einwandfreier leumund? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : einwandfreier leumund?



Baphomet
23-11-2005, 16:33
wenn eine verurteilung längst verjährt ist und im leumungszeugnis nicht mehr aufscheint, hat man dann einen 'einwandfreien leumund'? oder gilt eine alte verurteilung, die nur noch im polizeilichen register aufscheint als kündigungsgrund?

Sordid
23-11-2005, 16:36
wenn eine verurteilung längst verjährt ist und im leumungszeugnis nicht mehr aufscheint, hat man dann einen 'einwandfreien leumund'? oder gilt eine alte verurteilung, die nur noch im polizeilichen register aufscheint als kündigungsgrund?
Eine Verurteilung verjährt nicht. Sie wird nur irgendwann aus dem öffentlich einsehbaren Register gelöscht.

Baphomet
23-11-2005, 16:41
das bedeutet..?
jobs mit leumund als anforderung sind auf lebenszeit gestrichen? :confused:

Sordid
23-11-2005, 16:47
das bedeutet..?
jobs mit leumund als anforderung sind auf lebenszeit gestrichen? :confused:
Nö. Sobald sie auf dem gedruckten Leumundszeugnis nicht erscheinen eben nicht.
Wofür haben wir denn eine Verurteilung kassiert?

Tega
23-11-2005, 16:48
wenn eine verurteilung längst verjährt ist und im leumungszeugnis nicht mehr aufscheint, hat man dann einen 'einwandfreien leumund'? oder gilt eine alte verurteilung, die nur noch im polizeilichen register aufscheint als kündigungsgrund?

Kündigungsgrund kann sie werden wenn sie verschwiegen wurde und dieses das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber bricht.
Am besten fragst Du mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nach, aber grundsätlich gilt in der Gesellschaft schon "Vorbestraft" -> Arschkarte fürs Leben, weit über das eigentlich Strafmass hinaus.

Baphomet
23-11-2005, 16:57
Nö. Sobald sie auf dem gedruckten Leumundszeugnis nicht erscheinen eben nicht.
Wofür haben wir denn eine Verurteilung kassiert?

ich persönlich nicht. ein freund von mir und zwar körperverletzung in ausübung seines berufes als türsteher :mad:

egal... ich vermute seine heutige kündigung hat nichts mit dem leumund zu tun auch wenn sich die firma drauf ausredet.
2 tage bevor der probemonat ausläuft plötzlich grundlose kündigung trotz ordentlich erledigter arbeit. das ist abzocke :mad:

ich versuche nur gerade mich rechtlich zu informieren um vielleicht noch etwas für ihn rausholen zu können.

Sordid
23-11-2005, 17:12
ich persönlich nicht. ein freund von mir und zwar körperverletzung in ausübung seines berufes als türsteher :mad:

egal... ich vermute seine heutige kündigung hat nichts mit dem leumund zu tun auch wenn sich die firma drauf ausredet.
2 tage bevor der probemonat ausläuft plötzlich grundlose kündigung trotz ordentlich erledigter arbeit. das ist abzocke :mad:

ich versuche nur gerade mich rechtlich zu informieren um vielleicht noch etwas für ihn rausholen zu können.
Erstens mal ist es das gute Recht der Firma, jemanden während der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu entlassen. Da kannst du Paragraphen wälzen bist du 100 bist, das ist rechtlich gedeckt.

Zweitens bleibt die Frage, was im gedruckten Leumund stand - war die Verurteilung da vermerkt? Falls nicht, dann sind sie an die Daten auch nicht gekommen.

Baphomet
23-11-2005, 17:46
zwei weitere kollegen wurden ebenfalls im probemonat geschmissen, alle drei mit der kollektiven fadenscheinigen ausrede auf leumund.
nun hat aber der eine von ihnen nur eine jugendverurteilung, die 9 jahre zurückliegt, und der andere hat rein gar nichts verbrochen in seinem leben.

klar, im probemonat muss man nicht begründen. aber in anbetracht dessen dass keiner der neu-eingestellten einen dienstvertrag bekam, auch keine schriftliche kündigung liegt der verdacht der abzocke nahe.
mein bekannter ist der direktion vom ersten arbeitstag an in den ohren gelegen wegen dienstvertrag. sie haben ihn vertröstet mit ausreden wie 'buchhalterin ist krank'

:mad:
schweinerei


edit: äh... das wurde ein bisschen offtopic. ich habs in spontan in security reingetan weil es hier um ladendetektive geht. sorry

Sordid
23-11-2005, 18:13
zwei weitere kollegen wurden ebenfalls im probemonat geschmissen, alle drei mit der kollektiven fadenscheinigen ausrede auf leumund.
nun hat aber der eine von ihnen nur eine jugendverurteilung, die 9 jahre zurückliegt, und der andere hat rein gar nichts verbrochen in seinem leben.

klar, im probemonat muss man nicht begründen. aber in anbetracht dessen dass keiner der neu-eingestellten einen dienstvertrag bekam, auch keine schriftliche kündigung liegt der verdacht der abzocke nahe.
mein bekannter ist der direktion vom ersten arbeitstag an in den ohren gelegen wegen dienstvertrag. sie haben ihn vertröstet mit ausreden wie 'buchhalterin ist krank'

:mad:
schweinerei


edit: äh... das wurde ein bisschen offtopic. ich habs in spontan in security reingetan weil es hier um ladendetektive geht. sorry
Ja, das ist leider so...
Also eine eher unseriöse Firma! Leider wirst du da mit keinem Gesetzestext etwas ändern können - diese Firmen haben sich absolut gesetzeskonform verhalten.

nocoley
24-11-2005, 14:56
tach baphomet,

dein einsatz ist ehrwürdig, allerdings kannst du bei sowas rein gar nichts machen, dass ist sozusagen legaler betrug dem man nur entgehen kann, wenn man an menschlich korrekte arbeitgeber gerät. das einzige, was du machen kannst, ist die firma nicht weiter zu empfehlen. generell wäre ich vorsichtig wenn es um unbezahlte oder nur sehr geringfügig bezahlte probearbeit geht (nicht nur bei sichherheitsunternehmen). zudem kann man sich gerade bei sicherheitsfirmen im vorfeld ein recht gutes bild darüber verschaffen, was der betrieb für einen ruf hat. der rest ist bauchgefühl und ausprobieren, sowie erfahrung.

