Vollständige Version anzeigen : Kniebruch - Durchtritt (frontal)
bushi-do
08-04-2006, 11:55
Hallo Gemeinde,
wollte fragen welche rechtlichen Konsequenzen das haben könnte, wenn man in einer SV Situation dem Gegner das Knie durchtreten würde.
Angenommen es sind mehrere entschlossene Gegner oder einer, der bewaffnet ist und man liegt auf dem Boden und...?
Wann wäre denn dieser Angriff gerechtfertigt?
Und was mich am meisten interessiert:
Stimmt es, wenn das Knie auf diese Weise (oder vllt. noch paar andere) gebrochen wurde, dass man nie wieder richtig(!) gehen kann? :confused:
Wie sieht der Heilungsprozess von OP über Knochenzusammenwachs bis Schiene aus?
Danke
bushi-do
so wie du die situation beschriebst wäre es Notwehr.
Aber wie der jeweilige Richter urteilt, falls es zur Verhandlung kommt, hängt von ihm ab. Da gibt es keine allgemeine Aussage.
Andererseits: in der von dir beschriebene Situation würde ich in dem Moment mit Sicherheit nicht an Konsequemzen denken, sondern nur wie ich möglichst schnell weg komme!
Und was mich am meisten interessiert:
Stimmt es, wenn das Knie auf diese Weise (oder vllt. noch paar andere) gebrochen wurde, dass man nie wieder richtig(!) gehen kann? :confused:
Wie sieht der Heilungsprozess von OP über Knochenzusammenwachs bis Schiene aus?
Danke
bushi-do
Tja, wenn man das alles so pauschalisieren könnte :rolleyes:
Je nachdem wie, wlche und was für eine kraft und wo genau auf das Knie trifft kann so zimlich alles passieren - von Rissen der Bänder und Kapselstrukturen zu brüchen am/im Ober/Unterschenkel bis hin zu Mehrfragmentbrüchen der Gelenkbildenen Struckturen...
Die OP Techniken sind dann eben entsprechend irgendwas zwischen Naht, Osteosyntheseverfahren, Protheseneinbau etc.
Die Reha ist dann abhängig vom OP verfahren ;)
Ob und wie gut man hinterher noch/wieder laufen kann ist total individuell (abhängig vom Verletzungsmechanismus, des OP verfahrens (und dem Oreateur ;) ) sowie der individuellen Regenerationsfähigkeit).
Habe schon leute gesehen die am gleichen Tag, zur gleichen Knie OP gekommen sind und der eine is nach wenigen Tagen wieder (fast) normal gelaufen, der andere konnte sein knie nach ner woche immernoch nicht auf 90° beugen...
Gruß,
Mono
P.S. Für die Rechtliche Frage ist das hier wohl der falsche Thread - aber nutz mal die Su-Fu - wenn du eine Gerechtfertigte Notwehsituation hast, dann kann dir nix passieren...
Hallo Gemeinde,
wollte fragen welche rechtlichen Konsequenzen das haben könnte, wenn man in einer SV Situation dem Gegner das Knie durchtreten würde.
Angenommen es sind mehrere entschlossene Gegner oder einer, der bewaffnet ist und man liegt auf dem Boden und...?
Wann wäre denn dieser Angriff gerechtfertigt?
Danke
bushi-do
Hallo,
ich habe von einem Fall gehört, wo es auch im Prinzip Notwehr war aber als unangemessen hart verurteilt wurde. Derjenige, der getreten hat zahlt bis an sein Lebensende eine Rente.
Also mit solchen Dingen wäre ich sehr vorsichtig. Ein guter Lowkicks erfüllt auch seinen Zweck.
Gruß
Frank
Hallo,
ich habe von einem Fall gehört, wo es auch im Prinzip Notwehr war aber als unangemessen hart verurteilt wurde. Derjenige, der getreten hat zahlt bis an sein Lebensende eine Rente.
Also mit solchen Dingen wäre ich sehr vorsichtig. Ein guter Lowkicks erfüllt auch seinen Zweck.
Gruß
Frank
Aber wie kriegst du vom Boden aus nen wirkungsvollen Lowkick (gehe mal davon aus du meinst den "Thaiboxlowkick" )hin?
Aber wie kriegst du vom Boden aus nen wirkungsvollen Lowkick (gehe mal davon aus du meinst den "Thaiboxlowkick" )hin?
Das wird wohl schwierig.
Ich hatte nicht gelesen, dass ich schon liege. Das Liegen versuch ich immer zu verhindern.:D
Also dann vielleicht frontal und nichts wie weg.......
Gruß
Frank
Wenn es nicht um Leben und Tod geht, solltest du einen Gegner nicht verkrüppeln oder verstümmeln.
Im Allgemeinen wird Kampfsportlern immer unterstellt, dass sie in Jeder Situation den Gegner auch nur hätten kampfunfähig machen können. Gerade das Knie ist übel, da es so schlecht heilt und so wichtig für den menschlichen Bewegungsaperrat ist.
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