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Vollständige Version anzeigen : besitzen eines messers



Svenja
19-03-2006, 04:27
mal ne frage:

was haltet ihr davon sich ein messer als allgemeine sv zuzulegen?
also eines, das ihr dann immer in der hosentasche mit euch tragt und es wirklich nur im notfall einsetzten wuerdet.

ich habe eben in einem forum gelesen, es sei verboten einfach ein messer mit sich zu tragen... is das wirklich wahr?



Sv

jkdberlin
19-03-2006, 07:42
Nein, das Führen eines Messers ist pauschal erstmal nicht verboten. Einschränkungen (Grösse, öffentliche Veranstaltungen, Mechanismen des Messers) siehe Waffen-Gesetz.

Grüsse

enraged_Clown
19-03-2006, 09:03
man solte im eigenen interresse das messer allerdings nicht einfach so mit sich rum tragen, sondern auch wissen wie man damit umgeht. ein messer zur sv einfach eingesteckt wird im ernstfalle ein boomerang der schnell zu mir zurückkommt. ausserdem muss die bereitschaft zum waffeneinsatz, zum zweck der sv da sein.

verboten um es auszusprechen sind u.a. fallmesser (ausnahme rettungsmesser), balisong (butterfly) stossdolche (griff verläuft quer zu klinge), bestimmte sprinmessertypen (z. b. stillet) das bezieht sich auf das führen und den besitz

bei veranstaltungen wie volksfesten und versammlungen wie demonstrationen und mahnwachen ist das tragen von messern ebenfalls verboten. in diskotheken o. ä. ist der hausherr berechtigt das tragen von messern in den räumlichkeiten zu untersagen (hausrecht)

nicht alle messer sind als waffe einzustufen oder werden rechtlich so gesehen. (z.b taschenmesser, multitools)

messer mit dem zusatz "kampfmesser" oder "tactical" dagegen sind als waffe einzustufen. besitz und führen ist demnach erst ab vollendung des 18 lebensjahres erlaubt.

ansonsten kannst dich hier nochmal informiern (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_75.html)

samkor
19-03-2006, 14:00
hmm ich denke mal wenn du angegriffen wurdest und hinterher vor gericht aussagst, dass du keine Schuld hättest und dich als friedfertiges Opfer ausgibst, dann nimmt man dir das nicht wirklich ab wenn du ein butterfly in der jacke dabei hattest.:(

jkdberlin
19-03-2006, 14:08
Ein Butterfly-Messer ist ja auch laut Waffen-Gesetz verboten...

Grüsse

Luggage
19-03-2006, 14:26
hmm ich denke mal wenn du angegriffen wurdest und hinterher vor gericht aussagst, dass du keine Schuld hättest und dich als friedfertiges Opfer ausgibst, dann nimmt man dir das nicht wirklich ab wenn du ein butterfly in der jacke dabei hattest.:(
Beim Threadersteller handelt es sich allem Anschein nach um ein Mädchen, und einem solchen wird in der Regel viel eher die Legitimation zugesprochen ein Messer oder andere Dinge zur SV zu tragen.

Der wichtigste Punkt in diesem Zusammenhang scheint mir in der Tat die Fähigkeit mit dem Messer umzugehen zu sein, ebenso wie die geistige Vorbereitung auf entsprechende Situationen. Es macht keinen Sinn ein meisterlicher Messerkämpfer zu sein, wenn man es dann im Ernstfall gelähmt vor Angst nicht fertig bringt den Folder zu öffnen. Gleichsam muss man sich im klaren sein: Zieht man ein Messer muss man bereit sein das Gegenüber kompromisslos abzustechen! Sonst läßt man es lieber bleiben, mag doch das Ziehen einer Waffe die Situation maßgeblich eskalieren lassen und unter Umständen dann schlussendlich das eigene Leben kosten, handelt man nicht konsequent genug.

Grundsätzlich bin ich gegen das Tragen von Waffen im Alltag, da ich auf der einen Seite bei den wenigsten Zeitgenossen in Deutschland eine echte Notwendigkeit dafür sehe, auf der anderen Seite aber dadurch eine extrem erhöhte Eskalationsgefahr fürchte. Allerdings gilt das eher für männliche Mitmennschen, da diese im Schnitt doch eine Menge mehr Aggressionspotential in sich tragen, das Bedürfnis haben, sich stark zu fühlen und diese Stärke u.U. auch unter Beweis zu stellen. Frauen werden da wohl eher besonnener handeln (natürlich nicht alle...).

grüße,
Luggage

Savateur
19-03-2006, 14:35
verboten um es auszusprechen sind u.a. fallmesser (ausnahme rettungsmesser), balisong (butterfly) stossdolche (griff verläuft quer zu klinge), bestimmte sprinmessertypen (z. b. stillet)

Was ist denn ein Fallmesser ?
unter den anderen Messern kann ich mir was vorstellen aber ein Fallmesser sagt mir jetzt nichts.

Grüße
Stefan

fer de lance
19-03-2006, 15:00
mal ne frage:

was haltet ihr davon sich ein messer als allgemeine sv zuzulegen?
also eines, das ihr dann immer in der hosentasche mit euch tragt und es wirklich nur im notfall einsetzten wuerdet.

ich habe eben in einem forum gelesen, es sei verboten einfach ein messer mit sich zu tragen... is das wirklich wahr?



Sv

In Sachen Messerberatung steht dir unser Sam Fisher ganz sicher gerne zu Verfügung.

f

hagakure22
19-03-2006, 15:24
Was ist denn ein Fallmesser ?
unter den anderen Messern kann ich mir was vorstellen aber ein Fallmesser sagt mir jetzt nichts.

