$34a [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Alex!
04-05-2006, 20:59
Hallo,
mich würde interessieren was man mit diesem Schein arbeitstechnisch alles darf.

Danke ...

xkerosenex
04-05-2006, 21:04
..und mich wie man ihn in kürzester zeit machen kann!

zerozero
04-05-2006, 21:04
[...]
Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:

1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr.

2. Schutz vor Ladendieben.

3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

[...]

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html

Alfons Heck
04-05-2006, 21:11
...gastgewerblichen Diskotheken...
Da stellt sich mir die Frage: Welche weiteren Formen von Diskotheken gibt es noch?

SaschaB
04-05-2006, 23:16
Die Unterweisung im §34a Gewo ist nicht gleich die Sachkundeprüfung.
Beides macht man bei der IHK, die "leider" ihre Hand dort drauf hat...
Bei der Unterweisung macht man einen theoretischen Lehrgang, an dem man nur teilnehmen muss. Bei der Sachkundeprüfung muss man halt eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen.
Die Sachkundeprüfung ist höher ausgelegt als die Unterweisung.
Wann, wo und wieviel das kostet sollte man sich bei der IHK erkundigen.

Branco Cikatic
05-05-2006, 00:11
Der Paragraph gilt meines Wissens nicht für Türsteher die direkt bei der Diskothek angestellt sind!

Alex!
05-05-2006, 02:46
Danke für eure Antworten ...

Wittiko
29-03-2007, 11:48
hoffentlich liest das hier jemand, habe nur eine kurze Frage zur Unterscheidung Sachkundeprüfung/Unterweisung.

Möchte jetzt auch die Sachkundeprüfung machen und habe mich dazu mal durch die Seiten der IHK Düsseldorf und IHK Aachen geklickt. Muss ich zuerst die Unterweisung machen und dann die Sachkundeprüfung oder kann mich auch selber auf die Prüfung vorbereiten und dann nur die Sachkudneprüfung machen.

Und gibt einem die Unterweisung Berechtigungen die man mit der Sachkundeprüfung nicht erhält sodass man am besten beides machen sollte, oder umfasst die Sachkundeprüfung die Unterweisung????

casio
29-03-2007, 11:58
Sachkundeprüfung ist "höherwertiger" als die Unterweisung. Auf die Sachkundeprüfung kannst du dich auch alleine vorbereiten..musste halt bestehen können. Mein Tip..pauke Recht und Psychologie!!!!..Sicherheitstechnik kannste dir ein paar mal durchlesen damite im Groben Bescheid weisst..aber weder im Recht noch in der Psychologie solltest du etwas nicht wissen!!! Devise..wenn ohne Vorbereitungskurs..dann lernen lernen lernen..alles auswendig lernen..dann biste auf dr sicheren Seite. Besorg dir auch ein paar Fragen, damt du dich an die Fragestellung gewöhnst!!!

mit Gruss

casio
29-03-2007, 11:59
@ Wittiko:..die Antwort war für dich!

Harrington
29-03-2007, 12:36
hoffentlich liest das hier jemand, habe nur eine kurze Frage zur Unterscheidung Sachkundeprüfung/Unterweisung.

Möchte jetzt auch die Sachkundeprüfung machen und habe mich dazu mal durch die Seiten der IHK Düsseldorf und IHK Aachen geklickt. Muss ich zuerst die Unterweisung machen und dann die Sachkundeprüfung oder kann mich auch selber auf die Prüfung vorbereiten und dann nur die Sachkudneprüfung machen.

Und gibt einem die Unterweisung Berechtigungen die man mit der Sachkundeprüfung nicht erhält sodass man am besten beides machen sollte, oder umfasst die Sachkundeprüfung die Unterweisung????

Du kannst direkt die Sackunde machen. Manche IHKs sind aber so drauf, dass sie dir nen Vorbereitungskurs zusätzlich unterjubeln wollen, wenn du den nicht machst kannste auch nicht die Sachkunde machen, so einfach ist das, die IHK D´dorf macht das so..Geldgeier halt..

