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Vollständige Version anzeigen : gerichtsverhandlung



PITBULL 89
26-08-2005, 23:14
hi,
wollt ma fragen ob es normal ist das man für 2x getunten roller ne gerichtsverhandlung bekommt...

beim ersten ma bekam ich 20 sozialstunden, :mad: zugegeben der roller wa sehr schnell (90 kmh, konnte sie auf 80 :p beschwindeln^^)und hatte einen beifahrer un bestize blos einen mofa führerschein...

jetz bekomm ich für mein 2x(55kmh) ne gerichtsverhandlung wegen fahren ohne fahrerlaubnis...(wahrscheinlich doch eh wieder stunden:cool: )
nun frag ich mich da nach dem sinn??
der staat brauch sich nicht wundern das er kein geld hat wen er es für so n scheiss ausgebt...

hat jemand noch so n nervigen schwasinn erlebt oder ist das normal??

Michael1
26-08-2005, 23:58
Imho Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 21 StVG), wobei ne Freiheitsstrafe in dem Fall wohl er ausscheidet.
Ausserdem müssten sie den Roller einziehen können (also dauerhaft weg).

Und dann wäre da natürlich noch die Möglichkeit einer Führerscheinsperre (StGB - § 69a ?). Imho ist die Rechtssprechung in diesem Punkt allerdings ein wenig unstrukturiert so das es sehr auf Einzelfall und Richter ankommt.


Der Sinn des ganzen ist es für Sicherheit zu sorgen in dem man Leute die weder die Grenzen ihres Fahrzeugs kennen noch bereit oder in der Lage sind sich an Regeln zu halten im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr zieht.

edit: Da du vermutlich unter 18 bist und kein eigenes Einkommen hast wird es wohl keine Geldstrafe geben sondern die dir schon bekannten Sozialstunden.
Ausserdem hab ich übersehen das auch noch Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Betriebserlaubnis dazu kommt wenn der Roller frisiert war.
Ich denke aber was dich am härtesten treffen dürfte ist die Führerscheinsperre - und mit der musst du schon rechnen denke ich. Die kommt imho übrigens nicht vom Gericht sondern von der Führerscheinstelle und kann auch später kommen wenn die eben erst später davon Wind bekommen.

Vielleicht macht es Sinn dich hier wirklich mit einem Anwalt in verbindung zu setzen.

wildcat
27-08-2005, 00:20
Imho Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 21 StVG), wobei ne Freiheitsstrafe in dem Fall wohl er ausscheidet.
Ausserdem müssten sie den Roller einziehen können (also dauerhaft weg).

Und dann wäre da natürlich noch die Möglichkeit einer Führerscheinsperre (StGB - § 69a ?). Imho ist die Rechtssprechung in diesem Punkt allerdings ein wenig unstrukturiert so das es sehr auf Einzelfall und Richter ankommt.


Der Sinn des ganzen ist es für Sicherheit zu sorgen in dem man Leute die weder die Grenzen ihres Fahrzeugs kennen noch bereit oder in der Lage sind sich an Regeln zu halten im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr zieht.

edit: Da du vermutlich unter 18 bist und kein eigenes Einkommen hast wird es wohl keine Geldstrafe geben sondern die dir schon bekannten Sozialstunden.
Ausserdem hab ich übersehen das auch noch Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Betriebserlaubnis dazu kommt wenn der Roller frisiert war.
Ich denke aber was dich am härtesten treffen dürfte ist die Führerscheinsperre - und mit der musst du schon rechnen denke ich. Die kommt imho übrigens nicht vom Gericht sondern von der Führerscheinstelle und kann auch später kommen wenn die eben erst später davon Wind bekommen.

Vielleicht macht es Sinn dich hier wirklich mit einem Anwalt in verbindung zu setzen.


Richtig! Und mit Punkten in Flensburg dürfte er wohl auch noch rechnen...Also ich würde sagen, da kommt einiges zusammen und ohne großkotzig klingen zu wollen muss ich dennoch sagen, dass es nicht umsonst Regelungen in Deutschland gibt die das führen von Fahrzeugen betreffen...es gibt sowieso schon zuviele Idioten auf der Straße, die sich und andere umsonst gefährden...@PITBULL Ergo, das war ziemlich dämlich was du da gemacht hast...

