Wie krank is das denn ?? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Wie krank is das denn ??



itto_ryu
03-03-2006, 10:51
Kannibalen-Film darf nicht in Deutschland gezeigt werden

Kassel (dpa) - Der Kannibalen-Film «Rohtenburg» darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in Kassel entschieden. Die Persönlichkeitsrechte des realen «Kannibalen von Rotenburg» wögen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit. Obwohl der Kannibale Armin Meiwes mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse.


Hierzu ein Review zum Film:

http://www.moviemaze.de/filme/1410/rohtenburg.html

Dudeplanet
03-03-2006, 11:01
Das ist echt ein Quatsch:mad:

Joachim Deeken
03-03-2006, 11:45
Aber sorgt für Publicity im Ausland.

Wird bestimmt ein Erfolg.

UlkOgan
03-03-2006, 13:20
hm, der wollte doch eigentlich seinen eigenen film drehen und ist deshalb rechtlich ggn die "falsche verfilmung" vorgegangen, oder?!

TacHead
03-03-2006, 14:07
Wie auch immer: Schutz der Persönlichkeitsrechte gilt für alle, deshalb ist diese Entscheidung völlig richtig.
Ansonsten denke ich persönlich, dass kein Mensch so einen Mist braucht - aber erwachsene Menschen müssen selbst entscheiden können, womit sie sich ihr Resthirn vermurksen wollen. :D Allerdings geht es ja um rechtstaatliche Grundsätze, nicht um Zensur.

sumbrada
03-03-2006, 14:24
Zwei Menschen treffen sich und ziehen ihr krankes Ding durch.
Ich finde, dass Urteil geht in Ordnung und hoffe auch, dass Meiwes im Berufungsverfahren nicht noch härter bestraft wird als im ersten Urteil.
Ich möchte keinen Staat, der sich nicht an seine eigenen Gesetze hält, nur weil er etwas für moralisch verwerflich hält.

hyxlom
03-03-2006, 23:03
Der sog. Menschenfresser von Rothenburg hat vor dem OLG erfolgreich gegen die Ausstrahlung eines Filmes prozessiert, der seine kranke Tat thematisiert. Das Gericht sah die Persönlichkeitrechte des Täters verletzt :ups:
Wie krank is das denn? Erst rückt sich der Typ ungefragt ins Licht der Öffentlichkeit und jetzt verschwendet er Steuergelder weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht? Fragt sich was mit denn Persönlichkeitsrechten des Typen, den er gekillt hat ist. :dumm:

Nahot
03-03-2006, 23:09
http://www.spiegel.de/kultur/kino/0,1518,404160,00.html

UlkOgan
04-03-2006, 08:59
gesetz ist gesetz.
und der typ den er "gekillt" hat, der wollte es wohl so.
klingt zwar krank, ist aber so. ;O

^phoenix
04-03-2006, 10:32
deutsches gesetz is eh voll sch.... sollte mal was daran geändert werden...

Jeraine
04-03-2006, 10:49
Hat man den Dreh nicht schon angefangen bevor das passiert ist?
(oder habe ich wieder mal falsche Informationen?)

andyy
04-03-2006, 11:42
Das Urteil wird aber nicht nur mit den verletzten Persönlichkeitsrechten begründet, sondern insbesondere damit, dass der Film keine Dokumentation sei, sondern eine reisserische Darstellung, die darauf ausgerichtet sei wirtschaftliche Interessen zu verfolgen (sprich Kohle machen).

Von daher ist das Urteil meiner Meinung nach völlig in Ordnung, zudem ist in dem Film ja nicht nur der Täter dargstellt, sondern auch das Opfer und dies und seine Angehörigen sind zu schützen.

slow
04-03-2006, 12:08
Ich bin mir ziemlich sicher: hätten die Macher dem Herrn Meiwes (heißt der nicht so?) ordentlich Tantiemen versprochen dann gäbe es diese Klage nicht...vielleicht kommt es ja noch zu einer außergerichtlichen Einigung, wenn nur der Betrag stimmt.

Ich habe nichts gegen Blut, Splatter, Horror etc., aber der Film ist mehr als überflüssig. Da wäre mir persönlich eine gut gemachte Doku lieber.