Grüße
Stefan
ein fallmesser ist ein messer das meist von fallschirmjäger verwendet wirt.es ist eine art verlängerungsmesser ohne federmechanismuss.http://http://www.messer.eldirko.net/images/locks/druckverschluss-am-griffruecken-Fallmesser_M1937_P-Weye.jpg (http://www.messer.eldirko.net/images/locks/druckverschluss-am-griffruecken-Fallmesser_M1937_P-Weye.jpg) mfg.hagakure22

^v^_vampir_^v^
19-03-2006, 18:20
Ich rate Dir dringend davon ab, ein Messer zur Verteidigung rumzuschleppen.
Es gibt sicher bessere Geräte...Ich denke da speziell an einen Eletroschocker mit integriertem Pfeffer- (bzw. für Menschen) GS-Spray z.b. den ScorpyMax 500.000. Die kannst Du am Gürtel im Holster tragen...naturlich unter der Jacke ;o) Die Benutzung verursacht keinen gefährlichen Verletzungen...und das Spay hält Dir den Angreifer auf Distanz. Zudem: wer rechnet schon damit, dass aus einem Elektroschocker Spray auf 2-3 Meter schiesst? Ist ein super Überraschungseffekt.

Wenn Du das Messer einsetzen willst kostet das auch Nerven...immerhin geht es da ans Leben des Gegenüber. Wenn der Dich dann in Notwerd halbtot (und das ist noch minde) schlägt, bekommt er sogar noch Recht. Verletzt Du ihn hingegen, steht in jedem Fall der Staatsanwalt vor Deiner Tür. Die Benutzung eines Messers zu rechtfertigen wird dann sicher nicht ganz einfach.

Ich hoffe, Du findest neben intensiver Messerberatung hier auch Leute, die sich mit Strafrecht auskennen und vielleicht auch ein paar aus dem Sicherheitsgewerbe.
Das Messer ist in meinen Augen die denkbar schlechteste Lösung.

enraged_Clown
19-03-2006, 18:34
Ich rate Dir dringend davon ab, ein Messer zur Verteidigung rumzuschleppen.
Es gibt sicher bessere Geräte...Ich denke da speziell an einen Eletroschocker mit integriertem Pfeffer- (bzw. für Menschen) GS-Spray z.b. den ScorpyMax 500.000. Die kannst Du am Gürtel im Holster tragen...naturlich unter der Jacke ;o) Die Benutzung verursacht keinen gefährlichen Verletzungen...und das Spay hält Dir den Angreifer auf Distanz. Zudem: wer rechnet schon damit, dass aus einem Elektroschocker Spray auf 2-3 Meter schiesst? Ist ein super Überraschungseffekt.

Wenn Du das Messer einsetzen willst kostet das auch Nerven...immerhin geht es da ans Leben des Gegenüber. Wenn der Dich dann in Notwerd halbtot (und das ist noch minde) schlägt, bekommt er sogar noch Recht. Verletzt Du ihn hingegen, steht in jedem Fall der Staatsanwalt vor Deiner Tür. Die Benutzung eines Messers zu rechtfertigen wird dann sicher nicht ganz einfach.

Ich hoffe, Du findest neben intensiver Messerberatung hier auch Leute, die sich mit Strafrecht auskennen und vielleicht auch ein paar aus dem Sicherheitsgewerbe.
Das Messer ist in meinen Augen die denkbar schlechteste Lösung.
e-schocker? naja da musst du deinen gegner aber schon recht nahe ran lassen und besser bist du mit den dingern vor gericht sicherlich auch nicht gestellt. dazu kommt, e-schocker sind im vergleich zu einem kleinen handlichen folder recht sperrig und nicht für die hosentasche. vorallem, gesundheitlich unbedenklich sind sie auch nicht. ausserdem legitimiert im falle eines einsatzes des messers zur sv die nach §32 StgB "erforderniss" das mittel.

BeowulfOF
19-03-2006, 18:46
man solte im eigenen interresse das messer allerdings nicht einfach so mit sich rum tragen, sondern auch wissen wie man damit umgeht. ein messer zur sv einfach eingesteckt wird im ernstfalle ein boomerang der schnell zu mir zurückkommt. ausserdem muss die bereitschaft zum waffeneinsatz, zum zweck der sv da sein.


Absolute Zustimmung!

Ein Messer zu führen ist nicht einfach, sowohl der Umgang muss gelernt sein, als auch die Psyche. Es ist schon einiges an Überwindung notwendig, um jemanden zu verletzen. Im Rahmen der Notwehr muss die Abwehrhandlung erforderlich sein, aber auch Verhältnismässig.

Wenn eine junge Frau von 55Kg, einen Bullen von 120Kg abwehren muss, so kann ein Messer auf Seiten der Frau durchaus Verhältnismässig sein, vielleicht sogar wirklich erforderlich, jedoch höchstwahrscheinlich nicht erfolgreich, da der Umgang mit dem Messer nicht effizient genug sein wird.

Bisher hatte ich ein paar Situationen, wo Messer im Spiel waren, 90% davon endeten unblutig, da die Kiddies sich nicht getraut haben, das Messer einzusetzen. Erst wurde geposed, und als sie merkten, das ich nicht drei Schritte zurücksprang, sondern zwei vorwärts machte, sind sie weggerannt. Die zwei, die mich wirklich mit nem Messer mal angegriffen hatten, konnten damit nicht umgehen, weswegen sie sehr schnell entwaffnet wurden.

MFG BeowulfOF

Schnueffler
20-03-2006, 07:50
In was für Situationen und von wem wurdest du denn mit Messern angegriffen? Und vor allem, WO? In Essen? Ggf. Katernberg, HBf?
MfG
Markus

Sam Fisher
20-03-2006, 10:07
Wir haben vorgestern ja einen Messerkampf-Workshop mit Christof Fröhlich in meiner Schule durchgeführt. Wir waren so begeistert, dass wir beschlossen haben, jeden zweiten Samstag mit Christof Messerkampf zu trainieren. Es wird also in naher Zukunft regelmässig Messerkampf auf hohem Niveau bei mir trainiert werden. Trainiere einfach bei uns wieder mit und entscheide dich dann.

Ein Messer sollte man nur mitnehmen, wenn man auch damit umgehen kann und sich über die Wirkung eines Messers wirklich im klaren ist. Ein Messer ist kein Zaubergegenstand, der alle Ängste und Gefahren einfach beseitigt. Man solllte es sich gut überlegen.

