Vollständige Version anzeigen : CS-Reizgas vom Hersteller TW 1000
Fürsorger
01-01-2006, 02:32
Hallo zusammen,
ich habe im Internet gelesen, dass TW 1000 ein sehr guter Hersteller sein soll.
Kann man sich auf das CS-Spray verlassen?
Ich habe dieses da gekauft, welches hier auf dem Bild zu sehen ist.
http://img405.imageshack.us/img405/5517/csgas3ri.jpg (http://imageshack.us)
Zeigt es bei einem, der nicht betrunken ist, eine Wirkung und kann es den Angreifer ohne Verzögerung sofort stoppen ?
Wie sieht es z.B. bei einem aus, der eine Brille trägt ??
Bei einem Brillenträger müsste ja das Spray eigentlich überhaupt keine Wirkung zeigen, da es ja nicht ins Auge gelangen kann, oder?
Bananenesser
01-01-2006, 04:13
morgen! meine mum hatte auch ma dieses fabrikat.
durch einen unabsichtlichen selbstversuch :D kann ich sagen das dieses zeug sehr unangenehm ist!
reizgas ist auch brillenträgern effektiv da das zeug auch in der nase und im mund die reinste freude ist.
ich hab aber gehört das pfefferspray viel ätzender sein soll.
Ich selbst benutze nur Pfefferspray und habe immer das RSG (ReizgasSprühGerät, glaube ich) von der Polizei. Das wirkt recht ordentlich muss ich sagen. Meiner Meinung nach hilft Pfefferspray mehr als CS-Gas ...
Hach Pfefferspray ist doch was tolles :D , also ich hab schon Respekt vor normalem Pfeffer in der Küche, seit ich das mal in der Nase hatte, wäre ich sogar in der Lage zu Glauben man kann Gegner mit einem Pfefferstreuer aufhalten. ;) :p
Fürsorger
01-01-2006, 19:38
Also auf das CS-Spray sollte man sich nicht so verlassen?!
Pfefferspray sollte man dann lieber vorziehen..
Würde mich einer mit Pfefferspray oder CS Gas angreifen und ich könnte
denjenigen wenn auch nur annähernd noch erkennen dann gäbs einen
Sok Tee direkt auf die Nase.
Dann ist nichts mehr mit sprühen...:D
Von so einem Mistzeug halte ich garnichts.
Gruß
Frank
Von so einem Mistzeug halte ich garnichts.
Erst schreibst du selber "wenn ich dann noch etwas sehen kann" und im Anschluss daran verurteilst du es als "Mistzeug". Irgendwie passt das doch nicht zusammen, denn es gibt einem Vorteil, der z.B. bei einer 2 gegen 1 - Situation sehr hilfreich sein kann. Von daher ist es falsch was du hier schreibst ...
Pfefferspray sollte man dann lieber vorziehen..
Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen ist allerdings verboten , cs ist hingegen in der Notwehr erlaubt. :o
Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen ist allerdings verboten , cs ist hingegen in der Notwehr erlaubt. :o
Wo steht das ?
Fürsorger
01-01-2006, 23:53
Laut Notwehr-Recht darf man auch das Pfefferspray gegen Menschen einsetzen, oder nicht?
§ 32 StGB
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Wo steht das ?
Im Waffengesetz?
Ausgenommen ist zum Beispiel die Polizei , die darf Pfefferspray auch gegen Menschen einsetzen aber zivile Personen nicht . Ich weiss nicht wie eng ein Richter es sehen würde , wenn man sich mit einem Pfefferspray verteidigt.
Aber , dass es nur als Tierabwehrspray benutzen werden darf , steht doch eigentlich in jedem Shop in dem man es kaufen kann (in Deutschland).