ChriStyle
04-03-2006, 12:43
DIe haben dem Geld angeboten der wollte es net ...

sumbrada
04-03-2006, 12:45
Ich hab beide Threads zusammengeführt.

itto_ryu
04-03-2006, 13:03
Danke dafür sumbara.

Also ich würde sagen, dadurch dass dieser Fall halbwegs einzigartig ist in der Geschichte, ist er sehr interessant, zumal es scheinbar ja mehrere solcher sexuell extrem orientierter Menschen auch in Deutschland gibt. Dass Hollywood diese Geschichte aufgreift, war doch klar und ein verdammt großer Marketing-Wurf was Zeitwahl anbelangt, worunter aber scheinbar die Qualität und Athentizität gelitten haben.
Über die Frage, ob man darüber einen film machen sollte, kann man streiten, wobei ich denke, es gibt Filme über wirklich alles, warum also auch nicht darüber? Dass der Film ein qaulitativ minderwertiger Schnellschuss ist, ist Problem der Produzenten. Sinnigerweise haben sie auf Erfolg gerade mit dem Deutschlandstart gepocht, was nun aber nach hinten los ging.
Dass Meiwes seine Persönlichkeitsrechte wahren darf, ist es vor dem Gesetz auch in Ordnung, wenn dies so entschieden wurde. Ob sich Meiwes an seiner eigenen Story nur bereichern möchte oder ob er wirklich unverfälscht verstanden werden will, ist eben fraglich. Die Frage ist doch aber eher, wie geht man in Zukunft mit diesem Extrem sexueller Handlungen im gegenseitigen Einverständnis um? Wie ist dies zu bestrafen oder ist es überhaupt als strafbar zu bezeichnen? Ich denke, der Staat möchte ja gerne den Menschen vor sich selbst schützen, ihm sagen, wie er zu leben hat und ihn davor bewahren sich selbst etwas anzutun und damit im Umkehrschluss auch der Gemeinschaft zur Last zu fallen. Die Fälle sind schon schwer zu beurteilen, wenn Menschen sich einander unfreiwillig schlimme Dinge antun, aber wenn der Mensch selbst dies will, selbst wenn ein anderer dabei hilft? Das deutsche Gesetz ist da etwas verquer. Man kann sich legal totsaufen und ungesund fressen oder sich die Gesundheit durch Rauchen usw. zerstören und niemand wird strafrechtlich belangt, wenn er einen Selbstmordversuch begeht. Umgekehrt darf man sich nicht z.B. mit harten Drogen malträtieren oder um den Freitod durch medizinische Sterbehilfe bitten. Und sich aufessen lassen darf man sich auch nicht... oder doch? An diesen und ähnlichen Prozessen hängen eigentlich Dutzende Grundsatzfragen.

Na denn Mahlzeit :zwinkern:

hyxlom
04-03-2006, 13:08
Ich bin mir ziemlich sicher: hätten die Macher dem Herrn Meiwes (heißt der nicht so?) ordentlich Tantiemen versprochen dann gäbe es diese Klage nicht...vielleicht kommt es ja noch zu einer außergerichtlichen Einigung, wenn nur der Betrag stimmt.

Ich habe nichts gegen Blut, Splatter, Horror etc., aber der Film ist mehr als überflüssig. Da wäre mir persönlich eine gut gemachte Doku lieber.


Genau darum ging es. Er wollte Tantiemen haben und als man ihm die verweigert hat, hat er prozessiert.

hyxlom
04-03-2006, 13:10
DIe haben dem Geld angeboten der wollte es net ...

Ich habe da was anderes gehört, kann dir die Quele aber nicht mehr nennen. Woher hast du denn deine Info ?

sumbrada
04-03-2006, 13:18
So, ist das Geschäft, ich würde es auch nicht anders machen und du auch nicht.
Das wir keine Menschen essen wollen, ist vollkommen unerheblich.

Deutschland hatte keine Gesetze für das gemeinschaftliche Verspeisen eines Menschen, wenn der mitmacht und es will, also ist die laufende Gerichtsverhandlung stark von subjektiven Empfindungen abhängig und da kann so ein Film vor allem durch Beeinflussung der öffentlichen Meinung schon Einfluss nehmen.

