Vollständige Version anzeigen : Ausgerastet
Vincent`O
06-11-2005, 12:08
Hi,
wir waren auf einem Fest, und dann ist mal wie immer eine Horde idioten gekommen die sich mit uns kloppen wollten.
Wir wollten dann versuchen die ganze Sache zu schlichten, doch dann ist einer von denen los gesprungen und hat unseren kleinsten zwei gegeben. Ich hab ihn packt und weggeschubst dann sind wir los gerannt.
Wir laufen dann so durch die Stadt und auf einmal kommt der Typ wieder, und schreit ja "kommt eins gegen drei". Wir haben ihn ignoriert, aber er lies nicht davon ab. Ich versuchte dann die ganze Sache zu schlichten, und das klappe dann auch ganz gut. Doch dann meinte "scheiss drauf" und ging wieder auf unseren kleinsten los(edit mit einem Schlag). Mir hats dann endgültig gereicht...
Ich bin auf den drauf und hab alles eingesetzt was ich jeh mals trainiert und gesehen hab. Knie, ellenbogen, so der ganze scheiss der verdammt weh tut.
Am Schluss sah der verdammt böse aus. Und was aus ihm geworden ist, weiß ich nicht.
Wie sieht das alles rechtlich aus? Ich glaub ich steh nun richtig scheisse da?!
Ich wollt mein Freund verteidigen aber das war dann wohl zu viel des guten.
Und darf ich überhaupt einen anderen Verteidigen außer mich selbst?
Sickness
06-11-2005, 12:19
Du darfst jeden verteidigen!!
Natürlich darfst du andere Verteidigen außer dich selbst. Notwehr gilt bei Angriffen gegen dich selbst oder Dritten. Jedoch muss der Angriff gegenwärtig sein.
Wenn dich einer schlägt und wegläuft und du dem 30 min später eine hämmerst ist das keine Notwehr mehr.
Die Verteidigung muss jedoch dem Angriff entsprechen und angemessen sein. Das ist ne schwammige Bezeichnung. Du darst dich eigentlich so lange verteidigen wie ein gefahr besteht. Rennt der Angreifer weg kannst du nicht hinterher laufen und den weiter schlagen. Liegt der am Boden und du prügelst weiter auf den ein ist das auch eine Überschreitung der Notwehr.
Jedoch muss man bedenken dass man in solchen Situationen mit Adrenalin vollgepumpt ist.
Kleine Frage: hastdu den blutend auf der Straße liegen gelassen und bist weg gegangen??
Philipp
Vincent`O
06-11-2005, 12:35
ne sein freund hat ihn glaube ich weggebracht. Hab ihn nirgendwo mehr gesehen.
Aber er hat beim zweiten Treffen erneut zu geschlagen, ich hab mir nicht gedacht ahh da räche ich mich jetzt...
Du musst dir überhaupt keine Sorgen machen, du hättest ihn letztendlich auch Krankenhausreif prügeln können und dir wäre nichts passiert.
Ihr habt einmal den Ort des Geschehens verlassen um den Streit zu vermeiden, so er ist euch hinterhergelaufen und du wolltest wieder schlichten er hat zum zweiten mal deinen Freund angegriffen und du hast ihn gewehrt.
Da musst du dir keine Sorgen machen, es ist nun auch nicht so schlimm hier in Deutschland mit der Notwehr.
Hallo Vincent`O,
nun ob du dir Sorgen (aus Rechtlicher sicht) machen musst kommt darauf an wie schwer du den anderen verletzt hast. Denn nur weil mich einer bedroht oder er mir einen Hacken verpasst darf ich ihn, vorallem als KKler, noch lange nicht ins Krankenhaus befördern.
Allerdings, denke ich, solltest du dir Sorgen darüber machen das du deine "Gefühle" in diesem Moment nicht unter Kontrollle hattest. Du wirst mit der Zeit immer Stärker/Schneller werden und daher auch mit deinen schlägen um so verherender sein, außerdem lernst du vielleicht später Techniken die ab einem gewissen Grade eventuell sogar Tödlich sein können. Und wenn du deine "Gefühle" dann nicht im Griff hast ... .
Mfg Hangs
P.s.: Notwehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Shigaisen-Marv
06-11-2005, 20:03
:d :d
Ich kann Hangs nur zustimmen.....du solltest dich schon soweit im Griff haben, dass du nur soviel wie notwendig austeilst....
