Krasses Urteil !! [Archiv] - Kampfkunst-Board

PDA

Vollständige Version anzeigen : Krasses Urteil !!



Tornado
05-12-2005, 16:04
Tach !


Was das für die anderen Foren im Internet deuten kann, das kann sich jeder selbst ausmalen:

Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.

Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.

Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (

http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982

Kudos
05-12-2005, 16:21
Ich habe diesen und ähnliche Fälle verfolgt und muss mich über diese unerwartete Bestätigung der einstweiligen Verfügung echt wundern. Aber was ist schon das Hamburger Landgericht... ;)

Kein vernünftiger Mensch würde sich dann doch der Gefahr aussetzen noch in Deutschland ein Forum in seinem Namen zu betreiben. Man könnte dann auch noch so weit gehen, dass die Post jeden Brief, der Provider jede Email usw. vorher lesen muss bevor er veröffentlicht wird.

Ich hoffe und erwarte aber, dass dieses Urteil revidiert wird!

D-Nice
05-12-2005, 16:46
he jungs, hier passieren aber auch krasse sachen, ich las grad tornados post, und unter seinem post taucht plötzlich ne werbung für männerparties ab 1,90 m auf :ups: :ups: :ups: jetzt ist ´s wieder weg...krass..

jungens, habt ihr echt noch vertrauen in justizia ??:o

gruss.

BotschafterKosh
05-12-2005, 17:13
hu, sind die denn deppert?

Michael1
05-12-2005, 17:36
Ich glaube und hoffe das die einstweilige Verfügung im Hauptverfahren und ggf. in der nächsten Instanz keinen Bestand hat.
Das würde das Betreiben von offenen Kommunikationsplatformen nach Deutschem Recht echt unmöglich machen.

Nahot
05-12-2005, 17:42
Kann mir nur schwer vorstellen das so etwas durchkommt. Gehe ich recht in der Annahme, es handelt sich hier "nur" um .de Foren? Selbst wenn das durchkäme könnten Betreiber dies ja umgehen, indem sie ihre Foren über andere domains laufen haben, oder irre ich mich?

Michael1
05-12-2005, 17:50
Verantwortlich bleibt imho derjenige der es betreibt, egal unter was für einer adresse das ganze zu erreichen ist. Sitzt einer der rechtlich Verantwortlichen in D-Land (oder besser: in Hamburg) ...

BuZuS
05-12-2005, 17:52
Was ein Käse! Das ist ja so wie wenn der Besitzer der Litfaßsäule haftbar ist wenn irgendwer ein Hakenkreuz dranklebt.

Nahot
05-12-2005, 17:56
Verantwortlich bleibt imho derjenige der es betreibt, egal unter was für einer adresse das ganze zu erreichen ist. Sitzt einer der rechtlich Verantwortlichen in D-Land (oder besser: in Hamburg) ...

Stimmt, ist aber nicht unumstritten wie es scheint.


Wo liegt die gerichtliche Zuständigkeit für nicht .de-Domains?

Domains, die nicht die Endung .de aufweisen, werden nicht in Deutschland registriert. Problematisch ist demzufolge, ob nach deutschem Recht bei einem Konflikt vorgegangen werden kann. Deutsche Gerichte bejahen dies, wenn der Beklagte seinen Firmensitz bzw. Wohnsitz in Deutschland hat. So kann, wenn diese Voraussetzung zutrifft, auch gegen den Inhaber einer .com-Domäne geklagt werden. Allerdings ist dies nicht unumstritten.
http://www.deutsches-domainrecht.de/index2.htm

Michael1
06-12-2005, 15:25
Interessante Info, Danke.

Mal gespannt wie das weiter geht...

jkdberlin
07-12-2005, 09:57
http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=2164

Grüsse

Kudos
07-12-2005, 12:40
http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=2164


Oh, Mann. Wenn man einmal nicht die "Primärliteratur" liest... Eigentlich hatte ich Heise vertraut (lese seit mehreren Jahren), aber da haben sie wohl einiges falsch verstanden! So wie in dem angegebenen Link beschrieben, macht die Sache auch etwas mehr Sinn und ist nachvollziehbarer.

jkdberlin
07-12-2005, 12:50
Jau, das dachte ich auch beim lesen...

Grüsse