Mit der Sachkunde kannste alles machen, sogar selbstständig werden..( rate ich aber von ab.. )

@Casio

so wie du das hier erklärst ist es falsch, du kannst dich nur mit Fachliteratur zur Sachkunde vorbereiten und nicht einfach mit irgendwelchen Büchern.Alles auswendig lernen ist unmöglich.

Wittiko
30-03-2007, 11:30
okay danke schonmal für die tips. wollte die Prüfung eh bei der IHK Aachen machen. Zum Lernen bekomme ich extra ne Lern CD für die Prüfung und wenn die mir nicht ausreichend erscheint werd ich mir das zur Prüfung gehörige Lernbuch noch holen.

Shogun
30-03-2007, 20:47
Hi!

ich habe bei mir 2 Leute, die sich nur mit dem von der IHK angebotenem Buch vorbereitet haben (kostenpunkt ca. 18 €) und die Prüfung dennoch bestanden haben.

Wenn du aber an eine Lern -CD evtl. mit Beispielfragen kommst ist das sicher nicht schlecht.

Alles andere wurde schon gesagt, also die SK-Prüfung ist höherwertig (und billiger!) als die Unterweisung.

Grüsse

Sven K.
31-01-2008, 19:04
Hi!

ich habe bei mir 2 Leute, die sich nur mit dem von der IHK angebotenem Buch vorbereitet haben (kostenpunkt ca. 18 €) und die Prüfung dennoch bestanden haben.

Wenn du aber an eine Lern -CD evtl. mit Beispielfragen kommst ist das sicher nicht schlecht.

Alles andere wurde schon gesagt, also die SK-Prüfung ist höherwertig (und billiger!) als die Unterweisung.

Grüsse

Bekommt man das im Buchhandel ? Wenn ja, wie heißt es ?
Hat Die CD einen Namen ? Wo bekommt man die CD ?

Shogun
01-02-2008, 11:35
Hallo Sven,

Dieses Buch hab ich damals direkt bei der IHK bezogen.

Mittlerweile bestelle ich dieses Buch hier, inkl. dem Fragen und Antwort Buch
Amazon.de: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO: Bücher: Ulrich Jochmann,Jörg Zitzmann (http://www.amazon.de/Sachkundepr%C3%BCfung-Bewachungsgewerbe-gem%C3%A4%C3%9F-34-GewO/dp/3415038076/ref=pd_bbs_2?ie=UTF8&s=books&qid=1201865620&sr=8-2)

Grüsse

Sven K.
01-02-2008, 11:45
Hallo Sven,

Dieses Buch hab ich damals direkt bei der IHK bezogen.

Mittlerweile bestelle ich dieses Buch hier, inkl. dem Fragen und Antwort Buch
Amazon.de: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO: Bücher: Ulrich Jochmann,Jörg Zitzmann (http://www.amazon.de/Sachkundepr%C3%BCfung-Bewachungsgewerbe-gem%C3%A4%C3%9F-34-GewO/dp/3415038076/ref=pd_bbs_2?ie=UTF8&s=books&qid=1201865620&sr=8-2)

Grüsse

Danke. Ich schau mal in unsere Bibliothek. Möchte das nur mal überfliegen. :D;)

Womenizer
07-03-2008, 09:21
Hallo zusammen!! möchte mich auf die mündliche vorbereiten. das buch hab ih mir von einem kumpel besorgt und mir fehtl aber etwas, womit ich einblick in die mündliche bekomme. gibt es in münchen irgendwelche schwerpunkte? weiß das jemand? kann mir einer sagen, ob er efahrungen gemacht hat mit dieser dvd ? neptos Prüfungssimulation Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (http://www.34a-sachkundepruefung.de) ??? :cool:

enno1887
07-04-2008, 21:47
Also ich würde mal sagen das es viele gibt die nur auswändig gelernt haben,
für den Einsatz aber unbrauchbar sind weil sie die Zusammenhänge nicht verstanden haben!