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray
http://www.pfefferspray-versand.de/rechtliches.html
:o
Fürsorger
02-01-2006, 00:02
Notwehrhandlung
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff in nennenswerter Weise zumindest abzuschwächen, zu verzögern oder zu behindern. Nicht erforderlich ist somit eine endgültige Abwehr. Zudem muss die Verteidigungshandlung das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellen. Das mildeste Mittel ist dasjenige, das noch sicher zur Abwehr geeignet ist. Bei der Wahl des mildesten Mittels muss der Täter sich also nicht auf andere verfügbare Mittel einlassen, die er für weniger sicher hält. Steht nur ein Mittel zur Verfügung, so ist dieses zugleich auch das mildeste.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Notwehrhandlung
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff in nennenswerter Weise zumindest abzuschwächen, zu verzögern oder zu behindern. Nicht erforderlich ist somit eine endgültige Abwehr. Zudem muss die Verteidigungshandlung das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellen. Das mildeste Mittel ist dasjenige, das noch sicher zur Abwehr geeignet ist. Bei der Wahl des mildesten Mittels muss der Täter sich also nicht auf andere verfügbare Mittel einlassen, die er für weniger sicher hält. Steht nur ein Mittel zur Verfügung, so ist dieses zugleich auch das mildeste.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
ähm ja aber da steht nichts konkretes zur Anwendung eines Pfeffersprays. Es ist alles recht allgemein gehalten mit "mildesten Mitteln" zum Beispiel. Es kommt wohl darauf an auf was für einen Richter du stößt. Wenn er dir glaubt dass das Pfefferspray die einzige Lösung war dann ist ja gut.
Ansonsten scheint es vielleicht wirklich Ausnahmen für zivile Personen geben.
Pfefferspray ist in Deutschland für jedermann als Tierabwehrspray ohne Altersbeschränkung erhältlich. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung , genau wie bei ungerechtfertigtem Einsatz von CS-Gas), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt .
Aber frag lieber nen Juristen oder Polizisten.
***Nakatomi***
02-01-2006, 00:10
das tw zeug ist unheimlich schwach in gegenzug zum pfeffer.
einem besoffenen oder irren drogisten quetscht das ein paar müde tränen raus. es verteilt sich sehr schnell und ist - vor allem draussen- fix wieder verduftet.
der pfeffer klebt und ruft- bei gutem schuss- heftigste kotzkrämpfe und schreianfälle hervor.
ich hab das halt eben nur wegen der wildschweinplage im berliner forst bei an der frau:D , und wenn mir zufälligerweise mal jemand nach meiner holden weiblickeit trachtet, bekommt er aus notwehr den pfeffer- ist doch ganz klar- ich hatte ja nix schonenderes dabei:rolleyes: *schulterzuck*
quelle- polizei stuff versand- def-tec red pepper
Na sicher, wenn du Holzfäller bist und angegriffen wirst, dann darfste auch die Axt benutzen. Ich habe das Pfefferspray zur Hundeabwehr dabei, wenn mich jedoch ein Mensch angreift, so setze ich es auch dann ein ...
Das RSG-4 ist richtig gut, aber damit musst du halt treffen ...
Das RSG-4 ist richtig gut, aber damit musst du halt treffen ...
Hast du es schon mal eingesetzt? Falls ja wie hat es gewirkt?
Hat den Angriff sofort gestoppt. Ich habe dabei einen Tropfen an den Mund bekommen und hatte ca. 30min Spaß damit. Kann es nur empfehlen, vorallem auch weil man es mit dem Daumen abfeuert und somit sehr gut zielen kann. Man muss jedoch Ruhe bewahren, da es ein Flüssigkeitsstrahl ist und kein Sprühnebel. Daher nichts für Frauen, meiner Meinung nach ...
***Nakatomi***
02-01-2006, 00:43
ein ballistischer strahl ist immer gut- auch für frauen
Finde ich nicht, weil Frauen viel hektischer reagieren ...
ich wuerd sagen, dass es auf die person ankommt. frauen koennen auch eiskalt sein ;)
zum thema cs gas oder pfefferspray wuerd ich sagen,dass cs gas zwar erlaubt ist, aber nicht effektiv genug ist, um eine oder mehrere besoffene personenen ausser gefecht zu setzen, war zumindest bei dem cs gas so, dass ich "freiwillig" getestet hab^^
Der Einsatz von Reizmittelgeräten gegen Menschen ist nur erlaubt, wenn das Sprühgerät ein amtliches Prüfzeichen trägt.
OC-Geräte ("Pfefferspray") haben mangels durchgeführten Testverfahren so ein Prüfzeichen nicht.
Solange man mit dem OC Tiere einnebelt - alles ok, alles legal, denn das Waffengesetz gilt nur für gegen Menschen einsetzbare Gegenstände.
Wenn man OC gegen Menschen in Notwehr einsetzt, beginnt eine unangenehme Grauzone. Meiner Ansicht nach wird das Gerät in dem Moment des Einsatzes zu einer verbotenen Waffe (Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 1.3.5 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG), denn es ist ein Gerät, was ohne amtliches Prüfzeichen Reizstoffe freisetzt. Damit dürfte man nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar sein (3 Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe).
