Vollständige Version anzeigen : Versicherung
Hi Leuz,
hier geistern doch sicherlich ein haufen Trainer rum die nicht in einem Verein trainieren, sonderen eine sog private /kommerzielle Schule betreiben.
Wie sind die Mitgleider bei Euch versichert ?
Habt Ihr sowas wie ein Betriebshaftpflicht oder Unfallversicherung ??
Was kostet sowas ???
Cu Ono
P.S. Die Nummer Training auf eigene Gefahr ist angeblich nciht ausreichend, wenn tatsächlich mal was ernstes Im Training passiert und die gegenseite einen guten Anwalt hat. (Hörensagen)
Hmm, kann jetzt nicht von KK-Schulen sprechen, aber soweit ich das kenne, MUSS man als Betrieb (der ja auch Geld für seinen Unterricht nimmt, ergo kommerziell) eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Unfallversicherung ist allgemein keine Pflicht, wäre auch nicht soo irre sinnvoll, da die Teilnehmer diese abschließen müssen...also könnte man als Schule bestenfalls den Trainierenden anbieten, eine solche Versicherung abzuschließen (gibt es z.B.bei uns-meine ich jedenfalls...)
Hoffe, ich irre mich da jetzt nicht. Über die Preise habe ich keine Ahnung, ist aber wahrscheinlich auch abhängig von Größe des Unternehmens(?). Frag doch einfach mal unverbindlich bei einigen Versicherungen vor Ort an.
Gruß
Thyura
Hi,
Du kannst es mit einem Haftungsausschluß versuchen, oder wenn Du ein e.V. bist über den Landessportverband.
Goshinsatori
02-08-2002, 08:57
Hi,
warum über den LSB ?
Wir sind ein Verein e.V. und in keine Sportbund mitglied.....
Ihr müsst Euch einem Fachverband anschließen, wie Boxen, Judo usw. dann übernimmt der LSB die Versicherung gegen einen kleineren Betrag als bei einer herkömmlichen Versicherung.
Das bedeutet allerdings Verwaltungsaufwand, lohnt sich aber.
Goshinsatori
02-08-2002, 09:35
Hi,
wieso müssen wir uns irgendjemandem anschliessen ?
Das geht nicht, da keiner der einzelnen Sparten unsere Auffassung, bzw. unseren "Stil" vertritt.....
Abgesehen davon, haben wir einen Haftungsauschluss unterschreiben lassen. Das sollte eigentich reichen.
Ich rede ja auch nicht von Dir !!!
Setze hier mal eine Versicherung rein die ich zufällig gefunden habe.
mfg esdo
Hier unser Angebot:
Betriebs-Berufs-Haftpflichtversicherung für Erlebnispädagogen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage, erhalten Sie von uns die gewünschten Deckungskonzepte speziell für Ihre Berufsgruppe.
Die Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung wurde speziell für Ihre Berufsgruppe konzipiert. In den Prämien sind sämtliche Honorarkräfte und angestellte freiberufliche Mitarbeiter in einem Beitrag mitversichert.
Prestige-Deckung bedeutet, daß sie Europadeckung besitzen und Ihre Privathaftpflichtversicherung incl. Ihrer Firmenpartner/Teilhaber, Ehepartner mit eingeschlossen sind.
Classic-Deckung bedeutet, daß nur in der BRD Versicherungsschutz besteht, ohne Privathaftpflichtversicherung.
Option " Erweiterte Auslandsdeckung" gleich wie 1 und 2 s. Anlage
Hinsichtlich weiterer Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Wick
Hier die Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung zur
Betriebs-/Berufs - Haftpflichtversicherung
für Erlebnispädagogen und erlebnispädagogische Einrichtungen
Versichertes Risiko / Tätigkeitsbeschreibung :
Erlebnispädagogische Veranstaltungen, Firmentrainings, erlebnispädagogische Seilaufbauten, Reiseveranstalter, Reisebüro.
Unter anderem handelt es sich dabei um folgende Betätigungen :
Kanutouren, Rafting, Berg- und Trekkingtouren, Höhlenwanderungen, Klettern (mit Seil), Mountainbiking, Canyoning, Skitouren, Schneewanderungen, Seilgarten- und Seilbahnbau, sowie damit zusammenhängende Übungen in der jeweiligen Gruppe und Durchführung der jeweiligen Projekte.
