Vollständige Version anzeigen : welches Nunchaku?
Bei Wikipedia steht, dass die Länge der Kette 10-15 cm ist. Nun habe ich mitbekommen, dass einige Nunchakus eine Kettenlänge von 20 cm oder mehr haben. Nun meine Frage: Welches ist besser? Lange oder kurze Kette? Mit den kurzen Ketten oder Bändern kann man bestimmt optisch mehr herausholen, also schneller wirbeln und 'ne coole Show machen. Die langen Ketten haben allerdings bestimmt ne größere Reichweite und dabei mehr Power auf dem Schlag.
Ich weise darauf hin, dass ich kein Nunchaku besitze und auch keins kaufen möchte. Ich bin lediglich theoretisch an diesem Thema interessiert.
Ich weise darauf hin, dass ich kein Nunchaku besitze und auch keins kaufen möchte. Ich bin lediglich theoretisch an diesem Thema interessiert.
ja ne ist klar :D
persönlich denke ich, dass die längeren ketten besser sind. mehr spielraum, größerer radius (gibt mehr wirkende kraft) etc. wie du schon gesagt hast ;)
Bei Wikipedia steht, dass die Länge der Kette 10-15 cm ist. Nun habe ich mitbekommen, dass einige Nunchakus eine Kettenlänge von 20 cm oder mehr haben. Nun meine Frage: Welches ist besser? Lange oder kurze Kette? Mit den kurzen Ketten oder Bändern kann man bestimmt optisch mehr herausholen, also schneller wirbeln und 'ne coole Show machen. Die langen Ketten haben allerdings bestimmt ne größere Reichweite und dabei mehr Power auf dem Schlag.
Ich weise darauf hin, dass ich kein Nunchaku besitze und auch keins kaufen möchte. Ich bin lediglich theoretisch an diesem Thema interessiert.
du hat dir die Frage selbst beantwortet!!!! ich (Österreicher du Jane:D ) hab mir selber welche gebastelt und da ist die kette 15 cm lang mit denen fällt das tricksen etwas schwerer als mit ner kürzeren kette!
Gruß
Pedro el Negro
Darkpaperinik
24-02-2006, 09:33
Bei Wikipedia steht, dass die Länge der Kette 10-15 cm ist. Nun habe ich mitbekommen, dass einige Nunchakus eine Kettenlänge von 20 cm oder mehr haben. Nun meine Frage: Welches ist besser? Lange oder kurze Kette? Mit den kurzen Ketten oder Bändern kann man bestimmt optisch mehr herausholen, also schneller wirbeln und 'ne coole Show machen. Die langen Ketten haben allerdings bestimmt ne größere Reichweite und dabei mehr Power auf dem Schlag.
Ich weise darauf hin, dass ich kein Nunchaku besitze und auch keins kaufen möchte. Ich bin lediglich theoretisch an diesem Thema interessiert.
ja, klar :D
GhostDogy
24-02-2006, 15:25
hi
Ich habe keine. Aber vom Handgelenk bis Armbeuge, ist Stocklänge .Handgelenk umfang, Kettenlänge. Und schonn hast du den richtigen Abstand für dich.:)
Van Dammilein
10-05-2006, 19:24
Ich habe ein Teleskopnunchaku. Zusammengefahren ist der Stock 12 cm, ausgefahren 35 cm. Die Kette ist 20 cm.
Für meinen Geschmack alles ein bisschen zu gross...
Ist auch eher langsam das Ding...
enraged_Clown
10-05-2006, 19:31
Ich habe ein Teleskopnunchaku. Zusammengefahren ist der Stock 12 cm, ausgefahren 35 cm. Die Kette ist 20 cm.
Für meinen Geschmack alles ein bisschen zu gross...
Ist auch eher langsam das Ding...
und wo wohnst du?
Kleriker
10-05-2006, 21:17
Sag jetzt auf keinen Fall Deutschland.... ;)
bikergirl
11-05-2006, 10:35
Ich darf - ich bin in England... :D Meine Nunchaku sind aus Okinawa uns sind aus Holz mit Kordel.
Die Nunchaku mit Kordeln sind besser als die mit Ketten (und einfacher zum selber machen ;) ) Die richtige Länge ist die Breite Deiner Hand. Also wenn Du Deine Handfläche nach oben hälst, dann solltest Du die Nunchaku drüber hängen können. Hoffe, das macht Sinn.
Van Dammilein
11-05-2006, 15:30
und wo wohnst du?
In der Schweiz...
hanzwurstli
13-05-2006, 10:49
hallo :D
Ich denke auch,dass eine 20 cm lange kette besser ist wil sie mehr beschleunigung bekommt und wendiger ist.
ausserdem kann man damit besser blocken.
es wird auch gesagt, dass die stöcke so lang wie die elle sein sollen, doch wenn die stöcke kürzer sind ( ca. 25cm, dann ist die nunchaku noch endiger und einfacher zu handhaben.
Van Dammilein
13-05-2006, 15:16
hallo :D
Ich denke auch,dass eine 20 cm lange kette besser ist wil sie mehr beschleunigung bekommt und wendiger ist.
ausserdem kann man damit besser blocken.
es wird auch gesagt, dass die stöcke so lang wie die elle sein sollen, doch wenn die stöcke kürzer sind ( ca. 25cm, dann ist die nunchaku noch endiger und einfacher zu handhaben.
Das ist leider falsch: Eine lange Kette ist langsamer. Mit der kürzeren Kette ist man um einiges schneller.
hehe, das Glück der Franzosen :p
Habe ein Soft Chaku und zwei echte. Eines aus Holz und eines das ich selber gebaut habe aus Alluminium. Das war noch in meiner Lehre, bevor ich abbrach ;)
Die sind bei uns erlaubt :cool:
In der Schweiz sind die auch legal. England weiß ich nicht...
zum Topic.
Die Kette sollte so lang sein, wie deine Hand breit ist von Zeigefinger zum kleinen Finger.
Das ist sehr wichtig, denn wenn die Kette die falsche Länge hat, dann wirst du dir das Soft Chaku beim Seitwertsschlag mit Verlängerung sehr wahrscheinlich sogut wie immer gegen den Hinterkopf schlagen.
A bientôt
Adrién
StonedDragon
05-07-2007, 22:48
Üb dich erst mal ordentlich ein, und danach fang an selber mit der Länge zu experimentieren.
Länge der Kette/Schnur handbreit, das ist ne gute Faustregel und am Anfang immer empfehlenswert. Wenn du dann mal sattelfest bist, solltest du deine eigenen Versuche starten.