Es spricht absolut nichts dagegen jemand schwächeren zu verteidigen wenn er dazu selbst nicht in der lage ist, rechtlich brauchst du dir keine sorgen zu machen, wenn es wirklich so abgelaufen ist wie du geschildert hast.Das war eindeutig notwehr.Versuch trotzem beim nächsten mal ihn nur zu boden zu bringen und ihn für ne weile bewegungsunfähig zu machen, 90% der menschen beruhigen sich dann wieder und wenn nicht, hast du ihn ja am boden und dann kannst du im notfall immer noch wegrennen weil du bestimmt schneller oben bist als er!
Du hast doch 2 Zeugen, er keinen:confused:
x-spirit
06-11-2005, 22:18
Ich wette du wirst nie wieder etwas von dem Typen hören! Der wird dich nicht anzeigen, dass wäre zu gefährlich für ihn und deiner Beschreibung nach, wird der sowieso so ein Schläger sein, dem es viel zu peinlich wäre zur Polizei zu gehen!
Branco Cikatic
07-11-2005, 00:31
@ Vincent`O
Du hast richtig reagiert,rechtlich wie persönlich!
Der Typ wollte Krieg und hat Ihn auch bekommen!:D
Kannst Du mir erzählen, welche äusseren Verletzungen
er hatte?
Wer das Orchester bestellt, muss auch zur Musik tanzen ;)
Meiner Ansicht nach hast du dich vollkommen richtig verhalten:klatsch:
Manch einer hätte vermutlich früher zugeschlagen, du hast dich durch Geduld und Umsicht ausgezeichnet.
Allerdings kannst du rechtlich auch Probleme bekommen. Du darfst natürlich deinem Kumplet helfen und Nothilfe leisten, das ist kein Thema. Alleridngs darfst du den Angreifer lediglich soweit "bearbeiten", dass der gegenwärtige Angriff abgewehrt ist, bzw. der Gegner kampf-, angriffsunfähig ist. D. h. Wenn du den Angreifer besiegt hast darfst du nicht länger auf ihn einschlagen. Das fällt unter die Notwehrüberschreitung und kann bestraft werden.
Ich wette du wirst nie wieder etwas von dem Typen hören! Der wird dich nicht anzeigen, dass wäre zu gefährlich für ihn und deiner Beschreibung nach, wird der sowieso so ein Schläger sein, dem es viel zu peinlich wäre zur Polizei zu gehen!
Das glaub ich auch, diese Typen verstehen es nur wenn du ihnen das Gesicht einhämmerst und weil es ihnen peinlich ist werden sie sicher nicht zu Polizei gehen weil dann ihre sogenannte Ehre verletzt ist!
Nach deiner Geschichte her hast du mehr als nur Geduld bewiesen und der hat deinen Freund sogar noch geschlagen und du wolltest schlichten, ich wär schon vorher ausgeflipt
Respekt, aber riesigen
Osu
Gruß
DAHAKA
Marcus2005
07-11-2005, 10:31
Nach meiner Einschätzung war alles in Ordnung!
Denn du hast dich an folgende Dinge gehalten:
Rechtmäßigkeit der Mittel. Hast Zeugen.
Dann, KK wird als Waffe angesehen (laut meinem Trainer) . Aber du hast gerade diese Waffe so lange, wie es nur eben geht nicht eingesetzt. also Kein Problem.
Ich bin auf den drauf und hab alles eingesetzt was ich jeh mals trainiert und gesehen hab. Knie, ellenbogen, so der ganze scheiss der verdammt weh tut.
Am Schluss sah der verdammt böse aus. Und was aus ihm geworden ist, weiß ich nicht.
Wie sieht das alles rechtlich aus? Ich glaub ich steh nun richtig scheisse da?!
Ich wollt mein Freund verteidigen aber das war dann wohl zu viel des guten.