I. Bedingungen
1. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).
2. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Industrie, Handel und Gewerbe ( CLASSIC).
3. Besondere Vereinbarung für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Prestige-Deckung).
4. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung ( Umwelthaftpflicht- Basisversicherung ).
Es gelten folgende Modifikationen :
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus im europäischen Ausland vorkommender Schadenereignisse.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der für den Versicherungsnehmer tätigen freien Mitarbeiter für Schäden, die sie bei Ausübung der Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer gegenüber Dritten verursachen.
Die Deckungssumme für die im Rahmen der Prestige-Deckung Ziffer 6 mitversicherte Privathaftpflichtversicherung beträgt DM 5.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden.
Kein Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten/Aktivitäten im Zusammenhang
mit der Benutzung von Kraftfahrzeugen,
mit der Ausübung von Flugsportarten (auch Drachenfliegen, Fallschirmspringen),
mit der Ausübung folgender Sportarten : Tauchsport, Kampfsport, Klettern ohne Seil .
5. Unbeschadet der in den Bedingungen genannten sonstigen Selbstbeteiligungen gilt eine generelle Selbstbeteiligung je Versicherungsfall (nicht für mitversicherte Privathaftpflichtrisiken) in Höhe von DM 250,-- .
II. Deckungssummen
DM 3.000.000,-- für Personenschäden
DM 1.000.000,-- für Sachschäden
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache, für Umweltschäden das Einfache dieser Deckungssummen.
III. Prämien
Gemäß beiliegendem Tarifblatt.
Hier unsere Tarife
Tarife zur Rahmenvereinbarung mit TRIPLEX GmbH für die
Betriebs-/Berufs - Haftpflichtversicherung für Erlebnispädagogen
I. Deckungssumme (DS)
DM 3.000.000,-- für Personenschäden
DM 1.000.000,-- für Sachschäden
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache, für Umweltschäden das Einfache dieser Deckungssummen.
II. Prämien
1. Prestige-Deckung :
Bis 250 Teilnehmer p. a., Festprämie DM 650,--
Bis 1.000 Teilnehmer je DM 2,50 , Mindestprämie DM 975,--
Bis 2.500 Teilnehmer je DM 2,00
Bis 5.000 Teilnehmer je DM 1,70
Bis 10.000 Teilnehmer je DM 1,40
Bis 20.000 Teilnehmer je DM 1,20
Bis 40.000 Teilnehmer je DM 1,00
Die sich in einer Stufe ergebende Höchstprämie bildet die Mindestprämie der Folgestufe.
2. Classic-Deckung :
Bis 250 Teilnehmer p. a., Festprämie DM 495,--
Bis 1.000 Teilnehmer je DM 2,00 , Mindestprämie DM 750,--
Bis 2.500 Teilnehmer je DM 1,60
Bis 5.000 Teilnehmer je DM 1,35
Bis 10.000 Teilnehmer je DM 1,15
Bis 20.000 Teilnehmer je DM 1,00
Bis 40.000 Teilnehmer je DM 0,85
Die sich in einer Stufe ergebende Höchstprämie bildet die Mindestprämie der Folgestufe.
Zu den genannten Prämien kommen noch Gebühren und die Versicherungssteuer in Höhe von 15 %.
III. Option "Erweiterte Auslandsdeckung"
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus im außereuropäischen Ausland vorkommender Schadenereignisse.
Voraussetzung hierfür ist, daß die Reiseteilnehmer europäischer Nationalität sind.
Für Haftpflichtansprüche von Reiseteilnehmern besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach deutschem Recht.
Für Veranstaltungen im außereuropäischen Ausland gelten folgende Prämien :
1. Prestige-Deckung :
Bis 250 Teilnehmer p. a., Festprämie DM 850,--
Bis 1.000 Teilnehmer je DM 3,10 , Mindestprämie DM 1.230,--
Bis 2.500 Teilnehmer je DM 2,50
Bis 5.000 Teilnehmer je DM 2,10
Bis 10.000 Teilnehmer je DM 1,75
Bis 20.000 Teilnehmer je DM 1,50
Bis 40.000 Teilnehmer je DM 1,25
Die sich in einer Stufe ergebende Höchstprämie bildet die Mindestprämie der Folgestufe.