Die mit dem Spray begangene gefährliche Körperverletzung ist natürlich wegen der Notwehr nicht strafbar. Ob auch der waffenrechtliche Verstoß durch die Notwehr gedeckt ist, ist ein spannendes juristisches Problem. Präzedenzfälle sind mir nicht bekannt. Vielleicht weiß jemand mehr?
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eher CS einsetzen. Es wirkt häufig auch ausreichend; OC ist stärker, schneller, besser, aber beileibe kein Wundermittel; zahlreiche OC-Versager sind bekannt.
Wolverine
02-01-2006, 10:25
Wenn man OC gegen Menschen in Notwehr einsetzt, beginnt eine unangenehme Grauzone. Meiner Ansicht nach wird das Gerät in dem Moment des Einsatzes zu einer verbotenen Waffe (Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 1.3.5 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG), denn es ist ein Gerät, was ohne amtliches Prüfzeichen Reizstoffe freisetzt. Damit dürfte man nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar sein (3 Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe).
Da bin ich anderer Meinung.
Wir "sprechen" hier doch über Pfefferspray. welches nur für den Einsatz gegen Tiere bestimmt ist (durch Hinweis auf der "Dose").
Es ist also keine Waffe gem. § 1, Abs. 2, Nr. 2 Buchstabe a WaffG "Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen ..."
Daher greift die Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 ebenfalls nicht.
Leider gibt es IMO noch keine Rechtsprechungen zu diesem Thema.
Gruß
Wolverine
Der Einsatz von Reizmittelgeräten gegen Menschen ist nur erlaubt, wenn das Sprühgerät ein amtliches Prüfzeichen trägt.
OC-Geräte ("Pfefferspray") haben mangels durchgeführten Testverfahren so ein Prüfzeichen nicht.
Solange man mit dem OC Tiere einnebelt - alles ok, alles legal, denn das Waffengesetz gilt nur für gegen Menschen einsetzbare Gegenstände.
Wenn man OC gegen Menschen in Notwehr einsetzt, beginnt eine unangenehme Grauzone. Meiner Ansicht nach wird das Gerät in dem Moment des Einsatzes zu einer verbotenen Waffe (Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 1.3.5 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG), denn es ist ein Gerät, was ohne amtliches Prüfzeichen Reizstoffe freisetzt. Damit dürfte man nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar sein (3 Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe).
Die mit dem Spray begangene gefährliche Körperverletzung ist natürlich wegen der Notwehr nicht strafbar. Ob auch der waffenrechtliche Verstoß durch die Notwehr gedeckt ist, ist ein spannendes juristisches Problem. Präzedenzfälle sind mir nicht bekannt. Vielleicht weiß jemand mehr?
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eher CS einsetzen. Es wirkt häufig auch ausreichend; OC ist stärker, schneller, besser, aber beileibe kein Wundermittel; zahlreiche OC-Versager sind bekannt.
Echt ? Also bei mir ist ein Prüfzeichen auf der Patrone ...
KarateJendrik
02-01-2006, 12:49
ich finde ein kampfsportler benötigt sowas nicht. jeder von uns aht seine waffen doch dabei. Fäuste, Füße, kniee, elenbogen usw.:sport069:
und wie schnell aht man das spray zu hause vergessen wie seinen schlüssel mal?
und dazu ich glaube bevor man sein spray gezückt hat kann es schon zuspät sein. Ich glaube man müsste schon so ein haarspray schnellprofi seind er seine haare inerhalb 3 sec. in der öffentlich fertig machen kann.:D
aber wer ist das in unser modernen gelwelt schon:rofl:
naja mfg jendrik
Also bevor ich mich mit jemanden schlage, mir die Hand dabei breche oder einen Glückstreffer einstecke, so wehre ich mich lieber zunächst einmal mit Pfefferspray. Sicherlich dass man es nicht überall nutzen kann, aber gerade im Winter merkt man es kaum in der Jackentasche.
Den Satz "... als Kampfsportler ..." finde ich etwas daneben gegriffen, denn in vielen Situationen kann man sich mit Pfefferspray einen entscheidenen Vorteil zu gunsten machen oder einen Überraschungsmoment-Nachteil ausgleichen. Alleine ein Szenario gegen zwei oder mehr Angreifer spricht schon für Pfefferspray.
Mit einem Elektroschocker z.B. würde ich auch nicht rumlaufen, aber Pfefferspray ist schon etwas sinnvolles.