Ich zB. lege Wert auf maximalen Speed, darum ist das Bindeglied zwischen den Hölzern sehr kurz bis fast nicht vorhanden. Das Gegenteil bevorzugte zB. der große Bruce Lee. Bei ihm war die Kette annähernd so lang wie die Hölzer. Gut zu beobachten in Enter the Dragon und Way of the Dragon. Game of Death ist zu vergessen, da wurde mit leichten, hohlen Plastik-Attrappen gearbeitet.
Es hängt später auch stark davon ab, ob du in Richtung Show-Chaku trainierst oder dich auf reale SV vorbereitest (Hinweis für panische Gutmenschen: Trainieren, egal wie, ist bei uns legal. Andere auf die Rübe hauen ist selbstverständlich pöhse.)
captainplanet
06-07-2007, 07:56
Die Kette (oder in meinem Fall die Schnur) soll für mich so lang sein daß wenn ich das Nunchaku in einer für mich angenehmen Position halte (also meine Hand einen bestimmten Abstand zum oberen Ende hat) und jetzt das Nunchaku so einmal in meiner Hand wirble daß die Schnur über meinen Daumenballen gleitet (also ein Wrist Flip abwärts, heißt das so?) sodaß ich dann das andere Ende zu fassen kriege, daß dann die Griffposition wieder gleich ist. Bei mir ist das etwa eine Hand breit (mit angelegtem Daumen).
Diese "angenehme Position" die sich beim Üben immer wieder von selbst einschleicht wenn man nicht aufpaßt hat leider nix mit optimaler Reichweite zu tun. Ist zumindest bei mir so. Aber ich verwende das Nunchaku nicht zum Kampftraining sondern nur zum tricksen, aufwärmen und um die Koordination zu verbessern. Drum ist mir das relativ egal.... :cool:
***Nakatomi***
06-07-2007, 09:14
hi
Ich habe keine. Aber vom Handgelenk bis Armbeuge, ist Stocklänge .Handgelenk umfang, Kettenlänge. Und schonn hast du den richtigen Abstand für dich.:)
ich hab natürlich auch keine:D
das was ghost dogy sagt ist richtig- man muss das nunchuk auf die körperlichen gegebenheiten einstellen. erst dann kann man es optimal nutzen.
so ist es ursprünglich gedacht.
Pancho Villa
06-07-2007, 20:24
Bei Wikipedia steht, dass die Länge der Kette 10-15 cm ist. Nun habe ich mitbekommen, dass einige Nunchakus eine Kettenlänge von 20 cm oder mehr haben. Nun meine Frage: Welches ist besser? Lange oder kurze Kette? Mit den kurzen Ketten oder Bändern kann man bestimmt optisch mehr herausholen, also schneller wirbeln und 'ne coole Show machen. Die langen Ketten haben allerdings bestimmt ne größere Reichweite und dabei mehr Power auf dem Schlag.
Ich weise darauf hin, dass ich kein Nunchaku besitze und auch keins kaufen möchte. Ich bin lediglich theoretisch an diesem Thema interessiert.
Ja Mensch...bist du verrückt??? Über chakus darfst du ja garnicht reden. die sind total verboten. Polizeilich. Sogar Schaumstoffchakus sind verboten... du könntest ja jemanden damit würgen. Ich bin mal aus nem Forum rausgeworfen worden weil ich über chakus geredet hatte. Nimm lieber ein großes scharfes Küchenmesser. Das ist legal und ohne Waffenschein zu erwerben. Ne, jetzt aber mal im ernst. In DE sind die Dinger echt verboten. In Frankreich kannst du sowas bekommen.
vanessabrink
06-07-2007, 20:41
Das Nunchaku sollte, so handhaben wir es, cirka Schläfenbreite Ketten bzw. Kordellänge haben. Gehen die Meinungen aber auch auseinander.Ich meine natürlich"Softnuchakus".:rolleyes:
http://www.dsv-gsd.info
Vanessa
Moin,
Das Nunchaku sollte, ......Ich meine natürlich"Softnunchakus".:rolleyes:
Vanessa
Das spielt doch keine Rolle,Soft oder nicht,ist eh verboten.
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-soft-nunchaku.pdf
Der Festellungsbescheid ist nichtaufgehoben und
immer noch rechtsgültig!
gruss Hai
vanessabrink
06-07-2007, 21:18
Man achte auf die fettgedruckten Wörter. Ein Softnunchaku ist nicht dazu bestimmt jemanden zu verletzen, sondern es ist dazu bestimmt, damit sportlich aktiv zu sein. Das trifft auch auf die Artistic Nunchaku zu.
Auch das Wörtchen Beschaffenheit ist so eine Sache. Hat das BKA doch festgestellt, daß die Materialbeschaffenheit im einzelnen keine Rolle spielt. Es möge sich jeder selbst ein Urteil bilden.
Letzten Endes muß man aber sagen, das ist die Kampfsportgemeinde auch selber schuld. Nicht ein einziger Verband hat es für nötig gehalten Kobudokas zu unterstützen! Also weder ein Kobudo-Verband noch ein Softnunchaku-Verband noch die World Nunchaku Association. Ein Armutszeugnis sondergleichen, wie ich meine. Liegt aber wohl auch daran, daß die Verbände hauptsächlich an ihrem Sport interessiert sind und sich einen Dreck um andere (verwandte) Sportarten kümmern. Den SN-Leuten ist das normale Nunchaku zB wurscht. Die Kobudo-Leute interessieren sich auch nicht dafür, schließlich gibt es im Kobudo noch andere Waffen. Dafür trainieren aber noch eine Menge Leute, auch innerhalb dieser Verbände, mit illegalen Waffen, wie dem Sansetsukon etc. Vielleicht will man deshalb auch keinen großen Wind machen.
www.dsv-gsd.info (http://www.dsv-gsd.info)
Vanessa Brink
Leute,
Schwerpunkte hin oder her.
Wenn die Schnur/Kette nicht exakt die von mir beschriebene Länge hat, könnt ihr nicht mehr alle Techniken aus dem Nunchaku-do ausführen. Das klappt nicht, ob ihr das wollt oder nicht. Wenn man auf gewisse Techniken verzichten will, okay, dann experimentiert rum, ansonsten lest meine alten Worte ;)
Adrién
vanessabrink
06-07-2007, 22:03
Leute,
Schwerpunkte hin oder her.
Wenn die Schnur/Kette nicht exakt die von mir beschriebene Länge hat, könnt ihr nicht mehr alle Techniken aus dem Nunchaku-do ausführen. Das klappt nicht, ob ihr das wollt oder nicht. Wenn man auf gewisse Techniken verzichten will, okay, dann experimentiert rum, ansonsten lest meine alten Worte ;)
Adrién
Recht hast Du, es bildet
Gute Nacht
chaoswesen
06-07-2007, 23:03
In der Schweiz sind die auch legal. England weiß ich nicht...