CSSD/SC Deutschland
20-03-2006, 10:31
Hallo Svenja,
besuch am besten mehere Seminare/ Workshops/ Trainingseinheiten die sich tatsächlich mit der Selbstverteidigung mit dem Messer auseinandersetzen.
Und ich meine Selbstverteidigung, also kein Messer-"Kampf", keine "Pseudo-Militär-Dinger" etc.
Eine vernünftige Veranstaltung zum Thema setzt sich auch genau mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinander und verliert auch ein paar Worte zur gesellschaftlichen Akzeptanz und auch ein paar moralische Überlegungen ( ja, einige können jetzt lachen). Trainiert sollten dann auch Situationen, und so realistisch wie möglich.
Dann treff Deine Entscheidung aufgrund dieser Trainingserfahrung. Ein guter Trainer hilft Dir dabei und geht auf Deine Fragen und Bedürfnisse ein.


Viel Glück und Erfolg dabei


Grüße

Florian

schneereiter
20-03-2006, 14:14
enraged Clown schrieb :

...bei veranstaltungen wie volksfesten und versammlungen wie demonstrationen und mahnwachen ist das tragen von messern ebenfalls verboten. in diskotheken o. ä. ist der hausherr berechtigt das tragen von messern in den räumlichkeiten zu untersagen (hausrecht).....

Schneereiter antwortet:
Das stimmt meiner Meinung nach nicht ganz. Man darf bei den von Dir gennanten Veranstultungen keine Waffen im Sinne des §1 Abs. 2 führen. Alle Messer die nicht als Waffe eingestuft sind kann man zu solch genannten Veranstaltungen mitnehmen. Ratsam ist es allerings nicht !!!

enraged Clown schrieb:
nicht alle messer sind als waffe einzustufen oder werden rechtlich so gesehen. (z.b taschenmesser, multitools)

Schneereiter antwortet:
stimmt..


enraged Clown schrieb:
messer mit dem zusatz "kampfmesser" oder "tactical" dagegen sind als waffe einzustufen. besitz und führen ist demnach erst ab vollendung des 18 lebensjahres erlaubt.


schneereiter antwortet:
Nicht unbedingt, auch hier ist die Sache sehr schwammig, vor allem bei dem Begriff "tactical"

Was als Waffe zählt steht ausdrücklich im Wffg. nicht mehr oder weniger. Mit Logik kommt man hier nicht weiter. Wenn ich mir z.B. einen kleinen Springer von MT mit 6cm Klinge anschaue ( zählt z.d. Waffen ) und ich nehme als Beispiel den Folder Nemesis oder MPC von Exrema Ratio mit dem jedes Kind rumlaufen darf. :cool:

Schneereiter

enraged_Clown
20-03-2006, 14:28
enraged Clown schrieb :

...bei veranstaltungen wie volksfesten und versammlungen wie demonstrationen und mahnwachen ist das tragen von messern ebenfalls verboten. in diskotheken o. ä. ist der hausherr berechtigt das tragen von messern in den räumlichkeiten zu untersagen (hausrecht).....

Schneereiter antwortet:
Das stimmt meiner Meinung nach nicht ganz. Man darf bei den von Dir gennanten Veranstultungen keine Waffen im Sinne des §1 Abs. 2 führen. Alle Messer die nicht als Waffe eingestuft sind kann man zu solch genannten Veranstaltungen mitnehmen. Ratsam ist es allerings nicht !!!

enraged Clown schrieb:
nicht alle messer sind als waffe einzustufen oder werden rechtlich so gesehen. (z.b taschenmesser, multitools)

Schneereiter antwortet:
stimmt..


enraged Clown schrieb:
messer mit dem zusatz "kampfmesser" oder "tactical" dagegen sind als waffe einzustufen. besitz und führen ist demnach erst ab vollendung des 18 lebensjahres erlaubt.


schneereiter antwortet:
Nicht unbedingt, auch hier ist die Sache sehr schwammig, vor allem bei dem Begriff "tactical"

Was als Waffe zählt steht ausdrücklich im Wffg. nicht mehr oder weniger. Mit Logik kommt man hier nicht weiter. Wenn ich mir z.B. einen kleinen Springer von MT mit 6cm Klinge anschaue ( zählt z.d. Waffen ) und ich nehme als Beispiel den Folder Nemesis oder MPC von Exrema Ratio mit dem jedes Kind rumlaufen darf. :cool:

Schneereiter

bitte mal das ganze mit quoten ;)

tenchi
20-03-2006, 15:44
Habe dazu ne Frage an die Rechtsknechte...

Mir wurde zugetragen (und ich habe es letztens auch irgendwo gelesen), dass öffentliche verkehrsmittel auch als öffentliche veranstaltungen gelten... :ups:

Kann da vllt. irgendwer was zu sagen?

Ich persönlich trage in der Bahn nämlich üblicherweise - wie viele andere auch - ein Messer...

schneereiter
20-03-2006, 16:00
bitte mal das ganze mit quoten ;)


moinsen enraged Clown...

keine Ahnung wie ich das geschafft habe. Staunte selber nicht schlecht darüber...:D


groetjes

Schneereiter

schneereiter
20-03-2006, 16:10
Habe dazu ne Frage an die Rechtsknechte...

Mir wurde zugetragen (und ich habe es letztens auch irgendwo gelesen), dass öffentliche verkehrsmittel auch als öffentliche veranstaltungen gelten... :ups:

Kann da vllt. irgendwer was zu sagen?

Ich persönlich trage in der Bahn nämlich üblicherweise - wie viele andere auch - ein Messer...

Fühle mich zwar nicht als Rechtsknecht, geschweige überhaupt als Knecht aber ich antworte einfach mal...:D

Das ist meistens das Problem des Hörensagen oder irgendwo mal was gelesen zu haben.
Im Gesetzestext steht absolut nichts von dem was du genannt hast. Ich kann mir daher nicht vorstellen dass da etwas von dran sein soll. Es wird immer viel geschrieben und erzählt, sei es über die Größe von Messern, von Auto`s o.ä.

Wenn ich danach gehen würde, was andere erzählen dürfte ich fast nie ein Messer bei mir tragen. So trainiere ich z.B. in der warmen Jahreszeit auch ganz lustig mit meinem Schwert in einem Park. Obwohl selbst mein Trainer meint das währe verboten..:rolleyes: Ich muß natürlich sagen dass ich knapp über 18 bin und natürlich meinen Ausweis dabei habe.