Fürsorger
02-01-2006, 19:06
Wahrscheinlich kann man die Frage schlecht beantworten, ob man das Pfefferspray gegen Menschen einsetzen darf.:confused:
Doch kann man. Man darf es einsetzen, jedoch nicht zu diesem Zweck mit sich führen.
netshark
02-01-2006, 19:16
Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen ist allerdings verboten , cs ist hingegen in der Notwehr erlaubt. :o
Jein. Es ist tatsächlich in Deutschland verboten Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen. Jedoch wenn du dich schon mal in einer NACHWEISBAREN Notwehrsituation befindest, darfst du zur Verteidigung von deiner Gesundheit und deinem Besitz zu allem möglichen zugreifen. Wichtig ist, dass der Einsatz der "Hilfsgegenständen" angemessen ist.
Erst schreibst du selber "wenn ich dann noch etwas sehen kann" und im Anschluss daran verurteilst du es als "Mistzeug". Irgendwie passt das doch nicht zusammen, denn es gibt einem Vorteil, der z.B. bei einer 2 gegen 1 - Situation sehr hilfreich sein kann. Von daher ist es falsch was du hier schreibst ...
Aus der Sichtweise hast du Recht.
Ich habe auch eher die Anwendung als Angriffswaffe gesehen.
Zur Verteidigung mag es O.K. sein.
Folgerung: Da ich niemanden angreife, werde ich wohl mit dem Zeug nicht konfrontiert? oder? Wenn doch, dann siehe mein vorherigen Beitrag.
Gruß
Frank
Fürsorger
03-01-2006, 23:35
Kann ein Rechtsanwalt die Frage beantworten, ob das Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt werden darf oder nicht?
Kann ein Rechtsanwalt die Frage beantworten, ob das Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt werden darf oder nicht?
Ich zitiere aus "Waffenrecht kompakt" (http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3415034313/qid=1136361438/sr=8-1/ref=sr_8_xs_ap_i1_xgl/302-0561537-8302439) von PHK Dirk Ostgathe:
Entscheidend ist die Zweckbestimmung des Gegenstandes. Dies wird besonders am Beispiel des sog. Pfeffersprays deutlich.
Die Wirksubstanz im Pfefferspray ist ein Reizstoff. (vgl. Abschnitt 1, UA 1, Ziff. 5 der Anlage 1 zum WaffG)
Da Pfeffersprays mit Masse zu Tierabwehrzwecken hergestellt werden, handelt es sich nicht um tragbare Gegenstände, die dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Zwar wäre das Pfefferspray hierzu ein durchaus geeignetes Mittel; jedoch sind Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2 erfasst, so dass derartige Pfeffersprays im Ergebnis auch nicht dem WaffG unterworfen sind. Allerdings darf die Anwendung in Notwehr- und Notstandssituationen auch gegen Menschen erfolgen.
Soweit Pfeffersprays im Handel erhältlich und dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, fallen sie unter die Bestimmungen des WaffG und bedürfen der Zulassung. Pfeffersprays in diesem Sinne, die nicht das abgebildete amtliche Prüfzeichen tragen (BKA), gehören zu den verbotenen Waffen i.S.v. § 40 WaffG. Der Umgang mit diesen Pfeffersprays stellt eine Straftat gem. § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG dar.
Ob jetzt die Anwendung des Pfeffersprays oder des Stuhlbeines oder des Schlüsselbundes oder des kochendheißen Wassers aus dem Teekessel als Hilfsmittel in der jeweiligen einzelnen Notwehrsituation wirklich rechtmäßig war (ist), daß kann Dir auch kein Polizeibeamter oder Rechtsanwalt sagen; das entscheidet letztendlich der Richter. Grundsätzlich scheint aber diese Möglichkeit der Anwendung des Pfeffersprays gegen Menschen in Notwehr-/Notstandssituationen zu existieren, siehe Zitat...
Gruß Micha
Royce Gracie 2
04-01-2006, 16:00
Also ich hab mir genau dieses TW1000 im Selbstversuch aus 80cm entfernung ins Gesicht gesprüht.
Habs auch mal nem besoffenem Kumpel reingesprüht ^^
Also es hat schon keine schlechte Wirkung .
Augen brennen und beissen , genauso wie die Nase, die Sicht is komplett weg.
es rauszubekommen dauert auch schon seine zeit.
Fürsorger
04-02-2006, 22:43
Kann die anhaltende Kälte das CS-Spray beeinträchtigen?
In der Tasche war das CS-Spray total eiskalt ohne Ende.
Kann die anhaltende Kälte das CS-Spray beeinträchtigen?
In der Tasche war das CS-Spray total eiskalt ohne Ende.
