Sachkunde IHK wer hat Erfahrung [Archiv] - Kampfkunst-Board

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maximuss
13-08-2005, 21:38
Hallo...

Ich habe mal eine Frage zu den 3 Jahren Breufserfahrung...

Die Dame vom Amt sagte mir am Tel. das man in dem Zeitraum von 2000-2003 ununterbrochen gearbeitet haben muß ...
Jetzt habe ich hier aber gelesen das man 3 Jahre am Stück vor dem Stichtag 2002 gearbeitet haben muß ...

Ich hatte 93 -96 eine Detektei (selbstständig) und habe dann 10/98 - 01/02 als Angestellter für einen Sicherheitsdienst als Warenhausdetektiv gearbeitet ...
Gekündigt habe ich selbst weil ich mich selbstständig machen wollte bzw. gemacht habe und da das ja nicht von heute auf morgen geht war ein übergang von 02/02 - 06/02 gewesen ...

Wie sieht das in so einen Fall aus ... ich habe mich in der übergangszeit Weitergebildet, den IHK schein gemacht, Amtsgänge und was sonst noch alles anliegt erledigt .

Zählen den auch private Praktum als Arbeitszeit ???

Gruß
Maximuss

Harrington
16-08-2005, 07:06
Als Detektiv brauchteste weder ne Schulung noch ne Sachkundeprüfung.Als Warenhausdetektiv galt in der Zeit als du als solcher gearbeitet hast dasselbe,diese Berufssparte wird nun allerdings mit der Sachkunde geregelt.

Ununterbrochen ist relativ, bei uns ( Region D`dorf ) reicht ne regelmässige NEBENbeschäftigung,denke das ist komunenabhängig.Guck was du schriftlich nachweisen kannst,( Verträge,Bescheinigungen etc. ) und renn mal zur zuständigen IHK. Ich meine du brauchst die Sachkunde nicht machen.Werde aber auch mal interessehalber nachfragen.

maximuss
16-08-2005, 07:35
Hallo,

Köln sieht das nicht flexibel sondern gesetzestreu ... "Der Gesetzgeber hat bestimmt das nicht ein Tag in den drei Jahren 2000-2003 sein darf an dem nicht gearbeitet wurde egal warum" ...

Das wird noch viel spaß geben mit der Regelung

Keine Möglichkeit der Einigung sture Bürokratie ...

Securitymanagement
11-09-2005, 14:21
Hallo,

wer seit dem 1. Januar 2003, ohne Unterbrechung und befugt mindestens 3 Jahre im Bewachungsgewerbe tätig war, der hat die Sachkunde erbracht, und braucht keine Sachkundeprüfung absolvieren. Wie das Wort ohne Unterbrechung besagt, darf keine Lücke innerhalb dieser 3 Jahre bestehen. Wer mit Unterbrechung seit dem 1. Januar 2003 und befugt bereits im Bewachungsgewerbe tätig war, für den gibt es eine Übergangsregelung, worin man bis Juli 2005 ohne Sachkundeprüfung in den Bereichen, wo die Sachkundeprüfung zwingend vorgeschrieben ist tätig werden darf, sie aber ab Juli 2005 benötigt, da die Übergangsregelung abgelaufen ist. Wer dann in diesen Bereichen tätig werden möchte, muss die Sachkundeprüfung absolvieren. Ich empfehle, die Sachkundeprüfung in jedem Fall zu absolvieren, da die Belehrung nach § 34a GewO alleine bei vielen Arbeitgebern ungern gesehen wird.