Personenschutz mit Waffenschein [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Personenschutz mit Waffenschein



Nordin
03-05-2006, 07:57
Hallo Leute...

Also mich interessiert wie der genaue Weg zum Personenschutz mit Schusswaffe ist.

Bevor Fragen aufkommen, hier ein Paar antworten:
Warum mit Schusswaffe?
Weil am Markt, Personenschützer mit Waffe größere Chancen und besseren Verdienst haben.

Wie alt bist du?
Ich werde im Oktober 25

Welche Vorkentnisse hast du?
Keine, ich mache seit ner ganzen weile KravMaga. Das ist denke ich eine mindist Voraussetzung zum Selbstschutz und und...

Bist du Vorbestraft
Nein, und solange das so ist möchte ich die ganzen Ausbildungen mitnehmen (WBK, WS...)


Jetzt möchte ich gern wissen was ich als erstes machen sollte und wie ich es am besten anstelle? Und was jede Ausbildung und Prüfung kostet. Also schritt für schritt..

Muss ich in einem Unternehmen als Personenschutz angestellt sein um eine WBK oder einen WS zu bekommen??

Hauser
03-05-2006, 08:48
Den Waffenschein kannst du bei der Kreisverwaltungsbehörde oder dem zuständigen Polizeipräsidium beantragen.
Du musst eine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüfen lassen und das wichtigste, du musst eine Bedarfsanforderung stellen und nachweisen wofür du einen Waffenschein brauchst.
Wenn du als PS in einem privaten Sicherheitsunternehmen arbeiten willst, bekommst du sowieso nur einen übertragbaren Waffenschein vom Arbeitgeber, der dich berechtigt zum ausüben deiner beruflichen Tätigkeit eine Waffe mit dir zu führen. Zum privaten "Gebrauch" kannst du diesen Waffenschein sowieso nicht gebrauchen.

"Warum mit Schusswaffe?
Weil am Markt, Personenschützer mit Waffe größere Chancen und besseren Verdienst haben. "

Damit kommst du nicht weit bei der Sachkundeprüfung, wenn du denen diese Begründung auftischst.
Am besten bewirbst du dich bei einer PS Firma, die die gewerbliche Erlaubnis zum Waffenführen hat. Dann legst du deine Sachkundeprüfung ab.

enraged_Clown
03-05-2006, 08:55
Am besten bewirbst du dich bei einer PS Firma, die die gewerbliche Erlaubnis zum Waffenführen hat. Dann legst du deine Sachkundeprüfung ab.
bei uns werden jetzt ausbildungen zum sicherheitsassistenten angeboten bei denen man auch die waffensach. erwirbt.

Hauser
03-05-2006, 09:04
Nochwas: Ein Waffenschein ist etwas anderes als eine Waffenbesitzkarte.
Bei einem Unternehmen, dass zum Ausüben ihrer Tätigkeit Waffenträger braucht (Werttransportunternehmen, Personenschutzunternehmen etc.), wird der Firmeninhaber bei der Behörde den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte erheben, wo genau die Anzahl und Art der Waffen für das Unternehmen aufgelistet sind. Dieser Schein ist auf die Angestellten übertragbar, aber nur für die Dauer der Ausübung ihres täglichen Dienstes.
Ein Waffenschein erlaubt nur eine Waffe mit sich zu führen, legitimiert aber noch lange nicht den Besitz einer Waffe. Der Besitz liegt im gewerblichen Fall beim Arbeitgeber.
Zusammengefasst: Man kann zwar einen Waffenschein beantragen, aber um eine Waffe privat mit sich zu führen braucht man zusätzlich eine Waffenbesitzkarte. Und die wird keiner, der nicht Sportschütze, Jäger oder Hoheitsträger ist bekommen.

Onkel_Escobar
03-05-2006, 09:11
Nochwas: Ein Waffenschein ist etwas anderes als eine Waffenbesitzkarte.
Bei einem Unternehmen, dass zum Ausüben ihrer Tätigkeit Waffenträger braucht (Werttransportunternehmen, Personenschutzunternehmen etc.), wird der Firmeninhaber bei der Behörde den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte erheben, wo genau die Anzahl und Art der Waffen für das Unternehmen aufgelistet sind. Dieser Schein ist auf die Angestellten übertragbar, aber nur für die Dauer der Ausübung ihres täglichen Dienstes.
Ein Waffenschein erlaubt nur eine Waffe mit sich zu führen, legitimiert aber noch lange nicht den Besitz einer Waffe. Der Besitz liegt im gewerblichen Fall beim Arbeitgeber.
Zusammengefasst: Man kann zwar einen Waffenschein beantragen, aber um eine Waffe privat mit sich zu führen braucht man zusätzlich eine Waffenbesitzkarte. Und die wird keiner, der nicht Sportschütze, Jäger oder Hoheitsträger ist bekommen.