Der Druck des Treibmittels - und damit die Reichweite - wird geringer, aber dem Wirkstoff selbst macht das nichts.
Fürsorger
05-02-2006, 11:42
@xander,
und sobald das CS-Spray wieder "wärmer" wird bei Raumtemparatur ist die Reichweiter und Druck wieder normal?
@xander,
und sobald das CS-Spray wieder "wärmer" wird bei Raumtemparatur ist die Reichweiter und Druck wieder normal?
Nach meiner Erfahrung schon, ja. Ich halte, um dem Druckabfall entgegenzuwirken, mein Spray immer in meiner Hand (versteckt in der Jackentasche), wenn ich Gefahr rieche. Die Wärme der Hand hält das Spray dann warm.
Also ich hab mir genau dieses TW1000 im Selbstversuch aus 80cm entfernung ins Gesicht gesprüht.
Habs auch mal nem besoffenem Kumpel reingesprüht ^^
Also es hat schon keine schlechte Wirkung .
Augen brennen und beissen , genauso wie die Nase, die Sicht is komplett weg.
es rauszubekommen dauert auch schon seine zeit.
Das meinst du nicht ernst, oder?! Oh man...
@Topic: Ich habe eine Weile fast immer Pfefferspray in meiner Jackentasche spazieren getragen, bis ich die Erfahrung gemacht habe, dass es mir im Ernstfall nichts nützt. Denn bis ich es in der Hand habe und dann auch noch ggf. Gegenwind mir das Zeug ins Gesicht bläst ist nicht so toll. da verlasse ich mich lieber auf meine Beine.
Und ob die Anwendung gerechtfertigt ist, kommt wie so oft, auf die Situation und dann ggf. auf den Richter an!
Sicher hat es seine Wirkung. Nur davon abgesehen, dass ich dadurch in einer Auseinandersetzung davon kampfunfähig werden kann und das durch dummerweise meiner Hand und ich nicht nur das Problem habe, mich vor Ort verteidigen zu müssen sondern auch vor dem Richter...Lass ich die Finger davon weg!
Nomarior
05-02-2006, 12:51
Wenn man Kampsport macht und sich sowieso nicht sehr bedroht fühlt, kommt man sicherlich gut ohne Pfefferspray aus. Aber für Leute, wie zum Beispiel meine Freundin (die keine Kampfkunst oder Selbstverteidigung lernen will), ist es in meinen Augen die beste Möglichkeit, etwas wehrhafter zu werden. Obwohl mir wöhler wäre, wenn sie mit dem Ding etwas üben würde....:rolleyes: Denn wie Krümel2 bemerkt hat, muss man schon konsequent im Umgang mit dem Spray sein. Am besten hält man das Teil schon in der Hand (in der Tasche versteckt). Ausserdem gibt es verschiedene Sprühvarianten mit vor und Nachteilen (mehr und weniger windanfällige).
Warum alle Angst vor dem Richter haben ist mir unverständlich. Jemandem ne Ladung Pfefferspray zu verpassen macht sicherlich weniger Aerger als ihm die Zähne auszuschlagen (somit sicherlich auch das bessere Mittel für eine Notwehr).
"Pfefferspray darf nicht gegen Menschen verwendet werden..." ist eine sehr seltsame Aussage. Es ist genauso verboten, wie einen Menschen andersweitig anzugreifen (zb. eine reinhauen). Aber explizit verboten ist es nicht, weil es gar nicht dazu kontstruiert wurde (sondern zur Tierabwehr), darum ist es au keine Waffe und darf mitgeführt werden. Und im Falle einer Notwehr darf man sich mit allem wehren, was man hat, besonders wenn es dem Gegner möglichst wenig Schaden zufügt.
Wenn man also auf der sicheren Seite sein will, kauft man sich Pfefferspray zur Tierabwehr und führt es immer mit. Wenn es einem dann hilft einen Angriff abzuwehren (oder ähnliches), hat man sich nichts vorzuwerfen.
(Nebenbei bemerkt: diese Themen wurden schon mehrfach diskutiert und auch im Netz gibt es viel Material dazu.)
Ich denke mit einem Strahl passiert bei Wind nicht viel. Außerdem sollte man zu Geräten greifen, welche mit dem Daumen entleert werden, da man dadurch besser zielen kann.
Angst vor dem Richter ist das lächerlichste überhaupt.
Ich denke mit einem Strahl passiert bei Wind nicht viel. Außerdem sollte man zu Geräten greifen, welche mit dem Daumen entleert werden, da man dadurch besser zielen kann.
