:04
Wer trainiert mit Schmetterlingsmessern????

Interessiere mich brennend für diese Waffe!!!!

Es ist bei mir irgendwie wie mit den Nunchakus, man kann vieles selber probieren, aber irgendwann ist der Moment gekommen, wo die Fantasy nicht mehr reicht ( Fantasy, was ist das????)!!!!

Hat jemand Videos oder ähnliche Tipps, wie ich mich weiterentwickeln kann?


Gruß Olli

Alfons Heck
09-08-2005, 21:29
Beide Waffen sind in D nach dem Waffengesetz verboten.
Daher keine Anleitungen zur Handhabung in diesem Forum.

Alfons Heck
10-08-2005, 13:39
Habe gerade erfahren, daß ich mich da bezüglich des Begriffs Schmetterlingsmesser etwas geirrt habe.
Also Butterflys sind verboten und diese Dinger nicht:
http://www.kwon.de/_pic/artikelgruppen/8002015.g.jpg

dust
10-08-2005, 17:14
davon abgesehen sind butterfly-messer mit stumpfer klinge (trainingswaffen) durchaus in d erlaubt. totzdem kenne ich niemand der damit ernsthaft trainiert.


grüße - hans

oliverk71
10-08-2005, 23:44
Was das Butterfly angeht: google einfach mal unter "Balisong". Da findet man dann schon einiges. Bei Yahoo gibt es übrigens eine sehr praktische Video-Suche. Wie mein Vorredner schon erwähnte, sind die Dinger in D leider verboten worden und man muß mit stumpfen Balisongs trainieren (gibts als Trainingsmesser zu kaufen).

dust
11-08-2005, 07:19
Habe gerade erfahren, daß ich mich da bezüglich des Begriffs Schmetterlingsmesser etwas geirrt habe.
Also Butterflys sind verboten und diese Dinger nicht:
http://www.kwon.de/_pic/artikelgruppen/8002015.g.jpg
mir fällt gerade auf das diese dinger in d auch verboten sind, wegen dem durchgehenden parierstück (vergleichbar mit schlagring)


grüße - hans

Kazuko
11-08-2005, 08:02
Wenn die illegal wären sollte das mal jemand Kwon mitteilen ;)

Die Dinger sind Formenwaffen und nicht einsetzbar. (Höchstens als Prügel aufgrund des Gewicht)

Kazuko

oliverk71
11-08-2005, 10:20
Nein, die großen Schmetterlingsmesser sind nicht illegal! Es handelt sich nämlich nicht um eine Art Schlagring, sondern um einen Handschutz bzw eine Zierde.

FightClubOlli
11-08-2005, 16:24
naja, seit ja alle wohl geteilter Meinung, :D
trotzdem danke....

Ich meine auch die "Großen Dinger", wie Alfons Heck sie schon in Großformat gezeigt hat...



Olli

dust
12-08-2005, 13:11
Nein, die großen Schmetterlingsmesser sind nicht illegal! Es handelt sich nämlich nicht um eine Art Schlagring, sondern um einen Handschutz bzw eine Zierde.
so, ich hab mal ein wenig gestöbert und bin zu dem ergebnis gekommen, dass die rechtslage in diesem fall nicht eindeutig ist. letztendlich ist das ganze dann auslegungssache (grauzone). in einem anderen forum gibt es einen thread dazu mit folgendem ausschnitt:


Aber ich weiß immer noch nicht ob ich ein Messer besitzen darf daß so einen säbelmäßigen Handschutz hat, ohne Spikes und Firlefanz, wenn es bei einem Säbel erlaubt ist.mit der antwort:

Das ist [...] Auslegungssache! Und das Problem bei dieser ganzen Geschichte ist, daß nicht Du das bewertest, sondern (wenn es denn dazu kommt, was ja auch noch dahin gestellt ist) die Justiz.quelle: messerforum.net (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=13176)


grüße - hans

BakMee
12-08-2005, 16:46
"Wu dip Dou", so wie die Schmetterlingsmesser auf kantonesisch bezeichnet werden, fallen nicht unter dem Verbot. Natürlich kann man sie nicht überall mit herumschleppen. Falls jemand das meint, dann sind sie schon verboten, schon allein weil es eine starre Klinge ist und weil sie eine beachtliche Größe haben. Ich selber trainiere schon über 30 Jahre mit Wu dip Dou und sie gehören zu den traditionellen Süd Waffen im Kung Fu.
Gruß,
BakMee

Messerjocke2000
12-08-2005, 19:42
Wenn wir von Deutschland sprechen, ist das führen von Hieb und Stichwaffen nur auf Demonstrationen und öffentlichen Veranstaltungen verboten.