Eversor
27-08-2005, 01:12
Ich weiß nicht, warum Du das als Schwachsinn ansiehst (wahrscheinlich nur, weil es Dich betrifft). So eine Maschine ist teilweise strukturell nicht in der Lage, lange so eine Überanspruchung zu ertragen, ganz zu schweigen von den Bremsen. Und ich kenne auch Fälle, in denen Zweiradfahrer andere geschädigt haben durch Unfälle, nicht nur sich selbst. Sowas durch das Frisieren der Maschine zu fördern finde ich verantwortungslos und ich empfinde es keineswegs als Verschwendung, wenn solche Leute vor Gericht müssen.

Ich habe mit Dir da auf jeden Fall nicht das kleinste bisschen Mitleid!

IcECaFE
27-08-2005, 02:04
der staat brauch sich nicht wundern das er kein geld hat wen er es für so n scheiss ausgebt...

der staat könnte sich überhaupt jede menge geld sparen, wenn leute wie du einfach nur das gesetz beachten würden.:p

Kouhei
27-08-2005, 08:42
hi,
wollt ma fragen ob es normal ist das man für 2x getunten roller ne gerichtsverhandlung bekommt...

beim ersten ma bekam ich 20 sozialstunden, :mad: zugegeben der roller wa sehr schnell (90 kmh, konnte sie auf 80 :p beschwindeln^^)und hatte einen beifahrer un bestize blos einen mofa führerschein...

jetz bekomm ich für mein 2x(55kmh) ne gerichtsverhandlung wegen fahren ohne fahrerlaubnis...(wahrscheinlich doch eh wieder stunden:cool: )
nun frag ich mich da nach dem sinn??
der staat brauch sich nicht wundern das er kein geld hat wen er es für so n scheiss ausgebt...

hat jemand noch so n nervigen schwasinn erlebt oder ist das normal??

Du brichst zwei mal das Gesetz und wunderst dich dann über die Konsequenzen?
Leute gibts...:kaffeetri

PS: Ja ja die pösen Gesetze sind soo doof und nervig, sie wurden auch nur geschaffen um so Leute wie Pitbull zu schikanieren.

Darkpaperinik
27-08-2005, 08:58
hi,
wollt ma fragen ob es normal ist das man für 2x getunten roller ne gerichtsverhandlung bekommt...

beim ersten ma bekam ich 20 sozialstunden, :mad: zugegeben der roller wa sehr schnell (90 kmh, konnte sie auf 80 :p beschwindeln^^)und hatte einen beifahrer un bestize blos einen mofa führerschein...

jetz bekomm ich für mein 2x(55kmh) ne gerichtsverhandlung wegen fahren ohne fahrerlaubnis...(wahrscheinlich doch eh wieder stunden:cool: )
nun frag ich mich da nach dem sinn??
der staat brauch sich nicht wundern das er kein geld hat wen er es für so n scheiss ausgebt...

hat jemand noch so n nervigen schwasinn erlebt oder ist das normal??

mal überlegt, dass es vielleicht einen grund hat, dass die dinger gedrosselt sind? und fahren ohne fahrerlaubnis, das halte ich wirklich nicht für "sinnlos" oder "schwachsinn" .. sorry - aber den ärger hast du dir selbst eingebrockt und erzähl mir nicht, dir wäre nicht bewusst gewesen, dass du gegen gesetze und verordnungen verstösst!

Impala
27-08-2005, 13:06
rofl, wenn du das erste mal auf jemanden triffst der es lustig und in ordnung findet deine hoden zu essen wirst du dankbar sein dafür dass es gesetze gibt in DE.

-Cobra-
27-08-2005, 16:23
Erst 16 Jahre und schon einige Einträge im Vorstrafenregister... willst wohl schon früh mit deiner Karriere beginnen, wa? :D

Joergus
27-08-2005, 17:10
Leute, ihr könnts hier reden bis euch der Mund abfault....:( des bringt leider überhaupt nix weil der Pitbull es einfach nicht kapiert und sicher mit seinen Freunden gemeinsam auf Gesetzesbruch unterwegs ist.. der kommt da aus dem Gruppenzwang nimma raus...