Wenn man allerdings die Gesetze und auch die nötigen Voraussetzungen z.B. für die Notwehr,Notstände usw
verstanden hat und seinen Bewegungsrahmen kennt kriegt man die Prüfung locker hin!

blitzfaust
12-04-2008, 13:38
also, so stimmt dass eigentlich nicht! aber, für das bewachgew. ist sie die meist gebrauchte....

der sicherheitsdienst mit großen aufträgen, objektschutz ect. wird sicher gerne ihk werkschutzfachkräfte (neu sicherheitsfachkraft ihk) beschäftigen.

grundlegend braucht aber jeder der in der sicherheit arbeitet mindestens die 34a schulung und selbst hier müssen prüfungsfragen schriftlich beantwortete werden.... ausnahmen gibt es nur für die 3 erwähnten tätigkeitsfelder. a, "türsteher" b, warenhausdetektive und c, streifen in öffentlichen bereich. diese müssen die sachkundeprüfung haben, können sich auch sofort selbständig machen, aber eben nur in diesen feldern. nix is mit personenschutz, objektschutz (werkschutz/geld u werttransport....) die sachkundeprüfung wurde eingeführt, damit die "schwarzen schafe" der branche- hau drauf dorman- verschwinden und stellen eine mindestqualifikation dar.

der lehrberuf fachkraft für schutz und sicherheit und die ihk werkschutzfachkraft bzw. deren nachfolger, sind die höchsten ausbildungen im sicherheitsgewerbe, bzw. werkschutzmeister . nat. gelten hier die ausbildungen der polizei, jva,feldjäger auch ....

also , der kl. security unternehmer, der den nebenberuflichen ma. hat wird wohl die sachkundeprüfung machen lassen müssen. der hauptberufliche sicherheitsarbeitgeber, wird die 34a und evtl. die sachkunde wollen, oder die o.gg. profis.

übrigens, die ihk en wollten die zusatzausbildungen nicht machen. sie wurden durch die regierung gezwungen..aber ohne frage, kostet geld. ausbildung für die sachkundeprüfung ist nicht vorgeschrieben, vorbereitung wie man will.... gute firmen machen das intern.... noch fragen?:)

enno1887
12-04-2008, 13:58
...ausnahmen gibt es nur für die 3 erwähnten tätigkeitsfelder. a, "türsteher" b, warenhausdetektive und c, streifen in öffentlichen bereich. diese müssen die sachkundeprüfung haben,...

Eben nicht wenn diese direkt bei dem Kaufhaus, oder der Disco angestellt sind.
Streifen im öffentlichen Dienst brauchen auf jeden Fall eine Sachkunde.
Ich kann z.B. auch für nen Bekannten Objektschutz machen wenn der sein befriedetes Besitztum bewachen lassen will :cool: und brauch dann gar nichts!

blitzfaust
14-04-2008, 20:15
Eben nicht wenn diese direkt bei dem Kaufhaus, oder der Disco angestellt sind.
Streifen im öffentlichen Dienst brauchen auf jeden Fall eine Sachkunde.
Ich kann z.B. auch für nen Bekannten Objektschutz machen wenn der sein befriedetes Besitztum bewachen lassen will :cool: und brauch dann gar nichts!

sagt wer ??? klar, wenn ich keinen bewachungsauftrag ausführe (kein geld verdiene) dann ist das auch, privat i.o.- wenn ich gewerbemäßig, auch nebenberuflich geld mit der bewachung verdiene, dann bruache ich in den 3 erwähnten feldern die sachkundeprüfung. so ist dass.

die "neuregelung" hat nat. auch dazu geführt, dass sicherheitsfirmen aufträge erhielten und die privaten türsteher verschwunden sind. wenn jemand als mitarbeiter einer disco arbeitet und das ausschließlich, oder auch "im einlass der gaststätte" tut, dann muss er die sachkundeprüfung haben.

klar, ein befriedetes besiztum kann jeder im sinne vom hausrecht bewachen, aber nicht wenn er damit geld verdient, egal ob haupt, - oder nebenberuflich.

näheres kann in der verordnung für das bewachungsgewerbe nachgelesen werden...

noch fragen?

enno1887
14-04-2008, 22:41
grundlegend braucht aber jeder der in der sicherheit arbeitet mindestens die 34a schulung und selbst hier müssen prüfungsfragen schriftlich beantwortete werden....