Im Übrigen sind in der Schweiz nur die Softnunchakus legal. Der Erwerb, das Mitführen, Tragen und die Einfuhr des Nunchakus ist streng verboten!
vanessabrink
07-07-2007, 04:27
In der Schule wo ich traniere, werden auch Sofnunchakus benutzt. Unter anderem traninieren dort auch unsere Freunde und Helfer. Habe noch nie einen Softnunchakus einsammeln sehen:D
enraged_Clown
07-07-2007, 06:09
Ein Softnunchaku ist nicht dazu bestimmt jemanden zu verletzen, sondern es ist dazu bestimmt, damit sportlich aktiv zu sein. Das trifft auch auf die Artistic Nunchaku zu.
das spielt doch garkeine rolle. das ding ist verboten! der grund warum die dinger verboten sind ist ja nicht das man damit hauen sondern würgen könnte. und ich iwürde im eigenen interesse damit aufhören einen in deutschland ansässigen verein oder verband mit den sn´s in verbindung zu bringen. kommt das raus reagiert unsere justiz bei illegalen waffen gelegentlich recht heftig.
vanessabrink
07-07-2007, 06:38
Ich für meine Person finde dieses Gesetz lächerlich.:mad:
enraged_Clown
07-07-2007, 11:43
Ich für meine Person finde dieses Gesetz lächerlich.:mad:
das ist ja dein gutes recht, das ändert aber nichts an dessen gültigkeit.
vanessabrink
07-07-2007, 11:48
Was ist mit ihm Sport-Nunchaku-Do (http://sport-nunchaku-do.de/) ? Pleite???
Vanessa
Moin,
Was ist mit ihm Sport-Nunchaku-Do (http://sport-nunchaku-do.de/) ? Pleite???
Vanessa
naja,wenn ich Sportgeräte verkaufen will,die in D
keiner:p besitzen/führen und was weiß ich nicht darf,
könnte man das annehmen.Nur von den Büchern und Cd´s
lässt sich wohl nicht leben.....
gruss Hai:engel_3:
StonedDragon
07-07-2007, 12:28
:rolleyes: Ich hoffe man ist nicht zu sehr Outlaw für deutsche Geschmäcker wenn man anmerkt, dass in ALLEN Ländern, unabhängig von der Gesetzgebung, haufenweise Nunchakus im Umlauf sind. Einerseits weil jeder Mensch mit Null Vorkenntnissen eines bauen kann, andererseits weil es so konkurrenzlos einfach ist, bei Bedarf legal zu werden - Taschenmesser raus, schnippschnapp Schnur weg, alles geklärt.
PS: Nunchakus sind sogar im Libanon eingeschränkt, wo jeder 10jährige mit Pistole und/oder Sprengstoffgürtel herumläuft. Die Verarschung der Bevölkerung durch scheinheilige Gesetze die angeblich für Sicherheit sorgen, ist Europas erfolgreichster Exportartikel.
Hallo,
@ Frau Vanessa Brink:
(falls es anders klingt als gewollt, es soll vor allem nachdenklich stimmen)
Da muss ich mich enraged_Clown aber wirklich gleich anschließen.
Überhaupt ist es komisch, wenn man einen Feststellungsbescheid
nur dahingehend zitiert, wo er einem selbst in den Kram passt.
Das war jetzt aber vermutlich wohl auch nur ein Versehen.
Die Soft-Nunchakus werden im Bescheid sogar als einzige Waffe explizit erwähnt.
Schade finde ich es dann jedoch schon, dass statt einer Einsicht ein Unrecht
- unerlaubter Waffenbesitz ist meiner Ansicht nach ein solches - dann aber
auch noch gerechtfertigt wird mit einer Art "Aber der da tut`s doch auch.".
Vielleicht ist dies aber auch lediglich eine Frage des Alters und der Reife.
Ich mag Wurfsterne ("Shaken"), nicht nur die länglichen Wurfpeile ("Shuriken"),
dennoch unterrichte ich wenn überhaupt nur den Umgang mit den Pfeilen.
Was für ein Vorbild lieferte ich den Schülern denn, wenn ich sie
den Umgang mit explizit verbotenen Waffen lehrte?
Das man bestimmte Verbote gut oder auch weniger gut finden kann,
steht dabei doch wohl eher auf einem ganz anderen Blatt, denke ich.
Gruß aus Berlin,
Wilf Mücke
Kubushi-Tengu Dojo (http://www.kubushi-tengu.de)
vanessabrink
11-07-2007, 18:45
Hallo,
@ Frau Vanessa Brink:
(falls es anders klingt als gewollt, es soll vor allem nachdenklich stimmen)
Da muss ich mich enraged_Clown aber wirklich gleich anschließen.
Überhaupt ist es komisch, wenn man einen Feststellungsbescheid
nur dahingehend zitiert, wo er einem selbst in den Kram passt.
Das war jetzt aber vermutlich wohl auch nur ein Versehen.
Die Soft-Nunchakus werden im Bescheid sogar als einzige Waffe explizit erwähnt.
Schade finde ich es dann jedoch schon, dass statt einer Einsicht ein Unrecht
- unerlaubter Waffenbesitz ist meiner Ansicht nach ein solches - dann aber
auch noch gerechtfertigt wird mit einer Art "Aber der da tut`s doch auch.".
Vielleicht ist dies aber auch lediglich eine Frage des Alters und der Reife.
Ich mag Wurfsterne ("Shaken"), nicht nur die länglichen Wurfpeile ("Shuriken"),
dennoch unterrichte ich wenn überhaupt nur den Umgang mit den Pfeilen.
Was für ein Vorbild lieferte ich den Schülern denn, wenn ich sie
den Umgang mit explizit verbotenen Waffen lehrte?
Das man bestimmte Verbote gut oder auch weniger gut finden kann,
steht dabei doch wohl eher auf einem ganz anderen Blatt, denke ich.
Gruß aus Berlin,
Wilf Mücke
Kubushi-Tengu Dojo (http://www.kubushi-tengu.de)
Hallo Herr Mücke,
wenn es darum geht, ist jedem die Gefährlichkeit eines Nunchaku bekannt. Ich kann auch ein "normales" Gartenwerkzeug zweckentfremden (Kama) und erreiche den gleichen Effekt.
Glauben sie, das Ihre Schüler so naiv sind und nicht wissen, was eingesetzt werden muß, um größtmöglichen Schaden anzurichten?
