Waffen legal? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Waffen legal?



christoph
25-07-2002, 12:31
Hallo Leute,

ich bin vor ein paar Tagen morgens beim Üben einer Säbelform im Park von einer etwas übermotivierten Joggerin angesprochen worden. Sie war der Meinung, dass das Üben mit so einem Gerät in der Öffentlichkeit verboten sei und ich das bitte nur in Privaträumen tun sollte. Ich habe natürlich trotzdem weitergemacht und mich über das meiner Meinung nach bescheurte Verhalten geärgert, zu mal es ein Wabbel-Säbel war und ich um 8:30 Uhr in einem sehr abgelegenen Teil des Parks war, wo in der Regel um diese Zeit kaum jemand ist.
Weiss jemand von Euch wie es generell mit Übungswaffen und der Benutzung in Bezug aufs Gesetz aussieht? Vielleicht kann ich mich dann bei der nächsten Gelegenheit etwas wirkungsvoller "verteidigen".

Grüsse,

Christoph

Klaus
25-07-2002, 15:21
Wenn das Ding total unscharf ist und sich bei jedem Kontakt mit der Spitze verbiegt, dann dürfte es technisch nicht als Waffe zählen. Eventuell würde ich noch die Spitze abrunden damit auch zufälliger Augenkontakt nichts macht, und das Ding vielleicht, auch wenn unästhetisch, irgendwie anmalen damit man auch sieht es ist nicht echt. Oder wenn einer fragt zeigen daß es total labberig ist. Gefährlicher als ein Tortenheber ist es ja nicht.

uksplinter
25-07-2002, 18:05
Nach dem Waffengesetz kannst du auch mit einem scharfen Säbel im Park üben, solange dort keine Veranstaltung stattfindet.

Es gibt aber auch noch Gesetze über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Danach kann dir die Polizei das Üben mit einer scharfen Klinge immer verbieten, da Zuschauer hierbei verletzt werden oder sich bedroht fühlen können.
An deiner Stelle würde ich nur Übungswaffen verwenden, die deutlich erkennbar aus Holz sind.

Dieses öffentliche Üben wird dir schnell vergehen, wenn du oft genug angepöbelt worden bist. Aber deine Erfahrungen musst du selber sammeln !;)

Titus
26-07-2002, 01:40
Das mit dem Üben in der Wohnung ist so ne Sache ... auf meinen 40qm kann ich kein Gefühl für die längeren Bos entwickeln, Katas laufen geht nur im Geiste oder gaanz gaanz vorsichtig.
Garten gibt´s nicht, Treppenhaus und Keller sind auch zu verwinkelt. Da hilft alles nix - ab in den nächsten Park und eine stille Ecke gesucht.
Wenn es für mich Zeit wird, an die Klingenwaffen zu gehen, werde ich aber auch nicht umhin kommen, mir die passenden Bokken dazu zu besorgen ... oder eine größere Wohnung.

christoph
26-07-2002, 11:36
Danke für die Hinweise!
Besonders gern stelle ich mich auch nicht in den Park und gehe auch extra früh morgens wenn möglich. Aber ich habe das selbe Problem wie Titus. In meinem Verein hier wird kein freies Training angeboten und dreimal die Woche Training mit kaum Zeit für Formen üben reicht mir einfach nicht.
Sollte noch jemand etwas über Trainingsräumlichkeiten, die nicht Millionen von Euro kosten und zugänglich sind, in Berlin wissen, kann er/sie sich sehr gern bei mir melden.
Irgendwann im Herbst ist mit Training im Freien ja sowieso schluss und ich weiss auch noch nicht wie ich das dann mache.
Aber generell, wenn Leute gucken ist mir das inzwischen egal, weil ich die Sache für mich tue und Ansichten von anderen darüber mir relativ egal sind.
Angemacht wurde ich bisher auch nur dieses eine Mal und hatte auch schon einige positive Reaktionen.

Grüsse,

Christoph

hanzaisha
26-07-2002, 12:46
Original geschrieben von Titus
Das mit dem Üben in der Wohnung ist so ne Sache ... auf meinen 40qm kann ich kein Gefühl für die längeren Bos entwickeln, Katas laufen geht nur im Geiste oder gaanz gaanz vorsichtig...

wem sagste das... 28qm:rolleyes:

man kann sich ja auch dickes klebeband auf die spitze machen... solang`s kein teures gerät ist...