MÖÖP und wieder falsch!

[B]Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO, für die die Unterrichtung ausreicht und
die NICHT der Sachkundeprüfung unterliegen:
· Geld- und Werttransporte
· Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe
vorgenommen wird
· Tätigkeit im Auslassbereich einer Diskothek, der vom Einlassbereich getrennt ist (dort
wird häufig die Verzehrrechnung kassiert)
· Zugangskontrolle bei Gaststätten (soweit keine Diskothek, vgl. unten)
· Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, inkl.
Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang
· Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion
· Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der
unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss
· Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (z. B. zum Schutz der Musiker)
· Bewachungspersonal direkt in den sog. Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und
ggf. bewusstlose Besucher bergen sollen
· Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten
· nach Dienstschluss: "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden
und in und um Firmengebäude (abgezäunt)
· Personenschützer (unabhängig von öffentlichem oder nicht-öffentlichem
Verkehrsraum)
· Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit
· Museum: Bewachung im Stand - ab und zu wird in den Nebenraum gewechselt;
Hauptleistung ist die Bewachung von wenigen Museumsräumen in abwechselnder
Reihenfolge; (dürfte nicht unter die Sachkundeprüfung fallen, anders dagegen bei
Kontrollgängen.)
· Konzerte, wenn die Wachpersonen nicht nur auf dem Fleck steht, grundsätzlich die
Haupttätigkeit aber nicht als Kontrollgang vom Auftraggeber festgelegt ist, sondern an
bestimmten Konfliktpunkten, wie z. B. vor dem backstage-Bereich, Eingangsbereich
etc.
Hier muss die Unterrichtungsbescheinigung nach § 34a GewO vorgelegt werden.
Die Unterrichtung dauert für abhängig Beschäftigte 40 Stunden, für Selbständige oder
Geschäftsführer in Bewachungsunternehmen 80 Stunden


"Klugscheißmodus AN"
Keine Bewachungstätigkeiten im Sinne des § 34a GewO:
· Ausübung von bewachenden Tätigkeiten durch Angestellte/Mitarbeiter des
Objektbetreibers
· ausschließliche Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch
Notrufzentralen, Installation von Notruf-, Alarmanlagen
· Signalposten, sofern nicht im Zusammenhang damit weitere Aufgaben
wahrgenommen werden, die als Bewachungstätigkeit einzustufen sind
· Babysitter
· Kinderbetreuung in Kaufhäusern
· Kartenabreißer (ohne Zugangskontrolle und -verweigerung; z.B. bei Konzerten oder
im Stadion)
· Hostessendienst
· Auskunftserteilung bei Messen, Informationsschaltern etc.
· Parkplatzeinweiser/-ordner-; soweit nur Zugangsberechtigung geprüft wird und
geordnetes Parken ermöglicht werden soll
· reine Fahrer- und Kurierdiensttätigkeiten (außer, es werden Personen oder
besonders wertvolle Gegenstände befördert/transportiert und es ist offensichtlich
bzw. vertraglich geregelt, dass auch Bewachungstätigkeiten vorgenommen werden
sollen, vgl. Geld- und Werttransport)
· Geldbe- und -verarbeitung, Geldsortierung und -konfektionierung, soweit andere
Personen die Bewachung der Wertgegenstände übernehmen
Wichtig: Bewachungstätigkeiten liegen nur dann vor, wenn "fremde" Gegenstände bewacht
werden. Angestellte in einem Kaufhaus, die die Aufgabe haben auf die Waren aufzupassen,
bewachen KEINE FREMDEN Gegenstände. Folglich muss das im Kaufhaus angestellte
Personal keine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO absolviert haben.
...
...
...
...
Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken, sog. Diskotürsteher
(Zugangskontrollen bzw. gegebenenfalls Zutrittsverweigerung)

