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Vollständige Version anzeigen : sanchaku



mrsclaypool
04-10-2005, 08:29
Moin!

Jemand 'ne Idee, wo ich Sanchakus herkriege? Oder wie ich die selbst bauen kann? Die dürften ja wohl auch nicht erlaubt sein - wenn schon Nunchakus verboten sind (diese willkürlichen Verbote von manchen Waffen und das Erlauben anderer sind aber ein anderes, wenn auch 'aufregendes' Thema... ich kenne jedenfalls mehr Schützenvereinsidioten als Kampfkunstdeppen...) - Nagut, und weil Sanchakus vermutlich nicht offen zu kriegen sind: Weiß jemand, wie die Längen- und Gewicht-Verhältnisse sein sollten und wie ich die Teile sicher und vernünftig verbunden kriege?

Danke schon mal
Osu!
Mrs. Claypool

captainplanet
04-10-2005, 10:02
Was um alles in der Welt ist ein Sanchaku? Wenn Du ein dreiteiliges Nunchaku (=Sansetsukon) meinst, sollten die einzelnen Teile so knapp 70cm lang sein.

haenggi
06-10-2005, 12:35
Hiho...

Ein Sanchaku (du meinst wahrscheinlich ein Sanbon Nunchaku) wir von der Länge her genau gleich bemessen wie ein normales Nunchaku. Ebenso die Länge der Himo. Der einzige Unterschied der drei Hölzer kann der sein, dass die zwei äusseren Hölzer konisch, das mittlere hingegen gerade sind.

Bilder zur Abmessung und dzu den verschiedenen Nunchaku-Varianten findest du auch unter http://www.kobudo.ch/Waffen/Nunchaku.html

Grüsse
haenggi

period
09-10-2005, 15:42
ich mein, das mit den bezeinungen ist oft nicht hundert pro.

also ich hab mir vor jahren mal so'n teil gebaut. hab damals zwei eschen gekappt (kann mich leider nicht mehr erinnern, wie hoch die im originalzustand waren, schätze mal 4 meter). dann hab ich drei 70cm lange stücke rausgesägt, ca. 2,5-3cm dick (entrindet). die hab ich dann am ende gelocht (das mittlere an zwei) und mit zwei 10cm - ketten verlinkt. dazu muss man quer zum großen (1cm) noch zwei kleine (ca.3mm) löcher anbringen. ketten kriegst du in ner eisenhandlung oder im baumarkt.

anmerkung: der gebrauch dieses monsters ist ziemlich schwierig, auch wenn du schon nunchaku kannst. für den anfang geht's sicher, du kanst auch im baumarkt 3cm buchenstäbe besorgen - wirkt vielleicht schicker. außerdem ann man bei www.gungfu.com solche dinger kaufen (ich glaube, unter "traditional chinese weapons => 3-sectional staffs").

anmerkung 2: wenn das teil bei dir illegal ist (trifft in italien nicht zu), bau's nicht. ich übernehme auch keine verantwortung für etwaige beschädigung deiner selbst, des mobiliars oder irgendwelcher zeigenossen.


stay safe, train hard.
gruß
period.

mrsclaypool
09-10-2005, 16:43
für die Antworten, ich werde mal sehen, was ich tun werde.

Gruß und Osu, Mrs. Claypool

Perser
13-10-2005, 11:54
Ich hab eins von meinem Cousin geschenkt bekommen, ich wusste garnicht das die verboten sind. :D

period
18-10-2005, 15:07
wie das bei euch gehandhabt wird, kann ich euch nicht sagen. vom prinzip her ist ein graßes sanchaku ja eine eine art eskrima - stöcke mit nunchaku - option, aber als (versteckte) würgewaffe (nunchaku als solche verboten) dürfte es wohl kaum durchgehen...

gruß
period.

captainplanet
19-10-2005, 15:10
(....) die hab ich dann am ende gelocht (das mittlere an zwei) und mit zwei 10cm - ketten verlinkt. dazu muss man quer zum großen (1cm) noch zwei kleine (ca.3mm) löcher anbringen. ketten kriegst du in ner eisenhandlung oder im baumarkt.
(...)



