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Vollständige Version anzeigen : ebay shop will nicht liefern...... Was kann ich machen?



marq
07-09-2005, 13:16
Ich habe einen Artikel ziemlich günstig erworben. Der Anbieter ist ein ebay shop Besitzer. Ich erhielt gestern eine Email, indem er schreibt:

es tut mir leid, aber ich habe beim Versteigern einen Fehler gemacht und ein Artikel wurde von 10 Personen ersteigert, obwohl es ihn nur einmal gibt. Falls Sie für den Artikel schon überwiesen haben, überweise ich Ihnen Ihr Geld zurück.


Ich finde das eine Frechheit !!!

Was kann ich geschickter Weise machen, ohne gleich mit einem Anwalt zu drohen ???

JuMiBa
07-09-2005, 13:20
Was kann ich geschichter Weise machen ohne gleich mit einem Anwalt zu drohen ???

Du könntest Dich bei Ebay beschweren ... bringt aber nix ... deswegen bekommst Du den Artikel auch nicht ... ärger Dich einfach noch ein bissel und dann hoffe auf ein nächstes Mal !! ;)

Gruß Micha

AlArabiata
07-09-2005, 13:22
Direkt ebay melden...hättest Du einen "Fehler" dahingehend gemacht, hättest Du sofort Sch... am Hals. Lass das bloss nicht so stehen...und halte erstmal jegliche Bewertung zurück; nicht dass er sauer ist und sich gar nicht mehr rührt.
Für mich klarer Verstoss gegen die ebay-Regeln

Baphomet
07-09-2005, 13:23
meine erfahrungen mit ebay sind zu 100% schlecht. bisher hab ich 5 mal mitgemacht, alle 5 mal ist etwas schiefgegangen. jetzt im moment warte ich auf einen fernseher, den ich gekauft hab. geld ist schon bezahlt, verkäufer hat mir das gerät schon für den 21.8. versprochen.
ich hab mit mühsamer recherche seine personaldaten rausbekommen und hab wenigstens eine handynummer. aber er hält mich hin.
was soll ich tun... mit anwalt gedroht hab ich schon, aber ehrlich gesagt ist mir ein anwalt wegen 76 euro kaufpreis zu teuer :o

abwarten, hoffen, vertrauen und nie wieder ebay. :(

rechtlich kannst du echt nix machen.

Dudeplanet
07-09-2005, 13:29
Es ist so, es ist ein Kaufvertrag eingegangen worden. (man muss ja auch auf jeden Fall bezahlen, wenn man einen Artikel ersteigert hat.)

Der Typ muss also liefern, und zwar zu den Konditionen, die eben bei der Auktion festgelegt worden sind.

Wenn er nicht liefert kannst Du eine Mahnung schreiben. Kannst auch mit einer Klage drohen. Ist halt ziemlich viel aufwand. Wenn es letztlich zur Klage kommt, muss der Typ deine Auslagen bezahlen, weil er einen Prozess verlieren würde. Ob Du das aber alles willst, steht auf nem anderen Blatt Papier:rolleyes:

Franz
07-09-2005, 13:32
Du hast Anspruch auf Ersatzlieferung, wie er das löst ist sein Bier.
Notfalls muss er es woanders zukaufen. Gemäß Ebay Richtlinien darf er nur Sachen verkaufen die sich zu dem Zeitpunkt auch in seinem Besitz befinden, heißt: 10mal anbieten muss 10 mal dasein

DirrtyD
07-09-2005, 13:34
Also ich selber hab bis jetzt nur gute Erfahrungen bei E-bay gemacht.:)

Aber ich würde das bei E-bay melden und wenn nix passiert immer wieder und wieder. Ich hoffe doch jeder normale Bürger hat eine rechtsschutzversicherrung und die Übernimmt die Anwalt und Gerichtskosten in solchen Fällen.
Bei E-bay müßte aber sogar E-bay selber der Sache nachgehen also für dich dürfte keine Arbeit anfallen außer ne Mail schreiben oder Telefonieren.

Viel Glück

DirrtyD
07-09-2005, 13:35
Sag uns doch welcher Shop das ist damit wir ihn von nun an meiden können den wenn Käufer ausbleiben überlegen sie sich zweimal wie sie mit Kunden umspringen:D

marq
07-09-2005, 13:37
Ja ich weiss, deshalb fragte ich ja nach einem geschickten Vorgehen..