Und darf ich überhaupt einen anderen Verteidigen außer mich selbst?
naja richtig hast du auf keinen fall reagiert..zumindest hast du aus rechtlicher sicht klar überreagiert-bzw notwehr überschritten!
wenn der kerl im krankenhaus ein paar tage liegt-wird evtl doch eine anzeige kommen..nach deinen beschreibungen könnte ja ordentlich was zermantscht sein,allerdings wird im i net ja auch immer übertrieben und evtl hatte er doch nur nasenbluten und nen blaues auge.:D
also ich sach ma RICHTIG!!!! der kommt so schnell warscheinlich nich wieder^^ und wenn der mit ner anzeige kommt... scheiss drauf so wie ich das verstanden hab hast du 2 zeugen und der keinen... also nur mut hoffe der kerl hat nen paar rippen gebrochen oder so^^ damit hätte er noch schön lange zu tun:D :klatsch: :sport069:
Mmichael
07-11-2005, 14:47
Hi,
wir waren auf einem Fest, und dann ist mal wie immer eine Horde idioten gekommen die sich mit uns kloppen wollten.
Wir wollten dann versuchen die ganze Sache zu schlichten, doch dann ist einer von denen los gesprungen und hat unseren kleinsten zwei gegeben. Ich hab ihn packt und weggeschubst dann sind wir los gerannt.
Wir laufen dann so durch die Stadt und auf einmal kommt der Typ wieder, und schreit ja "kommt eins gegen drei". Wir haben ihn ignoriert, aber er lies nicht davon ab. Ich versuchte dann die ganze Sache zu schlichten, und das klappe dann auch ganz gut. Doch dann meinte "scheiss drauf" und ging wieder auf unseren kleinsten los(edit mit einem Schlag). Mir hats dann endgültig gereicht...
Ich bin auf den drauf und hab alles eingesetzt was ich jeh mals trainiert und gesehen hab. Knie, ellenbogen, so der ganze scheiss der verdammt weh tut.
Am Schluss sah der verdammt böse aus. Und was aus ihm geworden ist, weiß ich nicht.
Wie sieht das alles rechtlich aus? Ich glaub ich steh nun richtig scheisse da?!
Ich wollt mein Freund verteidigen aber das war dann wohl zu viel des guten.
Und darf ich überhaupt einen anderen Verteidigen außer mich selbst?
Hi Vincent,
als Forenneuling (ich lese hier sonst nur gelegentlich) mag ich mich hier 'mal einmischen: Du hast völlig korrekt und besonnen reagiert, hast geduldig Deeskalation versucht, die Mißlungen ist wegen der Gewaltbereitschaft des Schlägers. Ich finde unsere Gesetze soweit ganz OK; wenn ich sie notgedrungen übertreten muß, steh' ich auch zu den Konsequenzen.
Hier die rechtlichen Grundlagen:
>> StGB §34, NOTWEHR
1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist,
handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist,
um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich
oder einem anderen abzuwenden.
<<
Sollte auch selbstverständlich sein. Stell's Dir umgekehrt vor:
Ich sehe, wie ein friedlicher Passant / eine Passantin von Schlägern
mißhandelt wird. Natürlich darf mir kein Gesetz verbieten,
dem Opfer zu helfen; sonst hätten wir zustände wie in Bagdad ...
In der Stressituation, in der Du Dich befandest, kann keiner von Dir
verlangen, daß Du Deine Verteidigungsaktionen so fein dosierst,
daß dem Gewalttäter nicht zu sehr wehgetan wird.
Der Gesetzgeber hierzu:
>> Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr
aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
<<
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__32.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__33.html
Meine Meinung: Wenn ein Schläger damit rechnen muß,
daß er kräftig auf die Mütze kriegt, wird unsere Gesellschaft friedlicher.
Die aberwitzige Rechtspraxis, daß Gewalttätern vor Gericht fast nichts passiert, außer wertloser Ermahnungen der Jugendrichterin, hat zur eskalierenden Gewalt bildungsferner Jugendlicher beigetragen.
Der Kunde, den Du "befriedet" hast, wird sich den nächsten Überfall gut überlegen. Sei froh, daß er kein Messer dabei hatte ...
Grüße
Michael
In der Stressituation, in der Du Dich befandest, kann keiner von Dir
verlangen, daß Du Deine Verteidigungsaktionen so fein dosierst,
daß dem Gewalttäter nicht zu sehr wehgetan wird.
Meines Wissens wird eben gerade das, wenn man KK/KS betreibt, von den Gesetzgebern erwartet. Wie sich das genau in einer Gerichtsverhandlung auswirken kann, weis ich leider nicht.