Angst vor dem Richter ist das lächerlichste überhaupt.
Und wieso?
Weil du Pfefferspray zur SV einsetzen darfst und kein Richtiger der Welt dich deswegen belangen wird. Zudem bleibt man nicht an dem Ort wo man angegriffen wurde.
Weil du Pfefferspray zur SV einsetzen darfst und kein Richtiger der Welt dich deswegen belangen wird. Zudem bleibt man nicht an dem Ort wo man angegriffen wurde.
Sicher darfst du das. Was im Gesetz steht, ist das eine. Was das Gesetz in Bezug der jeweiligen Situation sagt-und vorallem der Richter, ist das andere (Stichwort Notwendigkeit/Zweckmäßigkeit). Und schon ist das meiner Meinung nach nicht mehr lächerlich. Ich sehe das ähnlich wie JuMiBa.
Dann hoffe ich für dich dass niemand bei dir einbricht oder ähnliches und wenn doch, dann hat er ja leichtes Spiel, denn du wehrst dich ja mit nichts und wirst dann in raumgreifenden Schritten das Haus verlassen. Tut mir leid, aber glaube nicht dass wenn du angegriffen wirst, die erfolgreich anhand von Pfefferspray verteidigt und dann weggehst, auch noch eine Anzeige vom Täter erhalten wirst.
Puh, also entweder drücke ich mich zu umständlich aus oder was auch immer, wir reden aneinander vorbei.
In dem Punkt, dass man PS zur SV verwenden darf, sind wir uns ja einig. Der Unterschied ist, du trägst es bei dir und würdest es auch einsetzen, und ich eben aus versch. Gründen nicht (mehr), weil:
1. bis ich in so einer Stresssituation mein PS in der Jackentasche, Wohnung oder was weiß ich wo gefunden habe ggf. in der Zeit schon zehnmal weggelaufen bin.
2. ich in so einem fall dann dummerweise derjenige war, der das Zeug zwecks Wind im Gesicht und somit ein problem mehr hatte und Punkt 1 hier gut anfügen könnte.
3. habe ich die Situation, weswegen wir diskuttieren, bei einem Einsatz schon selbst miterlebt: Person A, der ich die Augen gespült habe, erzählte uns (die Cops waren auch schon da) von Person B angegriffen worden zu sein, die ihm dann im rahmen des Geschehens eine Ladung PS verpasste usw., Person B behauptete das Gegenteil. Also einer hat den Spieß umgedreht und dann darfst du das mal erklären... darauf hab ich keinen Bock! Mit bisschen Glück hatte dein Angreifer noch jm., der zu seinem Gunsten aussagt?
4. weil ich nicht weiß, ob der Richter (sollte es doch soweit kommen) meine ergriffene Maßnahme zur Verteidigung/ Abwehr in dieser Situation für angemessen hält oder glaubt, ich hätte mit einer anderen nicht invasiveren Maßnahme dasselbe erreichen können. Nichts desto trotz stimme ich dir zu- wo kein Kläger, da kein Richter.
Also: PS zur SV-ja. Nur mir ist das aus o.g. Gründen zu heikel. Das ist meine Meinung.
OT: Wenn jm. in meiner Wohnung einbricht, hast du Recht, verlasse ich sie mit großen Schritten, denn in wenigen Sekunden bin ich bei der Polizei.:baeehh: :D
Nomarior
06-02-2006, 17:17
In dem Punkt, dass man PS zur SV verwenden darf, sind wir uns ja einig. Der Unterschied ist, du trägst es bei dir und würdest es auch einsetzen, und ich eben aus versch. Gründen nicht (mehr), weil:
1. bis ich in so einer Stresssituation mein PS in der Jackentasche, Wohnung oder was weiß ich wo gefunden habe ggf. in der Zeit schon zehnmal weggelaufen bin.
2. ich in so einem fall dann dummerweise derjenige war, der das Zeug zwecks Wind im Gesicht und somit ein problem mehr hatte und Punkt 1 hier gut anfügen könnte.
3. habe ich die Situation, weswegen wir diskuttieren, bei einem Einsatz schon selbst miterlebt: Person A, der ich die Augen gespült habe, erzählte uns (die Cops waren auch schon da) von Person B angegriffen worden zu sein, die ihm dann im rahmen des Geschehens eine Ladung PS verpasste usw., Person B behauptete das Gegenteil. Also einer hat den Spieß umgedreht und dann darfst du das mal erklären... darauf hab ich keinen Bock! Mit bisschen Glück hatte dein Angreifer noch jm., der zu seinem Gunsten aussagt?
