PDA

Vollständige Version anzeigen : Schreckschußwaffen auf Lehrgängen?!?



Schnueffler
06-12-2005, 13:27
Mir stellt sich eine Frage:
Zum führen und besitzen von Schreckschuß/Gaswaffen benötigt man den "kleinen Waffenschein". Jedoch ist das führen bei öffentlichen Veranstaltungen per Gesetz verboten.
So weit, so gut.
Wie verhält es sich nun aber auf KK/KS-Lehrgängen und/oder Vorführungen? Zählen diese auch zu den öffentlichen Veranstaltungen?
Immerhin führt man die Waffe mit sich, bzw. hält sie schußbereit in den Händen und bedroht seinen Partner.
Mache ich mich jedesmal strafbar?
MfG
Markus

Wolverine
06-12-2005, 13:48
Hi!

IMHO machst Du Dich nicht strafbar, da laut WaffG §42 Absatz 4 Punkt 1
Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden,
auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn diese zum Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schreckschusswaffen oder Waffen im Sinne des §1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden.

Gruß
Wolverine

P.S.: Man braucht einen kleinen Waffenschein übrigens nur zum Führen von Schreckschusswaffen. Besitzen kann man diese auch ohne Schein.

evil_Harlekin
06-12-2005, 21:27
ausserdem werden diese trainingseinhiten ja wohl auch auf befriedetem besitz durchgeführt.

Der_Da
01-01-2006, 13:30
man brauch dafür nur einen "kleinen waffenschein" wenn man sie geladen und entsichert auf öffentlichen flächen mit sich führen will.

FrAgGlE
01-01-2006, 15:01
Der "kleine Waffenschein" ist zum Führe erforderlich. Hierbei ist der Ladezustand der Waffe sowie die Beschränkung öffentliche Veranstaltung nicht von Bedeutung.

KK-Lehrgänge, etc. zählen hier auch nicht zum befriedeten Privatbesitz. Egal, ob sie in einer Halle stattfinden oder auf einem umfriedeten Freigelände.

Zur dieser Thematik gibt es aber unzählige Ausführungen im Netz;)

Gruß Fraggle :)

BOodidarma
01-01-2006, 15:55
Mir stellt sich eine Frage:
Zum führen und besitzen von Schreckschuß/Gaswaffen benötigt man den "kleinen Waffenschein". Jedoch ist das führen bei öffentlichen Veranstaltungen per Gesetz verboten.
So weit, so gut.
Wie verhält es sich nun aber auf KK/KS-Lehrgängen und/oder Vorführungen? Zählen diese auch zu den öffentlichen Veranstaltungen?
Immerhin führt man die Waffe mit sich, bzw. hält sie schußbereit in den Händen und bedroht seinen Partner.
Mache ich mich jedesmal strafbar?
MfG
Markus

Wozu nimmst du ne Feurwaffe zu einem Lehrgang mit? :confused:

Wolverine
01-01-2006, 17:11
Wozu nimmst du ne Feurwaffe zu einem Lehrgang mit? :confused:

Vielleicht um bei Lehrgängen/Vorführungen das Entwaffnen u.ä. zu zeigen ? :rolleyes:

Gruß
Wolverine