2. Classic-Deckung :
Bis 250 Teilnehmer p. a., Festprämie DM 700,--
Bis 1.000 Teilnehmer je DM 2,50 , Mindestprämie DM 1.000,--
Bis 2.500 Teilnehmer je DM 2,00
Bis 5.000 Teilnehmer je DM 1,70
Bis 10.000 Teilnehmer je DM 1,45
Bis 20.000 Teilnehmer je DM 1,25
Bis 40.000 Teilnehmer je DM 1,05
Die sich in einer Stufe ergebende Höchstprämie bildet die Mindestprämie der Folgestufe.
Bei Vereinbarung der erweiterten Auslandsdeckung gelten die vorgenannten Fest- und Mindestprämien für den Gesamtvertrag (einschließlich der unter II. genannten Fest-/Mindestprämien).
Zu den genannten Prämien kommen noch Gebühren und die Versicherungssteuer in Höhe von 15 %.
IV. Option "Erhöhung der Deckungssummen"
Es können alternativ zu I. folgende Deckungssummen gewählt werden :
1. DM 5.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden.
Prämienzuschlag auf die Prämien gemäß II. und III. :
25 %, mindestens DM 250,--.
2. DM 10.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden.
Prämienzuschlag auf die Prämien gemäß II. und III. :
50 %, mindestens DM 500,--.
Triplex GmbH
Wielandsweiler 7
88069 Tettnang
Tel.: 07543 / 605 7-0
Fax: 07543 / 605 7-20
E-Mail: versicherung@erlebnispaedagogik.de
sportler
02-08-2002, 13:33
Original geschrieben von Goshinsatori
Hi,
wieso müssen wir uns irgendjemandem anschliessen ?
Das geht nicht, da keiner der einzelnen Sparten unsere Auffassung, bzw. unseren "Stil" vertritt.....
Abgesehen davon, haben wir einen Haftungsauschluss unterschreiben lassen. Das sollte eigentich reichen.
Hallo Goshinsatori,
deinen Haftungsausschluß kannst du vergessen. Es ist zwar so, daß man in Deutschland beim Ausüben von z.b. Kampfsport den Trainer oder den Trainingspartner (!!) nicht für jeden fahrlässig verursachten Unfall verantwortlich machen kann (durch die freiwillige Trainingsteilnahme willigt man quasi ein, ein gewisses Risiko selbst zu tragen), aber einen generellen Haftungsausschluß gibt es selbstverständlich nicht. Egal was für ein Papier man die Leute unterschreiben läßt. Wenn dann der Trainer oder Trainingspartner keine Haftpflichtversicherung hat, zahlt er z.b. bei grober Fahrlässigkeit selbst !! Ich kann nur jedem raten sich zu erkundigen, ob sein Trainer eine entsprechende Versicherung hat. Und mal ganz nebenbei, was sagt das wohl über den Charakter eines Trainers aus, wenn er einerseits über Ethik, Moral, Budo, geistige Reife und was sonst noch alles predigt, aber andererseits nicht die nötige charakterliche Reife hat, sich über die möglichen negativen Folgen seiner Handlungen Gedanken zu machen und dafür Vorsorge zu treffen.
cu
sportler
Woher weißt Du das ?
Hast Du Beispiele ?
sportler
02-08-2002, 15:42
Original geschrieben von levis
Woher weißt Du das ?
Hast Du Beispiele ?
Hallo levis,
ich habe mal nachgeschaut, konnte aber leider keinen Link zu entsprechenden Urteilen oder Gesetzen finden. Selbst das Internet hat manchmal seine Grenzen. Ich habe das mal von einem Anwalt gesagt bekommen. Ganz genau sollten es eigentlich die vielen Trainer mit eigener Schule hier im Board wissen. Ich denke da an Michael Kann, Andreas Weitzel, Frank B., Dr. Ralf, Wendelin, usw.