Schneereiter

PS: Viele reden vom öffentlichen Verkehr, aber keiner traut sich....*ggg*

chamber
20-03-2006, 16:17
Hallo Svenja,
besuch am besten mehere Seminare/ Workshops/ Trainingseinheiten die sich tatsächlich mit der Selbstverteidigung mit dem Messer auseinandersetzen.
Und ich meine Selbstverteidigung, also kein Messer-"Kampf", keine "Pseudo-Militär-Dinger" etc.
Eine vernünftige Veranstaltung zum Thema setzt sich auch genau mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinander und verliert auch ein paar Worte zur gesellschaftlichen Akzeptanz und auch ein paar moralische Überlegungen ( ja, einige können jetzt lachen). Trainiert sollten dann auch Situationen, und so realistisch wie möglich.
Dann treff Deine Entscheidung aufgrund dieser Trainingserfahrung. Ein guter Trainer hilft Dir dabei und geht auf Deine Fragen und Bedürfnisse ein.



Hallo Florian,

ich würde auch gerne mal einen Workshop besuchen, nur habe ich bei mir im Umkreis (Darmstadt) was zu finden. Hast du da eventuell Infos? Bzw. was bringt denn so eine Veranstaltung für jemanden, der noch nie was in dieser Richtung gemacht hat?

enraged_Clown
20-03-2006, 16:35
moinsen enraged Clown...

keine Ahnung wie ich das geschafft habe. Staunte selber nicht schlecht darüber...:D


groetjes

Schneereiter
sorry aber mit quoten wärs leichter. aber naja

TacHead
20-03-2006, 17:10
Das A und O ist, wie gesagt, die technische Beherrschung in Verbindung mit Wille und Fähigkeit, das Messer auch einzusetzen.
Übr das Für und Wider kann man kontrovers dikutieren, aber das bringt nix - es liegt bei Dir und prinzipiell spricht nix dagegen.
Mein Tipp: denke gründlich über Deine Motivation nach und dann darüber, ob ein anderer Gegenstand wie z.B. ein Pfefferspray (auch damit muss man üben) nicht sinnvoller wäre. In Sachen Messer: fang' mit dem Training an und kümmere Dich erst dann um Auswahl und Beschaffung.

tenchi
20-03-2006, 17:13
Das ist meistens das Problem des Hörensagen oder irgendwo mal was gelesen zu haben.
Im Gesetzestext steht absolut nichts von dem was du genannt hast.


ich zitiere: "[...] oder ähnliche öffentliche veranstaltungen"



Ich kann mir daher nicht vorstellen dass da etwas von dran sein soll.


Das konnte ich zwar erst auch nicht, aber da unwissen nicht vor strafe schützt würde ich es gerne wissen.. d.h. qualifizierte aussage über das gesetz und seinen wirkungsbereich anhand einer "offiziellen" auslegung.. und die haben nunmal normalerweise nur die juristen unter uns.. bzw. verstehen sie..

F. Büchner
20-03-2006, 17:50
ich denke , es ist fast alles gesagt worden.
ich befürworte das tragen von messern ,zur sv bei frauen auch.
als frau , unbewaffnet gegen einen , wahrscheinlich viel schwereren mann, hat wenig aussicht auf erfolg.
sie muß natürlich damit umgehen können , was aber nicht gleich bedeutet, daß sie eine herausragende messerkämpferin sein muß.
frauen verteidigen sich in anderen situationen , gegen andere gegner , als männer es tun .
solche frauenspezifischen situationen müssen betrachtet und trainiert werden.
die messertechniken reduzieren sich dann erstmal auf einige wenige.
danach kann man drauf aufbauen und vertiefen.

gruß , frank

www.bahalana-hamburg.de

enraged_Clown
20-03-2006, 18:14
ich denke , es ist fast alles gesagt worden.
ich befürworte das tragen von messern ,zur sv bei frauen auch.
als frau , unbewaffnet gegen einen , wahrscheinlich viel schwereren mann, hat wenig aussicht auf erfolg.
sie muß natürlich damit umgehen können , was aber nicht gleich bedeutet, daß sie eine herausragende messerkämpferin sein muß.
frauen verteidigen sich in anderen situationen , gegen andere gegner , als männer es tun .
solche frauenspezifischen situationen müssen betrachtet und trainiert werden.
die messertechniken reduzieren sich dann erstmal auf einige wenige.
danach kann man drauf aufbauen und vertiefen.

gruß , frank

www.bahalana-hamburg.de
:halbyeaha gut gebrüllt löwe

CSSD/SC Deutschland
20-03-2006, 18:24
Hallo Florian,

ich würde auch gerne mal einen Workshop besuchen, nur habe ich bei mir im Umkreis (Darmstadt) was zu finden. Hast du da eventuell Infos? Bzw. was bringt denn so eine Veranstaltung für jemanden, der noch nie was in dieser Richtung gemacht hat?

Lass uns das mal lieber per Email klären, ich will den Thread dafür nicht missbrauchen.

@frank:
So sehe ich das auch.


Grüße

Florian

^v^_vampir_^v^
20-03-2006, 18:37
e-schocker? naja da musst du deinen gegner aber schon recht nahe ran lassen und besser bist du mit den dingern vor gericht sicherlich auch nicht gestellt. dazu kommt, e-schocker sind im vergleich zu einem kleinen handlichen folder recht sperrig und nicht für die hosentasche. vorallem, gesundheitlich unbedenklich sind sie auch nicht. ausserdem legitimiert im falle eines einsatzes des messers zur sv die nach §32 StgB "erforderniss" das mittel.

e-schocker mit spray!!! distanz ca.2-3 meter. die schaffst du mit einem messer definitiv nicht. abgesehen davon ist ein messer auch eine nahkampfwaffe also zum elektroschocker auch kein anderer abstand.

und was die verhältnismässigkeig angeht, schneidet das messer deutlich schlechter vor gericht ab.
ein kontakt mit dem e-schocker wirft den gegner zu boden...oder blockt ihn ab. erst kontakte über 5 sekunden können bei kreislaufschwachen personen gesundheitliche schäden zur folge haben. wie hoch ist denn die chance auf unversehrtheit des angreifers, wenn du dich mit dem messer verteidigst?

