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Vollständige Version anzeigen : Ab wann ist es Selbstverteidigung



hyxlom
29-01-2006, 12:18
Wie ich schon in meinem Beitrag " selfdefence " geschrieben habe, hat es einigen Ärger gegeben, nachdem ich jemanden geschlagen habe. Wie auch immer, was ist denn eigentlich Selbstverteidigung. Heißt das, ich muß, nur weil ich Kampfsport trainiere, mich erst schlagen lassen ? Nehmen wir folgenden Fall ( rein hypothetisch ): Jemand steht vor Dir, das übliche Wortgeplänkel... schrei, Brunstgebahren etc. und es wird ernst. Der Typ unterschreitet mehrfach den Sicherheitsabstand und kommt,z.B. in Kopfstoßnähe. Muß ich denn wirklich erst warten bis der zuschlägt ??? Reicht nicht ein offensichtlich aggressives Drohgebärden, verbunden mit Unterschreitung des Wohlfühlabstandes aus? Ich meine, ich habe keine Erfahrung im Straßenkampf und mag solche Situationen überhaupt nicht. Das geht sogar soweit, daß ich bestimmte Locations einfach meide, aber eines weiß ich - es ist im Straßenkampf wohl die halbe Miete den ersten Treffer zu setzen. Muß ich jetzt also hoffen schnell genug mit der Abwehr und dem Konter zu sein? Und, wer kennt das nicht, plötzlich macht der andere eine Bewegung ( Kumite ) und du interpretierst das falsch und stehst plötzlich in einer abwehrenden Kampfstellung, die dann das Gegenüber, oder Zeugen, als vermeindlichen Angriff sehen könnten. Zack, biste wieder der Dumme...

Ich glaube ich werde etwas Judo zusätzlich machen. Judo hat wohl den Vorteil, durch Hebel und Haltetechniken den Gegener schnell mal fixieren zu können, ohne ihn gleich zu verletzen.

Was meint ihr denn so dazu ? Wie verhaltet ihr euch, wenn euch so ein Pisser anpfurzt :confused: :confused:

karpenisi
29-01-2006, 12:40
hi.du entweder er oder du.sobald mich der andere versucht anzufassen geb ich ihm.du weisst nie was er vorhat.hat vielleicht waffe oder so.also gleich drauf.einmal wollte ich streit aus dem weg gehen,er verfolgte mich provozierte mich.auf einmal zieht der typ ein schlagstock und haut auf mich ein.aber nicht diese wo man hier kaufen kann sondern diese mit hartgummi wo nach jedem schlag nachfedern.das war mir eine lehre.

Joergus
29-01-2006, 12:47
Vor Zeugen immer zurückweichen .. und besänftigende Handbewegungen machen ... Hände oben lassen ...(dann kann er dich nicht so einfach hauen)

Vielleicht noch laut: "He Stop, Ich kenne SIE (weil ja nicht jeder weiß das du den Typen nicht kennst) nicht, ich will keinen Ärger !

Deutlich zurückweichen (jedoch keine Angst zeigen)

Ihn auf die SInnlosigkeit der Lage hinweisen .. "haust du mich hau ich dich .. und der Verlierer zeigt den anderen an ...bringt also nix..."

Wenn er in Kopfstossreichweite kommt .. hast du deine Hände nicht oben gehabt... wenn er es trotzdem schafft... drück (nicht schubsen) ihn weg ..

Haut er her ... gibst du ihm soviel wie nötig.. und so wenig wie möglich ...

Und dann lauf .. (falls er unzureichend verletzt ist) zum nächsten Security.. wenn keiner da ist... ganz weg...

Hat bei mir immer gut funktioniert...

Joergus

PS: Judo ist super ...

