Habe eine Frage zur Polizei!!!!!!! [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Night_shadow
06-02-2006, 22:19
Frage zwecks der Polizei!

Hallo ich habe ein Problem und ich wollte euch fragen was ich da jetzt machen kann, aber bitte nicht lachen, es ist eine wahre Geschichte.

Ich spiele schon länger mit dem Gedanken zur Polizei zu gehen (bin 25), habe meine Bewerbung schon abgeschickt, hatte auch schon mit dem Einstellberater telefoniert, jetzt kommt der Hammer.

Ich wurde vor 6 Jahren von Nazis zusammengeschlagen (ich war das Opfer), ich war 1 Woche im Krankenhaus und mir ging es sehr dreckig. Nach dem ich aus dem Krankenhaus bin, machte ich eine Anzeige zwecks schwerer Körperverletzung.

6 Jahre später (sprich 2006) sagte mir der Einstellberater, warum ich eine Anzeige wegen Körperverletzung habe, es wäre nicht gut, wenn Polizisten eine Anzeige wegen Körperverletzung haben. Mir fiel erst mal alles aus dem Gesicht, ich erinnere mich schwach, also ich meine Anzeige machte, sagte mir der Polizist ich hätte eine Anzeige müsse mir aber keine Sorgen machen, da diese Anzeige nicht in meiner Akte erscheint, er sagte mir es sei normal, wenn man eine Anzeige (als Opfer macht), dass man eine Gegenanzeige von Täter bekommt.

6 Monate später bekam ich Post, das Verfahren wurde eingestellt (damit habe ich gerechnet).

Jetzt macht mir diese Anzeige Probleme (obwohl ich das Opfer war, obwohl ich im Krankenhaus war, obwohl ich der Geschädigte war), aber trotzdem habe ich meine Anzeige in den Akten und jetzt bin ich der ANGEPIßTE (sorry, aber das muss sein)!

Was würdet ihr mir jetzt raten ? Bei jeder Verkehrskontrolle, sieht die Polizei „ah ein vorbestrafter zwecks Körperverletzung“.

Ich habe eine Anzeige in meiner Akte, für die ich nichts kann, das kann es doch nicht sein L


Habe da jetzt echt ein Problem


Gruß an Alle

Shogun
07-02-2006, 00:03
Jau, da bist du nicht allein.

so eine ähnliche Geschichte kenn ich. Ich will jetzt keine Schimpfworte benutzen... :mad:


Wenns nicht klappt, probiers beim BGS .. ach das heißt jetzt Bundespolizei

Grüsse

p.s.

Was würdet ihr mir jetzt raten ? Bei jeder Verkehrskontrolle, sieht die Polizei „ah ein vorbestrafter zwecks Körperverletzung“. Nein, vorbestraft bist du nicht!!

coach_edwards
07-02-2006, 02:41
du bist Aktenkundig nicht VORBESTRAFT:)
Wenn du in ein Verkehrskontrolle kommst wissen die nicht das dir vor ein paar
Jahren ein beschissener Nazi ne Anzeige reinwürgen wollte.
Wenn es bei den Bullen nicht klappt würds beim Bundesgrenzschutz auch nicht klappen. Wenn du das Geld und die Zeit hast, dann schreib doch nen Brief am besten mit nem Anwalt:D
Ich hab mich auch mal bei den Bullen beworben und obwohl ich vorbestraft bin haben die mich zum test eingeladen :hammer:
ich hab mich schon total gefreut das ich meine chance bekommer und dann...scheiße war.
Ich durfte nicht mal zum Bund :devil:

Schnueffler
07-02-2006, 07:43
Bei der BundesPolizei würde es auch nix werden, da die in solchen Sachen die gleichen Voraussetzungen verlangen.
Ist auch keine "Vorbestrafung", sondern ein "Akteneintrag".
Wie oben schon erwähnt wurde, solltest du dir die Mühe machen, die mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten zu besprechen. Sei es ein "Ergänzungsbericht", sprich in dem die Sache erklärt wird, bzw. eine Löschung!
MfG
Markus

_hal
07-02-2006, 08:13
moin,

vor gut eineinhalb jahren wurde ein kumpel von mir in der linzer altstadt vermöbelt, blöderweise waren wir sieben leute und "die anderen" zu dritt - also haben wir die drei möchtegerns dabehalten bis die bullen da waren.
jedenfalls haben wir alle eine anzeige wegen körperverletzung und öffentl. ruhestörung bekommen (ich glaub raufhandel oder so war auch dabei...) - ich für meinen teil hab weder ausgelangt noch eingesteckt, ne anzeige gibts trotzdem...

wurde nach ein paar monateen auch fallengelassen - bis ich den brief bekam wusste ich noch nicht mal was von ner anzeige :confused: - und scheint nicht in nem leumund (aka strafregisterauszug) auf.

hat wer ne ahnung, verschwinden solche einträge irgendwann mal ganz? kann man die akten einsehen?

