Selbstverteidigung mit Waffen [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Selbstverteidigung mit Waffen



KingKong35
05-03-2006, 18:55
Also das ist mein erster post:

Ich würde gerne wissen wie es mit waffen aussieht, also damit meine ich alle möglichen hilfsmittel. Das thema interessiert mich weil man öfter grundlos in situationen kommt die extreme handlungen erforden...manchmal sogar lebensbedrohlich und manchmal nur bedrohlich für wertsachen etc. wie das in der stadt so ist...ich wollte mal wissen was ihr so für ne waffe "empfehlen" könnt, so zum mitführen. die müsste halt handlich sein , und müsste jemanden schnell ausschalten (damit meine ich natürlich nicht töten). Und es darf halt keine bleibenden schäden hinterlassen oder töten, also jetzt keine posts dann stich sie halt ab oder so ein scheiss. Wie siehts aus mit ner gaspistole mit pfeffergas oder cs/cn gas etc, bringt das was zu verteidigung auf kleine distanzen, oder sollte es doch eher die rustikale variante sein, sowas wie teleskop oder schlagring ?

da bin ich mal gespannt.

VanZan
05-03-2006, 19:06
Nur mal so zur Info Schlagringe sind verboten,und für Gaspistolen braucht man in Deutschland einen kleinen Waffenschein.Und Fragen nach der besten Waffe hat es hier schon zig mal gegeben.

tenchi
05-03-2006, 19:09
1. Schlagringe sind in Deutschland verboten!
2. Wichtig ist, dass man mit der Waffe die man führt umgehen kann - und das gut!
3. Du schreibst, dass du öfters in Situationen kommst, die extreme Reaktionen notwenig machen. Woran liegt das? Wäre es nicht sinnvoller diese Situationen zu vermeiden anstatt sich zu bewaffnen? Ich halte diese Variante für gesünder!
4. Die beste Waffe gibt es nicht. Wenn du schon so fragst, dann komt für dich nicht mehr als ein CS/Pfeffer-Spray in Frage. Alles andere würdest du nicht verhältnismäßig führen können (du wolltest aber nicht töten). Außerdem würden dir alle Waffen mit denen du nicht umgehen kannst im Zweifelsfalle abgenommen und gegen dich selbst gerichtet werden.

tenchi

temic
05-03-2006, 19:53
Ich kann mich meinen beiden Vorrednern nur anschließen. Allerdings finde ich es doch immer wieder erstaunlich, dass es Menschen gibt, die anscheinend pausenlos immer wieder in extreme Situationen geraten. Vor allem gilt dies wohl für Stadtmenschen!? Komisch, ich wohne jetzt schon seit 33 Jahren in einer Großstadt und mir ist so etwas noch nie passiert.
Abgesehen davon, finde ich es doch sehr widersprüchlich zu sagen, man wolle sich nur verteidigen und sein Gegenüber nicht wirklich schädigen, kommt dann aber auf solche Waffen wie Stahlruten, Schlagringe o.ä.
Es sieht doch so aus, dass wenn man solch einen Gegenstand richtig einsetzt, es doch im großen und ganzen darauf hinausläuft, dass ich mein Gegenüber ersthaft verletzen will. Es fällt mir schwer zu glauben, das solch eine Intention dann nicht vorhanden wäre.

Knud
05-03-2006, 20:03
Also ich hab für solche Situationen immer sowas dabei :ironie:

Nr. 9
05-03-2006, 20:16
Also ich hab für solche Situationen immer sowas dabei

aha:rolleyes:

Nr. 9
05-03-2006, 20:21
http://www.airsoft-guns-expert.com/files/airsoftguns/gfx/Airsoft-marui-m4a1.jpg
Für die SV hab ich immer sowas dabei! Aber ich will meinem Gegner damit echt nich weh tun!!;) wirklich!!!

Gruß,
Nr. 9

VanZan
05-03-2006, 20:32
http://www.airsoft-guns-expert.com/files/airsoftguns/gfx/Airsoft-marui-m4a1.jpg
Für die SV hab ich immer sowas dabei! Aber ich will meinem Gegner damit echt nich weh tun!!;) wirklich!!!

Gruß,
Nr. 9
Ich hoffe die Knarre hat keinen Laserpointer zum Zielen,die sind nämlich auch verboten.Siehe Homepage des BKAs.

Stefan Schnur
29-03-2006, 23:17
Also Selbstverteidigungswaffen, die erlaubt sein sollen?
Glaubst du dass du einfach so mit einem Teleskopschlagstock herumlaufen kannst?
Die Antwort lautet NEIN!!!!!!
Wenn die Polizei dich durchsucht, das Gerät an einem Ort findet, an dem es so aufgehoben ist, dass du es jeder Zeit ziehen kannst, hast du ein Problem. Du musst dir die Sache mit der Selbstverteidigungswaffe aus dem KOPF SCHLAGEN!!! Ich habe selber schon nach Antworten gesucht, und das Waffengesetz studiert!!! In Deutschland existiert so etwas wie " Selbstverteidigungswaffe" nicht.Wenn du angegriffen wirst gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Du kannst dich wehren(beherrschst eine KK!)
2. Du läufst so schnell du kannst!
3. Du wirst verkloppt->Verletzungen->Krankenhaus oder "ganz friedlich 2meter unter der Erde"
ganz einfach!
SoOOOOORy dass ich vielleicht ein bisschen obertönt schreibe, aber Tatsache ist: Die meisten können sich nicht wehren...und werden verkloppt...:mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:ist echt ein eckeliges Thema für mich....

TheLonestar
30-03-2006, 00:06
Also Selbstverteidigungswaffen, die erlaubt sein sollen?
Glaubst du dass du einfach so mit einem Teleskopschlagstock herumlaufen kannst?
Die Antwort lautet NEIN!!!!!!
Wenn die Polizei dich durchsucht, das Gerät an einem Ort findet, an dem es so aufgehoben ist, dass du es jeder Zeit ziehen kannst, hast du ein Problem. Du musst dir die Sache mit der Selbstverteidigungswaffe aus dem KOPF SCHLAGEN!!!

Du redest ziemlich wirr.

Ein Teleskopschlagstock ist in D ab 18 Jahren frei verkäuflich und selbstverständlich zu führen (ab 18), außer bei öffentlichen Veranstaltungen.

Wenn Du mir Deine email Addi schickst, bekommst Du von mir vom LKA Baden Würtemberg das entsprechende Merkblatt zur Rechtsgrundlage, damit Du hier nicht so einen Mist schreiben mußt.

Der Lone

TacHead
30-03-2006, 09:28
@Stefan Schnur: sorry, aber Lonestar hat Recht. Zwar gibt es keine "Selbstverteidigungswaffe", aber im Rahmen der Bestimmungen (ggf. Alter ab 18, Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen, ggf. Hausrecht/AGBs etc.) können legale Waffen auch frei geführt werden, seien es Messer, Teleskopschlagstöcke (hier gibt es m.W. länderspezifische Einschränkungen :confused: ), Sprays etc.