Also DARF man schon damit rumlaufen !

Klingenlänge und scharf oder nicht spielt fürs führen keine Rolle.

BakMee
12-08-2005, 20:00
Ich kann mich auf meinem Posting nur auf die Aussage zweier Polizisten berufen.
Beide sagten mir unabhängig voneinander daß es verboten ist feststehende Messer ab einer Klingenlänge (ich meine von 15 cm) mit sich zu führen.
Ich kann mich auch nicht auf irgendwelche Paragraphen hier festlegen.
Messerjocke, bist Du Dir deiner Aussage 100%ig sicher?
Gruß,
BakMee

FightClubOlli
12-08-2005, 20:22
Ich stimme dir zu....das mit der Klinge von 15cm....

Es gibt ja so ein bestimmten Index und da habe ich die Schmetterlingsmesser nicht drauf gesehen...Butterfly, NunChaku, Kama etc. waren natürlich vertreten. Die Quelle habe ich aus dem Intranet einer Polizeibehörde...
Genaueres ( Paragraphengedönst) kann ich so nicht sagen. Auf der Straße werden auf alle Fälle verdächtige Waffen, also Gegenstände die vermuten lassen, dass sie verboten sein könnten, msichergestellt bzw. beschlagnahmt. Evtl. werden sie wieder herausgegeben...wenn sie dann doch nicht verboten waren. Deshalb öfftl. mit herumschleppen würde ich sie nie...aber so zum Training mitnehmen ist schon in Ordnung dene ich... :yeaha:

Gruß Olli

dust
12-08-2005, 21:05
Ich kann mich auf meinem Posting nur auf die Aussage zweier Polizisten berufen.
Beide sagten mir unabhängig voneinander daß es verboten ist feststehende Messer ab einer Klingenlänge (ich meine von 15 cm) mit sich zu führen.
Ich kann mich auch nicht auf irgendwelche Paragraphen hier festlegen.
Messerjocke, bist Du Dir deiner Aussage 100%ig sicher?
Gruß,
BakMee
die beiden hatten einfach keine ahnung. und dass sind sicher nicht die einzigen polizisten auf die das zutrifft. ich darf selbst mit 'nem frisch geschliffenem zweihänder durch die innenstadt gehen und im park trainieren. andere gefähreden darf ich natürlich nicht, also immer aufpassen das keiner hinter einem steht wenn man damit aushohlt.
es gibt keine begrenzung der klingenlänge bei feststehenden hieb- und stichwaffen.
es gibt eine gesetzliche begrenzung der klingenlänge bei springmessern (= "automatische klappmesser"). der gesetzesabschnitt dazu lautet:

[Verboten sind] Spring- und Fallmesser [...].
Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
– höchstens 8,5 cm lang ist,
– in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
– nicht zweiseitig geschliffen ist und
– einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
nochmals: für keinen anderen messertyp gibt es eine begrenzung der klingenlänge.
halbautomatische springmesser (="klappmesser mit federunterstütztem klappmechanismus") sind hiervon nicht betroffen und normale klappmesser sowiso nicht.

meine aussagen gelten so natürlich nur für deutschland.


grüße - hans


ps. im anhang ist noch ein feststellungsbescheid vom bka bezüglich der halbautomatischen messer.

dust
12-08-2005, 21:17
Es gibt ja so ein bestimmten Index und da habe ich die Schmetterlingsmesser nicht drauf gesehen...Butterfly, NunChaku, Kama etc. waren natürlich vertreten.hätte ich fast übersehen...
warum sollen kama verboten sein. die kann man in jedem guten gartencenter kaufen. und sag mir nicht dass das sei weil die klinge quer zum griff steht, das ist nämlich beispielsweise bei sensen oder äxten auch der fall.


grüße - hans

FightClubOlli
13-08-2005, 18:52
Äxte werden ja nicht direkt als Waffen angesehen. Die großen Bundeswehrmesser zählen ja auch nicht als Waffe...
Aber ich schau nochmal nach, was die Kamas betrifft....Ich denke Montag Abend bekommst du eine Antwort...

