maximuss
13-08-2005, 21:38
Hallo...
Ich habe mal eine Frage zu den 3 Jahren Breufserfahrung...
Die Dame vom Amt sagte mir am Tel. das man in dem Zeitraum von 2000-2003 ununterbrochen gearbeitet haben muß ...
Jetzt habe ich hier aber gelesen das man 3 Jahre am Stück vor dem Stichtag 2002 gearbeitet haben muß ...
Ich hatte 93 -96 eine Detektei (selbstständig) und habe dann 10/98 - 01/02 als Angestellter für einen Sicherheitsdienst als Warenhausdetektiv gearbeitet ...
Gekündigt habe ich selbst weil ich mich selbstständig machen wollte bzw. gemacht habe und da das ja nicht von heute auf morgen geht war ein übergang von 02/02 - 06/02 gewesen ...
Wie sieht das in so einen Fall aus ... ich habe mich in der übergangszeit Weitergebildet, den IHK schein gemacht, Amtsgänge und was sonst noch alles anliegt erledigt .
Zählen den auch private Praktum als Arbeitszeit ???
Gruß
Maximuss
Ich habe mal eine Frage zu den 3 Jahren Breufserfahrung...
Die Dame vom Amt sagte mir am Tel. das man in dem Zeitraum von 2000-2003 ununterbrochen gearbeitet haben muß ...
Jetzt habe ich hier aber gelesen das man 3 Jahre am Stück vor dem Stichtag 2002 gearbeitet haben muß ...
Ich hatte 93 -96 eine Detektei (selbstständig) und habe dann 10/98 - 01/02 als Angestellter für einen Sicherheitsdienst als Warenhausdetektiv gearbeitet ...
Gekündigt habe ich selbst weil ich mich selbstständig machen wollte bzw. gemacht habe und da das ja nicht von heute auf morgen geht war ein übergang von 02/02 - 06/02 gewesen ...
Wie sieht das in so einen Fall aus ... ich habe mich in der übergangszeit Weitergebildet, den IHK schein gemacht, Amtsgänge und was sonst noch alles anliegt erledigt .
Zählen den auch private Praktum als Arbeitszeit ???
Gruß
Maximuss