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Vollständige Version anzeigen : NunChucku



Warhammer
01-10-2005, 22:30
Hey leude,
ich suche n soft Nunchucku, weiß vielleicht einer wo ich online eins bestellen kann?
Hab schon gegoogelt aber nix brauchbares gefunden!

Sportler
02-10-2005, 12:19
Das "Würgeholz" ist leider nach dem neuen Waffengesetz in Deutschland verboten... Selbst die Trainingsgeräte...

Und ich gehe davon aus, dass auch Recklinghausen zu Deutschland gehört...

jauu
02-10-2005, 13:31
bei ebay gibbet die glaub ich noch.cshau mal da nach

Quan Dao
02-10-2005, 14:46
Bei Ebay wirst Du bestimmt fündig. Da gibt es sogar verschiedene Modelle und Ausführungen.

Gruss
LEVI

Quoth
02-10-2005, 16:55
bei ebay gibbet die glaub ich noch.cshau mal da nach


Bei Ebay wirst Du bestimmt fündig. Da gibt es sogar verschiedene Modelle und Ausführungen.


Was nichts an deren Illegalität ändert.
Also musst Du wohl auf den Kauf eines Nunchaku verzichten.



Q

Nahot
02-10-2005, 17:10
Laut dem hier ist ein Soft Nunchaku nicht verboten:

Sport Nunchaku - Allg. Info (http://www.sport-nunchaku-do.de/Informationen_zum_Sport/Statusbericht/Allgemeine_Informationen/hauptteil_allgemeine_informationen.html)



Der Soft-Nunchaku mit einer Sollbruchstelle (durchbohrter Innenkern) ist keine Waffe sondern ein Sportgerät und daher natürlich nicht verboten.

Offiziell (http://www.sport-nunchaku-do.de/Informationen_zum_Sport/Informationen/Info/hauptteil_info.html) <--- im obigen link auch enthalten

Quoth
02-10-2005, 17:15
Der von dir zitierte Text ist noch vor dem neuen Waffengesetz verfasst worden.
Schau einfach einmal auf das Datum des von dir geposteten offiziellen Schreibens.

12.01.1998

Nutz doch einfach die Suchfunktion und erforsche die Unmengen an Threads die zu diesem Thema schon er&#246;ffnet wurden.
Es ist verboten.



Q

Kung-fuWurst
02-10-2005, 17:30
Alter das hatten wir jetzt 10000000.... und es gilt immer noch das im Moment Soft-Nunchakus nicht verboten sind sondern (den Grund hab ich vergessen) die Regelung von vor dem neuen Waffengesetz gilt.

Nahot
02-10-2005, 17:50
Vom 07.04.2005: Informationsschreiben des BKA bezüglich der aufschiebenden Wirkung der eingelegten Rechtsmittel (http://home.arcor.de/oliverk71/bka_info.pdf)



....

Nach § 35 Satz 2 VwVfG ist eine Allgemeinverfügung ein Verwaltungsakt. Widerspruch und
Klage gegen einen Verwaltungsakt haben gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich
aufschiebende Wirkung. Mithin kann der Feststellungsbescheid aufgrund der eingelegten
Rechtsbehelfe bis zur rechtskräftigen Entscheidung des anhängigen
Verwaltungsstreitverfahren keine Rechtswirkung entfalten.

Dies hat zur Folge, dass in Bezug auf Soft-Nunchakus die uneinheitliche Rechtslage vor
Erlass des Feststellungsbescheides gilt. Der Feststellungsbescheid ist einstweilen nicht mehr
verbindlich im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 4.
...

TheRazor2004
02-10-2005, 19:02
wenn du handwerklich begabt bist: bau dir doch eins :D

Warhammer
02-10-2005, 23:05
Immer ist alles was Spaß macht verboten :cry: :cry:
Obwohl in NRW ist es ja noch nicht verboten und somit nicht Illegal und mal erlich mit nem Soft Nuchchucku kann man keinen ernsthaft verletzten

TheRazor2004
02-10-2005, 23:18
naja du kannst jemanden sogar mit ner klaviersaite erw&#252;rgen (hitman l&#228;sst gr&#252;&#223;en :D) aber sich jetzt son ding anzuschaffen ums demn&#228;chst wieder abzugeben weils dann doch verboten is f&#228;nd ich sinnlos.

Nahot
02-10-2005, 23:21
In manchen Bundesländern ist es nicht verboten.

Kung-fuWurst
03-10-2005, 20:55
naja du kannst jemanden sogar mit ner klaviersaite erwürgen (hitman lässt grüßen :D) aber sich jetzt son ding anzuschaffen ums demnächst wieder abzugeben weils dann doch verboten is fänd ich sinnlos.

Wer sagt denn, dass man es wieder abgibt ;)

TheRazor2004
03-10-2005, 21:22
b&#246;se, b&#246;se ;)