Karate in der Schule- Haftbarkeit? [Archiv] - Kampfkunst-Board

PDA

Vollständige Version anzeigen : Karate in der Schule- Haftbarkeit?



Thyura
09-10-2001, 10:51
Ich hätte mal eine Frage:

Bei einem Sportfest an einer Schule fand letztes Jahr ein Taekwondo-Kurs statt (Einführungslehrgang glaub ich).

Nächstes Jahr soll dies auf einen Selbstverteidigungskurs ausgeweitet werden (vor allem,weil das ja ganz doll sinnvoll ist für 1 Std oder so :D -na, mir solls wurscht sein).

Nach dem, was ich weiß, sind aber Sportarten, bei denen Schlagtechniken verwendet werden, in der Schule streng verboten (stand mal irgendwann in der DKV-Zeitung, glaub ich).

Was muß man beachten, damit sie einen nicht am ***** kriegen können, wenn sich wirklich welche dabei verletzen und wie weit bin ich als Übungsleiterin haftbar?

Gruß

Thyura

Sebastian
09-10-2001, 12:37
hm, am besten besprichst du das wenn du solch einen Kurs anbieten wolltest mit dem Schulleiter der Schule an der du den Kurs anbieten willst. Der kennt die genaue rechtliche Lage und kann dir da bestimmt helfen! Ich nehme aber mal an, dass das kein Problem geben dürfte! ;)

Thyura
09-10-2001, 14:04
Na du bist mal lustig,

mit dem hab ich schon gesprochen, der macht sich aber nicht die Bohne Gedanken darum.
Aber ich will wenigstens meine Haftbarkeit ausschließen. Verständlich, oder nicht? :D

Sebastian
09-10-2001, 15:08
verständlich. Aber seltsam dass der sich nicht drum kümmert.

Wenn nicht, rufe mal beim Schulamt des Landkreises an. Die haben auch eigene Juristen und sollten es dann wissen ;)

PeterFetzer
09-10-2001, 18:22
Hi,

an meiner ehemaligen Schule gibt es seit Jahren Karate im Programm; mit offiziellen Pruefungen usw.
Die Haftung war eigentlich ganz normal mit dem differenzierten Schulsport geregelt. (und im Fuszball ist mit Sicherheit mehr passiert wie im Karate)

Sai
11-10-2001, 22:24
Ich weiß, dass Karate keine Sporart mit Schlagtechniken ist bzw nicht als solche "anerkannt" wird. Speziell für Karate gab es mal ne Gerichtsverhandlung bei der das deutlich gemacht werden konnte. Karate kann also problemlos in den Schulsport integriert werden, wie das bei Taekwon-Do oder Jujutsu etc. ist weiß ich allerdings nicht...

DieKlette
02-11-2001, 18:46
Wie machen gerade auch so ein kleines Projekt in unserem Sportkurs....
Da gab es keinerlei einwende. Zumal trotz unserer Leitung unser Sportlehrer die Aufsicht hat.
Kriegt einer ein paar auf die Fress muss er haften :D

OSS

DieKlette

Sai
02-11-2001, 19:17
Original geschrieben von DieKlette
Wie machen gerade auch so ein kleines Projekt in unserem Sportkurs....
Da gab es keinerlei einwende. Zumal trotz unserer Leitung unser Sportlehrer die Aufsicht hat.
Kriegt einer ein paar auf die Fress muss er haften :D

OSS

DieKlette

also da würde ich mir zumindest den segen der Schulleitung einhohlen.
1. Kann das nie Schaden :D
2. Wenn wirklich was ernstes passiert gibt sich niemand mit sowas "Kriegt einer ein paar auf die Fress muss er haften" zufrieden.

oss

Sebastian
03-11-2001, 06:37
och, ich hatte mir früher in der Schule auch immer einen Karate-Kurs gewünscht, aber bei mir gabs das nie :D

Sai
03-11-2001, 12:17
Wenn ich ne Trainerlizenz hätte, würde ich das mal während ner Projektwoche an unserem Gym machen :D

Schlappen
04-11-2001, 21:00
Original geschrieben von Thyura
Ich hätte mal eine Frage:

Bei einem Sportfest an einer Schule fand letztes Jahr ein Taekwondo-Kurs statt (Einführungslehrgang glaub ich).