@KingKong35: Bin auch ein reines Großstadtgewächs und immer viel unterwegs gewesen, auch nachts in nicht so guten Ecken - selten was passiert und nie was lebensbedrohliches. Vielleicht solltest Du überlegen, was davon Du durch Änderungen Deinerseits vermeiden könntest. ;)
Für jedes Hilfsmittel gilt: damit umgehen können und auch bereit sein, es einzusetzen. Der beste Tipp, den ich Dir geben kann, ist Pfefferspray: größere Distanz als bei den Alternativen, sehr wirksam (auch wenn's keine absolute Garantie gibt) und ohne Folgeschäden. Ideal wäre ein Instrument, für das es Trainingspatronen gibt und das man mit leerer Patrone als Schlaginstrument nutzen kann, z.B. ASP Key Defender. Hilft angeblich hervorragend gegen Hunde - und ggf. Halter. :D

Schnueffler
31-03-2006, 08:04
@ TacHead:
Das WaffG ist ein Bundesgesetz, also keine Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

Und egal ob man jetzt ein Messer, den Teleskopschlagstock oder Pfefferspray (den Rest schließe ich mal aus den o.g. Gründen aus) zur SV mit sich führt, sollte man damit umgehen können. Das wurde auch schon mehr als einmal hier diskutiert, denn was nützt es mir, wenn ich alles dabei habe, aber nicht damit umgehen kann und dem Angreifer nach Möglichkeit noch mehr Waffen "gebe"?
Richtig, es nutzt NIX! :mad:
Und was meint ihr, wie viele Patronen aus dem RSG ich verschossen habe, bis ich auch unter Streß mit dem Strahl getroffen habe.
MfG
Markus

Der Stille
31-03-2006, 09:36
Kallo KingKong35!

Nun die einzigste legale Waffe die mir einfällt und die ich immer bei mir habe ist mein Körper und die zweite Waffe ist laufen und zwar schnell und weit weg wenn es möglich ist. Auch wenn ich viele KK/KS Arten gemacht habe!


Der Stille

bikergirl
08-05-2006, 11:50
Man kann sehr wohl Waffen mitführen, wie z. B. Bankkarten, Schlüssel und Kugelschreiber. Alles legal und eignet sich gut zum Nahkampf ;)

Kleriker
08-05-2006, 16:45
Ich weiß zwar nicht wie weit das da mit nem schnellen ausschalten ist, aber nen Kubotan wäre handlich und überall mitzuführen.
Hab gehört, dass man damit ziemlich fiese Sachen machen kann, wir haben da vielleicht demnächst nen Lehrgang, dann weiß ich etwas mehr ;)

***Nakatomi***
08-05-2006, 20:14
ich vertraue voll auf mein riesenschlüsselbund mit band.
damit hau ich se alle platt und schlitz sie auf MUHAHAHAHA

.....und wenn das nix hilft hol ich doch mein red pepper mk-6 raus...hehe

Kleriker
08-05-2006, 21:25
Na wenn die in deine Tasche passt :D
(Und mit meinem Schlüsselbund würde das sogar gehen :cool: )

kediren
13-05-2006, 23:38
ich vertraue voll auf mein riesenschlüsselbund mit band.
damit hau ich se alle platt und schlitz sie auf MUHAHAHAHA

.....und wenn das nix hilft hol ich doch mein red pepper mk-6 raus...hehe

:D von sowas kriegt man beule an der falschen seite der hose..

handpratze
15-05-2006, 01:37
Man kann sehr wohl Waffen mitführen, wie z. B. Bankkarten, Schlüssel und Kugelschreiber. Alles legal und eignet sich gut zum Nahkampf ;)

Am besten das alte Handy nehmen, und Kubotan-mäßig einsetzen. Dann braucht man sich keinen Kopf drüber zu machen wie man das Ding entsorgt :D

handpratze
15-05-2006, 01:44
Wie siehts aus mit ner gaspistole mit pfeffergas oder cs/cn gas etc, bringt das was zu verteidigung auf kleine distanzen, oder sollte es doch eher die rustikale variante sein, sowas wie teleskop oder schlagring ?

@ Gase: dafür ist in D ein KWS notwendig, außerdem riskierst du, daß dein Gegner ne echte Kanone rausholt wenn er eine hat; wenn du jemandem gegenüberstehst, der Waffenabwehr trainiert (wie zB wir in Krav Maga :cool:) und hältst dem Kerl die Kanone unter die Nase, schaust du auch schon in den Lauf deiner eigenen Wumme :ups: auf der anderen Seite kannst du dich aber auch nicht weiter weg stellen, weil die Gasladung dann nicht optimal wirkt.

@ Teleskopler: könnte man nehmen, macht aber bei Polizeikontrollen keinen schlanken Fuß

@ Schlagring: ist verboten

Ein Pfefferspray und ein Kubotan sollte als Handwerkszeug genügen, wenn es denn schon unbedingt Waffen sein müssen, wobei der Pfefferspray in D nur gegen Tiere erlaubt ist.

bruceberlin
16-05-2006, 13:41
Man kann sehr wohl Waffen mitführen, wie z. B. Bankkarten, Schlüssel und Kugelschreiber. Alles legal und eignet sich gut zum Nahkampf ;)

Richtig. Waffen sind nämlich dem Gesetz nach auch Alltagsgegenstände die geeignet sind "die geeignet sind, die Abwehr- oder Angriffsfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen".

Der Unterschied ist, daß es gleich mindestens "gefährliche KV" wird, wenn Du eine Waffe einsetzt.

Die Verhältnismäßigkeit ist der nächste Punkt.
Hat der Gegner eine Waffe (oder ist zahlenmäßig/körperlich überlegen), darfst Du auch eine Waffe einsetzen.

Ich selbst trage einen Teli nur an der Tür; privat ziehe ich Pfefferspray vor.

Wie andere schon sagten: INTENSIV Waffenkampf trainieren, sonst lass den Teli besser zuhause.


Beste Grüße vom Bruce

Schnueffler
17-05-2006, 09:20
Und auch mit dem Pfefferspray sollte man üben, damit man zielen lernen kann! Das kann unter Streß ganz schön schwierig sein.
MfG
Markus

kediren
17-05-2006, 09:43
Und auch mit dem Pfefferspray sollte man üben, damit man zielen lernen kann! Das kann unter Streß ganz schön schwierig sein.
MfG
Markus

vergiess das richtiges Atmen nicht..

:D

Lacoste
17-05-2006, 10:00
... der Waffenabwehr trainiert (wie zB wir in Krav Maga :cool:) und hältst dem Kerl die Kanone unter die Nase, schaust du auch schon in den Lauf deiner eigenen Wumme ...
Naja, Waffenabwehr zu trainieren dauert wirklich mehrere Jahre und hat nichts mit Verlässlichkeit zu tun - falls dein Trainer dir sagt, dass das sichere Mittel sind, denk am besten mal über die Schule nach.

Wenn du damit umgehen kannst - Tele-Stöcke / Messer. Sonst Pfefferspray oder E-Schocker.