militärischer nahkampf und selbstverteidigung sind schon unterschiedlich.

enraged_Clown
20-03-2006, 19:36
e-schocker mit spray!!! distanz ca.2-3 meter. die schaffst du mit einem messer definitiv nicht. abgesehen davon ist ein messer auch eine nahkampfwaffe also zum elektroschocker auch kein anderer abstand.

und was die verhältnismässigkeig angeht, schneidet das messer deutlich schlechter vor gericht ab.
ein kontakt mit dem e-schocker wirft den gegner zu boden...oder blockt ihn ab. erst kontakte über 5 sekunden können bei kreislaufschwachen personen gesundheitliche schäden zur folge haben. wie hoch ist denn die chance auf unversehrtheit des angreifers, wenn du dich mit dem messer verteidigst?

militärischer nahkampf und selbstverteidigung sind schon unterschiedlich.
ja was denn nun? shocker oder spray? sag mir bitte was du mit dem eshocker noch machen kannst als jemanden mutwillig ausser gefecht zu setzen? egal ob jetzt zu verteidigung oder aus beutetrieb.
ich will jetzt auch nicht disskutieren was besser geeignet ist, aber wenn du dich mit dem e-shocker verteidigst wird man dich vorwerfen ihn überhaupt dabei gehabt zu haben. man kann so ein ding nämlich auch ganz gut für dunkle machenschaften missbrauchen. von meinem taschenmesser (einhandfolder) kann ich immer noch behaupten ihn als werkzeug zu nutzen. und ungefährlich wie du hier vorgibst sind eshocker nicht. ausserdem was interssiert mich die unversertheit des angreifers? wer das orchester bestellt tanzt auch nach deren musik.

^v^_vampir_^v^
20-03-2006, 20:05
ja was denn nun? shocker oder spray? sag mir bitte was du mit dem eshocker noch machen kannst als jemanden mutwillig ausser gefecht zu setzen? egal ob jetzt zu verteidigung oder aus beutetrieb.
ich will jetzt auch nicht disskutieren was besser geeignet ist, aber wenn du dich mit dem e-shocker verteidigst wird man dich vorwerfen ihn überhaupt dabei gehabt zu haben. man kann so ein ding nämlich auch ganz gut für dunkle machenschaften missbrauchen. von meinem taschenmesser (einhandfolder) kann ich immer noch behaupten ihn als werkzeug zu nutzen. und ungefährlich wie du hier vorgibst sind eshocker nicht. ausserdem was interssiert mich die unversertheit des angreifers? wer das orchester bestellt tanzt auch nach deren musik.

such doch mal nach aktuellen angeboten im internet (schocker mit integriertem spray...und vor allem, lies alles, was da steht auch hinsichtlich ihrer wirkung. es erklärt dir die frage!!!
und deine argumente...sind schon lustig. ich führe hier keinen ego-krieg gegen dich. aber ich hoffe, du landest mit der einstellung nicht vor gericht. kenne genug solche fälle. die strasse ist kein kriegsschauplatz.

ansonsten...nimm ruhig dein messer und werd seelig damit. es ist ja nicht mein leben, was du im zweifelsfall ruinierst. ich bedaure nur alle, die auf solche, wie dich hören.

und nach gültigem waffengesetzt ist das tragen des schockers nicht verboten, sofern es sich nicht um öffentliche einrichtungen handelt...aber da sind auch messer nicht erlaubt ;o)

enraged_Clown
20-03-2006, 20:11
such doch mal nach aktuellen angeboten im internet (schocker mit integriertem spray...und vor allem, lies alles, was da steht. es erklärt dir die frage!!!
und deine argumente...sind schon lustig. ich führe hier keinen ego-krieg gegen dich. aber ich hoffe, du landest mit der einstellung nicht vor gericht. kenne genug solche fälle. die strasse ist kein kriegsschauplatz.

ansonsten...nimm ruhig dein messer und werd seelig damit. es ist ja nicht mein leben, was du im zweifelsfall ruinierst. ich bedaure nur alle, die auf solche, wie dich hören.
:D, ja ja du hast schon überzeugende argumente.

^v^_vampir_^v^
20-03-2006, 20:20
:D, ja ja du hast schon überzeugende argumente.

ich verneig mich auch hier nochmal voller ehrfurch vor deinem wissen und deiner einstellung, bevor ich dich ignoriere.

*gaaaaaaaaaanz tief verneig*

enraged_Clown
20-03-2006, 20:36
ich verneig mich auch hier nochmal voller ehrfurch vor deinem wissen und deiner einstellung, bevor ich dich ignoriere.

*gaaaaaaaaaanz tief verneig*
ich sag ja argumente hast du muss ich dir lassen. aber vielleicht erklärst du mir echt mal wieso dich der schocker rechtlich besser stellt.

SCREAM
20-03-2006, 20:49
Aber bei einem E Schocker weiß man ja wozu der Besitzer ihn mitführt! Bei einem Messer kann man sich darüber nicht im klaren sein ob der Besitzer es zur Sv oder als Werkzeug bei sich hat! (Wenn man jetzt vor Gericht steht)

schneereiter
20-03-2006, 20:55
such doch mal nach aktuellen angeboten im internet (schocker mit integriertem spray...und vor allem, lies alles, was da steht auch hinsichtlich ihrer wirkung. es erklärt dir die frage!!!
und deine argumente...sind schon lustig. ich führe hier keinen ego-krieg gegen dich. aber ich hoffe, du landest mit der einstellung nicht vor gericht. kenne genug solche fälle. die strasse ist kein kriegsschauplatz.

ansonsten...nimm ruhig dein messer und werd seelig damit. es ist ja nicht mein leben, was du im zweifelsfall ruinierst. ich bedaure nur alle, die auf solche, wie dich hören.

und nach gültigem waffengesetzt ist das tragen des schockers nicht verboten, sofern es sich nicht um öffentliche einrichtungen handelt...aber da sind auch messer nicht erlaubt ;o)

hm...man darf kein Messer mit in öffentliche Einrichtungen nehmen ?