Tipps?


Ich habe zurückgeschrieben, dass er wie ich wisse, dass ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und ich mich mit einem Artikel anderer Farbe/ Motiv in meiner Grösse zufrieden gebe.

marq
07-09-2005, 13:38
den Shop nenne ich, wenn es zu keiner Einigung kommt!

x-spirit
07-09-2005, 16:14
Mir ist es mal passiert, dass mir ein Artikel den ich am versteigern war kaputt gegangen ist! Das war eine komplizierte Situation für mich!

Ich hab dann dem Höchstbietendem eine freundliche Mail geschrieben und er hat dann auch glücklicherweise auf den Artikel verzichtet!

Wenn wirklich mal sowas passiert, seid lieb zu den Leuten :) das kann euch auch mal passieren! Wenn mir der Typ mit einem Anwalt gekommen wär, hätte ich echt ein Problem gehabt! :o

In diesem Fall von dir Marq glaube ich allerdings nicht, dass der Händler die Wahrheit sagt, denn wie schon gesagt: Er is ein Händler!!! Die haben solche Artikel nicht nur einmal! Und wenn doch können sie auch ohne weiteres nachbestellen!

Kick-Mac
07-09-2005, 16:34
Der Händler hat doch angeboten das Geld zurückzuzahlen.
Wo liegt also das Problem?

Blue_Dragon
07-09-2005, 16:35
Daten rausspionieren und mal persönlich auftauchen. Du glaubst nicht wie effektiv das sein kann :D

Grüßle Marcus

ikkyo
07-09-2005, 19:13
Ich habe einen Artikel ziemlich günstig erworben. Der Anbieter ist ein ebay shop Besitzer. Ich erhielt gestern eine Email, indem er schreibt:

es tut mir leid, aber ich habe beim Versteigern einen Fehler gemacht und ein Artikel wurde von 10 Personen ersteigert, obwohl es ihn nur einmal gibt. Falls Sie für den Artikel schon überwiesen haben, überweise ich Ihnen Ihr Geld zurück.


Ich finde das eine Frechheit !!!

Was kann ich geschickter Weise machen, ohne gleich mit einem Anwalt zu drohen ???


Hey, es handelt sich dabei aber nicht zufällig um die ominöse Muay Thai-short, oder ? :zwinkern:

Lumberjack
07-09-2005, 19:19
Der Händler hat doch angeboten das Geld zurückzuzahlen.
Wo liegt also das Problem?


Naja, wenn du etwas für 4€ ersteigert hast, was eigentlich 40€ Kosten würde.
Dann willst du auch den Artikel haben und nicht die 4€ oder?

marq
08-09-2005, 01:03
Hey, es handelt sich dabei aber nicht zufällig um die ominöse Muay Thai-short, oder ? :zwinkern:
:zwinkern: :zwinkern:

Naja, wenn du etwas für 4€ ersteigert hast, was eigentlich 40€ Kosten würde.
Dann willst du auch den Artikel haben und nicht die 4€ oder?

so sieht die sache aus , auch der preisrahmen :p .

Kazuko
08-09-2005, 07:17
Mir ist es mal passiert, dass mir ein Artikel den ich am versteigern war kaputt gegangen ist! Das war eine komplizierte Situation für mich!

Ich hab dann dem Höchstbietendem eine freundliche Mail geschrieben und er hat dann auch glücklicherweise auf den Artikel verzichtet!

Wenn wirklich mal sowas passiert, seid lieb zu den Leuten :) das kann euch auch mal passieren! Wenn mir der Typ mit einem Anwalt gekommen wär, hätte ich echt ein Problem gehabt! :o


Das ist so nicht richtig.

Laut Gerichtsurteil ist Zerstörung der einzig zulässige Grund den Artikel nicht zu liefern bzw. das Angebot zurück zu ziehen.

Kazuko

Holger
08-09-2005, 12:18
Habe mal etwas rumgesurft

und dieser Artikel fast es eigentlich recht gut zusammen.

http://www.chip.de/artikel/c1_artikelunterseite_12869833.html?tid1=19506&tid2=0

Mehr dazu gibt es in den dieversen Rechtsforen.


Grüße

Holger