Das einzige was er an unseren !VERNÜFNTIGEN! Tips versteht ist.. das er sie nicht versteht...:confused:

Er wird irgenwann mal einen ordentlichen Unfall bauen .:ups: . dann kommt die Reue.. nur ists dann zu spät...

Versuch trotzdem uns zu verstehen Pitbull.. auch wenn du dir vielleicht sicher bist das wir nicht Recht haben...

Aber irgendwer wird sich dabei schon was gedacht haben ... oder ?

Joergus

PITBULL 89
30-08-2005, 16:27
ihr kapiert nix es würde aureichen so wies beim 1x wa einfach nur n brief zu schreiben und mir alles mitzuteilen anstatt gleich ne verhandlung zu beginnen da ich kein schwerverbrecher bin...
zu den bremsen:
der roller ist gedrosselt un man kann ihn mit den passenden führerschein mit 60 kmh fahren ohne was an den bremsen zu tun, erlief aber nur 55!
viele meiner freunde hatten auch sehr stark getutne roller teils schneller wie meiner un die hatten alle keine verhandlung, blos wurde in diesen monaten dazwischen was am gesetz geändert un ich habs net mitgekriegt...

zu der autoführerscheinsperre: die richter ham natürlich auch ihre grenzen, eine autoführerscheinsperre frühsten beim 3x möglich :cool:
jetzt muss ich wohl wieder stundenlang schränke durch die gegend schlepen und den boden putzen :cry:

Franz
30-08-2005, 17:00
ich hoffe die verknacken dich mal ein bischen, vielleicht siehst du dann den Sinn von Gesetzen ein.

Michael1
30-08-2005, 17:01
Das letzte mal hat es nicht gereicht (wie man sieht), deshalb werden sie dieses mal wohl noch eine Schippe drauflegen. Du bist ja Wiederholungstäter.

Und wie kommst du auf die Idee das eine Führerscheinsperre erst beim dritten mal ausgesprochen werden darf? Imho ist das sogar schon beim ersten mal Fahren ohne Fahrerlaubnis möglich, beim zweiten mal wohl ehr die Regel.

Eversor
30-08-2005, 17:27
ihr kapiert nix es würde aureichen so wies beim 1x wa einfach nur n brief zu schreiben und mir alles mitzuteilen anstatt gleich ne verhandlung zu beginnen da ich kein schwerverbrecher bin...Tja, den Brief hast Du ja wohl nicht ernstgenommen, sonst hättest Du nicht nochmal so einen Mist gemacht. Eine Verhandlung ist schon gerechtfertigt, weil Du Dich jetzt gegenüber den Richtern als Vertretern des Staates (also auch als unsere Vertreter) rechtfertigen musst, warum Du nicht willig bist, aus Fehlern zu lernen.


der roller ist gedrosselt un man kann ihn mit den passenden führerschein mit 60 kmh fahren ohne was an den bremsen zu tun, erlief aber nur 55!Das mit den Bremsen war auch nur ein Beispielm warum es blödsinnig ist, zu frisieren und damit rumzudüsen. Das wichtigste Argument für eine Strafe lieferst Du jedoch selbst, durch Deine Argumentationsweise zeigst Du den Mangel an geistiger Reife.


viele meiner freunde hatten auch sehr stark getutne roller teils schneller wie meiner un die hatten alle keine verhandlung, blos wurde in diesen monaten dazwischen was am gesetz geändert un ich habs net mitgekriegt...Da sieht man mal wieder, unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Und vielleicht lassen Deine freunde den Scheiß jetzt auch, wenn sie sehen, dass Du vor Gericht gestellt wirst. Wollen wir's hoffen.


zu der autoführerscheinsperre: die richter ham natürlich auch ihre grenzen, eine autoführerscheinsperre frühsten beim 3x möglich Natürlich haben die Richter Grenzen, sie können Dir dafür noch kein "lebenslänglich" geben. Führerscheinsperre liegt jedoch IMMER im ermessen des Richters. Vielleicht gibt es Empfehlungen, die besagen, dass erst beim dritten Vorfall eine Sperre verhängt wird, vieleicht ist es sogar die Praxis, das heißt aber nicht, dass sie's nicht sofort verhängen dürfen.