Schnueffler
17-05-2006, 13:04
@ kediren:
Das war vollkommen ernst gemeint. Hast du schonmal versucht mit solch einem Zeug zu treffen, es unter Streß zu ziehen, den Daumen unter die Schutzkappe zu bringen und dann ein sich bewegendes Ziel zu treffen?
Du kannst damit auch nicht lange schießen. Und du solltest treffen, bevor der Gegner an dir dran ist.
MfG
Markus

kediren
17-05-2006, 13:31
@ kediren:
Das war vollkommen ernst gemeint. Hast du schonmal versucht mit solch einem Zeug zu treffen, es unter Streß zu ziehen, den Daumen unter die Schutzkappe zu bringen und dann ein sich bewegendes Ziel zu treffen?
Du kannst damit auch nicht lange schießen. Und du solltest treffen, bevor der Gegner an dir dran ist.
MfG
Markus

jup.. ich wollte nur etwas die diskussion auflockern. sonst hast du recht.

wobei die alten Afrikaner auch gerne eine angeriessene Papier-Tüte von gemahlenen Chili-Pfeffer-Pulver auch erfolgreich waren. Da kann die Polizei von Johanesburg ein langes Lied davon singen.

hanzwurstli
21-06-2006, 16:20
ein kubotan ist ganz gut
aber am besten du machst dich zur waffe und übst einen kk zur selbstverteidigung wie ju jutsu oder blitz defense

enraged_Clown
21-06-2006, 16:27
ein kubotan ist ganz gut
aber am besten du machst dich zur waffe und übst einen kk zur selbstverteidigung wie ju jutsu oder blitz defense
süß!!

oliverk71
21-06-2006, 16:52
Richtig. Waffen sind nämlich dem Gesetz nach auch Alltagsgegenstände die geeignet sind "die geeignet sind, die Abwehr- oder Angriffsfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen".
Alltagsgegenstände sind keine Waffen, sondern allenfalls gefährliche Gegenstände.


Der Unterschied ist, daß es gleich mindestens "gefährliche KV" wird, wenn Du eine Waffe einsetzt.
Das allerdings auch bei Alltagsgegenständen, wie Flaschen, Armeestiefel oder Baseballschläger.


Die Verhältnismäßigkeit ist der nächste Punkt.
Hat der Gegner eine Waffe (oder ist zahlenmäßig/körperlich überlegen), darfst Du auch eine Waffe einsetzen.
Im Waffengesetz gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Genau genommen darf man das Mittel zur Verteidigung anwenden, welches geeignet und erforderlich ist um den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff sicher zu beenden.

Ich selbst trage einen Teli nur an der Tür; privat ziehe ich Pfefferspray vor.


Wie andere schon sagten: INTENSIV Waffenkampf trainieren, sonst lass den Teli besser zuhause.
Dem kann ich nur zustimmen, obwohl ich selbst nicht so intensiv Waffenkampf trainiere (genau genommen trainiere ich in letzter Zeit sowieso ziemlich wenig). Aber es ist natürlich vollkommener Quatsch Messerabwehren zu trainieren, wenn man nicht mal die Grundlagen weiß, zB wie jemand mit dem Messer angreift. Ergebnis sind dann die tollen Messerabwehrtechniken, die die Straßenköter immer so gern zerreißen. Ich seh das so: man kann ruhig auch Messerabwehren trainieren um grundsätzliche Bewegungsabläufe zu trainieren. Wer als Sifu aber behauptet, daß man solche Techniken im Ernstfall anwenden kann, der kann seine Schüler auch direkt von hinten erdolchen.


aber am besten du machst dich zur waffe und übst einen kk zur selbstverteidigung wie ju jutsu oder blitz defense
:D Wie wär's mit *****-tret-do? Das Werbe-Video von Blitzdefence fand ich übrigens ziemlich kagge und alles andere als überzeugend.

Das Training mit dem Kubotan halte ich insofern für sinnvoll, als das man die Techniken auch mit Alltagsgegenständen, wie einem stabilen Kuli, anwenden kann. Es kann sicher auch nicht schaden mit Taschen, Billard-Qeues, Flaschen, Handys usw zu trainieren.
Dummerweise kann es trotzdem immer passieren, daß man Opfer wird. Man hat vielleicht die Freundin dabei, ungünstige Schuhe an (Latschen oder so), ist besoffen, außer Atem, krank, hat einen Rucksack an oder was weiß ich. Oder man ist stets wachsam, nie besoffen, außerordentlich mißtrauisch, trägt stets gut sitzende und fest zugeschnürte Laufschuhe und ist außerdem mit einer Waffe bewaffnet, die man auch beherrscht.

Sven K.
21-06-2006, 18:29
@Kleriker

Gun-Kata ? :D ;)

bruceberlin
22-06-2006, 09:15
Im Waffengesetz gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Genau genommen darf man das Mittel zur Verteidigung anwenden, welches geeignet und erforderlich ist um den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff sicher zu beenden.

Ja, schon tausendmal diskutiert.
Es gibt die "Erforderlichkeit". Und umbringen dafst Du ihn deswegen eben auch nicht gleich. Interessant dazu die BGH-Urteile bei lexetius.
Zum Beispiel der vielzitierte Fall des Kaufhausdetektivs, der einen aus "Notwehr" umbringt (erwürgt): http://lexetius.com/2000,312
Gibt aich noch andere BGH Fälle, z.B. Einbrecher erschossen und Co. Müsstet ihr nach suchen...

Danach versteht man ganz gut, was erforderlich ist, und was nicht...

Beste Grüße vom Bruce

enraged_Clown
22-06-2006, 09:43
Ja, schon tausendmal diskutiert.
Es gibt die "Erforderlichkeit". Und umbringen dafst Du ihn deswegen eben auch nicht gleich.

na dann schauen wir doch mal was ich nettes beizutragen habe klick mich (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f796dff1d45de58710ea574cceab9374&client=12&nr=33782&pos=1&anz=75)

Luggage
22-06-2006, 10:35
na dann schauen wir doch mal was ich nettes beizutragen habe klick mich (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f796dff1d45de58710ea574cceab9374&client=12&nr=33782&pos=1&anz=75)
Danke - hoch interessant!

Seltsam fand ich nur, dass man sich scheinbar so einfach mit zwei Bajonette und (verbotenen) Wurfsternen aus reiner Prävention bewaffnen darf. Eine derartige Aufrüstung wirkt doch etwas seltsam.

Grüße,
Luggage

enraged_Clown
22-06-2006, 10:40
Danke - hoch interessant!

Seltsam fand ich nur, dass man sich scheinbar so einfach mit zwei Bajonette und (verbotenen) Wurfsternen aus reiner Prävention bewaffnen darf. Eine derartige Aufrüstung wirkt doch etwas seltsam.

Grüße,
Luggage
wurfmesser nicht wurfsterne. und naja seltsam vielleicht, aber geschadet hats auch nicht :D

Luggage
22-06-2006, 10:47
wurfmesser nicht wurfsterne. und naja seltsam vielleicht, aber geschadet hats auch nicht :D
Oh, da habe ich mich verlesen :ups: Naja, ich gehe auch nur noch mit mittelschweren Flak zum Dönermann...

F-factory
22-06-2006, 11:09
na dann schauen wir doch mal was ich nettes beizutragen habe klick mich (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f796dff1d45de58710ea574cceab9374&client=12&nr=33782&pos=1&anz=75)

Bin ich froh, daß ich in meiner Gegend nicht mit zwei 24cm Bayoneten und Wurfmessern rumrennen muss um mögliche Aggressoren abzuschrecken... :ups:
In dem Fall ist aber eine extrem lückenlose Aufklärung passiert. Fast schon verwunderlich.

Patrice Nouel
22-06-2006, 11:23
Danke - hoch interessant!

Seltsam fand ich nur, dass man sich scheinbar so einfach mit zwei Bajonette und (verbotenen) Wurfmessern aus reiner Prävention bewaffnen darf.


Dem Gerichtsurteil zufolge heist das, Ich bewaffne mich mit Messern und anderen Langklingen ( die eigentlich Verboten sind )
- ich darf mich nur nicht erwischen lassen.