Ich bin z.B. der Meinung, dass der Kerl kein Mörder ist, krank ja, aber, wenn einer sterben und gegessen werden will, dann soll er doch.
Wenn Deutschland von Anfang an ein Gesetz gehabt hätte, dass diesen Fall enideutig regelt, hätte man ihn danach bestrafen können, aber das hatte es nicht.
Und Menschen nach Gesetzen zu bestrafen, die es nicht gibt oder zur Zeit der Tat nicht gab, ist beliebig und ein beliebiges Strafrecht gehört in Diktaturen und nicht in eine Demokratie.

hyxlom
04-03-2006, 13:21
Eines ist doch klar. Wenn ich jemanden auf diese Weise kille muß ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, erwischt zu werden. Daß ich dann in den Mittelpunkt öffentlichen Interesses gerate ist eine logische Konsequenz mit der ich dann wohl leben muß. Dann dürfte es auch keine Filme über die Naziterrorzeit oder ähnlich gelagerter Fälle geben.

sumbrada
04-03-2006, 13:35
Eines ist doch klar. Wenn ich jemanden auf diese Weise kille muß ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, erwischt zu werden. Daß ich dann in den Mittelpunkt öffentlichen Interesses gerate ist eine logische Konsequenz mit der ich dann wohl leben muß. Dann dürfte es auch keine Filme über die Naziterrorzeit oder ähnlich gelagerter Fälle geben.

Die haben zusammen den Pimmel des Typen abgeschnitten, wollten ihn zusammen roh essen und haben ihn, weil er zu zäh war, dann zusammen fritiert und gegessen.
Zwischendurch hat sich der Typ das wieder anders überlegt und wurde von dem Meiwes nach Kassel an den Bahnhof gefahren und sie sind nur umgekehrt, weil sich der andere das wieder überlegt hat.
Das ist keinesfalls mit dem Naziterror zu vergleichen, vor allem, da Mord auch damals verboten war und die Tötung auf Verlangen kein Mord ist.

hyxlom
04-03-2006, 16:32
So, ist das Geschäft, ich würde es auch nicht anders machen und du auch nicht.
Das wir keine Menschen essen wollen, ist vollkommen unerheblich.

Deutschland hatte keine Gesetze für das gemeinschaftliche Verspeisen eines Menschen, wenn der mitmacht und es will, also ist die laufende Gerichtsverhandlung stark von subjektiven Empfindungen abhängig und da kann so ein Film vor allem durch Beeinflussung der öffentlichen Meinung schon Einfluss nehmen.

Ich bin z.B. der Meinung, dass der Kerl kein Mörder ist, krank ja, aber, wenn einer sterben und gegessen werden will, dann soll er doch.
Wenn Deutschland von Anfang an ein Gesetz gehabt hätte, dass diesen Fall enideutig regelt, hätte man ihn danach bestrafen können, aber das hatte es nicht.
Und Menschen nach Gesetzen zu bestrafen, die es nicht gibt oder zur Zeit der Tat nicht gab, ist beliebig und ein beliebiges Strafrecht gehört in Diktaturen und nicht in eine Demokratie.

Wenn mich nicht alles täuscht ist das Beihilfe zur Selbsttötung und demnach auch strafbar. Es geht aber nicht darum, ob und wie der Täter zu bestrafen ist, sondern ob bei einer Verfilmung seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden - und das sehe ich nicht so. Er ist eine öffentliche Person geworden und muß mit den Konsequenzen leben. Ich könnte verstehen, wenn seine Verwandten in diesem Zusammenhang nicht erwähnt werden möchten, die haben aber nicht geklagt.

sumbrada
04-03-2006, 16:47
Wenn mich nicht alles täuscht ist das Beihilfe zur Selbsttötung und demnach auch strafbar. Es geht aber nicht darum, ob und wie der Täter zu bestrafen ist, sondern ob bei einer Verfilmung seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden - und das sehe ich nicht so. Er ist eine öffentliche Person geworden und muß mit den Konsequenzen leben. Ich könnte verstehen, wenn seine Verwandten in diesem Zusammenhang nicht erwähnt werden möchten, die haben aber nicht geklagt.