Gruß olli

Jadetiger
14-08-2005, 08:16
Falls Kamas wirklich verboten sein sollten, dann kauft halt Handsicheln im Baumarkt (wie schon oben gesagt). Falls die auch verboten sein sollten kann man auch gleich Schaufeln, Rechen, Harken verbieten und alle deutschen Kleingärtner verklagen. Falls das wirklich passiert, muss ich eben vom Gartencenter zum Baumarkt wechseln und fortan mit Druckluftnaglern, Sägen und Hämmern kämpfen. :D ;)

Zu Schmetterlingsmessern:
Könnte mal jemand klarstellen, ob hier in diesem Thread phillipinische Schmetterlingsmesser (Balisong) oder chinesische Schmetterlingsmesser (Wu Dip Dou) gemeint sind?

dust
14-08-2005, 14:06
Zu Schmetterlingsmessern:
Könnte mal jemand klarstellen, ob hier in diesem Thread phillipinische Schmetterlingsmesser (Balisong) oder chinesische Schmetterlingsmesser (Wu Dip Dou) gemeint sind?das wurde eigentlich schon beantwortet:

Ich meine auch die "Großen Dinger", wie Alfons Heck sie schon in Großformat gezeigt hat...


@FightClubOlli

Äxte werden ja nicht direkt als Waffen angesehen. Die großen Bundeswehrmesser zählen ja auch nicht als Waffeauch hier gilt: die zweckbestimmung ist entscheidend ob eine axt waffe oder werkzeug ist. die meisten äxte dürften aber in der tat zur holzbearbeitung gedacht sein und somit keine waffen nach dem waffengesetz. auch kamas - zumindest jene aus dem gartencenter - sind klar werkzeuge.
das mit dem großen bundeswehrmesser würde ich hingegen anders sehen. hier hadelt es sich um ein allzweckmesser welches auch für den kampf bestimmt ist. wenn ich mich recht erinnere konnte man das sogar als bajonett benutzen (bei den neuen g36 allerdings vermutlich nicht).


grüße - hans

CSSD/SC Deutschland
14-08-2005, 17:14
Es ist immer sinnvoll, sich persönlich im Gesetz oder über einen in diesem Bereich kompetenten Rechtsanwalt abzusichern.
Dennoch geistern unglaublich viele Halbwahrheiten durch die Gegend. Ich versuche mal etwas zu sortieren:


Die "Grabenmesser" mit Schutz an den Fingern sind verboten, weil der Schutz als Schlagring ausgelegt ist. Und diese sind verbotene Gegenstände. Das hat nichts mit Waffe, MEsser oder Versammlungen zu tun, sondern schlicht mit VERBOTEN.

Zu feststehenden und klappbaren Messern:
Entscheidend ist hier, ob das Ding eine Waffe ist( wobei Waffe bedeutet, dass es zu diesem Zweck primär entwickelt wurde, und nicht weil man es neben seinem ursprünglichen Gebrauchszweck auch als Waffe einsetzen könnte).
Eine Waffe bedarf entweder der Erlaubnis zum Führen, besitzen oder transportieren ( und das sind unterschiedliche Dinge) oder aber ist erlaubnisfrei.

Besitzen ist klar.
Der Besitz und Erwerb einiger Waffen bedarf einer Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen sie erworben und besessen werden. Und transportiert werden dürfen sie auch, unter bestimmten Voreaussetzungen.

Erlaubnisfreie Waffen können geführt ( = zugriffsbereit und mit wenigen Handgriffen in den Anschlag/ zum Einsatz gebracht werden), wenn dafür ein Waffenschein ausgestellt wurde oder aber die Waffe keinen Waffenschein erfordert.
Damit dürfen Waffen also sehr wohl geführt werden.
Ein riesiges feststehendes Kampfmesser ( sofern es nicht aus anderen Gründen verboten ist - z.B. wegen eines Schlagrings) darf also geführt werden, ebenso wie Schwerter und was weiß ich.
Es ist aber dennoch eine Waffe. Ebenso wie z.B. Schlagstöcke.

Und damit tritt eine weitere Regelung in Kraft:
Waffen dürfen ( selbst mit Waffenschein) nicht bei Versammlungen, und öffentlichen Veranstaltungen geführt werden.

Ein Messer kann aber auch ein Messer und keine Waffe im Sinne des WaffG sein, wenn es unter das Taschenmesserprivileg fällt. d.h. man darf es mit sich führen. Und als Taschenmesser sogar auf öffentliche Veranstaltungen.