Und im Fall von Selbstverteidigung kann ich sie dann Lustig benutzen, und losschnippeln.

Das Mitführen wird Dann NICHT bestraft.
Und im Fall von Notwehr bekomme ich dann noch nen Freispruch ???

Absurd, oder?

.

kediren
22-06-2006, 11:23
Bin ich froh, daß ich in meiner Gegend nicht mit zwei 24cm Bayoneten und Wurfmessern rumrennen muss um mögliche Aggressoren abzuschrecken... :ups:
In dem Fall ist aber eine extrem lückenlose Aufklärung passiert. Fast schon verwunderlich.


:D :D
ich stelle mir mal vor:

man geht so "geschützt" einkaufen..

und schon wird im tv berichtet, dass ein bewaffneter ein laden gestürmt hat.
SEK, krach, rauchbomben, gestürmtes laden, erschossener bewaffneter eindringer..

hmm.. wieso hat er sich nicht einfach eine kugel in den kopf gejagt..

ich mein.. danach wird ihm doch keiner was antun können.. sicherer geht es doch nicht..

oder?

:D :D

Luggage
22-06-2006, 11:36
Dem Gerichtsurteil zufolge heist das, Ich bewaffne mich mit Messern und anderen Langklingen ( die eigentlich Verboten sind )
- ich darf mich nur nicht erwischen lassen.

Und im Fall von Selbstverteidigung kann ich sie dann Lustig benutzen, und losschnippeln.

Das Mitführen wird Dann NICHT bestraft.
Und im Fall von Notwehr bekomme ich dann noch nen Freispruch ???

Absurd, oder?
Abgesehen davon, dass ich gar nicht mal glaube, dass die benutzten Klingen verboten sind (das mit den Wurfsternen war ja ein Fehler meinerseits), würde das wohl in einer separaten Verhandlung geklärt werden müssen. Ob der Stich zur Verteidigung zulässig war, oder nicht, hat damit erstmal nichts zu tun.

Grüße,
Luggage

F-factory
22-06-2006, 11:36
Dem Gerichtsurteil zufolge heist das, Ich bewaffne mich mit Messern und anderen Langklingen ( die eigentlich Verboten sind )
- ich darf mich nur nicht erwischen lassen.

Und im Fall von Selbstverteidigung kann ich sie dann Lustig benutzen, und losschnippeln.

Das Mitführen wird Dann NICHT bestraft.
Und im Fall von Notwehr bekomme ich dann noch nen Freispruch ???

Absurd, oder?

.

Ich glaube, bei dem Fall waren ein paar Sachen die für den Angeklagten (den mit den Bayonetten) gesprochen haben:
das "Opfer" war mehrfach wegen Köperverletzung vorbestraft, die Zeugen (Freunde des "Opfers") haben fröhlich alles ausgeplaudert ("klar hat unser Kumpel Stress gesucht!") und der Angeklagte hat vorm McD's (vor anderen Zeugen) einer Konfrontation aus dem Weg gehen wollen, ohne sein Waffenarsenal einzusetzen - ausser zur Abschreckung.

Ein bisschen absurd ist es trotzdem (Bayonette????)

bruceberlin
22-06-2006, 11:49
na dann schauen wir doch mal was ich nettes beizutragen habe klick mich (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f796dff1d45de58710ea574cceab9374&client=12&nr=33782&pos=1&anz=75)

Ja, guter Link.
Folgendes ist ja eigentlich der Kern der Sache:


Ob die Verteidigungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im Wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab. Dabei darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt. Das schließt auch den Einsatz lebensgefährlicher Mittel ein.
Zwar kann dieser nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und darf auch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein; doch ist der Angegriffene nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2002, 140 m.w.N.).

Ich darf auch (jederzeit) mit meiner Schusswaffe verteidigen - allerdings darf ich ihm nicht unbedingt gleich in den Kopf schiessen. Erforderlich wäre zum Beispiel ein Schuss ins Bein, so daß der Gegner nicht mehr angreifen kann.

Wenn ich ihm in den Kopf schiesse, kann ich auch nicht sagen: "seine Beine hätte ich nicht getroffen". Ich würde damit also arge Probleme bekommen.
Ein Körpertreffer aus "Zeitmangel" wäre wieder eher gerechtfertigt.


Mal ehrlich, der Fall ist schon ne ganz harte Nummer.
Der BGH Spruch wäre sicherlich anders gewesen, wenn der Messerangriff der Angeklagten direkt vor der Tür von McDonalds gewesen wäre.

Das Paradoxe ist nämlich, daß sich auch der U. und K. in einer Notwehrsituation befanden. Denn sie wurden ja auch mit dem Messer bedroht. Vor Gericht könnte das als Provokation ausgelegt werden, welche das Notwehrrecht einschränkt...

Abgesehen davon bin ich mir sicher, daß die Herren T. und A. GANZ SICHER auch etwas zu dick aufgetragen haben.
Stellt euch mal vor:
Des öfteren Blickkontakt. Dann guckt T. den U. an und haut mit der Hand auf seine Burger-Schachtel. HALLLLLOOOOO?
Wer würde das denn nicht als Provokation sehen?

Und ich denke, zu diesem Verhalten hat die "agressive" Bewaffnung auch beigetragen...

Beste Grüße vom Bruce

Patrice Nouel
22-06-2006, 22:56
Abgesehen davon, dass ich gar nicht mal glaube, dass die benutzten Klingen verboten sind (das mit den Wurfsternen war ja ein Fehler meinerseits), würde das wohl in einer separaten Verhandlung geklärt werden müssen. Ob der Stich zur Verteidigung zulässig war, oder nicht, hat damit erstmal nichts zu tun.

Grüße,
Luggage


Meinst du die Messerklingen, oder in diesem Fall Bayonette !!! dürfen egal wie lang sein? ....soweit ich weis nur 8,5 cm, oder?

und ich darf das `Zeugs´ als Preventionsmaßnahme lustig mit mir herumschleppen???

Gruß Patrice

Luggage
22-06-2006, 23:53
Meinst du die Messerklingen, oder in diesem Fall Bayonette !!! dürfen egal wie lang sein? ....soweit ich weis nur 8,5 cm, oder?

und ich darf das `Zeugs´ als Preventionsmaßnahme lustig mit mir herumschleppen???
Das weiß ich nicht - aber ich habe auch geschrieben, warum ich es für irrelevant in diesem Kontext halte...

Aber darüber hinaus ist die Geschichte ansich natürlich schon etwas seltsam... wüßte wirklich gerne, wo diese Jungs leben, und was so deren Vorgeschichte ist.

Grüße,
Luggage

enraged_Clown
23-06-2006, 05:35
Meinst du die Messerklingen, oder in diesem Fall Bayonette !!! dürfen egal wie lang sein? ....soweit ich weis nur 8,5 cm, oder?

die 8,5cm gelten nur bei springmessern ansonsten ist es egal wie lang die klinge ist. du kannst auch mit nem katana rumrenennen.


und ich darf das `Zeugs´ als Preventionsmaßnahme lustig mit mir herumschleppen???

ja klar, ist doch nicht verboten. :D


Aber darüber hinaus ist die Geschichte ansich natürlich schon etwas seltsam... wüßte wirklich gerne, wo diese Jungs leben, und was so deren Vorgeschichte ist.
hamburg und welche vorgeschichte?

bruceberlin
23-06-2006, 10:06
die 8,5cm gelten nur bei springmessern ansonsten ist es egal wie lang die klinge ist. du kannst auch mit nem katana rumrenennen.