Addy
29-01-2006, 12:49
Im gesetzbuch stand ungefähr, ganz grob
Notwehr ist die erforderliche Selbstverteidigung im falle eines tempoären (also jetzt in diesem Moment und nich später) Angriffst

wing-chun-girl
29-01-2006, 12:59
Als ich vor ca. nem Monat abends vom Kung fu kam ist mir so ein ********* entgegen gekommen und wollte meine Bus Fahrkarte haben!!! Als ich sie im nicht gab kam er mir unangenehm nahe so wie du es oben beschrieben hast!!! erst hab ich in kräftig weg geschubst und im gesagt das ich keine streit oder so will und das er sich jemand anders zum aufmucken suchen soll und kein Mädchen!!! als er dann noch mal auf mich zu kam hab ich im da ohne vor Warnung eine geknallt einem tritt dahin wo es weh tut gegeben und bin gegangen!!! ne Woche später hab ich in dann wieder gesehen und der Typ hat mich angesehen wie einen Zombie!!!
Hat wohl nicht gedacht dass ich ihn angreife!!! sein Pech !!!

Was ich damit sagen wollte ist:
Ich persönlich finde es an besten wenn man erst eine Warnung oder so gibt und zeigt das man selbst nicht kämpfen will und wenn der Gegner dann nicht locker gibt dann gibt man im eben was er will!!!
am besten ist da auch noch ein überraschungs- Effekt wie z.B. reden und mitten im Satz abbrechen und zu schlagen oder so.... :sport069:

netshark
29-01-2006, 13:01
Hm... oft diskutierte aber trotzdem schwierige Frage. Kommt natürlich darauf an was du eigentlich willst. Denn am Anfang hört es sich so an, dass du eine rechtlich einwandfrei Lösung suchst. Später erweckst du den Eindruck, dass du dich einfach effektiv verteidigen möchtest. Da liegt eben die Schwierigkeit der Frage, da oft diese Ansatzpunkte sich leider fast ausschliessen.

Es lohnt sich nicht hier diverse Situationen durchzusprechen, wann die SV vom Gesetz her gerechtfertigt ist und wann sie überschritten bzw. voreilig war. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man nicht unbedingt den physischen Angriff abwarten und "kassieren" soll, sondern auch präventiv arbeiten kann. Und das nicht nur mit Blöcken, sondern auch mit Schlägen und anderen Techniken. Worauf es dabei ankommt ist die konkrete Situation (war z.B. ein Schlag notwendig um den drohenden Angriff abzuwehren oder hätte es vielleicht ausgereicht zu probieren dem Schalg auszuweichen) und wohl das allerwichtigste - die Aussage der Zeugen. Welche Gefahren sich dabei ergeben können im Bezug auf die Beeinflussung der Zeugen durch das Gesehene hast du schon erkannt und selbst beschrieben.

Meine eigene Überzeugung ist allerdings die, dass man sich in erster Linie erfolgreich und effektiv verteidigen sollte. Ob mir dann recht zugesprochen wird oder durch Falscheinschätzung wegen Überschreitung o.ä. angeklagt werden sollte, ist zweitrangig. Selbstverständlich muss man vorher die Risiken und Konsequenzen bedenken und angemessen reagieren. Früher habe ich vom ersten Schlag selbst nicht viel gehalten. Inzwischen bin ich soweit, dass ich ohne Zögern zuschlagen würde, falls ich mich meiner Enschätzung nach, in Gefahr, unmittelbar vor dem Angriff befinde und keinen anderen Ausweg aus der Situation (sprich: reden, böse gucken usw.) sehe.
An dieser Stelle muss aber gewarnt werden: Sobald man als erster zuschlägt, sieht es meistens ganz schelcht mit den Zeugenaussagen. Denn die Leute drum herum (wenn vorhanden) merken meistens erst einen Schlag, der von euch kam. Anmache, Forderungen, Drohungen, Einkreisen, leichtes Schupsen, Anspucken, Vorzeigen der Waffen (die Liste kann sehr lang werden) merken die Zeugen in der Regel leider nicht.