Mit sportlichen Grüßen
Vanessa Brink
Es hat dennoch natürlich jeder Mensch das Recht, seine Meinung zu bestehenden Gesetzen zu äußern. Denn Gesetze sind ja nichts Gottgegebenes, sondern von Menschen gemacht, manchmal sogar von verwirrten Ministern, die auf Ideen kommen, dass man z.B. mal eben Terroristen erschießt.
Genau deswegen gibt es ja z.B. sogar Möglichkeiten, Gesetze kommen und gehen zu sehen.
wenn es darum geht, ist jedem die Gefährlichkeit eines Nunchaku bekannt.
Ich kann auch ein "normales" Gartenwerkzeug zweckentfremden (Kama)
und erreiche den gleichen Effekt.Das bezweifle ich. Ein Kama ist schließlich eine Klingenwaffe / ein Klingenwerkzeug,
weshalb man mit solch einem Wekzeug vermutlich eher ein wenig anders arbeitet. ;)
Ich habe Ihre Argumentation aber natürlich verstanden und ich habe zudem ja auch
nicht behauptet, dass das Verbot einer bestimmten Waffe besonders viel Sinn macht
(obwohl es das - beim "normalen" Nunchaku - meiner Ansicht und Erfahrung nach ist).
Sie wollen mir aber nicht ernsthaft erzählen wollen, dass Sie sich vor Gericht damit
verteidigen wollten, dass Sie dem Richter dann erklären, dass sie - allein der Besitz
eine Softnunchaku ist strafbar - auf unsere Gesetze eh`nichts geben und Sie sich
auch nur an jene halten, welche auch Ihren persönlichen Vorlieben entsprechen?
Sie propagieren bewusst nicht nur den Besitz, sondern auch den Umgang
mit gesetzlich verbotenen Waffen - verantwortungsloser geht es kaum.
Ich wiederhole mich auch gerne noch einmal in etwas anderen Worten:
Über den Sinn oder Unsinn manchen Gesetzen kann man sich streiten,
was aber an der derzeitigen Gesetzeslage erst einmal nichts ändert.
Glauben sie, das Ihre Schüler so naiv sind und nicht wissen, was
eingesetzt werden muß, um größtmöglichen Schaden anzurichten?Das denke ich nicht, weiß aber auch nicht, worauf Sie jetzt mit dieser Frage
- die mir hier ohne Zusammenhang aufzutauchen scheint - hinaus möchten.
Es hat dennoch natürlich jeder Mensch das Recht,
seine Meinung zu bestehenden Gesetzen zu äußern.
...gibt es ja z.B. sogar Möglichkeiten, Gesetze kommen und gehen zu sehen.Dem stimme ich vollkommen zu, ich halte es dennoch für falsch in einem Forum,
in welchem sich u.a. Minderjährige bewegen den (eigenen) illegalen Besitz sowie
das (eigene) Hantieren mit verbotenen Waffen damit zu rechtfertigen, dass Andere
das ja schließlich auch unerlaubterweise täten - das ist verantwortungslos, denke ich.
Sollte jeder von uns nur noch jene Gesetze befolgen, die ihm in den Kram passen,
lebten wir in der BRD wohl sehr bald in nahezu bürgerkriegsähnlichen Zuständen.
Ich persönlich halte z.B. viel von der gerechteteren Verteilung des Wohlstandes
auf alle Gesellschaftsschichten in unserem politschen / wirtschaftlichen System.
Da das nicht jeder so sieht, müsste man u.a. vielleicht auch Nunchakus einsetzen.:soldat:
Gruß aus Berlin,
Wilf Mücke
Kubushi-Tengu Dojo (http://www.kubushi-tengu.de)
vanessabrink
13-07-2007, 18:09
Irgendwie reden wir an dem Thema vorbei.
1. Ich hantiere nicht mit so genannten verbotenen Waffen.
2. Bei der Polizei Lingen z.b. liegen diese verbotenen Waffen herum und bei Führungen wird den Kids von irgendwelchen Schulen gezeigt und erklärt, warum diese Waffen verboten sind.
3. Würde ich jetzt Sofnuchakus nehmen und zum nächstgelegenen Revier gehen, besteht kein großes Interesse daran die Geräte zu konfeszieren.
Ich glaube / weiß, daß unsere Ordnungshüter besseres zu tun haben als hinter diesem Kinderkram herzurennen.
Da bin ich als Sportschützin schon eher der Meinung, daß die ganzen Softair Waffen verboten werden sollten.
Würde ich jetzt Sofnuchakus nehmen und zum nächstgelegenen Revier gehen, besteht kein großes Interesse daran die Geräte zu konfeszieren.
Ich glaube / weiß, daß unsere Ordnungshüter besseres zu tun haben als hinter diesem Kinderkram herzurennen.
.
Was ist denn das für ein Schwachsinn !? :ups: :narf:
vanessabrink
13-07-2007, 19:19
Was ist denn das für ein Schwachsinn !? :ups: :narf:
Habe mir sagen lassen, daß das was Du da machst Kopfschmerzen verursacht und extrem gesundheitsschädlich sein kann
1. Ich hantiere nicht mit so genannten verbotenen Waffen.Nun, dann habe ich mich wohl verlesen...
Das Nunchaku sollte, so handhaben wir es, cirka Schläfenbreite Ketten bzw. Kordellänge
haben. [...] In der Schule wo ich traniere, werden auch Sofnunchakus benutzt.Nochmal der Festellungsbescheid im Auszug,
der von Ihnen falsch interpretiert wurde:
.
http://www.kubushi-tengu.de/zeitordner/Feststellungsbescheid Soft-Nunchaku-small.jpg
Die Materialbeschaffenheit der Soft-Nunchakus spielt laut BKA keine Rolle, was Sie
nun scheinbar auf deren - nirgendwo im Bescheid genannten - Verwendungszweck
beziehen (nämlich die von Ihnen vermutete eher sportliche Aktivität mit diesen).
Die Materialbeschaffenheit bezieht sich gemäß dem Bescheid ("hierbei") jedoch
auf das Verbot im ersten Satz. "Hierunter fallen auch" wiederum bezieht sich
ebenfalls auf das dort genannte Verbot von ""Gegenständen zum Drosseln"".
Der Bescheid verbietet also so explizit es irgend möglich ist den Umgang
mit Soft-Nunchaku, wie auch immer sie insgesamt beschaffen sein mögen:
schaumstoffummantelt, mit Sollbruchstelle versehen, usw. usf. .
Das ist nun mal Stand der Dinge, Stand in unserem diesen Rechtsstaat.
Andere Argumente (bei der Polizei gibt es verbotene Waffen,auf Führungen
wird dann auch erklärt, warum diese Waffen - Ihre Worte - verboten sind)
machen verbotene Dinge nicht einmal ansatzweise weniger verboten.