Genau so ist es.
Hier nochmal zum Nachlesen: Anlage 2 WaffG: Verbotene Waffen (http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_2_75.html)

Im Notwehr ist sowieso egal, ob die Waffe legal ist oder nicht.
Du kannst danach natürlich wegen "unerlaubten Waffenbesitzes" verfolgt werden - für die Notwehrsituation ist es egal.

D.h. Du kaufst Dir zum Beispiel in nem Russenladen eine scharfe Knarre (natürlich illegal), und nietest dann aus Notwehr jemanden um.
Solange die Notwehrsituation zweifelsfrei ist, wirst du nicht wegen dem Totschlag belangt. Sondern "nur" wegen unerlaubten Waffenbesitz.

Was allerdings auch bis zu 5 Jahren (in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren) Gefängnis bringen kann. :(
Also so richtig lohnt sich das dann auch nicht.

Beste Grüße vom Bruce

Streetfighter1
23-06-2006, 10:30
Besonders die Bankkarte. *lol*

Schreib mir bitte dann auch die Geheimnummer mit drauf, wenn Du mir diese Kampfsportart lehrst.:confused:

enraged_Clown
23-06-2006, 11:19
Besonders die Bankkarte. *lol*

Schreib mir bitte dann auch die Geheimnummer mit drauf, wenn Du mir diese Kampfsportart lehrst.:confused:

http://images.foren-city.de/images/uploads/selbstverteidigung/telklinge2_251.jpg
ersetze einfach die telefonkarte durch die bankkarte und du hast deine waffe.

allerdings ist diese waffe verboten

DocDog
23-06-2006, 16:34
Dennoch kommt sie viel zu oft vor:mad:

Tobi 90
23-06-2006, 16:41
Also das ist mein erster post:

Ich würde gerne wissen wie es mit waffen aussieht, also damit meine ich alle möglichen hilfsmittel. Das thema interessiert mich weil man öfter grundlos in situationen kommt die extreme handlungen erforden...manchmal sogar lebensbedrohlich und manchmal nur bedrohlich für wertsachen etc. wie das in der stadt so ist...ich wollte mal wissen was ihr so für ne waffe "empfehlen" könnt, so zum mitführen. die müsste halt handlich sein , und müsste jemanden schnell ausschalten (damit meine ich natürlich nicht töten). Und es darf halt keine bleibenden schäden hinterlassen oder töten, also jetzt keine posts dann stich sie halt ab oder so ein scheiss. Wie siehts aus mit ner gaspistole mit pfeffergas oder cs/cn gas etc, bringt das was zu verteidigung auf kleine distanzen, oder sollte es doch eher die rustikale variante sein, sowas wie teleskop oder schlagring ?

da bin ich mal gespannt.
Die Perfekte "Waffe" die Du dafür suchst wirst du ´kaum finden
halte dich am besten an die "obersten Regeln" des Kampfes: vermeide ihn!!

Twist
29-06-2006, 14:00
Im Notwehr ist sowieso egal, ob die Waffe legal ist oder nicht.
Du kannst danach natürlich wegen "unerlaubten Waffenbesitzes" verfolgt werden - für die Notwehrsituation ist es egal.

D.h. Du kaufst Dir zum Beispiel in nem Russenladen eine scharfe Knarre (natürlich illegal), und nietest dann aus Notwehr jemanden um.
Solange die Notwehrsituation zweifelsfrei ist, wirst du nicht wegen dem Totschlag belangt. Sondern "nur" wegen unerlaubten Waffenbesitz.

Was allerdings auch bis zu 5 Jahren (in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren) Gefängnis bringen kann.
Also so richtig lohnt sich das dann auch nicht.

Wenn du in einer Notwehrsituation eine Waffe benutzt, die du nicht besitzen darfst, wirst du trotzdem nicht wegen unerlaubtem Waffenbesitz belangt - die Strafbarkeit wird durch die Notwehrsituation mit aufgehoben.
Allerdings wird man dir die Waffe danach abnehmen.


Das Paradoxe ist nämlich, daß sich auch der U. und K. in einer Notwehrsituation befanden. Denn sie wurden ja auch mit dem Messer bedroht. Vor Gericht könnte das als Provokation ausgelegt werden, welche das Notwehrrecht einschränkt...

Da bitte dann die zeitliche Abfolge beachten.
Wenn X den Y angreift, befindet sich Y in einer Notwehrsituation und sein Handeln ist gerechtfertigt. Gegen rechtskonformes Handeln gibt's aber keine Notwehr, also besteht für X keine Notwehrsituation.
Das gleiche gilt hier. Wenn die zwei Deppen vor der Tür warten, geht von ihnen bei der ersten Handlung der rechtswidrige Angriff aus - dann ist das Rausholen der Messer keine Notwehrbegründende Handlung mehr. (Ists eh nicht, aber egal..)

DocDog
29-06-2006, 23:07
Wenn du in einer Notwehrsituation eine Waffe benutzt, die du nicht besitzen darfst, wirst du trotzdem nicht wegen unerlaubtem Waffenbesitz belangt - die Strafbarkeit wird durch die Notwehrsituation mit aufgehoben.
Allerdings wird man dir die Waffe danach abnehmen.


Das ist so nicht ganz richtig! Du sprichst vom benutzen, im vorherigen Post ging es um den Besitz. Diese beiden Sachen sind voneinander zu trennen.

Das benutzen wird durch die Notwehrhandlung abgedeckt werden. Nichts desto trotz KANN Dir wegen des unerlaubten Besitzes der Prozeß gemacht werden.

Beste Grüße, Doc

Patrice Nouel
29-06-2006, 23:18
PalmSticks kannst du noch verwenden.

Aber wie schon gesagt - must du mit Umgehen können.

Ist aber Klasse.

.

Twist
29-06-2006, 23:27
@DocDog gibts da neue Rechtsprechung?
Habe jedenfalls einige ältere BGH-Urteile im Kopf, bei denen es keine Ahndung des unerlaubten Waffenbesitzes gab.

bruceberlin
01-07-2006, 15:21
Wenn du in einer Notwehrsituation eine Waffe benutzt, die du nicht besitzen darfst, wirst du trotzdem nicht wegen unerlaubtem Waffenbesitz belangt - die Strafbarkeit wird durch die Notwehrsituation mit aufgehoben.

Hmmh. Wäre mir neu.
Wenn Du die Waffe "findest" oder sie irgendwo "rumliegt" und du sie geradeso zu fassen bekommst, vielleicht.
Wenn Du sie aber schon vorher mit dir rumgeschleppt hast, wirst du höchstwahrscheinlich sogar dafür belangt...


Das gleiche gilt hier. Wenn die zwei Deppen vor der Tür warten, geht von ihnen bei der ersten Handlung der rechtswidrige Angriff aus - dann ist das Rausholen der Messer keine Notwehrbegründende Handlung mehr. (Ists eh nicht, aber egal..)

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Art 2, Abs 2 GG
Du musst auch keine "lebensbedrohende Behandlung" hinnehmen, egal, ob dies durch Notwehr gedeckt ist oder nicht (Trutzwehr o.ä.).

Beispiel mit dem Kaufhausdetektiv, der einen Dieb so stark gewürgt hat, daß er verstirbt. Der Dieb hatte Notwehrrechte, da diese Rechte aus dem GG über dem §127 StPo stehen...

