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Vollständige Version anzeigen : Keine Körperverletzung - keine anklage ?



xkerosenex
26-09-2005, 16:27
Hallo, stellen wir uns folgendes Szenario vor.
Person 1 trifft Person 2 auf offener Straße. P1 packt P2, drückt ihn an die wand, und macht einpaar Kleinigkeiten, die zwar keine bleibenden Schaden hervorrufen, der Person jedoch schon schmerz bereiten: leichte Tritte gegen die Oberschenkel, Knie ins Bauch, sehr leichtes Dauerfeuer aufs Gesicht, Schwitzkasten, und einige andere Hebel. Dazu redet er böse, laut und drohend mit ihm.

Erfüllt das irgendeinen Tatbestand den man gegen P1 vor gericht verwenden könnte ? Vielen Dank

sumbrada
26-09-2005, 16:40
Na klar.
Körperverletzung

Spürst du nicht die Schwindelgefühle, die du den ganzen Tag hast und die Angstgefühle, die dich von nun an für immer verfolgen.;)

badsteve
26-09-2005, 16:42
das is doch eindeutig nötigung, oder?

Michael1
26-09-2005, 16:46
Körperliche Angriffe in dieser Art dürften in der Regel den Tatbestand der Körperverletzung (§223 StGB --> http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html) erfüllen. Je nach dem gesagt wurde könnte auch noch Nötigung (http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html) und/oder Beleidigung (http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html) hinzukommen.

Ob man das allerdings Beweisen kann ist eine andere Sache.

Nixon
26-09-2005, 17:48
Hallo, stellen wir uns folgendes Szenario vor.
Person 1 trifft Person 2 auf offener Straße. P1 packt P2, drückt ihn an die wand, und macht einpaar Kleinigkeiten, die zwar keine bleibenden Schaden hervorrufen, der Person jedoch schon schmerz bereiten: leichte Tritte gegen die Oberschenkel, Knie ins Bauch, sehr leichtes Dauerfeuer aufs Gesicht, Schwitzkasten, und einige andere Hebel. Dazu redet er böse, laut und drohend mit ihm.

Erfüllt das irgendeinen Tatbestand den man gegen P1 vor gericht verwenden könnte ?
Also coole Theorie.....leichtes Dauerfeuer ins Gesicht.....Knie in Bauch.....:megalach: :troete: :rotfltota
keine bleibenden Schäden!!!
Also wenn du Zeugen hast und nochdazu unabhängige, also keine Freunde von dir bist du zu 100 % durch...und sonst auch....und ohne Zeugen wird das schon beweißbar sein...musst immer sofort zur Polizei!!!also der Tatbestand ist Nötigung (wegen bedrohung und böse) und Körperverletzung.....jede kleine Watsche ist schon Körperverletztung!!!Der grad ob es leicht und schwere ist, hängt dann von bereits bekannten Parametern ab...
Prinzipiell find ich diese Frage unnötig, da egal wie leicht oder "harmlos" es aussehen mag, es ist gesetzlich verboten!!!

Nahot
26-09-2005, 18:03
...sehr leichtes Dauerfeuer aufs Gesicht...

So in etwa Avci Wing Tsun Kettenfauststöße?? :o

Baby, jetzt biste am *****. :p

nichtinsgesicht!
27-09-2005, 09:42
Erfüllt das irgendeinen Tatbestand den man gegen P1 vor gericht verwenden könnte ? Vielen Dank
Nein Mann, das ist alles völlig legal :narf:

Der-Coole-Nick
27-09-2005, 13:44
Nötigung zum einen, dann aber auch ganz klar Körperverletzung und Bedrohung.
Denke aber das es mal gut ausgehen kann wenns für den Spaß keine Zeugen gibt und er wirklich keine großen Schäden hat.
Dann steht vor Gericht Aussage gegen Aussage aber is nicht mal sicher ob die Staatsanwalt nach zwei solchen Aussagen überhaupt ermittlungen einleitet.
Dumm wirds wenn er ein ärztliches Atest oder so hat, da er im folgenden Beweise für seine Geschichte hat und dann kannste nur dumm schaun und hoffen, dass alles nochmal gut ausgeht.
Daher prinzipiell, einfach mal nicht die Klappe zu weit aufreißen und zweitens nicht immer gleich hinlangen..;)

~mfg~

MORTIS
27-09-2005, 17:25
In der Schweiz würde es warscheinlich als Tätlichkeit (der kleine Bruder der Körperverletzung) gewertet werden und evtl. kämme auch noch Drohung dazu. Nötigung käme evtl auch zum tragen. Letztendlich macht aber der Richter die rechtliche Würdigung.

Gruss Jerome

Kudos
27-09-2005, 17:58
An alle Hobby-Juristen: Warum redet hier jeder sofort von Nötigung? Er hat nur was von Drohen geschrieben sonst nix. Zu einer Nötigung gehört imho mehr. Trotzdem natürlich Körperverletzung.

Nahot
27-09-2005, 18:30
An alle Hobby-Juristen: Warum redet hier jeder sofort von Nötigung? Er hat nur was von Drohen geschrieben sonst nix. Zu einer Nötigung gehört imho mehr. Trotzdem natürlich Körperverletzung.