In der Disco, die eine regelmäßige, nicht geschlossene, wiederkehrende Einrichtung ist, ist das Führen von Waffen nicht unbedingt durchs WaffG untersagt. Es sei denn es findet eine Veranstaltung statt ( und das ist nicht unbedingt der regelmäßige Betrieb).
Hier kann sich der Betreiber natürlich entscheiden, Waffen zu verbieten, und unter Ausübung seines Hausrechtes daruf bestehen, dass die Waffen draußen bleiben auch wenn dies nicht eine öffentliche Veranstaltung darstellen sollte.

Unter Strich:
Waffen sind nicht unbedingt verboten.
Verbotene Gegenstände schon.
Selbt mit Erlaubnis darf man Waffen nicht immer und überall führen.
Ohne Erlaubnis darf man manche Waffen manchmal führen.
Wenn derjenige der das Hausrecht ausübt Waffen nicht haben will, dann ist das so.

Und zu guter letzt hilft der gesunde Menschenverstand:
Bevor es Ärger gibt kann man ja mal überlegen, was man auf einer Veranstaltung dabei haben muss oder nicht. Und man muss seine Mitbürger nicht unbedingt ärgern, indem mann mit mehreren Säbeln am Gürtel durch die Einkaufspassage rennt. Egal obs erlaubt ist...

Grüße

Florian

FightClubOlli
14-08-2005, 17:55
:) Hey Leute, ich bin euch allen natürlich sehr dankbar für eure Beiträge...

Aber irgendwie sind wir ja doch a bissel vom Thema abgekommen....
:)

Ich trainiere ja nur mit den Messern...und das noch nicht mal in der Öffentlichkeit...

aber mit den Kamas schau ich trotzdem mal nach...:)

obwohl die Sache mit den Gartenwerkzeugen schon einleuchtend sein kann...

Problem ist ja immer nur, dass sobald was mit z.B.Kamas passiert und das öfftl. gemacht wird, wird es nicht lange dauern bis die dann auch verboten sind...

Früher lief ja z.B. jeder mit NunChakus herum...den Rest kennt ihr ja!

FightClubOlli
15-08-2005, 20:18
ist ein Kama eine Hiebwaffe und eine Stoßwaffe i.S.d. §1 Abs.2 Nr.2 Waffg.:

"Waffen sind tragbare Gegenstände,
a)die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- ind Stosswaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die in diesem Gesetz genannt sind."

Ge-/ verbot:

"Erwerb nur von Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben"

---->§2 Abs.1 WaffG

"Überlassen nur an berechtigte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."

----->§34 Abs. 1 WaffG

"Der Vertrieb und das Überlassen von Hieb und Stosswaffen ist verboten:
auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnliche öffentliche Veranstaltungen..."

----->§35 Abs.3 WaffG

"Verbot des Führens von Waffen bei öfftl. Veranstaltungen"

Wer an öfftl. Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten oder ähnlichen öfftl. Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne das §1 Abs. 2 führen."

:confused:

Ich verstehe das so, dass man ab 18 diese Waffe besitzen darf, jedoch nicht in der Öfftlichkeit mit sich rumschleppen darf. Sprich, Kama sind nicht verboten, wie zum Bleistift NunChakus!!!


Gruß Olli--------->Themawechsel:klatsch:

dust
16-08-2005, 07:13
ich verstehe nicht warum du kamas als waffe ansiehst. nur weil du damit kk betreibst?

wenn ich mit 'nem schraubenzieher messerkampf trainiere, so kann ich zwar diesen als hieb- und stoßwaffe (bzw als stichwaffe) nutzen, sein eigentlicher bestimmungszweck ist das aber nicht.

wenn die kama stumpf ist (ist sie doch im training, oder?), dann ist das für mich ein sportgerät, ist sie geschliffen, dann ein werkzeug für den garten. nur wenn ich auch noch eine kette mit einem gewicht daran befestige sehe ich den verwendungszweck nicht mehr als werkzeug sondern als waffe.


grüße - hans

FightClubOlli
19-08-2005, 20:52
DAs ist ja die Sache, ich sehe das nicht so. So ist es im Intranet der Polizei...

Kamas stammen zwar als Werkzeug von den Bauern ab, wurden jedoch als Hieb- und Stoßwaffe eingesetzt!

Deshlab gelten sie als Waffe i.S. §1 Abs.2 WaffG...ist einfach so...