Also wenn man sowas selbermacht sind Ketten nicht optimal. Die Verbindung mit Schnüren ist wesentlich einfacher. Bei dem Link oben sieht man eh schön wie das gemacht wird.
Ketten müßte man relativ aufwendig(drehbar!) befestigen, damit sie auch schön rund laufen und nicht "holpern". Idealerwise mit einem Kugellager.

period
23-10-2005, 13:22
@ captainplanet: hab ich erst auch gedacht.
nur, wenn du täglich übst, tust du gut daran, deine schnüre regelmäßig zu überprüfen. ansonsten fliegt dir das teil mitten in der schönsten rotation um die ohren - alles schon passiert.

dass ketten holprig lufen, kann man so nicht sagen. erstens wurden die schon im antiken china (vor der erfindung des kugellagers) verwendet, zweitens weiß ich nicht, ob kommerzielle nunchs gelagert sind.
meine ketten laufen schön ruhig (besonders die 1-cm; kommt aber auch darauf an, wie glatt der "kopf" geschliffen ist) und in manchen fällen (bruce lee - filme schauen!) ist krach beim schwingen durchaus erwünscht (einschüchterungseffekt!)

gruß
period.

ralphp
23-06-2007, 10:50
Das BKA hat alle mit Ketten verbundene Waffen per Feststellungsbescheid verboten. Dieser ist zwischenzeitlich durch ein Oberverwaltungsgericht bestätigt worden.

Dabei hat das BKA nicht nur "Nunchaku" verboten, denn diese waren bereits verboten, sondern alle mittels einer Kette / Schnur miteinander als Waffe verwendbaren Gegenstände, wobei Bauart und Konstruktion völlig unherblich sind.

Ich würde daher dringend davon abraten, derartige Waffen im Ausland zu beschaffen oder selbst zu bauen. Erwerb und Besitz sind strafbar. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz ist der Staatsanwalt in der Regel ziemlich hart ...

Ich kann den Wunsch verstehen, mit derartigen Waffen zu trainieren, allerdings sollten wir auch die Rechtslage respektieren, wenngleich die Entscheidungen nicht immer einleuchtend und nachvollziehbar sind.

BakMee
23-06-2007, 16:30
Ja, ich muß hier Ralphp vollkommen recht geben. Außerdem ist es so daß man, je mehr man auf das Thema eingeht, eigentlich immer mehr auch feststellen würde daß im Prinzip, wenn man das Gesetzt genaustens respektiert, somit genügend andere Waffenarten (Sportgeräte) fallen würden, obwohl sie frei käuflich sind. So würde die Gorn Bin , die chin Kettenpeitsche, ob 3,5,7 oder 9 Gliedrig) von diesem Verbot betroffen sein, denn es sind auch Stäbe, die mit einer Kette immer wieder verbunden sind. Weiterhin würde ein einfaches Springseil hierzu auch gehören. Denn es sind 2 kleine Hölzer (Griffe) die mit einer (wenn auch langen) Schnur verbunden sind. Natürlich kann das BKA hier nicht alles aufnehmen. Es würde immer im Auge des Betrachters liegen und was man damit macht. Aber ich denke wenn sich jemand mit einem Springseil verteidigt oder diese als Waffe benutzt weil er mit einer Gorn bin oder Manrikigusarikette oder einem Nunchaku den Umgang erlernt hat, dann würde auch hier glaub ich , wenn der Staatsanwalt dieses wüßte, und er einen schlechten Tag hätte auch diese als eine "verbotene Waffe" ansehen können.
Es ist sehr traurig das so viele Waffen die aus den KKten kommen, unter dem Gesetz fallen und die wirklichen Waffen die man mit sich rumtragen kann und noch viel gefährlicher sein können wie z.B ein rasiermesserscharfes Messer ganz offen und frei ist zum herumtragen offiziell als kleines transportables Werkzeug dienen soll. Doch wer einmal das Ausmaß an Stich und Schnittwunden wirklich erlebt hat, der würde sich fragen: "Warum ist das Nunchaku oder andere KK Waffen verboten und man muß diese Kunst so lange trainieren um damit wirklich umzugehen und andere Sachen wie mien hier erwähntes Messer, kann jeder mit sich rumführen und es gehört nicht so viel dazu um zu erlernen wie man jemand damit verletzt...
Die Gesetze sind halt eben manchmal einfach undurchschaubar.
Beste Grüße,
BakMee

Ivain
25-06-2007, 09:11
Das BKA hat alle mit Ketten verbundene Waffen per Feststellungsbescheid verboten. Dieser ist zwischenzeitlich durch ein Oberverwaltungsgericht bestätigt worden.