Ich hoffe, daß sich noch jemand aus dieser Gruppe zu Wort meldet. Zumal das eine wirklich wichtige Frage ist, die uns eigentlich alle betrifft.
cu
sportler
Ich habe eine eigene Schule und habe bis jetzt nur mit einem Haftungsausschluß gearbeitet. Du hast recht....
"durch die freiwillige Trainingsteilnahme willigt man quasi ein, ein gewisses Risiko selbst zu tragen"
Was ist aber mit neuen Schülern, sie können noch nicht abschätzen worauf sie sich einlassen, aufgrund mangelnder Erfahrung!!! So bist Du mit einem Haftungsausschluß auf der sicheren Seite.
Neuerdings probiere ich es über den LSB, aber die haben wohl im Moment eine sehr sehr sehr lange Sommerpause, denn dort ist das mit der Versicherung sehr gut geregelt.
Danke mal für Euere Hilfe,
aber haut Euch nicht die Köpfe ein
Das mit dem LSB ist nicht ganz einfach
ich war 13 Jahre Funktionär in einem Sportverein
Für gewerbliche Schulen ist das aber etwas anderes.
Und geld bekommt man vom LSB auch nur wenn man zu einer Sportgruppe gehört die entweder Olympisch ist, oder aber den Antrag eingereicht hat.
z.B. Judo Olympisch = JJ-Sektion des Judoverbandes BW Fällt unter die Regelung und wird vom LSB gefördert. Nicht aber das JJ
der WJJF, da die keinen Oöypischen Sport anbieten.
Das Problem der Verinsmeierei ist dann auch noch der, dass Wir uns dem Technikprogramm der JJ-Sektion sowie deren Prüfungsrichtlinen anpassen müßten und da haben wir keinen Bock drauf Weder auf DJB noch DJJB noch sonst was...
mir und meinem Trainer rennen da zu viel aufge....
Lassen wir das hab mich schon genug über die Aussagen und Technischen empfehlunegn dierser verbände geärgert.
Cu Ono
P.S. Hallo Kampfsportschulenbeitzer wie habt Ihr das geregen ???
Ich bin auch gespannt wie es andere machen, ich kenne nun viele Schulen und alle machen es ähnlich (über LSB oder Haft....)
Hier ist unserer
"Haftungsausschluss
Die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten der Jeet Kune Do u. Muay Thai - Vereinigung Kiel e.V. geschieht freiwillig, auf eigene Gefahr, Verantwort- ung und eigenes Gesundheitsrisiko. Es besteht desweiteren kein Leistungsanspruch bei Personen, Sach- u. Folgeschäden noch jegliche Haftung gegen- über der o.g. Vereinigung, ihren Verantwortlichen und/ oder den Übungsleitern. Änderungen der Öffnungszeiten und des inhaltlichen Angebots behält sich die o.g. Vereinigung jederzeit vor. In Zeiten der Schulferien kann es zu reduziertem Angebot kommen. An Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Hi Levis,
Ja, so kenn ich das auch aber (hörensagen) so sagte ein Anwalt, wenn die Gegenpartei dir als Trainer nachweist, dass Du Deine Aufsichtspflich verletzt hast, kann Dir ein Anawalt der geschädigten Person an die Karre fahren.
z.B. Du hast 25 Leute im Training davon ein neuer. Thema Würegegriffe, Du vergisst zu sagen, dass man im Training mit Würgern behutsam umgehen muß Kehlkopf etc........
Der Neue drückt einfach zu und weiß das verhalten des Gewürgten nicht zu deuten. Der betroffene wird verletzt und trägt eine schwere Folgeveletzung von sicht (Sauerstoffmangel/Hirnschädigung weiß der teufel, seine Mom will Schadensersatz, weil der Sohn jetzt Pflegefall ist und hat einen guten Anwalt..... was dann ??????