Man sollte noch hinzufügen, dass man selbst mit einer Waffenbesitzkarte die Waffe getrannt von der Munition und ich glaube sogar verschlossen transportieren muss.

Nordin
03-05-2006, 09:26
@enraged_Clown
Wo ist "Bei uns"?

@Hauser
also wenn ich nebenbei noch im schützenverein bin würde es theoretisch gehen?

Hauser
03-05-2006, 09:27
Man sollte noch hinzufügen, dass man selbst mit einer Waffenbesitzkarte die Waffe getrannt von der Munition und ich glaube sogar verschlossen transportieren muss.

Das fällt unter "Waffentransport" und ist nicht Waffenscheinpflichtig, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist und man sie von A nach B transportieren will, also z.b. vom befriedeten Besitztum zum Schiessstand.
Mit Waffenschein fällt das weg, man darf die Waffe also auch fertiggeladen transportieren.

@Nordin: Wenn du in einem Schützenverein bist, hast du nur die Legitimation diese Waffen zur Ausübung deines Sports zu benutzen, nicht aber diese Waffen z.B. zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bei dir zu führen.

Onkel_Escobar
03-05-2006, 09:28
Das fällt unter "Waffentransport" und ist nicht Waffenscheinpflichtig, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist und man sie von A nach B transportieren will, also z.b. vom befriedeten Besitztum zum Schiessstand.
Mit Waffenschein fällt das weg, man darf die Waffe also auch fertiggeladen transportieren.

Ja, aber nur mit Waffenbesitzkarte (ohne Waffenschein) ist man dazu verpflichtet.

Hauser
03-05-2006, 09:32
Ja, aber nur mit Waffenbesitzkarte (ohne Waffenschein) ist man dazu verpflichtet.

Jo, richtig. Ich dachte du redest von dem Waffenschein ;)

Klaus
06-05-2006, 11:50
Ich bin jetzt nur Laie, aber ich würde mir vorstellen, daß wenn man einen WAFFENSCHEIN für berufliche Tätigkeit über den Arbeitgeber hat, und privat eine WAFFENBESITZKARTE als Sportschütze bekommen hat, man immer noch nicht quasi die beiden Karten "verbinden" kann und privat mit der geladenen eigenen Waffe vom Schützenverein rumlaufen dürfte. Dann sollte man ziemlichen Ärger bekommen.

Nixon
07-05-2006, 20:40
Man sollte noch hinzufügen, dass man selbst mit einer Waffenbesitzkarte die Waffe getrannt von der Munition und ich glaube sogar verschlossen transportieren muss.

Die Aufbewahrung der Waffe und der Munition muss seperat sein, es kann zwar z.B. ein Schrank sein, aber man braucht einen Zusätzlichen Schlüssel um in das im Schrank enthalten Schließfach zu kommen oder ähnlichem! Genauso darf eine Waffe nur bestimmte Zeit in einem Auto liegen, da gibt es Zeitunterschiede ob Tag oder Nacht ist und man muss die Waffe in einem verschlossenen Koffer oder ähnliche transportieren bzw nur so darf man sie in einem Auto überhaupt lassen!
Sobald du in Österreich ein Waffenschein oder Jagdkarte besitzt darfst du die Waffe spazieren tragen wo du willst, naja in der UNO-City in Wien oder im OPEC-Center und ähnlichen werden sie vielleicht nicht so freude haben, sonst schon!


Gilt aber nur für Österreich

bruceberlin
08-05-2006, 11:59
also wenn ich nebenbei noch im schützenverein bin würde es theoretisch gehen?

Damit kannst Du nach einem halben Jahr Mitgliedschaft (war mal in Diskussion es auf 2 Jahre zu erhöhen!?) eine WBK beantragen, mit der Du sämtliche in Deutschland legal angebotenen Waffen und Munition ERWERBEN und BESITZEN darfst. Dazu gehören übrigens auch Waffen und Munition, für die man in Deutschland KEINEN Waffenschein (Erlaubnis zum Führen) bekommt. Zum Beispiel eine Desert Eagle .50 mit panzerbrechender Munition. Die nach Auskunft des Besitzers in Deutschland nicht auf dem Waffenschein eingetragen werden kann. Besitzen und auf dem Schissstand schiessen darf er aber. :rolleyes:
Oder eine automatische Benelli-Schrotflinte.

