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Vollständige Version anzeigen : Verboten?



dino
04-12-2005, 13:24
Hallo!

Bin auf folgendes Angebot (http://cgi.ebay.de/Boxhanschuhe-der-besonderen-Art-aus-Edelstahl_W0QQitemZ7201069329QQcategoryZ30102QQrdZ 1QQcmdZViewItem) gestossen. Ich bin mir nicht sicher, aber meines Wissens ist auch der Besitz von sowas doch verboten. oder irre ich mich?!

Gruss

dino

Sam Fisher
04-12-2005, 13:26
Oh ja! Das ist RICHTIG verboten. Der Knallkopp wird n Mordsärger bekommen.

Alfons Heck
04-12-2005, 13:30
Hi Dino,
ich würde es unter Schlagring einordnen und damit ist es verboten.
Aber was sagt die zuständige Exekutive:confused:

dino
04-12-2005, 13:40
Hallo Alfons!

Ja, ich hatte es auch als Schlagring eingeordnet. Warum aber ausgerechnet sowas verboten wird und ein Messer oder Teleskopstock nicht, leuchtet mir immer noch nicht ganz ein. :confused:
Als ich ein Bowiemesser von CS (SRK) bei ebay verkaufen wollte, sperrte man mein Angebot mit der Begründung, es sei eine "Waffe". Dabei darf jeder Pfadfinder sowas mit sich führen.
Und hier kann ein offensichtlich illegaler Gegenstand ohne Beanstandungen angeboten werden. Das verstehe wer will!!

Gruss

dino

sumbrada
04-12-2005, 14:06
Es ist ja nur ein Boxhanschuh. ;)
Wahrscheinlich hat es nur noch keiner gemeldet und die Von E-Bay können bei der Fülle von Angeboten ja nicht alles rausfiltern.

TheRazor2004
04-12-2005, 14:28
schlagring eindeutig, es gibt auch verbotene messer, fallmesser springmesser usw. außerdem ist ein messer mit doppelt geschärfter klinge eine waffe und ist somit ab 18 jahren zu erwerben außer die klinge ist zu schmal (20% der klinenlänge so breit muss die klinge mindestens sein, oder so ähnlich weiß nimmer genau :D) dann ist sie verboten.

Messerjocke2000
04-12-2005, 15:26
schlagring eindeutig, es gibt auch verbotene messer, fallmesser springmesser usw. außerdem ist ein messer mit doppelt geschärfter klinge eine waffe und ist somit ab 18 jahren zu erwerben außer die klinge ist zu schmal (20% der klinenlänge so breit muss die klinge mindestens sein, oder so ähnlich weiß nimmer genau :D) dann ist sie verboten.
Fast richtig!
Die Beschränkung der Klingenbreite im Verhältnis zu länge gilt aber nur für einschneidige Springmesser, zweischneideige Springmesser sind komplett verboten.
Bei Feststehenden oder Klappmessern gibt es diese Einschränkungen nicht.

Und ja, das ist ein Schlagring und damit verbotener Gegenstand.

OnMiTeR1988
05-12-2005, 15:57
könnt mal n bild posten davon? das ding wurd bei ebay rausgenommen :rolleyes:

highflyer
05-12-2005, 18:03
könnt mal n bild posten davon? das ding wurd bei ebay rausgenommen :rolleyes:
das warn stinknormaler schlagring, nur halt anders angepriesen.

MCMB
05-12-2005, 18:32
Was ist denn ein Fallmesser. Bin auf den Begriff schon oft gestossen aber hab keine Vorstellung wie so ein Ding aussieht.

CSSD/SC Deutschland
05-12-2005, 18:43
Fallmesser:
Klinge "fällt" durch Schwerkraft nach vorne aus dem Griff.

Grüße

Florian

MCMB
05-12-2005, 21:18
Also im grund genommen ne abgespeckte Springmesser Variante?

flavoursaver
05-12-2005, 21:39
Also im grund genommen ne abgespeckte Springmesser Variante?
genau. springmesser light: es funktioniert nur nach unten :D