Wenn in dem Beispiel die Täter draussen gewartet hätten, ist das erstmal noch kein Angriff. Gehen aber die "Zeugen" mit Messern auf die draußen wartenden los, hätten letztere sicherlich ein Notwehrrecht, denn der "gegenwärtige" Angriff ist wohl der mit dem Messer...

Es gibt auch den Fall des "Zweikampfes" wenn beide auf einen Kampf aus sind und entsprechend provozieren. Notwehr ist dann eine ganz schwere Kiste...

Beste Grüße vom Bruce

BigTony
01-07-2006, 18:38
Ich bin der meinug man sollte nicht extra eine Waffe mit sich führen sondernt ehr sachen die sich als waffe benutzten lassen und auch mal damit trainieren.
Hier mal ein paar beispiele:
Gegenstand:
50 Cent münze (oder auch größere)
Anwendung:
Gegner ins Gesichtwerfen dadurch wird der augenschließreflex (oder wie der auch immer heist) aktiviert und er macht die augen zu. Am besten ist wenn du ihn auch ins auge trifst, dann entweder sofort angreifen oder weglaufen.
Zweite möglichkeit:
das geld zwischen die finger klemmen. wenn du damit auf knochen triffst kann es schon schön weh tun.

Das selbe kann man auch mit schlüsseln machen.

Nr.2
Gegenstand:
Kugelschreiber oder auch bleistift aus plastig (die wo man draufdrücken muss damit die miene rauskommt). Genau so wie ein Kubotan.
Anwendung.
Stechen ins gesicht, in den arm, rippen etc.
beim kugelschreib möglichst daumen auf dem draufdrück knopf lassen so das die mine weit rausguckt.

Nr.3
Gegenstand:
Rucksack, Tasche
Anwendung:
Gegner ins gesicht werfen und je wie wertvoll der inhalt ist, sofort drauf auf den gegner oder weglaufen.
Dort wird genau wie bei den münzen der augenschliesreflex ausgenutzt.

Nr.4
Gegenstand:
Stock, liegt ja eigentlich immer überall einer rum in diesem fall ist es nicht mal wichtig ob morsch oder nicht.
Anwendung: Wenn morsch gegner ins gesicht schlagen damit und dann wenn der stock kaput ist, fäuste hoch und weiter. Wenn er hart ist auf beine, arm und schulter schlagen.

Guck was du sonst noch mt dir rumträgst. Man kann fast alles als Waffe benutzen.

Wichtig ist nur das du mit allen gegenständen auch mal trainiert hast. Es bringt dir nichts wenn man da steht und nicht weiß was man damit machen soll.

Tank
01-07-2006, 20:30
dann stich sie ab




:D sorry ich konnte nicht wiederstehen :D



ihr vergesst die besten bewaffnungen, Bierflaschen und Barhocker, fast immer verfügbar und ziemlich grausam
nennt sich das dann nicht "Zweckentfremdung von Gegenständen" ?

enraged_Clown
02-07-2006, 02:38
ihr vergesst die besten bewaffnungen, Bierflaschen und Barhocker, fast immer verfügbar und ziemlich grausam
nennt sich das dann nicht "Zweckentfremdung von Gegenständen" ?ja ja, die berühmten barhocker bäume und bierflaschen sträucher. immer und ürerall verfügbar?

Schnueffler
03-07-2006, 06:45
Was mich mal wirklich interessieren würde, wer sich hier von euch allen schonmal mit einer Waffe oder einem Gegenstand verteidigt hat!
Ich habe mich einmal mit einem RSG, einem Teleskopschlagstock und einmal mit einer Pistole "verteidigt"! Bei letzterem mußte ich Gott sei Dank nur ziehen und nicht mehr.
Und bei euch?
MfG
Markus

handpratze
03-07-2006, 09:49
Was mich mal wirklich interessieren würde, wer sich hier von euch allen schonmal mit einer Waffe oder einem Gegenstand verteidigt hat!

Hab zwar allerhand Kruppzeuch bei rumliegen (7 OC Sprays, 1 Taser, 3 Gasen mit CN-Munition, 2 Tonfas), musste es allerdings noch nie einsetzen :kaffeetri

Bisher reichte es immer, meine charmante Persönlichkeit einzusetzen :sport069: :D

DocDog
03-07-2006, 19:25
gibts da neue Rechtsprechung?
Habe jedenfalls einige ältere BGH-Urteile im Kopf, bei denen es keine Ahndung des unerlaubten Waffenbesitzes gab.

Hi, wie Du schon selber sagst, gibt es dazu verschiedene Urteile. Das BGH ist ja die höchste Instanz. Die entscheiden nicht darüber, ob Du deshalb angeklagt wirst oder nicht. Das liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft.

In diesem Zusammenhang gibt es auch keine Entscheidung des BGH (welche generell auf alle derartigen Fälle anwendbar wäre), sondern nur Urteile zu einzelnen Fällen.

Zum Thema "finden": Nehmen wir mal den Fall, dass euer ggü. ein Springmesser hat (out of the front, also verboten). Ihr werdet bedroht, dürft euch wehren. Es gelingt euch tatsächlich, den Angreifer zu entwaffnen (bitte keine Diskussionen jetzt, ob und wie Messerabwehr/ -entwaffnung funktioniert oder nicht funktioniert!).
Nun nehmt ihr dieses Messer an euch, um euch vor weiteren Angriffen zu schützen. In diesem Moment besitzt ihr das Messer! Dafür wird euch, so meine Meinung, niemand anklagen/ anzeigen. Ich für meinen Teil würde in so einem Fall zumindest keine Anzeige bezüglich dieses Tatbestandes fertigen.

Schöne Grüße, Doc

BigTony
03-07-2006, 19:54
Uh! uh! uh!
ich hab in meiner liste was ganz ganz wichtiges vergessen!!
Gegenstand:
Schlüssel mit halsband (oder hat das ding nen bestimmten name? naja egal halts son band dings ;) )
Anwendung:
1. Am ende des Bandes fassen und dem gegner mit dem schlüssel treffen
2. Schlüssel aus der Faust nach vorne rausgucken lassen. Vll ein oder zwei.
Die schlüssel sollten ungefähr so stabil sein wie ein haustürschlüssel aber wenn es geht sollte es keiner sein da es ja passieren kann das der schlüssel abbricht und das ist net so doll ;)

Nr.1 hab ich schon mal benutzt aber da hat es als abschreckung gereicht. Hab irgend was gesagt wie: kommst du näher hau ich dir damit so richtig auf die fresse" (und dabei GANZ GANZ böse geguckt :p ) und oh wunder er ist gegangen ^^
fragt mich aber nicht mehr nach der vorgeschichte das war vor 3 Jahren oder so :rolleyes:

enraged_Clown
03-07-2006, 21:09
alles ganz nett, aber wenn man die möglichkeit und das training hat eine legale waffe zu tragen finde ich es auch legitim sie zu führen und ggf. auch einzusetzen.

oliverk71
04-07-2006, 18:24
Sich mit dem Schlüssel zu verteidigen finde ich nicht ratsam, es sei denn es sind alte Schlüssel, die man nicht mehr braucht. Ansonsten guckt man doof, wenn der Schlüsselring das Zeitliche segnet und der Schlüssel in den Händen des Gegners landet. Dann darf man erstmal die Schlösser alle austauschen. Teuer.

oliverk71
04-07-2006, 18:26
Was ist eigentlich mit den Koppelschlossmessern (Belt Buckle Knives)? Sind die nun legal oder nicht? Ich schätze zwar nein, aber die Kugelschreibermesser sind ja auch erlaubt.