Wie kann man solche Dinge nur öffentlich vor allem als Pressesprecherin eines
sogenannten "Fachverbandes für Selbstverteidigung, Kampfkunst und Kampfsport"
so verantwortungslos äußern, frage ich mich jetzt ganz ernsthaft und auch besorgt.
Es ist also in Ordnung mit verbotenen Waffen zu hantieren, solange die Polizei
(es wurde nicht jeder Polizist auch für jeden nur erdenklichen Einzelfall geschult,
zumal Gesetze sich ändern) kein Interesse an den verbotenen Aktivitäten entwickelt?
Lingen scheint mir auch ähm viel ruhiger zu sein als meinetwegen Berlin,
diese Erfahrung sollten Sie sich keinesfalls entgehen lassen, vor allem
in den richtigen Bezirken nicht - viel Spaß mit "unserer" Polizei vor Ort.:D
Da fällt mir fast nichts mehr zu ein, wenn wir uns begeneten
würde ich Sie erst einmal ein wenig über`s Knie legen und ...
ach nein, das ist ja mittlerweile auch schon verboten.:o
Aus Berlin,
Wilf Mücke
Kubushi-Tengu Dojo (http://www.kubushi-tengu.de)
vanessabrink
13-07-2007, 20:56
Nun, dann habe ich mich wohl verlesen...Nochmal der Festellungsbescheid im Auszug,
der von Ihnen falsch interpretiert wurde:
.
http://www.kubushi-tengu.de/zeitordner/Feststellungsbescheid Soft-Nunchaku-small.jpg
Die Materialbeschaffenheit der Soft-Nunchakus spielt laut BKA keine Rolle, was Sie
nun scheinbar auf deren - nirgendwo im Bescheid genannten - Verwendungszweck
beziehen (nämlich die von Ihnen vermutete eher sportliche Aktivität mit diesen).
Die Materialbeschaffenheit bezieht sich gemäß dem Bescheid ("hierbei") jedoch
auf das Verbot im ersten Satz. "Hierunter fallen auch" wiederum bezieht sich
ebenfalls auf das dort genannte Verbot von ""Gegenständen zum Drosseln"".
Der Bescheid verbietet also so explizit es irgend möglich ist den Umgang
mit Soft-Nunchaku, wie auch immer sie insgesamt beschaffen sein mögen:
schaumstoffummantelt, mit Sollbruchstelle versehen, usw. usf. .
Das ist nun mal Stand der Dinge, Stand in unserem diesen Rechtsstaat.
Andere Argumente (bei der Polizei gibt es verbotene Waffen,auf Führungen
wird dann auch erklärt, warum diese Waffen - Ihre Worte - verboten sind)
machen verbotene Dinge nicht einmal ansatzweise weniger verboten.
Wie kann man solche Dinge nur öffentlich vor allem als Pressesprecherin eines
sogenannten "Fachverbandes für Selbstverteidigung, Kampfkunst und Kampfsport"
so verantwortungslos äußern, frage ich mich jetzt ganz ernsthaft und auch besorgt.
Es ist also in Ordnung mit verbotenen Waffen zu hantieren, solange die Polizei
(es wurde nicht jeder Polizist auch für jeden nur erdenklichen Einzelfall geschult,
zumal Gesetze sich ändern) kein Interesse an den verbotenen Aktivitäten entwickelt?
Lingen scheint mir auch ähm viel ruhiger zu sein als meinetwegen Berlin,
diese Erfahrung sollten Sie sich keinesfalls entgehen lassen, vor allem
in den richtigen Bezirken nicht - viel Spaß mit "unserer" Polizei vor Ort.:D
Da fällt mir fast nichts mehr zu ein, wenn wir uns begeneten
würde ich Sie erst einmal ein wenig über`s Knie legen und ...
ach nein, das ist ja mittlerweile auch schon verboten.:o
Aus Berlin,
Wilf Mücke
Kubushi-Tengu Dojo (http://www.kubushi-tengu.de)
Da ich 2 Jahre in Berlin gelebt habe werde ich bestimmt viel Spass mit Ihrer Polizei haben bei meinem nächsten Besuch.;)
Übers Knie legen? Ja, das wäre noch eine Maßnahme, aber nachdem ich mir Ihre Internetseite angeschaut habe und diese "geniale Schwertkata" gesehen habe, werde ich keine unruhigen Nächte verbringen, mit dem Gedanken das sie mir in Berlin über den Weg laufen könnten.
Des weiteren finde ich es ziehmlich unsinnig immer wieder mit dem BKA Zettel zu wedeln.
Er ist doch zur genüge bekannt."VERBOTEN"!!!!
Ich verstehe auch Ihr Problem nicht so ganz immer wieder das Softnunchaku zu erwähnen, wird ja langsam langweilig.
Kommen Sie einfach einmal langsam auf den Boden der Tatsachen und egal ob irgendwer, irgendwo Nunchakus baut, kauft oder sonstiges an "gefährlicheren" Waffen erwirbt, wir stellen das so oder so nicht ab. In Berlin braucht der Normalsterbliche im passenden Viertel 20 Minuten um sich eine wie ich es nenne "Waffe" zu besorgen.
Das tolle daran, keine fragen, egal wie alt, Hauptsache der Preis stimmt.
Soviel zum Thema Berliner Polizei und Berliner Sicherheit.
Hoffe, daß wir das Thema damit jetzt abschließen können.
Schönen Abend noch und immer daran denken
Friedlich einigen ist besser, damit schafft man sich Feunde
Ciao
Vanessa
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habe ich eigentlich schon erwähnt, dass ich dich toll finde :sport006:
misterknifeguy
13-07-2007, 21:10
mich erheitert das ganze nur noch...:D
vanessabrink
13-07-2007, 21:10
:troete:
habe ich eigentlich schon erwähnt, dass ich dich toll finde :sport006:
Nein, hast Du nicht, Danke
Vanessa,
ich wäre an Deiner Stelle ganz vorsichtig was einen derart 'lockeren' Umgang mit eindeutig gemäß deutschem Recht verbotenen Gegenstände angeht, zumal als Sportschützin.
Und Aussagen wie
Ich für meine Person finde dieses Gesetz lächerlich.:mad:
(notabene, wir reden hier vom Bundeswaffengesetz) sind auch nicht gerade der Brüller.
Der Feststellungsbescheid des BKA ist eindeutig und wurde bislang nicht aufgehoben.
