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Vollständige Version anzeigen : Messer ab 15cm Klinge = Waffe??



tenchi
27-08-2005, 15:26
hallo leute,

gestern hat mir mein trainer nach dem jj training erzählt das nach den neunen waffengesetzt messer mit einer stehenden klinge am 15cm als waffe gelten und daher nur im besitz eines gültigemn waffenscheins mitgeführt werden dürfen..
stimmt das wirklich? ich habe mich gerade etwas durch das waffengesetz gelesen, aber nichts gefunden...
wie sieht es also aus? bitte mit paragraphen!!

danke,

tenchi

S-Korea
27-08-2005, 16:21
ich hasse alle leute die mit nem messer rumrennen euch sollte man selbst alle abstechen!
wozu willste das wissen? es ist verboten!

BuZuS
27-08-2005, 16:24
ich hasse alle leute die mit nem messer rumrennen euch sollte man selbst alle abstechen!
:rolleyes:

dust
27-08-2005, 16:26
dafür kann dir keiner einen paragraphen nennen weil es einfach keinen gibt! die einzige beschränkung der klingenlänge im deutschen waffengesetz bezieht sich auf springmesser und führt beim überschreiten zu einem verbot (also bereits der besitz ist verboten).
entscheidend für die waffeneigenschaft eines messers ist der bestimmungszweck. wird ein rambomesser als campingmesser vom hersteller angeboten, so ist es ein werkzeug und keine waffe. wird das gleiche messer als ultimatives kampfmesser für angehende amokläufer gepriesen, so ist es eine waffe. es gibt zahlreiche messer mit einer klingenlänge über 15 cm die bereits auf den ersten blick als werkzeug zu erkennen sind, zB beim metzger oder im döner-stand.
es gibt einige eigenschaften als indiz für die waffeneigenschaft herangezogen werden können, zB wenn die klinge beidseitig geschliffen ist (dolche).
in keinem einzigen fall braucht man für eine klingenwaffe einen waffenschein/waffenbesitzkarte/was auch immer. falls ein messer (nach waffg) als waffen gilt, so gelten einige regeln die zu beachten sind, zB erwerb erst ab 18 jahre, gegen zugriff unbefugter (zB minderjährige) sichern, ...

das waffenrecht in relativ gut lesbarer form findet man zB hier (http://www.messermagazin.de/infothek/index.php3) (im rechten fenster das pdf-file)


grüße - hans

tenchi
27-08-2005, 17:32
@s-korea
erst fragen, dann sch**** labern...

aber um deinen neugiertrieb zu befriedigen:

ich will das wissen weil:

1. es mich interessiert

2. ich messer sammele und nicht ungesetzlich agieren möchte

3. ich, wenn ich zu nem ma-festival gehe und dorthin ein scharfes messer mitnehme, nicht mit dem gesetz in konflikt geraten möchte..

@dust, danke für die ausführliche antwort^^

tenchi

Wolverine
27-08-2005, 19:08
wozu willste das wissen? es ist verboten!

Hi!
Hier eine Kleinigkeit nur für Dich :D
> bitte klick mich < (http://www.4himself.com/Pinguin.mpg)


Gruß
Wolverine

Schlagdraufundschlus
27-08-2005, 19:43
Also ein Kumpel von mir arbeitet bei Kötter Security und war mal auf einem Seminar zum Thema Waffengesetz.

Unser Waffengesetz ist mit Abstand das härteste der Welt.

Theoretisch könntest Du jeden Metzger oder Döner-Mann anzeigen, weil seine Messer die Richtlinien überschreiten.

In der Praxis sieht der Gesetzgeber aber von solchem - selbst für ihn erkennbaren Unsinn - ab.

dust
27-08-2005, 19:46
hast du au&#223;er deinem kumpel eine quelle mit der du diese behauptung st&#252;tzen kannst? welche richtlinien meinst du?

Schlagdraufundschlus
27-08-2005, 20:02
Es ging um die Dicke der Klinge im Verhältnis zu deren Länge, wenn ich mich recht entsinne.

S-Korea
27-08-2005, 20:03
@Wolverine,halt deine Schnauze,denn es sterben ne Menge Leute durch
Messerstiche oder werden mit vorgehaltenem Messer bedroht bzw. kriegen nen Stich.
Nur weil so ne hirnlosen Idioten denken sie w&#228;ren ,,cool",mit einer Waffe durch die Gegend zu laufen.Also sollte man solche Leute nicht dazu ermutigen Waffen jeglicher Art mit sich zu tragen.

dust
27-08-2005, 20:13
Es ging um die Dicke der Klinge im Verhältnis zu deren Länge, wenn ich mich recht entsinne.
es gibt im waffengesetz eine stelle auf die du dich wohl gerade beziehst, und die gilt nur für springmesser, nicht für klappmesser (wie zB taschenmesser) und schon gar nicht für feststehende messer.
der gesetzestext lautet :

1.4.1
[Verboten sind:]
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge
seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende
Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist,
- in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge
aufweist,
- nicht zweiseitig geschliffen ist und
- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
Quelle: WaffG Anlage 2 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/anlage_2_75.html)


grüße - hans

Eversor
27-08-2005, 20:17
@ S-Korea:
Sorry, aber auch wenn Du nicht mit einem Messer rumläufst, Du zeigst hier momentan auch nicht gerade die höchsten Züge von Zivilisation. Sicher, es gibt Idioten, die mit 'nem Messer rumlaufen und evtl. sogar jemanden damit angreifen. Das ist aber kein Grund, dermaßen pauschal zu urteilen.
Es gibt übrigens auch Idioten, die mit Autos rumrasen und dabei menschen umfahren. Willst Du jetzt alle Autofahrer plattwalzen lassen?