Messerjocke2000
04-07-2006, 21:11
Was ist eigentlich mit den Koppelschlossmessern (Belt Buckle Knives)? Sind die nun legal oder nicht? Ich schätze zwar nein, aber die Kugelschreibermesser sind ja auch erlaubt.
Die wie Gürtelschliessen aussehen?
Waffen als Gegenstand des täglichen Gebrauchs getarnt -> verboten
es gibt auch welche, wo das Messer quasi auf dem Verschluss angebracht ist, da KA, werden in DE nicht angeboten, wäre riskant....

Den Kugelschreiber wird dann die Waffeneigenschaft abgesprochen.
Kilian

deggat
04-07-2006, 22:54
Kubotan an Schlüsselband---->
Schlüssel gehen nicht kaputt, kann wie ein Kubotan eingesetzt werden (könnte daran liegen das es einer is), gegner kann auf distanz gehalten werden, gegner kann abgeschreckt bzw verscheucht werden(das wünschenswerteste).
Musste mich noch nie in irgenteiner hinsicht verteidigen, demnach auch nicht mit Waffe. Aber besser vorbeugen, falls es mal drauf ankommt. Würds auch net ohne weiteres einsetzen, wenn ich alleine unterwegs bin und der mir zb 5 euro oder so abnimmt, das wärs mir nich wert. Mir wurd mal mit 13 son Kickboard weggenommen, waren zu zweit und kahmen mir vor wie 3,10m. Der ders mir abnahm fuhr n stück vor, dann hat ihn aber der andere zurpckgewunken und mir freundlicherweise wiedergegeben. Dennoch denke ich jetzt würd ich nichts wirklich anders machn wenn die zu zweit sind und ich allein.

Gruß,
deggat

Pikachu
04-07-2006, 23:29
Also das ist mein erster post:

Ich würde gerne wissen wie es mit waffen aussieht, also damit meine ich alle möglichen hilfsmittel. Das thema interessiert mich weil man öfter grundlos in situationen kommt die extreme handlungen erforden...manchmal sogar lebensbedrohlich und manchmal nur bedrohlich für wertsachen etc. wie das in der stadt so ist...ich wollte mal wissen was ihr so für ne waffe "empfehlen" könnt....

Ich empfehle:
http://www.airventure.de/helidays05/B_Helidays_05_Apache_Static.jpg

Wenn der mal nicht in den Rucksack passt, oder sich eben grad kein Parkplatz findet, immer der grösse nach abwärts. Ne Minigun tuts z.B. auch...

http://www.ritilan.com/archives/images/2004/11/15/111504-6mm-minigun.jpg

Ist übrigends sehr beliebt beim weiblichen Geschlecht:

http://home.nc.rr.com/shayden/minigun.jpg

Aber wenn du kein Mädchen sein willst, bleibst vielleicht doch besser bei ersterem Vorschlag. Von normalen Pistolen würde ich dir eher abraten. Ab 100 Gegnern reicht nun mal einfach die Munition nicht...

---

Mal so unter uns. Wenn einer mit seinen Fäusten auf mich zukommt, geh ich von maximal Dresche beziehen aus. Wenn einer mit nehm Messer auf mich zu kommt, seh ich mein Leib und Leben bedroht. Dementsprechend werde ich mich verhalten. Einige Kampfsportarten lehren Griffe und Hebel, die kontrolliert Schmerzen zufügen, um den Gegner unter Kontrolle zu bekommen. Schmerzen sind normalerweise ein körperlicher Warnhinweis für "gleich geht was kaputt". Wenn einer mit nehm Messer vor mir steht (und ich keine Möglichkeit sehe, wegzurennen), werde ich jede Möglichkeit nutzen, meinem Gegenüber die Arme auszukugeln, Knochen / Gelenke zu brechen oder sein Messer in seinem Körper zu versenken, indem ich diese "Griffe und Hebel" mal bis zum Schluss ausführe.
Wenn das Gesicht nicht reicht. Ein Spray und Nike Air Jordan reichen. :D

enraged_Clown
04-07-2006, 23:44
Einige Kampfsportarten lehren Griffe und Hebel, die kontrolliert Schmerzen zufügen, um den Gegner unter Kontrolle zu bekommen. Schmerzen sind normalerweise ein körperlicher Warnhinweis für "gleich geht was kaputt". Wenn einer mit nehm Messer vor mir steht (und ich keine Möglichkeit sehe, wegzurennen), werde ich jede Möglichkeit nutzen, meinem Gegenüber die Arme auszukugeln, Knochen / Gelenke zu brechen oder sein Messer in seinem Körper zu versenken, indem ich diese "Griffe und Hebel" mal bis zum Schluss ausführe.
endlich sagt einer wie es ist, einfach dem gegner das messer abnehmen und gegen ihn verwenden bzw. vorher erstmal mit hebeln usw. probieren :). du hast es raus pokemon

kediren
04-07-2006, 23:54
http://home.nc.rr.com/shayden/minigun.jpg

die muss verdammt einsam sein..

Diese katholische Mädcheninternate!

Erziehen hardchor-vibrator-käufer!

man o man..

Krümel2
04-07-2006, 23:56
Respekt, wenn du das in der Panik so hin bekommst!:ups:

Gruß,
krümel

Pikachu
05-07-2006, 10:34
Respekt, wenn du das in der Panik so hin bekommst!:ups:

Gruß,
krümel
Wenn du keine Alternative hast (weglaufen etc.), bekommst du nen Adrenalinschub der dich entweder erstarren lässt oder dich auf 180 bringt. Wenn ich (mit nehm Messer) angegriffen werde, würd ich zumindest ein paar Sachen versuchen. Ob das Erfolg hat, steht immer auf nehm anderen Blatt geschrieben (Gegen einen besser Bewaffneten hat man immer schlechtere Karten), aber wenn ich irgend nen Griff durchbekomme, würde ich nicht an den Punkten aufhören, wo ich sonst aufhöre.
Wenn ich in Stasis falle *ggg* werd ich freihlich nichts machen. Die Chance, dass das passiert, ist warscheinlich auch recht hoch. So oft is das (Messerangriffe) bei mir noch nicht passiert. Darum gings mir aber nicht. Es ging mir darum, dass ich eine ganz spezielle Aussage mache, wenn ich einer Person mit einem Messer gegenübertrete. Die Message ist: "Ich nehme keine Rücksicht." . Darüber sollte man sich vorher Gedanken machen, dass impliziert beim Gegenüber unter umständen nämlich auch "Ich nehm keine Rücksicht.".

enraged_Clown
05-07-2006, 12:23
Es ging mir darum, dass ich eine ganz spezielle Aussage mache, wenn ich einer Person mit einem Messer gegenübertrete. Die Message ist: "Ich nehme keine Rücksicht." . Darüber sollte man sich vorher Gedanken machen, dass impliziert beim Gegenüber unter umständen nämlich auch "Ich nehm keine Rücksicht.".
ja dann mach mal.