DianxueHeQigong
26-07-2002, 16:47
@Christoph:

>>Irgendwann im Herbst ist mit Training im Freien ja sowieso schluss und ich weiss auch noch nicht wie ich das dann mache.
<<

Muss nicht sein.:D

christoph
26-07-2002, 21:49
@ DianxueHeQigong


Muss nicht sein.

Naja, ich habe auch schon mit Mütze und Handschuhen bei niedrigen Temperaturen um freien trainiert. Ist aber wirklich alles andere als angenehm. Oder wie meinst Du das?
Es mag da ja unterschiedliche Aufassungen geben.

SQ
27-07-2002, 13:48
Liebe Kung Fu Freunde,

leider hat das Waffengesetz auch noch einen ganz wichtigen Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden darf.

Es verbietet nämlich auch jede Art von Gegenständen, die einer gefährlichen Waffe täuschend ähnlich sehen.

Ich denke zwar nicht, dass dies hier zum Tragen kommt, aber eine Abklärung mit der örtlichen Polizei halte ich für sinnvoll.

DianxueHeQigong
27-07-2002, 14:37
@Christoph: Ja, das meine ich! Es gibt in Deutschland wirklich nur selten 'bedenkliche' Tage, an denen es einfach zu kalt ist. :D


@Shaolin Quan: Polizisten sind auch nur Menschen und überlassen es leider öfters ihrem 'Ermessensspielraum'!

('Ermessensspielraum' ist nicht gleich zu setzen mit 'Amtswillkür'!
:D )

uksplinter
28-07-2002, 08:29
---quote:
leider hat das Waffengesetz auch noch einen ganz wichtigen Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden darf.

Es verbietet nämlich auch jede Art von Gegenständen, die einer gefährlichen Waffe täuschend ähnlich sehen.

---------
Darf ich höflich fragen, in welchem Paragraphen das stehen soll ?

Verboten sind Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen, z.B. ein als Kugelschreiber getarntes Messer.
Nicht scharfe Budo-Übungsklingen werden nicht erfasst.

SQ
28-07-2002, 09:40
hi **********,

es gab da mal ein urteil, wo zwei polizisten einen behinderten jungen mann in der dunkelheit erschossen haben, da er mit einem gewehr fuchtelnd auf sie zugerannt ist. trotz der mehrfachen aufforderung, stehen zu bleiben und die waffe fallen zu lassen, ging dieser mann fort. in notwehr erschossen die polizisten den mann.

was sie in der dunkelheit nicht sahen, war das es a) ein behinderter junger mann war und b) die waffen ein spielzeuggewehr.

die polizisten sind freigesprochen worden unter berufung auf das waffengesetz, worin eindeutig steht, dass auch gegenstände, die waffen täuschend ähnlich sehen, verboten sind.

die polizei baden württemberg hatte mal einen guten report auf ihrer homepage, schau doch da nochmal nach.

www.polizei-bw.de

Luggage
28-07-2002, 09:43
Dann dürften aber keinerlei Spielzeugwaffen zu Fasching verkauft werden... Ich glaube kaum, dass das Gesetz so lautet.

mfg,
Luggage

SQ
28-07-2002, 09:54
Hi nochmal, hier ein Auszug aus einem Polizeireport:

Verbotene Gegenstände bei Veranstaltungen (Fussballstadion, Flugzeug, Konzerte...):

- Schußwaffen, wesentliche Teile von Schußwaffen und Munition.
- Verboten sind Messer jedweder Art - unabhängig von der Klingenlänge
- Sprengstoffe aller Art und Explosivkörper (pyrotechnische Erzeugnisse wie Feuerwerkskörper / Wunderkerzen oder Ähnliches).
- Feuergefährliche Stoffe wie Benzin, Verdünner, reiner Alkohol, Lacke, Farben, Haarspray, CS- oder CN-Gaskartuschen oder Ähnliches.
- Gifte, Insektizide, Säuren, Laugen, radioaktive Stoffe, Stoffe mit Krankheitserregern, oder ähnliches
- Attrappen, die den Anschein einer Waffe oder von Explosivkörpern erwecken könnten (Spielzeugpistolen, Handgranatenfeuerzeuge oder Ähnliches).

Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten, wenden Sie sich bitte sofort an den Bundesgrenzschutz oder die Polizei!

Luggage
28-07-2002, 10:47
Naja, dass mit den Veranstaltungen hattest du zuvor nicht erähnt.

Wobei auch hier das Faschingsfest die Sache in Frage stellt, allerdings giid hier wohl eine Ausnahme...

mfg,
Luggage

uksplinter
28-07-2002, 13:58
Nun mal langsam, Leute :

Die site der Polizei von BW sagt lediglich, daß bei Nachbildungen von Schusswaffen (Schreckschußpistolen etc.) wirklichkeitsgetreue Nachbildungen von vollautomatischen Kriegswaffen (Maschinenpistolen, Maschinengewehre etc.) verboten sind. Die Betonung liegt hierbei auf "wirklichkeitsgetreu", denn ein MG aus dem Spielzeuggeschäft fällt bestimmt nicht darunter.

Bei Messern sind auf Veranstaltungen nach dem Waffengesetz nur solche verboten, die definitionsmäßig als Waffen gelten. Das ist der Fall, wenn das Messer konstruktionsbedingt nach dem Willen des Herstellers als Hieb-, Stich- oder Stoßwaffe dienen soll.
Falls BW alle Messer auf Veranstaltungen verboten haben sollte, stammt diese Vorschrift jedenfalls nicht aus dem Waffengesetz oder einem anderen Bundesgesetz.

Wenn dich jemand mit einer echt aussehenden Schusswaffe bedroht, brauchst du nicht zu prüfen, ob diese tatsächlich eine scharfe Schusswaffe ist. Wenn ein Vollzugsbeamter in dieser Situation in Notwehr feuert, handelt es sich nicht um eine Überschreitung der Notwehr, wenn der Kriminelle nur eine Schreckschusswaffe besaß.

Luggage
28-07-2002, 14:02
was für Messer sind denn auf Veranstaltungen erlaubt?

SQ
28-07-2002, 19:38
hi luggage,

ich kenn mich da nicht sooo genau aus, war auch nur so eine überlegung aufgrund dieses reports... ...wie vorhin schon erwähnt, würde ein anruf bei der örtlichen polizei sicherlich gut dienen......

Luggage
28-07-2002, 21:45
Also, im Grunde kann's mir ja egal sein, bin überzeugter nicht-waffenträger...

Aber aus Interesse fragte ich halt mal.

mfg,
Luggage

uksplinter
29-07-2002, 21:30
Nach dem Waffengesetz sind alle Messer mit Ausnahme der von mir bereits beschriebenen Kampfmesser erlaubt.

Bei einem Fußballspiel wird man dem Veranstalter im Rahmen der hierfür erteilten Genehmigung allerdings Auflagen machen. Und dazu gehört auch ein Messerverbot plus Filzen der Fans am Eingang.
Zur Gewährleistung der Sicherheit im Stadion können die Cops dein nach dem Waffengesetz erlaubtes Taschenmesser bei Bedarf erst einmal einkassieren. Die von mir schon angesprochenen Gesetze über öffentliche Sicherheit und Ordnung erlauben diesen Eingriff in dein Besitzrecht zur Gefahrenabwehr. Normalerweise bekommst du das Messer dann nach Spielende wieder zurück.

Softwarekiller
29-07-2002, 21:40
is ja echt toll wenn man einem ein zum Kampf absolut unnützes Taschenmesser abzweckt.
Und nachher verschlampen die klöten-Polizei das Ding und die 40€ sind dann für dat ding auch weg.

UKs...seit wann biste eigentlich wieder hier ?
mit meinem 2 Wochen lag ich ja gar nicht so schlecht...bzw etwas daneben, aber im endefekt hatte ich recht...du schreibst wieder.

mfg Soft

uksplinter
30-07-2002, 04:52
---quote:
UKs...seit wann biste eigentlich wieder hier ?
mit meinem 2 Wochen lag ich ja gar nicht so schlecht...bzw etwas daneben, aber im endefekt hatte ich recht...du schreibst wieder.
---------------
Aber wesentlich weniger als früher. Euch Kindergarten kann man ja kaum alleine lassen, ohne daß hier Mongolenkriege und sonstwas ausbrechen !
:D

Zum Thema:
Was im Web fehlt, ist eine bebilderte, allgemeinverständliche Einführung in die Gesetze bezüglich Messer und andere als Schußwaffen (Totschläger, sonstige verbotene Gegenstände) für Kampfkünstler mit Quellenangaben und Kommentierung.
Schaun' wir mal !