Wichtig: Gewerbeämter können bei Erlaubniserteilung für Diskotheken anordnen, dass die
Zugangskontrolle zur Diskothek von Personal ausgeübt wird, das die Sachkundeprüfung
nach § 34a Abs. 1 Satz 5 GewO absolviert haben muss, auch wenn das Personal bei dem
Diskothekenbesitzer angestellt ist! Solche Auflagen seitens der Gewerbeämter können auch
bei anderen Veranstaltungen erteilt werden!
"Klugscheißmodus AUS"

Noch Fragen deinerseits?!?! :)

nogain
15-04-2008, 14:22
Danke enno1887, gute Antwort.

Wie ich diese paragraphen Reiter liebe die dann wenns Theater gibt erstmal das Gesetzbuch auspacken anstatt zu handeln...und diese dann nicht mal richtig intus haben...

blitzfaust
15-04-2008, 19:47
hallöchen ,da binich wieder...

also, pass auf, der satz wird dich sicher umhaun: "du sprichst mir da voll aus der seele!"

schön was du da getippt hast. und wo ist das nun ein wiederspruch zu meinem posting??

ist doch was ich sage. schau einfach die aufzählung an, die du für die §34a schulung machst- und dann die "ausnahmen".

grundlegend, braucht jeder der in der bewachung tätig ist den 34a, oder eben die sachkundeprüfung, manchmal sogar beides, oder eine höherwertige ausbildung (berufsausbildung = fachkraft für schutz und sicherheit, oder die anerkannten weiterbildungen geprüfte werkschutzfachkraft ihk, nun geprüfte schutz und sicherheitsfachkraft-oder die jeweiligen meister lehrgänge)

und wie du ebenfalls völlig richtig an gibst: die gewerbeämter haben hier die hand drauf.

nun hast mich da evtl. kalt erwischt, denn mir ist nicht bekannt, dass es solche ausnahmen gibt! (nur die möglichkeit kenne ich, aber ohne anwendung...)

und das nciht jede verkäuferin eine unterrichtung braucht, weil die evtl. auf die sachen aufpasst, ist doch logisch.... wir sprechen aber davon, dass leute ihr geld (haupt, oder nebenberuflich) in der bewachung verdienen, oder etwa nicht??

sonst ist das was du schreibst, nix anderes als ich sage! :halbyeaha
die firmen machen sich ja schon gegenseitig neider, in dem sie sich anschwärzen, wer leute ohne sachkundeprüfung beschäftigt... ja, ja ist neu macht er noch, den spruch kenne ich....

blitzfaust
15-04-2008, 20:01
.... wir sprechen aber davon, dass leute ihr geld (haupt, oder nebenberuflich) in der bewachung verdienen, oder etwa nicht??
....


ist mir grad eingefallen: evtl. des pudels kern, an dem wir vorbei reden? denn ich glaub, wir meinen das selbe...

wenn du nicht in der bewachung tätig bist, also als mitarbeiter eines sicherheitsdienstes in einem anderem unternehmen deine brötchen verdienst, sondernd z.b. der pförtner in "deiner eigenen" firma bist, wo man halt normal arbeitet, dann brauchts das alles nicht!

warum? weil man nicht im bewachungsgewerbe arbeitet und eine vorschrift für eine berufsausbildung in der bewachung gibt es bislang nur für kerntechnische anlagen...

einverstanden? andere meinung? gruß

enno1887
16-04-2008, 12:24
Jupp so kann man das sagen, ebenso der Kaufhausdedektiv der bei z.B. Karstadt
angestellt ist der brauch auch nichts! :)

blitzfaust
16-04-2008, 21:18
echt, gibt es noch kaufhäuser die selber sicherheitspersonal haben, sich leisten...?? wenn, dan is es so, er "braucht nix" - :D aber schaden tät`s sicher nix...

ich hoffe aber mal, dass dan die kaufhäuser ihre leute intern durch profis schulen? weil - und es geht ja um wissen um nicht evtl. bestraft zu werden und kaufhäuser die wegen schadenersatz, freiheitsberaubung, nötigung, beleidigung ect. belangt werden, sind ja auch nciht begeisterte arbeitgeber.

was ich sagen will: "irgendwie" braucht jeder der so was mach ein ausbildung. vorschruft nach §34a ist es aber in deinem beispiel nicht.