Was ist mit der Mutter die im Freibad ein Messer dabei hat um das besagte Äpfelchen zu schneiden ? Was ist mit meinem kleinen Schweizer was ich evtl. im Museum trage ?? Und man darf dann auch kein Messer mit in den Stadtpark usw..usf..nehmen ??? . :confused: :rolleyes:

So ganz stimmt also diese Aussage nicht.

Schneereiter

^v^_vampir_^v^
20-03-2006, 20:56
das ist richtig.

ich kann auch nur aus meiner erfahrung sprechen.
und es gibt leider genügend fälle, wo der einsatz eines messers als überschreitung der notwehr gewertet wurde.
das mag in dem alter und für frauen sicher nicht ganz so hart gewertet werden...aber wo sind die grenzen?

BeowulfOF
20-03-2006, 21:39
In was für Situationen und von wem wurdest du denn mit Messern angegriffen?


In unbequemen... was soll ich dazu sagen...



Und vor allem, WO? In Essen? Ggf. Katernberg, HBf?


Es gibt keine festen Orte, in Vogelheim wurde unsere Reenactor-Truppe schonmal nachts von ein paar Kids angemacht, obwohl wir deutlich Sichtbar unsere Ausrüstung dabei hatten (vom Zweihänder bis zum Dolch, inclusive Kettenhemd voll ausgerüstet, 6 Personen).

In Vogelheim hab ich, wo ich dort wohnte mit dem Roma, den Skins, und den Türken/Libanesen Probleme gehabt, in Kray waren es dann die halbstarken aus der Siedlung und die halbstarken aus dem Asylheim, in Steele sind es meistens die Herren mit dem extrem akkuraten Haarschnitt, diese sind mir in Holsterhausen im Jugendzentrum (Papestrasse) auch schon ein paar mal auf die Füsse getreten, in der Innenstadt sind es meist Glatzen oder Südländer, die Ausfallend werden, in Bredeney die Dorfjugend, in Katernberg ebenso, eigentlich kann man in ganz Essen ärger bekommen.
Jetzt in Altendorf sind es meist die Libanesen, die hier recht verbreitet sind, oder halt die deutschen halbstarken, die sich ihre Joints in der Kleingartenanlage abends reinziehen und danach Antennen und Mercedes-Sterne klauen.

Noch fragen?

MFG BeowulfOF

Messerjocke2000
20-03-2006, 22:26
und nach gültigem waffengesetzt ist das tragen des schockers nicht verboten, sofern es sich nicht um öffentliche einrichtungen handelt...aber da sind auch messer nicht erlaubt ;o)

Es muss heissen: öffentliche VERANSTALTUNG, nicht Einrichtung.
Und das gilt für alle Hieb-und Stichwaffen.
Merke:nicht jedes Messer ist eine Stichwaffe.

Mit einem Taschenmesser darf man also theoretisch auch öffentliche Veranstaltungen betreten.
Ob man es tut, muss jeder selber entscheiden.

Svenja
21-03-2006, 03:37
Habe dazu ne Frage an die Rechtsknechte...

Ich persönlich trage in der Bahn nämlich üblicherweise - wie viele andere auch - ein Messer...


wie viele andere?
ich habe mir das bis jetzt meine umgebung eigentlich eher waffenloser vorgestellt... :(
bist du dir da sicher?


Sv

Svenja
21-03-2006, 04:00
alsoooo...
die punkte, die ihr da so gebracht habt, waren gut und hatte ich vorher noch nich in betracht gezogen...

mhh, das mit der psyche is auch ein guter punkt. ich frage mich sowieso, ob ich im ernstfall dazu faehig waere mich zu wehren oder ob ich vor angst (und schmerz) mich gar nich bewegen und schreien kann.
wenn ich mir euch da so als grosse maenner vorstelle ;) , dann hat von euch sicher keiner ein prob damit :)

falls ihr schon mal angegriffen wurdet, konntet ihr direkt handeln oder seid ihr auch erst einmal etwas erschrocken gewesen?



als frau , unbewaffnet gegen einen , wahrscheinlich viel schwereren mann, hat wenig aussicht auf erfolg.
sie muß natürlich damit umgehen können , was aber nicht gleich bedeutet, daß sie eine herausragende messerkämpferin sein muß.
frauen verteidigen sich in anderen situationen , gegen andere gegner , als männer es tun .www.bahalana-hamburg.de

das is ein guter punkt!

aber kann es nich auch mal vorkommen, dass mann und frau auf den "gleichen" gegner (gleich, basierend auf dein zitat) treffen?



distanz ca.2-3 meter. die schaffst du mit einem messer definitiv nicht. abgesehen davon ist ein messer auch eine nahkampfwaffe also zum elektroschocker auch kein anderer abstand.


sind sv-situationen nich eher nahkampf situationen? ich meine, wer verteidigt sich denn gegen jmd, der 2m entfernt steht? der kann einen (abgesehen davon, dass er eine schusswaffe bei sich traegt) nich wirklich etwas antun?!
ausserdem is rennen moeglicherweise dann immer noch die einfachste loesung.


@ Sam: an dem workshop werde ich sicherlich bald schon teilnehmen.


Sv

BeowulfOF
21-03-2006, 07:27
e-schocker mit spray!!! distanz ca.2-3 meter. die schaffst du mit einem messer definitiv nicht. abgesehen davon ist ein messer auch eine nahkampfwaffe also zum elektroschocker auch kein anderer abstand.


Nach längerem überlegen mische ich mich doch mal in eure Diskussion ein. Eine distanz von 2-3 Metern, ist lächerlich, wenn dich jemand mit dem Messer angreift. Bis du dein Spray eingesetzt hast, ist der schon lange an dich rangekommen. Unter 7 Meter abstand brauchst eine Distanzwaffe gar nicht erst in Betracht ziehen, wenn du diese nicht bereits schussbereit in der Hand und auf den Gegner gerichtet hast.
[/quote]



und was die verhältnismässigkeig angeht, schneidet das messer deutlich schlechter vor gericht ab.