Dabei hat das BKA nicht nur "Nunchaku" verboten, denn diese waren bereits verboten, sondern alle mittels einer Kette / Schnur miteinander als Waffe verwendbaren Gegenstände, wobei Bauart und Konstruktion völlig unherblich sind.

Der einzige Feststellungsbescheid, den ich dazu finde, ist der über "Soft-Nunchakus".
Diese sind ja in ihrer Form den normalen Nunchakus gleich, nur eben mit weichen Griffen, was ja der Würgefähigkeit keinen Abbruch tut.

Ob eine relativ lange Stabwaffe ebenfalls unter das Verbot von Würgewaffen fällt, kann ich nicht einschätzen.

Den Rückschluß, daß man alle Kettenwaffen nun unter den Artikel subsummieren könnte, halte ich allerdings für falsch.
Es gibt genug Flegelwaffen, mit denen man bestimmungsgemäß nicht würgt, sondern bei denen die Kette rein der Fliehkraftverstärkung dient. (Dies war lustigerweise mit dem Beispiel des Nunchakus im alten WaffG verboten)

Wers genau wissen will, kann ja eine Anfrage an das BKA - mit Hinweis auf den bestimmungsgemäßen Einsatz - richten und das beste hoffen.

Kat'
25-06-2007, 12:32
Wer sich mit dem Bewegungsmuster des teils vertraut machen will, sollte vielleicht ein Dummy bauen. Plastikstange mit weichem Schaum drum herum, das ganze mit elastischen Bändern verbunden (elastisch ist m.M.n. erlaubt). Wer Live-Rollenspieler kennt, ist da am besten bedient :D. Hat mit dem Gewicht und Wumms der echten Waffe nichts mehr zu tun, ist aber besser als nichts.

Robby
25-06-2007, 14:24
Wer sich mit dem Bewegungsmuster des teils vertraut machen will, sollte vielleicht ein Dummy bauen. Plastikstange mit weichem Schaum drum herum, das ganze mit elastischen Bändern verbunden (elastisch ist m.M.n. erlaubt). Wer Live-Rollenspieler kennt, ist da am besten bedient :D. Hat mit dem Gewicht und Wumms der echten Waffe nichts mehr zu tun, ist aber besser als nichts.

Auch verboten meines Wissens nach :)! Es geht darum dass man mit den Bändern/Ketten/Seilen zwischen den Stock-/Schaumstoff-Einheiten würgen kann glaube ich... ;)! Deutsches Gesetz halt... *hust*

ralphp
25-06-2007, 14:31
Nunchakus sind schon seit langem Verboten. Diese sind sogar explizit als verbotene Waffe aufgeführt.

Der letzte Feststellungsbescheid des BKA befasste sich mit der Frage wie andere "Sportgeräte" - u.a. die sog. Softnunchakus einzustufen sind.

Diese wurden in Folge dessen auch verboten.

Vielleicht für einige hier im Forum interessant: Softnunchakus waren nichts anderes als mit elastischen Schnüren verbundene Plastik-Stäbe, die mit Schaumstoff umhüllt waren. Die hier erneut aufgetauchten Anregungen zum Selbstbau führen bei Umsetzung damit zwangsläufig zur Bekanntschaft mit dem zuständigen Staatsanwalt.

Gerade weil Nunchaku verboten sind, gilt dies erst recht für die Sanchaku (Drei-Sektionen-Stäbe). Wer hier anderer Meinung ist, sollte diese Frage der zuständigen Polizeidienststelle (in der Regel die Kripo des jeweiligen Schutzbereichs bzw. die Polizeidirektion) zur Entscheidung vorlegen.

