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Vollständige Version anzeigen : Nunchaku Gummi/Schaumstoff



Kung-fuWurst
23-08-2005, 23:22
Ich wollt mal fragen, welches Material ihr für besser haltet.

JuMiBa
24-08-2005, 04:04
Sorry, keine Bauanleitung für Nunchaku in diesem Forum ...

Gruß Micha

JuMiBa
24-08-2005, 16:17
Nachdem mir die Kung-Fu-Wurst unter Tränen versichert hat, daß sie lediglich aus allgemeinem Interesse fragt und gar nicht vor hat, Tips zu erfragen zwecks "Do it yourself", ist der Thread wieder eröffnet...

Gruß Micha

captainplanet
24-08-2005, 21:31
Das kommt wohl drauf an was man will. Schaumstoff für Softvarianten, Gummi (oder Holz, Metall...) für ein "Richtiges".

Oder gibt es auch Softnunchakus aus Gummi? :confused:

Bushido_85
24-08-2005, 21:52
aus weichgummi, ja

aber die tun trotzdem noch höllisch weh.

also fürs sparring würde ich insgesamt nur soft chuks nehmen (einfach ma bei ebay suchen ;) )
zum tricksen fürs training auf soft, und dann aber langsam an holz oder hartgummi rantasten, da das gewicht dort anders ist.

sollte dir aber leicht fallen, falls du bereits mit tonfa umgehen kannst

DerGraf
26-08-2005, 09:27
leuts, sau interessant was ihr da schreibt.
mal was anderes... aus welchem material sind denn die verboten!? (von wegen "für trainingszwecke...")
danke und man liest sich

captainplanet
26-08-2005, 11:12
leuts, sau interessant was ihr da schreibt.
mal was anderes... aus welchem material sind denn die verboten!? (von wegen "für trainingszwecke...")
danke und man liest sich
Sie sind drüben in Deutschland aus jeglichem Material verboten. Stahl, Holz, Gummi, Schaumstoff, Zuckerwatte... alles gleich. Drum ist das hier ja auch eine rein theoretische Diskussion ohne jeden praktischen Hintergrund. ;)

DerGraf
26-08-2005, 11:30
ok, dann sag das den ebay anbietern ;)

danke dir

Kung-fuWurst
26-08-2005, 17:45
Sie sind drüben in Deutschland aus jeglichem Material verboten. Stahl, Holz, Gummi, Schaumstoff, Zuckerwatte... alles gleich. Drum ist das hier ja auch eine rein theoretische Diskussion ohne jeden praktischen Hintergrund. ;)

Ich glaub das kommt auf das Budesland an, ob dir Soft-Nunchakus auch verboten sind.

Niten
26-08-2005, 22:28
Ich glaub das kommt auf das Budesland an, ob dir Soft-Nunchakus auch verboten sind.

Hallo,

Laut Feststellungsbescheid des BKA gelten Nunchakus ohne Rücksicht auf das Material als verbotene Gegenstände des Waffengesetz.

Und da das WaffG ein Bundesgesetz ist und eine Länderentscheidung somit ausgeschlossen ist, ist der Umgang mit Soft-Nunchaus bundesweit verboten.

-Niten-

Kung-fuWurst
27-08-2005, 00:33
ok :(

dust
27-08-2005, 16:43
die rechtslage von nunchaku verfolge ich nur am rande, aber mein letzter kenntnissatnd ist der, dass es tatsächlich ländersache ist. mit dem neuen waffengesetz wurden alle nunchaku - ob soft oder nicht - verboten. dagegen wurde widerspruch eingelegt (in welcher form weiß ich nicht, hab nie mit den dingern trainiert und auch sonst kein interesse an den teilen) und derzeit ist in bezug auf die soft-variante die regelung vor der änderung des waffengesetzes wieder in kraft. das heißt: die (nicht einheitlichen) regelungen der einzelnen bundesländer vor der letzen gesetzesänderung sind wieder aktiv.

[edit]
noch zwei kurze zitate aus einem anderen forum zu dem thema:

M.W. verbietet das neue Waffengesetz Soft-Nun-Chakus nicht oder zumindest genauso wenig wie es das alte tat - AFAIK hat sich der Wortlaut in dieser Beziehung nicht geändert.

Allerdings besteht die Möglichkeit der Prüfung beim BKA, ob ein Gegenstand dem WaffG unterfällt - und diese Möglichkeit hat der Hersteller wahrgenommen und dabei auf die Nase bekommen. Grund war wohl, daß die unterschiedlichen Bundesländer früher unterschiedliche Aussagen zum Thema "Legalität" getroffen hatten - er wollte wohl eine einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung haben. Er bekam das Gegenteil...