Nein, warum sollte es auch. Wer einen E-Shocker dabei hat, hat ihn nur aus einem Grund dabei, einem anderen Menschen damit einen Schaden zuzufügen. Wer ein Messer dabei hat, kann auch andere Gründe haben. Es sollte dann natürlich kein Rambo-Messer sein.



und nach gültigem waffengesetzt ist das tragen des schockers nicht verboten, sofern es sich nicht um öffentliche einrichtungen handelt...aber da sind auch messer nicht erlaubt ;o)


Doch, es sind nur eine Handvoll E-Shocker erlaubt zu führen, und das sind diese, die das Siegel des BKA tragen, d.H. Gesundheitlich unbedenklich sind.

MFG BeowulfOF

F. Büchner
21-03-2006, 07:40
falls ihr schon mal angegriffen wurdet, konntet ihr direkt handeln oder seid ihr auch erst einmal etwas erschrocken gewesen?

:mad:@svenja; jeder hat angst. ich müßte mich schon sehr überlegen fühlen um keine zu haben. mein gegner hat auch "angst". auch wenn er angreifer ist.verletzt werden möchte keiner. auch er nicht.
das heißt aber , daß er sich mich ausgesucht hat , weil er mich für unterlegen hällt.
also sollte ich angst haben:ups: !!!
entscheident ist , daß ich reagiere , bevor mich meine angst lähmt!
also angreifen , oder weglaufen , oder angreifen , um dann wegzulaufen!

übrigens bin ich 190cm groß , bei trainierten 103kg und 31 jahren kk , ks





das is ein guter punkt!

aber kann es nich auch mal vorkommen, dass mann und frau auf den "gleichen" gegner (gleich, basierend auf dein zitat) treffen?


:) @svenja;vorkommen kann natürlich vieles.
was ist aber wie wahrscheinlich !?
frauen finden sich eher mal in einer situation , in der sie sexuell bedrängt werden , wahrscheinlich von einem einzelnen ...
männer finden sich eher in einer situation, in der ein anderer oder mehrere sich an ihm beweisen wollen,sich vor ihren kumpels als "stark" darstellen wollen,oder agressionen abbauen wollen.
passiert einer frau eher nicht.

gruß , frank

www.bahalana-hamburg.de

CSSD/SC Deutschland
21-03-2006, 08:10
Guten Morgen,
ich trete mal wieder in meiner Eigenschaft als "Distanz-Prediger" auf:

Ein Angreifer mit dem Messer in der Hand ist selbst für schußwaffenführende Personen gefährlich. Distanzen unter 6-7 Metern sind hochproblematisch. Im Bereich der Schusswaffenträger findet hier gerade ein langsames Umdenken statt. Alle, die Selbstverteidigung betreiben sollten sich im klaren darüber sein, und nicht die gleichen falschen Lehrmeinungen vertreten, wie es ein langsamer, schwerfälliger Beamtenapparat tut.
Also: Unter 7 Metern Entfernung siehts ganz düster aus.

Elektroschocker und OC Spray:
Das hat alles seinen Platz in der Werkzeugkiste, sind aber sicher zum einen nur für einen einzigen Zweck vorgesehen, und zum anderen erfüllen sie diesen nicht immer sonderlich gut.

Damit rede ich nicht automatisch dem Messer das Wort, aber warne vor der Überschätzung der anderen Hilfsmittel.

Und ja, Messer sind immer häufiger in Konfrontationen dabei, und es wäre fatal dies als seltenen Einzelfall anzusehen.

Zur Angst:
Frank hat recht. Jeder hat Angst, und wer keine Angst hat ist offenbar nicht in der Lage über Konsequenzen nachzudenken. Denn egal wie trainiert einer ist, wenns dumm läuft muss er einfach nur mal Pech haben und bekommt mehr ab als er vertragen kann.
Angst ist ein sinnvoller Schutzmechanismus, der dem Körper signalisiert, sich aus der Gefahrenzone zu entfernen. Auf der anderen Seite kann er auch in der Abwehr hilfreich sein, weil Angst hilft, die Teile des Nervensystems zu aktivieren, die im Körper kampfbegünstigte Reaktionen hervorrufen.
Die Frage ist nur, wie man mit der Angst umgeht.

enraged_Clown
21-03-2006, 09:44
mhh, das mit der psyche is auch ein guter punkt. ich frage mich sowieso, ob ich im ernstfall dazu faehig waere mich zu wehren oder ob ich vor angst (und schmerz) mich gar nich bewegen und schreien kann.
die kunst liegt nicht darin angst zu unterdrücken oder zu verdrängen sondern zu nutzen. wenn du angst hast, laufen prozesse im körper ab die, die leistungsfähigkeit steigern können. dieses gelähmt sein und unfähigkeit zur bewegung ist meist nur am anfang. die sogenannte "schrecksekunde".
deshalb sollte ein sv basierendes training genau wie sportliches training regelmässig durchgeführt werden. was ich bis zum erbrechen trainiert habe, geht bei mir ins unterbewusstsein ein. daher ist es frei von anderen empfindungen. ich kann angst haben, aber ich kämpfe wie ein tier. du wirst einfach reagieren.
und wer behauptet nie angst gehabt zu haben ist dumm. an der stelle zitier ich mal stickmann: "mut ist nicht anderes als die fähigkeit, angst zu kontrollieren."

hasenfuss
09-04-2006, 00:01
Messer sind eine gute SV Waffe. Sie stellen eine Verlängerund der Hand dar.
Aber vorsicht:
Zuerst ist es Pflicht den Umgang mit Messern zu erlernen. Erst dann wird sie zur gefährlichen SV Waffe.

Jago 1288
09-04-2006, 00:24
Messer sind eine gute SV Waffe
nimm es mir bitte nicht böse aber für mich sind messer keine sv waffen,
natürlich kann man sie dazu nutzen will ich nicht bestreiken aber ich finde es gibt effektivere mittel um sich zu verteidigen.

und nur aus interesse, wie will man sich mit einem Schweizer taschenmesser Verteidigen?:confused:

Mit nem längerem Jagtmesser gehts doch eigentlich einfacher, PROBLEM ist für die dinger braucht man ab ner bestimmten Klingenlänge einen Kleinen Waffenschein.:(

blödes gesetz:narf:

Recon83
09-04-2006, 02:34
Mit nem längerem Jagtmesser gehts doch eigentlich einfacher, PROBLEM ist für die dinger braucht man ab ner bestimmten Klingenlänge einen Kleinen Waffenschein.:(

blödes gesetz:narf:

Moin.