Dahaka
24-11-2005, 15:03
ja die Masche kenn ich auch!

Gruß
Dahaka

sweatheart
26-11-2007, 15:34
Wenn In Führungzeugnis steht,Keine Eintragung,hat mann dann einen Einwandfreien Leumund?

muenchen64
28-11-2007, 20:12
Wenn In Führungzeugnis steht,Keine Eintragung,hat mann dann einen Einwandfreien Leumund?

Im Grunde unseres Rechtsstaates ja: zumindest was die privatrechtliche Seite Arbeitgeber > Arbeitnehmer anbelangt. Wie Du vieleicht weißt, ist aber zumindest hier in Deutschland der Unternehmer verpflichtet sein Personal bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt, Kreisverwaltungsreferat o.ä.) anzumelden. Die können Dir dann je nach Art der Vorstrafe durchaus noch Schwierigkeiten machen.

Es gibt die private Version des Führungszeugnisses und die amtliche. In der amtlichen kommt nix weg - keine Angst. Aber im Grunde ist das auch absolut korrekt so. Wer Sicherheit produzieren will sollte wissen auf welcher Seite des Rechts er steht - oder?;)

Mäks
29-11-2007, 07:14
Hi,
Strafen gelten nach einer bestimmten Zeit als getilgt; die Löschung gerichtlicher Strafen erfolgt auf Antrag.

Harrington
29-11-2007, 07:21
Eigentlich erfolgt die Löschung automatisch.

Wenn im FZ nichts mehr steht ( außer keine Eintragung;) ), dann gilt man als NICHT vorbestraft.

An das Behördenführungszeugnis kommen ( wie der Name schon sagt..) nur Vollzugs- oder Ordnungsbehörden.

Mäks
29-11-2007, 07:52
Scheint in D anders als in AT zu sein. Bei uns erfolgen gerichtliche Löschungen auf Antrag; Verwaltungsstrafen gelten nach 5 Jahren als getilgt. Das heißt, die Daten werden aus der EDV gelöscht und der Papierakt wandert durch den Reißwolf.

Gruß, M

D.B.
29-11-2007, 08:24
Nach welcher Zeit werde denn Vorstrafen gelöscht?


Aber bei zb. der Polizei bleibt weiterhin alles gespeichert habe ich das richtig verstanden?

Was bleibt da so gespeichert nur Verurteillungen oder auch Anzeigen?

Hauser
29-11-2007, 08:42
Gelöscht ist nicht gleich gelöscht.
Nach der Verjährungsfrist werden Verurteilungen normalerweise aus dem öffentlichem Register herausgenmmen, aber mit großer Wahrscheinlichkeit als Papierakte irgendwo gelagert.

Normale Anzeigen ohne Verurteilung werden womöglich vollständig gelöscht, dass wäre sonst ein zu großer bürokratischer Aufwand.

Mäks
29-11-2007, 08:52
Gelöscht ist nicht gleich gelöscht.
Nach der Verjährungsfrist werden Verurteilungen normalerweise aus dem öffentlichem Register herausgenmmen, aber mit großer Wahrscheinlichkeit als Papierakte irgendwo gelagert.


Natürlich! Ich zeig dir gern mal unser Archiv, in dem wir die Akten lagern, die noch archiviert sein müssen. Und dann zeig du mir nen Winkel, in dem wir sonst noch was aufbehalten sollten. :D

Harrington
29-11-2007, 09:05
Nach welcher Zeit werde denn Vorstrafen gelöscht?


Aber bei zb. der Polizei bleibt weiterhin alles gespeichert habe ich das richtig verstanden?

Was bleibt da so gespeichert nur Verurteillungen oder auch Anzeigen?


Kommt auf die Vorstrafe an.

Geldstrafen, Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten sowie Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr werden regelmäßig drei Jahre nach der Verurteilung aus dem Führungszeugnis gelöscht.
Auch für die meisten Jugendstrafen gilt diese kurze Eintragungsfrist.

Längere Freiheitsstrafen werden regelmäßig nicht vor Ablauf von fünf Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht. Dabei wird die Dauer der Freiheitsstrafe in diesen Fällen zu der Frist hinzugerechnet. Ich meine ab 1 Jahr "Urlaub auf Staatskosten".

Für Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr sieht das Gesetz eine Eintragungsdauer von zehn Jahren vor.

Anzeigen sind für das FZ nicht relevant, da es sich ja genau genommen um ein noch schwebendes Verfahren handelt oder die Sache ( je nachdem ) wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Die Cops haben natürlich auf deine Akte / Eintragungen ( und das "große FZ ) Zugriff. Natürlich aber nur, wenn gegen dich ermittelt wird oder u dich bei Ordnungsbehörden oder um eine Gaststättenerlaubnis bewirbst.