:beer: da trinken wir einen drauf...

Marty P
17-04-2008, 11:47
Also, meine Meinung, das braucht eigentlich keiner, wen man einen Tag die Rechtsgrundlagen erklärt bekommt reicht das. Die Steroidmonster ändern sich auch nicht wenn sie den Kurs besucht haben.
Die "normalos" an der Türe bzw. bei Veranstaltungen sollten das alles auch ohne schaffen.
Und ich hab ihn. :cool:

nogain
18-04-2008, 07:26
muss Marty P hier recht geben. Die SKP ist der größte Witz. Die ganzen schwarzen Schafe bei uns haben den Schein schon. Gibt genug Stellen wo man den für bare Münzen bekommen kann. Abgesehen davon ist es wie Marty schreibt doch relativ simpel zu wissen was man darf und was man nicht darf.

Will mir doch keiner erzählen, dass die Vertreter der Steroid-Sonnenbank-Liga nicht wissen, dass man einen nicht einfach so die Treppe runterwerfen darf. Und es kann mir auch keiner erzählen, dass sie den Schein machen und danach geläutert sind...aber wichtig ist ja nur, dass die IHK mal wieder ein paar Euronen bekommt - ob es Sinn macht oder nicht. Ist ja aber das gleiche mit den IHK-zertifizierten Ausbildungsstellen für Personenschützer...

enno1887
18-04-2008, 14:43
Ist ja aber das gleiche mit den IHK-zertifizierten Ausbildungsstellen für Personenschützer...

WO gibts die denn?!
Meine Ausbilder und Bekannten haben mir nochmal gesagt das es keine zertifizierten (staatlich anerkannten) gibt!
Man kriegt zwar nen Wisch aber der heißt noch nich das man nun auch im PS fit ist.
Die meisten Kommandos suchen sich ihre Mitarbeiter ja eh genauestens aus und da geht fast alles über Mundpropaganda und Erfahrungswerte...

nogain
18-04-2008, 14:50
mal ein bsp.


Personenschutzfachkraft, Sicherheitsfachkraft IHK (http://www.finger-security.de/personenschutzfachkraft.htm)

enno1887
18-04-2008, 15:01
Genial haben die wieder was wo man Geld mit machen kann.
Und womöglich gibts dann für die Lehrgangsteilnehmer auch noch ne Einstellungszusage als PS?!

nogain
18-04-2008, 15:06
So in die Richtung - und nachher wundern Sie sich wenn Sie "Schranke hoch, Schranke runter" spiele dürfen. Kenne so viele Leute mit einer sog. "Personenschutzausbildung"....Du willst gar nicht wissen als was die Arbeiten und für welches Geld. :D

Marty P
13-05-2008, 11:22
Es wurden übrigens die Anforderungen der Sachkundeprüfung erhöht, seit ein paar Wochen sind es 72 Fragen und nicht mehr 50 wie bisher. Also sollte man warten sich Lernmaterial zu kaufen da es anscheinend noch nichts aktuelles gibt.
Ich meine die SKP und nicht den 34a. :)

Lonsdale
20-06-2008, 19:02
steinigt mich nicht wenn die frage schon beantwortet ist,wenn ich nur die sachkundeprüfung ablege,kann ich dann trotzdem z.b. im stadion arbeiten wenn bei der firma steht sicherheitsunterweisung nach§ 34a muß vorliegen,will nämlich nur die sachkundeprüfung ablegen....

dewi
22-06-2008, 02:57
@lonsdale:..also..die SachkundePRÜFUNG nach §34a GewO ist natürlich "höhergestellt" als die Unterweisung nach §34a GewO. Dementsprechend bist du mit der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gut bedient.