SaschaB
07-02-2006, 09:27
Wie oben schon erwähnt wurde, solltest du dir die Mühe machen, die mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten zu besprechen. Sei es ein "Ergänzungsbericht", sprich in dem die Sache erklärt wird, bzw. eine Löschung!
MfG
Markus

Eine "Löschung" würde ich dir auch empfehlen. Auch, dies am besten über einen Anwalt geschehen zu lassen.


Bis denne

SaschaB
07-02-2006, 09:31
hat wer ne ahnung, verschwinden solche einträge irgendwann mal ganz? kann man die akten einsehen?

Verschwinden dürften sie nicht, es sei denn, du warst noch nicht 16 (soweit ich mich noch erinnern kann).
Akteneinsicht könntest du bekommen und auch hier wäre dann ein Antrag auf eine Löschung, oder eine Ergänzung, sinnvoll, dies sollte jedoch alles über einen Anwalt geschehen.

Dudeplanet
07-02-2006, 09:44
Frage zwecks der Polizei!

... machte ich eine Anzeige zwecks schwerer Körperverletzung.

... „ah ein vorbestrafter zwecks Körperverletzung“.



Haha, ich hab dein Lieblingswort gefunden:D Das passt eben überall so schön;)

Zwecks Thema:
So, wie Du es schilderst, ist der Sachverhalt ja eindeutig. Das Verfahren wurde ja auch eingestellt. Mich wundert, dass es überhaupt noch auftaucht:confused:

Jedenfalls kannst Du es ja erklären, ich kann mir nicht wirklich vorstellen, warum das so kompliziert sein sollte. Anwalt kostet nur unnötigGeld.

Wurden die Nazis denn verknackt? dann wärst Du ja mal total aus dem Schneider.

Shogun
07-02-2006, 14:06
Wenn es bei den Bullen nicht klappt würds beim Bundesgrenzschutz auch nicht klappen....


Bei der BundesPolizei würde es auch nix werden, da die in solchen Sachen die gleichen Voraussetzungen verlangen.
Ja, sollte man meinen. Ist aber anscheinend nicht immer so.
Bin kein Einstellungsberater, kenne aber fakto einen Fall, bei dem es so war.
Verhandlung-Freispruch-Bewerbung bei der Polizei abgelehnt-Bewerbung BGS EINGESTELLT!!


So, wie Du es schilderst, ist der Sachverhalt ja eindeutig. Das Verfahren wurde ja auch eingestellt. Mich wundert, dass es überhaupt noch auftaucht Es taucht auf!!!
Egal ob Freispruch oder Einstellung des Verfahren. Dein Fürhungszeugnis ist sauber, aber für Polizisten, Staatsanwälte etc. nach wie vor Aktenkundig.

Grüsse

Night_shadow
07-02-2006, 21:21
He Leute was sagt ihr jetzt ?

Ich habe heute zum x mal bei der Polizei angerufen und heute hatte ich richtiges Glück, ich habe den zuständigen Bearbeiter erwischt (war nie da immer auf Streife oder krank).

Ich schilderte ihm zum 10 mal den Sachverhalt (weil ich es schon bei x anderen Kollegen von ihm gemacht habe), er sagte mir "Herr xxxxxx ich kann leider keine Eintragung finden, sind sie sich da sicher ?" Ich sagte ihn, das ich letzte Woche angerufen habe und das mir da gesagt worden ist, ich hätte eine Anzeige. Ich sagte den Bearbeiter mein Aktenzeichen und er sagte mir wieder sorry da ist keine Eintragung im Computer :cool:. Der Bearbeiter hat ca. 15 Min. sämtliche Abfragen gemacht und das Ergebnis war, ich habe kein Aktenzeichen mehr, meine Weste ist weiß weißer geht es gar nicht mehr :D

Zum BGS wollte ich auch am Anfang gehen, aber da werde ich in ganz Deutschland eingesetz und das möchte ich nicht (sorry habe alles hier was man braucht zum leben).

grille
08-02-2006, 01:47
Na dann viel Erfolg!

Falls Du noch Interesse hast... :p

Diese Eintragung war lediglich eine polizeiinterne und keine Vorbestrafung. Wenn ein Polizist also Deine Personalien in seinen schlauen Computer eingibt, dann weiß er nur, dass Du vor 6 Jahren mal Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren warst. Er weiß nicht, ob Du verurteilt wurdest, oder vorbestraft bist, usw.
Wenn das Verfahren eingestellt wurde, hat ein Antrag auf Löschung eigentlich immer Erfolg.
Ansonsten gibt es verschiedene Fristen, zu denen geprüft wird, ob der Eintrag beibehalten oder gelöscht wird. Wenn Du nicht mehr in Erscheinung getreten bist, und es sich um ein weniger schwerwiegendes Delikt handelt, wird glaube ich nach spätestens zehn Jahren gelöscht.