jetzt muss ich wohl wieder stundenlang schränke durch die gegend schlepen und den boden putzen :cry:Dixieklos nach einem Festival säubern sollten die mal in Erwägung ziehen... :D

Joergus
30-08-2005, 20:10
Wer sich in so einem Freundeskreis bewegt kommt aus den Fehlern nicht mehr raus... bis es zu spät ist...:o

Ein Bekannter von mir nimmt regelmäßig Drogen und meint... seine Freunde schaffen es jederzeit aufzuhören... er kann das auch.. und er merkt schon wann schluss ist...:confused: :ups: :(

Tja gleich und gleich gesellt sich gern...

Blue_Dragon
30-08-2005, 21:22
Normalerweise müst du alleine für die Frage schon mindestens 50% mehr sozialstunden leisten als davor. Wer so uneinsichtig ist wie du der sollte erst gar keinen Führerschein bekommen! Zusätzlich zu den Sozi Stunden was du wahrscheinlich bekommst würde ich dich die gerichtskosten abarbeiten lassen!

Kein Verständnis für so eine Dummheit!!

wildcat
31-08-2005, 10:54
ihr kapiert nix es würde aureichen so wies beim 1x wa einfach nur n brief zu schreiben und mir alles mitzuteilen anstatt gleich ne verhandlung zu beginnen da ich kein schwerverbrecher bin...
zu den bremsen:
der roller ist gedrosselt un man kann ihn mit den passenden führerschein mit 60 kmh fahren ohne was an den bremsen zu tun, erlief aber nur 55!
viele meiner freunde hatten auch sehr stark getutne roller teils schneller wie meiner un die hatten alle keine verhandlung, blos wurde in diesen monaten dazwischen was am gesetz geändert un ich habs net mitgekriegt...

zu der autoführerscheinsperre: die richter ham natürlich auch ihre grenzen, eine autoführerscheinsperre frühsten beim 3x möglich :cool:
jetzt muss ich wohl wieder stundenlang schränke durch die gegend schlepen und den boden putzen :cry:


Sorry aber::dumm:
Ehrlich, an Aussagen wie deiner wird klar, dass die deutschen Gesetze teilweise echt zu lasch sind....und ich glaube nicht WIR verstehen nix, sondern DU! Echt Kleiner, werd erstmal erwachsen und dann sollten die erst wieder in Erwägung ziehen dir irgendwann mal wieder nen Führeschein zu geben. Andere Möglichkeit wäre natürlich, dass du dir mit deinem pubertierendem Gehabe mal den Kopf einrennst und dann vielleicht mal kapierst, warum man erst ab einem gewissen Alter schnellere Fahrzeuge führen darf und es nunmal gesetzeswidrig is was du da tust (aus gutem Grund)!!!

-Cobra-
04-09-2005, 22:11
Und, JUNGE, bist aufgrund einer Unreife deinen Schein losgeworden?
Scho oda? :hammer:

samabe
05-09-2005, 06:30
@,
er kann seinen "Schein" nicht losgeworden sein, da er noch nie einen "Schein" besessen hat. Die Prüfbescheinigung zählt nicht als Führerschein und kann deshalb auch nicht entzogen werden.

Deshalb gibt es da auch keine Punkte in Flensburg.

@PITBULL,
anscheinend hat man dich richtig eingeschätzt, indem man dich beim zweiten Mal zur Verhandlung zitiert. Ich hoffe, dass du eine sehr lange Führerscheinsperre und sehr viele Sozialstunden aufgebrummt bekommst. Bisher scheinst du ja rein gar nichts gelernt zu haben.

Blue_Dragon
05-09-2005, 21:59
@,
er kann seinen "Schein" nicht losgeworden sein, da er noch nie einen "Schein" besessen hat. Die Prüfbescheinigung zählt nicht als Führerschein und kann deshalb auch nicht entzogen werden.

Deshalb gibt es da auch keine Punkte in Flensburg.


Natürlich kann er dafür Punkte in Flensburg bekommen. Und dafür bekommt er eine Sperre!