4. weil ich nicht weiß, ob der Richter (sollte es doch soweit kommen) meine ergriffene Maßnahme zur Verteidigung/ Abwehr in dieser Situation für angemessen hält oder glaubt, ich hätte mit einer anderen nicht invasiveren Maßnahme dasselbe erreichen können. Nichts desto trotz stimme ich dir zu- wo kein Kläger, da kein Richter.
Natürlich ist es in Ordnung, wenn du keinen PS mitnehmen willst. Aber deine Gründe gegen einen Einsatz von PS kann ich nicht nachvollziehen.
Gegen deinen Grund 1 spricht: Lauf besser weg, wenn du kannst. Wenn du das Teil nicht griffbereit hast, bist du selber schuld (dann hilft dir keine Waffe).
Gegen Grund 2: Wenn dir der Wind das Zeug ins Gesicht bläst hast du das falsche Modell (Sprühstrahl oder klebriger Schaum sind nicht windanfällig).
Gegen Grund 3: Hätte PersonA die anderen mit PS ausser Gefecht gesetzt, wäre sie schon längst weg gewesen.
Gegen Grund 4: Wenn du nicht weglaufen kannst, ist PS wohl das Beste und Schwächste, was du anwenden kannst. Ausser du bist dem Angreifer körperlich weit überlegen und/oder Meister in der Anwendung von Hebel und anderen "sanften" Methoden, wobei die Unruhestifter dann immernoch Blaueflecken davon tragen.
Es gibt viele Gründe die für Pfeffersprays sprechen. Und trotzdem trage ich selber keinen: Ich bin zu faul ein solches Teil mitzuschleppen und griffbereit zu haben, ich fühle mich nicht bedroht und ich kann mich auch gut mit "körpereigenen Waffen" wehren. Dabei werden allerdings meine Gegner kaum unversehrt bleiben.
Grüsse
@Nomarior:
Größtenteils kann ich dir ja zustimmen;) Vielleicht sollte ich erwähnen, dass ich hauptsächlich dienstlich in Situationen komme, in denen es brenzlig für mich wird. Und da kann ich schlecht weglaufen und PS darf ich eigentlich nicht mit mir führen... Und als ich es dann doch mal einsetzte und ich es abgekriegt habe, lass ich es seitdem bleiben. Dass das am Modell liegt, wusste ich nicht. Ich hab es als Anwenderfehler gesehen. Danke für den Hinweis.
Bei Grund 3 ging es mir eher um das Rechtliche als um die Effektivität, aber egal.
Mit 4. meinte ich, es wird vor Gericht eh meistens das was du in der Situation getan hast, gg. dich verwendet, weil der Richter meint, man hätte das auch anders lösen können. Vielleicht sehe ich das zu allgemein, aber ist es nicht oft so, das die sich grade bei Waffen?/waffenähnlichen Dingen besonders anstellen? Nun gut, wenn dem so sein sollte, könnte ich wahrscheinlich ebenso mit einem Blumentopf werfen...
Gruß
Ich denke deine Argumente haben im Ansatz sicherlich einen Funken Wahrheit in sich, aber im Alltag bzw. in der Realität spielen diese Faktoren weniger eine Rolle. Wenn man Pfefferspray mit sich trägt, heisst das nicht gleich dass man von einem Richter vorverurteilt wird. Heute muss man sich nunmal verteidigen und lieber sprühe ich jemanden damit ein, als dass ich ihn abstecke oder irgendein Rohr von einer Baustelle nehme und damit zuschlage.
Pfefferspray ist keine Angriffswaffe, wie z.B. ein Messer oder ähnliches und von daher gesetzlich eher harmlos, dafür im Alltag der kleine Vorteil, welcher einem helfen könnte ...
Pfefferspray ist keine Angriffswaffe
Naja . . jede Waffe kann im Prinzip auch zum Angriff genutzt werden.
Fürsorger
20-01-2007, 01:01
also wäre man rechtlich gesehen mit einem cs-spray oder pfefferspray auf der besseren seite ???
Also ich bin ja ein ausgewiesener Freund des OC-Sprays, sehe jedoch auch dessen Probleme! Ersteinmal der Gegenwind wenn es ein Spruehnebel ist, manche achten da naemlich nicht drauf und dann wird gegen den Wind gesprueht und man besorgt es sich so richtig schoen selbst!