Cu ono
Michael Kann
03-08-2002, 09:09
@ esdo
Moin esdo, Du schuldest mir noch ne Antwort über PN ;)
Das von Dir für den Bereich Erlebnispädagoge aufgezeigte Angebot ist für unseren Bereich eigentlich nicht nötig ... da wir weder Kanutouren, Rafting, Berg- und Trekkingtouren, Höhlenwanderungen, Klettern (mit Seil), Mountainbiking, Canyoning, Skitouren, Schneewanderungen, Seilgarten- und Seilbahnbau ... usw. betreiben ... zu mindestens im Regelfall. Es gibt für Freiberufler und dass sind alle s.g. Sportlehrer, dazu zählen im übrigen auch KK Lehrer, eine reine Berufshaftpflichtversicherung ... für die bezahlt man einen Bruchteil dessen, was die von Dir benannte Versicherung kostet und deckt seine Risiken weitestgehend ab.
Beispiel ... R+V Versicherung (bei dem Haufen war ich mal beschäftigt) ... hier kostet eine Berufshaftpflichtversicherung im Jahr, für eine Person (Beschäftigtenzahl = 1 Lehrer) p.a. 189,00 Euro Netto. Deckungssummen 5 Mio pausch. für Personen und Sachschäden. 50`Tausend bei Vermögensschäden.
Dabei ist die Private Haftpflicht für den Lehrer und ggf. seine Familie/Lebensgefährte(in) mit eingeschlossen. Wichtig! Da sonst Zusatzklausel und Mehrkosten. Oder gleich extra Vertrag, dann noch teurer.
Versichert ist die
1. gesetzliche Haftpflicht
a. aus der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen) ... denkt an Eure Zukunft ;)
b. aus Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schülern- oder Klassenreisen, sowie Schulausflügen und damit verbundenen aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr.
c. aus der Erteilung von Nachhilfestunden
d. aus der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist
2. die Privathaftpflicht ....
Zu 1.a also genau das was die meisten von uns machen!
Zu 1.b wichtig für all diejenigen die z.B. mit ihren Schülern zu Turnieren fahren, ggf. sogar ins Ausland.
Wer Eigentümer oder Besitzer (Mieter) eines Gebäudes oder Raumes ist, sollte sich zusätzlich um ein Grundstückshaftpflichtversicherung bemühen. Wegeunfälle lassen grüßen!
Haftungsausschlußklausel ... es gibt hier das eine oder andere Grundsatzurteil, daher empfehle ich jedem vor der Entscheidung freiberuflich tätig zu werden, einen Anwalt mit der Aufsetzung eines Unterrichtsvertrages zu beauftragen. Dabei sollte jeder schon einmal eine grobe Vorstellung von dem haben was darin stehen soll, u.a. Haftung, Unfall, Trainingszeiten und deren Gestaltung, Urlaub, Kündigungsklauseln usw. usf. Ein Steuerberater sollte zum Thema Unterrichtsgebühr zu Rate gezogen werden ... steuerliche Aspekte! Im übrigen hilft die Haftungsausschlußklausel entgegen landläufiger Meinung nicht in jedem Fall ... vor allem sehen dies die verschiedenen Staatsanwälte und Richter ganz differenziert.
Versicherung über einen Landessportverband ... bzw. Fachverband!
Keine schlechte Sache, aber im Ernstfall doch recht Problembehaftet. Typisch Versicherung wird hier immer nach einem Weg gesucht, dass ganze von sich wegzuschieben und Fehler des jeweiligen FÜL oder Trainer zu finden. Und das muss dann jedem klar sein, ohne eine anerkannte Ausbildung in einer der durch den DSB vertretenen Sportarten is eh nix drin. Auch die Absicherung differenziert von Landesverband zu Landesverband, da jeder seinen eigenen Haftpflichtversicherer hat. Die genaueren Leistungen könnt Ihr aber entweder im Sportmagazin des jeweiligen Landesverbandes nachlesen oder über den Landesverband einfordern. Is kein Problem!
Viele s.g. Fachverbände, die nicht im DSB vertreten sind, aber Ausbildungen zum z.B. Trainer usw. anbieten, haben auch eine Versicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Dies ist zwar immer noch die Ausnahme, aber es werden nach und nach mehr. Hier müßt Ihr Euch mit den Euch betreuenden Fachverbänden kurzschließen und Euch Infos geben lassen. Am besten immer schriftlich.
Mehr fällt mir jetzt ehrlich gesagt nicht mehr ein ... Brainstorming ...
Gruß
Mike
Michael Kann
03-08-2002, 09:29
Hi Thyura!