Gepard
01-08-2002, 18:43
Original geschrieben von Luggage
was für Messer sind denn auf Veranstaltungen erlaubt? GENERELL sind folgende Messer verboten (siehe **********s Ausführungen):
- Spring/Fallmesser mit einer Klinge, die über 8,5cm lang, zweiseitig geschliffen oder sehr schmal ist (Quelle: LKA Niedersachsen, Schußwaffenerkennungsdienst).

Genauer Paragraph: § 37 I 1 WaffG:
"Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser)"

Auf ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN sind ALLE Messer, die als Hieb- bzw. Stoßwaffe gelten (Link (http://www.polizei.nrw.de/herford/wafffenrecht.htm#Sonstige Messer)), verboten.
§ 39 I WaffG:
"Wer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen teilnimmt, darf keine Schußwaffen, Hieb- oder Stoßwaffen führen."

Beachte: Der normale Betrieb z.B. einer Diskothek ist keine öffentliche Veranstaltung.

Gruß,
Gepard

Klaus
01-08-2002, 21:34
Heisst das jetzt daß nur Spring- und Fallmesser mit zweiseitig geschliffener Klinge verboten sind, oder alle zweiseitig geschliffenen Messer (also auch feststehende) ? Ich dachte immer, da es sich dabei ganz offensichtlich um Waffen handelt und definitiv um keine Gebrauchsmesser (außer für gewerbsmässige Mörder ;)), wären die komplett verboten.

Gepard
01-08-2002, 22:07
Original geschrieben von Klaus
Heisst das jetzt daß nur Spring- und Fallmesser mit zweiseitig geschliffener Klinge verboten sind, oder alle zweiseitig geschliffenen Messer (also auch feststehende)?So wie's ausschaut fallen unter das Waffengesetz (§37 Verbotene Gegenstände) "nur" Spring- und Fallmesser.

Zweiseitig geschliffene "normale" Messer fallen nicht unter dieses Verbot. Sie sind ja auch frei erhältlich (Ausnahme: nicht unter 18 J. sowie Vertrieb und das "Überlassen im Reisegewerbe, Marktverkehr und auf Volks- und Schützenfesten ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen erteilt werden"). Ein Beispiel ist z.B. das Applegate-Fairbairn-Kampfmesser, das frei erhältlich ist (Bild (http://premiumknives.com/ShopSite/Applegate_Fairbairn_Menu.html))

'Ne gute Quelle ist z.B.: Polizei NRW (http://www.polizei.nrw.de/herford/wafffenrecht.htm) da findest Du genauere Infos.

Gruß,
Gepard

Ryo
25-06-2005, 18:27
Dann dürften aber keinerlei Spielzeugwaffen zu Fasching verkauft werden... Ich glaube kaum, dass das Gesetz so lautet.

mfg,
Luggage

Ich auch net... vor allem das es genug SoftAir Pistolen gibt die Täuschend echt aussehen.
Ich frag mich auch wie man von Notwehr reden kann nur weil einer mit na Augenscheinlichen Waffe auf einen zukommt..
Wennde als Privatbürger einen Killst weil Du dich bedroht fühlst oder ihn zumindest KO schlägst dann ist man oftmals selber der angearschte wegen unnötiger Gewaltanwendung...


Was auf jeden Fall passieen wird ist das man erstmal kontrolliert werden kann.. aber Grundsätzlich sind Übungswaffen wohl erlaubt. Mit na Scharfen sollte man aber eh nicht üben zu Riskant für einen selber ;)

Das mit der Flexiblen Spitze hab ich aber bisher noch nie gehört.
Bei Holz hätt ich angst das es mal bricht wenn man damit irgendwie bei einer Übung zuhaut (gegen anderes Holz oder Metallschwert z.B. ;)

Das beste ist wohl wenn man einfach bei der Ortsansässigen Polizei anruft bzw. Bürgertelefon! Dann kann man bei Freigabe auch gleich sagen wenn einer blöd kommt das man bereits bei der Polizei Erlaubnis eingeholt hat.


