was für referenzen brauch ich? [Archiv] - Kampfkunst-Board

PDA

Vollständige Version anzeigen : was für referenzen brauch ich?



Fist of Fury
29-01-2006, 21:02
hallo, ich hab mal ne frage:
was für einen schulabschluss brauch man um als security zu arbeiten?
oder brauch man irgendwelche anderen referenzen?

malice
29-01-2006, 21:07
bei uns in Bayern gibts jetzt eine Ausbildung zum Sicherheitsfachmann oder irgendwie so

bundesweit sind keine Abschlüsse vorgeschrieben

üblich sind:
leeres polizeiliches Führungszeugnis
gutes Benehmen
sittliche Reife
bevorzugt Ex-Polizei oder Ex-Militär

Fist of Fury
29-01-2006, 21:11
na dann hab ich ja gute chancen für sowas.
danke:)

Hendrik
30-01-2006, 17:13
Also bei uns in Scheleseig Holstein gibt es auch diesen Ausbildungsberuf Fachkraft für Sicherheit. Sehr gerne wird auch der 34 a -Schein gesehen.
(und natürlich vernünftiges Auftreten ,usw.) Und häufig wird ein Mindestalter von 21 vorrausgesetzt....

malice
30-01-2006, 21:49
Was ist der 34 a - Schein?

El Musca
31-01-2006, 18:58
Bockschein.....:rofl:

Blue_Dragon
01-02-2006, 04:11
Also um dich zu etablieren brauchst du mindestens einen §34a (IHK Kurs), aber das ist ziemlich kompliziert das dir hier jetzt zu erklären vorallem was willst du genau machen??

Türsteher
Personenschützer
Geldtransportfahrer
Objektschützer

Wenn du interesse hast Pn an mich ;)

Grüßle

Nixon
01-02-2006, 18:00
Also um dich zu etablieren brauchst du mindestens einen §34a (IHK Kurs), aber das ist ziemlich kompliziert das dir hier jetzt zu erklären vorallem was willst du genau machen??

Türsteher
Personenschützer
Geldtransportfahrer
Objektschützer

Wenn du interesse hast Pn an mich ;)

Grüßle


Also wenn jemand sowas schreibt, wird er kaum Personenschützer meinen...:rolleyes:

gta-mainz-city
01-02-2006, 18:34
hallo, ich hab mal ne frage:
was für einen schulabschluss brauch man um als security zu arbeiten?
oder brauch man irgendwelche anderen referenzen?


wie schon erwähnt ist der 34a- schein dem man bei der IHK machen kann, bei seriösen firmen in rlp. erforderlich. ohne brauchst du erst schon garnicht anfangen, höchsten in der form eines praktikums oder änliches in einer firma.

wenn du aber direkt von veranstallter gebucht wirst brauchst du ihn nicht!
kannst dann auch schriftlich- mündlich das hausrecht bekommen, was dann deine grundlage deines handelns sein sollte, beachte aber die verhältnismäßigkeit der mitterl!
(...korigiret mich fals ich hier bei der letzten aussagen faschl liegen sollte!)

Shogun
02-02-2006, 01:16
Statt dem § 34 a kannst du auch ne Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.
Aber nur so als Tipp, mach erstmal ne vernünftige Ausbildung.

Grüsse

Silberklinge
02-02-2006, 08:01
Mal zur Klarstellung und um Missverständnisse auszuräumen:

der § 34a GewerbeOrdnung Schein ist inzwischen bei allen seriösen Sicherheitsfirmen Pflicht und (meiner Meinung nach) absolut sinnvolle Voraussetzung für Tätigkeiten im Securitybereich. Nach dieser Vorschrift muss der künftige Security-Mensch eine Sachkundeprüfung ablegen um zu zeigen, dass er unterrichtet wurde und verstanden hat, worum es bei dem Thema Sicherheit geht.
Es gibt verschiedene Schulungen dafür, am ende steht immer die Sachkundeprüfung vor der IHK.
Somit ist die "Sachkundeprüfung" im Endeffekt das gleiche wie "der 34a Schein"!

Schulungsinhalte sind Dinge wie:
-Menschenkenntnis / Kommunikation / Selbstbewusstsein etc.
-Brandschutz
-juristische Möglichkeiten
und so weiter

Durch dieses "relativ" neue Gesetz / Vorschrift soll sichergestellt werden, dass nicht jeder Volldepp mit Bizeps über 30cm und Bock auf Prügeln an der Türe steht und meint er sei der Burgherr!


PS: Natürlich sind Kraft und Fähigkeit zu kämpfen keine Nachteile, aber es kommt immer mehr auf Umgang mit Menschen und sichere Rechtskenntnisse an!

PPS: Übrigens ist das kein Traumjob! Und so geil finden einen die Mädchen auch nicht (stand in irgendeinem Posting hier), ausser vielleicht, wenn man in irgendeiner Dorfdisko an der Tür steht und Mädels im Alter von 14-17 als Groupie will.