Jeder muss für sich entscheiden, welchen Weg er geht. Vorher sich darüber Gedanken zu machen ist eine gute Sache.

wing-chun-girl
29-01-2006, 13:07
Im gesetzbuch stand ungefähr, ganz grob
Notwehr ist die erforderliche Selbstverteidigung im falle eines tempoären (also jetzt in diesem Moment und nich später) Angriffst

Wie meinst du das????
Also in dem Moment wo ich geschlagen werde darf ich abwehren und zurück schlagen aber wenn mir einer auf die pelle rückt und ganz ofensichtlich schlechte Laune an einem abbauen will dann darf ich nix machen??? ich muss solange warten bis er anfängt???
Ich hab einmal fon einem noch krasseren gesetz gehört muss aber sagen das es auch vileicht nur ein gerücht ist also bin nicht 100% sicher aber ich hab gehört das man nach einem gesetz nur dann zu schlagen dar wenn man selber geschlagen wurde !!! Und wenn man ne Ohrfeige z.B. bekommt darf man auch nur ne Ohrfeige zurück geben und nix anderes machen ... hat einer von euch auch schon von sowas gehört ???

itachi
29-01-2006, 14:02
Hi !

... Heißt das, ich muß, nur weil ich Kampfsport trainiere, mich erst schlagen lassen ? Nehmen wir folgenden Fall ( rein hypothetisch ): Jemand steht vor Dir, das übliche Wortgeplänkel... schrei, Brunstgebahren etc. und es wird ernst. Der Typ unterschreitet mehrfach den Sicherheitsabstand und kommt,z.B. in Kopfstoßnähe. Muß ich denn wirklich erst warten bis der zuschlägt ??? Reicht nicht ein offensichtlich aggressives Drohgebärden, verbunden mit Unterschreitung des Wohlfühlabstandes aus? ... Ich glaube ich werde etwas Judo zusätzlich machen.
Präventiv-Schläge sind nur dann zu rechtfertigen, wenn Du den berechtigten Eindruck hast (nicht nur nachträglich behaupten, evtl. Zeugen), daß
der andere gleich loslegen wird und Du dann gleich k.o. gehst (Dich also nicht mehr zur Wehr setzten kannst).
Die Juristen sehen es dann nach dem Wortlaut der Gesetze, lies selbst unter:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/notwehr-sicht-richters-39122/
Demnach sind Schläge auf den Körper oder Hebel & Würfe jedem Schalg an den Kopf (beim Zähneausschlagen auch Risiko, daß Deine Fingerknöchel abfaulen !)
vorzuziehen, sofern Du eben noch diese anderen Mittel als geeignet einschätzt, Dich der Gefahr eines vernichtenden Angriffs zu entziehen.
Dies gilt allerdings nur, wenn Du die Situation nicht (mit-)verschuldet hast (Provokation, "Trutzwehr").

Eher mit Ju-Jitsu oder Aikido anfangen (bei beidem Würfe, Hebel und Haltegriffe), denn für Judo brauchst Du engeren Körperkontakt, was sicht nicht so gut mit Karate kombinieren läßt.

itachi

oneside
29-01-2006, 14:08
Also wenn du jemanden mehrmals daraufhin aufmerksam machst, dass er dir zu nah auf die Pelle rückt und du dich bedroht fühlst, dann kannst du dich verteidigen wenn derjenige keinen Abstand gewinnt.
Die Bedrohung muss aber offensichtlich sein (und du hast ihn dann ja mehrmals auf einen Sicherheitsabstand hingewiesen).
Wenn jemand mit einem Messer auf dich zukommt ist die Bedrohung ja auch offensichtlich.... müsstest du in diesem Fall warten, bis der potenzielle Angreifer den ersten zug macht, ist es wohl zu spät für Selbstverteidigung.