"Hmm, kann jetzt nicht von KK-Schulen sprechen, aber soweit ich das kenne, MUSS man als Betrieb (der ja auch Geld für seinen Unterricht nimmt, ergo kommerziell) eine Betriebshaftpflichtversicherung haben."
Is so nicht ganz richtig ... solange der freiberuflich tätige Sportlehrer nicht nebenher auch noch einen gewerblichen Handel betreibt ... braucht er kein Gewerbe anzumelden.
Dies ist im übrigen sehr häufig der Grund, warum KK Lehrer mehr Steuern bezahlen als nötig. Als Freiberufler haben sie Steuerfreibeträge (Umsatzsteuer) und als Gewerbetreibender (Gewerbesteuer) ebenfalls. Melden sie also ein Gewerbe an, so bezahlen sie sowohl als auch. Daher kann es sich manchmal schon lohnen, z.B. das Sportartikelgeschäft, auf die Ehefrau/Mann oder Lebesgefährte/in zu schreiben.
Eine Zeit lang hielt sich das Gerücht, man könne sich als KK Lehrer auch als Künstler steuerlich Melden ... davon wollten drei Steuerberater die mich beraten haben nichts wissen. Es gäbe keine Möglichkeit, da die Begriffsdefinition auf mich nicht zuträfe?! Hier wären die Steuerfreibeträge nämlich noch höher.
Auch Deine Aussage bzgl. Betriebshaftpflichtversicherung ... eine Betriebshaftpflichtversicherung brauch ein Gewerbe ... eine Berufshaftpflicht ein Freiberufler! Momentan gibt es im übrigen keine Verpflichtung von Seiten des Gesetzgebers, dass man sich Haftpflichtversichern muss. Dies ist nach wie vor freiwillig, aber aus meiner Sicht unabdingbar.
"Unfallversicherung ist allgemein keine Pflicht, wäre auch nicht soo irre sinnvoll, da die Teilnehmer diese abschließen müssen...also könnte man als Schule bestenfalls den Trainierenden anbieten, eine solche Versicherung abzuschließen (gibt es z.B.bei uns-meine ich jedenfalls...)"
Eine Unfallversicherung für mich als KK Lehrer ist nach meiner Meinung ebenfalls unabdingbar ... da die privaten Unfallversicherer nur eine Ergänzung zu der gesetzlichen darstellen, empfehle ich jedem sich freiwillig bei einer gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Hier sein nochmals auf die für Freiberufliche Lehrer zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft verwiesen.
Gruß
Mike
Michael Kann
03-08-2002, 09:32
Original geschrieben von Goshinsatori
Hi,
warum über den LSB ?
Wir sind ein Verein e.V. und in keine Sportbund mitglied.....
Ein e.V. (eingetragener Verein ... Amtsgericht Vereinsregister) muss nicht im DSB organisiert sein. Es hat jedoch viele Vorteile ... vor allem wenn sich ein paar Aktive für eine der vielen angebotenen Ausbildungen entscheidet. Damit sind u.a. Förderungen verbunden, die man als e.V. der nicht im LSV/DSB organisiert und anerkannt ist, eben nicht erhält.
Muss aber letztlich jeder selbst entscheiden ;)
Gruß
Mike
Michael Kann
03-08-2002, 09:35
Original geschrieben von Goshinsatori
Hi,
wieso müssen wir uns irgendjemandem anschliessen ?
Das geht nicht, da keiner der einzelnen Sparten unsere Auffassung, bzw. unseren "Stil" vertritt.....
Abgesehen davon, haben wir einen Haftungsauschluss unterschreiben lassen. Das sollte eigentich reichen.
Hi Goshinsatori,
nach einem Grundsatzurteil muss z.B. der DKV (Deutsche Karate Verband) Euch auf Antrag aufnehmen. Dabei hättet Ihr die Möglichkeit in den Bereich "Stilloffenes Karate" einzutreten. Ihr macht Euer Ding weiter und hättet trotz allem die Möglichkeit Ausbildungen die staatlich anerkannt sind mit zu durchlaufen.
Nur ein Tipp ... es muß keiner ...