Sobald einer jemand anderen an eine Wand drückt, ohne seinen Willen (also in dem Fall Gewaltsam), erfüllt das doch schon den Tatbestand der Nötigung.

krav maga münster
28-09-2005, 01:08
Hallo, stellen wir uns folgendes Szenario vor.
Person 1 trifft Person 2 auf offener Straße. P1 packt P2, drückt ihn an die wand, und macht einpaar Kleinigkeiten, die zwar keine bleibenden Schaden hervorrufen, der Person jedoch schon schmerz bereiten: leichte Tritte gegen die Oberschenkel, Knie ins Bauch, sehr leichtes Dauerfeuer aufs Gesicht, Schwitzkasten, und einige andere Hebel. Dazu redet er böse, laut und drohend mit ihm.

Erfüllt das irgendeinen Tatbestand den man gegen P1 vor gericht verwenden könnte ? Vielen Dank
Warum wehrt sich P2 (= *****darsteller 2 ?) nicht gegen P1 (= *****darsteller 1 ?) ?
Kennt P2 denn P1 ?
Ansonsten, ist es eine Anzeige gegen Unbekannt und wird zu den Akten gelegt.

Gruß Markus

Gast
28-09-2005, 10:53
Hallo, stellen wir uns folgendes Szenario vor.
Person 1 trifft Person 2 auf offener Straße. P1 packt P2, drückt ihn an die wand, und macht einpaar Kleinigkeiten, die zwar keine bleibenden Schaden hervorrufen, der Person jedoch schon schmerz bereiten: leichte Tritte gegen die Oberschenkel, Knie ins Bauch, sehr leichtes Dauerfeuer aufs Gesicht, Schwitzkasten, und einige andere Hebel. Dazu redet er böse, laut und drohend mit ihm.

Erfüllt das irgendeinen Tatbestand den man gegen P1 vor gericht verwenden könnte ? Vielen Dank
da gibts bestimmt mecker von deinen eltern,wenn die anzeige ins haus flattert..welche hebel denn?und wie böse?

Kudos
28-09-2005, 11:56
Sobald einer jemand anderen an eine Wand drückt, ohne seinen Willen (also in dem Fall Gewaltsam), erfüllt das doch schon den Tatbestand der Nötigung.

imho ist das noch keine Nötigung, denn es fehlt die Aufforderung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung. Bin aber nicht einmal Hobby-Jurist, aber kann man ja auch nachlesen:

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__240.html

Michael1
28-09-2005, 13:04
Ob Nötigung oder Beleidigung mögliche Straftatbestände sind hängt davon ab was genau gesagt wurde. "Dazu redet er böse, laut und drohend mit ihm." lässt relativ viel Spielraum, das "drohend" lässt aber die Vermutung einer Nötigung zu. Wenn "drohend" in der Form "Geld und Handy oder ich hau dir auf die Fresse!" angesiedelt wäre dann wären auch Tatbestände aus dem Bereich Raub und Erpressung möglich.

Dies sind natürlich nur ganz allgemeine Feststellungen. Juristische Beratungen dürfen ausschließlich von dazu befähigten Personen vorgenommen werden :).

Nahot
28-09-2005, 14:04
imho ist das noch keine Nötigung, denn es fehlt die Aufforderung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung. Bin aber nicht einmal Hobby-Jurist, aber kann man ja auch nachlesen:

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__240.html

Wenn du gegen eine Wand gepresst wirst, ist das Nötigung, da hier deine Freiheit der Willensbetätigung (das weitergehen o.ä.) beeinflusst wird inkl. Gewaltanwendung (an die Wand pressen und dagegenhalten gegen deinen freien Willen). Denn Nötigung ist nicht nur Drohen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung ink. gängige Gesetzestexte (wie dein oben genannter)

Kudos
28-09-2005, 14:24
da hier deine Freiheit der Willensbetätigung (das weitergehen o.ä.) beeinflusst wird inkl. Gewaltanwendung (an die Wand pressen und dagegenhalten gegen deinen freien Willen).

Diese Begründung klingt logisch!

Vaccine
05-10-2005, 18:21
ich habe mal jemanden mit purer absicht oder vorsetzlich -wie man es nennen will- ein paar mit gegeben weil ich mir eingeredet hab dass er meine freundin ausgespannt hat (ok war falsch er hat sie nicht ausgespannt das wusste ich eigentlich auch vorher aber ich musste mal aggressionen rauslassen) gut jetzt stand ich also vor ihm und habe ihn bewusst dahin geschlagen wo man nichts sehen kann und was auch keine bleibenden schäden hinterlässt wenn man nicht grade mit nem schlagstock drauf drischt. ich habe dann auch rechtzeitig aufgehört war also alles sauber (ja ich weiss dass man so was nicht macht aber man macht manchmal fehler ^^ )
alle seine freunde haben das mit angesehen (haben aber irgendwie nichts gemacht?!?!? ) und ich bin wieder gefahren...
anschließend höre ich dass der angeblich anzeige erstatten will... also hab ich den vater von einem kumpel von mir gefragt der anwalt ist, was passieren kann und der meinte nur wenn er nicht grade große schäden hat würde das maximal ein paar sozial stunden geben wenn überhaupt... und wenn es welche gegeben hätte, dann hätte ich halt einen auf "handlung im affekt" machen sollen. das hätte mir die strafe zwar nicht gespart aber hätte sie deutlich verringert... keine ahnung ob das was dazu beiträgt^^

(er hat mich übrigens nicht angezeigt :D )