Pikachu
05-07-2006, 15:18
ja dann mach mal.
:dumm:

enraged_Clown
05-07-2006, 15:33
das musst du sagen, deine bilder sind zwar komisch aber haben wenig mit realität zu tun, und du gehst davon aus das sich der täter beeindrucken lässt von deiner einstellung (fraglich nur wie lange die sich so hält wenn du das messer unter der nase hast) immer dran denken der mit dem messer hat im zweifelsfall die größeren eier oder die niedriegere hemmschwelle

KarateIai
05-07-2006, 16:16
Also die meiner Meinung nach ist ein Kubotan eine der besten SV-Waffen, weil das nicht als Waffe zählt (laut Waffengesetz nur Hilfsmittel) und trotzdem sehr effektiv ist. Okay, wenn man 18 ist kann man natürlich auch "richtige" Waffen nehmen, aber es haben ja nun mal nicht alle das Glück volljährig zu sein :(
Aber es ist ratsam sich die richtige Handhabung von jemand zeigen zu lassen der davon Ahnung hat, da das sonst übel werden kann (mir haben nach dem Lehrgang trotz Anleitung des Trainers die Finger geblutet:sport069: ), aber wenn man es erstmal kann ist das kleine, miese Ding hoch effizient:fight::D. Eigentlich steh ich nicht so auf SV mit Waffen aber Kubotan ist echt empfehlenswert.
mfg KarateIai

Krümel2
05-07-2006, 16:26
@pikachu: Mein Kommentar bezog sich auf den Post von enraged clown! Ich finde es bemerkenswert, wenn er in solch einer bedrohlichen Situation gezielt seinem Gegener einfach so das Messer abnimmt und gegen ihn verwendet!:ups:

Gruß,
krümel

enraged_Clown
05-07-2006, 16:34
@pikachu: Mein Kommentar bezog sich auf den Post von enraged clown! Ich finde es bemerkenswert, wenn er in solch einer bedrohlichen Situation gezielt seinem Gegener einfach so das Messer abnimmt und gegen ihn verwendet!:ups:

Gruß,
krümel
guten morgen


endlich sagt einer wie es ist, einfach dem gegner das messer abnehmen und gegen ihn verwenden bzw. vorher erstmal mit hebeln usw. probieren . du hast es raus pokemon
du würdest ironie nicht erkennen wenn man sie dir auf den ***** nagelt.oh mann!

Krümel2
05-07-2006, 16:50
guten morgen


du würdest ironie nicht erkennen wenn man sie dir auf den ***** nagelt.oh mann!

Frankfurter Slang, oder? Dann nagel ich dir jetzt diesen hier :ironie: auf deinen *****, denn 100% ernst war mein Kommentar auch nicht gemeint, da ich mir nicht sicher war, wie ich deine Aussage verstehen soll!


Gruß,
krümel

Pikachu
05-07-2006, 18:18
das musst du sagen, deine bilder sind zwar komisch aber haben wenig mit realität zu tun, und du gehst davon aus das sich der täter beeindrucken lässt von deiner einstellung (fraglich nur wie lange die sich so hält wenn du das messer unter der nase hast) immer dran denken der mit dem messer hat im zweifelsfall die größeren eier oder die niedriegere hemmschwelle
Für wie gut hälst du meine Chancen den, wenn du siehst, wie ein Schläger mit zwei Kumpels ( :sport069: :sport069: :sport069: ) auf mich zukommt und ich ein Messer ziehe ( :horsie: ) ?
Vielleicht hab ich mich nicht verständlich genug ausgedrückt. Die reine Tatsache, dass da einer ein Messer hat, heisst noch lange nicht, dass sich alle anderen 20 beteiligten in die Büsche schlagen. Die Tatsache, das du der Kerl bist, der ein Messer zieht, heisst nicht zwingend, dass sich deine Lage schlagartig verbessert, sobald der rest sieht, dass du ein Messer in der Hand hälst. Das ein halb besoffener Brügelmensch, die Anwesenheit eines Messer in deiner Hand so interpretiert, wie du es gerne hättest, halte ich auch für ein Gerücht. Wenn ein halb besoffener Brügelmensch eine Ladung aus diesen netten kleinen Sprühdosen ins Gesicht bekommt, ist glaub ich egal, wie er was interpretieren würde. Auf jedenfall hast du erstmal 5 Minuten Zeit, die Beine unter die Arme zu klemmen...

Der Threat heisst übrigends "Selbstverteidigung mit Waffen", was soviel bedeutet wie "Selbstverteidigung mit Waffen"... was ich damit sagen will, ich hab versucht (offensichtlich missglückt) zu beschreiben, dass beim Aggressor so rein Hirntechnisch auch was vor sich geht. Wenn ich ein Messer ziehen muss, hab ich meistens sowieso schon verloren. Das ich als Täter mit nehm Messer gut dastehe, hab ich bereits verstanden. Hier gehts aber nicht um "Überfall mit Waffen, was empfehlt ihr?" sondern um "Selbstverteidigung mit Waffen" :D

Klaus
06-07-2006, 14:18
Das Problem stellt sich nur durch unsere beknackte Justiz, die gerne das Opfer verurteilt wenn es sich viel zu doll gewehrt hat und der oder die armen Täter sich dabei verletzt haben. Waffentechnisch gesehen ist der Kampf eines oder mehrerer nicht hervorragend ausgebildeter unbewaffneter Angreifer gegen jemanden der ein entsprechend geeignetes Messer hält und damit arbeiten kann ziemlich aussichtslos. Sofern man bestimmte Regeln einhält, kann einem das Messer praktisch nicht entwunden werden, und selbst wenn man von mehreren Leuten zu Boden gewuchtet wird, ist da viel Zeit und Gelegenheit dafür zu sorgen daß diejenigen die auf einem liegen nicht mehr zu retten sind. Ob man damit vor Gericht durchkommt ist eine andere Sache. Ich denke, man erweckt auch einen gewissen Eindruck wenn man mit dem Messer eine Haltung einnimmt die offensichtlich "Kampfschwein ohne Skrupel" anzeigt, als wenn man so aussieht als wolle man nicht kämpfen. Letzten Endes bedeutet Messerkampf aber auch eine gewisse Vorwärtsverteidigung, wenn sich die freundlichen Täter in Formation gruppieren und ein taktisches Vorgehen zeigen. Es empfiehlt sich aus juristischen Gründen allerdings wohl, Schnitte nicht tödlicher Art zu probieren während man den Rückzug antritt. Ich weiß allerdings daß falls ich mal mit einem Rudel Idioten zu tun habe die dann noch hinter mir herlaufen und mich "stellen" wollen, das ganze wie ein Film aussehen wird. Da wird derjenige der es probiert dann eventuell den Löffel abgeben. Im Augenblick vermeide ich aber daß es dazu kommt, ich trage kein Messer, und bewege mich auch nicht in Gegenden wo es zu solchen Übergriffen kommt. Letzteres ist vermutlich allen zu empfehlen die auf Nummer Sicher gehen wollen. Als mehr oder weniger legale sinnvolle SV mit Waffen wäre sicher ein Teleskopstock eine sinnvolle Sache, aber ohne Können und physische Fitness und Robustheit geht sowas nicht. Starke Schmerzen und KOs appliziert man so leichter, allerdings muß man eben immer noch gewisse Agilität mitbringen damit man nicht einfach über den Haufen gerannt oder geprügelt wird. Völlig regungslos steht ein "Angreifer" nämlich nicht in der Gegend. Um Training wird man nicht herumkommen, außer man ist auch so fit (Sport).