3. ich, wenn ich zu nem ma-festival gehe und dorthin ein scharfes messer mitnehme, nicht mit dem gesetz in konflikt geraten möchte..Davon solltest Du absehen, da bei öffentlichen Veranstaltungen schärfere Regeln gelten.


Es ging um die Dicke der Klinge im Verhältnis zu deren Länge, wenn ich mich recht entsinne.Diese Regelung greift allerdings nur bei Fall- oder Springmessern.

Wolverine
27-08-2005, 20:33
@Wolverine,halt deine Schnauze,denn es sterben ne Menge Leute durch
Messerstiche oder werden mit vorgehaltenem Messer bedroht bzw. kriegen nen Stich.


Du bist ja echt ein toller Hengst. :hammer:
Und diese kultivierte Sprache, Kompliment :verbeug:

Was hat das alles mit der Ursprungsfrage zu tun?
Wenn Du Dich nicht mit dem Waffenrecht auskennst, dann halte einfach die Finger von der Tastatur fern, an Stelle Fragen falsch zu beantworten :rolleyes:

Abgesehen davon ist ein Messer für mich hauptsächlich Werkzeug.


:baeehh:
Wolverine

Wolverine
27-08-2005, 20:42
.

Unser Waffengesetz ist mit Abstand das härteste der Welt.



Wenn unser WaffG das härteste der Welt ist, wie bezeichnest Du dann erst das von Großbritanien? :rolleyes:

Gruß
Wolverine

BuZuS
27-08-2005, 20:48
@Wolverine,halt deine Schnauze,denn es sterben ne Menge Leute durch
Messerstiche oder werden mit vorgehaltenem Messer bedroht bzw. kriegen nen Stich.
Nur weil so ne hirnlosen Idioten denken sie wären ,,cool",mit einer Waffe durch die Gegend zu laufen.Also sollte man solche Leute nicht dazu ermutigen Waffen jeglicher Art mit sich zu tragen.
oha... hör auf zu posten bevor es noch peinlicher für dich wird :rolleyes:

the Nose
28-08-2005, 07:06
Schaut euch mal Surviving Edged Wepons an, da gibt es nette Fotos von tödlichen Verletzungen, die durch Gabeln und Schraubenzieher entstanden sind. Dennoch halte ich nichts davon, dass die Legislative mir vorschreibt, in Zukunft mit Händen zu Essen oder dass das SEK jede Autowerkstatt hermetisch abriegelt und die Mitarbeiter nach gefährlichen Gegenständen durchsucht.
CU
Michel

tenchi
28-08-2005, 13:22
3. ich, wenn ich zu nem ma-festival gehe und dorthin ein scharfes messer mitnehme, nicht mit dem gesetz in konflikt geraten möchte..

Davon solltest Du absehen, da bei öffentlichen Veranstaltungen schärfere Regeln gelten.

sicherlich, auf öffentlichen veranstalltungen gelten zu recht schärfere auflagen. ich versuche möglichst auch (stumpfe) schaukampfwaffen in diesem rahmen zu verwenden. doch frage ich mich trotzdem ob es hier nicht schon wieder eine ausnahmeregelung gibt. :confused: schließlich läuft die hälfte der beteiligten bewaffnet herum und zweitens und viel wichtiger werden sowohl schaukampf, als auch "scharfe" waffen verkauft. vom morgenstern zur axt, vom essmesser zum zweihänder.. wird durch einen solchen umstand nicht alles ausgehebelt? und eigentlich sind es ja auch keine richtigen öffentlichen veranstaltungen, da man sich anmelden, bzw. eintritt bezahlen muss... können da dann nicht die veranstalter entscheiden was man mit sich rumtragen darf und was nicht??? :confused:

tenchi

exite
28-08-2005, 14:11
es gilt bei bestimmten veranstaltungen, bspw. mittelalterfeste, eine aussnahmeregelung (kann beim veranstalter oder der zuständigen polizeibehörde erfragt werden) betreff das tragen von sogenannten schaukampftauglichen waffen (weder geschliffen noch angeschliffen und stumpf). dies gilt
in dem falle auch für scharfe messer (nicht dolche!!!) und äxte da dies werkzeuge sind (zeltaufbau, essen usw.)
Die veranstalter sprechen sich mit der zuständigen polizeibehörde ab, inwiefern es eine
evtl. einschrankung gibt. aber im allgemeinen wird für diesen zeitraum nicht so genau hingeschaut.
das offene tragen,verkaufen und erwerben ist allgemein erlaubt aber nur auf dem "festplatz"/im waffenladen/im dojo. beim verlassen desselbigen sind diese waffen "verdeckt" zu tragen ,"es darf sich keine person des öffentlichen raumes daran stören
oder sich bedroht fühlen".