Die Rechtsnatur dieser Entscheidung des BKA ist nicht ganz klar - sie ist aber jedenfalls kein Gesetz. Dementsprechend ist auch keine Verfassungsbeschwerde anhängig, sondern ein Widerspruchsverfahren bzw. ein Verwaltungsgerichtsverfahren (wird auch benutzt, wenn man eure Baugenehmigung nicht erteilt oder eine Gewerbeerlaubnis nicht gibt). AFAIK wurde in diesem Gerichtsverfahren bis jetzt entschieden, daß es sich um einen Verwaltungsakt bzw. eine Allgemeinverfügung handelt oder zumindest so zu behandeln ist - damit aber tritt grundsätzlich der Suspensiveffekt ein (= keine Rechtswirkung bis Entscheidung). Ob dies hier anders ist (gerade bei Polizeimaßnahmen häufig der Fall; jedoch eher nicht bei einer Polizeibehörde (im Ggs. zum Vollzugsdienst), kann ich nicht sicher sagen - daher bitte nicht auf die Aussage verlassen, die Entscheidung habe gegenwärtig keine Wirkung. Ich gehe davon aus, bin mir aber nicht ausreichend sicher...

Dies hat zur Folge, dass im Bezug auf die Soft-Nunchakus die uneinheitliche Rechtslage vor Erlass des Feststellungsbescheids gilt.
Der Feststellungsbescheid ist
einstweilen nicht mehr verbindlich im Sinne des §2 Abs. 5 Satz 4


grüße - hans

Kung-fuWurst
28-08-2005, 18:41
danke

Furansesuko
03-09-2005, 01:28
Also ich hab welche aus Afrikanischen Kirschholz:D sind eigentlich verboten, aber diese Schaumstoff Dinger die man hier in Deutschland bekommt sind einfach shit zum trainieren, wenn die Nunchakus aus Holz sind kann man damit bessser trainieren.:p

Niten
03-09-2005, 21:04
Hab ich noch mal schlau gemacht.

Der von mir erwähnte (nicht mehr aktuelle) Feststellungsbescheid ist vom 05.02.2004 und hier zu finden:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-soft-nunchaku.pdf

Gegen diesen wurde aber am 23.04.2004 Widerspruch eingelegt, der aufschiebende Wirkung hat (mußte auch noch extra festgestellt werden, ist aber ein anderes Thema). Am 09.07.2004 wurde Klage am Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht (Aktenzeichen 5 E 1621/04). Bis zur endgültigen Entscheidung aus Wiesbaden gilt die vorherige Rechtslage.

Wurden Soft-Nunchakus im alten WaffG behandelt? Danach dürfte sich ja dann die Beurteilung richten...

-Niten-

oliverk71
05-09-2005, 17:59
Wurden Soft-Nunchakus im alten WaffG behandelt? Danach dürfte sich ja dann die Beurteilung richten...
Explizit Soft-Nunchakus wurden weder im alten noch im neuen WaffG behandelt. Es war immer nur von Nun-Chakus die Rede bzw von Gegenständen, die "geeignet sind durch Würgen die Gesundheit zu schädigen".

Die endgültige Entscheidung treffen die Richter. Ob Vernunft und Sachverstand in die Beurteilung einfließen wird ist die Frage. Wenn solcherlei Fragen nicht jeweils subjektiv anders wahrgenommen und bewertet werden würden, dann hätten wir überall die gleiche Rechtssprechung.

Aber was soll's?! Wenn überhaupt, dann werden nur und ausschließlich die Soft-Nunchakus erlaubt. Und ganz klar erlaubt wären dann auch nur die von McGregor, sonst keine. Wenn überhaupt, wie gesagt. Nunchakus aus Holz, Gummi oder Schokolade wären nach wie vor strengstens verboten und der Besitz würde mit Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden! Ist das nicht krass?

Niten
06-09-2005, 13:43
Explizit Soft-Nunchakus wurden weder im alten noch im neuen WaffG behandelt. Es war immer nur von Nun-Chakus die Rede bzw von Gegenständen, die "geeignet sind durch Würgen die Gesundheit zu schädigen".

Dann würde ich mal in der Übergangszeit bis zur Feststellung des VerwGerichts auch Soft-Nunchakus als verboten einstufen, denn es wurde nie zwischen denen und "normalen" Nunchakus unterschieden.
Kann sein, daß untergeordnete Gerichte dazu schon einmal Urteile herausgegeben haben, nach denen sich die jeweils ansässige Länderpolizei richtet. Allerdings habe ich so eines noch nie gesehen



Und ganz klar erlaubt wären dann auch nur die von McGregor, sonst keine. Wenn überhaupt, wie gesagt. Nunchakus aus Holz, Gummi oder Schokolade wären nach wie vor strengstens verboten und der Besitz würde mit Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden! Ist das nicht krass?

Ich nehme an, daß McGregor ein Anbieter von Soft-Nunchakus ist. Wieso sollten nur seine erlaubt sein?

Und zur Waffenpolitik unserer Gesetzgebung habe ich mich ja schon geäußert. Die ist nun mal nicht nachvollziehbar... :vogel:

-Niten-