Ein WAFFENSCHEIN berechtigt für einen BEGRENZTEN Zeitraum (meist 6 Monate) und eine KLAR DEFINIERTE Tätigkeit EINE im Waffenschein EINDEUTIG EINGETRAGENE Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Demonstrationen und andere Menschenansammlungen bleiben ausgenommen.

Die Tätigkeit kann auch "Selbstschutz" sein, wenn akute Bedrohungen vorliegen, die dich dazu berechtigen würden. In der Regel müssen diese aber durch Anzeigen o.ä. aktenkundig und relevant (z.B. Bedrohung mit Schusswaffe, Geldtransporte (als Ladenbesitzer)) sein.


Eine WBK ist sowieso Vorraussetzung für einen Waffenschein...

Ich würde Dir in jedem Fall empfehlen, in einen Sportschützenverein zu gehen, wenn Dich Waffen interessieren (bin ich auch).
a) zum Schiesstraining
b) als Begründung für die Beantragung einer WBK (damit relativ leicht)


Beste Grüße vom Bruce

Hauser
08-05-2006, 14:00
Damit kannst Du nach einem halben Jahr Mitgliedschaft (war mal in Diskussion es auf 2 Jahre zu erhöhen!?) eine WBK beantragen, mit der Du sämtliche in Deutschland legal angebotenen Waffen und Munition ERWERBEN und BESITZEN darfst. Dazu gehören übrigens auch Waffen und Munition, für die man in Deutschland KEINEN Waffenschein (Erlaubnis zum Führen) bekommt. Zum Beispiel eine Desert Eagle .50 mit panzerbrechender Munition. Die nach Auskunft des Besitzers in Deutschland nicht auf dem Waffenschein eingetragen werden kann. Besitzen und auf dem Schissstand schiessen darf er aber. :rolleyes:
Oder eine automatische Benelli-Schrotflinte.

Falsch.
Als Sportschütze darfst du laut §14 WaffG nur Waffen zum Zweck des sportlichen Schiessens und Waffen, die für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich sind erwerben.
Sofern zugelassen darfst du nur Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie Einzellader-Kurzwaffen erwerben und innsgesamt auch nur drei halbautomatischen Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen.
Für alles darüber Hinaus, braucht man wiederum eine Bedarfsanforderung und Erlaubnis.




Ein WAFFENSCHEIN berechtigt für einen BEGRENZTEN Zeitraum (meist 6 Monate) und eine KLAR DEFINIERTE Tätigkeit EINE im Waffenschein EINDEUTIG EINGETRAGENE Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Demonstrationen und andere Menschenansammlungen bleiben ausgenommen.

Habe noch nie gehört, dass ein Waffenschein nur für ein halbes Jahr ausgestellt wurde. Höchstens 3 Jahren, wobei die Regel sich auf 1,5-2 Jahre beläuft.




Eine WBK ist sowieso Vorraussetzung für einen Waffenschein...
Ich würde Dir in jedem Fall empfehlen, in einen Sportschützenverein zu gehen, wenn Dich Waffen interessieren (bin ich auch).
a) zum Schiesstraining
b) als Begründung für die Beantragung einer WBK (damit relativ leicht)


Beste Grüße vom Bruce

Als Sportschütze bekommt er lediglich eine WBK die ihn berechtigt die Waffen von seinem befriedeten Besitztum zum Schiessplatz zu befördern, der Antrag auf einen Waffenschein entfällt also, bzw. ist unnötig und wird von der Behörde auch nicht ausgefüllt, wenn eben nicht die allgemeinen Kriterien zum Erwerb eines Waffenscheines bestehen.
Ausserdem muss er nicht zwingend eine WBK besitzen, um gleichzeitig auch einen Waffenschein zu erwerben. Wenn er z.b. in einem Geld- und Werttransportunternehmen arbeitet, obliegt der "Waffenbesitz" beim Geschäftsinhaber und ist auf die Mitarbeiter übertragbar, lediglich ein gewerblicher Waffenschein muss beantragt werden, der auch nur zum öffentlichen tragen von Schusswaffen zur Ausführung des Dienstes ausgestellt wird.

bruceberlin
08-05-2006, 16:41
Falsch.
Als Sportschütze darfst du laut §14 WaffG nur Waffen zum Zweck des sportlichen Schiessens und Waffen, die für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich sind erwerben.


Ist mein Kollege dann illegal mit der Desert Eagle auf dem Schiessstand? Glaube kaum. Ist der Präsident vom Verein und macht das seit 20 Jahren...