Idealerweise lässt mich sich das ganze schriftlich geben.
Falls die Kollegen in grün da mitspielen.

Verity
25-06-2005, 19:58
Nur kurz:

Scharfe Messer, Säbel, Schwerter sind nur auf eigenem Besitz (umfriedeter Bezirk) solange erlaubt, bis man jemand anderes damit bedroht.

Ein scharfes Messer mit feststehender Klinge darf nur bis zu einer gewissen Länge mitgeführt werden. (Es gibt aber Ausnahmen: z. B. Jäger oder traditionelle Umzüge, dabei gilt aber immer; die Person muß vertrauenswürdig im Auge der Polizei sein. Sonst nehmen die auch diesen Personen die Waffe weg.)

Bisher sind die stumpfen Übungssäbel noch von keinem Polizisten in meiner Umgebung beanstandet worden. Die waren eher interessiert...

AG

schneereiter
25-06-2005, 20:30
Nur kurz:

Scharfe Messer, Säbel, Schwerter sind nur auf eigenem Besitz (umfriedeter Bezirk) solange erlaubt, bis man jemand anderes damit bedroht.

Ein scharfes Messer mit feststehender Klinge darf nur bis zu einer gewissen Länge mitgeführt werden. (Es gibt aber Ausnahmen: z. B. Jäger oder traditionelle Umzüge, dabei gilt aber immer; die Person muß vertrauenswürdig im Auge der Polizei sein. Sonst nehmen die auch diesen Personen die Waffe weg.)

Bisher sind die stumpfen Übungssäbel noch von keinem Polizisten in meiner Umgebung beanstandet worden. Die waren eher interessiert...

AG

:rofl: :rotfltota nun laufe ich nur noch mit einem stumpfen Messer rum... :D :p

dust
26-06-2005, 13:22
Nur kurz:

Scharfe Messer, Säbel, Schwerter sind nur auf eigenem Besitz (umfriedeter Bezirk) solange erlaubt, bis man jemand anderes damit bedroht.

Ein scharfes Messer mit feststehender Klinge darf nur bis zu einer gewissen Länge mitgeführt werden. (Es gibt aber Ausnahmen: z. B. Jäger oder traditionelle Umzüge, dabei gilt aber immer; die Person muß vertrauenswürdig im Auge der Polizei sein. Sonst nehmen die auch diesen Personen die Waffe weg.)

Bisher sind die stumpfen Übungssäbel noch von keinem Polizisten in meiner Umgebung beanstandet worden. Die waren eher interessiert...

AG
beziehst du dich hier auf öffentlich veranstaltungen oder allgemein auf das tragen von waffen/messer? in beiden fällen stimmt deine aussage nicht, zumindest nicht in deutschland.

Wolverine
26-06-2005, 20:05
Hi!

In Bezug auf Deutschland:




Scharfe Messer, Säbel, Schwerter sind nur auf eigenem Besitz (umfriedeter Bezirk) solange erlaubt, bis man jemand anderes damit bedroht.
-> falsch



Ein scharfes Messer mit feststehender Klinge darf nur bis zu einer gewissen Länge mitgeführt werden. (Es gibt aber Ausnahmen: z. B. Jäger oder traditionelle Umzüge, dabei gilt aber immer; die Person muß vertrauenswürdig im Auge der Polizei sein. Sonst nehmen die auch diesen Personen die Waffe weg.)
-> falsch

Wie kommst Du zu dieser Annahme?
Nenne doch bitte die passenden Passagen aus dem WaffG.

Gruß
Wolverine

darkShaolin
26-06-2005, 21:54
Nun ja wie ich es den Texten hier entnehmen konnte habe ich festgestellt das in den auszügen des Waffengesetzes nur von Täuschungen von Schusswaffen die rede ist und man di enicht mit sich rumtragen kann auch darf man keine Fälschungen von Explosionsmaterial mit sich führen von budo waffen ist dort aber keine rede.wie das aber ist mit einem scharfen schwert im park zu üben würde ich doch lieber die polizei fragen da ich für nichts garantieren kann aber mit deinem säbel kannst du ruhig ohne bedenken üben da du damit ja keinen töten kannst und das schlackern der klinge den säbel auch nicht wie eine starre scharfe waffe aussehen lässt und somit keiner um sein leben fürchten muss wenn er dich damit trainieren sieht.

