Vollständige Version anzeigen : anmeldung am finanzamt
chen chun
02-08-2002, 11:34
hallo,
angeregt durch den thread "versicherung", wollte ich ebenfalls mal fragen, wie das aussieht mit der anmeldung beim finanzamt.
wann muß man sich überhaupt beim finanzamt melden?
ab wann muß man seinen gewinn versteuern lassen?
man sagte mir mal, dass es erst notwendig wird, wenn man viele (?) schüler hat, da sonst das finanzamt mehr zurück zahlen muß, als es einnehmen würde. stimmt das soweit?
mfg
Original geschrieben von chen chun
man sagte mir mal, dass es erst notwendig wird, wenn man viele (?) schüler hat, da sonst das finanzamt mehr zurück zahlen muß, als es einnehmen würde. stimmt das soweit?Hi chen chun,
ich weiß nicht wie das bei Selbständigen aussieht,
aber als Arbeitnehmer kannst Du höchstens soviel Steuern zurückkriegen, wie Du selbst gezahlt hast. Und ich nehme stark an, dass es bei Unternehmern auch nicht anders sein wird.
Eine Anmeldung ist auf alle Fälle nötig, wenn Du eine gewisse Einkommensgrenze überschreitest (weiß aber jetzt keinen genauen Betrag, "google" einfach mal).
Gruß,
Gepard
Hi,
sobald du mit arbeit, selbstständig Geld verdienst musst du das beim Finanzamt anmelden, ob du dann Steuern zahlst oder nicht hängt von deiner Einstufung ab.
Würde mal einen Streuerberater aufsuchen, ehe die Eichel und Co. die Bude unterm Hintern zumachen.
Du weist doch, bei Geld hört im dem Land der Spass auf.
Deshi
Solltest Du in einem e.V. Verein als Ü-Leiter arbeiten, liegt die Freigrenze bei (3100,- DM) ungefähr 1550,- €, kommst du über diesen Betrag, langt das Finanzamt zu.
Bei der Selbständigkeit habe ich leider keine Ahnung, aber ein Steuerberater sollte dir da weiterhelfen können.
Gr.Lupin der III
Ehrenamtliche Tätigkeiten ist der beste Weg zum Herzinfarkt.:D
sportler
02-08-2002, 14:40
Hallo,
ich denke mal, wenn du eine eigene Schule aufmachst, dann mußt du auf alle Fälle erst mal ein Gewerbe anmelden (wie bei einer Würstchenbude :)) und zahlst, je nach Freibeträgen, auch Gewerbesteuer.
cu
sportler
Schau hier einfach mal nach.
http://www.nonprofit-management.de/organis/
Vielleicht hilft dir das fürs erste weiter.
Ansonsten gibt es bei allen Finanzämtern eine Broschüre zum Thema "Vereine und Steuern" oder so ähnlich.
Seid ihr kein Verein, dann hat Deshi recht, du musst dann dein komplettes Einkommen angeben.
Michael Kann
02-08-2002, 22:48
Original geschrieben von sportler
Hallo,
ich denke mal, wenn du eine eigene Schule aufmachst, dann mußt du auf alle Fälle erst mal ein Gewerbe anmelden (wie bei einer Würstchenbude :)) und zahlst, je nach Freibeträgen, auch Gewerbesteuer.
cu
sportler
hi Sportler,
also, grundsätzlich muss er kein Gewerbe anmelden, damit entfällt schon mal die Gewerbesteuer.
Wenn er Freiberuflich tätig ist und das sind grundsätzlich mal alle die nichts nebenher verkaufen. D.h. keine Bücher, T-Shirts, Boxhandschuhe ... was auch immer, ist er so zu sagen Dienstleister ...
Er wird dann behandelt wie ein freiberuflich tätiger Sportlehrer. Das heißt, er muss ggf. Umsatzsteuer bezahlen ... dies sollte er sich jedoch durch einen Steuerberater, zu dem ich jedem der sich in Steuerangelegenheiten nicht auskennt raten, zu legen.