Mfg Hangs
Vincent`O
07-11-2005, 17:24
ja ihr habt natürlich vollkommen recht, man muss sich unter Kontrolle halten können.
Da mischte sich Angst, Stress und Wut, und die drei Sachen in so einem Moment zu bendigen gelingt nur schwer. Ich muss wirklich daran arbeiten...
Und mir tut es echt leid was passiert ist...
@hosenscheisser
Ich kann nicht mehr genau sagen wie er dannach aussah, doch es war alles ziemlich voll mit Blut. Und sowas anzurichten bereitet einem echt keine Freude.
Mmichael
07-11-2005, 17:30
Meines Wissens wird eben gerade das, wenn man KK/KS betreibt, von den Gesetzgebern erwartet. Wie sich das genau in einer Gerichtsverhandlung auswirken kann, weis ich leider nicht.
Mfg Hangs
Hi Hangs,
das wird juristisch nicht hinhauen: Ab welchem Stadium gälte dann
ein KK-Sportler als "erfahren"? Nach 4 Wochen, 4 Monaten, 4 Jahren?
Im Trainingsraum ist eines klar: Der Trainingspartner wird kein Messer ziehen
(normalerweise ;-]), und der Trainingspartner wird auch nicht
auf den am Boden liegenden eintreten, nachdem er ihm ins Gehänge getreten hat.
Auch praxiserfahrene KRAV MAGA-Trainer sehen das so.
Beim Training geht's um Sport, Technik und Kondition,
auf der Straße um Leben und Tod.
Ganz aktuell: In Frankreich ist ein 60jähriger Mann von
arabisch-islamischen Brandstiftern erschlagen worden.
Nach Fausthieben fiel er ins Koma, und starb gestern im Krankenhaus.
Der Grund seiner Ermordung: Er wollte einen Brand löschen.
Zum Thema: Ich habe in meinem Archiv ein Grundsatzurteil gefunden,
daß ich aufschlußreich finde:
>
"Auch ein nur mit Fäusten geführter Angriff kann zu schwersten
körperlichen Verletzungen oder gar zum Tode führen.
Wenn der Angegriffene dies zu befürchten hat, darf er sich,
je nach Sachlage sofort, auch mit einer für den Angreifer lebensgefährlichen Handlung verteidigen.
Von daher kann auch ein gezielter Schuß in den Oberkörper des Angreifers
im Einzelfall eine erforderliche Verteidigungshandlung im Sinne des StGB § 32 Abs 2 darstellen
und dem Angegriffenen, der den Angreifer mit einem solchen Schuß getötet hat,
kann eine Rechtfertigung durch Notwehr nicht mit der Begründung versagt werden,
er hätte zunächst einen Warnschuß abgeben müssen und hätte ußerstenfalls
nur gezielt in die Beine des Angreifers schießen dürfen."
<
Quelle: Entscheidung des BGH 2. Strafsenates im Urteil vom 1. Juni
1994, Az: 2 StR 195/94
Fundort:
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=151792#post151792
'Was Persönliches: Ich bin ein alter Sack, dem nach spätestens
4 x 2 Min. Boxsparring die Zunge 'raushängt.
Wenn mir Gewalttäter auf der Straße begegnen,
erwarte ich keinen sportlich-fairen Kampf,
sondern Angriffe auf mein Leben und meine Gesundheit.
Entsprechend handele ich.
Gemeinnützig: Ein Gewalttäter im Krankenhaus kann keine
schwächeren, friedlichen Unbewaffneten mehr mißhandeln.
Bei einem Angriff halte ich es für kontraproduktiv,
juristische Überlegungen über Feinheiten des Notwehrrechts anzustellen,
das kann man später, wenn es nötig sein sollte.
Grüße
Michael
______
P.S.: Im Urteil ging es wohl um einen Polizeibeamten,
der in berechtigter Notwehr gehandelt hat.
Mmichael
07-11-2005, 17:52
ja ihr habt natürlich vollkommen recht, man muss sich unter Kontrolle halten können.
Da mischte sich Angst, Stress und Wut, und die drei Sachen in so einem Moment zu bendigen gelingt nur schwer. Ich muss wirklich daran arbeiten...
Und mir tut es echt leid was passiert ist...
