Roland von Gilead
02-05-2006, 20:51
... damit keiner Deutscher werden kann! :D
Tja wer es nicht glaubt:
http://bundesrecht.juris.de/rustag/BJNR005830913BJNE003404377.html
Die Gebühr darf für die Entlassung 51 Euro, für die Beibehaltungsgenehmigung 255 Euro, für die Staatsangehörigkeitsurkunde und für sonstige Bescheinigungen 100 Deutsche Mark nicht übersteigen.
Löl :D
Tja wer es nicht glaubt:
http://bundesrecht.juris.de/rustag/BJNR005830913BJNE003404377.html
Die Gebühr darf für die Entlassung 51 Euro, für die Beibehaltungsgenehmigung 255 Euro, für die Staatsangehörigkeitsurkunde und für sonstige Bescheinigungen 100 Deutsche Mark nicht übersteigen.
Löl :D