Auf Mutmaßungen was möglicherweise erlaubt sein könnte, weil es nicht explizit genannt wurde würde ich mich nicht verlassen. Nur noch ein Hinweis: Die Nunchakus waren nie wegen ihrer möglichen Schlagwirkung sondern als sog. Würgewaffe verboten! (eigentlich blanker Unsinn ...)

Schon mancher der glaubte, die Straße wäre frei, fand sich später im Krankenhaus wieder. Umsichtiges Handeln hat schon immer vor Unheil bewahrt und ein Eintrag in der Polizeiakte wirkt sich im späteren Berufsleben nicht unbedingt vorteilhaft aus ...

rince
26-06-2007, 00:59
Beziehen sich diese Fakten bezüglich des Verbots explizit auf Deutschland?
Wenn ja wie schauts da in Österreich aus?

lg,
rince

ralphp
26-06-2007, 03:40
Ja, es geht nur um Deutschland. Meines Wissens nach gibt es für Österreich keinerlei Einschränkungen.

Deshalb sind Nunchaku in Österreich auch frei verkäuflich.

Kat'
26-06-2007, 11:28
Und auch in Frankreich. Sind immer noch Waffen und keine Spielzeuge, aber als Übungsgerät legal zu bekommen.

(Eine Anmerkung zu einem vorherigen Beitrag: Es gibt Sachen, die eine Firma einen Bewerber nicht fragen darf, bzw. wenn sie das macht, darf der Bewerber lügen ohne dass der Arbeitsvertrag dadurch wertlos wird. Dazu gehört strafrechtliche Vergangenheit, aber auch Schwangerschaft, Gesundheitszustand, Behinderungen, finanzielle Situation, Religions- bzw. Parteizugehörigkeit, usw. Es gibt Ausnahmen:
- wenn eine Vorstrafe den Bewerber für die Stelle unglaubwürdig macht: z.B. bei Stellen, wo über Geldverkehr entschieden wird, darf der Bewerber nicht wegen Unterschlagung vorbestraft sein,
- bei Arbeitsorte, die potenziell gesundheitsgefährlich sind (Kraftwerk, chemische Dämpfe, whatever) ist die Frage nach Schwangerschaft oder Behinderung erlaubt, und das zum Schutz des Bewerbers,
- bei Stellen in politischen oder religiösen Organisationen darf eine bestimmte Religions- bzw. Parteizugehörigkeit verlangt werden,
- bei Behinderungen, die einem das Arbeiten nicht ermöglichen, darf auch nicht gelogen werden (LKW-Fahrer und Narkolepsie, zum Beispiel...)
- usw.)

ralphp
26-06-2007, 13:12
Ja, die Anmerkungen zu zulässigen Fragen bei der Bewerbung sind richtig. Aber es gibt auch nicht wenige Berufe / Stellen für die ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird.

Da stehen dann evtl. Vorstrafen schön schwarz auf weiß drin ...

Da braucht der Personalchef nicht einmal beim Bewerber nachzufragen, da der Bewerber das polizeiliche Führungszeugnis selbst beantragen und bei der Bewerbung mit abgeben muss ...

Kat'
26-06-2007, 15:20
Die Frage ist, ist so eine Forderung überhaupt zulässig? Aber ich glaube, wir driften langsam vom Thema ab...

ralphp
26-06-2007, 17:00
Auch wenn wir langsam abdriften.
Bewerbe Dich beispielsweise mal bei staatlichen Stellen (z.B. Polizei, Beamten-Apparat allgemein, sensible Wirtschafts-Bereiche). Dort wird ausnahmslos ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Der Arbeitgeber will schließlich sicher stellen, dass er unbescholtene Bürger einstellt.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass eine Strafverfolgung bei Beamten zusätzlich auch zu Disziplinar-Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen kann.
Das ist bei privaten Arbeitgebern gänzlich ausgeschlossen.
Aber ich denke, wir sollten das Thema hier nicht weiter vertiefen.