Die IHK (Industrie und Handelskammer) macht im übrigen in jeder Stadt Beratungen für Existenzgründer, je nach Berater fallen diese wirklich sehr interessant aus. Aber ohne Gewähr, da ich selbst hier schon die größten Pfeifen kennengelernt habe. Auch die zuständigen Arbeitsämter können eine Hilfe sein. Hier gibt es vor allem für Existenzgründer die vorher Arbeitslos waren Fördermöglichkeiten.
Im Bereich Finanzierung bieten die meisten Banken spezielle Existenzgründerdarlehn an. Vorsicht ... hier gibt es auch die berühmten schwarzen Schafe.
Sollte Chen Chun diesen Weg beschreiten, dann sollte er in jedem Fall prüfen wieviel Umsatz er benötigt um sich über Wasser halten zu können ... auch hierbei ist ihm ein Steuerberater hilfreich.
Für das Aufsetzen eines Unterrichtsvertrages sollte ggf. ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht eingeschalten werden. Dieser macht solche Verträge doch recht sicher.
Zum Thema Unfallversicherung ... Private sind hier zwar nicht schlecht, jedoch sollte man sich zusätzlich freiwillig bei einer gesetzlichen weiter versichern. Für den Bereich der Kampfsportlehrer und Co. empfiehlt sich die Verwaltungsberufsgenossenschaft. Beiträge sind o.k. und die Leistungen passen.
Nicht vergessen, der Abschluß einer passenden Haftpflichtversicherung sollte in jedem Fall statt finden. Sonst ist man schneller als man denkt der Ärmste der Armen.
Die Absicherung der Altersversorgung ... ein tolles Thema ... hier sollte man sich zu erst einmal bei seinem bisherigen Rententräger erkundigen wieviel Anspruch man sich denn überhaupt schon erarbeitet hat. Danach sollte man feststellen ob man weiter in die gesetzliche Altersvorsorge oder eine private einbezahlt ... auch hier kann manchmal ein guter Steuerberater hilfreich sein.
Mehr fällt mir jetzt erst mal nicht ein ...
guts nächtle
Mike
sportler
03-08-2002, 00:02
Original geschrieben von Michael Kann
Mehr fällt mir jetzt erst mal nicht ein ...
Hallo Michael,
danke für die Antwort, kannst du noch etwas zum Thema "Haftungsausschlußklauseln" im Thread "Versicherungen" sagen ?
cu
sportler
chen chun
05-08-2002, 10:24
hi,
@mike
danke für die ausführliche antwort (an die anderen natürlich auch "danke").
wenn man einem verband angehört, dann hieße es also selbstständig machen!?
wie sieht es denn aus, wenn man es als nebenverdienstlich macht?
fließt dann in die einkommenssteuer auch dieser verdienst mir ein?
mfg
Michael Kann
05-08-2002, 10:50
Steuernummer und somit wirst Du beim Finanzamt (Raubritter) unter dieser Nr. bearbeitet. Du mußt aber ein paar Blätter mehr ausfüllen ... und checkst dabei die Möglichkeiten Geld zu "sparen" immer weniger ... daher haben Steuerberater uns Laien gegenüber einen erheblichen Vorteil
Gruß
mike
chen chun
05-08-2002, 11:06
also in jedemfall anmelden.
bei der einkommenssteuer mit angeben.
was macht man denn z.b. , wenn man schon länger (2-4) jahren unterrichtet?
muß man da steuern nachzahlen?
mfg
Michael Kann
05-08-2002, 11:20
Original geschrieben von chen chun
also in jedemfall anmelden.
bei der einkommenssteuer mit angeben.
was macht man denn z.b. , wenn man schon länger (2-4) jahren unterrichtet?
muß man da steuern nachzahlen?
mfg
mehr sag ich nicht dazu!
Gruß
Mike
Hi,
ein Einkommen bzw. Gewinn ist immer anzugeben.
Wenn du es als Selbstständiger verdienst mußt du dafür Steuern zahlen.
Bist du als Angstellter unterwegs, mußt du den Betrag auch angeben, hast aber einen bestimmten Freibetrag. Erst wenn du den überschreitest zahlst du dafür Steuern. Machen die wenigsten und geben den Betrag an! Rein rechtlich bist du dazu verpflichtet.
Hast du ein Gewerbe mußt du höhere Auflagen erfüllen, als ein Lehrer der als Selbstständiger gemeldet ist!
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