Wer gegen geltendes Waffenrecht verstößt (zumal als Sportschütze) und sich derart verständnisresistent zeigt ist die Zuverlässigkeit und damit die WBK ganz schnell los, zumal das Internet nun alles andere als anonym ist.
vanessabrink
13-07-2007, 21:13
mich erheitert das ganze nur noch...:D
wieso, der ist echt (Gossensprache) der Knaller. Mich hats genervt. Nun denn,
ich weiß was ich kann, ich wei0 ws ich darf und ich bin klüger (Angeberin);)
vanessabrink
13-07-2007, 21:15
Vanessa,
ich wäre an Deiner Stelle ganz vorsichtig was einen derart 'lockeren' Umgang mit eindeutig gemäß deutschem Recht verbotenen Gegenstände angeht, zumal als Sportschützin.
Und Aussagen wie
(notabene, wir reden hier vom Bundeswaffengesetz) sind auch nicht gerade der Brüller.
Der Feststellungsbescheid des BKA ist eindeutig und wurde bislang nicht aufgehoben.
Wer gegen geltendes Waffenrecht verstößt (zumal als Sportschütze) und sich derart verständnisresistent zeigt ist die Zuverlässigkeit und damit die WBK ganz schnell los, zumal das Internet nun alles andere als anonym ist.
Ups, da mach ich mir aber die wenigsten Sorgen. Hoffentlich bekomme ich morgen früh noch warme Brötchen beim Bäcker?? Das ist ein Problem:cool:
Lars´n Roll
13-07-2007, 21:19
Jaja... Finger in die Ohren und laut *lalala* singen. Beste Taktik wo gibt, wenn einer einem was erzählt, das man nicht hören mag. :)
misterknifeguy
13-07-2007, 21:21
wieso, der ist echt (Gossensprache) der Knaller. Mich hats genervt. Nun denn,
ich weiß was ich kann, ich wei0 ws ich darf und ich bin klüger (Angeberin);)
Naja also deine Aussagen waren ja auch nicht ganz ohne, vielleicht keine Gossensprache aber...wie ich bereits sagte erheiternd:D
Brauchst dich auch nicht vor mir zu rechtfertigen;)
Ich finde das Gesetz mit den Nunchakus auch unsinnig aber Gesetz ist Gesetz und damit hat sichs.
Naja und diese ganze Diskussion....ich wiederhol mich(ungern:D) aber es war erheiternd
vanessabrink
13-07-2007, 21:25
Naja also deine Aussagen waren ja auch nicht ganz ohne, vielleicht keine Gossensprache aber...wie ich bereits sagte erheiternd:D
Brauchst dich auch nicht vor mir zu rechtfertigen;)
Ich finde das Gesetz mit den Nunchakus auch unsinnig aber Gesetz ist Gesetz und damit hat sichs.
Naja und diese ganze Diskussion....ich wiederhol mich(ungern:D) aber es war erheiternd
Folgend lautet der Gesetzestext:
Der Bezug auf das WaffG stellt ja dann aber die Verbindung her zu "Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)".Allerdings wird dieses Verbot hauptsächlich in Bezug auf die zweiteiligen Nunchakus angewandt. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem jemand wegen eines Sansetsukon, einer Kettenpeitsche oder ähnlichem Probleme bekommen hat. Dabei sind diese ebenso zum Drosseln geeignet.
Was das Wörtchen "bestimmt" angeht: Obwohl Soft-Nunchakus ganz sicher nicht zum Drosseln bestimmt sind und eigentlich auch gar keine Waffe darstellen, fallen diese unter das Verbot. Verwiesen wird gerne auf den "Willen des Gesetzgebers", der irgendwo niedergeschrieben sein muß und wo quasi drin stehen muß "Wir wollen das einfach nicht, basta! Egal, ob rein für sportliche Zwecke bestimmt und geeignet oder nicht. Der Wortlaut des Gesetzes bestimmt nicht den äußersten Rahmen der Auslegung.". Leider habe ich keinen Zugang zu diesem Willen des GG.
Es ist unbegreiflich, daß ein Nunchaku aus Plastik und Schaumstoff eine Waffe darstellen soll. Analog müßte man Schaumstoffschwerter und Gummimesser als Stichwaffen einordnen. Ok, angeblich sei ein SN zum Drosseln geeignet, so zumindest ein rechtsmedizinisches Gutachten, auf das ich keinen Zugriff habe. Aber viele Gegenstände, die keine Waffen sind, sind zum Würgen geeignet. Die Logik des GG bzw der Rechtssprechung kann ich absolut nicht nachvollziehen. Dabei gebe ich mir wirklich Mühe.
Lars´n Roll
13-07-2007, 21:32
Nun mal Obacht und hoffentlich zum letzten Mal.
Keiner in diesem Forum findet das Verbot gut oder auch nur nachvollziehbar.
Es ist vollkommen sinnfrei.
Trotzdem ist das soft-nunchaku genauso verboten wie eins aus Holz, Beton, Stahl oder Oberschenkelknochen.
Warum? Weiß ich nich. Weil irgendeiner meinte es sei vernünftig dieses "Würgewerkzeug" zu verbieten - obwohl es nicht dafür gedacht und weniger geeignet ist, als meine Schnürsenkel.
Kling komisch - is aber so. Da kannste rumsülzen wie Du willst und auch darauf hinweisen, dass es Deinen Dorfbullen nicht kratzt, womit ihr da spielt.
Das Ding ist schlichtweg ausdrücklich verboten. Also was soll das dumme Geschwätz?
misterknifeguy
13-07-2007, 21:37
@Vanessa
Also den Willen des Gesetzgebers findet man in den Kommentaren zu den Gesetzen, zu finden in der Bibliothek der juristischen Fakultät einer Uni(wo ich mich öfters aufhalten darf/muss).
Zu der Logik des deutschen Waffengesetzes: Die ist tatsächlich hmmm...manchmal nicht vorhanden. Bei Springmesser und Messern allgemein wird das noch viel ersichtlicher. Und Nunchakus sind eben wirklich nicht gerade optimal zum erwürgen/strangulieren. No Question. Aber es ist nunmal Gesetz. Und damit hat man sich dran zu halten. Wo ist dein Problem damit?:)
vanessabrink
13-07-2007, 21:45
Nun mal Obacht und hoffentlich zum letzten Mal.
Keiner in diesem Forum findet das Verbot gut oder auch nur nachvollziehbar.
Es ist vollkommen sinnfrei.
Trotzdem ist das soft-nunchaku genauso verboten wie eins aus Holz, Beton, Stahl oder Oberschenkelknochen.
Warum? Weiß ich nich. Weil irgendeiner meinte es sei vernünftig dieses "Würgewerkzeug" zu verbieten - obwohl es nicht dafür gedacht und weniger geeignet ist, als meine Schnürsenkel.