Wenn du in Deutschland wohnst, dann denke ich mal, dass das Ironie ist, denn in Deutschland ist die Klingenlänge zum Führen eines Messers egal.

Viele Grüße
Dominik

Jago 1288
09-04-2006, 03:05
ich wohne in deutschland:D

Aber nach meinen infos sind Klingen angeblich nur bis 7cm Erlaubt zudem keine wurfmesser doppelschneidige klinge freststehende Klinge u.s.w.

Kenne mich aber damit nicht aus,

http://www.kriminalportal.de/polizeitipps/index_48487.cfm

Die wissen mehr:aufsmaul:

mfg Jago

enraged_Clown
09-04-2006, 05:44
ich wohne in deutschland:D

Aber nach meinen infos sind Klingen angeblich nur bis 7cm Erlaubt zudem keine wurfmesser doppelschneidige klinge freststehende Klinge u.s.w.

Kenne mich aber damit nicht aus,

http://www.kriminalportal.de/polizeitipps/index_48487.cfm

Die wissen mehr:aufsmaul:

mfg Jago
dann wechsel deine quellen. die einziege beschränkung was die klingenlänge betrifft hast du bei springmessern. da liegt die max. länge dann auch nicht bei 7cm sondern bei 8,5cm.
wurfmesser sind sportgeräte und damit in de ganz legal.
feststehende messer sind in de legal, es gibt nur beschränkungen bezüglich des tragens bei veranstaltungen bzw. volksfesten, mahnwachen etc. ein feststehendes messer kann auch ruihg eine klingenlänge von 30cm haben, völlig legal
verboten hingegen sind sogenannte fallmesser (ausgenommen spezielle rettungsmesser), stossdolche, balisong, stilletos etc.

Jago 1288
09-04-2006, 10:54
Habe wegen den Spingmessern mal Nachgeschlagen, Hast recht 8.5cm habe mal wo anders nachgeschaut,

Habe aber auch wenig lust noch mehr infos zu suchen und Glaube dir mal einfach:D
Wirst dich ja schon informiert haben:cool:

Recon83
09-04-2006, 11:24
Moin.

Wenn wir schon dabei sind:

einmal Messerrecht in Deutschland:http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht.pdf

und einmal im Ausland: http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht_im_ausland.pdf

Viele Grüße
Dominik

Spirit Fighter
26-06-2006, 21:39
Hallo Svenja!

Zu deiner Frage...Ich finde es nicht wirklich ratsam, ein Messer bei sich zu tragen, und dieses auch noch mit der Begründung, dass es zur SV sei. Ich persönlich trage generell keine Waffen bei mir, weil die Erfahrung im allgemeinen zeigt, dass man im Notfall, aus einer Angst/Panik-Situation heraus, alles benutzt was man bei sich trägt. Schwierig wird es für dich natürlich auch schon, allein aus dem Grund, wenn du es in solch einem Fall benutzt haben solltest, im Nachhinein nachzuweisen, dass du das Opfer und nicht die Täterin bist. Denn beim Eintreffen der Polizei wird es wohl schon einen etwas anderen Eindruck für die Beamten vermitteln, wenn dein Gegner blutend am Boden liegt und du ein Messer in der Hand hältst, oder meinst du nicht? Des weiteren frage ich mich natürlich auch, warum du dir, bzw. uns hier solch eine Frage stellst? Zu einem ist es natürlich schwierig in einer ernsthaften Situation dieser Art das Messer zu ziehen. Zweitens rechtfertigt das Notwehrgesetz den Einsatz von Waffen nur unter ganz bestimmten Bedingungen, welche allerdings schwer im Nachhinein zu beweisen sind, und drittens finde ich, solltest du dir vorher selber die Frage stellen, ob du im Ernstfall bereit wärst einen anderen Menschen schwer zu verletzen oder ihn ggf. sogar umzubringen (was bei einem Messerstich sehr wahrscheinlich ist). Ich würde dir wirklich davon abraten.

MfG Dennis

der herbie
27-06-2006, 10:47
Hai Svenja,

sofern Du nicht konkret bedroht wirst und Dir erkennbar keiner (Behörden etc.) helfen kann, rate ich Dir von einem Messer ab. Es gibt für einige Wenige sicherlich gute Gründe bewaffnet zu sein, aber dass ist die absolute Ausnahme, nicht die Regel. Deine Chance im Straßenverkehr verletzt zu werden oder tödlich zu verunglücken ist ungleich höher, als in eine SV-Situation zu geraten, die den Einsatz eines Messers rechtfertigt. Ich vermute, dass die Messerfraktion mir recht gibt, dass lange nicht jede Kneipenkeilerei den Messereinsatz rechtfertigt. Überdies bin ich als "unbewaffneter" auch fest davon überzeugt, dass sich ein Messer sehr schnell gegen den Träger richtet, wenn er nicht handlungssicher ist. Und gegen "professionelle" also verdeckte Angriffe wie z.B. bei Ärmeldolch beschrieben, nutzt Dir deine Klinge auch nichts.

Solltest Du also in keiner Bedrohungslage stecken sondern Dich nur allgemein unsicher fühle, poliere Dein Selbstbewußtsein auf, erlerne ein KK, mach ruhig auch mal Messertraining, aber werde nicht Sklave Deiner unbegründeten Ängste und Sklave einer Waffe.
Just my two cents,

der herbie

Tomate
28-06-2006, 12:52
wäre es nicht besser anstatt den Messerkampf zu üben, Messerwerfen zu trainieren. Ich meine wenns wirklich drauf ankommt dann zieh ich eben eines meiner 3 Wurfmesser und werf es meinem Gegenüber entweder in Bein oder wenn es keine Ausweg mehr gibt zwischen die Augen.
Zudem kann ich mich mit einem Wurfmesser doch auch viel besser gegen Baseballschläger / Stock zur Wehr setzten, da ich meienn Gegner erst gar nicht in die Reichweite gelangen lasse.

also ich hab keine Ahnung von, alles nur mal so Gedachtes von mir.
kann ein Profi was dazu sagen ?

gruß