@hosenscheisser
Ich kann nicht mehr genau sagen wie er dannach aussah, doch es war alles ziemlich voll mit Blut. Und sowas anzurichten bereitet einem echt keine Freude.
Hi Vincent,
das ist der Unterschied zwischen uns, und Gewaltverbrechern.
meinst Du, dem Schläger hätten Deine Verletzungen leidgetan?
Du bist nicht verletzt worden, das zählt.
Grüße
Michael
Vincent`O
07-11-2005, 21:18
das stimmt allerdings Mmichael...
OnMiTeR1988
07-11-2005, 22:48
mich würden altersangaben interessieren
auf jeden fall hast du gut reagiert! deinem freund geholfen, und du hast sogar versucht zu shclichten, manche gehen ja einfach drauf...
dein schlechtes gewissen ist unbegründet!, aber ich kann verstehen dass du eins hast
wird schon ;)
mfg
Meines Wissens wird eben gerade das, wenn man KK/KS betreibt, von den Gesetzgebern erwartet..
Vom Gesetzgeber eher nicht, nur von dämlichen Richtern.
Ich denke der Gesetzgeber findet es auch in Ordnung wenn sich jemand für Schwächere einsetzt.
Ich sürd sagen, optimal gehandelt. Man kann sich nicht immer die optimalste Art und Weise aussuchen wie man sich gerne zur Wehr setzen würde und offensichtlich hat er es nicht verstanden, dass Du nicht kämpfen wolltest. Ich denke mir würde das vielleicht ähnlich gehen, aber einfach nur aus der Angst heraus, dass ich dann da liegen würde. Lieber er als ich und über den Rest mach ich mir dann später Gedanken. Ich weiß das mich viele dafür jetzt verteufelln werden, aber es ist nun mal so das bei jeder Verteidigung auch die Angst mit dabei ist (zumindest bei mir).
Moskito
Hi Hangs,
das wird juristisch nicht hinhauen: Ab welchem Stadium gälte dann
ein KK-Sportler als "erfahren"? Nach 4 Wochen, 4 Monaten, 4 Jahren?
vor gericht wird sowas auf jeden fall gewertet-besonders im jugendgericht!
darum sollte man das thema möglichst ganz vermeiden!
Beim Training geht's um Sport, Technik und Kondition,
auf der Straße um Leben und Tod.
man sollte schon die meisten situationen einschätzen können,was auch nicht immer leicht ist,besonders wenn man mit solchen situationen noch nie zu tun hatte.es geht halt nicht immer um leben und tod ;)
Ganz aktuell: In Frankreich ist ein 60jähriger Mann von
arabisch-islamischen Brandstiftern erschlagen worden.
Nach Fausthieben fiel er ins Koma, und starb gestern im Krankenhaus.
Der Grund seiner Ermordung: Er wollte einen Brand löschen.
vor ein paar tagen kam ein bericht wo ein mörder erzählt hat,wie er seinen kumpel mit nem samuraischwert umgebracht hat.vorher war wohl auch eine prügelei der anlass und dann nach ein paar schlägen ist er ausgetickt und hat zum schwert gegriffen..
nach deiner erklärung kann sowas ja auch gerechtfertigt sein ;), leider hat das gericht das ein bischen anders gesehen.
'Was Persönliches: Ich bin ein alter Sack, dem nach spätestens
4 x 2 Min. Boxsparring die Zunge 'raushängt.
Wenn mir Gewalttäter auf der Straße begegnen,
erwarte ich keinen sportlich-fairen Kampf,
sondern Angriffe auf mein Leben und meine Gesundheit.
Entsprechend handele ich.
Gemeinnützig: Ein Gewalttäter im Krankenhaus kann keine
schwächeren, friedlichen Unbewaffneten mehr mißhandeln.
das stimmt aber gesetzlich gesehen haben wir kein recht das zu entscheiden.