Nächstes Jahr soll dies auf einen Selbstverteidigungskurs ausgeweitet werden (vor allem,weil das ja ganz doll sinnvoll ist für 1 Std oder so :D -na, mir solls wurscht sein).

Nach dem, was ich weiß, sind aber Sportarten, bei denen Schlagtechniken verwendet werden, in der Schule streng verboten (stand mal irgendwann in der DKV-Zeitung, glaub ich).

Was muß man beachten, damit sie einen nicht am ***** kriegen können, wenn sich wirklich welche dabei verletzen und wie weit bin ich als Übungsleiterin haftbar?

Gruß

Thyura

Salve, da gibt es nur eine wasserdichte Möglichkeit, du musst es dir von den Kursteilnehmern, wie auch den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen, am Besten mit einer verallgemeinderen Erklärung drüber, ebenso von der Schulleitung, bzw. Behörde, wegen Murphys Law.
so long :cool:

lamiech
05-11-2001, 00:48
Schlappen hat (mal wieder:( ) recht.
Lass dir am besten von allem und jedem alles unterschreiben.
Da wären:
1. Die ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung (evtl. Haftungsübernahme mit einfügen)
2. Statement und Unterschrift des Sportlehrers (falls einer begleitet)
3. Schriftliche, unterschriebene Genehmigung der Eltern, evtl mit Hinweis auf Haftungsausschluss etc. ...
4. ... Schulbehörde...

Eventuell kann man Haftungsfragen auch mit dem Verein regeln, schließlich ist man da ja auch versichert, wenn man sich mal auf dem Weg von der Umkleide zur Trainingshalle den kleinen Zeh in einer Bodenfuge umknickt.:)
Wenn ich an den Schulen EH Kurse gebe, dann haftet mein Verein
(den Du ja kennst:beer: ) und bei solchen Veranstaltungen sollen sich Leute schon übel das Rückrad gebrochen haben, als sie z. B. beim allseits gefürchteten Rautec auf der Decke ausrutschten...

Ausserdem kannste dich auch bestimmt mal über deinen Verein/ Verband (DKV und co.) schlau machen, ich mache jede Wette, dass es da jemanden gibt (evtl. sogar eine Rechtsabteilung?), der da Erfahrungen hat.

Wie lief eigentlich der EH für die Kiddies?

CU
Lamiech

Dubois
27-01-2008, 14:54
Salut,

Schule ist in Deutschland ja Angelegenheit der Länder und nicht des Bundes und daher ist das für jedes Bundesland verschieden. Was Schulkarate betrifft, muss man den DKV mal loben. Bin eigentlich kein so ein Fan vom DKV, aber das machen sie gut. Hier mal für BW eine Liste mit erlaubten und verbotenem, was man machen darf.




Erlaubte und verbotene Inhalte im Schulkarate
Unterschiede zwischen Sound-Karate und Karate-Do
Versuch einer Grenzziehung
Obwohl es auf Bundesebene ein „Bildungsministerium“ gibt, ist das öffentliche Schulwesen
ausschließlich Ländersache. Deshalb ist es nur in Ausnahmefällen möglich, für das ganze
Bundesgebiet gültige Aussagen zu machen, wenn es um Zusammenhänge geht, die die
Autonomie der Länder in Bezug auf die Schulen berühren. So ist es auch mit KARATE
(Karate-Do und Sound-Karate) als möglichem Unterrichtsinhalt.
Grundsätzlich gilt bis heute für Schulkarate bundesweit nur ein Verbot:
Die„Kommission Sport“ der „Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland“ (kurz: KMK) tagt mindestens einmal jährlich und bemüht sich
da, wo es politisch und/oder inhaltlich machbar ist, um bundeseinheitliche Regelungen. So
lauten die einzigen Regelungen für Schulkarate bis heute wie folgt:

• Beschluss der KMK – Kommission Sport vom 8./9.6.1993 in Stuttgart:
„..., daß bereits anläßlich der Beratungen der 72. Kommission ‚Sport‘ am
7./8.9.1989 TOP 33.8 ‚Sportarten im Pflichtunterricht und im außerunterrichtlichen
Schulsport, hier: Selbstverteidigung von Mädchen‘, festgestellt worden ist, daß
Kampfsportarten mit Schlagtechniken im Schulsport nicht zulässig sind.“

• Beschluss der KMK – Kommission Sport vom 28./29.6.2001 in Berlin:
(Anm.: Auf Antrag des DKV-Schulsportreferenten und des DKV-Päsidenten)
„1. Die Kommission „Sport“ nimmt den Antrag des Deutschen Karate Verbandes
vom 11.12.2000, die Sportart Karate im Schulsport zuzulassen, zur Kenntnis.
2. Sie stellte fest, dass Karate in keinem Land als Basissportart angeboten wird.
Nur in Bayern und Baden-Württemberg kann diese Sportart genehmigt werden,
allerdings nur in einer Vorstufe, d.h. ohne die Vorbereitung und die Vermittlung der
gefährlichen Schlagtechniken. Sie sieht deshalb keinen Grund, ihren Beschluss
vom 8./9.6.1993 zu modifizieren.“
Kommentar:
- Es bleibt festzuhalten, dass dieses undifferenzierte Verbot, unter das eben auch
Karate fällt, die einzige bundesweit gültige Regelung darstellt.
- Die oben zitierten Beschlüsse bezogen sich ausschließlich auf Karate-Do, nicht auf
Sound-Karate, das es zu diesem Zeitpunkt im Bereich des DKV noch nicht gab.
- Sound-Karate im Schulsport wird vom Kultusministerium Baden-Württemberg als
nicht im Widerspruch zu diesem Verbot angesehen und ausdrücklich gefördert.
- Ähnlich verhält es sich in vielen Bundesländern, deren neue Bildungspläne so viel
Gestaltungsspielraum erlauben, dass keine Vorbehalte gegen Sound-Karate
bestehen.
- In Bayern ist im Rahmen des „Differenzierten Sportunterrichts“ Karate-Do offiziell mit
Einschränkungen im Schulsport erlaubt.
- In Unkenntnis oder unter Missachtung der geltenden Beschlusslage wird oftmals
trotzdem mit Genehmigung von Schulleitungen Karate-Do mit all seinen Inhalten
unterrichtet. Daran sollte man sich keinesfalls orientieren (drohender Regress)!
- Beim Versuch einer Grenzziehung stößt man sehr schnell auf eine Grauzone: Im
Zweifelsfall sollte man sich immer für die eindeutig nicht verbotene Aktion
beschränken (drohender Regress)!
DKV-Schulsportrefrent Ralf Brünig, Siegelhäuser Str. 29, 71563 Affalterbach, T 07144/831360, F 07144/831362, Mail Bruenig.JR@t-online.de
Exemplarische Gegenüberstellung von erlaubten und verbotenen Inhalten/Aktionen
(Stand: 9/2005)
Erlaubte Inhalte/Aktionen
Verbotene Inhalte/Aktionen

• Sound-Karate
- Basis-Parcours 1 – 5
- Zirkel A/B/C
- Technik-Kombinationen
- Techniken mit Softball
- Sound-Karate / Viererblöcke
• Sound-Karate
- Kumite Anfänger / Fortgeschrittene
• Karate-Do
- Grundschule (ohne Partner)
- Grundschule mit Partner, mit Kommando
• Karate-Do
- Grundschule mit Partner, ohne Kommando
• Karate-Do
- Katas
- Kata-Bunkai (Festlegung + Kommandos)
• Karate-Do
- Kata-Bunkai ohne Festlegung und ohne
Kommando
• Karate-Do
- Partnerübungen zum Freikampf lt. Prüfungsordnung
(auf Kommando)
• Karate-Do
- Partnerübungen zum Freikampf lt. Prüfungsordnung
ohne Kommando
- Deai-Techniken
• Karate-Do
- „Gebundene“ Kumiteformen:
- Gohon Kumite (auf Kommando)
- Sanbon Kumite (auf Kommando)
- Kihon Ippon Kumite (auf Kommando)
- Kaeshi Ippon Kumite (auf Kommando)
• Karate-Do
- Alle „gebundenen“ Kumiteformen ohne
Kommandos
- Alle „freien“ Kumiteformen, zu denen kein
Kommando gehört
- Jiyu Ippon Kumite
- Jiyu Kumite
- Alle Aktionen mit Partner ohne Kommando:
- Deai-Techniken
• Leichtes Randori
Mit Ansage erlaubter/verbotener Techniken
und Aktionen
• Leichtes Randori
Ohne Ansage erlaubter/verbotener Techniken
und Aktionen
Quelle: karate.kvbw (http://www.karate-kvbw.de/)