Kling komisch - is aber so. Da kannste rumsülzen wie Du willst und auch darauf hinweisen, dass es Deinen Dorfbullen nicht kratzt, womit ihr da spielt.
Das Ding ist schlichtweg ausdrücklich verboten. Also was soll das dumme Geschwätz?
Möge er lesen: Bitte das Fettgedruckte
Speziell für Kampfsportler interessant:
Das Nun-Chaku (1.3.8), da es als Waffe zum Würgen betrachtet wird. Die Möglichkeit, damit zu schlagen, wird vom Gesetz nicht beachtet.
Das vor allem bei philippinischen Stilen so beliebte Schmetterlingsmesser oder Butterfly (1.4.3) und alles, was als Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen gelten könnte.
Wurfsterne (1.3.3) und das, was sternförmige Scheiben zum Werfen sein könnten
Getarnte Waffen, die wie ein harmloser Gebrauchsgegenstand aussehen. Absatz 2 Abschnitt 1 Punkt 1.2.2 ist dabei sehr phantasievoll und nennt Schießkugelschreiber, Koppelschloß- und Taschenlampenpistolen, Stockgewehre. Stockdegen und Messer im Gürtelschloss gehören natürlich auch in diese Kategorie.
Bei den Messern darf die Klinge nicht quer stehen, also ein T-förmiges Messer, bei dem der Griff in der Faust liegt und die Klinge parallel zum Arm herausragt, wäre verboten. Offenbar benutzt man im Pelz- und Ledergewerbe solche Messer, um die Tierhaut vom Körper zu trennen, so dass es hier eine Ausnahme für diese Berufe gibt (§40 Abs. 3). Spring- und Fallmesser (1.4.1) sind (fast) ausnahmslos verboten. Beim Springmesser schnellt die Klinge durch Federkraft hervor, beim Fallmesser wird sie durch einen Mechanismus freigegeben und kommt durch eine Schleuderbewegung der Hand oder Nach-unten-Halten hervor. Beim Springmesser gibt es eine Ausnahme, nach der es doch erlaubt ist:
Wenn aus dem Griff höchstens 8,5 cm Klinge herausragen,
die Klinge in der Mitte mindestens 20% der Länge der Klinge hat (also kein spitzer Dorn ist)
die Rückseite nicht geschliffen ist (also nicht schneiden kann)
der Rücken durchgehend ist (vielleicht will das Gesetz hier gezackte Rücken ausschließen)
Elektroimpulsgeräte (Elektroschocker, 1.4.4) sind nur erlaubt, wenn sie amtlich auf ihre Unbedenklichkeit geprüft sind und ein Prüfzeichen tragen. Dabei erwartet das Gesetz zum einen, dass die Geräte für die Anwendung gegen Menschen oder gegen Tiere gekennzeichnet sind und sie müssen den entsprechenden Vorschriften genügen. Vermutlich werden hier die größten Probleme beim Import ausländischer Geräte auftreten.
Stahlruten, Totschläger und Schlagringe (alle 1.3.2), Präzisionsschleudern (1.3.7) sowie deren Armstützen
Flammenwerfer, also Geräte bei denen brennbare Stoffe sofort ein Feuer entzünden.
Das Gesetz läßt eine Hintertür offen. Eine Ausnahme ist nämlich möglich, wenn die Zustimmung des Bundeskriminalamtes vorliegt (§40 Abs. 4) oder das Zeug aus dem Geltungsbereich des Gesetzes exportiert werden soll. Auch von wissenschaftlichen oder kunsthistorischen Zwecken spricht §40, nennt aber keine weiteren Anforderungen.
Mehr oder weniger erlaubte Waffen
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 macht es sich bei der Erlaubnispflicht relativ einfach: Alles, was nicht explizit im Gesetz an anderer Stelle erlaubt oder sowieso verboten ist, bedarf der Erlaubnis. Das sind natürlich Schußwaffen und speziell die Untergruppe der halbautomatischen Feuerwaffen. Interessanterweise wird auch für Nachahmungen von Schußwaffen eine Erlaubnis benötigt, wenn diese so gut nachgemacht sind, dass sie auch den Fachmann täuschen können. Ausgenommen sind Spielzeugwaffen (Absatz 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2).
Da das Gesetz Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Degen, Säbel) zwar als Waffe definiert (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Punkt 1.1) aber nirgends Ausnahmen definiert, wird wohl auch dafür eine Genehmigung notwendig sein, wenn man sie besitzen oder damit trainieren will.
Zu den Waffen, mit die man ohne besondere Erlaubnis kaufen besitzen darf, gehören auch einige Altfälle, also Waffen, die vor der Novelle 2002 im Umlauf waren und nach den alten Regeln auch erlaubnisfrei waren. Der Besitz und der Erwerb der in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 genannten Waffen werden durch die neuen Vorschriften nicht illegal.
Zu den Waffen, die man ohne Erlaubnis kaufen und besitzen und führen darf, gehören:
Armbrüste
Waffen mit begrenzter Schußkraft, wie Spielzeugwaffen (Geschossenergie < 0,08 Joule), Druckluft- und Federdruckwaffen (Geschossenergie < 7,5 Joule), Harpunen ohne Munition.
misterknifeguy
13-07-2007, 21:49
so what...?:rolleyes:
misterknifeguy
13-07-2007, 21:55
hmm ich hätte noch was dazuschreiben sollen...was ändert das denn jetzt an der Situation?
Sind sie verboten?-Ja
Darf man sowas besitzen?-Nein
Worum gehts dir jetzt denn noch überhaupt? Erkär mal bitte. Vielleicht bin ich ja doof aber ich ralls nicht.
vanessabrink
13-07-2007, 21:56
so what...?:rolleyes:
Ha Ha sehr lustig :mad: Nein, ist schon okay. Bei uns hier in Norddeutschland wird das nicht so eng gesehen. Drosseln mit einem Sofnunchaku, daß gebe bestimmt, schon wegen der Sollbruchstellen ein Problem. Trägst Du Bänder in deinen Schuhen? Gehst Du Angeln? Hast Du Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe.
Nichts gegen das BKA, aber nur weil ein Herr Häuser sein Siegel darunterhämmert, kann er mir wahrscheinlich auch nicht erklären warum bei einer Veranstaltung der Politzei in Hessen nach dem Wissen um das Verbot des Nunchakus die Polizei dort mit Softnunchakus in der Öffentlichkeit Vorführungen gemacht hat.:D
Lars´n Roll
13-07-2007, 21:56
Das Gesetz läßt eine Hintertür offen. Eine Ausnahme ist nämlich möglich, wenn die Zustimmung des Bundeskriminalamtes vorliegt
Ja, fein... dann besorg Dir halt ne Ausnahmegenehmigung.