Wenn die anderen Assis Dich angezeigt haben, waren sie ja der Polizei bekannt. Weißt Du was bei deren Verfahren rausgekommen ist?

Aber ich kanns mir schon fast denken... :mad:

itto_ryu
08-02-2006, 06:57
Bewirb dich trotzdem, viel mehr kannst du nicht tun. Auch ebi BGS oder beim Zoll. Scheiß drauf, was ein "Einstelllberater" dir erzählt, was zählt ist deine Bewerbung, dein Auftreten etc. Und wenn dich jemand in einem Einstellungsgespräch auf den Umstand der Anzeige anspricht, erkläre es ausführlich. Mehr kannst du nicht tun...

Joergus
08-02-2006, 11:22
Bewirb dich trotzdem, viel mehr kannst du nicht tun. Auch ebi BGS oder beim Zoll. Scheiß drauf, was ein "Einstelllberater" dir erzählt, was zählt ist deine Bewerbung, dein Auftreten etc. Und wenn dich jemand in einem Einstellungsgespräch auf den Umstand der Anzeige anspricht, erkläre es ausführlich. Mehr kannst du nicht tun...

Genau so ist es !

Night_shadow
08-02-2006, 18:25
Aber ich kanns mir schon fast denken... :mad:

:cussing: Die Anzeige wurde fallen, Grund: Es fehlen die Beweise :mad:

1 Woche Krankenhaus, Nasenbeinbruch, gebrochene Rippen und ein zerrissenes Ohr (hat mir den Ohrring rausgerissen) sind keine Beweise :mad:

Egal seit diesem Tag, habe ich mir geschworen ich mache jetzt um alles und jeden einen Bogen, sobald es Stress gibt gehe und GUT ist.

Im Krankenhaus habe ich sehr viel Zeit gehabt, über mein Leben nachzudenken und ich habe entschlossen ich fange mit Kampfsport an :cool:

Daniel
08-02-2006, 19:18
:cussing: Die Anzeige wurde fallen, Grund: Es fehlen die Beweise :mad:

1 Woche Krankenhaus, Nasenbeinbruch, gebrochene Rippen und ein zerrissenes Ohr (hat mir den Ohrring rausgerissen) sind keine Beweise :mad:

Egal seit diesem Tag, habe ich mir geschworen ich mache jetzt um alles und jeden einen Bogen, sobald es Stress gibt gehe und GUT ist.

Im Krankenhaus habe ich sehr viel Zeit gehabt, über mein Leben nachzudenken und ich habe entschlossen ich fange mit Kampfsport an :cool:


Ist das dann nicht irgendwie ein Wiederspruch? Du willst bei jedem Stress sofort weggehen, lernst aber dennoch Kämpfen!?

highflyer
12-02-2006, 18:00
Ist das dann nicht irgendwie ein Wiederspruch? Du willst bei jedem Stress sofort weggehen, lernst aber dennoch Kämpfen!?
ist kein widerspruch, es gibt nunmal leider situationen wo man nicht weggehen KANN.

grille
14-02-2006, 20:44
Ist das dann nicht irgendwie ein Wiederspruch? Du willst bei jedem Stress sofort weggehen, lernst aber dennoch Kämpfen!?



ist kein widerspruch, es gibt nunmal leider situationen wo man nicht weggehen KANN.


Ich finde auch, dass schließt sich absolut nicht aus.

Wir alle wissen doch, dass KK auch sehr charakterbildend ist, bzw. sein sollte. Und zu einem starken Charakter gehört es auch, Ärger aus dem Weg zu gehen. Und wenns unvermeidbar ist, sollte man wenigstens nicht komplett aufgeschmissen sein.

hasenfuss
10-04-2006, 11:38
Geh nicht zur Polizei. Sonst wirst du genauso wie die. Anzeigen aufgrund von SV. :mad:
Ich habe das schon so oft gehört!


Cobra, gsg9 usw. ist sinnvoll! Die Polizei braucht jedoch niemand. Die sind eh nie da wenn man sie mal bräuchte.

Schnueffler
10-04-2006, 11:44
Super Einstellung, die du da an den Tag legst. Du hast mit Cobra meist eh nix zu tun und was ist denn die GSG9?
Richtig, BundesPOLIZEI!
MfG
Markus

hasenfuss
10-04-2006, 12:25
Die Cobra ist sinnvoll, da sie bei Geiselnahmen eingreift und im Ernstfall Häuser stürmt, um z.B Menschen zu helfen.