Bei einem Angriff halte ich es für kontraproduktiv,
juristische Überlegungen über Feinheiten des Notwehrrechts anzustellen,
das kann man später, wenn es nötig sein sollte.
geb ich dir auch recht..nur man sollte nicht durchdrehen oder wissen wann schluss ist..nach dem vorgaben des eingangsposting war die notwehr klar überschritten...
bzw müsste ja das halbe gesicht zermanscht sein..
da man im i net ja auch übertreibt und wohl nicht so die ahnung hat (sonst würde man ja nicht sonen kram hier posten) wird das ganze evtl auch halb so wild gewesen sein und der kerl hatte nur ein bischen nasenbluten statt kiefer, jochbein,nasenbruch und anderen sachen..wenn der kerl im krankenhaus liegt wird mit sicherheit ne anzeige kommen.
man sollte schon die meisten situationen einschätzen können,was auch nicht immer leicht ist,besonders wenn man mit solchen situationen noch nie zu tun hatte.es geht halt nicht immer um leben und tod
Woher weisst du was der Gegenüber mit dir anfangen will ? Ich mein, so eine Gabe ist nicht schlecht. In der heutigen Zeit weiss man nie was der andere denkt und versucht mit einem anzufangen. So eine Einstellung kann schnell ins Auge gehen, genauso wie sich zuerst schlagen lassen.
Vincent`O
10-11-2005, 22:45
ich koche Die sache nich heißer als sie später gegessen wird. Ich kann Nasenbluten von schwerren Schäden unterscheiden. War ne Zeit lang sehr intensiv beim Kickboxen dabei.
Solche Situationen sind mir keinesfalls fremd (unser "Ort" war vor paar Jahren Drogenumschlagplatz Nr.1 in BW), nur diesmal war es richtig hart. Und alles lief viel zu schlimm ab, und ich möchte mir das auch ein Stück weit von der Seele reden, und vll hat jemand selbst schon solche Erfahrungen gemacht. Darum poste ich hier meine Geschichte. Und das ganze habe ich auch schon im Freundeskreis diskutiert, möchte aber gerne wissen was es zu diesem Thema sonst noch für Meinungen gibt.
Und es war nicht klar ob er ins Krankenhaus kam oder nicht. Er war auf jedenfall weg. Aber WIE, durch Kumpel oder Krankenwagen, ist mir nicht bekannt.
Mmichael
13-11-2005, 10:56
Vom Gesetzgeber eher nicht, nur von dämlichen Richtern.
Treffer.
Grüße
Michael
Das glaub ich auch, diese Typen verstehen es nur wenn du ihnen das Gesicht einhämmerst und weil es ihnen peinlich ist werden sie sicher nicht zu Polizei gehen weil dann ihre sogenannte Ehre verletzt ist!
Da muss ich dir wiedersprechen!
1.Wenn du jemandem "das gesicht einhämmerst" bist du auch keinesfalls besser als er.
2.So was wie Ehre haben diese typen nicht, die gehen nachher einfach zur polizei, spielen den armen und hilflosen und "entlocken" dir einen haufen schmerzensgeld.
Mmichael
13-11-2005, 11:18
K1 fan schrieb:
>> ..nach dem vorgaben des eingangsposting war die notwehr klar überschritten...
Das ist falsch. (Vgl. §34f)
(Gemeinnützig: Ein Gewalttäter im Krankenhaus kann keine
schwächeren, friedlichen Unbewaffneten mehr mißhandeln.)
>> das stimmt aber gesetzlich gesehen haben wir kein recht das zu entscheiden.
Interessante rechtsphilosophische Frage.
Daß Recht und Gerechtigkeit nicht immer das Gleiche ist,
können wir wohl stehen lassen.
Ich entscheide zunächst selbst, bin kein Jurist,
sondern "Lebenspraxis" läuft um einen herum ab.
Dazu: Kein Gesetz kann über meinen Gerechtigkeitssinn
und meinen Adrenalinpegel bestimmen.
Beim Zitat geht's nicht um Entscheidung.
"Gemeinnützig: Ein Gewalttäter im Krankenhaus kann keine
schwächeren, friedlichen Unbewaffneten mehr mißhandeln."
Falsch oder richtig?
Wir reden von GEWALTTÄTERN, ich meine nicht unbedingt dumme Jungs,
die nach 6 Bier 'rumpöbeln, und nicht mehr wissen, wo vorne und hinten ist.
Anders sieht's mit Messerangriffen aus. Ich hab' mich etwas informiert.
Einen Messerangriff halte ich grundsätzlich für einen Tötungsversuch.
Bewährungsstrafen insb. für Messerstecher halte ich für brandgefährlich.
Aber das paßte wohl besser in 'n anderen thread.
Grüße
Michael
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.