Shogun
04-02-2006, 22:14
Somit ist die "Sachkundeprüfung" im Endeffekt das gleiche wie "der 34a Schein"!
Das stimmt so nicht.

Zumindest bei uns ist für manche Bereiche der (Gastgewerbliche Diskotheken, Streifen und Kontrollgänge, Kaufhausdetektiv usw.) die Sachkundeprüfung notwendig und der §34a Schein (Unterrichtung) reicht nicht aus.

Aber vielleicht führen sie bald wieder was neues ein, wenn der IHK das Geld ausgeht. :cool:

Grüsse

Silberklinge
05-02-2006, 12:07
Ja, da hast Du schon recht!

Aber wenn man in der Branche Security arbeiten will (und dazu gehört auch Disco-Türsteher / Ladendetektiv und so) dann brauch man die Bescheinigung nach 34a unterrichtet worden zu sein UND den Sachkundenachweis.
So war das gemeint, habe ich mich vielleicht blöd ausgedrückt!

Wer also für eine Security Firma arbeiten und rundum eingesetzt werden will, der brauch beides.

Shogun
05-02-2006, 12:40
hi!

ne, ist eigentlich auch nicht so. :)

Hab Unterlagen von der IHK wo drauf steht, dass die Unterrichtung nach §34 a Gewerbeverordnung nicht erforderlicht wenn zb:

- eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe seit min. ......nachgewiesen werden kann.
-
-
- die Sachkundeprüfung abgelegt wurde.

Grüsse

nocoley
08-02-2006, 18:56
hi silberklinge,

was du sagst klingt logisch, ist aber nicht ganz so.

die 34a sachkundeprüfung wird von der qualifikation her höher angesehen als die 34a belehrung. willst du gewerblich arbeiten, ist die 34a belehrung minimum, du kommst aber um die sachkundeprüfung auf kurz oder lang nicht umhin (gerade weil die gewerbeaufsicht momentan wieder sehr viel "aktiver" wird).

hast du beides, umso besser.

ich wäre allerdings dafür, dass man generell niemanden mehr im sichherheitsbereich arbeiten lässt, der nicht mindestens die 34a sachkundeprüfung hat.

Silberklinge
10-02-2006, 14:11
Zur Klärung:

Dieses "seit mindesten 3 Jahren in der Branche" arbeiten bezieht sich auf die Genehmigung selber als Geschäftsführer eine Firma aufzumachen, dann brauch man diese Schulung nicht erneut machen.
Ferner beinhaltet die Sachkundeprüfung / -Nachweis auch in aller Regel eine vorherige Schulung über den Kram. Ich möchte mal den sehen, der die Prüfung besteht ohne vorher eine Schulung über (die gesetzlich vorgeschriebenen) Inhalte besucht zu haben.
Das schaffen vielleicht Juristen und Sonntagskinder, aber wer weiß schon was vom Kommunikationsmodell auf Beziehungs- und Sachebene oder die Definition von rechtswidrig, gegenwärtig, geboten, erforderlich etc. bei Notwehr.

Die 34a Sachkundeprüfung ist natürlich "mehr wert", habe ich da was anderes geschrieben? Denn die wird vorausgesetzt, sobald man in der Nähe der Öffentlichkeit arbeitet (Ladendetektiv, Disko-Security) und deswegen verstärkt mit Dritten in Verbindung kommt und somit auch Ahnung haben soll.
Und das ist PFLICHT. Insofern stimmt das schon, was ich geschrieben habe. Bezieht sich aber auf den Mensch der in einer entsprechenden Firma und dann für einen Dritten (weil seine Sicherheitsfirma den Auftrag hat) arbeitet.

Wenn Du direkt für den Veranstalter arbeitest, dann kannst Du das ganze theoretisch umgehen. Was ich übrigens für schlecht halte, weil -wie schon gesagt- eine Sachkundebelehrung mit -prüfung absolut sinnvoll ist.

Die Belehrung ist ein gefordertes Minimum für jeden der in einer Firma als Angestellter arbeiten will.
Ob (was recht witzig ist) der FirmenCHEF die Belehrung selber haben muss, wenn er nur Chef ist und nicht selber arbeitet ist gerade rechtlich umstritten...

Kurzum:
Wer in einer Sicherheitsfirma arbeitet MUSS, die Belehrung haben. (Ausnahme ist eine vorherige Ausbildung bei Polizei oder Feldjäger oder JVB)
Wer in einer Sicherheitsfirma arbeitet und da in Kontakt mit Dritten kommen kann ( Ladendetektiv, Streife in der Stadt, Diskothek) MUSS die Sachkundeprüfung haben.

So, ich hoffe jetzt sind alle (Un-)Klarheiten beseitigt.

Duke0421
18-02-2006, 16:18
weitere ausführliche informationen findet man auf http://www.securityworld.info - ein informationspool für sicherheitskräfte und solche die es werden wollen.

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen um im Sicherheitsbereich zu arbeiten, welche Ausbildungen gibt es?