Gruß
Mike
Michael Kann
03-08-2002, 09:43
@ono
"Für gewerbliche Schulen ist das aber etwas anderes."
Auch eine gewerbliche Schule kann ein e.V. werden und sich u.a. einem Verband der im LSV/DSB organisiert ist anschließen.
"Und geld bekommt man vom LSB auch nur wenn man zu einer Sportgruppe gehört die entweder Olympisch ist, oder aber den Antrag eingereicht hat."
Also, die Abrechnung unserer geleisteten Karate/Kickboxeinheiten als FÜL oder Lizenztrainer hier in Bayern funktioniert ganz gut!
Und unsere Mitgliedschaft im LSV/DSB beeinträchtig unsere eigenen Vorstellungen überhaupt nicht und wird es auch nicht ;)
Eine Empfehlung wird immer eine Empfehlung bleiben!
Gruß
Mike
So gesehen kann Dir alles im Training passieren, Du mußt halt ein guter Trainer sein, also ich habe meine Schüler gut im griff.
Ich mache das schon sehr lange und mir ist schon das ein oder andere passieret, bis jetzt hatte ich keine Probleme!!!
Stimmt aber, als Trainer hat man eine große Verantwortung und das muß man auch wissen!
O.k danke mal,
aber ich denke das mit der berufshaftpflicht macht das ganze relativ sicher. Auf DSB / LSB möchten wir eher verzichten.
Cu Ono
Michael Kann
03-08-2002, 16:51
is halt nicht alles ... da gibt es z.B. noch die Aufsichtsverletzung ... die den besten Trainern mal widerfährt oder das s.g. wilde Training ... das ein guter Trainer zwar vermeiden sollt, aber manchmal bewegt man sich halt auch in andere Räume usw. usf.
da gibts ganz schön Risiken ...
Also, Berufshaftpflicht is schon ne gute Sache ... Armut aufgrund eines verlorenen Prozesses inkl. Personenschaden mit mehreren hunderttausend Euro ... ?
Hoffe Euch wenigstens ein bisschen geholfen zu haben! Viel Spaß bei der Selbständigkeit.
Gruß
Mike
Ja Mike,
genau so seh ich das auch, dem besten Trainer passiert es mal nicht 100 % zu bringen. Wenn dann einem Schüler was passiert, ist die Kacke halt am dampfen
Danke nochmal
Cu Ono
Ich will hier etwas einmal klarstellen, natürlich bin ich versichert und auch abgesichert.
Wie fast alle, bin ich kein Übertrainer und natürlich muß man auch manchmal den Trainingsraum verlassen, wenn dann etwas passiert ist das schon ziemlich beschissen!
Ich bin auch kein Fachmann was Versicherungen angeht, allerdings betreibe ich den Sport auch schon eine Weile und ausreichend Informiert habe ich mich natürlich, auch rechtlich (und das nicht nur vom hören sagen).
Wenn man eine Schule betreibt, ist das einer der Dinge, über die man sich nicht ausreichend genug informieren kann.
So genug der Dinge.
Bekommt keinen falschen Eindruck.
Gruß Tim
Michael Kann
04-08-2002, 09:43
Original geschrieben von levis
Ich will hier etwas einmal klarstellen, natürlich bin ich versichert und auch abgesichert.
Wie fast alle, bin ich kein Übertrainer und natürlich muß man auch manchmal den Trainingsraum verlassen, wenn dann etwas passiert ist das schon ziemlich beschissen!
Ich bin auch kein Fachmann was Versicherungen angeht, allerdings betreibe ich den Sport auch schon eine Weile und ausreichend Informiert habe ich mich natürlich, auch rechtlich (und das nicht nur vom hören sagen).
Wenn man eine Schule betreibt, ist das einer der Dinge, über die man sich nicht ausreichend genug informieren kann.
So genug der Dinge.
Bekommt keinen falschen Eindruck.
Gruß Tim
Hi Tim,
wer hat hier einen falschen Eindruck von Dir? Ich kenne Dich doch gar nicht! Also, ich wollte nur, aus meiner Perspektive das ganze schildern und ggf. dem Fragenden helfen. Mehr nicht! Sorry - wenn ich bei Dir einen anderen Eindruck erweckt habe!
Gruß
Mike
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