Die Polizei macht genau das Gegenteil. Genauso wie die netten Richter, die noch nie in einer SV Situation waren und daher nicht wissen wie die Realität aussieht.

Das macht mich wirklich sehr wütend. :mad:

Schnueffler
10-04-2006, 12:54
Das müßtest du mal begründen!
MfG
Markus

MORTIS
10-04-2006, 14:58
Geh nicht zur Polizei. Sonst wirst du genauso wie die. Anzeigen aufgrund von SV. :mad:
Ich habe das schon so oft gehört!


Cobra, gsg9 usw. ist sinnvoll! Die Polizei braucht jedoch niemand. Die sind eh nie da wenn man sie mal bräuchte.

Um zu einem Sondereinsatzkomando (egal welcher Behörde) zu kommen muss mann zuerst bei einer 'normalen' Polizeieinheit arbeiten.

Gruss Jerome

grille
13-04-2006, 15:52
Geh nicht zur Polizei. Sonst wirst du genauso wie die. Anzeigen aufgrund von SV. :mad:
Ich habe das schon so oft gehört!


Cobra, gsg9 usw. ist sinnvoll! Die Polizei braucht jedoch niemand. Die sind eh nie da wenn man sie mal bräuchte.


Ja genau...

Was hast Du denn dann bitte für ein Rechtsverständniss??

Also keine Anzeigen mehr bei Körperverletzung? Auf das Ergebnis wär ich gespannt!

Ach so, GSG 9, Cobra, SEK machen ja den ganzen Tag nichts anderes als Geiseln befreien. Yep...

Du scheinst ja schon richtig weit rumgekommen zu sein.
Hast Du auch schon so oft gehört, dass die, Deiner Meinung nach, einzigen sinnvollen Polizeieinheiten im täglichen Dienst z. B. bei Festnahmen von gewalttätigen Personen eingesetzt werden?

Beispiel:
Die unsinnige Kripo ermittelt einen Straftäter, von dem bekannt ist, dass er ein SV-Experte ist. Dann kann es durchaus möglich sein, dass das sinnvolle SEK diesen Kerl festnimmt, und dann hat er noch mehr, als bei jeder popligen Anzeige wegen Körperverletzung gelitten. Ist das SEK jetzt auch sinnlos?

Sag mal!

grille
14-04-2006, 21:00
Ohjehmineh... :(

Ich hab mir eben erst die anderen Beiträge von ihm angeschaut und glaube ich hab mich umsonst aufgeregt.

Entweder er verarscht uns nach Strich und Faden, oder da ist Hopfen und Malz (ihr versteht, Gott erhalts...;) ) verloren


:whogives:

enraged_Clown
14-04-2006, 21:07
Um zu einem Sondereinsatzkomando (egal welcher Behörde) zu kommen muss mann zuerst bei einer 'normalen' Polizeieinheit arbeiten.

Gruss Jerome naja es gibt auch quereinsteiger die natürlich die normale ausbildung durchlaufen aber nicht den schritt gehen erstmal in der besagten dienstform zu arbeiten. habe ich z. b damals bei den einstellungsverfahren beim zoll gemerkt.

MORTIS
21-04-2006, 20:01
In der Schweiz ist das schlicht nicht möglich. Ich denke das es auch in Deutschland nicht die Regel ist. Ist bei euch der Zoll gleichbedeutend mit dem Grenzschutz?

Gruss Jerome

enraged_Clown
21-04-2006, 20:09
In der Schweiz ist das schlicht nicht möglich. Ich denke das es auch in Deutschland nicht die Regel ist. Ist bei euch der Zoll gleichbedeutend mit dem Grenzschutz?

Gruss Jerome
naja der zoll uintersteht dem finanzministerium der grenzschutz dem innenministerium.

MORTIS
22-04-2006, 09:11
Danke. Übernehmen die Leute vom Zoll auch Polizeiliche Aufgaben?
In der Schweiz übernehmen nur die Grenzwächter solche Aufgaben, Zöllner sind für die Zollformalitäten zuständig haben also auch keine Polizeiausbildung.
Gruss Jerome

Schnueffler
22-04-2006, 12:32
Es kommt immer darauf an, in welchem Bereich man beim Zoll eingesetzt wird. Es gibt reinen Innendienst, dann ist man kein Waffenträger und hat auch keine polizeiliche Ausbildung. Als Waffenträger hat man auch eine polizeiliche Ausbildung. Ist beim Grenzaufsichtsdienst, den Mobilen Kontrollgruppen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, dem Zollfahndungsdienst, inkl. den Spezialeinheiten!
MfG
Markus