Sag mal, willst Du eigentlich um jeden Preis Recht haben oder bist Du bloß irgendwie doof?
Die Dinger sind ausdrücklich verboten. Solange das so ist - und solange Dein Verein keine Ausnahmegenehmigung hat - brecht ihr geltendes Recht.
So einfach ist das und da gibt´s auch überhaupt keinen Diskussionsbedarf.
nachdem ich mir Ihre Internetseite angeschaut habe und diese "geniale Schwertkata"
gesehen habe, werde ich keine unruhigen Nächte verbringen, mit dem
Gedanken das sie mir in Berlin über den Weg laufen könnten.Ich werde ich also unterschätzt? Umso besser. Bitte beachten Sie aber freundlichwerweise,
dass ich bei der "genialen Schwertkata" nicht einmal im Hintergrund mit abgelichtet wurde.;)
Ich werde jetzt nicht im Gegenzug übrigens nicht über das/Ihr Karate herziehen.:cool2:
Des weiteren finde ich es ziehmlich unsinnig immer wieder mit dem BKA Zettel zu wedeln.
Er ist doch zur genüge bekannt."VERBOTEN"!!!!Wenn auch Sie das endlich eingesehen haben, war meine Arbeit ja nicht umsonst
- wenn auch nach wie vor vergebens ob Ihrer bewusst lernresistenten Haltung.
Zur Säge als ""Würgewaffe"" nochmal schnell:
Diese ist nicht ihrer Beschaffenheit und Handhabung nach
dazu bestimmt die Gesundheit durch Drosseln zu schädigen.
Sie schießen wild drauf los, ohne wenigstens gezielt zu haben.;)
Mir persönlich ist Ihre Vogel Strauß-Taktik bezüglich der Gesetzeslage in der BRD
schon aufgrund der räumlichen Entfernung eher egal (wenn auch unverständlich).
SIe hatten nur anfangs den Eindruck erweckt, sie hielten die Soft-Nunchaku für erlaubt.
Edit:
Da habe ich ja glatt eine Seite verschlafen, so schnell wie die Beiträge sich häufen.
Zur Hintertür:
die ist kürzlich erst geschlossen worden, da gibt`s nämlich einen Verband oder ähnliches,
der darauf gehofft hatte, diese Hintertür durchschreiten zu können, was ihm dann aber
eben doch noch verwehrt werden konnte - richterlich. Es gibt da keine Ausnahmen (mehr).
Es geht auch mir überhaupt nicht um Sinn oder Unsinn gewisser Gesetze
- ich bin hier ja selbst Betroffener bei den "Sternförmigen" - aber auch
meine eigene Empörung ändert nun einmal nichts an der Gesetzeslage.
Wilf Mücke
Kubushi-Tengu Dojo (http://www.kubushi-tengu.de)
vanessabrink
13-07-2007, 21:59
Ja, fein... dann besorg Dir halt ne Ausnahmegenehmigung.
Sag mal, willst Du eigentlich um jeden Preis Recht haben oder bist Du bloß irgendwie doof?
Die Dinger sind ausdrücklich verboten. Solange das so ist - und solange Dein Verein keine Ausnahmegenehmigung hat - brecht ihr geltendes Recht.
So einfach ist das und da gibt´s auch überhaupt keinen Diskussionsbedarf.
Sag das dem Menschen der einen hier im Forum mit "Sie" anspricht. Er macht den Film mit Überlänge und "DAUERLINK" auf seine Seite.;)
Bis denn
Ne, will nicht recht haben, aber hier in NIEDERSACHSEN wird das nicht so eng gesehen.
misterknifeguy
13-07-2007, 22:04
Ha Ha sehr lustig :mad: Nein, ist schon okay. Bei uns hier in Norddeutschland wird das nicht so eng gesehen. Drosseln mit einem Sofnunchaku, daß gebe bestimmt, schon wegen der Sollbruchstellen ein Problem. Trägst Du Bänder in deinen Schuhen? Gehst Du Angeln? Hast Du Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe.
Nichts gegen das BKA, aber nur weil ein Herr Häuser sein Siegel darunterhämmert, kann er mir wahrscheinlich auch nicht erklären warum bei einer Veranstaltung der Politzei in Hessen nach dem Wissen um das Verbot des Nunchakus die Polizei dort mit Softnunchakus in der Öffentlichkeit Vorführungen gemacht hat.:D
Och Vanessa....worum gehts dir denn jetzt? Ich verstehs noch immer nicht. Aber ich danke dir, dass du meinen langweiligen Freitag Abend aufpepst:D
enraged_Clown
13-07-2007, 22:04
was wird in NIEDERSACHSEN nicht so eng gesehen? ein bundesgesetz? das glauben wir aber beide nicht.
Frau Brink,
jetzt werden Sie aber immer persönlicher, gehen Ihnen die Argumente aus?
Möchten Sie wirklich, dass ich die Nacht mit verheulten Augen durchwache?
Denken Sie nicht, ich verspürte auch Gefühle und sei zerbrechlich wie Glas?
Wissen Sie, auf wieviele Therapiestunden ich mich nun einzustellen habe?
zum Siezen:
Ich möchte nicht jeden duzen und lasse mich auch nicht gerne
von jedem duzen, nur weil es gerade mal irgendwie Mode ist.
Das war bisher eigentlich nie ein allzu großes Problem.
Er macht den Film mit Überlänge und "DAUERLINK" auf seine Seite.;)Sie - die mir gar Übles unterstellen (gut, schuldig) - wissen aber schon,
dass man auch über Ihr verweisendes "Der Schlaf ist der Bruder vom Tod"
auf eine Homepage gelangt, mit der Sie selbst viel bis sehr viel verbindet?
ist solch ein "versteckter" Link nicht sogar noch einen Tick gemeiner?
Kommen Sie doch erst einmal aus dem Glashaus, bevor Sie werfen.;)
Gruß,
Wilf Mücke
Kubushi-Tengu Dojo (http://www.kubushi-tengu.de)
um gottes Willen....;)
Da die Frage des Thread-Stellers schon auf der ersten Seite beantwortet wurde und glaube ich auch der letzte begriffen hat, das die deutsche Gesetzgebung Nun Chakus nicht leiden kann, egal aus was gebaut, wäre es vielleicht besser, wenn jemand den Thread closed, bevor hier jemand mit seinem Schwert nach Lingen kommt und das hier total ausufert...:rolleyes:
:nini::gruebel::its_raini:fechtduel:sport069:
bildlich dargestellt....
~°~Closed~°~
@Vanessa: Bitte auch im eigenen Interesse zweimal überlegen, was du hier in einem öffentlichen Forum von dir gibst...
Gruß Micha
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