Zweitens, "Tueller Drill", also 7m Entfernung vom Angreifer um die Waffe, in diesem Fall das OC zu ziehen. Wenn ich jemanden packen will, dann wird das bei 7 m Distanz und darunter nix mehr mit dem OC!
handpratze
20-01-2007, 02:39
Würde mich einer mit Pfefferspray oder CS Gas angreifen und ich könnte
denjenigen wenn auch nur annähernd noch erkennen dann gäbs einen
Sok Tee direkt auf die Nase.
Dann ist nichts mehr mit sprühen...:D
Glaube mir, wenn du ne Ladung OC ins Gesicht kriegst, isses nix mehr mit Sok Tee ;) :D
Die Wirkung von so nem Zeug kann man eigentlich erst wirklich abschätzen, wenn man selbst mal ne Nase von probiert hat ;)
handpratze
20-01-2007, 02:40
also wäre man rechtlich gesehen mit einem cs-spray oder pfefferspray auf der besseren seite ???
Rechtlich gesehen bist du am besten unterwegs, wenn gerade keiner kuckt, also keine Zeugen da sind, und du danach die Beine in die Hand nimmst :rolleyes: :D
Wo kein Kläger da kein Richter :rolleyes:
Ich finde diese Spitzfinderei mit der rechtlichen Lage etwas müßig, schließlich schwebt nicht zu jeder Zeit ein Richter neben einem her :D
hab mich ma nen bisschen informiert und bin der meinung das man vor Gericht mit cs gas besser dasteht. allerdings hab ich ma (gar nich so lange her) gesehen wie sich vier typen ein monster von einem punk gepackt haben, zwei haben festgehalten, zwei haben dem kerl 4(VIER) dosen cs gas geziehlt in augen und nase gesprüht. der hat dann zwar erst ma nichts mehr gesehen, aber die zwei die ihn festgehalten haben hat er so dermaßen kaputt gemacht, ich hab gedacht der bringt die um:ups:
aber da ich die vorgeschichte(falls es eine gab) nicht kenne fand ich das angemessen, aber auch irgendwie beeindruckend (hab mir selbst ma ne dose geholt und rausgefunden das bei mir nen paar tropfen schon reichen)
also ich hab mal so just for fun mitm kumpel
des Bodyguard CS Gas ausprobiert!!
also Schärft 1 Billiarde!
des tut weh!!http://www.poison-rider.de/9.html(runter scrollen)
war net so angenehm ich glabu des is so ziemlcih wurscht welches du nimmst
aber die wirkung haut einen ziemlich um!
Also ich muss sagen, dass CS-Gas wirklich ein Fehlkauf ist, ich habe vor nicht allzulanger Zeit CS-Gas an mir selbst ausprobiert.
Meine Freundin hat sich eine 40ml Dose von dem Zeug der Marke TW 1000 gekauft.
Mein Kumpel und ich hatten die Idee es zu testen, er sprühte mir ca 2 Sekunden lang aus einer entfernung von 50cm ins Gesicht.
die Wirkung trat ein, ein Brennen, Tränenfluss und Atemnot waren die Folgen...
Dennoch konnte ich meine Augen öffnen und war 90 % kampfbereit.
Nach ca. 20 Sekunden dekontaminierte ich mein Gesicht mit kaltem Wasser und innerhalb von 2 Minuten war nichts mehr zu spüren.
Fazit: Wenn ihr euch ein Abwehrspray zulegt, kauft ein PFEFFERSPRAY, diese Dinger wirken stundenlang...
Ich empfehle: SABRE RED, FIRST DEFENSE und TW 1000 :D
The Butcher
13-04-2008, 23:07
Also CS ist ganz gut an einem windstillen Sommernachmittag gegen freche Kinder.
Bei Pfefferspray kommt es neben Marke und Strahlform auf den besprühten an.
Wer jeden Tag Tabasco trinkt und Chillies knabbert kan besser Pfefferspray ab als der normale Mitteleuropäer. Deshalb haben/hatten die asiatischen Cops meistens das stärkere Pfefferspray.
Eine Marke die gut hilft, gute Strahlformen bietet (Mittelding zwischen Strahl und Wolke), aber früher zumindest schwer bis garnicht in Deutschland zu kriegen ist sind die Sachen von foxlabs (http://www.foxlabs.de/). Das Zeug habe ich mir früher immer aus USA mitbringen lassen, benutzen die Cops da auch.
Wie gesagt im Selbst- und Fremdversuch sehr sehr wirksam!
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