Er macht PS und meint, für die bekommt er keinen Waffenschein. Genauso wie für die Benelli.
Besitzen darf er sie aber, steht auch in seiner WBK.




Als Sportschütze bekommt er lediglich eine WBK die ihn berechtigt die Waffen von seinem befriedeten Besitztum zum Schiessplatz zu befördern, der Antrag auf einen Waffenschein entfällt also, bzw. ist unnötig und wird von der Behörde auch nicht ausgefüllt, wenn eben nicht die allgemeinen Kriterien zum Erwerb eines Waffenscheines bestehen.


Klar. Nordin will sie doch aber führen und dann brauch er doch den Waffenschein... Darum gehts Dir doch, Nordin, oder nicht?


Ausserdem muss er nicht zwingend eine WBK besitzen, um gleichzeitig auch einen Waffenschein zu erwerben. Wenn er z.b. in einem Geld- und Werttransportunternehmen arbeitet, obliegt der "Waffenbesitz" beim Geschäftsinhaber und ist auf die Mitarbeiter übertragbar, lediglich ein gewerblicher Waffenschein muss beantragt werden, der auch nur zum öffentlichen tragen von Schusswaffen zur Ausführung des Dienstes ausgestellt wird.

Ja, gut. Aber ich will doch dann auch meine "eigene" Waffe haben. Und dann brauch ich den WBK.
Wofür die Mitgliedschaft im Sportschützenverein wiederum hilfreich ist :)

Beste Grüße vom Bruce

Hauser
08-05-2006, 16:51
Ist mein Kollege dann illegal mit der Desert Eagle auf dem Schiessstand? Glaube kaum. Ist der Präsident vom Verein und macht das seit 20 Jahren...

Er macht PS und meint, für die bekommt er keinen Waffenschein. Genauso wie für die Benelli.
Besitzen darf er sie aber, steht auch in seiner WBK.

Was weiss ich. Dann hat er eine Sonderregelung/Ausnahmebescheinigung von der Behörde. Als Sportschütze darfst du nur mit Sportschützenwaffen schiessen, bzw. mit Waffen, die vom Sportschützenverein zugelassen sind. Ne Desert Eagle oder Benelli XM1014 wird kein normaler Sportschütze schiessen dürfen.




Klar. Nordin will sie doch aber führen und dann brauch er doch den Waffenschein... Darum gehts Dir doch, Nordin, oder nicht?

Er wollte im PS arbeiten und hat gefragt ob man dafür einen Waffenschein braucht. Und die Mitgliedschaft in einem Schützenverein hat nunmal keinen Einfluss auf den Antrag eines Waffenscheines, bzw. kriegst du ihn nicht hinterhergeworfen. Zivilpersonen bekommen nur in ganz wenigen Ausnahmen einen privaten Waffenschein ausgestellt.




Ja, gut. Aber ich will doch dann auch meine "eigene" Waffe haben. Und dann brauch ich den WBK.
Wofür die Mitgliedschaft im Sportschützenverein wiederum hilfreich ist :)

Beste Grüße vom Bruce

Dagegen ist ja auch gar nichts einzuwenden ;)

bruceberlin
08-05-2006, 17:30
Was weiss ich. Dann hat er eine Sonderregelung/Ausnahmebescheinigung von der Behörde. Als Sportschütze darfst du nur mit Sportschützenwaffen schiessen, bzw. mit Waffen, die vom Sportschützenverein zugelassen sind. Ne Desert Eagle oder Benelli XM1014 wird kein normaler Sportschütze schiessen dürfen.

Kaufen kannst Du die ohne zusätzliche Berechtigung. Zum Beispiel über Frankonia, da weiß ich es 100%ig.

Er ist wie gesagt der Präsident von dem Verein... Kann er dann die Waffen selbst "vereinstechnisch zulassen", oder wie? Er schießt damit dort jedenfalls munter... Unter anderen Waffen...



Er wollte im PS arbeiten und hat gefragt ob man dafür einen Waffenschein braucht. Und die Mitgliedschaft in einem Schützenverein hat nunmal keinen Einfluss auf den Antrag eines Waffenscheines, bzw. kriegst du ihn nicht hinterhergeworfen. Zivilpersonen bekommen nur in ganz wenigen Ausnahmen einen privaten Waffenschein ausgestellt.

Yo. Trotzdem empfehle ich aus o.g. Gründen die Mitgliedschaft in dem selben. Auch wenn es ihm beim Waffenschein nicht hilft, dann wenigstens bei der WBK.
MIR persönlich ist meine WBK schon sehr wichtig... Und da spielt der Verein dann doch eine nicht unerhebliche Rolle...

Beste Grüße vom Bruce