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Vollständige Version anzeigen : Frage zu einem Fitnessvertrag



Harlekin
06-03-2006, 14:39
Hi,
Da in meiner Stadt ein neues Fitnessstudio eröffnet, habe ich mir
überlegt ob ich nicht dort trainiere. Ich bin also hingegangen und habe
mir den Vertrag geholt um ihn mir Zuhause genau durchzulesen.
Mir sind ein paar Dinge aufgefallen und ich weiß nicht was ich davon halten soll.
Vielleicht könnt ihr mir helfen :

( Die Kette heißt Clever Fit, vielleicht hat jemand Erfahrungen mit denen )

- Clever Fit ist berechtigt den Mitgliedsbeitrag einmal jährlich anzupassen, jedoch um maximal 2 Euro monatlich...

=> Was bedeutet das für mich ? Wenn ich einen Vertrag abschließe über 12 mal 19,90 monatlich dann können die mir doch nicht den Beitrag erhöhen, oder ? Ist das überhaupt gültig ? Und was heißt 2 Euro monatlich, einmal im Jahr ? Können die etwa um 2x12 Euro jährlich erhöhen ?


- Clever Fit ist jederzeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Der Kunde kann daraus keinen Schadensersatz fordern.

=> Wieso können die mir kündigen wenn ich gegen nichts verstoße ?

Ryo
06-03-2006, 17:10
Da steht doch 2euro Monatlich!

Die dürfen also pro jahr den Monatsbetrag um 2euro nach oben oder unten verändern.

Meines erachtens hat man bei verträgen ein ausserordentliches kündigungsrecht wenn sich die Gebühren erhöhen.

Das heisst übrigens statt 19,90 dann bis zu 17,90eur oder 21,90eur im Monat.

Die Kündigungsklausel haben se wohl zum schutz drinne ;)
Falls ihnen mal ein "Kunde" nicht passt ;)

temic
06-03-2006, 19:44
Meines erachtens hat man bei verträgen ein ausserordentliches kündigungsrecht wenn sich die Gebühren erhöhen.

So pauschal ist das nicht richtig. Es wird zwar von vielen angenommen, dass dies so wäre, weil sie dabei an Versicherungsverträge denken, aber tatsächlich ist es beim Fitnessstudio meistens so, dass sie der Vetragsautonomie unterliegen. Daraus folgt, dass sie kein Sonderkündigungsrecht gewähren müssen. Im Gegenteil, die Anpassungsklausel im Vertrag soll dies gerade verhindern. Wäre sie nicht im Vertrag enthalten und man hätte ein festes Entgelt vereinbart, würde man bei jeder Erhöhung mit dem Kunden neu verhandeln müssen, getreu dem Motto: Zahle bitte mehr oder verlass das Fitnesstudio.
Dies wäre der Fall bei einem "gewerblichen" Fitnesstudios. Würde es sich bei dem Fitnesstudio tatsächlich um einen "Verein" handeln, der "Mitglieder" hätte, bräuchte er solch eine Klausel gar nicht in seinen Verträgen, da es bei einem eingetragenen Verein kein außerordentliches Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung gibt. Grund: Die Mitglieder beschließen die Beitragserhöhung.

Lange Rede kurzer Sinn: Es gibt kein generelles Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen. Ausnahme: Versicherungen.

Ryo
06-03-2006, 19:58
Es gibt kein generelles Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen. Ausnahme: Versicherungen.

Sowie..
Handyverträge, Telefonverträge und ähnliches :P

temic
06-03-2006, 20:30
... Verträge mit Stromanbietern, demnächts dann auch Gaslieferungen usw.
Praktisch gibt es solch ein Kündigungsrecht bei allen, was mal mehr oder weniger dem staatlichen Monopol unterlag und anschließend Privatisiert wurde, bzw. wo dann die dazugehörigen Märkte liberalisiert worden sind. Sinn und Zweck: Förderung und Sicherstellung des Wettbewerbes.;)

HAQUEE
06-03-2006, 21:25
20 euro ist aber n bischn teuer würd ich mal sagen ...

Kannix
06-03-2006, 22:23
20 euro ist aber n bischn teuer würd ich mal sagen ...
Wie bitte? Was zahlst Du denn für Gymkwan?

Skorpion75
09-03-2006, 00:02
20 euro ist aber n bischn teuer würd ich mal sagen ...
Finde ich eigentlich noch recht günstig, deswegen wird diese Anpassungsklausel drin sein.

Die Studios, die ich in meiner Gegend kenne, verlagen alle 50-60 €. :ups:
Und da überlegt man sich schon, ob man hingeht.

Würde mich auch interessieren, wieviel Du zahlst. Bekommst Du dort Rabatte?

Angel_E
09-03-2006, 07:01
20 euro ist aber n bischn teuer würd ich mal sagen ...

Für einen Verein pro Monat ja, sonst sind 20 Euro eher günstig!