Benötigt wird das Unterrichtungsverfahren nach § 34a der Gewerbeordnung: http://www.securityworld.info/ausbildung/berufsbeschreibungen/34a_gewo.htm

Beziehungsweise

Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, und ähnliches, wird die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe benötigt.: http://www.securityworld.info/ausbildung/berufsbeschreibungen/sachkundepruefung_bewachung.htm

Shogun
20-02-2006, 03:55
Hallo
Silberklinge:

Eines vorweg: Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist nicht vorgeschrieben. Es steht jedem frei, WIE er sich darauf vorbereiten will.


Ich möchte mal den sehen, der die Prüfung besteht ohne vorher eine Schulung über (die gesetzlich vorgeschriebenen) Inhalte besucht zu haben. Kann ich dir gerne vorstellen. Bei mir arbeiten derzeit Leute, die letzten Herbst diese Sachkundeprüfung bestanden haben.

Nach dem ich mich vorher bei der IHG erkundigt habe, was genau zu welchem Zweck usw. benötigt wird, hab ich meinen Leuten die Option frei gelassen. Einige haben sich für die kostengünstigste Variante entschieden:
IHK Buch gekauft (ca. 18 Euro) , selbständig vorbereitet und Prüfung bestanden.
Natürlich stimme ich hier zu, die Prüfung ist nicht einfach und man sollte sich schon dahinter klemmen.

Wer sich sowas nicht zu traut, kann natürlich den von der IHK angebotenen Lehrgang besuchen. Es gibt bei uns extra Vorbereitungslehrgänge für die Sachkundeprüfung, hier meine ich NICHT die Unterrichtung nach § 34 a
(also die 40 Std. bzw 80 für Gewerbetreibende)

Natürlich kann man auch die sehr TEURE Unterrichtung nach § 34 a und mit dem Wissen dann zur Sachkundeprüfung antreten, was ich aber für kompletten Schwachsinn halte.
Die Sachkundeprüfung kostet etwa ein Drittel von dem was man für die 40 Std. Unterrichtung hinblättern würde, man kommt also selbst wenn man 1x durchfallen sollte billiger weg.

Viele machen diesen schlechtbezahlten Job nur nebenbei, um bafög aufzubessesrn oder sich allgemein was dazu verdienen.

Wenn ich erst 450 Euro für die unterrichtung und dann noch 150 Euro für die Sachkundeprüfung zahlen muss, und am Wochenende nur paar Piepen verdiene, darf ich gleich mal 2-3 Monate für Lau arbeiten.

Über den Sinn oder Unsinn solch einer Unterrichtung oder Prüfung lässt sich natürlich streiten. Ich persönlich arbeite jedes Wochenende "an der Tür" in einem Club. Ich stimme zu, dass ein Türsteher wissen sollte, was Hausrecht, Notwehr und Nothilfe ist. Das lernt er aber eh, wenn er erfahrene Kollegen hat und eine gute Einarbeitung kriegt. Was man aber bei der Unterrichtung sonst beigebracht bekommt, kann man in diesem Job getrost in die Tonne kicken. Keinen Menschen interessieren rgendwelche Signal oder Meldeanlagen. Sowas brauch ich höchstens als Pförtner, oder Werkschutzfachkraft, wie es jetzt heißt. An der Tür sind meiner Meinung andere Sachen erforderlich und die kriegt man allerhöchstens durch Erfahrung und nicht in einem IHK Schulungsraum. Ist aber eine andere Geschichte...


Kurzum:
Wer in einer Sicherheitsfirma arbeitet MUSS, die Belehrung haben. (Ausnahme ist eine vorherige Ausbildung bei Polizei oder Feldjäger oder JVB)
Wer in einer Sicherheitsfirma arbeitet und da in Kontakt mit Dritten kommen kann ( Ladendetektiv, Streife in der Stadt, Diskothek) MUSS die Sachkundeprüfung haben.

Wenn du mit Belehrung die Unterrichtung nach $ 34a meinst, dann ja.

Grüsse

Silberklinge
20-02-2006, 19:03
Ja, dann sind wir uns ja endlich einig ;-)

PS: Klar kann man die Prüfung "auch so" im Sinne von ohne 34a Schulung bestehen, ich meinte damit auch vor allem: Ohne Vorbereitung.

Also zum Beispiel der typische Fall: "ich bin schon 4 Jahre an der Tür, ich weiß was Sache ist".

Ansonsten gibt es nicht viel zu sagen, Du hast mit allem eigentlich recht.
Als Türsteher brauche ich zwar nicht unbedingt Fachwissen über Signal und Meldekram, aber es gehört (meiner Meinung nach) zum Beispiel durchaus zum Bereich eines Security oder Personenschützer, dass er weiß wie der Feuerlöscher vor Ort funktioniert bzw. ob der abgelaufen ist und sowas. Dazu ist aber kein (sehr teurer, das stimmt) IHK Lehrgang nötig.

Somit sind wir uns letzlich doch einig. Hurra *g*