Für weitere Fragen frage bitte bei deiner Polizei nach dnen da bist du auf der sicheren seite.

Ryo
26-06-2005, 21:57
Es gibt Softairwaffen die ziemlich nach Schusswaffen aussehen und als Spielzeuge Gelten!!! Somit dürfen sie auch geführt werden!

Also Gesetze.... sind irgendwie typisch verwirrend statt einfach.
Daher wir gesagt am besten bürgertelefone nutzen bzw POL fragen ;)

darkShaolin
27-06-2005, 09:13
nunja das mit den softairs ist auch nicht so richtig ich hatte mal eine die war eine eins zu eins nachbildung der walther p 99 und galt auch als spielzeug als ich dann mal ohne grund von der polizei angehalten wurde und durchsucht wurde haben sie diese bei mir gefunden und eingesackt ich habe sie nie wieder bekommen.

Ryo
27-06-2005, 09:58
Softair und 1:1 passt nicht zusammen.

1:1 bedeutet Originalgereu.
Also SChlagbolzen, Metallgehäuse, frisst 9mm Patronen ;)

Das ist für mich 1:1


Ausser man redet vom Maßstab.

Gefunden, eingesackt.. Begründung?
Warum nicht wiederbekommen? Was haben die denn auf der Wache gesagt beim zurückfordern?

Ich kenn nur den Fall von Softairlern bei denen das zeug eingesackt wurde und später wieder ausgehändigt.

Einsacken dürfen se erstmal alles (wenn es eine Beschlagnahmung ist).
Aber sie müssen auch begründen wieso und erstrecht wieso das Eigentum nicht mehr ausgehändigt wird.

Wo kommen wir denn da hin wenn grundlos Eigentum eignesagt würde...

Stell dir mal vor Du übst mit nem Stumpfen 400.-EUR Schwert und schwupps das behalten wa jetzt, schönen tag noch.

Nich gerade toll ;)

Verity
27-06-2005, 20:31
Also irgendwie habe ich jetzt wohl die Erklärung verpasst, warum meine Aussage falsch ist? Bitte noch einmal!

darkShaolin
27-06-2005, 20:38
nunja si emeinten die wären nicht legal obwohl sie es eigentlich waren sie hatte ja auch 9mm softair kugeln gefressen und hatte auch metall etc.
aber wir weichen vom eigentlichen tread ab

Ryo
27-06-2005, 20:48
wieso Thema iss doch "Waffen legal?" ;)

also "Die sind nicht legal"

Und BEGRÜNDUNG? *G* Softairs mit Metall gibts doch auch.. Legal..
Wenn die natürlich zuviel leistung hat (müssten se im beschussamt nachprüfen lassen) und sogar metallkugeln drinne sind (wie bei na Luftdruckwaffe) dann iss das was anderes ;)

oliverk71
27-06-2005, 22:06
@verity: Guck doch mal ins WaffG, da steht doch alles. :D
Du darfst definitiv sowohl zuhause als auch auf der Straße auch mit einem scharfen Säbel rumlaufen. Die Klingenlänge spielt da keine Rolle. Bedingung: ab 18 da Hiebwaffe und nicht auf öffentlichen Veranstaltungen. Also über die Kirmes laufen mit einer scharfen Waffe ist nicht, über den Bahnhofsvorplatz kein Problem. Schief angeguckt wird man trotzdem, sicher auch von den Grünen. Abnehmen können die einem das auch, man kann es aber auch zurückfordern.

Wolverine
28-06-2005, 06:43
Also irgendwie habe ich jetzt wohl die Erklärung verpasst, warum meine Aussage falsch ist? Bitte noch einmal!

Hallo Verity!

Hier zwei Broschüren zum Nachlesen ;)
Broschüre 1 (http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/broschueren/das-neue-waffenrecht-eine-kurzuebersicht-pdf,property=source.pdf)
Broschüre 2 (http://www.polizei-bw.de/lka/download/jug_waf_gegen_04.pdf)


Gruß
Wolverine