Hier mal die Notwehr Paragraphen:
http://www.bl.physik.tu-muenchen.de/~k2/budo/fsv/node3.html

hasenfuss
05-04-2006, 17:20
In Österreich und Deutschland sollte man sich nicht verteidigen. Das Gesetz lässt es nicht zu. Mit großer Wahrscheinlichkeit bekommst du dann auch noch eine Anzeige.

the5ilence
05-04-2006, 19:44
Tach Leute (Bitte verbessern, wenn ich nit 100% richtig liege, ich stells mal so dar, wie ich die Rechtslage kenne)

Also Notwehr greift, wenn wir einen aktuell ausgeführten, oder unmittelbar bevorstehenden Angriff abwehren/Verhindern wollt. Wenn jemand mit nem Messer auf euch zurennt, müsster auch nit erst warten, bis er zusticht. Wenn ihr Zeugen habt, dann macht vorher so deutlich wie möglich, dass ihr keinen Streit wollt und dass er euren Sicherheitsabstand unterschreidet.

Laut Gesetz zählt das Unterschreiten eures Sicherheitsabstandes (wenn euch zB einer am Arm/Kragen packt oder so) bereits als Körperverletzung. Wenn euch jemand packt und es ist mit einem Angriff zu rechnen, solltet ihr auf jedenfall sofort reagieren -umsomehr Zeugen man hat, umso besser! Auf jedenfall laut darauf hinweisen, dass ihr ihn nit kennt und keinen Streit wollt.

Zum Thema Notwehr gibts auchnoch die Affekt-Regelung, welche zB. grade im Fall von Wing-Chun-Girl greifen dürfte. Wenn euch jemand zu nahe kommt und ihr seht euch direkt bedroht (zB halbstarker gegen jüngeres Mädchen), dann kommt ihr auch bei einer Überreaktion meisstens straffrei davon. (Wenn du dabei aufn ersten Schlag wartest -viel spass....)

Wobei ich insgesamt auch zu Hebel, Kontrollen und Würfen neige -wenn der Gegner keine Fallschule hat, reicht ein normaler Wurf auf den Asphalt meisstens aus, ihn vorerst zu immobilisieren (ausserdem habt ihr ja nit viel gemacht, er is ja dumm gefallen ;) )

Königsphyton
05-04-2006, 21:59
Da kommt mir doch noch ne Frage auf:

Was ist eigentlich wenn man "dumm angemacht" wird und dann, wie es an Schulen oft ist, sowas gesagt bekommt wie: "Alda, ich f**k dei Mudda. Ich mach dich fertig. Komm Hauptstraße nach Schule, wenn dir kein Feigling ist."

Klar, Problemen aus dem Weg gehn und und und. Aber manchmal bekommt man eben Sachen von Leuten gesagt, die verletzen die Ehre wie den Stolz.

Und wenn man dann sich mit dem "Gegner" trifft und von dem ne offensichtliche Aufforderung zu ner körperlichen Auseinandersetzung vermittelt bekommt?

Sprich; kann ich Ärger bekommen wenn ich in ne Schlägerei verwickelt bin, bei der beide einverstanden waren? Im Prinzip ist des ja wie Sparring!?

the5ilence
06-04-2006, 13:05
Naja -das Problem is, dass gerade diese Vorlauten Idioten, die einen dumm anmachen, dannach die sind die vor Gericht gehn wennse verlieren. Recht haben und Recht kriegen sin 2 Sachen. Erklär du dann mal der Polizei, dass er damit einverstanden war, dass du ihm die Nase brichst :-X

Körperverletzung is Körperverletzung... das einzige was das aushebelt is Notwehr -und die is ja wohl nit gegeben, wenn du freiwillig mit ihm kämpfst. Und ich glaub auch nit, dass du das ganze als Sparring-Unfall hinstellen kannst ;)

Königsphyton
06-04-2006, 18:03
Dann müsste es im Prinzip ja auch Körperverletzung sein, wenn man Sparring macht. Ich mein wenn ich Zeugen hab, die bestätigen können, dass er damit einverstanden war, kommt es ja aufs gleiche raus!?
Oder ist das egal? Weil wenn, dann müsste es ja au Körperverletzung sein, wenn ich beim Wettkampf einem die Nase brech und der meint, so hart wollte er net Kämpfen!?:weirdface