Grüsse,

ZoMa
27-01-2008, 15:59
Aber ich will wenigstens meine Haftbarkeit ausschließen. Verständlich, oder nicht? :D

Du Bist der ÜL, du kannst deine Haftbarkeit nicht ausschliessen oder auf Dritte übertragen (auch nicht auf Schule / Verein wie jemand meinte).

Nutzt du Geräte der Sporthalle die Offensichtlich nicht sicher sind, bist du Haftbar zu machen (wenn was passiert). Übst du mit den Kids Kopfsprung vom hohen Kasten aufs Parkett bist du haftbar. Hältst du ein Kind nicht davon ab ein anderes bewusstlos zu würgen bist du haftbar. So einfach ist das.

Machst du Sachen im Unterricht welche eine Gefährdung der Kinder darstellen, du dieses aber auf Grund mangelnder Ausbildung nicht einschätzen kannst, sich dennoch eines Verletzt, dann kann Verein bzw. die Schule haftbar gemacht werden.

Ist eigentlich Thema einer herkömmlichen ÜL-Ausbildung, die ich hier für dich empfehlen würde.

Kojak
28-01-2008, 19:53
Uuups, nicht auf Datum des 1. Posts geachtet, sorry
Kojak

Kojak
28-01-2008, 19:57
Uuuups, :o:o:o:o:o:o:o
ich hatte nicht auf das Datum des ersten Posts geachtet.
Kojak

Dubois
28-01-2008, 20:09
Uuuups, :o:o:o:o:o:o:o
ich hatte nicht auf das Datum des ersten Posts geachtet.
Kojak

Und was willst du damit jetzt sagen?

Ist es deshalb ein Thema das man schmähen sollte?! Sollte man jetzt einen Thread aufmachen, am besten mit dem Titel: "Schulkarate, die Haftbarkeit?", oder ähnlich?!! Am besten das Archiv schließen und löschen und nur noch Threads die nicht älter als ein paar Monate sind archivieren.....

Man, man..... :(:mad::(:mad::(:mad::mad::mad::mad:

weudl
29-01-2008, 17:51
Ist es deshalb ein Thema das man schmähen sollte?! Sollte man jetzt einen Thread aufmachen, am besten mit dem Titel: "Schulkarate, die Haftbarkeit?", oder ähnlich?!! Am besten das Archiv schließen und löschen und nur noch Threads die nicht älter als ein paar Monate sind archivieren.....

Darum geht es gar nicht. Natürlich kann man hier alte Themen wieder ausgraben. Nur überseht das dann immer irgendjemand, antwortet direkt auf Beitäge von Leuten die hier mitunter schon längere Zeit nicht mehr aktiv sind und wundert sich dann, warum er keine Antwort erhält. Die von ZoMa angeschriebene Thyura hat hier zB seit einem Jahr nichts mehr geschrieben...

Martinezz
29-01-2008, 20:23
Deshalb waren so schnell, so viele Beiträge drin xD

Schuck Mugg
11-02-2008, 16:18
Na du bist mal lustig,

mit dem hab ich schon gesprochen, der macht sich aber nicht die Bohne Gedanken darum.
Aber ich will wenigstens meine Haftbarkeit ausschließen. Verständlich, oder nicht? :D

Haftbarkeit lässt sich hauptsächlich durch schmierende Substanzen ausschließen. Man kann aber auch zB. Sand verwenden.