Jeder hat Persönlichkeitsrechte, auch Prominente.
Durch Zeitungen wie Gala und Bild ist Voyorismus und Spannertum zwar salonfähig geworden, aber es bleibt immer noch das Ergötzen an dem (sexuellen) Leben anderer, nur das sich die Dauerwellenträger keinen runterholen, wenn sie von den neuen Abenteuern von Branjelina erfahren, sondern nur ihr armseliges Leben aufzuwerten versuchen.
Und, das, wozu sich die beiden getroffen haben, sollte ja noch nicht mal öffentlich werden. Und es geht nicht um Informations, sondern eher um Diffamierung, weil es nur ein fiktiver Film ist.
Stell dir vor, du machst irgendwas, was in die Öffentlichkeit dringt und du wirst belagert von der Presse mit der Begründung, du bist ein öffentlicher Mensch.

FireFlea
04-03-2006, 17:42
[QUOTE=slow]Ich bin mir ziemlich sicher: hätten die Macher dem Herrn Meiwes (heißt der nicht so?) ordentlich Tantiemen versprochen dann gäbe es diese Klage nicht...vielleicht kommt es ja noch zu einer außergerichtlichen Einigung, wenn nur der Betrag stimmt.
[QUOTE]

Das hat nix mit Geld zu tun. Ein Straftäter darf mit seiner Tat keinen Gewinn machen und falls doch haben die Opfer/Verwandten das Recht diesen einzuklagen. War letzt in so einer Doku; angeblich hat Meiwes seine Rechte für einen Film an einen anderen Produzenten verschenkt.

@sumbrada: Man darf hier nicht in seinen eigenen Tod einwilligen. Meiwes hat also eine Straftat begangen; ob der nadere das nun wollte oder nicht spielt keine Rolle.

hyxlom
04-03-2006, 18:19
[QUOTE=slow]Ich bin mir ziemlich sicher: hätten die Macher dem Herrn Meiwes (heißt der nicht so?) ordentlich Tantiemen versprochen dann gäbe es diese Klage nicht...vielleicht kommt es ja noch zu einer außergerichtlichen Einigung, wenn nur der Betrag stimmt.
[QUOTE]



@sumbrada: Man darf hier nicht in seinen eigenen Tod einwilligen. Meiwes hat also eine Straftat begangen; ob der nadere das nun wollte oder nicht spielt keine Rolle.


Seh ich genau so

sumbrada
04-03-2006, 18:23
@sumbrada: Man darf hier nicht in seinen eigenen Tod einwilligen. Meiwes hat also eine Straftat begangen; ob der nadere das nun wollte oder nicht spielt keine Rolle.

Ich habe nie was anderes geschrieben, er bekam dafür auch 8 Jahre Haft. Und ich finde auch, dass der Typ krank ist und eine Therapie braucht.
Nur versucht man jetzt, ihm eine höhere Strafe zu geben mit Gesetzen, die es nicht gibt.

hyxlom
04-03-2006, 19:01
Ich habe nie was anderes geschrieben, er bekam dafür auch 8 Jahre Haft. Und ich finde auch, dass der Typ krank ist und eine Therapie braucht.

Absolut... ich meine, einen frittierten ******* zu essen, ohne Curryketchup
:wuerg:



Nur versucht man jetzt, ihm eine höhere Strafe zu geben mit Gesetzen, die es nicht gibt

hat aber nichts mit dem Film zu tun...

sumbrada
05-03-2006, 11:11
hat aber nichts mit dem Film zu tun...

Doch, weil der Film vor dem abschließenden Urteil läuft und weil die moralische Einschätzung der Tat die einzige Legitimation für das Urteil ist.
Und du begründest deine Ablehnung dieses Urteils ja auch mit moralischen Argumenten, da du ihm, im Gegensatz zu anderen keine Persönlichkeitsrechte zubilligst.

Gladbeck
05-03-2006, 11:34
Ich finde,ein so kranker typ sollte nicht nur 8 jahre bekommen!
Und bei solch einem Psychopathen von Persöhnlichkeitsrechten zu sprechen ist doch wirklich makaber.

hyxlom
05-03-2006, 19:57
Doch, weil der Film vor dem abschließenden Urteil läuft und weil die moralische Einschätzung der Tat die einzige Legitimation für das Urteil ist.
Und du begründest deine Ablehnung dieses Urteils ja auch mit moralischen Argumenten, da du ihm, im Gegensatz zu anderen keine Persönlichkeitsrechte zubilligst.

Doch, die billige ich ihm schon zu. Er darf ein eigenes Tagebuch führen und darin seine kranken Phantasien aufschreiben, er darf alleine auf die Toilette, er darf eigentlich alles, was jedem anderen Häftling auch erlaubt ist. Ein Film über seine Tat stellt für mich aber keineswegs eine Verletzung seiner Intimsphäre dar. Mit der Begehung der Tat hat er sich in den Focus der Öffentlichkeit gestellt. Es wird ja auch öffentlich verhandelt, also kann auch alles was mit der Tat im Zusammenhang steht niedergeschrieben (Zeitung) berichtet ( Nachrichten TV & Radio ) oder aber "dokumentarisch" dargestellt werden. Das Gericht hat sowieso unabhängig von der öffentlichen Meinung ein Urteil zu finden. Wäre das nicht so hätten wir in Deutschland schon längst wieder die Todesstrafe eingeführt und würden Kinderschänder hängen. Also, ob nun ein qualitativ schlechter Film läuft oder nicht, dürfte sein Strafmaß kaum beeinträchtigen. Also, wo werden seine Persönlichkeitsrechte verletzt?

temic
05-03-2006, 20:47
Das Gericht hat sowieso unabhängig von der öffentlichen Meinung ein Urteil zu finden.

Im Prinzip ist dies schon richtig, allerdings gab es auch schon Fälle in Deutschland, wo das Gericht sich nachweislich von der Öffentlichen (Presse-) Meinung hat erheblich beeinflussen lassen und dementsprechend geurteilt hat. Ein Beispiel seiner Zeit war "Raser-Rolf", wo das Gericht erhebliche Zweifel hatte und dann, was unverständlich ist, sich einfach der öffentlichen Meinung beugte.

hyxlom
05-03-2006, 22:32
Ab in die Revision...

Bin überings auch der Meinung der Typ sollte eine überschaubare Haftstrafe mit anschließender Einweisung in díe geschlossene Psychatrie erhalten

itto_ryu
06-03-2006, 09:11
Und dort schreibt er dann ein Kochbuch, das Bestseller wird... ;)

hyxlom
06-03-2006, 13:39
ja, und kreiert eine völlig neue Ochsen*******suppe :rolleyes:

Ki. 102
06-03-2006, 14:15
Das so ein Stoff künstlerisch verarbeitet wird liegt auf der Hand. Wenn der Mewes da jetzt ein Veto-Recht hat finde ich das (hinter-) frag-würdig.
Entsprechend argumentiert auch der Anwalt des Filmverleihs: Es könne nicht sein, "dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein soll".
Das Ganze ist rechtlich interessant und ich bin mir sicher, dass da einige Generationen Jura-Studenten d'rüber brüten werden.
Ist so oder so eine Abwägungssache und nicht: Ist Gesetz und basta!

Man müsste am besten mal in die Urteilsbegründung reinlesen und schauen wo die Knackpunkte sind.

Näheres: Spiegel-online (http://www.spiegel.de/kultur/kino/0,1518,404160,00.html)
GRUß !

FireFlea
06-03-2006, 16:25
Ist Gesetz und basta gibts eh nicht. Zu praktisch jedem jurist. Fall gibt es unterschiedlich Ansichten auch in der Lehre, sonst bräuchte man ja keine Anwälte und Berufungsgerichte etc.

temic
06-03-2006, 16:37
Dem kann ich mich nur anschließen. Allerdings farge ich mich, ab wann denn ein Straftäter eine Person der Zeitgeschichte ist? Wo beginnt es, und wo hört es auf?

itto_ryu
07-03-2006, 07:47
Justicia soll ihre blöde Augenbinde endlich abnehmen, damit wir mal klar sehen ;)